Packungsbeilage Nr. 7644 / 2015 - Bundesamt für Landwirtschaft

Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Pflanzenschutzmittel
Packungsbeilage Nr. 7644 / 2015
für Pflanzenschutzmittel gemäss Artikel 36 der Verordnung vom 12. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
(Pflanzenschutzmittelverordnung, SR 916.161).
Produkteigenschaften
Sachbezeichnung:
Akarizid, Insektizid
Formulierung:
EC Emulsionskonzentrat
Wirkstoffgehalt:
1.84 % Abamectin (18 g/l)
IUPAC-Name:
avermectin B1
VOC-Gehalt:
81.0 %
Lagerung
Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für
Unbefugte nicht zugänglich ist.
Entsorgung
Gebinde:
Leere Gebinde gründlich gereinigt zur Kehrichtabfuhr.
Mittelreste:
Zur Entsorgung Mittelreste zur Gemeindesammelstelle, Sammelstelle für Sonderabfälle
oder Verkaufsstelle.
Handelsprodukte
Vertimec EC
Eidg. Zulassungsnummer: I-4879
Herkunftsland: Italien
Ausländische Zulassungsnummer: 8795
Ausl. Bewilligungsinhaber: Syngenta Crop Protection S.P.A.,Italien
Acaris
Eidg. Zulassungsnummer: F-5426
Herkunftsland: Frankreich
Ausländische Zulassungsnummer: 2120044
Ausl. Bewilligungsinhaber: Eurofyto,Belgien
Vertimec
Eidg. Zulassungsnummer: F-4279
Herkunftsland: Frankreich
Ausländische Zulassungsnummer: 8500174
Ausl. Bewilligungsinhaber: Syngenta Agro SAS,Frankreich
Amectin EC
Eidg. Zulassungsnummer: I-5097
Herkunftsland: Italien
Ausländische Zulassungsnummer: 13705
Ausl. Bewilligungsinhaber: INDUSTRIAS AFRASA S.A,Spanien
Bewilligt bis 31.05.2017
Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung unter Einhaltung von
(*)
Erdbeermilbe, Spinnmilben
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 7 Tage
Anwendung: Nachblüte.
1, 2, 3, 4
Beerenbau
Erdbeere
Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 31 322 85 16, Fax +41 31 322 26 34
[email protected]
www.blw.admin.ch
1/3
Obstbau
Birne
Birnblattsauger
Konzentration: 0.075 %
Aufwandmenge: 1.2 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Stadium 69-81 (BBCH).
5, 6, 7, 8, 9
Kräuselmilbe
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.3 l/ha
5, 7, 10, 11,
12
Gewächshaus: Aubergine,
Gurken, Paprika, Tomaten
Minierfliegen, Rostmilben, Spinnmilben, Thripse
Konzentration: 0.05 %
Wartefrist: 3 Tage
13
Lauch, Zwiebeln
Thripse
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
2, 3
Stangensellerie
Minierfliegen
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 1 Woche(n)
2, 3
Spinnmilben
Aufwandmenge: 1.25 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Stadium 51-79 (BBCH).
5, 7, 9, 14, 15
Blumenkulturen und
Grünpflanzen, Rosen
Gemeine Spinnmilbe, Minierfliegen
Konzentration: 0.025 %
2, 10, 16
Blumenkulturen und
Grünpflanzen, Rosen
Thripse
Konzentration: 0.05 %
2, 10, 16
Bäume und Sträucher
(ausserhalb Forst)
Thripse
Konzentration: 0.05 %
2, 8, 9
Bäume und Sträucher
(ausserhalb Forst)
Gemeine Spinnmilbe, Minierfliegen
Konzentration: 0.025 %
2, 8, 9
Gewächshaus: Bäume und
Sträucher (ausserhalb Forst),
Blumenkulturen und
Grünpflanzen, Rosen
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 0.025 %
13
Weinbau
Reben
Gemüsebau
Feldbau
Hopfen
Zierpflanzen
Allgemeine / Agronomische Auflagen:
1
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine
Referenzbrühmenge von 1000 l/ha.
2
SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern) in
Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind. Darf nicht
angewendet werden, wenn sich in benachbarten Parzellen blühende Pflanzen befinden.
3
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern
einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von
mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
4
Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
5
Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
6
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha.
7
SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern) in
Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen). Darf nicht
angewendet werden, wenn sich in benachbarten Parzellen blühende Pflanzen befinden.
8
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern
einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von
mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
9
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Biotopen (gemäss Art.
18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW
reduziert werden.
10
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern
einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von
mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
11
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art.
18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW
reduziert werden.
12
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 11-15 (E) und eine Referenzbrühmenge von 600 l/ha
(Berechnungsgrundlage).
13
SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
14
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern
einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
15
Behandlung bei Befallsbeginn.
16
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a
und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert
werden.
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Packungsbeilage Nr. 7644 08.09.2015
Auf der Packung aufzudruckende Gefahrenkennzeichnungen:
PSM-Sätze
SP 1
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
SPe 8
Bienengefährlich
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Packungsbeilage Nr. 7644 08.09.2015