Ausschreibung Jugend Saison 2016-2017 - Basketball

Ausschreibung für Basketball-Jugendwettbewerbe
(Ober-, Landes- und Bezirksligen Nord und Süd)
im Basketball-Verband Schleswig-Holstein für die Spielzeit 2016/17
Der Basketball-Verband Schleswig-Holstein e.V. (BVSH), vertreten durch den
Ressortleiter Jugend, und seine Bezirke, vertreten durch ihre Bezirksjugendwarte,
schreiben für die Spielzeit 2016/17 unter Ausschluss jeglicher Haftung für Unfälle,
Diebstähle oder andere Schadensfälle folgende Wettbewerbe aus:
I.
Für den männlichen Bereich
• Oberligen für die männliche Jugend U18 und U16
 Veranstalter: BVSH
• Landesligen für die männliche Jugend U16
 Veranstalter: BVSH
• Bezirksligen für die männliche Jugend U20, U18 und U16
 Veranstalter: Bezirk Nord und Bezirk Süd
II.
gemischte Ligen
(gemischte Ligen = für weibliche und männliche SpielerInnen offen)
• Oberligen für die gemischte Jugend U14, U12, U11 und U10
 Veranstalter: BVSH
• Landesligen für die gemischte Jugend U14
 Veranstalter: BVSH
• Bezirksligen für die gemischte Jugend U14, U12
 Veranstalter Bezirk Nord und Bezirk Süd
III.
Für den weiblichen Bereich
• Oberligen für die weibliche Jugend U19, U17, U15, U13 und U11
 Veranstalter: BVSH
IV.
Der weitere Spielbetrieb für die männliche U12 und jünger wird vom
Minireferenten gesondert ausgeschrieben.
V.
Der weitere weibliche Spielbetrieb für die U13 und jünger wird von der
Referentin / dem Referenten für Mädchenbasketball gesondert
ausgeschrieben.
1. Allgemeine Bestimmungen
(1) Es gelten neben dieser Ausschreibung die Satzungen, Ordnungen und
Regelungen
• des BVSH
• des DBB
• des FIBA
• der offiziellen Basketballregeln
• des Kampfrichterhandbuchs
(2) Weiterhin gelten folgende Vorschriften des BVSH:
• Gebührenkatalog
• Strafenkatalog
• Schiedsrichterkatalog
• Kriterien bei der Beobachtung der Mann-Mann-Verteidigung
• BVSH-Regelung zur Sonderteilnahmeberechtigung (STB)
• BVSH-Regelung zur Teilnahme von Mannschaften außer Konkurrenz
• BVSH-Durchführungsbestimmungen zum „Doppelspielrecht“
(3) Die Meldungen zu den Wettbewerben erfolgen über das offizielle Formular
des BVSH, das per E-Mail an die Geschäftsstelle des BVSH zu übermitteln ist.
Terminwünsche sind mit der Meldung einzureichen, ansonsten wird ein
pauschaler Spieltermin angesetzt.
(4) Es gilt die Altersklasseneinteilung gemäß §2 DBB-JSO.
(5) Als Spielbälle sind alle vom DBB zugelassenen Bälle erlaubt. In den
männlichen Altersklassen U16, U18 und U20 wird mit der Ballgröße 7, in den
weiblichen Altersklassen U15, U17 und U19 sowie der männlichen
Altersklasse U14 mit der Ballgröße 6 gespielt. In der Altersklasse U12 und
jünger sowie weiblichen U13 und jünger wird mit der Ballgröße 5 gespielt.
(6) In den Spielen der männlichen U16 sind, gemäß § 19 der BVSH Spielordnung,
auch Mädchen dieser Altersklasse spielberechtigt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in der U14 eine entsprechende
Regelung bei weiterführenden Wettbewerben anderer Veranstalter nicht
unbedingt besteht.
(7) Die Vereine sind verpflichtet, angeforderte SpielerINNEN, die auf den
Kaderlisten des BVSH aufgeführt werden, zu den Lehrgängen und Turnieren
der Auswahlen zu entsenden. Sollten SpielerINNEN nicht abgestellt werden,
können Vereine bei der Besetzung der Jugend-Oberligen nachrangig
behandelt werden.
(8) Die Meldegelder sind dem Gebührenkatalog zu entnehmen und werden zum
1. August 2016 fällig. Es wird eine Rechnung zugesandt.
(9) Die Spieltermine ergeben sich aus dem Rahmenterminplan Jugend. Die
Landesauswahltermine sind soweit bekannt bereits eingearbeitet.
(10) Die Spiele der U16MO finden grundsätzlich samstags statt.
(11) Es gilt die Mannschaftsmeldebogenpflicht (MMB) für alle Mannschaften
(siehe BVSH-SO). In den gemischten Ligen müssen die Vereine die
Spielerinnen rechtzeitig, nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle, auf den
MMB setzen.
2. Männliche Oberligen/Landesligen
Besondere Bestimmungen
(1) Bis zum 20.03.2016 melden die Vereine der U16 und U18 schriftlich / per EMail ihre Mannschaften der U16 – U18 für die Jugend-Oberligen/Landesligen
an die Geschäftsstelle des BVSH. Diese veröffentlicht bis zum 21.03.2016 auf
der BVSH-Seite die Teilnehmer. Bis zum 12.04.2016 haben die Vereine die
Möglichkeit in die Oberliga nachzumelden oder eine Ummeldung in die
Bezirksliga/Landesliga vorzunehmen.
(2) Die Oberligen/Landesligen sollen mit maximal 8 Mannschaften bei einem Hinund Rückspiel gespielt werden. Bei 4 oder weniger Mannschaften findet
jeweils ein Turnier zu Saisonbeginn und Saisonende statt. Die Termine
werden vor der STB ggf. bekannt gegeben. Die Ergebnisse fließen in die
Tabelle ein.
(3) Bei einer 8er-Liga können bis zu 4 Mannschaften gesetzt werden. Sollte die
Zahl der gemeldeten Mannschaften die max. Ligastärke überschreiten, kann
eine Qualifikation gespielt werden.
Sollte das Meldeergebnis eine Änderung erforderlich machen, kann der
BVSH-Jugendausschuss diese beschließen.
(4) Alle Spieler, die ggfs. an einer Qualifikation teilnehmen, müssen auf einer
formlosen Spielerliste eingetragen werden (Name, Teilnehmerausweis-Nr.),
die, in Papierform und mit der Unterschrift des zuständigen Trainers versehen,
dem Technischen Kommissar bzw. den Schiedsrichtern vor Beginn der Spiele
vorzulegen ist. Diese Spielerlisten sind zusammen mit den Spielbögen vom
Ausrichter an die Spielleitung zu schicken.
(5) Alle Spieler können an einem Turnierwochenende nur in einer Altersklasse
eingesetzt werden. Sie haben einen gültigen Teilnehmerausweis vorzulegen.
(6) Ein Spieler ist in den Qualifikationsturnieren nur für einen Verein
teilnahmeberechtigt. Die Spieler müssen sich bei den Turnieren durch einen
gültigen Teilnehmerausweis, Personalausweis oder Kinderausweis mit
Lichtbild ausweisen können. Tritt ein Spieler für mehr als einen Verein an, so
verliert er die Teilnahmeberechtigung (TA) für beide Vereine. Die bis zu
diesem Zeitpunkt in der Qualifikation absolvierten Spiele werden gegen die
jeweiligen Vereine gewertet.
(7) Ist ein Spieler nicht im Besitz eines gültigen TA für diesen Verein, so ist ein
vollständig ausgefüllter TA-Antrag (ggf. mit Freigabe) im Original eine Woche
vor Turnierbeginn der Spielleitung (siehe BVSH-Homepage) zuzusenden oder
bei Turnierbeginn dem TK/Ausrichter zu übergeben. Eine Teilnahme ist sonst
nicht möglich. Der antragstellende Verein hat sich über den Zugang rechtzeitig
zu vergewissern. Der BVSH leitet die TA-Anträge an den DBB weiter.
(8) In den Jugendoberligen sind pro Altersklasse zwei Mannschaften pro Verein
zugelassen. Die zweiten Mannschaften dürfen nur aus Spielern des jüngeren
Jahrgangs bestehen. Die zweite Mannschaft muss immer an einer möglichen
Qualifikation teilnehmen. Es gelten die Einsatzberechtigungen nach § 26 DBB
Spielordnung.
(9) In der AK U16 gilt die Mann-Mann-Verteidigungspflicht.
(10) Für Spielleitung und Schiedsrichter zuständige Personen: siehe Funktionäre /
Staffelleiter BVSH.
3. Männliche Bezirksligen
Besondere Bestimmungen
(1) Bis zum 20.03.2016 melden die Vereine der U16 und U18 schriftlich / per EMail ihre Mannschaften der U16 und U18 für die Jugend-Bezirksligen an die
Geschäftsstelle des BVSH. Diese veröffentlicht bis zum 21.03.2016 auf der
BVSH-Seite die Teilnehmer. Bis zum 12.04.2016 haben die Vereine die
Möglichkeit für die Bezirksliga nachzumelden oder eine Ummeldung in die
Oberliga/Landesliga vorzunehmen.
Die Vereine der U20 melden bis zum 15.05.2016 schriftlich / per E-Mail ihre
Mannschaften für die an die Geschäftsstelle des BVSH.
(2) Es wird grundsätzlich eine doppelte Punktrunde gespielt. Bei 4 oder weniger
Mannschaften findet jeweils ein Turnier zu Saisonbeginn und Saisonende
statt. Die Termine werden vor der STB ggf. bekannt gegeben. Die Ergebnisse
fließen in die Tabelle ein. Ggf. kann in Turnierform gespielt werden.
(3) Zur Erreichung eines sinnvollen Spielbetriebs kann es je nach Meldeergebnis
in der U16 und U18 zu bezirksübergreifenden Ligen kommen.
(4) Die Schiedsrichteransetzungen werden von den Bezirksschiedsrichterwarten
vorgenommen. In den gemischten Ligen U10 bis U12 sind bevorzugt
Minikampfrichter einzusetzen. Die Ansetzung erfolgt durch den SRAusschuss.
(5) Für Spielleitung zuständige Personen: siehe Staffelleiter Bezirke.
(6) In den AK U16 und U18 gilt die Mann-Mann-Verteidigungspflicht.
(7) Bei mehr als 10 Mannschaften in einer Altersklasse wird die entsprechende
Bezirksliga geteilt und am Wochenende 25./26. März 2017 ein Turnier um die
Bezirksmeisterschaft gespielt. Dieses Turnier ist Bestandteil der
Punktspielrunde. Mannschaften mit gleicher Platzierung in den Staffeln spielen
Überkreuz die Platzierungen aus.
4. gemischte Ligen
Besondere Bestimmungen
(1) Bis zum 20.03.2016 melden die Vereine der U14 schriftlich / per E-Mail
ihre Mannschaften an die Geschäftsstelle des BVSH. Diese veröffentlicht
bis zum 21.03.2016 auf der BVSH-Seite die Teilnehmer. Nachmeldungen
in der U14 sind grundsätzlich nur bis eine Woche vor der
Spieletauschbörse möglich. Spätere Meldungen sind nur mit Zustimmung
und Einteilung durch den Jugendausschuss möglich.
Die Vereine der U12, U11 und U10 melden bis zum 15.05.2016 schriftlich /
per E-Mail ihre Mannschaften an die Geschäftsstelle des BVSH.
(2) In den Ligen der U14, U12, U11 und U10 können die Vereine gemischte
Mannschaften melden.
(3) Alle gemeldeten U14-Teams (mit Ausnahme der vorjährigen Oberligisten)
spielen in einem Qualifikationsmodus die jeweilige Ligenzugehörigkeit aus,
über die der Jugendausschuss nach Rücksprache mit den Landestrainern
endgültig beschließt.
Turniertermine: 1. Runde 28./29.05.2016, 2. Runde 18./19.06.2016
(4) Die U14 Ober- und Landesliga sollen mit maximal 4 Mannschaften bei
einer vierfachen Punktrunde gespielt werden.
(5) Alle gemeldeten Mannschaften der U14 Ober-, Landes- und den
Bezirksligen sind zur Teilnahme am BVSH-U14-Jugendpokal verpflichtet.
Die Paarungen werden vom Jugendausschuss ausgelost und auf der STB
bekannt gegeben. Die Oberligisten sind für das Viertelfinale gesetzt.
Spieltermine sind:
1. Runde:
08./09. Oktober 2016
Viertelfinale:
10./11. Dezember 2016
Halbfinale:
11./12. Februar 2017
Finale:
01./02. April 2017
(6) Alle Spieler, die an den Qualifikationsturnieren teilnehmen, müssen auf
einer
formlosen
Spielerliste
eingetragen
werden
(Name,
Teilnehmerausweis-Nr.), die, in Papierform und mit der Unterschrift des
zuständigen Trainers versehen, dem Technischen Kommissar bzw. den
Schiedsrichtern vor Beginn der Spiele vorzulegen ist. Diese Spielerlisten
sind zusammen mit den Spielbögen vom Ausrichter an die Spielleitung zu
schicken.
(7) Alle Spieler können an einem Turnierwochenende nur in einer Altersklasse
eingesetzt werden. Sie haben einen gültigen Teilnehmerausweis
vorzulegen.
(8) Ein Spieler ist in den Qualifikationsturnieren nur für einen Verein
teilnahmeberechtigt. Die Spieler müssen sich bei den Turnieren durch
einen gültigen Teilnehmerausweis, Personalausweis oder Kinderausweis
mit Lichtbild ausweisen können. Tritt ein Spieler für mehr als einen Verein
an, so verliert er die Teilnahmeberechtigung (TA) für beide Vereine. Die bis
zu diesem Zeitpunkt in der Qualifikation absolvierten Spiele werden gegen
die jeweiligen Vereine gewertet.
(9) Ist ein Spieler nicht im Besitz eines gültigen TA für diesen Verein, so ist
ein vollständig ausgefüllter TA-Antrag (ggf. mit Freigabe) im Original eine
Woche vor Turnierbeginn der Spielleitung (siehe BVSH-Homepage)
zuzusenden oder bei Turnierbeginn dem TK/Ausrichter zu übergeben. Eine
Teilnahme ist sonst nicht möglich. Der antragstellende Verein hat sich über
den Zugang rechtzeitig zu vergewissern. Der BVSH leitet die TA-Anträge
an den DBB weiter.
(10) In den Jugendoberligen sind pro Altersklasse zwei Mannschaften pro
Verein zugelassen. Die zweiten Mannschaften dürfen nur aus Spielern des
jüngeren Jahrgangs bestehen. Die zweite Mannschaft muss immer an
einer
möglichen
Qualifikation
teilnehmen.
Es
gelten
die
Einsatzberechtigungen nach § 26 DBB Spielordnung.
(11) In den AK U10 – U14 gilt die Mann-Mann-Verteidigungspflicht.
(12) Für Spielleitung und Schiedsrichter zuständige Personen: siehe
Funktionäre / Staffelleiter BVSH.
(13) In den Bezirksligen wird bei geeigneter Anzahl von Mannschaften eine
doppelte Punktrunde angestrebt. Über den endgültigen Spielmodus
entscheidet der Jugendausschuss. Bei 4 oder weniger Mannschaften
findet jeweils ein Turnier zu Saisonbeginn und Saisonende statt. Die
Termine werden vor der STB ggf. bekannt gegeben. Die Ergebnisse
fließen in die Tabelle ein. Ggf. kann in Turnierform gespielt werden.
(14) Zur Erreichung eines sinnvollen Spielbetriebs kann es je nach
Meldeergebnis zu bezirksübergreifenden Ligen kommen.
(15) Die
Schiedsrichteransetzungen
werden
von
den
Bezirksschiedsrichterwarten vorgenommen. In den gemischten Ligen U10
bis U12 sind vorzugsweise Minikampfrichter einzusetzen. Diese werden
durch den SR-Ausschuss angesetzt.
(16) Für Spielleitung zuständige Personen: siehe Staffelleiter Bezirke.
(17) Bei mehr als 10 Mannschaften in einer Altersklasse wird die
entsprechende Bezirksliga geteilt und am Wochenende 25./26. März 2017
ein Turnier um die Bezirksmeisterschaft gespielt. Dieses Turnier ist
Bestandteil der Punktspielrunde. Mannschaften mit gleicher Platzierung in
den Staffeln spielen Überkreuz die Platzierungen aus.
5. Weibliche Oberligen
Besondere Bestimmungen
(1) Für alle weiblichen Altersklassen (AK) U11, U13, U15, U17 und U19 werden
Jugendoberligen ausgeschrieben.
(2) Meldetermin für die Oberligen ist der 15.05.2016.
(3) In der AK U11 – U15 gilt die Mann-Mann-Verteidigungspflicht.
(4) In den weiblichen Oberligen wird bei geeigneter Anzahl von Mannschaften
eine doppelte Punktrunde angestrebt. Über den endgültigen Spielmodus
entscheidet der Jugendausschuss. Bei 4 oder weniger Mannschaften findet
jeweils ein Turnier zu Saisonbeginn und Saisonende statt. Die Termine
werden vor der STB ggf. bekannt gegeben. Die Ergebnisse fließen in die
Tabelle ein.
(5) Für Spielleitung und Schiedsrichteransetzungen zuständige Personen: siehe
Funktionäre / Staffelleiter BVSH.
BVSH Jugendausschuss im Februar 2016