Professor Dr. Bernd Heinrich Universität Tübingen/SS 2016 Übungen im Strafrecht für Anfänger Hausarbeit Nach dem Scheitern seiner Ehe mit Frieda ist Anton der Ansicht, dass Friedas Kollege Bruno an diesem Scheitern schuld ist. Als Anton schließlich erfährt, dass Bruno und Frieda ein Verhältnis begonnen haben, fasst er, von Eifersucht getrieben, den Entschluss, Bruno zu töten. Da er noch einen Zweitschlüssel von Friedas Wohnung besitzt, den Frieda allerdings schon mehrfach von ihm herausverlangt hat, begibt er sich mit einem großen Küchenmesser dorthin, um Bruno unmittelbar nach dessen Betreten der Wohnung zu töten. Da er aber die Befürchtung hat, bei der Tatausführung im letzten Moment einen Rückzieher zu machen, er aber weiß, dass er unter Alkoholeinfluss stets ungehemmt ist, beschließt er, sich vor der Tatausführung sinnlos zu betrinken und die Tat dann im Vollrausch auszuführen. Vorsorglich hat er daher eine Flasche Whiskey mit in die Wohnung gebracht, die er, in Friedas Wohnzimmersessel sitzend, in kurzer Zeit leert. Doch es kommt anders als erwartet: Anton schläft im Zustand der Volltrunkenheit ein und Frieda und Bruno übernachten am fraglichen Abend bei Bruno. Als Anton am nächsten Tag erwacht und erkennt, dass sein Plan fehlgeschlagen ist, setzt er sich, immer noch angetrunken aber inzwischen wieder in schuldfähigem Zustand, in die nächste U-Bahn, um zu Brunos Wohnung zu fahren. Im dichten Gedränge trifft er dort auf Karl, den er nicht leiden kann und dem er seit langem schon eine Abreibung verpassen wollte. Weil Anton ohnehin frustriert ist, versetzt er dem Karl unvermittelt einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht. Karl fällt zu Boden und aus seiner Tasche fallen sieben teure Uhren, die Karl soeben von Mitfahrenden erbeutet hat, die auf diese Weise ihr Eigentum zurückbekommen. Dadurch fühlt sich Anton nachträglich gerechtfertigt. Am Bahnhof in Stuttgart muss Anton in den Regionalexpress umsteigen. Da dieser überfüllt ist, setzt sich Anton in die nahezu leere 1. Klasse, obwohl er nur einen Fahrschein für die 2. Klasse gelöst hat. Ihm gegenüber sitzt der 60-jährige Wilhelm, dem der nach Alkohol und Schweiß stinkende, ungepflegt aussehende und nur leicht bekleidete Anton ein Dorn im Auge ist. Wilhelm weist Anton darauf hin, dass dies die 1. Klasse sei und bittet ihn zuerst höflich, sich auf einen anderen Platz zu setzen. Anton meint darauf nur „Ich bleibe da, wo es mir passt“ und bleibt sitzen. Wilhelm entgegnet schlicht „Ich bekomme Sie hier schon weg“ und öffnet das Fenster. Da die Außentemperatur an diesem kalten Januartag unter dem Gefrierpunkt liegt, hofft er, der leicht bekleidete Anton würde sich auf diese Weise schon „wegekeln“ lassen. Anton grinst aber nur und schließt das Fenster wieder. Dieser Vorgang wiederholt sich etliche Male. Als Wilhelm zum siebten Male das Fenster öffnet und seine Füße auf die Sitzbank legt, sodass Anton das Fenster nur schwer erreichen kann, wird es diesem zu bunt. Er beugt sich über Wilhelm und beginnt damit, diesen kräftig zu ohrfeigen. Damit hat Wilhelm nicht gerechnet. Er schreit „Aufhören“ und zieht, nachdem Anton immer noch weiterschlägt, sein Fahrtenmesser und sticht damit mehrere Male auf Anton ein, wobei er dessen Tod in Kauf nimmt. Dabei erkennt er zutreffend, dass dies die einzige Möglichkeit ist, Anton von weiteren Schlägen abzuhalten. Anton bricht verletzt zusammen. In diesem Moment betritt der Kontrolleur das Abteil und verständigt sofort den Krankenwagen. Der lebensgefährlich verletzte Anton kann durch eine Notoperation gerade noch gerettet werden. Wie haben sich Anton und Wilhelm nach den Vorschriften des StGB strafbar gemacht? Die erforderlichen Strafanträge sind gestellt (Achtung: Vermögensdelikte Antons im Hinblick auf die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sind nicht zu prüfen!). Hinweise für die Bearbeitung: Abgabetermin: Die Hausarbeit ist in schriftlicher Form abzugeben am Mittwoch, den 13.04.2016 um 14.00 Uhr in der ersten Übungsstunde. Außerdem muss die Hausarbeit in Dateiform spätestens am 13.04.2016 online hochgeladen werden: http://www.jura.uni.tuebingen.de/einrichtungen/pruefungsamt/onlineabgabe. Der schriftlich abzugebenden Ausarbeitung ist eine Erklärung über die selbstständige Erstellung der Hausarbeit (ausgefüllt und unterschrieben) sowie eine Kopie eines Fallbesprechungsscheins im Strafrecht I beizufügen. Bitte beachten Sie, dass die Hausarbeit selbst auf der letzten Seite zu unterschreiben ist (§ 3 Abs. 6 Satz 1 StudPrO 2012). Formalien: siehe „Hinweise zur Bearbeitung der Hausarbeit“ auf der Homepage
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