(2013): Hegemonie. Imperialität. Imperialismus. In

Hegemonie. Imperialität. Imperialismus.
Ein Kommentar zu Ulrich Menzel
David Salomon
Es ist keine leichte Aufgabe, einen Beitrag zu kommentieren, der
den „theoretischen Ertrag“1 einer langjährigen Forschungspraxis
darlegt, deren ausführliches und in Buchform angekündigtes Ergebnis ca. 1.000 Seiten umfassen wird.2 Es steht zu erwarten, dass
einige der Fragen, die sich nach der Lektüre des Artikels von Ulrich
Menzel stellen, im Buch beantwortet werden und vielleicht auch so
mancher Einwand widerlegt wird. Die Aufgabe, das Thema „aus
imperialismustheoretischer Sicht zu behandeln“,3 schafft zusätzliche
Schwierigkeiten. Menzel verweist selbst darauf, dass die von ihm
herangezogene Theorie des Imperiums keine Imperialismustheorie
ist. Wenig würde es die Diskussion befruchten, seinen Überlegungen einfach nur eine imperialismustheoretische Perspektive auf
die Fragen nach Weltordnungen, der Funktionsweise von Imperien
oder von (internationaler) Hegemonie entgegenzuhalten. Zwei unterschiedliche Paradigmen stünden dann nebeneinander, ohne ins
„Gespräch miteinander“ kommen zu können – zudem wären terminologische Missverständnisse vorprogrammiert. Ins Uferlose müsste
hingegen der Versuch ausarten, jede einzelne These Menzels zu
rekapitulieren und zu diskutieren. Im Folgenden wird daher ein auf
drei Aspekte beschränkter Versuch unternommen, einen Weg zwischen diesen beiden Möglichkeiten zu finden. Zunächst (I) gilt es,
auf Ulrich Menzels axiomatische Setzung einer Anarchie bzw. Hierarchie der Staatenwelt einzugehen und aufzuzeigen, wo der zentrale
paradigmatische Unterschied zwischen Imperialismustheorien und
seinem Ansatz besteht. Anschließend (II) wird aufgezeigt werden,
welche begrifflichen Differenzen zwischen Menzels Konzeption des
Imperiums bzw. der Hegemonie und der Verwendungsweise dieser
Begriffe im Umfeld von (neueren) Imperialismustheorien bestehen.
1 Alle in Klammern stehenden Angaben beziehen sich auf Ulrich Menzels Aufsatz
„Imperium vs. Hegemon“ – Überlegungen zur Ordnung der Welt, in: WeltTrends 86,
September / Oktober 2012. Das Kürzel „LF“ markiert Zitate aus dem mit „Die Ordnung der Welt durch die Bereitstellung internationaler öffentlicher Güter und die
Kontrolle der globalen Allmenden“ überschriebenen Manuskript der Langfassung
des Artikels, die dem Verfasser dankenswerterweise von Ulrich Menzel zur Verfügung gestellt wurde.
2 Ulrich Menzel: Die Ordnung der Welt. Berlin 2013, im Erscheinen.
3 So Erhard Crome in seiner Einladung an den Verfasser.
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Potsdamer Textbuch 20
Abschließend (III) folgt eine knappe Skizze der normativen Unterschiede zwischen einer zeitgemäßen Imperialismustheorie und
Menzels Überlegungen.
I. Staaten oder Gesellschaft?
Die Geschichte der wissenschaftlichen Theorien des Imperialismus
beginnt vor etwa 100 Jahren, als Autoren wie John A. Hobson (1968),
Rudolf Hilferding (1955), Rosa Luxemburg (1990), Nikolai Bucharin (1969), Karl Kautsky (2004) und Wladimir I. Lenin (1960) vor,
während und nach dem Ersten Weltkrieg in einer „ersten Welle der
Imperialismustheorie“ (Andersson 2001) zeitdiagnostische Arbeiten
über die damals gegenwärtige Entwicklung des Kapitalismus und ihren
Zusammenhang mit der unübersehbaren Großmacht- bzw. Expansionspolitik in den kapitalistischen Zentren vorlegten. Die Bedeutung
dieser Werke sowie der um sie geführten Debatten zeigt sich auch an
dem Einfluss, den sie auf die spätere faschismustheoretische Zeitdiagnose ausübten – man denke etwa an Georgi Dimitroff (1957),
aber auch an Hannah Arendt (1986/2001).
Nach 1945 lassen sich zwei Stränge der Imperialismustheorie rekonstruieren: Während sich der erste eher der Analyse der politischen und ökonomischen Verfasstheit der kapitalistischen Zentren
widmete – zu erwähnen wären hier die Monopolkapitaltheorie von
Paul A. Baran und Paul M. Sweezy (1973) sowie zahlreiche Arbeiten zur Theorie eines Staatsmonopolistischen Kapitalismus (etwa
Hemberger u. a. 1965, Reinhold u. a. 1971, Boccara u. a. 1973,
Jung / Schleifstein 1979) –, lag der Schwerpunkt des Zweiten stärker
auf der Analyse der Verhältnisse von Nord und Süd, „Erster“ und
„Dritter“ Welt (siehe etwa Senghaas 1973). Dieser „zweiten Welle“
(Andersson 2001) folgte insbesondere in den 1990er-Jahren eine
seltsame Stille um den Imperialismusbegriff. Seit etwas mehr als
zehn Jahren lässt sich hingegen eine Renaissance von imperialismustheoretischen Ansätzen (Salomon 2008a) konstatieren. Neben
einer reichhaltigen und ausdifferenzierten kapitalismustheoretischen
Literatur zum „neuen Imperialismus“ 4 finden sich im Umfeld der
Debatte auch Arbeiten, welche die Begriffe „Imperium“ bzw. „Imperialismus“ (durchaus affirmativ) benutzen, um den Charakter
der USA (etwa Ignatieff 2003) oder auch der Europäischen Union
(Posener 2007) zu beschreiben. Schließlich sorgte auch ein Debattenstrang für Aufsehen, der in den Kontext der zeitgenössischen
4
Erwähnt seien hier nur die zentralen Arbeiten von Harvey 2005 und Panitch / Gindin 2009. Verwiesen sei auch auf die Gesamtdarstellungen bei Deppe u. a. 2004
und Deppe / Salomon / Solty 2011.
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imperialismustheoretischen Diskussion gehört, jedoch als Imperialismustheorie nicht richtig beschrieben wäre. Michael Hardts und
Antonio Negris bereits im Jahr 2000 (dt. 2002) erschienener Band
„Empire – Die neue Weltordnung“ interpretiert aktuelle Entwicklungen im Licht einer Krise der Souveränität: Die für klassische
Konzeptionen kennzeichnende Unterscheidung von Innen und Außen sei in Erosion begriffen, das (eine) Empire trete an die Stelle
der einstmals konkurrierenden imperialistischen Mächte. Es ist in
diesem Fall keine – wie so oft – Verlegenheitslösung, von einem
„post-imperialismustheoretischen“ Ansatz zu sprechen (vgl. hierzu
auch die Beiträge in Randeria / Eckert 2009).
Mit Ausnahme des erwähnten proimperialen Diskursstranges in Europa und den USA sowie (mit Einschränkungen) der Theorie Hannah
Arendts teilen alle erwähnten – und durchaus heterogenen – Ansätze
eine gemeinsame Basisprämisse: Der Imperialismus gilt ihnen als
modernes Phänomen, dessen Ursachen in der politisch-ökonomischen
Verfasstheit des Kapitalismus liegen. So unterschiedlich in den genannten Ansätzen auch die Verhältnisse von Wirtschaft und Politik
bzw. von Kapitalismus und Staat gefasst werden, so sehr ihre Vertreter darüber streiten, wie sich Kapitalinteressen und Außenpolitik
genau vermitteln, so sehr herrscht doch Einigkeit darüber, dass die
in der „Lehre von den Internationalen Beziehungen“ angenommene
Axiomatik einer „anarchischen Staatenwelt“ (S. 35) ebenso wie die
von Menzel als Axiom des „strukturalistischen Paradigmas“ benannte
„Hierarchie der Staatenwelt“ (ebd.) letztlich Abstraktionen sind. Der
Begriff der „Abstraktion“ sollte hier ganz im Hegelschen Sinn einer
Einseitigkeit verstanden werden, die das Ergebnis der Nichtbeachtung
sozialer Verhältnisse ist, als deren Produkte der Staat ebenso wie die
internationale Politik oder die Erscheinungsweise der „Staatenwelt“
gefasst werden können. Anders formuliert: Der Staat ist nicht der
kleinste (axiomatisch gesetzte) Teil oder gar der einzige „Akteur“,
dem imperialismustheoretische Perspektiven sich zuwenden. Vielmehr
gilt es, Staaten selbst und die Rollen, die sie in der Welt spielen, vor
dem Hintergrund sozialer Kräfte- und Klassenverhältnisse, mithin
im Ganzen eines antagonistischen Modus der Vergesellschaftung
zu analysieren. Diese zentrale Differenz in den Prämissen hat weitreichende Folgen sowohl für die Erklärung von Weltordnungen als
auch für die Frage nach einer normativen Theorie der weltpolitischen
Beziehungen: „Realismus“ und „Idealismus“, „Strukturalismus“ und
„Institutionalismus“ etwa, um in der von Menzel (2001, S. 23) seinerzeit vorgeschlagenen Matrix zu bleiben, erscheinen aus imperialismustheoretischer Sicht defizitär, soweit sie sich darin genügen, mit
axiomatischen Setzungen zu operieren und sich nicht der Aufgabe
stellen, ihre Prämissen soziologisch zu erden.
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II. Hegemonie oder Imperialität?
Die Begriffe „Hegemonie“ und „Imperialität“, selbst der des „Imperiums“, spielten lange Zeit kaum eine Rolle im Kontext imperialismustheoretischer Überlegungen. Wie Rainer Rilling (2008, S. 17)
betont, kam gerade ein mehr als bloße Suprematie bezeichnender
Begriff der Hegemonie im Kontext von Theorien der Internationalen
Beziehungen just in dem Moment auf, in dem es allmählich still
um die klassische Definition des Imperialismus zu werden begann.
Es ist daher nicht ganz falsch, im hegemonietheoretischen Ansatz
eine Alternative zur (klassischen) Imperialismustheorie zu sehen
(ebd.). Durch die zentrale, axiomatische Dimension einer Priorität
der Gesellschaftsanalyse vor der Analyse der „Staatenwelt“ stehen
allerdings jene hegemonietheoretischen Arbeiten, die nicht zuletzt
durch Vertreter der neogramscianischen Schule(n) im Feld der Internationalen Politischen Ökonomie (IPÖ) seit den 1980er-Jahren
vorgelegt wurden, durchaus in imperialismustheoretischer Tradition.5
Ähnlich verhält es sich mit einigen neueren Studien zum Charakter
und zur Funktionsweise von Imperien. So kritisiert der Imperialitätsforscher Rainer Rilling (Haug 2012, S. 65) auch an neueren
Imperialismustheorien: „Ob und wie […] ‚Imperialismus‘ […] und
‚Imperium‘ bzw. Imperialität voneinander zu unterscheiden sind und
ob es, vor allem im letzten Fall um eine ‚Form politischer Organisation‘ oder um mehr geht, hat die weit überwiegende Mehrheit der
Imperialismustheoretiker der Linken nicht thematisiert.“ (Rilling
2008, S. 16).6 Auch hier erscheint die Imperialitätstheorie somit als
nicht identisch mit Imperialismustheorie – in mancher Hinsicht wohl
sogar als ihre Nachfolgerin. Wie im Fall der Hegemonietheorie ist
jedoch zu konstatieren, dass die imperialitätstheoretische Perspektive
der axiomatischen Basisprämisse aller Imperialismustheorien nicht
widerspricht: „Wer heute von Imperien redet, muss auch nach ihrer
kapitalistischen Spezifik und nach den Spezifika des Kapitalistischen
fragen, die sich in ihnen zusammenfassen.“ (ebd., S. 25) Hier wird
ebenfalls von einer Priorität des Gesellschaftlichen und der (internationalen bzw. globalen) politischen Ökonomie vor dem Staatlichen
ausgegangen. Bei allen Unterschieden erweisen sich die – zumeist in
Marx ‘scher Tradition formulierten – Ansätze einer Imperialismus-,
Imperialitäts- und (neogramscianischen) Hegemonietheorie somit
doch als einer „Familie“ zugehörig.
5
Etwa: van der Pijl 1984, Jacobitz 1991, Cox 1998, Gill 2000, Bieler / Morton 2003,
Bieling 2003, Holmann 2005.
6 Rilling verweist auf die Ausnahmen und nennt neben Wolfgang Fritz Haug und
Peter Gowan „vor allem Leo Panitch, Ellen Meiksins Wood, Alejandro Colás und,
in anderer Weise, David Harvey sowie Giovanni Arrighi“ (ebd.).
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Hegemonie: Konsens und Zwang
Tatsächlich scheint zwischen der Begriffsbestimmung von „Hegemonie“ bei Menzel und dem Begriff der „Hegemonie“, wie er in der Tradition Antonio Gramscis gefasst wird, zunächst eine Überschneidung der
Ansätze konstatierbar: „Hegemonie […] fokussiert […] im Kern auf
Fragen der Legitimation von Herrschaft durch Führung und Konsensbildung.“ (Rilling 2008, S. 17) In Ähnlicher Weise betont auch Menzel:
„Hegemonie meint Führung.“ (S. 36) Der Unterschied, der jedoch
festgehalten werden muss, wird bereits im folgenden Satz offenbar:
„Imperium meint Herrschaft.“ (ebd.) Für Menzel bilden Herrschaft
und Führung ein Gegensatzpaar, wobei Erstere, in Komplementarität zu „Knechtschaft“ gefasst, ein „Zwangsverhältnis“ voraussetze,
während Letztere, komplementär mit „Gefolgschaft“, „Akzeptanz und
Freiwilligkeit“ beinhalte. Die Herrschaftssoziologie Gramscis geht
hier einen, sich allerdings erst dem zweiten Blick erschließenden,
anderen Weg: „Die Machtausübung besteht seiner Meinung nach aus
zwei unterschiedlichen Funktionen: aus der Herrschaft und aus der
Führung, das heißt der Hegemonie: Die Herrschaft wird gegen jene
ausgeübt, gegen die sich die Macht richtet […]. Hegemonie beruht auf
Zustimmung, Gleichberechtigung, Anerkennung, auf Konsens seitens
derer, auf die sie sich erstreckt; Hegemonie ist eine Voraussetzung
sowie eine ständige Bedingung für Machtausübung im Allgemeinen,
für Herrschaft im Besonderen. […] Herrschaft ist nach Gramsci also
Gewaltanwendung, und Hegemonie ist politische Führung auf konsensualer Ebene, wobei beide im Verhältnis zueinander stehen und
im besten Falle miteinander kombiniert werden.“ (Neubert 2001,
S. 66 f.) Weit davon entfernt, einfach ihr Gegenteil zu sein, verbürgt
Hegemonie, also Führung, bei Gramsci gerade die Stabilität von
Herrschaftsverhältnissen (zwischen Klassen und sozialen Gruppen
und dann auch – als Funktion von Klassenverhältnissen – zwischen
Staaten). Ganz in der Tradition Niccolò Machiavellis (Deppe 1987,
S. 424) spricht Gramsci an einer Stelle in seinen Kerkerheften von
einer „‚Doppelperspektive‘ im politischen Handeln“, die er durch
einige gegenläufige, sich aber keineswegs ausschließende Begriffe
skizziert: Zwang und Konsens, Autorität und Hegemonie, Gewalt und
Kultur, individuelles und universelles Moment (Kirche und Staat),
Agitation und Propaganda, Taktik und Strategie usw. (Gramsci 1991,
S. 1553 f.). Dass es gerade das Verhältnis von Zwang und Konsens
ist, das stabile Hegemonie und Herrschaft hervorbringt, erläutert
er in einer – auch von Neubert (2001, S. 67 f.) zitierten – Passage,
in der es heißt: „Die ‚normale‘ Ausübung der Hegemonie auf dem
klassisch gewordenen Feld des parlamentarischen Regimes zeichnet
sich durch eine Kombination von Zwang und Konsens aus, die sich in
verschiedener Weise die Waage halten, ohne dass der Zwang zu sehr
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Potsdamer Textbuch 20
gegenüber dem Konsens überwiegt.“ (Gramsci 1991, S. 1610) In dieser
Perspektive erscheint somit die Bestimmung der jeweils konkreten
Verhältnisse von Zwang und Konsens, von Herrschaft und Hegemonie als empirische Forschungsaufgabe – wobei begrifflich durchaus
einiges dafür spricht, „Hegemonie“ als Bezeichnung für eine Form der
Herrschaftsausübung zu rekonstruieren, als einen Verhältnisbegriff,
der sowohl Momente des Zwangs als auch solche des Konsenses
erfasst.7 In keinem Fall allerdings erscheint die Kennzeichnung einer
Machtposition als hegemonial als eine normative Aussage über ihre
Wünschbarkeit oder auch nur die Legalität der geübten Machtmittel.
Suprematie der USA in der westlichen Hemisphäre bedeutete im
Kalten Krieg: Marshallplan und Koreakrieg, Westintegration der Bundesrepublik und Putsch in Chile, Hollywood und McCarthy, Dollar
und Strukturanpassungsprogramme zur Liberalisierung peripherer
Märkte. Analog hierzu wäre ihre „globale“ Suprematie heute unzureichend beschrieben, reduzierte man sie auf (in der „westlichen Welt“
ungebrochene) kulturelle sowie – seit der großen Krise zumindest
angeschlagene – ökonomische Faktoren und verschwiege das instrumentelle Verhältnis zu Völker- und Menschenrecht, das nicht nur im
Krieg gegen den Irak und in Guantanamo deutlich wurde (und wird),
sondern sich permanent in den Drohnenanschlägen in Pakistan zeigt.
Den komplexen Verhältnissen von Konsens und Zwang oder – was
nicht unbedingt dasselbe ist – „freiwilliger“ Zustimmung und gewaltförmiger Unterdrückung kommt dabei nur auf die Spur, wer genauer
fragt, welche gesellschaftlichen Kräfte eingebunden, welche gewaltsam in Schach gehalten oder von Repräsentation in der politischen
Entscheidungssphäre ausgeschlossen werden.
Imperialität und Imperialismus
Jede Theorie der Imperialität – nicht unbedingt jede Imperialismustheorie im oben explorierten, auf die Moderne beschränkten Sinn –
steht vor dem Problem der begrifflichen Fixierung ihres Gegenstands:
„Imperien“ (oder „Reiche“) sind kein neues Phänomen. Folgt man
der Verwendungsweise allein etwa der geschichtswissenschaftlichen
Literatur, sind sie – als mehr oder minder bestimmte Form politischer
Räumlichkeit – weitaus älter als der National- oder der Territorialstaat (Rilling 2008, S. 21), von einer politischen Welt 8 oder einem
7
8
Gramsci oszilliert, wie die genannten Zitate belegen, zwischen einer solchen und
einer stärker dualistischen Verwendungsweise dieser Begriffe.
Eine Welt beginnt dort, wo – durch das schiere gegenseitige Wissen um die Existenz des anderen – zumindest die Möglichkeit besteht, sich gegenseitig als fremd
zu empfinden. So wäre es ein Trugschluss, das Inkareich (vor der „Entdeckung“
Amerikas) und die europäischen Reiche des Mittelalters in derselben Welt zu
Hegemonie. Imperialität. Imperialismus.
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internationalen Staatensystem ganz zu schweigen. Menzels Typologisierung 9 mutet daher durchaus etwas ahistorisch an, wenn er schreibt:
„Große Mächte haben, seit es sie gibt, besonders seit der Herausbildung
des vormodernen Weltsystems in der Ära der Pax Mongolica (ca.
1250 bis 1350), für internationale Ordnung gesorgt und werden dies
zukünftig tun. Imperium und Hegemonie unterscheiden sich allerdings
fundamental darin, wie und in welcher Absicht sie Weltstaatsfunktionen
wahrnehmen.“ (S. 37) Ist die mittelalterliche Mongolei als „Ordnungsmacht“ richtig beschrieben, wenn die gestiftete Ordnung mit dem
Terminus „international“ spezifiziert wird, oder wird hier nicht viel
eher – um den Preis historischer Konkretion – ein spezifisch moderner
Begriff in eine vormoderne Gesellschaft projiziert? Überzeugt der Verweis auf die hegemoniale Rolle des kaiserlichen China (S. 42), wenn
gleichzeitig betont wird: „Ordnungspolitisch ist der Hegemon der Garant einer liberalen und arbeitsteilig verfassten Weltwirtschaft, weil er
als Wettbewerbsfähigster am meisten von einer liberalen Weltordnung
profitiert. Deshalb muss er selber liberal verfasst sein […].“ (S. 44)
Gleiches gilt, wenn die für den hegemonialen Typus konstitutive Offenheit – Club of Rome hin oder her – damit begründet wird, dass „der
Prozess der Kapitalakkumulation grenzenlos“ sei (LF, S. 26)? War das
kaiserliche China liberal verfasst? Beruhte seine ökonomische Macht
auf Wettbewerbsfähigkeit und Kapitalakkumulation? Auch hier keimt
der Verdacht auf, dass spezifisch moderne Begriffe weniger Licht ins
Dunkel bringen, als dass sie historische Unterschiede nivellieren, die
sich für die Verfasstheit der als Beispiele herangezogenen politischen
Formen im Vergleich zu den heutigen als konstitutiv erweisen dürften.
Auch Rilling (2008, S. 24) verweist auf die Schwierigkeiten und
Nivellierungsgefahren eines allzu überhistorischen Gebrauchs des Imperiumsbegriffs: „Für eine beträchtliche Unsicherheit bei der Verwendung des Begriffs steht […] die Fülle von Subtypen, die in der langen
Debatte vorgeschlagen wurden: Land- oder Seeimperien, moderne
prä- oder postmoderne Imperien, formelle und informelle, tributäre,
bürokratische, nationale, territoriale, koloniale oder kontinentale, militärische oder ökonomische, diktatoriale oder demokratische Imperien
lokalisieren. Tatsächlich barg die Erde lange Zeit unterschiedliche Welten, deren
Zusammenfließen seit den großen Entdeckungsreisen nicht minder aufregend war,
als im Science-Fiction-Genre der Erstkontakt zwischen Erdlingen und Außerirdischen imaginiert wird. Ganz in diesem Sinne schreibt auch Rainer Rilling (2008,
S. 43): „ ‚Welt‘ selbst nun ist natürlich ein historisches Konstrukt und fällt erst seit
dem letzten Jahrhundert mit der Realdimension des ‚Planeten‘ zusammen.“
9 Nur am Rande sei erwähnt, dass nicht ganz klar wird, ob es sich hier um Idealtypen oder Realtypen handelt, mithin um heuristische Konstrukte zur Ordnung eines empirischen Materials, das keinem Typus jemals voll entsprechen kann, oder
um aus Empirie gewonnene Klassifikationen.
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Potsdamer Textbuch 20
etc.“ Insbesondere die Unterscheidung von See- und Landmächten
ziehe – und hier lesen sich Rillings Ausführungen beinahe wie eine
direkte Entgegnung auf Menzel – „aus den Formen indirekter Herrschaft, die für Seeimperien gleichsam naturgemäß typisch waren –
den äußerst fraglichen Schluss, dass hier recht akzeptable ‚liberale
Imperien‘ herrschten, wogegen Landimperien als militaristische und
autoritäre Ordnungen abgelehnt werden – ganze geopolitische Schulen
(Mahan versus Mackinder oder Ratzel) bauten auf diesem Gegensatz
auf.“ (ebd., S. 25) Unter Bezugnahme auf Ellen Meiksins Wood
empfiehlt Rilling eine andere, stärker historische und soziologisch
präzisere Typologisierung, welche die Frage nach der „Eigentumsverfassung“ ins Zentrum stellt: „zu unterscheiden sei also zwischen
den Imperien des Landeigentums mit starkem Staat (Rom, China),
des Handels (arabische Reiche, Venedig, Holland, Spanien) und des
imperialistischen Kapitalismus (britisches Imperium, französisches
Kolonialimperium oder das ‚Kontinentalreich‘ des deutschen Faschismus).“ (ebd.) Um die moderne Imperialität verstehen zu können, sei
es deshalb unerlässlich die Eigentumsverfassung des Kapitalismus
zu analysieren:
„Die Besonderheit der kapitalistischen Form von Imperialität
gegenüber den vorangegangenen Imperien besteht […] erstens darin, dass sie nicht in erster Linie auf direktem Zwang
beruhte, sondern auf dem indirekten Zwang des Marktes, der
durch die Eigentumslosigkeit der Produzenten konstituiert und
reproduziert wurde. […] Zu diesem grundlegenden ökonomischen Modus imperialer und imperialistischer Herrschaft tritt
ein zweiter Aspekt: die im Kapitalismus institutionalisierte
Trennung zwischen Ökonomie und Politik heißt, dass der
Raum der ökonomischen Macht des Kapitals den Einflussraum jeder politischen und militärischen Macht bei weitem
überschreiten kann […]. Ein solcher kritischer Zugang, der zur
Unterscheidung grundlegender Typen der Imperialität deren
Eigentumsverfassung heranzieht, verortet Imperien also nicht
nur im Raum des Politischen. Er sieht Imperien nicht nur als
besondere Strukturen des Politischen, sondern spürt deren
Inhalt und Funktionszusammenhänge in ihren Eigentums- und
Aneignungsbeziehungen nach.“ (ebd.)
„Eigentumsordnung“ zeichnet – wie Rilling betont – „noch kein Bild
von den typischen, charakteristischen und besonderen Merkmalen
dieser politischen Form“ (ebd., S. 28).10 Trotzdem wird deutlich, dass
10 Rilling freilich skizziert im Folgenden (ebd., S. 29 ff.) detailliert die Funktionsweise kapitalistischer Imperialität und arbeitet heraus, wie gerade die USA als
Hegemonie. Imperialität. Imperialismus.
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eine Perspektive, die von der sozialen Basis politischer Formen und
nicht von Staaten als letzten Subjekten der (internationalen) Politik
aus argumentiert, bei einer Entgegensetzung von Hegemonie und
Imperium nicht stehen bleiben kann: „Imperialität […] interessier(en)
[…] vor allem Fragen des Raumes, der Expansivität und der Grenzen
der Herrschaft. Hier geht es um selbstbevorteilende Neuordnung der
Welt.“ (ebd., S. 17) Für Rilling besteht die Struktur imperialer Ordnungen vor allem in der Ungleichheit von Zentrum und Peripherie
(ebd., S. 29 f.) bei gleichzeitiger Klassenspaltung (ebd., S. 32), der
Fähigkeit, innere „Vielfalt und Vielheit“ zu managen, über Einschluss
und Ausschluss in die bzw. aus der imperial beherrschten Räumlichkeit
zu entscheiden (ebd., S. 38) und nicht zuletzt im Prinzip permanenter
Expansion: „Imperien sind nicht, sie werden.“ (ebd., S. 41) Fasst
man den Begriff in dieser Vielschichtigkeit, so scheinen tatsächlich
„Hegemonie“ und „Imperialität“ weit eher als Bezeichnungen für
unterschiedliche Aspekte internationaler bzw. imperialer Herrschaftsverhältnisse, als dass sie als einander ausschließende Konzepte richtig begriffen wären. Folgerichtig betont Rilling, „dass gerade auch
hegemoniale Ordnungen mit breitem Konsens durchaus imperialen
Zuschnitt haben können“ (ebd.).
Entscheidend ist vor allem zweierlei: Kapitalistische Imperialität als
politisches und ökonomisches Regime der permanenten Produktion
von Ungleichheit kann sich ebenso wenig allein auf Zwang oder gar
direkte Gewalt stützen, wie sie ohne Zwang und Gewalt bestehen
und wachsen kann. Gerade hier setzt auch eine zeitgemäße Imperialismustheorie an. Ein – verglichen mit dem Erklärungsanspruch
klassischer Imperialismustheorien, die (in der Folge von Hilferding
und Lenin) oftmals die umfassende Zeitdiagnose einer kapitalistischen
Periode sein wollten – bescheidener Vorschlag, den Imperialismusbegriff auf Formen offener oder latenter, manifester und struktureller
Gewalt – etwa Strukturanpassungsprogramme und scheinbar „rein
ökonomische“ Sachzwänge – und somit ebenfalls auf einen Aspekt
kapitalistischer Weltordnung zu beschränken (Deppe u. a. 2004, S. 17;
Deppe / Salomon / Solty 2011, S. 21) stieß auf z. T. vehemente Kritik
(Wehr 2011). Seine Einordnung in den Rahmen der hier skizzierten,
mittlerweile weitverzweigten und ausdifferenzierten Begriffsbildung
dürfte jedoch zeigen, dass er keineswegs einer anspruchsvollen Zeitdiagnose im Weg steht oder gar in den begründeten Verdacht geraten
kann, mit der imperialismustheoretischen Basisprämisse eines Zusammenhangs zwischen Imperialismus, kapitalistischer Produktionsweise
und antagonistischer Vergesellschaftung zu brechen.
Imperium den politischen und ökonomischen Raum einer Weltordnung des Gegenwartskapitalismus strukturieren.
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Potsdamer Textbuch 20
III. Verregelung oder Verrechtlichung?
Hegemonietheorie, Imperialitätstheorie und Imperialismustheorie
teilen nicht nur die zentrale Prämisse, sondern auch die kritische
Perspektive: Als Theorien und wissenschaftliche Ansätze, die die
Analyse von Ungleichheitsverhältnissen an das explizite Ziel der
Aufhebung von Ungleichheit knüpfen, sind sie normative Theorien.
Auch Menzels Ansatz ist nicht frei von Normativität: „Die Hierarchie
der Staatenwelt, sowohl in hegemonialer als in imperialer Variante,
bietet die Möglichkeit, die Anarchie der Staatenwelt zu überwinden,
weil die großen Mächte in der Lage sind, den Bedarf nach Verregelung
zu decken. Sie übernehmen Weltstaatsfunktionen und können dies,
weil sie am ehesten über die notwendigen Ressourcen verfügen und
sie sind dazu bereit, weil sie das größte Interesse an internationaler
Ordnung haben.“ (S. 36) Ordnung, Verregelung und die Überwindung
der „Anarchie der Staatenwelt“ erscheinen hier durchaus als (angestrebte) Ziele, von denen her die Organisationsweise internationaler
Suprematie, die Menzel „hegemonial“ nennt, wünschenswert, diejenige, die er als „imperial“ klassifiziert, weniger wünschenswert ist.
An eine Aufhebung sozialer Ungleichverhältnisse oder eine konsequente Demokratisierung der Gesellschaft ist diese axiomatisch gesetzte Normativität allerdings nicht gebunden. Weltordnung erscheint
als Staatensache, wobei die Ungleichheit zwischen den Staaten ebenso
gesetzt scheint wie die Ungleichheit innerhalb der Staaten, deren Eliten
traditionellerweise Außenpolitik betreiben. Auch die – einer populären
Typologie entlehnte – Rede von „internationalen öffentlichen Gütern“
(S. 38) und „Allmenden“ (S. 40) sucht keineswegs Anschluss an die
breite Debatte um das Öffentliche, die seit einiger Zeit im Kontext der
Krise des Finanzmarktkapitalismus und der Demokratie in den westlichen Kernländern geführt wird (vgl. etwa die Beiträge in Candeias /
Rilling / Weise 2009). Die Normativität von Verregelung und Ordnung
scheint auch nicht gebunden an die Einhaltung völkerrechtlicher und
menschenrechtlicher Standards oder gar an das Ziel einer Etablierung
„globaler, sozialer Rechte“ (Fischer-Lescano / Möller 2012). Dies überrascht und macht eine letzte Positionsbestimmung zeitgenössischer
Imperialismustheorie im Verhältnis zum Ordnungsdenken Menzels
erforderlich. Was ist ein zeitgemäßer Antiimperialismus? Worin liegt
seine normative Perspektive? Mit welchen Formen imperialer Normativität ist er konfrontiert?
Die Geschichte imperialer Geopolitik und selbst imperialistischer Gewaltpolitik lässt sich fraglos auch als eine Geschichte ihrer Legitimationsideologien erzählen. Carl Schmitt, dessen geopolitische Arbeiten
(Schmitt 1995, 2011a, 2011b) nicht zuletzt dadurch auffallen, dass sie
die Strukturierung des Raumes als eine (wenn auch streng autoritär
Hegemonie. Imperialität. Imperialismus.
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und imperial konzipierte) rechtliche und politische, nicht zuvörderst
als geografische Frage begreifen, konnte sich durchaus auf existierende
Diskurse berufen, als er dem Liberalismus seiner Zeit unter Berufung
auf Proudhon entgegenhielt: „Wer Menschheit sagt, will betrügen.“
(Schmitt 2009, S. 51) Von Rudyard Kiplings Betonung einer „Bürde
des weißen Mannes“ über zahlreiche Formen eines „ethischen Imperialismus“ bis zu Ignatieffs Buch „Empire lite“ (2003) und der
immer wieder zur Legitimation von Militärinterventionen bemühten
Menschenrechtssemantik reicht die „moralpolitische“ (Rilling 2008,
S. 38) Ideengeschichte nur der jüngeren Legitimationserzählungen
für imperiale und imperialistische Praxen. Gleichzeitig erwiesen sich
diese Praxen als äußerst unzuverlässig, wenn es darum ging, bereits
erreichte rechtliche Standards einzuhalten. Juristische und moralistische Argumentationen verlieren oft ihre Trennschärfe. Häufig spottet
imperialistische Gewaltpolitik offensichtlich der „Werte“, die ihre
Apologeten nicht müde werden, zu beschwören, und macht auch vor
manifestem Rechtsbruch nicht halt.11
Die normative Perspektive der klassischen Imperialismustheorien lag
demgegenüber freilich nie in einem „moralischen“ Relativismus. Für
die größtenteils aus der europäischen Arbeiterbewegung stammenden Autoren der „ersten Welle“ imperialismustheoretischer Analysen
schien die proletarische Revolution, die den Spuk der zwischenimperialistischen Konkurrenz überwinden würde, nur eine Frage der Zeit
zu sein. Bestenfalls stritten sie – wie Hilferding und Kautsky mit
Luxemburg und Lenin – um die Modalitäten der (baldigen) Transformation. Auch die Theoretiker der „zweiten Welle“ betonten die Notwendigkeit von veränderten globalen Strukturen, die Ausbeutung und
Abhängigkeit – als prägende Elemente imperialer Weltordnung (sei sie
nun hegemonial oder nicht) – ein Ende bereiten würden. Nicht zuletzt
hofften sie auf anti- und postkoloniale Erhebungen und Revolutionen,
wie sie die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg tatsächlich zahlreich zu
bieten hatte. Für Hobson und in seiner Folge Hannah Arendt stellte
sich die Frage nach einer Überwindung der imperialistischen Gewalt
und Konkurrenz hingegen vor allem als Frage nach der Etablierung
von Rechtsverhältnissen, die keineswegs nur als völkerrechtliche
Größe, sondern als individuelle Bürgerrechte in den Blick traten.
Eine gleichermaßen antiimperialistische wie antiimperiale Strategie,
die in ihrer Begründung auf der Höhe der Zeit sein will, darf hinter
den erreichten Diskussionsstand nicht zurückfallen und muss – so
die These – die beiden klassischen Perspektiven synthetisieren. Als
auf Frieden und Demokratie gerichtete normative Theorie können
11 Vgl. zu diesem Komplex der Legitimation imperialistischer Praxen Salomon 2010,
Deppe / Salomon / Solty 2011, S. 103 ff., Rilling 2008, S. 38 ff.
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Potsdamer Textbuch 20
Imperialismus- und Imperialitätstheorie sich heute nur erweisen, wenn
sie die Dimension einer Demokratie, die stets nur historisch und in
Auseinandersetzungen wirklich wird, in denen die Gleichheitsinteressen subalterner Klassen und Gruppen zur Geltung kommen, und die
Dimension globaler sozialer sowie politischer Rechte zusammendenkt.
Dass auch Imperialität und Imperialismus – so instrumentell auch ihr
Verhältnis zu Völker- und Menschenrecht sein mag – sich auf globales
Recht, insbesondere auf ein ausgefeiltes Privatrecht, stützen, das im
Kern der Aufrechterhaltung von Ungleichheitsverhältnissen dient und
der Kapitalakkumulation sowie gerade auch der „Akkumulation durch
Enteignung“ (Harvey 2005, Zeller 2003) die erforderliche Rechtssicherheit garantiert (Salomon 2005, 2008b), bedeutet nicht, dass es
ratsam wäre, das Kind mit dem Bade auszuschütten und die Rechtsform
selbst mit dem imperialen Recht zu bekämpfen.12 Eine „Weltordnung“
jenseits imperialer Herrschaft und imperialistischer Gewaltpolitik im
Interesse der Kapitalakkumulation und mit dem Ziel der Verstetigung
von Ungleichheit kann nur auf dem auch rechtlich kodifizierten Prinzip
sozialer Demokratie (Salomon 2012) begründet sein – eine Einsicht,
die nach dem Zweiten Weltkrieg auch in die Formulierung sozialer
Menschenrechte eingegangen ist. Solange dieser normative Kern nicht
begrifflich eingeholt und zur Maxime des politischen Handelns wird,
erscheint eine vorgeblich „ordnungsstiftende“ Verregelung weit eher
als Teil des Problems denn als Teil der Lösung.
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12 Gerade im Rechtsgedanken, der weit mehr ist als bloß ein idealistischer Apell zur
Kooperation, liegt bekanntlich für den Hobbesianer Immanuel Kant der Grund einer friedensgarantierenden Weltordnung (Eberl 2008) – auch wenn für Kant, der
hier ganz Bürger des 18. Jahrhunderts ist, ein möglicher Zielkonflikt zwischen Republikanismus und sozialer Demokratie noch kein Thema ist.
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