Pedelecs und Co.

swb-Förderprogramm
PEDELECS
UND CO.
Ihr Förderprogramm für leichte Elektrofahrzeuge
mit Lithium-Ionen-Akku-Technologie
JETZT BIS ZU
100 €
SICHERN!
Ihr Förderprogramm für leichte Elektrofahrzeuge
mit Lithium-Ionen-Akku-Technologie
Auf einen Blick:
swb fördert den Neukauf von
>Elektrofahrrädern
>Elektrorollern
>Elektroscootern
> ähnlichen Fahrzeugen
über den Fachhandel.
Die Förderung pro Fahrzeug
beträgt
>bis zu 50 Euro bei Akkukapazitäten bis 20 Ah
>bis zu 100 Euro bei Akkukapazitäten über 20 Ah
Die Förderung kann einmal
pro Kunde beantragt werden.
Schonen Sie Ressourcen …
Tun Sie jetzt etwas für die Umwelt! Mit den „Besser-mitFörderprogrammen“ von swb haben Sie die Möglichkeit,
klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Und sparen
ganz nebenbei auch noch Energie. Deshalb fördert swb den
Neukauf von Elektrofahrzeugen mit Lithium-Ionen-AkkuTechnologie mit bis zu 100 Euro.
... und entlasten Sie die Umwelt
So einfach geht’s: Sie kaufen sich ein Elektrofahrzeug.
Gefördert wird der Neukauf von Fahrzeugen über den örtlichen Fachhandel. Wenn Sie swb-Stromkunde sind, geben
Sie hierzu die Originalkaufrechnung zusammen mit dem
ausgefüllten Förderantrag in einem der swb-Kundencenter
ab. Wir zahlen Ihnen den entsprechenden Förderbetrag per
Überweisung auf Ihr Bankkonto oder per Gutschrift auf
Ihrer nächsten Jahresverbrauchsrechnung aus, solange das
Fördergeld reicht. Und wenn Sie die Umwelt noch mehr
entlasten wollen, schließen Sie doch gleich einen swb
Strom proNatur-Vertrag ab.
Mehr Informationen gibt’s in den swb-Kundencentern
Wenn Sie mehr wissen möchten oder Fragen haben,
besuchen Sie uns in einem unserer drei swb-Kunden­
center. Wir beraten Sie gern ausführlich über die genauen
Förderbedingungen. Informationen zu diesem Thema
finden Sie auch im Internet unter www.swb-gruppe.de.
Die Förderbedingungen im Einzelnen
1 Förderzweck
Die Erhaltung der Umwelt, die Endlichkeit fossiler
Energien und insbesondere der Schutz des Klimas
erfordern im Bereich der rationellen Energieanwendung schnelles und wirksames Handeln. Die
swb Vertrieb Bremen GmbH und die swb Vertrieb
Bremerhaven GmbH & Co. KG (nachfol­gend swb)
möchten daher den Einsatz von Elektrofahrzeugen
(außer PKW) in den Regionen Bremen, Bremerhaven,
Stuhr, Weyhe und Samtgemeinde Thedinghausen
nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen
finanziell fördern. Ein zentrales Ziel des Förderprogramms ist es, mit einem möglichst geringen Einsatz an Primärenergie mobil zu sein und die örtliche und regionale Umweltsituation (Luftqualität)
im Land Bremen und im südlichen Umland zu verbessern; optimalerweise mit Ökostrom.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Neukauf von Elektrofahrrädern,
-rollern, -scootern und ähnlichen Fahrzeugen über
den örtlichen Fachhandel innerhalb der swbVersorgungsgebiete Bremen, Bremerhaven, Stuhr,
Weyhe und Samtgemeinde Thedinghausen.
3 Antragsberechtigung
>Antragsberechtigt sind Privatkunden von swb,
die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen
Energieversorgungsvertrag Strom, bezogen auf
Ihren Privathaushalt, mit swb abgeschlossen
­haben.
>Eine Antragsberechtigung ist nicht gegeben,
wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
aus seinem Strom-, Erdgas-, Wärme- oder
Trinkwasserlieferungsvertrag mit swb zum
Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung
eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt hat.
4 Voraussetzungen für die Förderung
>Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines
Zuschusses besteht nicht.
>Über die Anträge entscheidet swb auf Grundlage
dieser Bedingungen und im Rahmen der verfüg­
baren Mittel.
Allgemeine Voraussetzungen
>swb ist die Rechnung, bezogen auf den Kauf
des Elektrofahrzeugs, vorzulegen; der Rechnung
muss zu entnehmen sein, dass es sich um ein
förderfähiges Fahrzeug handelt.
>> Die Rechnung, bezogen auf den Kauf des Fahrzeugs, muss zeitlich nach dem 1.1.2016 datiert
sein.
>swb ist berechtigt, von der Originalrechnung
eine Kopie zu fertigen und diese zu Dokumentationszwecken zu behalten.
>swb ist ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar des Förderantrags „Besser
e-mobil mit swb Strom“ vorzulegen.
>Die Bestätigung des Verkäufers des Elektrofahrzeugs muss auf dem vorgelegten Exemplar mit
Unterschrift und Firmenstempel versehen sein.
>swb ist berechtigt, durch eine Ortsbesichtigung
die ordnungsgemäße Durchführung der im
Förderantrag genannten Maßnahmen zu prüfen.
Technische Voraussetzungen
>Die Neufahrzeuge müssen dem Stand der
Technik entsprechen und als förderfähig eingestuft werden.
>Gefördert werden nur Elektrofahrzeuge, die mit
der Lithium-Ionen-Akku-Technologie ausgestattet sind.
5 Höhe des Förderbetrags
Die Höhe des Förderbetrags ist begrenzt auf den in
der Rechnung ausgewiesenen Bruttobetrag.
Die maximale Förderhöhe beträgt unabhängig von
einem etwaig höheren Rechnungsbetrag:
> bei Elektrofahrzeugen mit Akkukapazitäten bis
20 Ah 50 Euro (inkl. MwSt.) pro Fahrzeug.
>bei Elektrofahrzeugen mit Akkukapazitäten
über 20 Ah 100 Euro (inkl. MwSt.) pro Fahrzeug.
8 Verfahren
>Die Anträge werden durch swb in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
>Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach
Prüfung der Erfüllung der Förderbedingungen
auf die swb bekannte Bankverbindung. Sollte
swb keine Bankverbindung vorliegen, wird
der Förderbetrag mit der nächsten Jahresver­
brauchsrechnung gutgeschrieben.
6 Rückzahlungsverpflichtung
>Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde.
>Wenn der Kunde innerhalb von zwei Jahren
nach Auszahlung des Förderbetrags seinen
Energielieferungsvertrag mit swb kündigt, um
innerhalb des Versorgungsgebietes von swb zu
einem anderen Energielieferanten zu wechseln,
ist der Förderbetrag unverzüglich in voller Höhe
zurückzuzahlen.
>Der Förderbetrag ist ebenfalls zurückzuzahlen, wenn die geförderten Fahrzeuge innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung an den
Lieferanten zurückgegeben werden und der
Kaufpreis erstattet wird.
9 Sonstige Regelungen
>Eine Haftung von swb im Zusammenhang mit
der Förderung ist ausgeschlossen.
>Das Förderprogramm tritt zum 1.1.2016 in Kraft.
>Die Laufzeit des Förderprogramms endet bei
Ausschöpfung der Fördermittel, spätestens am
31.12.2016.
7 Antragstellung
>Die Förderung ist unter Verwendung des
Förderantrags „Besser e-mobil mit swb Strom“
und unter Vorlage der Originalrechnung im jeweiligen swb-Kundencenter zu beantragen.
>Ausschließlich vollständig ausgefüllte Anträge
werden bearbeitet.
>Der Antragsteller hat die für die Antragsbearbeitung gemäß den Regeln dieser Bedingungen erforderlichen Nachweise unaufgefordert durch
Vorlage von Originalbelegen zu führen.
Förderantrag „Besser e-mobil mit swb Strom“
Bitte den Antrag zusammen mit der Rechnung im swb-Kundencenter einreichen!
Angaben des Antragstellers
Ich erkenne die mir bekannten Bedingungen des Förderprogramms an.
Name
Vorname
Geb.-Datum
E-Mail
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefon
/
Meine swb-Kundendaten:
Kundennummer
K.Datum
Vertragskontonummer
A.Ort
Unterschrift des Antragstellers
(Personenbezogene Daten werden gemäß den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert.)
Angaben des Fachhandels
Ich bestätige den Verkauf gemäß den Bedingungen dieses Förderprogramms für leichte
Elektrofahrzeuge mit Lithium-Ionen-Akku-Technologie:
Hersteller
Modell
Typ (Roller, Fahrrad, Scooter)
Akku-Kapazität
Ah
Datum
Unterschrift und Firmenstempel
Ort
Prüfungsvermerke (von swb auszufüllen)
Die Einhaltung der Förderbedingungen wurde geprüft von
Originalrechnung mit Eingangs­stempel und Kurz­zei­chen versehen, Rechnungskopie an Antrag geheftet
swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG
T 0471 477-1111
swb-Kundencenter Bremen
Am Wall/Sögestraße
28195 Bremen
swb-Kundencenter Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Straße 49/51
27568 Bremerhaven
Reeder-Bischoff-Straße 61
28757 Bremen
Ihre Nachricht an uns:
www.swb-gruppe.de/kontakt
www.swb-gruppe.de
01573_008_2016_HB/BHV
swb Vertrieb Bremen GmbH
T 0421 359-3590