Auf- und Abstieg

Bezirk Mittelfranken
Handball – attraktiv, erfolgreich, teamorientiert!
Auf-/Abstieg nach Anhang II zu § 39 SpO – BHV-Regelung Abschn. VIII
Für alle Ligen der Männer und Frauen gilt: Es erfolgt der gleitende Abstieg. Es
ist auf Platz zu spielen.
Bezirksoberliga Männer:
Regelzahl Bezirksoberliga Männer sind 12
Mannschaften. Der Meister steigt direkt in die
Landesliga auf.
Kann der Meister aufgrund § 40 SpO nicht aufsteigen oder verzichtet er auf den Aufstieg,
kann nur der Tabellenzweite das Aufstiegsrecht
wahrnehmen.
Bezirksliga Männer:
Regelzahl Bezirksliga Männer sind 12 Mannschaften.
3 Mannschaften steigen in die Bezirksoberliga
Männer auf. Diese sind die Erst- bis Drittplatzierten der Bezirksliga Männer.
Können aufgrund § 40 SpO oder durch freiwilligen Verzicht keine 3 Mannschaften aufsteigen,
steigen weniger Mannschaften aus der Bezirksoberliga Männer ab.
Nachrangig platzierte Mannschaften haben kein
Aufstiegsrecht.
Bezirksklasse Männer Staffel 1 bis 3:
Grundsätzlich steigen 3 Mannschaften in die Bezirksliga Männer auf. Diese sind die jeweils
Erstplatzierten der Bezirksklasse Männer 1-3.
Kann ein Erstplatzierter nicht aufsteigen, steigt
der Zweitplatzierte dieser Staffel auf. Nachrangig platzierte Mannschaften haben kein Aufstiegsrecht.
Können keine 3 Mannschaften aufsteigen, steigen weniger Mannschaften aus der Bezirksliga
Männer ab.
Bezirksoberliga Frauen:
Regelzahl Bezirksoberliga sind 12 Mannschaften.
Der Meister steigt direkt in die Landesliga auf.
Kann der Meister aufgrund § 40 SpO nicht aufsteigen oder verzichtet er auf den Aufstieg,
kann nur der Tabellenzweite das Aufstiegsrecht
wahrnehmen.
Bayerischer Handball-Verband e.V. · Bezirk Mittelfranken · Postanschrift: Allersberger Str. 99 · 90461 Nürnberg
Tel. 0911 / 46 88 07, Fax: 0911 / 47 62 01, E-Mail: [email protected]
Sparkasse Nürnberg · IBAN DE26 7605 0101 0002 6116 79 · BIC SSKNDE77XXX
Bezirksvorsitzender: Jürgen Häckel, E-Mail: [email protected]
BHV - Bezirk Mittelfranken
Bezirksliga Frauen:
Regelzahl der Bezirksliga Frauen sind 10 Mannschaften. 2 Mannschaften steigen in die Bezirksoberliga Frauen auf. Diese sind der Erstplatzierte und der Zweitplatzierte.
Kann eine der beiden Mannschaften aufgrund §
40 SpO nicht aufsteigen oder verzichtet sie auf
den Aufstieg, kann nur der Tabellendritte das
Aufstiegsrecht wahrnehmen.
Können keine 2 Mannschaften aufsteigen, steigen weniger Mannschaften aus der Bezirksoberliga Frauen ab.
Bezirksklasse Frauen Staffel 1 und 2:
3 Mannschaften steigen in die Bezirksliga Frauen auf. Diese sind die Erstplatzierten der Bezirksklassen 1 und 2. Die beiden Zweitplatzierten spielen Entscheidungsspiele nach § 44 (1)
SpO. Kann ein Zweitplatzierter nicht aufsteigen,
spielt der Drittplatzierte dieser Staffel das Entscheidungsspiel. Nachrangig platzierte Mannschaften haben kein Aufstiegsrecht.
Können keine 3 Mannschaften aufsteigen, steigen weniger Mannschaften aus der Bezirksliga
Frauen ab.
Für Bezirksoberliga und Bezirksliga Männer/Frauen gilt außerdem:
Wird nach den oben beschriebenen Auf- und Abstiegsmodalitäten die Regelzahl der Mannschaften nicht erreicht, kann der Spielausschuss nach sportlichen Gesichtspunkten weitere Aufsteiger in diese Ligen ermitteln.
2015-16 Auf-Abstieg.doc
Seite 2 von 2