Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Pflanzenschutzmittel Packungsbeilage Nr. 7644 / 2015 für Pflanzenschutzmittel gemäss Artikel 36 der Verordnung vom 12. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, SR 916.161). Produkteigenschaften Sachbezeichnung: Akarizid, Insektizid Formulierung: EC Emulsionskonzentrat Wirkstoffgehalt: 1.84 % Abamectin (18 g/l) IUPAC-Name: avermectin B1 VOC-Gehalt: 81.0 % Lagerung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist. Entsorgung Gebinde: Leere Gebinde gründlich gereinigt zur Kehrichtabfuhr. Mittelreste: Zur Entsorgung Mittelreste zur Gemeindesammelstelle, Sammelstelle für Sonderabfälle oder Verkaufsstelle. Handelsprodukte Vertimec EC Eidg. Zulassungsnummer: I-4879 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8795 Ausl. Bewilligungsinhaber: Syngenta Crop Protection S.P.A.,Italien Acaris Eidg. Zulassungsnummer: F-5426 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2120044 Ausl. Bewilligungsinhaber: Eurofyto,Belgien Vertimec Eidg. Zulassungsnummer: F-4279 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 8500174 Ausl. Bewilligungsinhaber: Syngenta Agro SAS,Frankreich Amectin EC Eidg. Zulassungsnummer: I-5097 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 13705 Ausl. Bewilligungsinhaber: INDUSTRIAS AFRASA S.A,Spanien Bewilligt bis 31.05.2017 Anwendungsgebiet Schaderreger/Wirkung Anwendung unter Einhaltung von (*) Erdbeermilbe, Spinnmilben Konzentration: 0.05 % Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendung: Nachblüte. 1, 2, 3, 4 Beerenbau Erdbeere Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern Tel. +41 31 322 85 16, Fax +41 31 322 26 34 [email protected] www.blw.admin.ch 1/3 Obstbau Birne Birnblattsauger Konzentration: 0.075 % Aufwandmenge: 1.2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Stadium 69-81 (BBCH). 5, 6, 7, 8, 9 Kräuselmilbe Konzentration: 0.05 % Aufwandmenge: 0.3 l/ha 5, 7, 10, 11, 12 Gewächshaus: Aubergine, Gurken, Paprika, Tomaten Minierfliegen, Rostmilben, Spinnmilben, Thripse Konzentration: 0.05 % Wartefrist: 3 Tage 13 Lauch, Zwiebeln Thripse Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) 2, 3 Stangensellerie Minierfliegen Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) 2, 3 Spinnmilben Aufwandmenge: 1.25 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Stadium 51-79 (BBCH). 5, 7, 9, 14, 15 Blumenkulturen und Grünpflanzen, Rosen Gemeine Spinnmilbe, Minierfliegen Konzentration: 0.025 % 2, 10, 16 Blumenkulturen und Grünpflanzen, Rosen Thripse Konzentration: 0.05 % 2, 10, 16 Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Thripse Konzentration: 0.05 % 2, 8, 9 Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gemeine Spinnmilbe, Minierfliegen Konzentration: 0.025 % 2, 8, 9 Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst), Blumenkulturen und Grünpflanzen, Rosen Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) Konzentration: 0.025 % 13 Weinbau Reben Gemüsebau Feldbau Hopfen Zierpflanzen Allgemeine / Agronomische Auflagen: 1 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. 2 SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind. Darf nicht angewendet werden, wenn sich in benachbarten Parzellen blühende Pflanzen befinden. 3 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW. 4 Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr. 5 Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr. 6 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. 7 SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen). Darf nicht angewendet werden, wenn sich in benachbarten Parzellen blühende Pflanzen befinden. 8 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW. 9 SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden. 10 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW. 11 SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden. 12 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 11-15 (E) und eine Referenzbrühmenge von 600 l/ha (Berechnungsgrundlage). 13 SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind. 14 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden. 15 Behandlung bei Befallsbeginn. 16 SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden. 2/3 Packungsbeilage Nr. 7644 08.09.2015 Auf der Packung aufzudruckende Gefahrenkennzeichnungen: PSM-Sätze SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. SPe 8 Bienengefährlich 3/3 Packungsbeilage Nr. 7644 08.09.2015
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