Bezirk Mittelfranken Handball – attraktiv, erfolgreich, teamorientiert! Auf-/Abstieg nach Anhang II zu § 39 SpO – BHV-Regelung Abschn. VIII Für alle Ligen der Männer und Frauen gilt: Es erfolgt der gleitende Abstieg. Es ist auf Platz zu spielen. Bezirksoberliga Männer: Regelzahl Bezirksoberliga Männer sind 12 Mannschaften. Der Meister steigt direkt in die Landesliga auf. Kann der Meister aufgrund § 40 SpO nicht aufsteigen oder verzichtet er auf den Aufstieg, kann nur der Tabellenzweite das Aufstiegsrecht wahrnehmen. Bezirksliga Männer: Regelzahl Bezirksliga Männer sind 12 Mannschaften. 3 Mannschaften steigen in die Bezirksoberliga Männer auf. Diese sind die Erst- bis Drittplatzierten der Bezirksliga Männer. Können aufgrund § 40 SpO oder durch freiwilligen Verzicht keine 3 Mannschaften aufsteigen, steigen weniger Mannschaften aus der Bezirksoberliga Männer ab. Nachrangig platzierte Mannschaften haben kein Aufstiegsrecht. Bezirksklasse Männer Staffel 1 bis 3: Grundsätzlich steigen 3 Mannschaften in die Bezirksliga Männer auf. Diese sind die jeweils Erstplatzierten der Bezirksklasse Männer 1-3. Kann ein Erstplatzierter nicht aufsteigen, steigt der Zweitplatzierte dieser Staffel auf. Nachrangig platzierte Mannschaften haben kein Aufstiegsrecht. Können keine 3 Mannschaften aufsteigen, steigen weniger Mannschaften aus der Bezirksliga Männer ab. Bezirksoberliga Frauen: Regelzahl Bezirksoberliga sind 12 Mannschaften. Der Meister steigt direkt in die Landesliga auf. Kann der Meister aufgrund § 40 SpO nicht aufsteigen oder verzichtet er auf den Aufstieg, kann nur der Tabellenzweite das Aufstiegsrecht wahrnehmen. Bayerischer Handball-Verband e.V. · Bezirk Mittelfranken · Postanschrift: Allersberger Str. 99 · 90461 Nürnberg Tel. 0911 / 46 88 07, Fax: 0911 / 47 62 01, E-Mail: [email protected] Sparkasse Nürnberg · IBAN DE26 7605 0101 0002 6116 79 · BIC SSKNDE77XXX Bezirksvorsitzender: Jürgen Häckel, E-Mail: [email protected] BHV - Bezirk Mittelfranken Bezirksliga Frauen: Regelzahl der Bezirksliga Frauen sind 10 Mannschaften. 2 Mannschaften steigen in die Bezirksoberliga Frauen auf. Diese sind der Erstplatzierte und der Zweitplatzierte. Kann eine der beiden Mannschaften aufgrund § 40 SpO nicht aufsteigen oder verzichtet sie auf den Aufstieg, kann nur der Tabellendritte das Aufstiegsrecht wahrnehmen. Können keine 2 Mannschaften aufsteigen, steigen weniger Mannschaften aus der Bezirksoberliga Frauen ab. Bezirksklasse Frauen Staffel 1 und 2: 3 Mannschaften steigen in die Bezirksliga Frauen auf. Diese sind die Erstplatzierten der Bezirksklassen 1 und 2. Die beiden Zweitplatzierten spielen Entscheidungsspiele nach § 44 (1) SpO. Kann ein Zweitplatzierter nicht aufsteigen, spielt der Drittplatzierte dieser Staffel das Entscheidungsspiel. Nachrangig platzierte Mannschaften haben kein Aufstiegsrecht. Können keine 3 Mannschaften aufsteigen, steigen weniger Mannschaften aus der Bezirksliga Frauen ab. Für Bezirksoberliga und Bezirksliga Männer/Frauen gilt außerdem: Wird nach den oben beschriebenen Auf- und Abstiegsmodalitäten die Regelzahl der Mannschaften nicht erreicht, kann der Spielausschuss nach sportlichen Gesichtspunkten weitere Aufsteiger in diese Ligen ermitteln. 2015-16 Auf-Abstieg.doc Seite 2 von 2
© Copyright 2025 ExpyDoc