Merkblatt „Beiblatt zum Zeugnis / Würdigung der

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Verband der Feuerwehren in NRW e. V. | Windhukstraße 80 | 42277 Wuppertal
Ihnen schreibt Nils Vollmar
Referent für Verbandsarbeit
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Name
Nils Vollmar
Datum
Merkblatt „Beiblatt zum Zeugnis / Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit“
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
kann, auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler, die Tätigkeit in gemeinnützigen oder kirchlichen
Organisationen, Verbänden oder Einrichtungen auf einem Beiblatt zum Zeugnis dokumentiert
werden.
Genauere Informationen können der Publikation „Förderung und Feedback“ (Beilage Schule NRW
September 2011, erhältlich unter
https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msw/foerderung-undfeedback-beilage-zu-schule-nrw-09-2011/1088 ) entnommen werden.
Die Tätigkeiten in der Feuerwehr (Jugendfeuerwehr, Einsatzabteilung, Musikzüge etc.) sind hierdurch
in jedem Falle würdigungsfähig. Wie geschildert, darf sich die Bescheinigung auf folgende Bereiche
beziehen:
 Den sozialen und karitativen Bereich (z.B. Einsatzabteilung der Freiwiligen- und
Jugendfeuerwehr)
 Den kulturellen Bereich unter Einbeziehung der Brauchtumspflege (z.B. Musikzug der
Feuerwehr, Tätigkeit im Bereich Feuerwehrgeschichte)
 Die offene Jugendarbeit oder Jugendverbandsarbeit (z.B. Betreuer der Jugendfeuerwehr)
 Den kirchlichen Bereich (nicht zutreffend)
 Den Sport (z.B. Sportvereinigung der Feuerwehr)
Durch den Runderlass ist ebenfalls die Form des Beiblattes vorgesehen. Die jeweils aktuelle Form ist
der Webseite des VdF NRW zu entnehmen. Bei Rückfragen steht das Team der Landesgeschäftsstelle
unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verband der Feuerwehren in NRW e. V.
Im Auftrag
gez. Nils Vollmar
Referent