Lage und Erreichbarkeit In begehrter Ruhelage im Zentrum von Lienz errichtet die BG Frieden eine attraktive Wohnanlage mit 38 Wohneinheiten als Neubau, zudem wird das ehemaligen „Scheitzhaus“ in der Schweizergasse saniert und sind dort die neuen Büroräumlichkeiten der BG Frieden und 6 Eigentumsobjekte mit ansprechenden Grundrissen untergebracht. Die ruhige und doch zentrale Lage, großzügige Terrassen und Privatgärten im Erdgeschoss sowie Balkone in den Obergeschossen und Sonnenterrassen im Dachgeschoss sowie die erstklassige Bau- und Wohnqualität bieten einen hohen Wohnwert für die zukünftigen Eigentümer. Eine Tiefgarage und die Erreichbarkeit der Wohnungen in den Obergeschoßen durch einen Lift (nur im Neubau) gehören zu unserem Standard. Die hochwertige Planung und Top-Ausstattung bedeutet, dass die Inanspruchnahme eines Wohnbauförderungsdarlehens (Subjektförderung) nicht möglich ist. Bei der dargestellten Ansicht, der Möblierung und der Ausstattung der Wohnungen wie auf den Visualisierungen dargestellt, handelt es sich nur um Einrichtungsvorschläge und sind Änderungen vorbehalten. Information und Beratung vor Ort jeweils Mittwoch von 11.00 Uhr - 15.00 Uhr (Baucontainer Einfahrt Franz-Defregger-Straße). Gemeindeeinrichtungen Die Stadt Lienz verfügt über zahlreiche Freizeit- und Kultureinrichtungen (Freibad/Neubau, diverse Sportanlagen etc.) sowie ausreichend Einkaufsmöglichkeiten. Neben Kindergärten, Volks-, Haupt- und Musikschule und Gymnasium gibt es auch berufsbildende Schulen im Ort. Die wichtigsten Details im Überblick Dieses Bauprojekt wird im Sinne einer ökologischen Ressourcen sparenden Bebauung in Niedrigenergiebauweise und mit kontrollierter Wohnraumbelüftung realisiert. Jede Wohnung ist mit einem Balkon bzw. einer Terrasse ausgestattet. Die Erdgeschoßwohnungen verfügen über Terrasse und Eigengärten Zur Standardausstattung gehören Fußbodenheizung (Fernwärme) Kontrollierte Wohnraumbelüftung 1 Kellerarbeit pro Wohnung Lift nur in den Neubauten HWB 24 - 25 fGEE 0,57 (Neubau) HWB 205,06 (Altbau) WOHNANLAGE Lienz, Schweizergasse - Sanierung Lienz, Franz-Defregger-Straße - Neubau Lageplan Wohnanlage Lienz, Schweizergasse/Franz-Defregger-Straße freifinanzierte Eigentumswohnungen BVH 5679 Planung und Bauleitung: Machné ZT GmbH Architekten Mühlgasse 33 9900 Lienz 04852/62344 [email protected] Kontakt BG Frieden - Technik: Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN 6063 Rum, Siemensstraße 24a 0512/261161- 403 - Reinhold Dellemann (Abt. Technik) e-mail: [email protected] Vergabe der Wohnungen durch Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN 6063 Rum, Siemensstraße 24a 0512/261161- 102 - Ingrid Pantoi (Abt. Wohnungsverkauf) 04852/65086 – Erwin Peintner (Zweigstelle Osttirol) e-mail: [email protected] bzw. [email protected] Die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN stellt sich vor: Gründung Die Genossenschaft wurde am 5. November 1947 gegründet und im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter der Zahl 93318 h eingetragen. Vorstand Dir. Mag. Peter SOMMER, Obmann (Wien) Dir. Heinrich KRAMMER, Obmann-Stellvertreter (Wien) Dir. Dr. Dietmar HÄRTING (Tirol) Aufsichtsrat Dr. Vinzenz PIPPICH, Vorsitzender Dir. Bmst. Ing. Karl-Heinz STADLER, Vorsitzender-Stellvertreter Dr. Johannes HIBLER, Vorsitzender-Stellvertreter Min.Rat DI Mag. Arnold MIHATSCH Dkfm. Bernd SCHERZ Sitz und Anschrift 1130 Wien, Hietzinger Hauptstraße 119 Zweigniederlassung Tirol 6063 Rum, Siemensstraße 24a Tel. 0512/261161-0 Zweigniederlassung Osttirol 9900 Lienz, Klausenerweg 3 Tel. 04852/65086 Gesetzlicher Prüfungsverband Österr. Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband, 1010 Wien, Bösendorfer Straße 7 Bautätigkeit In mehr als 65-jähriger Tätigkeit zur Schaffung von Wohnraum konnte die FRIEDEN in Tirol mehr als 4.500 Wohneinheiten fertig stellen. ALLGEMEINES Für das Vertragsverhältnis gelten die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) und des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) samt den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen. Gesamtkosten (=Herstellungskosten = Grund- und Baukosten) Die ausgewiesenen Kosten (Grund- und Baukosten) sind Fixpreise. Der Anteil pro Wohnung an den Gesamtbaukosten und Grundkosten wird nach Nutzwerten ermittelt. Finanzierung Freifinanzierte Eigentumswohnungen. PKW-Abstellplätze Für das Gesamtprojekt stehen eine Tiefgarage mit 58 Stellplätzen sowie oberirdische Besucherstellplätze zur Verfügung. Mitgliedschaft zur Genossenschaft: Die Baugenossenschaft Frieden ist eine gemeinnützige Genossenschaft und können entsprechend der Genossenschaftssatzungen Wohnungen nur an Genossenschaftsmitglieder vergeben werden. Für die Aufnahme in die Genossenschaft sind einmalig 4 Genossenschaftsanteile à € 72,-- und eine einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 72,-- somit insgesamt € 360,-- bzw. € 432,-- erforderlich. Dieser Betrag gelangt mit Zuweisung der Wohnung zur Vorschreibung. Kaufvertragserrichtung Die Vertragserrichtung erfolgt durch RA Dr. Johannes Hibler, welcher auch die treuhändige Abwicklung sämtlicher Zahlungen nach BTVG durchführen wird. Bauarbeiten-Koordinationsgesetz BGBl. 37/1999 ldgF Das Betreten der Baustelle ist grundsätzlich nur mit der Bauleitung nach Terminvereinbarung möglich und erlaubt. Fertigstellung Der genaue Termin für die Schlüsselübergabe wird drei Monate vor dem tatsächlichen Übergabetermin schriftlich bekannt gegeben. Heizung und Warmwasseraufbereitung Siehe beiliegende Bau- und Ausstattungsbeschreibung Sonderwünsche Sonderwünsche können nur ausgeführt werden, wenn sie den bautechnischen, den baubehördlichen sowie den Bestimmungen des öffentlichen Förderungsgebers entsprechen und darüber hinaus der FRIEDEN rechtzeitig bekannt gegeben werden. Der zukünftige Eigentümer ist verpflichtet, mit der Durchführung von Sonderwünschen die am Bau tätigen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beauftragen. Die Beschäftigung anderer Unternehmen kann aus Haftungs-, Koordinations- und Verrechnungsgründen bis zur Schlüsselübergabe leider nicht gestattet werden. Vor Auftragserteilung und während der Gewährleistung ist die schriftliche Zustimmung der FRIEDEN einzuholen. Bei Ausführung Ihrer Sonderwünsche haben Sie selbst darauf zu achten, dass der Baufortschritt nicht gehemmt wird und dass entsprechend dem allgemeinen Baufortschritt die Sonderwünsche zeitgerecht – jedenfalls aber vor Schlüsselübergabe - fertig gestellt werden. Die FRIEDEN leistet keine Gewähr für die im Rahmen der Sonderwünsche erbrachten Leistungen. Reduzieren sich die Kosten der bauseits vorgesehenen Ausstattung durch Ausführung eines Sonderwunsches (Minderleistung), erhält der Wohnungswerber keine Gutschrift.
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