swb-Förderprogramm PEDELECS UND CO. Ihr Förderprogramm für leichte Elektrofahrzeuge mit Lithium-Ionen-Akku-Technologie JETZT BIS ZU 100 € SICHERN! Ihr Förderprogramm für leichte Elektrofahrzeuge mit Lithium-Ionen-Akku-Technologie Auf einen Blick: swb fördert den Neukauf von >Elektrofahrrädern >Elektrorollern >Elektroscootern > ähnlichen Fahrzeugen über den Fachhandel. Die Förderung pro Fahrzeug beträgt >bis zu 50 Euro bei Akkukapazitäten bis 20 Ah >bis zu 100 Euro bei Akkukapazitäten über 20 Ah Die Förderung kann einmal pro Kunde beantragt werden. Schonen Sie Ressourcen … Tun Sie jetzt etwas für die Umwelt! Mit den „Besser-mitFörderprogrammen“ von swb haben Sie die Möglichkeit, klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Und sparen ganz nebenbei auch noch Energie. Deshalb fördert swb den Neukauf von Elektrofahrzeugen mit Lithium-Ionen-AkkuTechnologie mit bis zu 100 Euro. ... und entlasten Sie die Umwelt So einfach geht’s: Sie kaufen sich ein Elektrofahrzeug. Gefördert wird der Neukauf von Fahrzeugen über den örtlichen Fachhandel. Wenn Sie swb-Stromkunde sind, geben Sie hierzu die Originalkaufrechnung zusammen mit dem ausgefüllten Förderantrag in einem der swb-Kundencenter ab. Wir zahlen Ihnen den entsprechenden Förderbetrag per Überweisung auf Ihr Bankkonto oder per Gutschrift auf Ihrer nächsten Jahresverbrauchsrechnung aus, solange das Fördergeld reicht. Und wenn Sie die Umwelt noch mehr entlasten wollen, schließen Sie doch gleich einen swb Strom proNatur-Vertrag ab. Mehr Informationen gibt’s in den swb-Kundencentern Wenn Sie mehr wissen möchten oder Fragen haben, besuchen Sie uns in einem unserer drei swb-Kunden center. Wir beraten Sie gern ausführlich über die genauen Förderbedingungen. Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Internet unter www.swb-gruppe.de. Die Förderbedingungen im Einzelnen 1 Förderzweck Die Erhaltung der Umwelt, die Endlichkeit fossiler Energien und insbesondere der Schutz des Klimas erfordern im Bereich der rationellen Energieanwendung schnelles und wirksames Handeln. Die swb Vertrieb Bremen GmbH und die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG (nachfolgend swb) möchten daher den Einsatz von Elektrofahrzeugen (außer PKW) in den Regionen Bremen, Bremerhaven, Stuhr, Weyhe und Samtgemeinde Thedinghausen nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen finanziell fördern. Ein zentrales Ziel des Förderprogramms ist es, mit einem möglichst geringen Einsatz an Primärenergie mobil zu sein und die örtliche und regionale Umweltsituation (Luftqualität) im Land Bremen und im südlichen Umland zu verbessern; optimalerweise mit Ökostrom. 2 Gegenstand der Förderung Gefördert wird der Neukauf von Elektrofahrrädern, -rollern, -scootern und ähnlichen Fahrzeugen über den örtlichen Fachhandel innerhalb der swbVersorgungsgebiete Bremen, Bremerhaven, Stuhr, Weyhe und Samtgemeinde Thedinghausen. 3 Antragsberechtigung >Antragsberechtigt sind Privatkunden von swb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Energieversorgungsvertrag Strom, bezogen auf Ihren Privathaushalt, mit swb abgeschlossen haben. >Eine Antragsberechtigung ist nicht gegeben, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Erdgas-, Wärme- oder Trinkwasserlieferungsvertrag mit swb zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt hat. 4 Voraussetzungen für die Förderung >Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. >Über die Anträge entscheidet swb auf Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen der verfüg baren Mittel. Allgemeine Voraussetzungen >swb ist die Rechnung, bezogen auf den Kauf des Elektrofahrzeugs, vorzulegen; der Rechnung muss zu entnehmen sein, dass es sich um ein förderfähiges Fahrzeug handelt. >> Die Rechnung, bezogen auf den Kauf des Fahrzeugs, muss zeitlich nach dem 1.1.2016 datiert sein. >swb ist berechtigt, von der Originalrechnung eine Kopie zu fertigen und diese zu Dokumentationszwecken zu behalten. >swb ist ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar des Förderantrags „Besser e-mobil mit swb Strom“ vorzulegen. >Die Bestätigung des Verkäufers des Elektrofahrzeugs muss auf dem vorgelegten Exemplar mit Unterschrift und Firmenstempel versehen sein. >swb ist berechtigt, durch eine Ortsbesichtigung die ordnungsgemäße Durchführung der im Förderantrag genannten Maßnahmen zu prüfen. Technische Voraussetzungen >Die Neufahrzeuge müssen dem Stand der Technik entsprechen und als förderfähig eingestuft werden. >Gefördert werden nur Elektrofahrzeuge, die mit der Lithium-Ionen-Akku-Technologie ausgestattet sind. 5 Höhe des Förderbetrags Die Höhe des Förderbetrags ist begrenzt auf den in der Rechnung ausgewiesenen Bruttobetrag. Die maximale Förderhöhe beträgt unabhängig von einem etwaig höheren Rechnungsbetrag: > bei Elektrofahrzeugen mit Akkukapazitäten bis 20 Ah 50 Euro (inkl. MwSt.) pro Fahrzeug. >bei Elektrofahrzeugen mit Akkukapazitäten über 20 Ah 100 Euro (inkl. MwSt.) pro Fahrzeug. 8 Verfahren >Die Anträge werden durch swb in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. >Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Prüfung der Erfüllung der Förderbedingungen auf die swb bekannte Bankverbindung. Sollte swb keine Bankverbindung vorliegen, wird der Förderbetrag mit der nächsten Jahresver brauchsrechnung gutgeschrieben. 6 Rückzahlungsverpflichtung >Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. >Wenn der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach Auszahlung des Förderbetrags seinen Energielieferungsvertrag mit swb kündigt, um innerhalb des Versorgungsgebietes von swb zu einem anderen Energielieferanten zu wechseln, ist der Förderbetrag unverzüglich in voller Höhe zurückzuzahlen. >Der Förderbetrag ist ebenfalls zurückzuzahlen, wenn die geförderten Fahrzeuge innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung an den Lieferanten zurückgegeben werden und der Kaufpreis erstattet wird. 9 Sonstige Regelungen >Eine Haftung von swb im Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen. >Das Förderprogramm tritt zum 1.1.2016 in Kraft. >Die Laufzeit des Förderprogramms endet bei Ausschöpfung der Fördermittel, spätestens am 31.12.2016. 7 Antragstellung >Die Förderung ist unter Verwendung des Förderantrags „Besser e-mobil mit swb Strom“ und unter Vorlage der Originalrechnung im jeweiligen swb-Kundencenter zu beantragen. >Ausschließlich vollständig ausgefüllte Anträge werden bearbeitet. >Der Antragsteller hat die für die Antragsbearbeitung gemäß den Regeln dieser Bedingungen erforderlichen Nachweise unaufgefordert durch Vorlage von Originalbelegen zu führen. Förderantrag „Besser e-mobil mit swb Strom“ Bitte den Antrag zusammen mit der Rechnung im swb-Kundencenter einreichen! Angaben des Antragstellers Ich erkenne die mir bekannten Bedingungen des Förderprogramms an. Name Vorname Geb.-Datum E-Mail Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon / Meine swb-Kundendaten: Kundennummer K.Datum Vertragskontonummer A.Ort Unterschrift des Antragstellers (Personenbezogene Daten werden gemäß den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert.) Angaben des Fachhandels Ich bestätige den Verkauf gemäß den Bedingungen dieses Förderprogramms für leichte Elektrofahrzeuge mit Lithium-Ionen-Akku-Technologie: Hersteller Modell Typ (Roller, Fahrrad, Scooter) Akku-Kapazität Ah Datum Unterschrift und Firmenstempel Ort Prüfungsvermerke (von swb auszufüllen) Die Einhaltung der Förderbedingungen wurde geprüft von Originalrechnung mit Eingangsstempel und Kurzzeichen versehen, Rechnungskopie an Antrag geheftet swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG T 0471 477-1111 swb-Kundencenter Bremen Am Wall/Sögestraße 28195 Bremen swb-Kundencenter Bremerhaven Bürgermeister-Smidt-Straße 49/51 27568 Bremerhaven Reeder-Bischoff-Straße 61 28757 Bremen Ihre Nachricht an uns: www.swb-gruppe.de/kontakt www.swb-gruppe.de 01573_008_2016_HB/BHV swb Vertrieb Bremen GmbH T 0421 359-3590
© Copyright 2024 ExpyDoc