Vorgaben für das Ausstellen von Fahrzeugen in Ausstellungs- und Versammlungsräumen sowie in Foyers der Meistersingerhalle Bei Einhaltung folgender Vorgaben können im Einzelfall Fahrzeuge in Ausstellungs- und Versammlungsräumen sowie in Foyers aufgestellt werden: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen nur mit vollem Tank aufgestellt werden Der Tankdeckel muss verschlossen sein Fahrzeuge sind so auszustellen, dass eine Inbetriebnahme nicht möglich ist Fahrzeuge sind gegen Wegrollen zu sichern Fahrzeugschlüssel sind an geeigneter Stelle zu hinterlegen Geeignetes Löschmittel muss vom Veranstalter an jedem Fahrzeug bereit gestellt werden Sicherheitspersonal muss sich ständig am Fahrzeug aufhalten Gleiches gilt für Hybridfahrzeuge sowie für gas- oder elektrisch betriebene Fahrzeuge Batterien müssen nicht abgeklemmt werden In notwendigen Flucht- und Rettungswegen (Flure, Treppenräume usw.) dürfen keine Fahrzeuge ausgestellt werden Die Anzahl der Fahrzeuge ist im Vorfeld festzulegen Detailfragen (z.B. Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache durch FW) und weitere Auflagen sind u. U. mit dem zuständigen Wachleiter der Berufsfeuerwehr Nürnberg im Vorfeld zu klären Erklärung: Die vorstehenden Vorgaben und Bedingungen für das Aufstellen von Fahrzeugen in Ausstellungs- und Versammlungsräumen sowie Foyers der Meistersingerhalle sind mir bekannt. Die von mir eingebrachten Fahrzeuge sind entsprechend präpariert. Die Brandschutzordnung der Meistersingerhalle wird grundsätzlich eingehalten. Veranstaltungsdatum: Veranstalter: Unterzeichner: Ausstellungsort: Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift
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