Welche Unterlagen müssen eingereicht werden

Welche Unterlagen müssen für eine Bio Suisse Zertifizierung von ausländischen Betrieben eingereicht werden?
Die Checklisten und übrigen Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt werden. Die Checklisten werden bei der Kontrolle ausgefüllt, der Betriebsleiter,
der Inspektor und die Kontrollstelle bestätigen die Richtigkeit der Angaben mit Stempel und Unterschrift.
In den Unterlagen muss Bezug genommen werden auf die ICB-Auflagen vom Vorjahr.
Bei unvollständig eingereichten Unterlagen wird das Verfahren verzögert und den Kontrollstellen wird eine Zusatzgebühr in Rechnung gestellt. Nach
Eingang der vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung bei ICB AG4 – 6 Wochen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung länger dauern.
Die Unterlagen bitte, wenn möglich, per Mail einreichen: [email protected]
Betriebsform
Bio Suisse Checkliste1
Landwirtschaftsbetrieb
 Checkliste für Kontrolle Landwirtschaft
Verarbeitungs- und
Handelsbetrieb

Checkliste Verarbeitung & Handel
Weitere einzureichende Unterlagen
 Aktueller Inspektionsbericht (bei Erstantrag oder Antrag
nach Unterbruch auch Vorjahresbericht)
 Bio-Zertifikat
 Jährliches Produktionsprogramm/ Schlagliste
 Situationspläne bei Erstanträgen2
 Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste
aufgeführten Beilagen
 Bei Erstantrag: Für alle Gemüse- und Obstbaubetriebe
aus Italien, Spanien, Ägypten und der Türkei:
Risikoanalysen Anbau
 Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten:
Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat
Sozialzertifizierung.
 Aktueller Inspektionsbericht
 Bio-Zertifikat
 Muster von Lieferscheinen/ Rechnungen und
Gebindeetiketten
 Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste
aufgeführten Beilagen
 Bei Erstantrag: Für alle Gemüse- und Obstbaubetriebe

Kellerwirtschaft


Checkliste Kellerwirtschaft/ Weinbereitung
Checkliste Verarbeitung & Handel





Weinbaubetrieb
mit/ohne eigene(r)
Kellerwirtschaft

Checkliste Kontrolle Landwirtschaft
Checkliste Kellerwirtschaft/ Weinbereitung





Wildsammlungsprojekt

Checkliste Wildsammlung (eng)





aus Italien, Spanien, Ägypten und der Türkei:
Risikoanalysen Anbau
Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten:
Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat
Sozialzertifizierung.
Aktueller Inspektionsbericht
Bio-Zertifikat
Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste
aufgeführten Beilagen
Risikoanalyse Weinbau und Weinbereitung (im ersten
Jahr, dann nur noch jedes 3. Jahr)
Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten:
Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat
Sozialzertifizierung.
Aktueller Inspektionsbericht (bei Erstantrag oder Antrag
nach Unterbruch auch Vorjahresbericht )
Bio-Zertifikat
Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste
aufgeführten Beilagen
Risikoanalyse Weinbau und Weinbereitung (im ersten
Jahr, dann nur noch jedes 3. Jahr)
Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten:
Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat
Sozialzertifizierung.
Aktueller Inspektionsbericht Bio-Zertifikat
Karten der Sammelgebiete
Sammlerliste
Beispiel eines Vertrages zwischen Projektleitung und
Sammelnden
Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste
aufgeführten Beilagen
Produzentengruppe
mit gemeinsamer
Vermarktungsstruktur

ChecklisteGruppen (eng)





KleinbauernProduzentengruppe
mit internem
Kontrollsystem (ICS)3

Checkliste Gruppen (eng)



Aktueller Inspektionsbericht (bei Erstantrag oder Antrag
nach Unterbruch auch Vorjahresbericht)
Zertifikat/ Zertifizierungsentscheid/ Auflagenschreiben
Situationspläne (bei Erstanträgen)2
Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste
aufgeführten Beilagen
Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten:
Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat
Sozialzertifizierung.
Berechnungsgrundlage für die Qualifizierung der
Gruppe für ein ICS (Betriebsgrösse, Umsatz) und
Angabe der Gruppenmitglieder, welche aufgrund des
Umsatzes oder der Betriebsgrösse extern kontrolliert
werden müssen
Zertifikat/ Zertifizierungsentscheid/ Auflagenschreiben
Aktueller Inspektionsbericht (bei Erstantrag oder Antrag
nach Unterbruch auch Vorjahresbericht), welcher alle
folgenden Punkte enthält:
 Beschrieb der gesamten Produzentengruppe
 Bericht über die Evaluation des ICS inklusive
Risikoeinschätzung
 Resultate der aktuell durchgeführten Kontrollen
inklusive derjenigen der Betriebe, welche nicht im
ICS kontrolliert werden konnten
 Die Einzelpunkte der Bio Suisse Checkliste für
Gruppen müssen im Kontrollbericht summarisch
abgehandelt sein oder es muss eine Bio Suisse
Checklist for Groups (englisch) erstellt werden

KleinbauernProduzentengruppe in
Entwicklungsländern4


Checkliste für erleichterte Zertifizierung (nur
engl und sp)
Checkliste Verarbeitung und Handel, falls die
Produzentengruppe auch verarbeitet oder
andere Produkte zukauft.






Aquakultur



Checklist Pondfarming (engl)
Checklist Netcage farming (engl, fr)
Checklist Shrimps farming (engl)




p)
Links:
Liste der Mitglieder der Produzentengruppe
(Approved Farmers List AFL) der
Zertifizierungsstelle mit Kennzeichnung der für die
Bio Suisse Zertifizierung vorgeschlagenen Betriebe.
 Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten:
Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder
Zertifikat Sozialzertifizierung.
Aktueller Inspektionsbericht
Zertifikat/ Zertifizierungsentscheid/ Auflagenschreiben
Eine Liste der für die Bio Suisse Zertifizierung
ausgewählten Mitglieder der Produzentengruppe
Angaben über die Aufbereitung/Verarbeitung, inkl.
Produktliste, Rezepturen, Prozessbeschreibungen
(Flussdiagram).
Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste
aufgeführten Beilagen
Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten:
Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat
Sozialzertifizierung.
Aktueller Inspektionsbericht (bei Erstantrag oder Antrag
nach Unterbruch auch Vorjahresbericht)
Bio-Zertifikat
Alle auf der letzten Seite der Bio Suisse Checkliste
aufgeführten Beilagen
Für Betriebe mit mehr als 20 Angestellten:
Selbstdeklaration Soziale Anforderungen oder Zertifikat
Sozialzertifizierung.
1
:
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deu: http://www.icbag.ch/index.php/de/dokumente-und-downloads/formulare-de
eng: http://www.icbag.ch/index.php/en/documents-and-downloads/formulare-en-1fra: http://www.icbag.ch/index.php/fr/dokumente-und-downloadsfr/formulare-fr-1
ita: http://www.icbag.ch/index.php/it/dokumente-und-downloads-it/formulare-it-1
esp: http://www.icbag.ch/index.php/sp/dokumente-und-downloads-sp/formulare-sp-1
2
: Ein geeigneter Situationsplan muss einen Eindruck von der räumlichen Anlage des gesamten Betriebes vermitteln. Darauf müssen sämtliche
Parzellen in Übereinstimmung mit der Parzellenliste nummeriert sein. Auf den Parzellenplänen sind die Flächen zur Förderung der Artenvielfalt
einzuzeichnen. Im Falle eines Abdriftrisikos müssen die angrenzenden Flächen des Nachbarbetriebs inklusive angebaute Kulturen sowie die
Abgrenzungen (Hecken, Feldwege, Strassen, Gewässer etc.) eingezeichnet sein.
3
: Kleinbauern-Produzentengruppe mit internem Kontrollsystem (ICS): Bei Kleinbauern-Produzentengruppen mit einem gut funktionierenden internen
Kontrollsystem (ICS) müssen unter den folgenden Voraussetzungen nicht jährlich 100 % der Betriebe extern kontrolliert werden:
1. Alle Betriebe, welche für die Bio Suisse Zertifizierung vorgeschlagen werden, müssen die Bio Suisse Richtlinien erfüllen, insbesondere
müssen sie gesamtbetrieblich umgestellt sein.
2. Die Produzentengruppe ist nach den Vorgaben des EU «Guidance document for the evaluation of the equivalence of organic producer group
certification schemes applied in developing countries» kontrolliert und zertifiziert.
3. Die Mitgliedbetriebe, welche gemäss Kriterien der EU-«Guidance» nicht für die interne Kontrolle in Frage kommen, müssen jährlich extern
kontrolliert werden.
4
: Kleinbauern-Produzentengruppe in Entwicklungsländern:
Nach EU-/CH-Biorichtlinien kontrollierte und zertifizierte Kleinbauern-Produzentengruppe mit Produkten, die in Europa nicht angebaut werden können
(Kaffee, Kakao, Tee; tropische Gewürze, Früchte und Nüsse; Sesam, Quinoa, Amaranth, Zuckerrohr, Reis), profitieren von einem erleichterten
Zertifizierungsverfahren. D.h. sie werden nicht mehr auf Einhaltung der gesamten Bio Suisse-Richtlinien überprüft.
Das erleichterte Verfahren gilt nur für Rohprodukte. Für alle Verarbeitungen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für normale
Verarbeitungsbetriebe (einzureichende Unterlagen siehe Liste Verarbeitungs- und Handelsbetriebe).