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MARKT
Südostschweiz | Donnerstag, 30. Juli 2015
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Tipps
Segway
Die Polizei ist mit Seg­
ways unterwegs, Kurier­
dienste etwa auf Flug­
häfen ebenso. Bei Firmenevents oder Tourismusorganisationen sind
sie die grosse Attraktion,
Golfspieler schätzen die
Offroad-Variante der elektrisch angetriebenen Einpersonen-Transportmittel
Spassiges Fortbewegungsmittel: Hundertprozentig legal fährt man mit dem selbstbalancierenden Solowheel aber nur auf privatem Grund.
Pressebild
Alles klar bei elektrifizierten
Spassmobilen? Mitnichten!
Seit Juni sind in der Schweiz erleichterte Regelungen für neuartige elektrische Gefährte in Kraft.
Sie sollen die «Rechtlosigkeit» insbesondere der aufkommenden neuen Spassfahrzeuge beenden.
Davon werden aber längst nicht alle derartigen Vehikel profitieren – sondern nur typengeprüfte.
von Peter Hummel
I
n den vergangenen Jahren sind
immer mehr Elektrofahrzeuge
in Verkehr gesetzt worden, die
sich kaum in bestehende Kategorien einteilen lassen – etwa
selbst balancierende Stehroller (Segway). Der Bundesrat hat beschlossen,
stehrollerartige Fahrzeuge vollständig
und Velorikschas weitgehend den
langsamen E-Bikes (bis 25 km/h)
gleichzustellen, womit sie neu auch
Velowege benützen dürfen.
Grosse Grauzone
Schön und gut. Doch wer die Ausführungsbestimmungen genau anschaut,
stellt fest, dass damit noch längst
nicht alles seine gute Ordnung hat. Im
Gegensatz zu langsamen E-Bikes wird
erstens ein Mofa-Nummernschild verlangt (wie bisher schon bei E-Trottis) –
und damit ein Fahrzeugausweis. Der
wird aber nur ausgestellt, wenn eine
Typenprüfung vorliegt. Ist die nicht
vorhanden, kann bei den kantonalen
Strassenämtern eine Einzelzulassung
beantragt werden. Insbesondere gilt
dies auch für Exoten wie ElektroSkateboards.
Martin Sailer in Unterwasser im
Toggenburg, der seit 2013 das Solowheel importiert und damit einer der
Wegbereiter dieses Trends ist, erwartet eine grosse Grauzone: «Wenn
man bedenkt, dass es weltweit rund
150 Kopien des Solowheels und 30 des
Segways gibt, ist davon auszugehen,
dass auch in die Schweiz immer
mehr Klone vertrieben werden, die
nicht typengeprüft sind. Da billige
Kopien ein erhebliches Sicherheitsrisiko bergen können, sind Unfälle
programmiert.»
In jedem Fall gesetzeswidrig
Rechtlich ist die Lage klar: Ohne Typenprüfung und Schild haben diese
Gefährte einen Status wie bisher: Sie
dürfen nicht auf Strassen, aber auch
nicht auf Trottoirs verkehren (im
Gegensatz zu den motorlosen Fägs,
den fahrzeugähnlichen Geräten), sondern nur auf privatem Gelände. All
die Trendsetter, die auf motorisierten
Einrädern lässig durch Bahnhöfe zum
Zug kurven, bewegen sich also in jedem Fall gesetzeswidrig – ob mit oder
ohne Schild…
Klar ist auch, dass diese legalisierten Spassfahrzeuge Licht und Klingel
brauchen. Wenn schon die Befestigung des Mofa-Schildes an einem
Solowheel oder Hovertrax nicht ganz
einfach ist, so gibt es dafür wohl nur
eine mobile Lösung: Fingerklingel und
Kopfleuchte. Nicht vorgeschrieben ist
hingegen ein Helm, sofern ein solches
Gefährt nicht schneller als 20 km/h
fährt.
Es ist gewiss positiv, dass die Zuordnung der neuen Elektro-Spassfahrzeuge nun klar(er) geregelt ist; ob sie dadurch wirklich rasch Verbreitung finden, muss sich erst weisen. Vom Segway wurden in der Schweiz in den
letzten sieben Jahren gerade mal ein
paar Hundert Stück verkauft, vor allem zu touristischen Zwecken. Das
mag vor allem am hohen Preis von
rund 10 000 Franken gelegen haben.
Mit dem Einstieg von grossen OnlinePlattformen wie Galaxus, welche nun
Kopien schon für unter 2000 Franken
feilbieten, könnte sich dies ändern, zumal speziell die stehrollerähnlichen
Fahrzeuge auch von einer weiteren
markanten Erleichterung profitieren:
Statt einer Kleinmotorradnummer
brauchen sie nur noch das MofaSchild.
Neuheiten wie das lenkstangenlose
Hovertrax dürften wohl höchstens auf
Firmengeländen zum Einsatz kommen. Grössere Stückzahlen könnte
hingegen der Zürcher Wim Ouboter
von seinem nun endlich lieferbaren
E-Micro One absetzen, das dank seiner
raffinierten Kickelec-Steuerung (analog einem langsamen Pedelec) keine
Mofa-Nummer benötigt.
So sind elektrische Gefährte seit dem 1. Juni neu zugelassen
Typ
Stehrollerartige Fahrzeuge, auch einrädrig möglich
Rikscha-artige
Kategorie
«Mobilitätshilfen»: neue Unterkategorie von Mofa
Neue Unterkategorie von Kleinmotorrad Bestehende Unterkategorie
von Mofa
Motorisierter Rollstuhl
Motorleistung
Bis maximal 2 kW, sofern wesentlicher Teil für die
Selbstbalancierung verwendet wird
Bis maximaal 2 kW
BBis maximal 1 kW
Höchstgeschwindigkeit
ohne/mit allfälliger
Tretunterstützung
20/25 km/h
20/25 km/hh
330 km/h
Gesamtgewicht
Maximal 200 kgg
Maximal 450
50 kg
NNicht geregelt
Anzahl Plätze
Einplätzig
Mehrplätzig möglich
Einplätzig
Benutzung der Flächen für:
Fahrverkehr
Velo
Ja
Ja
Ja
Velowege- und -streifen
(Fahrzeug maximal 1 m breit)
Nein
Ja
Ja
Fussgänger
Nein, ausser bei Verwendung als Rollstuhl durch
behinderte Personen
Führerausweis
Nein
Ja (A, A1, B, B1 oder F)
Bis 20 km/h: nein
Mehr als 20 bis 30 km/h: M
Mindestalter
Ab 16 ohne Ausweis; ab 14 mit Kategorie G/M
18 (16 mit A1, F)
16 (Ausnahmen durch Kanton möglich)
Verkehrsregeln
Dem Velo gleichgestellt
Fahrzeugbreite bis 1 m:
Veloweg und -streifen;
gilt sonst als Kleinmotorrad
Je nach Verkehrsfläche
Periodische
Nachprüfpflicht
Nein
Ja
Nein
Kontrollschild
Ja (Mofa-Schild)
Ja (Kleinmotorrad,
Grösse wie Mofa-Schild)
Bis 10 km/h: nein
Mehr als 10 bis 30 km/h: Mofa-Schild
Haftpflichtversicherung
Mofa-Kollektivversicherung (Vignette)
Ja
Bis 10 km/h: nein
Mehr als 10 bis 30 km/h: Mofa-Schild
Grafik: südostschweiz
auch. Das Spezielle ist die
Elektronik, welche das Gefährt samt Fahrer in Balance hält. Mit der Verlagerung des Körpergewichts
werden das Tempo variiert und Richtungswechsel
vorgenommen. Wer einmal mit einem Segway gefahren ist, könnte süchtig
werden nach dieser lautlosen, umweltfreundlichen
Art der Fortbewegung. (hb)
www.segway.ch
Solowheel
Das Prinzip beim Solo­
wheel ist dasselbe wie
beim Segway: Es ist ein
selbstbalancierendes elektrisches Fahrzeug.
Statt auf zwei
ist man allerdings nur auf
einem Rad
unterwegs,
was anfänglich etwas
Übung braucht.
Hat man den Kniff aber
raus, ist es ein Spass ohne
Ende. Eine Alternative dazu ist das SBU. Dieses Gefährt ist mit einem Sattel
ausgestattet. Es fährt bis
zu 25 km/h schnell – und
lässt am Berg jeden Biker
hinter sich. Beim Abwärtsfahren lädt sich zudem
der Akku wieder auf. (hb)
www.spassfahrzeuge.ch
Microscooter
Umweltfreundlich be­
wegt man sich auch mit
den Tretrollern (schweizerisch: Trottinetts) von
Microscooter fort. Der
Ja (neu nur noch für Personen
mit Gehbehinderung)
E-Micro One ist der erste
elektrische Scooter. Mit
jedem Kick startet der
Motor und gibt Tempo
hinzu (bis 20 km/h). (hb)
www.microscooter.ch