Eidgenössisches Departement des Innern EDI Medizinalberufekommission MEBEKO Ressort Ausbildung Termintabelle 2016 für die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe Prüfungsort: BASEL BERUFE ÄRZTINNEN/ÄRZTE ZAHNÄRZTINNEN/ZAHNÄRZTE Anmeldeschluss: 31. März 2016 Die Anmeldung ist an das BAG zu senden Anmeldeschluss: 31. März 2016 Die Anmeldung ist an das BAG zu senden Beginn der MC Prüfungen (2 halbe Tage): 09. August und 11. August 2016, von 08.00 - 12.30 Uhr Beginn der MC Prüfung: 8. August 2016 Beginn der Clinical Skills Prüfungen (1/2 Tag): Innerhalb 05. September und 11. September 2016 APOTHEKERINNEN/APOTHEKER Anmeldeschluss: 31. März 2016 Die Anmeldung ist an das BAG zu senden Beginn der MC Prüfung: 09. September 2016 Beginn der Prüfung Galenik: Innerhalb Montag 12. September bis Mittwoch 14. September 2016 (Woche 37) Beginn der Prüfung OSCE: Innerhalb Donnerstag 15. September bis Freitag 16. September 2016 (Woche 37) Reservedatum: Samstag, 17. September 2016 Wichtige Bemerkungen der MEBEKO: Medizinalberufekommission Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt, wenn die Verspätung auf das Verschulden des betroffenen Kandidaten/der betroffenen Kandidatin zurückzuführen ist; eine Zulassung ist erst im darauffolgenden Jahr möglich. Über das Vorgehen bei Abmeldung, Fernbleiben und Abbruch der Prüfung, siehe Artikel 15 und 16 der Verordnung vom 26. November 2008 über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG). Eidgenössisches Departement des Innern EDI Medizinalberufekommission MEBEKO Ressort Ausbildung Vorgehen für die Abmeldung von der eidgenössischen Prüfung, Artikel 15 der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe Bis zum Erhalt des Zulassungsentscheides zur eidgenössischen Prüfung muss die Abmeldung eingeschrieben an das Bundesamt für Gesundheit, MEBEKO, Ressort universitäre Ausbildung, 3003 Bern, geschickt werden. Die Anmeldegebühr von 200.- Franken wird nicht rückerstattet. Vorgehen bei Fernbleiben von der Prüfung oder bei Prüfungsabbruch, Artikel 16 der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe Nach Erhalt des Zulassungsentscheides für die eidgenössische Prüfung muss das Fernbleiben oder der Abbruch eingeschrieben der oder dem Standortverantwortlichen gemeldet werden. Dem Schreiben ist ein Arztzeugnis oder ein anderes Dokument beizulegen, das belegt, dass ein Fernblieben oder ein Abbruch unumgänglich waren. Die Adresse der oder des Standortverantwortlichen ist unten aufgeführt. Die Standortverantwortlichen entscheiden, ob die Gründe stichhaltig sind. Sind die Gründe für das Fernbleiben oder den Abbruch nicht stichhaltig, so wird die Prüfungsgebühr nicht rückerstattet und die Prüfung gilt als «nicht bestanden». Standortverantwortliche Humanmedizin: Herr Dr.med. Felix W. Eymann, Hammerstrasse 123, 4057 Basel, Telefon 061 693 10 55 [email protected] Ansprechzeiten für Studenten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr, Telefon 061 693 10 55 Zahnmedizin: Herr Roland WEIGER, Universitätszahnkliniken für Zahnmedizin, Hebelstrasse 3, 4056 Basel, Telefon: 061 267 26 19 [email protected] Ansprechszeiten für Studenten: Montag von 13.00 bis 17.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr, Telefon: 061 267 26 19 Pharmazie: Frau Christine MOLL, Topnova GmbH, Ameisenholzstrasse 6, 4142 Münchenstein, Telefon: 061 411 51 11 [email protected] Ansprechszeiten für Studenten: nach Vereinbarung, Telefon: 061 411 51 11 Geschäftsstelle der MEBEKO Bundesamt für Gesundheit MEBEKO Ressort Ausbildung 3003 Bern [email protected] Tel. 058 462 94 83
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