Obj. 5679_allgemeine_Informationen.

Lage und Erreichbarkeit
In begehrter Ruhelage im Zentrum von Lienz errichtet die BG Frieden eine attraktive Wohnanlage mit 38 Wohneinheiten als Neubau, zudem wird das ehemaligen „Scheitzhaus“ in der Schweizergasse saniert und sind dort die neuen Büroräumlichkeiten der BG Frieden und 6 Eigentumsobjekte mit ansprechenden Grundrissen untergebracht.
Die ruhige und doch zentrale Lage, großzügige Terrassen und Privatgärten im Erdgeschoss sowie Balkone in den Obergeschossen und Sonnenterrassen im Dachgeschoss sowie die erstklassige Bau- und Wohnqualität bieten einen hohen Wohnwert für die zukünftigen Eigentümer. Eine
Tiefgarage und die Erreichbarkeit der Wohnungen in den Obergeschoßen durch einen Lift (nur
im Neubau) gehören zu unserem Standard.
Die hochwertige Planung und Top-Ausstattung bedeutet, dass die Inanspruchnahme eines
Wohnbauförderungsdarlehens (Subjektförderung) nicht möglich ist.
Bei der dargestellten Ansicht, der Möblierung und der Ausstattung der Wohnungen wie auf den
Visualisierungen dargestellt, handelt es sich nur um Einrichtungsvorschläge und sind Änderungen vorbehalten.
Information und Beratung vor Ort jeweils Mittwoch von 11.00 Uhr - 15.00 Uhr (Baucontainer Einfahrt Franz-Defregger-Straße).
Gemeindeeinrichtungen
Die Stadt Lienz verfügt über zahlreiche Freizeit- und Kultureinrichtungen (Freibad/Neubau, diverse Sportanlagen etc.) sowie ausreichend Einkaufsmöglichkeiten. Neben Kindergärten, Volks-,
Haupt- und Musikschule und Gymnasium gibt es auch berufsbildende Schulen im Ort.
Die wichtigsten Details im Überblick
Dieses Bauprojekt wird im Sinne einer ökologischen Ressourcen sparenden Bebauung in Niedrigenergiebauweise und mit kontrollierter Wohnraumbelüftung realisiert.
Jede Wohnung ist mit einem Balkon bzw. einer Terrasse ausgestattet. Die Erdgeschoßwohnungen verfügen über Terrasse und Eigengärten
Zur Standardausstattung gehören
Fußbodenheizung (Fernwärme)
Kontrollierte Wohnraumbelüftung
1 Kellerarbeit pro Wohnung
Lift nur in den Neubauten
HWB 24 - 25 fGEE 0,57 (Neubau)
HWB 205,06 (Altbau)
WOHNANLAGE
Lienz, Schweizergasse - Sanierung
Lienz, Franz-Defregger-Straße - Neubau
Lageplan
Wohnanlage Lienz, Schweizergasse/Franz-Defregger-Straße
freifinanzierte Eigentumswohnungen
BVH 5679
Planung und Bauleitung:
Machné ZT GmbH
Architekten
Mühlgasse 33
9900 Lienz
04852/62344
[email protected]
Kontakt BG Frieden - Technik:
Gemeinnützige Bau- und
Siedlungsgenossenschaft
FRIEDEN
6063 Rum, Siemensstraße 24a
0512/261161- 403 - Reinhold Dellemann (Abt. Technik)
e-mail: [email protected]
Vergabe der Wohnungen durch
Gemeinnützige Bau- und
Siedlungsgenossenschaft
FRIEDEN
6063 Rum, Siemensstraße 24a
0512/261161- 102 - Ingrid Pantoi (Abt. Wohnungsverkauf)
04852/65086 – Erwin Peintner (Zweigstelle Osttirol)
e-mail: [email protected] bzw. [email protected]
Die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN stellt sich vor:
Gründung
Die Genossenschaft wurde am 5. November 1947 gegründet und im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter der Zahl 93318 h eingetragen.
Vorstand
Dir. Mag. Peter SOMMER, Obmann (Wien)
Dir. Heinrich KRAMMER, Obmann-Stellvertreter (Wien)
Dir. Dr. Dietmar HÄRTING (Tirol)
Aufsichtsrat
Dr. Vinzenz PIPPICH, Vorsitzender
Dir. Bmst. Ing. Karl-Heinz STADLER, Vorsitzender-Stellvertreter
Dr. Johannes HIBLER, Vorsitzender-Stellvertreter
Min.Rat DI Mag. Arnold MIHATSCH
Dkfm. Bernd SCHERZ
Sitz und Anschrift
1130 Wien, Hietzinger Hauptstraße 119
Zweigniederlassung Tirol
6063 Rum, Siemensstraße 24a
Tel. 0512/261161-0
Zweigniederlassung Osttirol
9900 Lienz, Klausenerweg 3
Tel. 04852/65086
Gesetzlicher Prüfungsverband
Österr. Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband,
1010 Wien, Bösendorfer Straße 7
Bautätigkeit
In mehr als 65-jähriger Tätigkeit zur Schaffung von Wohnraum konnte die FRIEDEN in Tirol
mehr als 4.500 Wohneinheiten fertig stellen.
ALLGEMEINES
Für das Vertragsverhältnis gelten die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) und des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG)
samt den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen.
Gesamtkosten (=Herstellungskosten = Grund- und Baukosten)
Die ausgewiesenen Kosten (Grund- und Baukosten) sind Fixpreise.
Der Anteil pro Wohnung an den Gesamtbaukosten und Grundkosten wird nach Nutzwerten ermittelt.
Finanzierung
Freifinanzierte Eigentumswohnungen.
PKW-Abstellplätze
Für das Gesamtprojekt stehen eine Tiefgarage mit 58 Stellplätzen sowie oberirdische Besucherstellplätze zur Verfügung.
Mitgliedschaft zur Genossenschaft:
Die Baugenossenschaft Frieden ist eine gemeinnützige Genossenschaft und können entsprechend der Genossenschaftssatzungen Wohnungen nur an Genossenschaftsmitglieder vergeben werden. Für die Aufnahme in die Genossenschaft sind einmalig 4 Genossenschaftsanteile à
€ 72,-- und eine einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 72,-- somit insgesamt € 360,-- bzw.
€ 432,-- erforderlich. Dieser Betrag gelangt mit Zuweisung der Wohnung zur Vorschreibung.
Kaufvertragserrichtung
Die Vertragserrichtung erfolgt durch RA Dr. Johannes Hibler, welcher auch die treuhändige
Abwicklung sämtlicher Zahlungen nach BTVG durchführen wird.
Bauarbeiten-Koordinationsgesetz BGBl. 37/1999 ldgF
Das Betreten der Baustelle ist grundsätzlich nur mit der Bauleitung nach Terminvereinbarung
möglich und erlaubt.
Fertigstellung
Der genaue Termin für die Schlüsselübergabe wird drei Monate vor dem tatsächlichen Übergabetermin schriftlich bekannt gegeben.
Heizung und Warmwasseraufbereitung
Siehe beiliegende Bau- und Ausstattungsbeschreibung
Sonderwünsche
Sonderwünsche können nur ausgeführt werden, wenn sie den bautechnischen, den baubehördlichen sowie den Bestimmungen des öffentlichen Förderungsgebers entsprechen und darüber hinaus der FRIEDEN rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Der zukünftige Eigentümer ist verpflichtet, mit der Durchführung von Sonderwünschen die am
Bau tätigen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beauftragen. Die Beschäftigung anderer Unternehmen kann aus Haftungs-, Koordinations- und Verrechnungsgründen bis zur Schlüsselübergabe leider nicht gestattet werden.
Vor Auftragserteilung und während der Gewährleistung ist die schriftliche Zustimmung der
FRIEDEN einzuholen.
Bei Ausführung Ihrer Sonderwünsche haben Sie selbst darauf zu achten, dass der Baufortschritt
nicht gehemmt wird und dass entsprechend dem allgemeinen Baufortschritt die Sonderwünsche
zeitgerecht – jedenfalls aber vor Schlüsselübergabe - fertig gestellt werden.
Die FRIEDEN leistet keine Gewähr für die im Rahmen der Sonderwünsche erbrachten Leistungen. Reduzieren sich die Kosten der bauseits vorgesehenen Ausstattung durch Ausführung eines
Sonderwunsches (Minderleistung), erhält der Wohnungswerber keine Gutschrift.