Ausstellen von Kraftfahrzeugen

Vorgaben für das Ausstellen von Fahrzeugen in Ausstellungs- und
Versammlungsräumen sowie in Foyers der Meistersingerhalle
Bei Einhaltung folgender Vorgaben können im Einzelfall Fahrzeuge in Ausstellungs- und
Versammlungsräumen sowie in Foyers aufgestellt werden:
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Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen nur mit vollem Tank aufgestellt werden
Der Tankdeckel muss verschlossen sein
Fahrzeuge sind so auszustellen, dass eine Inbetriebnahme nicht möglich ist
Fahrzeuge sind gegen Wegrollen zu sichern
Fahrzeugschlüssel sind an geeigneter Stelle zu hinterlegen
Geeignetes Löschmittel muss vom Veranstalter an jedem Fahrzeug bereit gestellt
werden
Sicherheitspersonal muss sich ständig am Fahrzeug aufhalten
Gleiches gilt für Hybridfahrzeuge sowie für gas- oder elektrisch betriebene Fahrzeuge
Batterien müssen nicht abgeklemmt werden
In notwendigen Flucht- und Rettungswegen (Flure, Treppenräume usw.) dürfen keine
Fahrzeuge ausgestellt werden
Die Anzahl der Fahrzeuge ist im Vorfeld festzulegen
Detailfragen (z.B. Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache durch FW) und weitere
Auflagen sind u. U. mit dem zuständigen Wachleiter der Berufsfeuerwehr Nürnberg
im Vorfeld zu klären
Erklärung:
Die vorstehenden Vorgaben und Bedingungen für das Aufstellen von Fahrzeugen in
Ausstellungs- und Versammlungsräumen sowie Foyers der Meistersingerhalle sind mir
bekannt. Die von mir eingebrachten Fahrzeuge sind entsprechend präpariert.
Die Brandschutzordnung der Meistersingerhalle wird grundsätzlich eingehalten.
Veranstaltungsdatum:
Veranstalter:
Unterzeichner:
Ausstellungsort:
Ort, Datum
rechtsverbindliche Unterschrift