Veranstaltungsleiter (VL)

Formblatt
Pflichtenübertragung
vom Mieter auf den Veranstaltungsleiter
Stadt Hennef (Sieg)
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Geltungsbereich
Veranstaltung:
Termin:
Vertreter des Veranstalters/ Mieters (VdV)
Name + Unterschrift:
Veranstaltungsleiter (VL)
Name + Unterschrift:
Telefon/ Handy:
Festlegung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen (AKV)
SBauVO
§ 31
§ 32, Abs. 1
§ 33, Abs. 1,
3, 4, 5, 8
§ 34, Abs. 4
§ 35, Abs. 1
§ 35, Abs. 2
§ 35, Abs. 3
§ 36, Abs. 3
§ 38, Abs. 1
§ 38, Abs. 2
§ 38, Abs. 3
§ 38, Abs. 4
§ 40, Abs. 3
§ 46
AKV
VL
Freihalten von Rettungswegen und Flächen für die Feuerwehr
Einhalten der Zahl der Besucherplätze und der Anordnung des Bestuhlungsplanes
Einhalten von Anforderungen an das Brandverhalten und das Anbringen von Vorhängen,
Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen
Aufbewahren von pyrotechnischen Gegenständen und anderen Brandlasten in dafür vorgesehenen Magazinen
Einhalten des Rauchverbotes auf Szenenflächen, in Werkstätten und Magazinen, ausgenommen das Rauchen ist in der Art der Veranstaltung begründet
Einhalten des Verbotes von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsfähigen Stoffen
Sichere Verwendung von Kerzen und offenem Feuer in dafür vorgesehenen Kücheneinrichtungen
Abstimmen von erforderlichen Brandschutzmaßnahmen mit der Feuerwehr für die Abschaltung der automatischen Brandmeldeanlage
Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Betriebsvorschriften
Anwesenheit des Betreibers während des Betriebes der Versammlungsstätte
Die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswachen und Sanitätswache mit
der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten
Den Betrieb einstellen, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder Betriebsvorschriften
nicht eingehalten werden können.
Anwesenheit bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen von
Veranstaltungen auf Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche
Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln entgegen den zuvor
übertragenen Pflichten
Ausüben von Hausrecht gegenüber allen Personen, die die Sicherheit der Veranstaltung
gefährden oder die Einhaltung der Betriebsvorschriften verhindern
Aufgaben des Veranstaltungsleiters gemäß Brandschutzordnung (sichere Räumung veranlassen und überwachen).
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 Unternehmensgruppe Gegenbauer
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