Welche Unterlagen müssen für eine Bio Suisse Zertifizierung von ausländischen Betrieben eingereicht werden? Die Checklisten und übrigen Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt werden. Die Checklisten werden bei der Kontrolle ausgefüllt, der Betriebsleiter, der Inspektor und die Kontrollstelle bestätigen die Richtigkeit der Angaben mit Stempel und Unterschrift. In den Unterlagen muss Bezug genommen werden auf die ICB-Auflagen vom Vorjahr. Bei unvollständig eingereichten Unterlagen wird das Verfahren verzögert und den Kontrollstellen wird eine Zusatzgebühr in Rechnung gestellt. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung bei ICB AG4 – 6 Wochen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung länger dauern. Die Unterlagen bitte, wenn möglich, per Mail einreichen: [email protected] Betriebsform Bio Suisse Checkliste1 Landwirtschaftsbetrieb Checkliste für Kontrolle Landwirtschaft Verarbeitungs- und Handelsbetrieb Checkliste Verarbeitung & Handel Weitere einzureichende Unterlagen Aktueller Inspektionsbericht (bei Erstantrag oder Antrag nach Unterbruch auch Vorjahresbericht) Bio-Zertifikat Jährliches Produktionsprogramm/ Schlagliste Situationspläne bei Erstanträgen2 Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste aufgeführten Beilagen Bei Erstantrag: Für alle Gemüse- und Obstbaubetriebe aus Italien, Spanien, Ägypten und der Türkei: Risikoanalysen Anbau Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten: Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat Sozialzertifizierung. Aktueller Inspektionsbericht Bio-Zertifikat Muster von Lieferscheinen/ Rechnungen und Gebindeetiketten Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste aufgeführten Beilagen Bei Erstantrag: Für alle Gemüse- und Obstbaubetriebe Kellerwirtschaft Checkliste Kellerwirtschaft/ Weinbereitung Checkliste Verarbeitung & Handel Weinbaubetrieb mit/ohne eigene(r) Kellerwirtschaft Checkliste Kontrolle Landwirtschaft Checkliste Kellerwirtschaft/ Weinbereitung Wildsammlungsprojekt Checkliste Wildsammlung (eng) aus Italien, Spanien, Ägypten und der Türkei: Risikoanalysen Anbau Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten: Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat Sozialzertifizierung. Aktueller Inspektionsbericht Bio-Zertifikat Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste aufgeführten Beilagen Risikoanalyse Weinbau und Weinbereitung (im ersten Jahr, dann nur noch jedes 3. Jahr) Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten: Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat Sozialzertifizierung. Aktueller Inspektionsbericht (bei Erstantrag oder Antrag nach Unterbruch auch Vorjahresbericht ) Bio-Zertifikat Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste aufgeführten Beilagen Risikoanalyse Weinbau und Weinbereitung (im ersten Jahr, dann nur noch jedes 3. Jahr) Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten: Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat Sozialzertifizierung. Aktueller Inspektionsbericht Bio-Zertifikat Karten der Sammelgebiete Sammlerliste Beispiel eines Vertrages zwischen Projektleitung und Sammelnden Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste aufgeführten Beilagen Produzentengruppe mit gemeinsamer Vermarktungsstruktur ChecklisteGruppen (eng) KleinbauernProduzentengruppe mit internem Kontrollsystem (ICS)3 Checkliste Gruppen (eng) Aktueller Inspektionsbericht (bei Erstantrag oder Antrag nach Unterbruch auch Vorjahresbericht) Zertifikat/ Zertifizierungsentscheid/ Auflagenschreiben Situationspläne (bei Erstanträgen)2 Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste aufgeführten Beilagen Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten: Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat Sozialzertifizierung. Berechnungsgrundlage für die Qualifizierung der Gruppe für ein ICS (Betriebsgrösse, Umsatz) und Angabe der Gruppenmitglieder, welche aufgrund des Umsatzes oder der Betriebsgrösse extern kontrolliert werden müssen Zertifikat/ Zertifizierungsentscheid/ Auflagenschreiben Aktueller Inspektionsbericht (bei Erstantrag oder Antrag nach Unterbruch auch Vorjahresbericht), welcher alle folgenden Punkte enthält: Beschrieb der gesamten Produzentengruppe Bericht über die Evaluation des ICS inklusive Risikoeinschätzung Resultate der aktuell durchgeführten Kontrollen inklusive derjenigen der Betriebe, welche nicht im ICS kontrolliert werden konnten Die Einzelpunkte der Bio Suisse Checkliste für Gruppen müssen im Kontrollbericht summarisch abgehandelt sein oder es muss eine Bio Suisse Checklist for Groups (englisch) erstellt werden KleinbauernProduzentengruppe in Entwicklungsländern4 Checkliste für erleichterte Zertifizierung (nur engl und sp) Checkliste Verarbeitung und Handel, falls die Produzentengruppe auch verarbeitet oder andere Produkte zukauft. Aquakultur Checklist Pondfarming (engl) Checklist Netcage farming (engl, fr) Checklist Shrimps farming (engl) p) Links: Liste der Mitglieder der Produzentengruppe (Approved Farmers List AFL) der Zertifizierungsstelle mit Kennzeichnung der für die Bio Suisse Zertifizierung vorgeschlagenen Betriebe. Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten: Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat Sozialzertifizierung. Aktueller Inspektionsbericht Zertifikat/ Zertifizierungsentscheid/ Auflagenschreiben Eine Liste der für die Bio Suisse Zertifizierung ausgewählten Mitglieder der Produzentengruppe Angaben über die Aufbereitung/Verarbeitung, inkl. Produktliste, Rezepturen, Prozessbeschreibungen (Flussdiagram). Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste aufgeführten Beilagen Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten: Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat Sozialzertifizierung. Aktueller Inspektionsbericht (bei Erstantrag oder Antrag nach Unterbruch auch Vorjahresbericht) Bio-Zertifikat Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste aufgeführten Beilagen Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten: Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat Sozialzertifizierung. 1 : deu tsc h (de u), eng lisc h (en g), fran zös isc h (fra ), itali eni sch (ita) , spa nis ch (es deu: http://www.icbag.ch/index.php/de/dokumente-und-downloads/formulare-de eng: http://www.icbag.ch/index.php/en/documents-and-downloads/formulare-en-1fra: http://www.icbag.ch/index.php/fr/dokumente-und-downloadsfr/formulare-fr-1 ita: http://www.icbag.ch/index.php/it/dokumente-und-downloads-it/formulare-it-1 esp: http://www.icbag.ch/index.php/sp/dokumente-und-downloads-sp/formulare-sp-1 2 : Ein geeigneter Situationsplan muss einen Eindruck von der räumlichen Anlage des gesamten Betriebes vermitteln. Darauf müssen sämtliche Parzellen in Übereinstimmung mit der Parzellenliste nummeriert sein. Auf den Parzellenplänen sind die Flächen zur Förderung der Artenvielfalt einzuzeichnen. Im Falle eines Abdriftrisikos müssen die angrenzenden Flächen des Nachbarbetriebs inklusive angebaute Kulturen sowie die Abgrenzungen (Hecken, Feldwege, Strassen, Gewässer etc.) eingezeichnet sein. 3 : Kleinbauern-Produzentengruppe mit internem Kontrollsystem (ICS): Bei Kleinbauern-Produzentengruppen mit einem gut funktionierenden internen Kontrollsystem (ICS) müssen unter den folgenden Voraussetzungen nicht jährlich 100 % der Betriebe extern kontrolliert werden: 1. Alle Betriebe, welche für die Bio Suisse Zertifizierung vorgeschlagen werden, müssen die Bio Suisse Richtlinien erfüllen, insbesondere müssen sie gesamtbetrieblich umgestellt sein. 2. Die Produzentengruppe ist nach den Vorgaben des EU «Guidance document for the evaluation of the equivalence of organic producer group certification schemes applied in developing countries» kontrolliert und zertifiziert. 3. Die Mitgliedbetriebe, welche gemäss Kriterien der EU-«Guidance» nicht für die interne Kontrolle in Frage kommen, müssen jährlich extern kontrolliert werden. 4 : Kleinbauern-Produzentengruppe in Entwicklungsländern: Nach EU-/CH-Biorichtlinien kontrollierte und zertifizierte Kleinbauern-Produzentengruppe mit Produkten, die in Europa nicht angebaut werden können (Kaffee, Kakao, Tee; tropische Gewürze, Früchte und Nüsse; Sesam, Quinoa, Amaranth, Zuckerrohr, Reis), profitieren von einem erleichterten Zertifizierungsverfahren. D.h. sie werden nicht mehr auf Einhaltung der gesamten Bio Suisse-Richtlinien überprüft. Das erleichterte Verfahren gilt nur für Rohprodukte. Für alle Verarbeitungen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für normale Verarbeitungsbetriebe (einzureichende Unterlagen siehe Liste Verarbeitungs- und Handelsbetriebe).
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