Ausschreibung für Basketball-Jugendwettbewerbe (Ober-, Landes- und Bezirksligen Nord und Süd) im Basketball-Verband Schleswig-Holstein für die Spielzeit 2016/17 Der Basketball-Verband Schleswig-Holstein e.V. (BVSH), vertreten durch den Ressortleiter Jugend, und seine Bezirke, vertreten durch ihre Bezirksjugendwarte, schreiben für die Spielzeit 2016/17 unter Ausschluss jeglicher Haftung für Unfälle, Diebstähle oder andere Schadensfälle folgende Wettbewerbe aus: I. Für den männlichen Bereich • Oberligen für die männliche Jugend U18 und U16 Veranstalter: BVSH • Landesligen für die männliche Jugend U16 Veranstalter: BVSH • Bezirksligen für die männliche Jugend U20, U18 und U16 Veranstalter: Bezirk Nord und Bezirk Süd II. gemischte Ligen (gemischte Ligen = für weibliche und männliche SpielerInnen offen) • Oberligen für die gemischte Jugend U14, U12, U11 und U10 Veranstalter: BVSH • Landesligen für die gemischte Jugend U14 Veranstalter: BVSH • Bezirksligen für die gemischte Jugend U14, U12 Veranstalter Bezirk Nord und Bezirk Süd III. Für den weiblichen Bereich • Oberligen für die weibliche Jugend U19, U17, U15, U13 und U11 Veranstalter: BVSH IV. Der weitere Spielbetrieb für die männliche U12 und jünger wird vom Minireferenten gesondert ausgeschrieben. V. Der weitere weibliche Spielbetrieb für die U13 und jünger wird von der Referentin / dem Referenten für Mädchenbasketball gesondert ausgeschrieben. 1. Allgemeine Bestimmungen (1) Es gelten neben dieser Ausschreibung die Satzungen, Ordnungen und Regelungen • des BVSH • des DBB • des FIBA • der offiziellen Basketballregeln • des Kampfrichterhandbuchs (2) Weiterhin gelten folgende Vorschriften des BVSH: • Gebührenkatalog • Strafenkatalog • Schiedsrichterkatalog • Kriterien bei der Beobachtung der Mann-Mann-Verteidigung • BVSH-Regelung zur Sonderteilnahmeberechtigung (STB) • BVSH-Regelung zur Teilnahme von Mannschaften außer Konkurrenz • BVSH-Durchführungsbestimmungen zum „Doppelspielrecht“ (3) Die Meldungen zu den Wettbewerben erfolgen über das offizielle Formular des BVSH, das per E-Mail an die Geschäftsstelle des BVSH zu übermitteln ist. Terminwünsche sind mit der Meldung einzureichen, ansonsten wird ein pauschaler Spieltermin angesetzt. (4) Es gilt die Altersklasseneinteilung gemäß §2 DBB-JSO. (5) Als Spielbälle sind alle vom DBB zugelassenen Bälle erlaubt. In den männlichen Altersklassen U16, U18 und U20 wird mit der Ballgröße 7, in den weiblichen Altersklassen U15, U17 und U19 sowie der männlichen Altersklasse U14 mit der Ballgröße 6 gespielt. In der Altersklasse U12 und jünger sowie weiblichen U13 und jünger wird mit der Ballgröße 5 gespielt. (6) In den Spielen der männlichen U16 sind, gemäß § 19 der BVSH Spielordnung, auch Mädchen dieser Altersklasse spielberechtigt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in der U14 eine entsprechende Regelung bei weiterführenden Wettbewerben anderer Veranstalter nicht unbedingt besteht. (7) Die Vereine sind verpflichtet, angeforderte SpielerINNEN, die auf den Kaderlisten des BVSH aufgeführt werden, zu den Lehrgängen und Turnieren der Auswahlen zu entsenden. Sollten SpielerINNEN nicht abgestellt werden, können Vereine bei der Besetzung der Jugend-Oberligen nachrangig behandelt werden. (8) Die Meldegelder sind dem Gebührenkatalog zu entnehmen und werden zum 1. August 2016 fällig. Es wird eine Rechnung zugesandt. (9) Die Spieltermine ergeben sich aus dem Rahmenterminplan Jugend. Die Landesauswahltermine sind soweit bekannt bereits eingearbeitet. (10) Die Spiele der U16MO finden grundsätzlich samstags statt. (11) Es gilt die Mannschaftsmeldebogenpflicht (MMB) für alle Mannschaften (siehe BVSH-SO). In den gemischten Ligen müssen die Vereine die Spielerinnen rechtzeitig, nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle, auf den MMB setzen. 2. Männliche Oberligen/Landesligen Besondere Bestimmungen (1) Bis zum 20.03.2016 melden die Vereine der U16 und U18 schriftlich / per EMail ihre Mannschaften der U16 – U18 für die Jugend-Oberligen/Landesligen an die Geschäftsstelle des BVSH. Diese veröffentlicht bis zum 21.03.2016 auf der BVSH-Seite die Teilnehmer. Bis zum 12.04.2016 haben die Vereine die Möglichkeit in die Oberliga nachzumelden oder eine Ummeldung in die Bezirksliga/Landesliga vorzunehmen. (2) Die Oberligen/Landesligen sollen mit maximal 8 Mannschaften bei einem Hinund Rückspiel gespielt werden. Bei 4 oder weniger Mannschaften findet jeweils ein Turnier zu Saisonbeginn und Saisonende statt. Die Termine werden vor der STB ggf. bekannt gegeben. Die Ergebnisse fließen in die Tabelle ein. (3) Bei einer 8er-Liga können bis zu 4 Mannschaften gesetzt werden. Sollte die Zahl der gemeldeten Mannschaften die max. Ligastärke überschreiten, kann eine Qualifikation gespielt werden. Sollte das Meldeergebnis eine Änderung erforderlich machen, kann der BVSH-Jugendausschuss diese beschließen. (4) Alle Spieler, die ggfs. an einer Qualifikation teilnehmen, müssen auf einer formlosen Spielerliste eingetragen werden (Name, Teilnehmerausweis-Nr.), die, in Papierform und mit der Unterschrift des zuständigen Trainers versehen, dem Technischen Kommissar bzw. den Schiedsrichtern vor Beginn der Spiele vorzulegen ist. Diese Spielerlisten sind zusammen mit den Spielbögen vom Ausrichter an die Spielleitung zu schicken. (5) Alle Spieler können an einem Turnierwochenende nur in einer Altersklasse eingesetzt werden. Sie haben einen gültigen Teilnehmerausweis vorzulegen. (6) Ein Spieler ist in den Qualifikationsturnieren nur für einen Verein teilnahmeberechtigt. Die Spieler müssen sich bei den Turnieren durch einen gültigen Teilnehmerausweis, Personalausweis oder Kinderausweis mit Lichtbild ausweisen können. Tritt ein Spieler für mehr als einen Verein an, so verliert er die Teilnahmeberechtigung (TA) für beide Vereine. Die bis zu diesem Zeitpunkt in der Qualifikation absolvierten Spiele werden gegen die jeweiligen Vereine gewertet. (7) Ist ein Spieler nicht im Besitz eines gültigen TA für diesen Verein, so ist ein vollständig ausgefüllter TA-Antrag (ggf. mit Freigabe) im Original eine Woche vor Turnierbeginn der Spielleitung (siehe BVSH-Homepage) zuzusenden oder bei Turnierbeginn dem TK/Ausrichter zu übergeben. Eine Teilnahme ist sonst nicht möglich. Der antragstellende Verein hat sich über den Zugang rechtzeitig zu vergewissern. Der BVSH leitet die TA-Anträge an den DBB weiter. (8) In den Jugendoberligen sind pro Altersklasse zwei Mannschaften pro Verein zugelassen. Die zweiten Mannschaften dürfen nur aus Spielern des jüngeren Jahrgangs bestehen. Die zweite Mannschaft muss immer an einer möglichen Qualifikation teilnehmen. Es gelten die Einsatzberechtigungen nach § 26 DBB Spielordnung. (9) In der AK U16 gilt die Mann-Mann-Verteidigungspflicht. (10) Für Spielleitung und Schiedsrichter zuständige Personen: siehe Funktionäre / Staffelleiter BVSH. 3. Männliche Bezirksligen Besondere Bestimmungen (1) Bis zum 20.03.2016 melden die Vereine der U16 und U18 schriftlich / per EMail ihre Mannschaften der U16 und U18 für die Jugend-Bezirksligen an die Geschäftsstelle des BVSH. Diese veröffentlicht bis zum 21.03.2016 auf der BVSH-Seite die Teilnehmer. Bis zum 12.04.2016 haben die Vereine die Möglichkeit für die Bezirksliga nachzumelden oder eine Ummeldung in die Oberliga/Landesliga vorzunehmen. Die Vereine der U20 melden bis zum 15.05.2016 schriftlich / per E-Mail ihre Mannschaften für die an die Geschäftsstelle des BVSH. (2) Es wird grundsätzlich eine doppelte Punktrunde gespielt. Bei 4 oder weniger Mannschaften findet jeweils ein Turnier zu Saisonbeginn und Saisonende statt. Die Termine werden vor der STB ggf. bekannt gegeben. Die Ergebnisse fließen in die Tabelle ein. Ggf. kann in Turnierform gespielt werden. (3) Zur Erreichung eines sinnvollen Spielbetriebs kann es je nach Meldeergebnis in der U16 und U18 zu bezirksübergreifenden Ligen kommen. (4) Die Schiedsrichteransetzungen werden von den Bezirksschiedsrichterwarten vorgenommen. In den gemischten Ligen U10 bis U12 sind bevorzugt Minikampfrichter einzusetzen. Die Ansetzung erfolgt durch den SRAusschuss. (5) Für Spielleitung zuständige Personen: siehe Staffelleiter Bezirke. (6) In den AK U16 und U18 gilt die Mann-Mann-Verteidigungspflicht. (7) Bei mehr als 10 Mannschaften in einer Altersklasse wird die entsprechende Bezirksliga geteilt und am Wochenende 25./26. März 2017 ein Turnier um die Bezirksmeisterschaft gespielt. Dieses Turnier ist Bestandteil der Punktspielrunde. Mannschaften mit gleicher Platzierung in den Staffeln spielen Überkreuz die Platzierungen aus. 4. gemischte Ligen Besondere Bestimmungen (1) Bis zum 20.03.2016 melden die Vereine der U14 schriftlich / per E-Mail ihre Mannschaften an die Geschäftsstelle des BVSH. Diese veröffentlicht bis zum 21.03.2016 auf der BVSH-Seite die Teilnehmer. Nachmeldungen in der U14 sind grundsätzlich nur bis eine Woche vor der Spieletauschbörse möglich. Spätere Meldungen sind nur mit Zustimmung und Einteilung durch den Jugendausschuss möglich. Die Vereine der U12, U11 und U10 melden bis zum 15.05.2016 schriftlich / per E-Mail ihre Mannschaften an die Geschäftsstelle des BVSH. (2) In den Ligen der U14, U12, U11 und U10 können die Vereine gemischte Mannschaften melden. (3) Alle gemeldeten U14-Teams (mit Ausnahme der vorjährigen Oberligisten) spielen in einem Qualifikationsmodus die jeweilige Ligenzugehörigkeit aus, über die der Jugendausschuss nach Rücksprache mit den Landestrainern endgültig beschließt. Turniertermine: 1. Runde 28./29.05.2016, 2. Runde 18./19.06.2016 (4) Die U14 Ober- und Landesliga sollen mit maximal 4 Mannschaften bei einer vierfachen Punktrunde gespielt werden. (5) Alle gemeldeten Mannschaften der U14 Ober-, Landes- und den Bezirksligen sind zur Teilnahme am BVSH-U14-Jugendpokal verpflichtet. Die Paarungen werden vom Jugendausschuss ausgelost und auf der STB bekannt gegeben. Die Oberligisten sind für das Viertelfinale gesetzt. Spieltermine sind: 1. Runde: 08./09. Oktober 2016 Viertelfinale: 10./11. Dezember 2016 Halbfinale: 11./12. Februar 2017 Finale: 01./02. April 2017 (6) Alle Spieler, die an den Qualifikationsturnieren teilnehmen, müssen auf einer formlosen Spielerliste eingetragen werden (Name, Teilnehmerausweis-Nr.), die, in Papierform und mit der Unterschrift des zuständigen Trainers versehen, dem Technischen Kommissar bzw. den Schiedsrichtern vor Beginn der Spiele vorzulegen ist. Diese Spielerlisten sind zusammen mit den Spielbögen vom Ausrichter an die Spielleitung zu schicken. (7) Alle Spieler können an einem Turnierwochenende nur in einer Altersklasse eingesetzt werden. Sie haben einen gültigen Teilnehmerausweis vorzulegen. (8) Ein Spieler ist in den Qualifikationsturnieren nur für einen Verein teilnahmeberechtigt. Die Spieler müssen sich bei den Turnieren durch einen gültigen Teilnehmerausweis, Personalausweis oder Kinderausweis mit Lichtbild ausweisen können. Tritt ein Spieler für mehr als einen Verein an, so verliert er die Teilnahmeberechtigung (TA) für beide Vereine. Die bis zu diesem Zeitpunkt in der Qualifikation absolvierten Spiele werden gegen die jeweiligen Vereine gewertet. (9) Ist ein Spieler nicht im Besitz eines gültigen TA für diesen Verein, so ist ein vollständig ausgefüllter TA-Antrag (ggf. mit Freigabe) im Original eine Woche vor Turnierbeginn der Spielleitung (siehe BVSH-Homepage) zuzusenden oder bei Turnierbeginn dem TK/Ausrichter zu übergeben. Eine Teilnahme ist sonst nicht möglich. Der antragstellende Verein hat sich über den Zugang rechtzeitig zu vergewissern. Der BVSH leitet die TA-Anträge an den DBB weiter. (10) In den Jugendoberligen sind pro Altersklasse zwei Mannschaften pro Verein zugelassen. Die zweiten Mannschaften dürfen nur aus Spielern des jüngeren Jahrgangs bestehen. Die zweite Mannschaft muss immer an einer möglichen Qualifikation teilnehmen. Es gelten die Einsatzberechtigungen nach § 26 DBB Spielordnung. (11) In den AK U10 – U14 gilt die Mann-Mann-Verteidigungspflicht. (12) Für Spielleitung und Schiedsrichter zuständige Personen: siehe Funktionäre / Staffelleiter BVSH. (13) In den Bezirksligen wird bei geeigneter Anzahl von Mannschaften eine doppelte Punktrunde angestrebt. Über den endgültigen Spielmodus entscheidet der Jugendausschuss. Bei 4 oder weniger Mannschaften findet jeweils ein Turnier zu Saisonbeginn und Saisonende statt. Die Termine werden vor der STB ggf. bekannt gegeben. Die Ergebnisse fließen in die Tabelle ein. Ggf. kann in Turnierform gespielt werden. (14) Zur Erreichung eines sinnvollen Spielbetriebs kann es je nach Meldeergebnis zu bezirksübergreifenden Ligen kommen. (15) Die Schiedsrichteransetzungen werden von den Bezirksschiedsrichterwarten vorgenommen. In den gemischten Ligen U10 bis U12 sind vorzugsweise Minikampfrichter einzusetzen. Diese werden durch den SR-Ausschuss angesetzt. (16) Für Spielleitung zuständige Personen: siehe Staffelleiter Bezirke. (17) Bei mehr als 10 Mannschaften in einer Altersklasse wird die entsprechende Bezirksliga geteilt und am Wochenende 25./26. März 2017 ein Turnier um die Bezirksmeisterschaft gespielt. Dieses Turnier ist Bestandteil der Punktspielrunde. Mannschaften mit gleicher Platzierung in den Staffeln spielen Überkreuz die Platzierungen aus. 5. Weibliche Oberligen Besondere Bestimmungen (1) Für alle weiblichen Altersklassen (AK) U11, U13, U15, U17 und U19 werden Jugendoberligen ausgeschrieben. (2) Meldetermin für die Oberligen ist der 15.05.2016. (3) In der AK U11 – U15 gilt die Mann-Mann-Verteidigungspflicht. (4) In den weiblichen Oberligen wird bei geeigneter Anzahl von Mannschaften eine doppelte Punktrunde angestrebt. Über den endgültigen Spielmodus entscheidet der Jugendausschuss. Bei 4 oder weniger Mannschaften findet jeweils ein Turnier zu Saisonbeginn und Saisonende statt. Die Termine werden vor der STB ggf. bekannt gegeben. Die Ergebnisse fließen in die Tabelle ein. (5) Für Spielleitung und Schiedsrichteransetzungen zuständige Personen: siehe Funktionäre / Staffelleiter BVSH. BVSH Jugendausschuss im Februar 2016
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