c VERBANDSNACHRICHTEN August 2015 Vermarktung aktuell Neuer Serotyp der Blauzungenkrankheit tritt auf – Rinderherden durch Impfung schützen! Von Südosteuropa über Ungarn ausgehend breitet sich die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV-4) massiv aus. Bis Ende 2014 wurden insgesamt 7.503 Ausbrüche in Griechenland, Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Ungarn im ADNS (Animal Disease Notification System) gemeldet. Die Ausbrüche erfolgten immer im Zeitraum Juli bis September/Oktober. Klinische Erkrankungen zeigen sich vor allem bei Schaf, Ziege und Rind. Eine Ausbreitung des Blauzungenvirus in die Steiermark ist sehr gut möglich. Die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 wird nun nach Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und des Impfstoffimportes (BLUEVAC 4) grundsätzlich möglich. Der Betreuungstierarzt kann nach Ausfüllen einer „Tierärztlichen Bedarfsbescheinigung für einen Sonderimport“ an die TGD-Geschäftsstelle den Impfstoff beziehen. Daraus sollte auch die Anzahl der Betriebe und Tiere hervorgehen, die dann geimpft werden. Vorgesehen ist eine zweimalige Grundimmunisierung mit je 2 ml bei Rindern und Schafen im Abstand von 3 bis 4 Wochen. Die Impfung im Sommer schützt dann die geimpften Tiere vor einem Ausbruch der Krankheit im Herbst/Winter 2015. Kosten der Impfung: Verrechnung der tierärztlichen Leistung mittels Zeittarif ist möglich (dh. es ist wichtig, die zu impfenden Tiere im Stall „impfbereit“ vorzubereiten, damit die Impfung 13. Jahrgang - Leoben, am 12.08.2015 P.b.b. GZ 03Z034876 M Absender: Rinderzucht Steiermark Pichlmayergasse 18, 8700 Leoben _________________________________ zügig durchgeführt werden kann). Eine im Voraus bereits ausgefüllte, zweifache Impfliste verkürzt die Dokumentationszeit ebenfalls. Bezuschussung durch den TGD: Solange die Mittel zur Verfügung stehen, wird eine zweimalige Impfung mit EUR 12,- (inkl. 20% USt.) vom TGD für seine Mitglieder bezuschusst. Die Rinderzucht Steiermark empfiehlt die vorbeugende Impfung aller Rinder des Bestandes. Die Impfung sollte so rasch wie möglich durchgeführt werden, weil in den nächsten Wochen und Monaten der Höhepunkt der Gefährdung erreicht wird. Die für einen Export vorgesehenen Kalbinnen sollten jedoch von der Impfung ausgenommen werden! Die Impfung erfolgt durch den jeweiligen Betreuungstierarzt. Um eine Infektion verhindern zu können, ist eine unverzügliche Bedarfsmeldung an Ihren Tierarzt notwendig. Der Zeitpunkt für eine Impfung gegen den BTV Serotyp 4 ist natürlich schon relativ spät. Eine Impfempfehlung konnte aber erst ausgesprochen werden, nachdem die Verfügbarkeit des Impfstoffes sicher gestellt war. Die Rinderzucht Steiermark bedankt sich beim TGD für die finanzielle Unterstützung der Schutzimpfung. Seite 02 RINDERZUCHT STEIERMARK August 2015 Schmallenbergvirus – aktueller Stand Maßnahmen für den Zuchtrinderexport Aufgrund einer neuerlichen Infektionswelle im Herbst 2014 in Südostösterreich sind in der Steiermark aktuell rund 80% aller trächtigen Kalbinnen Träger von Antikörpern gegen den Schmallenbergvirus. Im Zusammenhang mit dem Zuchtrinderexport in die Türkei (Veterinärzeugnis) stellt dies eine massive Einschränkung der Handelsmöglichkeiten mit trächtigen Kalbinnen der Steiermark dar. Daher wurden in den letzten Monaten auch Jungkalbinnen in die Türkei exportiert (sind lt. Veterinärzeugnis unabhängig vom AK-Status exportfähig). Trächtige Tiere mit SBV-AK pos. Status können nur dann in die Türkei exportiert werden, wenn der AK-Status VOR der Belegung festgestellt wurde. Nachdem die Türkei das attraktivste Exportland für Zuchtrinder in diesem Jahr ist, empfehlen wir speziell für die Rasse Fleckvieh eine konsequente Untersuchung aller Jungkalbinnen, die im Herbst (August bis November) zur Belegung anstehen und für den Export als trächtige Kalbinnen vorgesehen sind. Die Untersuchung auf SBV-Antikörper muss VOR der Belegung erfolgen! Eine Untersuchung macht dann Sinn, wenn • Die Kalbin als trächtige Kalbin für den Export vorgesehen ist • Die Kalbin in einem Alter bis max. 22 Monate belegt wird • Die Belegung im Zeitraum August bis November erfolgt. Die Züchter erhalten in diesen Tagen ein Schreiben, in dem auf die „türkeifähigen“ Tiere hingewiesen wird. Bitte melden Sie die für die Versteigerung oder den Export vorgesehenen Tiere umgehend beim Zuchtverband an, damit die Blutabnahme rasch und kostengünstig organisiert werden kann. Qualitätsprämie für Zuchtrinderankäufe auf Zuchtrinderversteigerungen am 17. August in Leoben und am 24. August in Greinbach noch aufrecht Das Fördervolumen des Landes Steiermark für eine Qualitätsprämie beim Ankauf von trächtigen Kalbinnen und Kühen in Milch (bis max. 2 Kälbern) auf Zuchtrinderversteigerungen in der Höhe von EUR 200,- (für max. 2 Stück jährlich) steht für die kommenden Zuchtrinderversteigerungen am Montag, 17. August 2015 in Leoben und am Montag, 24. August 2015 in Greinbach letztmalig noch zur Verfügung. Nutzen Sie bei Bedarf diese Fördermöglichkeit! Impressum: „Verbandsnachrichten“ Eigentümer und Herausgeber: RINDERZUCHT STEIERMARK, Pichlmayergasse 18, 8700 Leoben. Für den Inhalt verantwortlich: DI Peter Stückler, Geschäftsführung, Tel.: 03842 / 25333 – 10. Fax DW: 17. Einsteller weiblich auf Nutzrinderversteigerungen Trächtigkeitsausschluss Die Mast weiblicher Tiere gewinnt in Österreich zunehmend an Bedeutung. Zahlreiche Markenprogramme bieten eine interessante Alternative als Absatzweg an. Weibliche Einsteller aus der Mutterkuhhaltung eignen sich hervorragend zur Mast und sind daher auf den Nutzrindermärkten rege nachgefragt. In der Vergangenheit haben nicht deklarierte Trächtigkeiten bei den weiblichen Einstellern vermehrt zu Problemen geführt. Man muss beachten, dass nicht nur der Herdenstier, sondern auch Alterskollegen unerwünschte Trächtigkeiten erzeugen können. Um diesen Bereich zwischen Verkäufer und Mäster sauber zu regeln, setzen wir laut Vorstandbeschluss folgende Maßnahme um: Der Verkäufer bestätigt am Lieferschein die „Nichtträchtigkeit“ seiner Kalbinnen (7 – 12 Monate). Für all jenen Betriebe, welche diese Garantie nicht abgeben können, wird automatisch ein kostenpflichtiger Trächtigkeitsausschluss (20 Euro netto) durchgeführt. Sollte sich herausstellen, dass bestätigt nichtträchtige Kalbinnen zum Zeitpunkt der Vermarktung doch trächtig waren, ist mit berechtigten Schadenersatzforderungen zu rechnen. Zucht- und Nutzrinderversteigerungen 2. Halbjahr 2015 ZUCHTRINDER: Tag Datum Ort Meldeschluss Donnerstag Montag Montag Donnerstag Montag Montag Donnerstag 27.08.2015 05.10.2015 12.10.2015 15.10.2015 16.11.2015 23.11.2015 03.12.2015 St. Donat Greinbach Leoben St. Donat Greinbach Leoben St. Donat 13.08.2015 21.09.2015 28.09.2015 01.10.2015 02.11.2015 09.11.2015 19.11.2015 NUTZRINDER: Greinbach Tag Greinbach Datum Leoben Tag Leoben Datum DI 18.08.2015 DI 27.10.2015 DI 25.08.2015 DI 03.11.2015 DI 01.09.2015 DI 10.11.2015 DI 08.09.2015 DI 17.11.2015 DI 15.09.2015 DI 24.11.2015 DI 22.09.2015 DI 01.12.2015 DI 29.09.2015 MI 09.12.2015 DI 06.10.2015 DI 15.12.2015 DI 13.10.2015 DI 22.12.2015 DI 20.10.2015 DI 29.12.2015 Markttermine 2016 Zuchtrinderversteigerungen Greinbach Montag Montag Montag Montag Montag Montag Montag 11.01.2016 22.02.2016 04.04.2016 06.06.2016 22.08.2016 10.10.2016 14.11.2016 Versteigerungsbeginn:. 10.30 Uhr t-stmk. Donnerstag Donnerstag Donnerstag Donnerstag Donnerstag Donnerstag Versteigerungsbeginn:. 10.00 Uhr Versteigerungsbeginn:. 11.00 Uhr Tel.: 03842 / 25333 - 10 Fax: 03842 / 25333 - 17 Tel.: 04212 / 2215 Fax: 04212 / 2215 - 10 Nutzrinderversteigerungen Greinbach - 11.00 Uhr 05.01.2016 19.01.2016 02.02.2016 16.02.2016 01.03.2016 15.03.2016 29.03.2016 12.04.2016 26.04.2016 10.05.2016 24.05.2016 07.06.2016 21.06.2016 05.07.2016 19.07.2016 02.08.2016 16.08.2016 30.08.2016 13.09.2016 27.09.2016 11.10.2016 25.10.2016 08.11.2016 22.11.2016 06.12.2016 20.12.2016 Leoben - 11.00 Uhr Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Montag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag 12.01.2016 26.01.2016 09.02.2016 23.02.2016 08.03.2016 22.03.2016 05.04.2016 19.04.2016 03.05.2016 17.05.2016 31.05.2016 14.06.2016 28.06.2016 12.07.2016 26.07.2016 09.08.2016 23.08.2016 06.09.2016 20.09.2016 04.10.2016 18.10.2016 31.10.2016 15.11.2016 29.11.2016 13.12.2016 27.12.2016 k.at Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag 18.02.2016 14.04.2016 09.06.2016 25.08.2016 13.10.2016 01.12.2016 cht-stm nderzuc h 18.01.2016 07.03.2016 09.05.2016 16.08.2016 03.10.2016 21.11.2016 nderzu www.ri Montag Montag Montag Dienstag Montag Montag St. Donat info@ri at Tel.: 03332 / 61994 - 10 Fax: 03332 / 62012 Leoben
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