Allgemeine Mandatsbedingungen

A l l g e m e i n e M a n d a t s b e d i n g u n g e n Sirka Huber, M.M. I Rechtsanwältin I Wirtschaftsmediatorin I.
Geltungsbereich Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für sämtliche Mandate mit Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Sirka Huber, deren Gegenstand die Erteilung von Rechtsrat, die Gestaltung von Verträgen, die Mediation und die Prozessführung einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung ist. II. Zustandekommen, Inhalt und Dauer des Mandatsauftrags Das Mandatsverhältnis kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch die Rechtsanwältin zu Stande. Bis zur Auftragsannahme bleibt die Rechtsanwältin in ihrer Entscheidung über die Mandatsannahme frei. Der Umfang des Mandats richtet sich nach dem Auftrag des Mandanten, wobei sich die Rechtsberatung und Rechtsvertretung ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland bezieht und eine steuerliche Beratung bzw. Vertretung nicht geschuldet ist. Die Dauer des Mandats hängt von dem Auftrag des Mandanten ab und dauert fort bis der Auftrag erledigt ist oder das Mandatsverhältnis von einer der Parteien gekündigt wird. Die Rechtsanwältin beginnt mit der Bearbeitung des Mandats nach Ablauf der Widerrufsfrist, es sei denn der Mandant wünscht ausdrücklich die sofortige Mandatsbearbeitung. Auf das Formular zur Widerrufsbelehrung und das Widerrufs-­‐Muster wird hingewiesen. III. Pflichten des Mandanten Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwältin bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen, insbesondere alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und Adressänderungen, geänderte Kommunikationsdaten sowie längere Abwesenheitszeiten mitzuteilen. Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche Schriftstücke, Schriftsätze und Unterlagen, seien diese von der Rechtsanwältin oder anderen Beteiligten, auf vollständige und korrekte Wiedergabe des Sachverhalts zu überprüfen und die Rechtsanwältin zeitnah und umfassend über Fehler oder Lücken zu informieren. IV. Kommunikation . Verschwiegenheit . Datenschutz Die Rechtsanwältin führt die Korrespondenz mit dem Mandanten über die von diesem bei Mandatsbeginn angegebenen Kommunikationswege. Der Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nutzung von Telefax und elektronischen Medien die Vertraulichkeit nicht gewährleistet werden kann und er sich bei Mandatserteilung in Kenntnis dieser Vertraulichkeitslücke ausdrücklich mit der Nutzung des von ihm angegebenen Kommunikationsmittels durch die Rechtsanwältin einverstanden erklärt. Die Rechtsanwältin ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Soweit die Rechtsanwältin den Auftrag erhält, mit der Rechtsschutzversicherung des Mandanten zu korrespondieren, erklärt sich der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die Rechtsanwältin Mandatsinformationen an die Rechtsschutzversicherung des Mandanten weitergibt. V. Anwaltsvergütung Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit keine davon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Erfolgt die Abrechnung nach dem RVG, richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert, den angefallenen Gebühren und dem Gebührensatz, es sei denn das RVG sieht für die Angelegenheit Betragsrahmengebühren vor. Erfolgt die Abrechnung nach der Vergütungsvereinbarung, sind die dort getroffenen Regelungen maßgeblich. Neben dem Anwaltshonorar hat der Mandant angefallene Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer zu tragen. Der Anspruch auf die Anwaltsvergütung entsteht mit dem ersten Tätigwerden, wobei die Rechtsanwältin berechtigt ist, Vorschusszahlungen zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Mandant Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte hat. Sophienstr. 3 80333 München FON 089.54 86 26 38 FAX: 089. 54 86 26 39 [email protected] www.sirkahuber.de 1 A l l g e m e i n e M a n d a t s b e d i n g u n g e n Sirka Huber, M.M. I Rechtsanwältin I Wirtschaftsmediatorin Geht ein Beratungsmandat, das nach individueller Honorarvereinbarung abgerechnet wurde, in ein gerichtliches Verfahren über, findet eine Anrechnung dieses Honorars auf die Gebühren für den Rechtsstreit nur bei ausdrücklicher Vereinbarung statt. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung von den gesetzlichen Anrechnungsregelungen des RVG abweicht. Änderungen oder Erweiterungen des Mandats können zu einer Erhöhung der Anwaltsvergütung führen. Für gemeinsam erteilte Mandate haften mehrere Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Der Mandant gerät mit der Bezahlung der Rechnung spätestens einen Monat seit Zugang der Rechnung in Verzug. Verbraucher haben einen Verzugszins von mindestens fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Für Unternehmer belaufen sich die Verzugszinsen auf mindestens neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ein weitergehender Schaden bleibt hiervon unberührt. VI. Sicherungsabtretung Zur Sicherung sämtlicher Gebührenansprüche tritt der Mandant an die Rechtsanwältin sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung gegen Dritte in Höhe des Anwaltshonorars mit der Ermächtigung ab, diese Abtretung dem Zahlungsverpflichteten anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt nur, wenn der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere wenn der Mandant die Zahlung verweigert, in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. VII. Haftungsbegrenzung Die Haftung der Rechtsanwältin für Fehler aus dem Mandatsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 1.000.000,00 EUR beschränkt (§ 52 Abs. 1 Ziff. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Die Rechtsanwältin unterhält eine Haftpflichtversicherung, die je Versicherungsfall 1.000.000,00 EUR abdeckt (maximal 4.000.000,00 EUR pro Versicherungsjahr). Auf Wunsch des Mandanten kann gegen Kostenübernahme durch den Mandanten eine über diesen Betrag hinausgehenden Zusatzversicherung abgeschlossen werden. VIII. Kündigung Das Mandatsverhältnis kann von den Parteien jederzeit gekündigt werden, durch Rechtsanwältin Huber jedoch nicht zur Unzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. IX. Rechtswahl und Gerichtsstand Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten und der Rechtsanwältin gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird der Sitz der Kanzlei vereinbart für den Fall, dass der Mandant nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Leistungsort der Rechtsanwältin ist der Sitz der Kanzlei, es sei denn, es wird ein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart. X. Schlussbestimmungen Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder gewollt hätten. Stand: September 2015 Sophienstr. 3 80333 München FON 089.54 86 26 38 FAX: 089. 54 86 26 39 [email protected] www.sirkahuber.de 2