Merkblatt zum CITES-Abkommen / Reisen mit dem Musikinstrument Worum geht es? Seit 1975 ist die Convention in International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) in Kraft. Das Abkommen zielt spezifisch auf den Schutz von Tier- und Pflanzenarten, für die der internationale Handel eine besondere Gefährdung darstellt. Es ordnet Tausende gefährdeter oder bereits vom Aussterben bedrohter Spezies in drei nach Dringlichkeit gestaffelte Schutzstufen, die mit entsprechenden Handels- und Einfuhrrestriktionen belegt sind. Darunter fallen auch zahlreiche Materialien, die im Instrumentenbau verwendet werden, wie z.B. Elfenbein, Rio-Palisander, Fernambukholz, madagassisches Ebenholz, Schildpatt etc. Auch wenn CITES eigentlich auf den Handel abzielt, ist der Transport von privaten Musikinstrumenten aus / mit solchen geschützten Materialien über die Landesgrenzen davon betroffen. Wer mit einem solchen Instrument ins Ausland reist, muss den Nachweis des legalen Erwerbs erbringen. Instrumentenpass Sind diese geschützten, im Instrument verbauten, Materialien vor Eingang in die Schutzliste erworben worden oder stammen aus späteren legalen Beständen, kann bei der nationalen CITES-Behörde ein Instrumentenpass beantragt werden. In der Schweiz ist dieser seit 1. Januar 2014 erhältlich. Der Pass kann mittels eines Gesuchsformulars direkt bei der Schweizer CITESBehörde beantragt werden, kostet 50 Franken, ist drei Jahre gültig und braucht eine Bearbeitungszeit von ungefähr 5 Tagen. Auf der Website zu CITES finden sich das Gesuchsformular und die Anleitung dazu, ebenso findet sich dort die vollständige Liste der geschützten Materialen. In der Praxis wird es oft schwierig sein zu entscheiden, ob es sich beim verarbeiteten Material um geschütztes Material handelt. Hier kann unter Umständen eine Expertise eines Instrumentenbauers oder ein Versicherungsgutachten weiterhelfen. Wenn es darum geht, das Alter eines Instruments bzw. den Zeitpunkt der Verarbeitung des geschützten Materials zu beziffern bei Fehlen entsprechender Dokumente wie Quittungen etc. (z.B. bei Schenkungen, Erbschaften) reicht für die Schweizer CITES-Behörde in der Regel Glaubhaftmachung eines Sachverhalts. Aufgelistet werden für den Instrumentenpass müssen nur geschützten Materialen in einem Instrument. Aber Achtung: Es gibt keine Garantie, dass der Instrumentenpass durch alle 181 CITESSignatarstaaten anerkannt wird. Jeder Vertragsstaat kann strengere nationale Gesetzte anwenden. Was in der EU klappen sollte, gilt z.B. nicht für die USA mit strengerer nationalen Gesetzgebung und Australien, das den Pass nicht anerkennt. Es empfiehlt sich also vor jeder Reise eine diesbezügliche Abklärung beim Zielland. Wichtig: Die Schweizer CITES-Behörde stellt bei Erfüllung der Voraussetzungen nur einen Instrumentenpass aus für Instrumente, die geschützte Materialen enthalten. Für Instrumente ohne solche geschützten Materialen werden keine Pässe ausgestellt. Für Tourneen von ganzen Orchestern mit ihren Instrumenten gibt es ein vereinfachtes Verfahren mittels travelling exhibition certificate. Informationen dazu sind bei CITES Schweiz erhältlich – das entsprechende Gesuch des Orchesters muss mindestens zwei Monate vor Tourneebeginn eingereicht werden. Instrumente ohne Instrumentenpass Enthalten Instrumente keine geschützten Materialen gemäss CITES, erhalten sie auch keinen Pass. Um Diskussionen beim Zoll vorzubeugen, empfiehlt es sich, für diese Instrumente entsprechende Bescheinigungen oder Expertisen von Instrumentenbauern etc. mitzuführen, die sich über die verwendeten Materialen äussern. Probleme am Zoll Der Zoll kann bei Instrumenten ohne Pass und ohne Nachweis über das verarbeitete Material oder bei Verdacht auf Verletzung des CITES-Abkommens, das Instrument mit einer Verfügung belegen und allenfalls konfiszieren. Die notwendigen Dokumente sind anschliessend innert nützlicher Frist einzureichen. In der Regel aber werden solche Instrumente durch den Schweizer Zoll nicht direkt beschlagnahmt sondern - hat der Besitzer Wohnsitz in der Schweiz – à domicil verfügt, d.h. das Instrument kann mit nach Hause genommen werden, die notwendigen Beweisdokumente müssen aber trotzdem erbracht werden. In Notfällen kann der Zoll rund um die Uhr die Schweizer CITES-Behörde kontaktieren. Viele Fragen insbesondere zu der Anwendung und Praxis im Ausland betreffend Musikinstrumente / Instrumentenpass und CITES sind noch offen. Es empfiehlt sich deshalb auf jeden Fall, vorgängig Erkundigungen im Zielland einzuholen. Bei konkreten Fragen kann die Schweizer CITES-Behörde per Mail kontaktiert werden: [email protected] Wichtige Links Website CITES SCHWEIZ mit Antragsformular Instrumentenpass und Anleitung: www.cites.ch CITES-Kontrollverordnung mit der Auflistung aller geschützten Materialen: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2013/3137.pdf Ergänzende Informationen: http://www.nzz.ch/feuilleton/musik-und-artenschutz-im-clinch-1.18435496 http://www.nzz.ch/feuilleton/ihre-geige-braucht-jetzt-einen-pass-1.18434376 Geschützte Materialen, die im Instrumentenbau häufig verwendet werden (nicht abschliessend) Tasteninstrumente Klaviaturen aus oder in Verbindung mit Elfenbein Klaviere aus geschützten Holzarten, insbesondere Rio-Palisander (auch Brasilianisches Rosenholz oder Jacaranda genannt) sowie Mexikanischem oder Honduras-Mahagoni Zupfinstrumente Gitarren, Lauten, Mandolinen, E-Gitarren, E-Bässe etc., in denen eine geschützte Holzart, insbesondere Rio-Palisander, verbaut wurde Mandolinen und andere Zupfinstrumente, die mit Schildpatt verziert sind, sowie Plektra aus Schildpatt Charangos mit Klangkörper aus Gürteltier (Armadillo) Afrikanische Zupfinstrumente mit Klangkörper aus Schildkrötenpanzer Streichinstrumente Untersättel und Intarsien aus Elfenbein, Wirbel und Saitenhalter mit Zierelementen aus Elfenbein Bogen Kopfplatten und Frösche aus Elfenbein; wurde anstelle von Elfenbein Mammut verarbeitet, sollte ein Zertifikat des Bogenbauers vorliegen Frösche aus Schildpatt Wicklungen aus echtem Walfischbein Eidechs-Daumenleder Fernambukholz ist einstweilen nur in unverarbeiteter Form bewilligungspflichtig. Blasinstrumente Historische oder nachgebaute Instrumente aus Elfenbein oder mit Elfenbeinelementen (wurde anstelle von Elfenbein Mammut verarbeitet, sollte ein entsprechendes Zertifikat vorliegen) Dudelsäcke mit Pfeifen oder Elementen aus Elfenbein Klarinetten, Block- und Traversflöten, Oboen, Fagotte aus Rio-Palisander oder aus der Palisanderart Cocobolo mit Ursprungsland Panama, Nicaragua, Guatemala. Schlaginstrumente Trommeln mit Fellen von CITES-geschützten Arten, z.B. Zebra Marimbas, Xylophone, Kastagnetten etc. aus Macacauba-Holz, Rio-Palisander sowie der Palisanderart Cocobolo Südamerikanische «Regenhölzer» aus Kakteenholz
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