zum rundschreiben

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VERBANDSNACHRICHTEN
August 2015
Vermarktung aktuell
Neuer Serotyp der Blauzungenkrankheit tritt
auf – Rinderherden durch Impfung schützen!
Von Südosteuropa über Ungarn ausgehend breitet sich die Blauzungenkrankheit vom Serotyp
4 (BTV-4) massiv aus. Bis Ende 2014 wurden
insgesamt 7.503 Ausbrüche in Griechenland,
Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Ungarn im
ADNS (Animal Disease Notification System)
gemeldet. Die Ausbrüche erfolgten immer im
Zeitraum Juli bis September/Oktober. Klinische
Erkrankungen zeigen sich vor allem bei Schaf,
Ziege und Rind. Eine Ausbreitung des Blauzungenvirus in die Steiermark ist sehr gut möglich.
Die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 wird nun nach Klärung
der rechtlichen Voraussetzungen und des Impfstoffimportes (BLUEVAC 4) grundsätzlich möglich. Der Betreuungstierarzt kann nach Ausfüllen
einer „Tierärztlichen Bedarfsbescheinigung für
einen Sonderimport“ an die TGD-Geschäftsstelle den Impfstoff beziehen. Daraus sollte auch
die Anzahl der Betriebe und Tiere hervorgehen,
die dann geimpft werden. Vorgesehen ist eine
zweimalige Grundimmunisierung mit je 2 ml bei
Rindern und Schafen im Abstand von 3 bis 4
Wochen. Die Impfung im Sommer schützt dann
die geimpften Tiere vor einem Ausbruch der
Krankheit im Herbst/Winter 2015.
Kosten der Impfung: Verrechnung der tierärztlichen Leistung mittels Zeittarif ist möglich (dh.
es ist wichtig, die zu impfenden Tiere im Stall
„impfbereit“ vorzubereiten, damit die Impfung
13. Jahrgang - Leoben, am 12.08.2015
P.b.b. GZ 03Z034876 M
Absender: Rinderzucht Steiermark
Pichlmayergasse 18, 8700 Leoben
_________________________________
zügig durchgeführt werden kann). Eine im Voraus bereits ausgefüllte, zweifache Impfliste verkürzt die Dokumentationszeit ebenfalls.
Bezuschussung durch den TGD: Solange die
Mittel zur Verfügung stehen, wird eine zweimalige Impfung mit EUR 12,- (inkl. 20% USt.) vom
TGD für seine Mitglieder bezuschusst.
Die Rinderzucht Steiermark empfiehlt die
vorbeugende Impfung aller Rinder des Bestandes. Die Impfung sollte so rasch wie
möglich durchgeführt werden, weil in den
nächsten Wochen und Monaten der Höhepunkt der Gefährdung erreicht wird. Die
für einen Export vorgesehenen Kalbinnen
sollten jedoch von der Impfung ausgenommen werden!
Die Impfung erfolgt durch den jeweiligen Betreuungstierarzt. Um eine Infektion verhindern zu
können, ist eine unverzügliche Bedarfsmeldung an Ihren Tierarzt notwendig.
Der Zeitpunkt für eine Impfung gegen den BTV
Serotyp 4 ist natürlich schon relativ spät. Eine
Impfempfehlung konnte aber erst ausgesprochen werden, nachdem die Verfügbarkeit des
Impfstoffes sicher gestellt war.
Die Rinderzucht Steiermark bedankt sich
beim TGD für die finanzielle Unterstützung
der Schutzimpfung.
Seite 02
RINDERZUCHT STEIERMARK
August 2015
Schmallenbergvirus – aktueller Stand
Maßnahmen für den Zuchtrinderexport
Aufgrund einer neuerlichen Infektionswelle im Herbst 2014 in Südostösterreich sind in der Steiermark aktuell rund 80% aller trächtigen Kalbinnen Träger von Antikörpern gegen den Schmallenbergvirus.
Im Zusammenhang mit dem Zuchtrinderexport in die Türkei (Veterinärzeugnis) stellt dies eine massive Einschränkung der Handelsmöglichkeiten mit trächtigen Kalbinnen der Steiermark dar. Daher
wurden in den letzten Monaten auch Jungkalbinnen in die Türkei exportiert (sind lt. Veterinärzeugnis
unabhängig vom AK-Status exportfähig).
Trächtige Tiere mit SBV-AK pos. Status können nur dann in die Türkei exportiert werden, wenn der
AK-Status VOR der Belegung festgestellt wurde.
Nachdem die Türkei das attraktivste Exportland für Zuchtrinder in diesem Jahr ist, empfehlen wir
speziell für die Rasse Fleckvieh eine konsequente Untersuchung aller Jungkalbinnen, die im
Herbst (August bis November) zur Belegung anstehen und für den Export als trächtige Kalbinnen vorgesehen sind. Die Untersuchung auf SBV-Antikörper muss VOR der Belegung erfolgen! Eine Untersuchung macht dann Sinn, wenn
•
Die Kalbin als trächtige Kalbin für den Export vorgesehen ist
•
Die Kalbin in einem Alter bis max. 22 Monate belegt wird
•
Die Belegung im Zeitraum August bis November erfolgt.
Die Züchter erhalten in diesen Tagen ein Schreiben, in dem auf die „türkeifähigen“ Tiere hingewiesen wird. Bitte melden Sie die für die Versteigerung oder den Export vorgesehenen Tiere umgehend
beim Zuchtverband an, damit die Blutabnahme rasch und kostengünstig organisiert werden kann.
Qualitätsprämie für Zuchtrinderankäufe
auf Zuchtrinderversteigerungen am 17. August in Leoben
und am 24. August in Greinbach noch aufrecht
Das Fördervolumen des Landes Steiermark für eine Qualitätsprämie beim Ankauf von trächtigen Kalbinnen und Kühen in Milch (bis max. 2 Kälbern) auf
Zuchtrinderversteigerungen in der Höhe von EUR 200,- (für max. 2 Stück jährlich) steht für die kommenden Zuchtrinderversteigerungen am
Montag, 17. August 2015 in Leoben und am
Montag, 24. August 2015 in Greinbach
letztmalig noch zur Verfügung.
Nutzen Sie bei Bedarf diese Fördermöglichkeit!
Impressum:
„Verbandsnachrichten“ Eigentümer und Herausgeber: RINDERZUCHT STEIERMARK, Pichlmayergasse 18, 8700 Leoben.
Für den Inhalt verantwortlich: DI Peter Stückler, Geschäftsführung, Tel.: 03842 / 25333 – 10. Fax DW: 17.
Einsteller weiblich auf Nutzrinderversteigerungen
Trächtigkeitsausschluss
Die Mast weiblicher Tiere gewinnt in Österreich zunehmend an Bedeutung. Zahlreiche Markenprogramme bieten eine interessante Alternative als Absatzweg an. Weibliche Einsteller aus der Mutterkuhhaltung eignen sich hervorragend zur Mast und sind daher auf den Nutzrindermärkten rege
nachgefragt.
In der Vergangenheit haben nicht deklarierte Trächtigkeiten bei den weiblichen Einstellern vermehrt
zu Problemen geführt. Man muss beachten, dass nicht nur der Herdenstier, sondern auch Alterskollegen unerwünschte Trächtigkeiten erzeugen können. Um diesen Bereich zwischen Verkäufer und
Mäster sauber zu regeln, setzen wir laut Vorstandbeschluss folgende Maßnahme um:
Der Verkäufer bestätigt am Lieferschein die „Nichtträchtigkeit“
seiner Kalbinnen (7 – 12 Monate).
Für all jenen Betriebe, welche diese Garantie nicht abgeben können, wird automatisch ein kostenpflichtiger Trächtigkeitsausschluss (20 Euro netto) durchgeführt.
Sollte sich herausstellen, dass bestätigt nichtträchtige Kalbinnen zum Zeitpunkt der Vermarktung
doch trächtig waren, ist mit berechtigten Schadenersatzforderungen zu rechnen.
Zucht- und Nutzrinderversteigerungen
2. Halbjahr 2015
ZUCHTRINDER:
Tag
Datum
Ort
Meldeschluss
Donnerstag
Montag
Montag
Donnerstag
Montag
Montag
Donnerstag
27.08.2015
05.10.2015
12.10.2015
15.10.2015
16.11.2015
23.11.2015
03.12.2015
St. Donat
Greinbach
Leoben
St. Donat
Greinbach
Leoben
St. Donat
13.08.2015
21.09.2015
28.09.2015
01.10.2015
02.11.2015
09.11.2015
19.11.2015
NUTZRINDER:
Greinbach
Tag
Greinbach Datum
Leoben
Tag
Leoben
Datum
DI 18.08.2015
DI 27.10.2015
DI
25.08.2015
DI 03.11.2015
DI
01.09.2015
DI 10.11.2015
DI
08.09.2015
DI 17.11.2015
DI 15.09.2015
DI 24.11.2015
DI
22.09.2015
DI 01.12.2015
DI
29.09.2015
MI 09.12.2015
DI
06.10.2015
DI 15.12.2015
DI
13.10.2015
DI 22.12.2015
DI
20.10.2015
DI 29.12.2015
Markttermine
2016
Zuchtrinderversteigerungen
Greinbach
Montag
Montag
Montag
Montag
Montag
Montag
Montag
11.01.2016
22.02.2016
04.04.2016
06.06.2016
22.08.2016
10.10.2016
14.11.2016
Versteigerungsbeginn:. 10.30 Uhr
t-stmk.
Donnerstag
Donnerstag
Donnerstag
Donnerstag
Donnerstag
Donnerstag
Versteigerungsbeginn:. 10.00 Uhr
Versteigerungsbeginn:. 11.00 Uhr
Tel.: 03842 / 25333 - 10
Fax: 03842 / 25333 - 17
Tel.: 04212 / 2215
Fax: 04212 / 2215 - 10
Nutzrinderversteigerungen
Greinbach - 11.00 Uhr
05.01.2016
19.01.2016
02.02.2016
16.02.2016
01.03.2016
15.03.2016
29.03.2016
12.04.2016
26.04.2016
10.05.2016
24.05.2016
07.06.2016
21.06.2016
05.07.2016
19.07.2016
02.08.2016
16.08.2016
30.08.2016
13.09.2016
27.09.2016
11.10.2016
25.10.2016
08.11.2016
22.11.2016
06.12.2016
20.12.2016
Leoben - 11.00 Uhr
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Montag
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12.01.2016
26.01.2016
09.02.2016
23.02.2016
08.03.2016
22.03.2016
05.04.2016
19.04.2016
03.05.2016
17.05.2016
31.05.2016
14.06.2016
28.06.2016
12.07.2016
26.07.2016
09.08.2016
23.08.2016
06.09.2016
20.09.2016
04.10.2016
18.10.2016
31.10.2016
15.11.2016
29.11.2016
13.12.2016
27.12.2016
k.at
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18.02.2016
14.04.2016
09.06.2016
25.08.2016
13.10.2016
01.12.2016
cht-stm
nderzuc
h
18.01.2016
07.03.2016
09.05.2016
16.08.2016
03.10.2016
21.11.2016
nderzu
www.ri
Montag
Montag
Montag
Dienstag
Montag
Montag
St. Donat
info@ri
at
Tel.: 03332 / 61994 - 10
Fax: 03332 / 62012
Leoben