Merkblatt CITES

Merkblatt zum CITES-Abkommen / Reisen mit dem Musikinstrument
Worum geht es?
Seit 1975 ist die Convention in International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and
Flora (CITES) in Kraft. Das Abkommen zielt spezifisch auf den Schutz von Tier- und
Pflanzenarten, für die der internationale Handel eine besondere Gefährdung darstellt. Es
ordnet Tausende gefährdeter oder bereits vom Aussterben bedrohter Spezies in drei nach
Dringlichkeit gestaffelte Schutzstufen, die mit entsprechenden Handels- und
Einfuhrrestriktionen belegt sind. Darunter fallen auch zahlreiche Materialien, die im
Instrumentenbau verwendet werden, wie z.B. Elfenbein, Rio-Palisander, Fernambukholz,
madagassisches Ebenholz, Schildpatt etc.
Auch wenn CITES eigentlich auf den Handel abzielt, ist der Transport von privaten
Musikinstrumenten aus / mit solchen geschützten Materialien über die Landesgrenzen davon
betroffen. Wer mit einem solchen Instrument ins Ausland reist, muss den Nachweis des
legalen Erwerbs erbringen.
Instrumentenpass
Sind diese geschützten, im Instrument verbauten, Materialien vor Eingang in die Schutzliste
erworben worden oder stammen aus späteren legalen Beständen, kann bei der nationalen
CITES-Behörde ein Instrumentenpass beantragt werden. In der Schweiz ist dieser seit 1. Januar
2014 erhältlich. Der Pass kann mittels eines Gesuchsformulars direkt bei der Schweizer CITESBehörde beantragt werden, kostet 50 Franken, ist drei Jahre gültig und braucht eine
Bearbeitungszeit von ungefähr 5 Tagen. Auf der Website zu CITES finden sich das
Gesuchsformular und die Anleitung dazu, ebenso findet sich dort die vollständige Liste der
geschützten Materialen.
In der Praxis wird es oft schwierig sein zu entscheiden, ob es sich beim verarbeiteten Material
um geschütztes Material handelt. Hier kann unter Umständen eine Expertise eines
Instrumentenbauers oder ein Versicherungsgutachten weiterhelfen. Wenn es darum geht, das
Alter eines Instruments bzw. den Zeitpunkt der Verarbeitung des geschützten Materials zu
beziffern bei Fehlen entsprechender Dokumente wie Quittungen etc. (z.B. bei Schenkungen,
Erbschaften) reicht für die Schweizer CITES-Behörde in der Regel Glaubhaftmachung eines
Sachverhalts. Aufgelistet werden für den Instrumentenpass müssen nur geschützten
Materialen in einem Instrument.
Aber Achtung: Es gibt keine Garantie, dass der Instrumentenpass durch alle 181 CITESSignatarstaaten anerkannt wird. Jeder Vertragsstaat kann strengere nationale Gesetzte
anwenden. Was in der EU klappen sollte, gilt z.B. nicht für die USA mit strengerer nationalen
Gesetzgebung und Australien, das den Pass nicht anerkennt. Es empfiehlt sich also vor jeder
Reise eine diesbezügliche Abklärung beim Zielland.
Wichtig: Die Schweizer CITES-Behörde stellt bei Erfüllung der Voraussetzungen nur einen
Instrumentenpass aus für Instrumente, die geschützte Materialen enthalten. Für Instrumente
ohne solche geschützten Materialen werden keine Pässe ausgestellt.
Für Tourneen von ganzen Orchestern mit ihren Instrumenten gibt es ein vereinfachtes
Verfahren mittels travelling exhibition certificate. Informationen dazu sind bei CITES Schweiz
erhältlich – das entsprechende Gesuch des Orchesters muss mindestens zwei Monate vor
Tourneebeginn eingereicht werden.
Instrumente ohne Instrumentenpass
Enthalten Instrumente keine geschützten Materialen gemäss CITES, erhalten sie auch keinen
Pass. Um Diskussionen beim Zoll vorzubeugen, empfiehlt es sich, für diese Instrumente
entsprechende Bescheinigungen oder Expertisen von Instrumentenbauern etc. mitzuführen,
die sich über die verwendeten Materialen äussern.
Probleme am Zoll
Der Zoll kann bei Instrumenten ohne Pass und ohne Nachweis über das verarbeitete Material
oder bei Verdacht auf Verletzung des CITES-Abkommens, das Instrument mit einer Verfügung
belegen und allenfalls konfiszieren. Die notwendigen Dokumente sind anschliessend innert
nützlicher Frist einzureichen. In der Regel aber werden solche Instrumente durch den
Schweizer Zoll nicht direkt beschlagnahmt sondern - hat der Besitzer Wohnsitz in der Schweiz
– à domicil verfügt, d.h. das Instrument kann mit nach Hause genommen werden, die
notwendigen Beweisdokumente müssen aber trotzdem erbracht werden. In Notfällen kann
der Zoll rund um die Uhr die Schweizer CITES-Behörde kontaktieren.
Viele Fragen insbesondere zu der Anwendung und Praxis im Ausland betreffend
Musikinstrumente / Instrumentenpass und CITES sind noch offen. Es empfiehlt sich deshalb
auf jeden Fall, vorgängig Erkundigungen im Zielland einzuholen.
Bei konkreten Fragen kann die Schweizer CITES-Behörde per Mail kontaktiert werden:
[email protected]
Wichtige Links
 Website CITES SCHWEIZ mit Antragsformular Instrumentenpass und Anleitung:
www.cites.ch
 CITES-Kontrollverordnung mit der Auflistung aller geschützten Materialen:
https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2013/3137.pdf
 Ergänzende Informationen:
http://www.nzz.ch/feuilleton/musik-und-artenschutz-im-clinch-1.18435496
http://www.nzz.ch/feuilleton/ihre-geige-braucht-jetzt-einen-pass-1.18434376
Geschützte Materialen, die im Instrumentenbau häufig verwendet werden (nicht
abschliessend)
Tasteninstrumente
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Klaviaturen aus oder in Verbindung mit Elfenbein
Klaviere aus geschützten Holzarten, insbesondere Rio-Palisander (auch Brasilianisches
Rosenholz oder Jacaranda genannt) sowie Mexikanischem oder Honduras-Mahagoni
Zupfinstrumente
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Gitarren, Lauten, Mandolinen, E-Gitarren, E-Bässe etc., in denen eine geschützte
Holzart, insbesondere Rio-Palisander, verbaut wurde
Mandolinen und andere Zupfinstrumente, die mit Schildpatt verziert sind, sowie
Plektra aus Schildpatt
Charangos mit Klangkörper aus Gürteltier (Armadillo)
Afrikanische Zupfinstrumente mit Klangkörper aus Schildkrötenpanzer
Streichinstrumente
Untersättel und Intarsien aus Elfenbein, Wirbel und Saitenhalter mit Zierelementen aus
Elfenbein
Bogen
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Kopfplatten und Frösche aus Elfenbein; wurde anstelle von Elfenbein Mammut
verarbeitet, sollte ein Zertifikat des Bogenbauers vorliegen
Frösche aus Schildpatt
Wicklungen aus echtem Walfischbein
Eidechs-Daumenleder
Fernambukholz ist einstweilen nur in unverarbeiteter Form bewilligungspflichtig.
Blasinstrumente
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Historische oder nachgebaute Instrumente aus Elfenbein oder mit Elfenbeinelementen
(wurde anstelle von Elfenbein Mammut verarbeitet, sollte ein entsprechendes
Zertifikat vorliegen)
Dudelsäcke mit Pfeifen oder Elementen aus Elfenbein
Klarinetten, Block- und Traversflöten, Oboen, Fagotte aus Rio-Palisander oder aus der
Palisanderart Cocobolo mit Ursprungsland Panama, Nicaragua, Guatemala.
Schlaginstrumente
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Trommeln mit Fellen von CITES-geschützten Arten, z.B. Zebra
Marimbas, Xylophone, Kastagnetten etc. aus Macacauba-Holz, Rio-Palisander sowie
der Palisanderart Cocobolo
Südamerikanische «Regenhölzer» aus Kakteenholz