Arbeiten mit Schutznetzen • Der horizontale Abstand zwischen Netz und Absturzkante darf nicht größer als 0,30 m sein. • Der Abstand zwischen den Aufhängepunkten darf nicht größer als 2,50 m sein. • Die Absturzhöhe in das Netz hinein darf 6 m nicht überschreiten. Persönliche Schutzausrüstung Insbesondere bei Dach- und Montagearbeiten kann es zu Situationen kommen, bei denen Seitenschutz (Geländer), Gerüste oder Fangnetze nicht verwendet werden können. Hier kann Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz kommen. • • • Nur baumustergeprüfte Ausrüstung benutzen. Jährliche Prüfung durch befähigte Person. PSA nur an tragfähigen Bauteilen oder Anschlagpunkten befestigen. Regierungspräsidium Gießen Verkehrswege sind häufig genutzte Bereiche von Baustellen, auf deren Beschaffenheit ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte. • Arbeitsplätze müssen über sicher begehbare Verkehrswege erreichbar sein. • Aufstiege zu Arbeitsplätzen müssen als Treppen oder Laufstege ausgeführt sein. Schutz vor Absturz Kontakt Weitere Fragen beantworten wir gerne. Sie erreichen uns hier ... in Gießen: Regierungspräsidium Gießen Südanlage 17 35390 Gießen Telefon: 0641 303-0 Telefax: 0641 303-3203 E-Mail: [email protected] Aufsichtsbezirke sind die Landkreise Gießen, MarburgBiedenkopf und Vogelsberkreis in Hadamar: Regierungspräsidium Gießen Gymnasiumstraße 4 65589 Hadamar Telefon: 06433 86-0 Telefax: 06433 86-11 E-Mail: [email protected] Aufsichtsbezirke sind der Lahn-Dill-Kreis und der Landkreis Limburg-Weilburg. Impressum: RP Gießen, Juli 2015, Fotos: © RP Gießen Schutznetze schützen Personen, deren Absturz nicht verhindert werden konnte, vor Verletzungen infolge eines tieferen Fallens. Sie finden Verwendung als untergehängte Netze im Hallenbau oder als Netze in Dachfanggerüsten, Randsicherungen oder Dachschutzwänden. Für untergehängte Netze gilt: Verkehrswege Regierungspräsidium Gießen Dezernat 25.1 bis 25.3 Postfach 10 08 51 35338 Gießen E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: http://www.rp-giessen.de www.facebook.com/rp.giessen Arbeiten mit Fahrgerüsten Wer hoch steigt, kann tief fallen Absturzunfälle gehören zu den Unfallereignissen auf Baustellen, die besonders häufig schwere Verletzungen zur Folge haben. Immer wieder sind auch tödliche Arbeitsunfälle auf Abstürze zurückzuführen. Absturzgefahren lauern an hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. auf Dächern, Gerüsten, Leitern, in großen Produktionsanlagen oder auch auf Verkehrswegen. Schutz vor Absturz erfordert daher zum einen sichere Produkte, z. B. vorschriftsgemäße Absturzsicherungsen, Gerüste und Leitern, zum anderen deren korrekte Benutzung bei der Arbeit. In Mittelhessen überwachen die Arbeitsschutz-Dezernate des Regierungspräsidium Gießen die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen. Marktkontrollen sowie die Aufsicht und Beratung in Betrieben und auf Baustellen dienen dem Ziel, Absturzunfälle zu vermeiden. Die Informationen dieses Flyers sind jedoch auch für alle Arbeiten im Privatbereich wichtig, bei denen Personen „hoch hinaus“ müssen. Absturzsicherungen Absturzsicherungen durch Seitenschutz (Geländer) bzw. Absperrungen oder Abdeckungen sind z. B. erforderlich: • an Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen an oder über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, unabhängig von der Absturzhöhe, • an freiliegenden Treppenläufen und Treppenabsätzen, Wandöffnungen sowie an Bedienungsständen für Maschinen und deren Zugängen bei mehr als 1 m Absturzhöhe, • an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern bei mehr als 3 m Absturzhöhe, • an Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen kleiner 9 m2 und kleiner 3 m Kantenlänge sowie an Vertiefungen unabhängig von der Absturzhöhe, • beim Mauern über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern bei mehr als 5 m Absturzhöhe, • an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 2 m Absturzhöhe Arbeiten mit Leitern Die Benutzung einer Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz ist auf bestimmte Umstände zu beschränken. Sie ist möglich, wenn aufgrund der geringen Gefährdung und einer kurzen Dauer der Arbeit oder wegen baulicher Gegebenheiten ein Gerüst nicht gerechtfertigt wäre. Dabei gilt: • Der Standplatz auf der Leiter darf nicht höher als 7 m über der Aufstellfläche liegen. • Leitern und Tritte müssen auf ebenem und tragfähigem Untergrund aufgestellt werden. • Bei Anlege- und Schiebeleitern dürfen die obersten drei Stufen/Sprossen nicht betreten werden. Die Benutzung eines Fahrgerüstes als hochgelegener Arbeitsplatz ist heute Stand der Technik und sollte das Arbeiten von Leitern weitgehend vermeiden helfen. Fahrgerüste bieten viel Platz für die Lagerung von Werkzeugen und Material, große Bewegungsfreiheit und Standfestigkeit für sicheres Arbeiten bis in großen Höhen. Dabei gilt: • Auf-, Ab- oder Umbau nur durch befähigte Personen gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung. • Aufenthalt von Personen auf fahrbaren Arbeitsbühnen während des Verfahrens ist nicht zulässig. • In der Arbeitsebene dreiteiligen Seitenschutz anbringen. • Gegebenenfalls Ballastierung anbringen. • Es müssen konstruktiv festgelegte Innenaufstiege vorhanden sein. Arbeiten mit Systemgerüsten Systemgerüste sind fast auf jeder Baustelle zu finden, bei der es in die Höhe geht. Ihr Einsatz erfolgt in der Regel als Arbeits-, Fang-, oder Dachfanggerüst. Wichtig hierbei: • Auf-, Ab- oder Umbau nur durch befähigte Personen gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung. • Dokumentation der Prüfung mittels Prüfprotokoll. • Verwendung von Sicherheitsgeschirr und eines Montagesicherungsgeländers bei Aufund Abbau.
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