Formblatt Pflichtenübertragung vom Mieter auf den Veranstaltungsleiter Stadt Hennef (Sieg) Seite 1 von 1 Geltungsbereich Veranstaltung: Termin: Vertreter des Veranstalters/ Mieters (VdV) Name + Unterschrift: Veranstaltungsleiter (VL) Name + Unterschrift: Telefon/ Handy: Festlegung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen (AKV) SBauVO § 31 § 32, Abs. 1 § 33, Abs. 1, 3, 4, 5, 8 § 34, Abs. 4 § 35, Abs. 1 § 35, Abs. 2 § 35, Abs. 3 § 36, Abs. 3 § 38, Abs. 1 § 38, Abs. 2 § 38, Abs. 3 § 38, Abs. 4 § 40, Abs. 3 § 46 AKV VL Freihalten von Rettungswegen und Flächen für die Feuerwehr Einhalten der Zahl der Besucherplätze und der Anordnung des Bestuhlungsplanes Einhalten von Anforderungen an das Brandverhalten und das Anbringen von Vorhängen, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen Aufbewahren von pyrotechnischen Gegenständen und anderen Brandlasten in dafür vorgesehenen Magazinen Einhalten des Rauchverbotes auf Szenenflächen, in Werkstätten und Magazinen, ausgenommen das Rauchen ist in der Art der Veranstaltung begründet Einhalten des Verbotes von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsfähigen Stoffen Sichere Verwendung von Kerzen und offenem Feuer in dafür vorgesehenen Kücheneinrichtungen Abstimmen von erforderlichen Brandschutzmaßnahmen mit der Feuerwehr für die Abschaltung der automatischen Brandmeldeanlage Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Betriebsvorschriften Anwesenheit des Betreibers während des Betriebes der Versammlungsstätte Die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswachen und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten Den Betrieb einstellen, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können. Anwesenheit bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen von Veranstaltungen auf Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln entgegen den zuvor übertragenen Pflichten Ausüben von Hausrecht gegenüber allen Personen, die die Sicherheit der Veranstaltung gefährden oder die Einhaltung der Betriebsvorschriften verhindern Aufgaben des Veranstaltungsleiters gemäß Brandschutzordnung (sichere Räumung veranlassen und überwachen). X X Unternehmensgruppe Gegenbauer X X X X X X X X X X X X X X
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