MARKT Südostschweiz | Donnerstag, 30. Juli 2015 15 Tipps Segway Die Polizei ist mit Seg ways unterwegs, Kurier dienste etwa auf Flug häfen ebenso. Bei Firmenevents oder Tourismusorganisationen sind sie die grosse Attraktion, Golfspieler schätzen die Offroad-Variante der elektrisch angetriebenen Einpersonen-Transportmittel Spassiges Fortbewegungsmittel: Hundertprozentig legal fährt man mit dem selbstbalancierenden Solowheel aber nur auf privatem Grund. Pressebild Alles klar bei elektrifizierten Spassmobilen? Mitnichten! Seit Juni sind in der Schweiz erleichterte Regelungen für neuartige elektrische Gefährte in Kraft. Sie sollen die «Rechtlosigkeit» insbesondere der aufkommenden neuen Spassfahrzeuge beenden. Davon werden aber längst nicht alle derartigen Vehikel profitieren – sondern nur typengeprüfte. von Peter Hummel I n den vergangenen Jahren sind immer mehr Elektrofahrzeuge in Verkehr gesetzt worden, die sich kaum in bestehende Kategorien einteilen lassen – etwa selbst balancierende Stehroller (Segway). Der Bundesrat hat beschlossen, stehrollerartige Fahrzeuge vollständig und Velorikschas weitgehend den langsamen E-Bikes (bis 25 km/h) gleichzustellen, womit sie neu auch Velowege benützen dürfen. Grosse Grauzone Schön und gut. Doch wer die Ausführungsbestimmungen genau anschaut, stellt fest, dass damit noch längst nicht alles seine gute Ordnung hat. Im Gegensatz zu langsamen E-Bikes wird erstens ein Mofa-Nummernschild verlangt (wie bisher schon bei E-Trottis) – und damit ein Fahrzeugausweis. Der wird aber nur ausgestellt, wenn eine Typenprüfung vorliegt. Ist die nicht vorhanden, kann bei den kantonalen Strassenämtern eine Einzelzulassung beantragt werden. Insbesondere gilt dies auch für Exoten wie ElektroSkateboards. Martin Sailer in Unterwasser im Toggenburg, der seit 2013 das Solowheel importiert und damit einer der Wegbereiter dieses Trends ist, erwartet eine grosse Grauzone: «Wenn man bedenkt, dass es weltweit rund 150 Kopien des Solowheels und 30 des Segways gibt, ist davon auszugehen, dass auch in die Schweiz immer mehr Klone vertrieben werden, die nicht typengeprüft sind. Da billige Kopien ein erhebliches Sicherheitsrisiko bergen können, sind Unfälle programmiert.» In jedem Fall gesetzeswidrig Rechtlich ist die Lage klar: Ohne Typenprüfung und Schild haben diese Gefährte einen Status wie bisher: Sie dürfen nicht auf Strassen, aber auch nicht auf Trottoirs verkehren (im Gegensatz zu den motorlosen Fägs, den fahrzeugähnlichen Geräten), sondern nur auf privatem Gelände. All die Trendsetter, die auf motorisierten Einrädern lässig durch Bahnhöfe zum Zug kurven, bewegen sich also in jedem Fall gesetzeswidrig – ob mit oder ohne Schild… Klar ist auch, dass diese legalisierten Spassfahrzeuge Licht und Klingel brauchen. Wenn schon die Befestigung des Mofa-Schildes an einem Solowheel oder Hovertrax nicht ganz einfach ist, so gibt es dafür wohl nur eine mobile Lösung: Fingerklingel und Kopfleuchte. Nicht vorgeschrieben ist hingegen ein Helm, sofern ein solches Gefährt nicht schneller als 20 km/h fährt. Es ist gewiss positiv, dass die Zuordnung der neuen Elektro-Spassfahrzeuge nun klar(er) geregelt ist; ob sie dadurch wirklich rasch Verbreitung finden, muss sich erst weisen. Vom Segway wurden in der Schweiz in den letzten sieben Jahren gerade mal ein paar Hundert Stück verkauft, vor allem zu touristischen Zwecken. Das mag vor allem am hohen Preis von rund 10 000 Franken gelegen haben. Mit dem Einstieg von grossen OnlinePlattformen wie Galaxus, welche nun Kopien schon für unter 2000 Franken feilbieten, könnte sich dies ändern, zumal speziell die stehrollerähnlichen Fahrzeuge auch von einer weiteren markanten Erleichterung profitieren: Statt einer Kleinmotorradnummer brauchen sie nur noch das MofaSchild. Neuheiten wie das lenkstangenlose Hovertrax dürften wohl höchstens auf Firmengeländen zum Einsatz kommen. Grössere Stückzahlen könnte hingegen der Zürcher Wim Ouboter von seinem nun endlich lieferbaren E-Micro One absetzen, das dank seiner raffinierten Kickelec-Steuerung (analog einem langsamen Pedelec) keine Mofa-Nummer benötigt. So sind elektrische Gefährte seit dem 1. Juni neu zugelassen Typ Stehrollerartige Fahrzeuge, auch einrädrig möglich Rikscha-artige Kategorie «Mobilitätshilfen»: neue Unterkategorie von Mofa Neue Unterkategorie von Kleinmotorrad Bestehende Unterkategorie von Mofa Motorisierter Rollstuhl Motorleistung Bis maximal 2 kW, sofern wesentlicher Teil für die Selbstbalancierung verwendet wird Bis maximaal 2 kW BBis maximal 1 kW Höchstgeschwindigkeit ohne/mit allfälliger Tretunterstützung 20/25 km/h 20/25 km/hh 330 km/h Gesamtgewicht Maximal 200 kgg Maximal 450 50 kg NNicht geregelt Anzahl Plätze Einplätzig Mehrplätzig möglich Einplätzig Benutzung der Flächen für: Fahrverkehr Velo Ja Ja Ja Velowege- und -streifen (Fahrzeug maximal 1 m breit) Nein Ja Ja Fussgänger Nein, ausser bei Verwendung als Rollstuhl durch behinderte Personen Führerausweis Nein Ja (A, A1, B, B1 oder F) Bis 20 km/h: nein Mehr als 20 bis 30 km/h: M Mindestalter Ab 16 ohne Ausweis; ab 14 mit Kategorie G/M 18 (16 mit A1, F) 16 (Ausnahmen durch Kanton möglich) Verkehrsregeln Dem Velo gleichgestellt Fahrzeugbreite bis 1 m: Veloweg und -streifen; gilt sonst als Kleinmotorrad Je nach Verkehrsfläche Periodische Nachprüfpflicht Nein Ja Nein Kontrollschild Ja (Mofa-Schild) Ja (Kleinmotorrad, Grösse wie Mofa-Schild) Bis 10 km/h: nein Mehr als 10 bis 30 km/h: Mofa-Schild Haftpflichtversicherung Mofa-Kollektivversicherung (Vignette) Ja Bis 10 km/h: nein Mehr als 10 bis 30 km/h: Mofa-Schild Grafik: südostschweiz auch. Das Spezielle ist die Elektronik, welche das Gefährt samt Fahrer in Balance hält. Mit der Verlagerung des Körpergewichts werden das Tempo variiert und Richtungswechsel vorgenommen. Wer einmal mit einem Segway gefahren ist, könnte süchtig werden nach dieser lautlosen, umweltfreundlichen Art der Fortbewegung. (hb) www.segway.ch Solowheel Das Prinzip beim Solo wheel ist dasselbe wie beim Segway: Es ist ein selbstbalancierendes elektrisches Fahrzeug. Statt auf zwei ist man allerdings nur auf einem Rad unterwegs, was anfänglich etwas Übung braucht. Hat man den Kniff aber raus, ist es ein Spass ohne Ende. Eine Alternative dazu ist das SBU. Dieses Gefährt ist mit einem Sattel ausgestattet. Es fährt bis zu 25 km/h schnell – und lässt am Berg jeden Biker hinter sich. Beim Abwärtsfahren lädt sich zudem der Akku wieder auf. (hb) www.spassfahrzeuge.ch Microscooter Umweltfreundlich be wegt man sich auch mit den Tretrollern (schweizerisch: Trottinetts) von Microscooter fort. Der Ja (neu nur noch für Personen mit Gehbehinderung) E-Micro One ist der erste elektrische Scooter. Mit jedem Kick startet der Motor und gibt Tempo hinzu (bis 20 km/h). (hb) www.microscooter.ch
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