l Verband der Feuerwehren in NRW e. V. | Windhukstraße 80 | 42277 Wuppertal Ihnen schreibt Nils Vollmar Referent für Verbandsarbeit Telefon 0202 317712-13 Telefax 0202 317712-6-13 E-Mail [email protected] Internet www.vdf-nrw.de facebook.de/vdfnrw Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Name Nils Vollmar Datum Merkblatt „Beiblatt zum Zeugnis / Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit“ Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen kann, auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler, die Tätigkeit in gemeinnützigen oder kirchlichen Organisationen, Verbänden oder Einrichtungen auf einem Beiblatt zum Zeugnis dokumentiert werden. Genauere Informationen können der Publikation „Förderung und Feedback“ (Beilage Schule NRW September 2011, erhältlich unter https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msw/foerderung-undfeedback-beilage-zu-schule-nrw-09-2011/1088 ) entnommen werden. Die Tätigkeiten in der Feuerwehr (Jugendfeuerwehr, Einsatzabteilung, Musikzüge etc.) sind hierdurch in jedem Falle würdigungsfähig. Wie geschildert, darf sich die Bescheinigung auf folgende Bereiche beziehen: Den sozialen und karitativen Bereich (z.B. Einsatzabteilung der Freiwiligen- und Jugendfeuerwehr) Den kulturellen Bereich unter Einbeziehung der Brauchtumspflege (z.B. Musikzug der Feuerwehr, Tätigkeit im Bereich Feuerwehrgeschichte) Die offene Jugendarbeit oder Jugendverbandsarbeit (z.B. Betreuer der Jugendfeuerwehr) Den kirchlichen Bereich (nicht zutreffend) Den Sport (z.B. Sportvereinigung der Feuerwehr) Durch den Runderlass ist ebenfalls die Form des Beiblattes vorgesehen. Die jeweils aktuelle Form ist der Webseite des VdF NRW zu entnehmen. Bei Rückfragen steht das Team der Landesgeschäftsstelle unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Verband der Feuerwehren in NRW e. V. Im Auftrag gez. Nils Vollmar Referent
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