Leistungsübersicht Verkehrs-Rechtsschutz

01/2014
PrivatschutzPolice Condor
Verkehrs-Rechtsschutz Tarife
Verkehrs-Rechtsschutz
für alle (gleichartigen)
Fahrzeuge
(Ziff. 21 CRS)
FahrzeugRechtsschutz
(Ziff. 21 CRS)
VerkehrsRechtsschutz für
die Familie
(Ziff. 21.11 CRS)
Verkehrs-Rechtsschutz
im Privat-, (Berufs-) und
Verkehrs-Rechtsschutz
für Nichtselbstständige
(Ziff. 26 CRS)
Privatkunde/
Firmenkunde
Privatkunde/
Firmenkunde
Privatkunde
Privatkunde
(versichert ist VN)
(versichert ist VN)
(versichert ist VN)
(versichert ist VN)
(beitragsrelevant)
(beitragsrelevant, aber
nicht verpflichtend)
(automatisch mitversichert,
nicht beitragsrelevant)
(automatisch mitversichert,
nicht beitragsrelevant)
Versicherungsnehmer ist
nichtselbstständig
Versicherungsnehmer ist
selbstständig
mitversichert ist die Nutzung
des versicherten Fahrzeugs zur
selbstständigen Tätigkeit
mitversichert ist die Nutzung
des versicherten Fahrzeugs zu
privaten Zwecken
VN/versicherte Person muss
Eigentümer/Halter des ver­
sicherten Fahrzeugs sein
mitversichert sind alle Personen
als berechtigte Fahrer oder
Insassen der versicherten
Fahrzeuge
mitversichert sind alle
versicherten Personen als
Fahrer fremder Fahrzeuge
mitversichert sind alle
versicherten Personen
als sonstige Teilnehmer am
öffentlichen Verkehr
versicherbar sind Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger
versicherbar sind alle (gleich­
artigen) Fahrzeuge (zu Lande
und Anhänger)
versicherbar sind einzelne
ausgewählte Fahrzeuge
versicherbar sind Motorfahr­
zeuge zu Wasser/Luft
versicherbar sind fremde
Fahrzeuge
Vorsorgerechtsschutz (für neu
hinzukommende Fahrzeuge)
Angabe des Zulassungs­
kennzeichen ist erforderlich
(anfragepflichtig)
Verkehrs-Rechtsschutz für alle (gleichartigen)
Fahrzeuge:
Der Versicherungsnehmer muss Halter des Fahrzeugs sein und muss alle auf ihn zugelassenen
Fahrzeuge (oder alle gleichartigen, z. B. alle
PKW) versichern. Er kann die Versicherung nicht
auf eines seiner Fahrzeuge beschränken. Dafür
hat er aber neu hinzukommende Fahrzeuge ab
Zulassung bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert (Vorsorgeversicherung).
Der VN ist verpflichtet innerhalb eines Monats
nach Aufforderung (z. B. Rechnung) alle auf ihn
zugelassenen Fahrzeuge anzuzeigen. Da der
Beitrag für jedes Fahrzeug zu berechnen ist,
wird er entsprechend angepasst.
Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge
(Fahrzeug-Rechtsschutz):
Der „Fahrzeug-Rechtsschutz“ kann vom Versicherungsnehmer nur dann abgeschlossen
werden, wenn
das Fahrzeug nicht auf den VN zugelassen
ist oder
außer dem zu versichernden Fahrzeug noch
andere Motorfahrzeuge vorhanden sind,
die nicht versichert werden sollen oder für
die bereits bei einer anderen Gesellschaft
eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für
Einzelfahrzeuge besteht.
Um das versicherte Fahrzeug zu identifizieren
muss auch das amtliche Zulassungskennzeichen
angegeben werden. Eintretende Änderungen,
wie z. B. Fahrzeugwechsel, müssen vom VN
innerhalb von 2 Monaten gemeldet werden.
Der Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge
beinhaltet keine Vorsorgeversicherung. Wenn
neu hinzukommende Fahrzeuge versichert
werden sollen, muss dies vom VN angezeigt
werden. Der Beitrag ist für jedes Fahrzeug
entsprechend der Fahrzeugart (Zweiräder, PKW,
im Rechtsschutz-Tarif für Firmenkunden auch
Nutzfahrzeuge, LKW, etc.) zu berechnen.
Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie:
Im „Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie“ sind
immer alle auf die Familie (Versicherungsnehmer, ehelicher oder in gemeldeter häuslicher
Gemeinschaft lebender Lebenspartner und die
mitversicherten Kinder) zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger versichert.
Voraussetzung:
weder der Versicherungsnehmer noch der
mitversicherte Lebenspartner üben eine
selbstständige Tätigkeit mit einem jährlichen
Gesamtumsatz von mehr als 10.000 EUR aus.
Kein Versicherungsschutz besteht aber unabhängig von der Umsatzhöhe für die Nutzung
des Fahrzeugs im Zusammenhang mit einer
gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen
selbstständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Rechtsschutz im Privat-, (Berufs-) und
Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige:
Im „Verkehrs-Rechtsschutz“ für Nichtselbstständige sind immer alle auf die Familie (Versicherungsnehmer, ehelicher oder in gemeldeter
häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner und die mitversicherten Kinder) zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
versichert.
Voraussetzung:
weder der Versicherungsnehmer noch der
mitversicherte Lebenspartner üben eine
selbstständige Tätigkeit mit einem jährlichen
Gesamtumsatz von mehr als 10.000 EUR aus.
Kein Versicherungsschutz besteht aber unabhängig von der Umsatzhöhe für die Nutzung
des Fahrzeugs im Zusammenhang mit einer
gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen
selbstständigen Tätigkeit.
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