DGS-Sparte Basketball - 24. Deutsches Gehörlosen

DGS-Sparte Basketball
Ausschreibung
zu den
Deutschen Gehörlosen-Pokalmeisterschaften 2016 der Damen und Herren
von 26. bis 28. Mai 2016 (Donnerstag/Freitag/Samstag) in Essen
1.
Veranstalter und Ziel des Wettbewerbs:
Die Basketballsparte des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes (kurz DGS) ermittelt im
Damen- und im Herren-Wettbewerb die Deutschen Pokalmeister 2016.
2.
Ausrichter:
Gehörlosen Turn- und Sportverein 1910 Essen e.V. (GTSV Essen)
3.
Termine:
Donnerstag, 26. Mai 2016 ab 8:00 bis ca. 18.00 Uhr
Freitag,
27. Mai 2016 ab 8.00 bis ca. 20.00 Uhr
Samstag,
28. Mai 2016 ab 8.00 bis ca. 15.00 Uhr
4.
Spielort:
Sporthalle Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Schonnebeckhöfe 58, 45309 Essen
Sportpark „Am Hallo“, Ernestinenstr. 57, 45141 Essen
5.
Allgemeine Bestimmungen
5.1 Teilnahmeberechtigung und Spielermeldung
 Teilnahmeberechtigt sind alle Gehörlosen-Sportvereine, die Mitglied im DGS sind. Bei der
Pokalmeisterschaft darf eine zweite Mannschaft teilnehmen.
 Teilnahmeberechtigt sind auch alle Spielgemeinschaften, die in beiden GehörlosenSportvereine und Mitglied im DGS (Deutscher Gehörlosen-Sportverband e.V.) sind. Für
diese Spielgemeinschaft sind gesonderte Bedingungen, die in einem anderen Punkt näher
angegeben sind, zu erfüllen.
 Die Spielberechtigung der Spieler/in wird durch den Teilnehmerausweis der DGS-Sparte
Basketball nach § 9 SpO nachgewiesen.
 In den Mannschaften sind Jugendliche ab 16 Jahren (Jahrgang 2000) einsatzberechtigt.
 Nur die Spieler/innen dürfen eingesetzt werden, die auf der Mannschaftsliste aufgeführt
sind.
 Die Mannschaftslisten müssen rechtzeitig (Abgabetermin: min. 30 Minuten vor dem ersten
Spiel) an dem Technischen Leiter Markus Eichfelder oder an zuständigem Turnierleiter
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ausgehändigt werden. Änderungen muss der Verein oder die Spielgemeinschaft sofort
melden.
5.2
Spielgemeinschaft
 Eine Spielgemeinschaft (SG) ist der Zusammenschluss zweier Basketball-Vereine, die
beide Mitglied in der DGS-BB-Sparte sein müssen. Jede/r Spieler/in in der SG muss
Mitglied in einem der beiden Vereine der SG sein.
 Die beiden Vereine haften gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten ihrer SG. Sie
müssen eine gemeinsame Verpflichtungserklärung abgeben, dass sie zu je 50 % der
Gebühren und der möglichen Strafen übernehmen.
 Eine neugegründete SG für die DPM 2016 muss von dem Fachwart zugestimmt werden.
Nach dem Pokal-DM 2016 endet die SG automatisch.
 Mit der Meldung der SG ist die Adresse eines zuständigen Leiters anzugeben.
 Der SG kann nur zugestimmt werden, wenn
a) die beiden Basketball-Abteilungen geschlossen in die SG eingehen und
b) eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Vereine getroffen worden ist
und
c) die schriftliche Vereinbarung bei dem Fachwart vorliegt.
Die Zustimmung zu einer SG kann von zusätzlichen Auflagen abhängig gemacht werden.
5.3 Meldung
Die Anmeldung für die Pokal-Meisterschaft 2016 muss bis zum 28. März 2016 bei dem
Technischen Leiter Markus Eichfelder vorliegen:
Offizieller Meldeschein, ausgefüllt zu senden an:
Markus Eichfelder
Schrobenhausener Str. 20
80686 München
E-Mail: [email protected]
Anmeldungen, die max. 3 Tage nach Anmeldeschluss eingehen, werden angenommen mit
einem Strafgeld von € 10,-- pro Tag gemäß Strafordnung erhoben. Spätere Anmeldungen
werden nicht mehr angenommen!
5.4 Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 60,-- € plus 60,-- € für die Schiedsrichterkosten-Umlage –
insgesamt 120,-- €.
Mit der Bezahlung müssen jede Teilnehmer eine Sportlerausweis des DGSF 2016 (mehr
Information erfolgt später, oder unter www.essen2016.de) besitzen, denn ohne
Sportlerausweis keinen Startberechtigt, und zwar für max. 15 Personen (max. 12
Spielern/Spielerinnen, max. 2 Coachs und 1 Betreuer/in) , die auf dem Formular namentlich
zu benennen sind.
Die Teilnahmegebühr in Höhe von EUR 120,-- pro gemeldete Mannschaft ist gleichzeitig mit
der Anmeldung zu überweisen auf das Konto:
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DGS-Sonderkonto Basketball,
Konto-Nr. 45162433, BLZ 360 100 43, bei der Postbank Essen
Verwendungszweck: DGPM-2016 Herren und/oder Damen + Vereinsangabe
Wenn die Teilnahme-Gebühr innerhalb zwei Wochen nach Anmeldeschluss nicht auf das
Konto eingegangen ist, ist eine Mahngebühr von 5,-- € zu entrichten! Andernfalls wird die
angemeldete Mannschaft von der DPM 2016 ausgeschlossen.
6.
Spielsystem
Herren und Damen:
Gespielt wird im K.O.-System, Bei weniger als 7 Teams, wird in 2 Spielgruppen mit je 3
Teams in der Gruppen ausgespielt, danach weiter im K.O.-System.
Der Spielmodus und das Spielschema werden erst nach dem Anmeldeschluss
bekanntgegeben.
7.
Auslosungen
Der Termin für die Auslosungen ist am 2. oder 3. April 2016.
8.
Auszeichnung
Die Siegermannschaften der Damen und der Herren erhalten je den Wanderpokal
"Deutscher Gehörlosen Basketball-Pokalmeister".
Die Siegerehrung findet gleich nach den Endspielen der Damen und Herren in der gleichen
Sporthalle statt.
9.
Zurückziehen von Mannschaften
Eine Mannschaft kann zu jedem Zeitpunkt aus dem Wettbewerb zurückgezogen werden.
Dazu ist ein formloser schriftlicher Antrag an dem Technischen Leiter zu richten.
Bis zum Eingang des Schreibens bei dem Technischen Leiter bleibt die betreffende
Mannschaft im Wettbewerb. Das Rücktrittsgesuch ist vom Vertreter des Vereins/Leiter der
Spielgemeinschaft zu unterzeichnen. Dem Verein/der Spielgemeinschaft wird jedoch eine
Geldstrafe (siehe Strafen-Katalog) auferlegt.
10. Durchführungsbestimmungen
10.1
Spielordnung und Regeln
Es gelten die offiziellen Spielregeln der FIBA sowie Satzung und Ordnungen der DGS-Sparte
Basketball in ihrer aktuellen Form.
Soweit in dieser Ausschreibung nicht anders lautende Regelungen getroffen werden, gelten
die Spielordnung der DGS-Sparte Basketball.
Die Turnierleitung liegt bei der DGS-Basketballsparte bzw. dem jeweiligen Turnierleiter.
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Der Ausrichter der DPM (GTSV Essen) richtet ein Wettkampfbüro und eine ErgebnisDienststelle mit eigenen Bürokräften ein.
Der Ausrichter ist verpflichtet, einen Verbands-Kasten bereit zu stellen und die technischen
Anlagen (Spielergebnis-Tafel und 14/24-Sek.-Anlagen) gemäß der Spielordnung zu halten.
Für Proteste aus dem Spielverlauf wird ein Schiedsgericht eingesetzt. Es besteht aus drei
Personen, dem DGS-Basketballfachwart/in, Technische/r Leiter/in und Landes-BasketballFachwart/in oder anderes Mitglied, das regelkundig und neutral ist.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar.
10.2
Spielzeit
Die Spielzeit (DPM) wird für Herren und Damen nach den FIBA-Regeln ausgetragen.
10.3
Spielrichter
Die Spielrichter sind der 1. und 2. Schiedsrichter, die vom Kampfgericht, bestehend aus
einem Zeitnehmer, einem Anschreiber, einem Anschreiber-Assistenten und einem
24-Sekunden-Zeitnehmer, unterstützt werden.
10.4
Kampfgericht
Jede Mannschaft muss jeweils 2 bis 4 regelkundige Personen für das Kampfgericht, das aus
4 Personen besteht, zur Verfügung stellen.
Der zu benennende Verein wird im Spielplan von der Turnierleitung eingesetzt.
Das angesetzte Kampfgericht muss 10 Minuten vor dem Spielbeginn anwesend sein. Sonst
wird dem Verein eine Geldstrafe (siehe Strafen-Katalog) auferlegt.
10.5
Spielbogen
Der Spielbogen ist von dem betreffenden Anschreiber vollständig ausgefüllt unmittelbar nach
dem Spiel an die Turnierleitung auszuhändigen. Zuvor müssen die beiden Schiedsrichter die
Richtigkeit des Spielbogens mit ihren Unterschriften bestätigen.
10.6
Schiedsrichter
10.6.1 Allgemeine Hinweise
Der Spielplan mit den Schiedsrichter-Ansetzungen wird von dem Ausrichter aufgestellt.
Die SR-Einsatzgebühren und die Fahrtkosten bei der DPM übernimmt der Ausrichter.
10.6.2 Schiedsrichteransetzungen
Bei jedem Spiel muss mindestens ein Schiedsrichter fungieren. Gehörlose Schiedsrichter
können auch eingesetzt werden.
Alle Schiedsrichter müssen eine gültige Schiedsrichter-Lizenz besitzen.
Bei den Basis-Schiedsrichtern muss der 1. Schiedsrichter im Besitz einer SchiedsrichterLizenz von mindestens 2 Jahre Dauer sein. Ein Protest gegen den SR-Einsatz wird nicht
anerkannt.
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10.7
Spielplan
Ungefähr drei Wochen vor der DG-Pokalmeisterschaft wird der Spielplan bekannt gegeben.
10.8
Namenliste
Für die DPM sind die Namen von den Spielern/innen, Trainer/innen sowie Betreuer/innen in
Blockbuchstaben auf der Namensliste anzugeben.
Bis zur halben Stunde vor dem Spielbeginn muss die Namenliste bei dem Technischen Leiter
Markus Eichfelder oder bei dem zuständigen Turnierleiter abgegeben werden.
11.
Haftung
Der Veranstalter und der Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle und Diebstähle
sowie andere Schadensfälle.
12.
Werbung
Trikots dürfen nur auf der Vorderseite mit Werbung versehen sein, dabei darf die Nummer
nicht entfallen oder verdeckt werden. Die Werbung muss den Vorschriften des DGS
entsprechen. Rechtzeitig muss die Werbungsgenehmigung bei dem DGS-Fachwart Jan
Wegner beantragt werden.
Die Werbungsgenehmigung ist der Spartenleitung vorzulegen. Sonst wird dem Verein eine
Geldstrafe (siehe Strafen-Katalog) auferlegt.
Eine Mannschaft darf während der DPM 2016 nur einheitliche Trikot-Werbung durchgehend
tragen.
13.
Quartiernachweis
Tourismus Information Essen
https://www.essen.de/tourismus_1/hotels/hotelsonlinebuchen/hotels_online.de.html
Homepage „DGSF 2016 in Essen“
http://www.essen2016.de/?page_id=50
Homepage (hotel.de)
http://www.hotel.de/de/essen/hotels-33291/
14.
Strafen-Katalog
Bitte beachten Sie die Strafordnung der Sparte Basketball!
Mit der Anmeldung (siehe Pkt. 5.3 dieser Ausschreibung) zu den Meisterschaften
erkennen die Vereine und die Teilnehmer die zurzeit gültigen Ordnungen bzw.
Ausschreibung der DGS-Sparte Basketball an.
Gemäß § 12 Abs. 5 DBB-SO ist ein Rechtsmittel gegen diese Ausschreibung nicht möglich.
08.11.2015
gez. Jan Wegner (DGS-Fachwart Basketball)
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An den
Deutschen Gehörlosen-Sportverband e.V.
Basketball-Sparte
Technischer Leiter
Markus Eichfelder
Schrobenhausener Str. 20
80686 München
eMail: [email protected]
Meldeschein
Name des Vereins/der Spielgemeinschaft: ______________________________________
[ ]
Damenmannschaft (__x)
[ ]
Herrenmannschaft (__x)
Obige angekreuzte Mannschaft melden wir für die Teilnahme an der Deutschen GehörlosenPokalmeisterschaft 2016 von 26. bis 28. Mai 2016 in Essen an.
Die Teilnahmegebühr und Schiedsrichterumlagekosten in Höhe von EUR 120,-- pro
gemeldete Mannschaft sind gleichzeitig mit der Meldung zu überweisen auf das Konto:
DGS-Sonderkonto Basketball,
Konto-Nr. 45162-433, BLZ 360 100 43, bei der Postbank Essen
Verwendungszweck: DGPM-2016 Damen/Herren mit Vereins-/SpielgemeinschaftsAngabe (!)
Der Anmeldeschluss ist der 28. März 2016
_________________________________ , den _____________
(Ort)
(Datum)
Unterschrift: ____________________________________
(Abteilungsleiter/in oder 1. Vorsitzende/r)
Mit der Anmeldung (siehe Pkt. 5.3 dieser Ausschreibung) zu den Meisterschaften erkennen
die Vereine und die Teilnehmer die zurzeit gültigen Ordnungen bzw. Ausschreibung der
DGS-Sparte Basketball an.
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Deutscher Gehörlosen Sportverband – Sparte Basketball
Deutsche Gehörlosen-Pokalmeisterschaft 2016
von 26. bis 28. Mai 2016 in Berlin
Mannschaftsliste (Letzter Abgabetermin: 30 Minuten vor dem ersten Spiel)
Verein/Spielgemeinschaft:
Trikot-Nr.:
_____________________
Nachname:
Vorname:
m/w: _____
Geb.-Datum:
TA-Nr.:
1. Kapitän: ________________
2. Kapitän: ________________
1. Coach:
2. Coach:
________________
________________
Betreuer/in: ________________
Ort: ____________________
Verantwortliche/r:
Datum:
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