01/2014 PrivatschutzPolice Condor Verkehrs-Rechtsschutz Tarife Verkehrs-Rechtsschutz für alle (gleichartigen) Fahrzeuge (Ziff. 21 CRS) FahrzeugRechtsschutz (Ziff. 21 CRS) VerkehrsRechtsschutz für die Familie (Ziff. 21.11 CRS) Verkehrs-Rechtsschutz im Privat-, (Berufs-) und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (Ziff. 26 CRS) Privatkunde/ Firmenkunde Privatkunde/ Firmenkunde Privatkunde Privatkunde (versichert ist VN) (versichert ist VN) (versichert ist VN) (versichert ist VN) (beitragsrelevant) (beitragsrelevant, aber nicht verpflichtend) (automatisch mitversichert, nicht beitragsrelevant) (automatisch mitversichert, nicht beitragsrelevant) Versicherungsnehmer ist nichtselbstständig Versicherungsnehmer ist selbstständig mitversichert ist die Nutzung des versicherten Fahrzeugs zur selbstständigen Tätigkeit mitversichert ist die Nutzung des versicherten Fahrzeugs zu privaten Zwecken VN/versicherte Person muss Eigentümer/Halter des ver sicherten Fahrzeugs sein mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Fahrzeuge mitversichert sind alle versicherten Personen als Fahrer fremder Fahrzeuge mitversichert sind alle versicherten Personen als sonstige Teilnehmer am öffentlichen Verkehr versicherbar sind Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger versicherbar sind alle (gleich artigen) Fahrzeuge (zu Lande und Anhänger) versicherbar sind einzelne ausgewählte Fahrzeuge versicherbar sind Motorfahr zeuge zu Wasser/Luft versicherbar sind fremde Fahrzeuge Vorsorgerechtsschutz (für neu hinzukommende Fahrzeuge) Angabe des Zulassungs kennzeichen ist erforderlich (anfragepflichtig) Verkehrs-Rechtsschutz für alle (gleichartigen) Fahrzeuge: Der Versicherungsnehmer muss Halter des Fahrzeugs sein und muss alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge (oder alle gleichartigen, z. B. alle PKW) versichern. Er kann die Versicherung nicht auf eines seiner Fahrzeuge beschränken. Dafür hat er aber neu hinzukommende Fahrzeuge ab Zulassung bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert (Vorsorgeversicherung). Der VN ist verpflichtet innerhalb eines Monats nach Aufforderung (z. B. Rechnung) alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge anzuzeigen. Da der Beitrag für jedes Fahrzeug zu berechnen ist, wird er entsprechend angepasst. Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge (Fahrzeug-Rechtsschutz): Der „Fahrzeug-Rechtsschutz“ kann vom Versicherungsnehmer nur dann abgeschlossen werden, wenn das Fahrzeug nicht auf den VN zugelassen ist oder außer dem zu versichernden Fahrzeug noch andere Motorfahrzeuge vorhanden sind, die nicht versichert werden sollen oder für die bereits bei einer anderen Gesellschaft eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Einzelfahrzeuge besteht. Um das versicherte Fahrzeug zu identifizieren muss auch das amtliche Zulassungskennzeichen angegeben werden. Eintretende Änderungen, wie z. B. Fahrzeugwechsel, müssen vom VN innerhalb von 2 Monaten gemeldet werden. Der Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge beinhaltet keine Vorsorgeversicherung. Wenn neu hinzukommende Fahrzeuge versichert werden sollen, muss dies vom VN angezeigt werden. Der Beitrag ist für jedes Fahrzeug entsprechend der Fahrzeugart (Zweiräder, PKW, im Rechtsschutz-Tarif für Firmenkunden auch Nutzfahrzeuge, LKW, etc.) zu berechnen. Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie: Im „Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie“ sind immer alle auf die Familie (Versicherungsnehmer, ehelicher oder in gemeldeter häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner und die mitversicherten Kinder) zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger versichert. Voraussetzung: weder der Versicherungsnehmer noch der mitversicherte Lebenspartner üben eine selbstständige Tätigkeit mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 10.000 EUR aus. Kein Versicherungsschutz besteht aber unabhängig von der Umsatzhöhe für die Nutzung des Fahrzeugs im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Verkehrs-Rechtsschutz im Privat-, (Berufs-) und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige: Im „Verkehrs-Rechtsschutz“ für Nichtselbstständige sind immer alle auf die Familie (Versicherungsnehmer, ehelicher oder in gemeldeter häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner und die mitversicherten Kinder) zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger versichert. Voraussetzung: weder der Versicherungsnehmer noch der mitversicherte Lebenspartner üben eine selbstständige Tätigkeit mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 10.000 EUR aus. Kein Versicherungsschutz besteht aber unabhängig von der Umsatzhöhe für die Nutzung des Fahrzeugs im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Condor Allgemeine Versicherungs-AG · Admiralitätstraße 67 · 20459 Hamburg · www.condor-versicherungen.de
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