Termintabelle 2016 für die eidgenössischen Prüfungen der

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Medizinalberufekommission MEBEKO
Ressort Ausbildung
Termintabelle 2016 für die eidgenössischen Prüfungen der universitären
Medizinalberufe
Prüfungsort: BASEL
BERUFE
ÄRZTINNEN/ÄRZTE
ZAHNÄRZTINNEN/ZAHNÄRZTE
Anmeldeschluss: 31. März 2016
Die Anmeldung ist an das BAG zu senden
Anmeldeschluss: 31. März 2016
Die Anmeldung ist an das BAG zu senden
Beginn der MC Prüfungen (2 halbe Tage):
09. August und 11. August 2016, von 08.00 - 12.30
Uhr
Beginn der MC Prüfung:
8. August 2016
Beginn der Clinical Skills Prüfungen (1/2 Tag):
Innerhalb 05. September und 11. September 2016
APOTHEKERINNEN/APOTHEKER
Anmeldeschluss: 31. März 2016
Die Anmeldung ist an das BAG zu senden
Beginn der MC Prüfung:
09. September 2016
Beginn der Prüfung Galenik:
Innerhalb Montag 12. September bis Mittwoch
14. September 2016 (Woche 37)
Beginn der Prüfung OSCE:
Innerhalb Donnerstag 15. September bis Freitag
16. September 2016 (Woche 37)
Reservedatum: Samstag, 17. September 2016
Wichtige Bemerkungen der MEBEKO: Medizinalberufekommission
Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt, wenn die Verspätung auf das
Verschulden des betroffenen Kandidaten/der betroffenen Kandidatin zurückzuführen ist; eine
Zulassung ist erst im darauffolgenden Jahr möglich.
Über das Vorgehen bei Abmeldung, Fernbleiben und Abbruch der Prüfung, siehe Artikel 15 und
16 der Verordnung vom 26. November 2008 über die eidgenössischen Prüfungen der
universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG).
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Medizinalberufekommission MEBEKO
Ressort Ausbildung
Vorgehen für die Abmeldung von der eidgenössischen Prüfung, Artikel 15 der Verordnung
über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe


Bis zum Erhalt des Zulassungsentscheides zur eidgenössischen Prüfung muss die
Abmeldung eingeschrieben an das Bundesamt für Gesundheit, MEBEKO, Ressort
universitäre Ausbildung, 3003 Bern, geschickt werden.
Die Anmeldegebühr von 200.- Franken wird nicht rückerstattet.
Vorgehen bei Fernbleiben von der Prüfung oder bei Prüfungsabbruch, Artikel 16 der
Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe

Nach Erhalt des Zulassungsentscheides für die eidgenössische Prüfung muss das
Fernbleiben oder der Abbruch eingeschrieben der oder dem Standortverantwortlichen
gemeldet werden. Dem Schreiben ist ein Arztzeugnis oder ein anderes Dokument beizulegen,
das belegt, dass ein Fernblieben oder ein Abbruch unumgänglich waren. Die Adresse der
oder des Standortverantwortlichen ist unten aufgeführt.
Die Standortverantwortlichen entscheiden, ob die Gründe stichhaltig sind. Sind die Gründe für das
Fernbleiben oder den Abbruch nicht stichhaltig, so wird die Prüfungsgebühr nicht rückerstattet und die
Prüfung gilt als «nicht bestanden».
Standortverantwortliche
Humanmedizin:
Herr Dr.med. Felix W. Eymann, Hammerstrasse 123, 4057 Basel,
Telefon 061 693 10 55
[email protected]
Ansprechzeiten für Studenten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 – 17.00 Uhr, Telefon 061 693 10 55
Zahnmedizin:
Herr Roland WEIGER, Universitätszahnkliniken für Zahnmedizin,
Hebelstrasse 3, 4056 Basel, Telefon: 061 267 26 19
[email protected]
Ansprechszeiten für Studenten: Montag von 13.00 bis 17.00 Uhr, Dienstag und
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr, Telefon: 061 267 26 19
Pharmazie:
Frau Christine MOLL, Topnova GmbH, Ameisenholzstrasse 6, 4142 Münchenstein,
Telefon: 061 411 51 11
[email protected]
Ansprechszeiten für Studenten: nach Vereinbarung, Telefon: 061 411 51 11
Geschäftsstelle der MEBEKO
Bundesamt für Gesundheit
MEBEKO
Ressort Ausbildung
3003 Bern
[email protected]
Tel. 058 462 94 83