Schutz vor Absturz

Arbeiten mit Schutznetzen
•
Der horizontale Abstand
zwischen Netz und Absturzkante darf nicht größer als 0,30 m sein.
•
Der Abstand zwischen
den
Aufhängepunkten
darf nicht größer als 2,50
m sein.
•
Die Absturzhöhe in das
Netz hinein darf 6 m nicht
überschreiten.
Persönliche Schutzausrüstung
Insbesondere bei Dach- und Montagearbeiten kann es zu
Situationen kommen, bei denen Seitenschutz (Geländer),
Gerüste oder Fangnetze nicht verwendet werden können.
Hier kann Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
(PSAgA) zum Einsatz kommen.
•
•
•
Nur
baumustergeprüfte
Ausrüstung benutzen.
Jährliche Prüfung durch befähigte Person.
PSA nur an tragfähigen
Bauteilen oder Anschlagpunkten befestigen.
Regierungspräsidium
Gießen
Verkehrswege sind häufig genutzte Bereiche von Baustellen, auf deren Beschaffenheit ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte.
•
Arbeitsplätze müssen über
sicher begehbare Verkehrswege erreichbar sein.
•
Aufstiege zu Arbeitsplätzen müssen als Treppen
oder Laufstege ausgeführt
sein.
Schutz vor
Absturz
Kontakt
Weitere Fragen beantworten wir gerne.
Sie erreichen uns hier ...
in Gießen:
Regierungspräsidium Gießen
Südanlage 17
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-0
Telefax: 0641 303-3203
E-Mail: [email protected]
Aufsichtsbezirke sind die Landkreise Gießen, MarburgBiedenkopf und Vogelsberkreis
in Hadamar:
Regierungspräsidium Gießen
Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
Telefon: 06433 86-0
Telefax: 06433 86-11
E-Mail: [email protected]
Aufsichtsbezirke sind der Lahn-Dill-Kreis und der Landkreis Limburg-Weilburg.
Impressum: RP Gießen, Juli 2015, Fotos: © RP Gießen
Schutznetze schützen Personen, deren Absturz nicht verhindert werden konnte, vor Verletzungen infolge eines tieferen Fallens. Sie finden Verwendung als untergehängte
Netze im Hallenbau oder als Netze in Dachfanggerüsten,
Randsicherungen oder Dachschutzwänden. Für untergehängte Netze gilt:
Verkehrswege
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 25.1 bis 25.3
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.rp-giessen.de
www.facebook.com/rp.giessen
Arbeiten mit Fahrgerüsten
Wer hoch steigt, kann tief fallen
Absturzunfälle gehören zu den Unfallereignissen auf Baustellen, die besonders häufig schwere Verletzungen zur
Folge haben. Immer wieder sind auch tödliche Arbeitsunfälle auf Abstürze zurückzuführen.
Absturzgefahren lauern an hochgelegenen Arbeitsplätzen,
z. B. auf Dächern, Gerüsten, Leitern, in großen Produktionsanlagen oder auch auf Verkehrswegen.
Schutz vor Absturz erfordert daher zum einen sichere Produkte, z. B. vorschriftsgemäße Absturzsicherungsen, Gerüste und Leitern, zum anderen deren korrekte Benutzung
bei der Arbeit.
In Mittelhessen überwachen die Arbeitsschutz-Dezernate
des Regierungspräsidium Gießen die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen. Marktkontrollen sowie die Aufsicht
und Beratung in Betrieben
und auf Baustellen dienen dem Ziel, Absturzunfälle zu vermeiden.
Die
Informationen
dieses Flyers sind jedoch auch für alle Arbeiten im Privatbereich
wichtig, bei denen Personen „hoch hinaus“ müssen.
Absturzsicherungen
Absturzsicherungen durch Seitenschutz (Geländer) bzw.
Absperrungen oder Abdeckungen sind z. B. erforderlich:
•
an Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen an oder über
Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen,
in denen man versinken kann, unabhängig von der
Absturzhöhe,
•
an freiliegenden Treppenläufen und Treppenabsätzen,
Wandöffnungen sowie an Bedienungsständen für Maschinen und deren Zugängen bei mehr als 1 m Absturzhöhe,
•
an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern bei
mehr als 3 m Absturzhöhe,
•
an Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen kleiner 9 m2 und kleiner 3 m Kantenlänge sowie an Vertiefungen unabhängig von der Absturzhöhe,
•
beim Mauern über die Hand und beim Arbeiten an
Fenstern bei mehr als 5 m Absturzhöhe,
•
an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei
mehr als 2 m Absturzhöhe
Arbeiten mit Leitern
Die Benutzung einer Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz
ist auf bestimmte Umstände zu beschränken. Sie ist möglich, wenn aufgrund der geringen Gefährdung und einer
kurzen Dauer der Arbeit oder wegen baulicher Gegebenheiten ein Gerüst nicht gerechtfertigt wäre. Dabei gilt:
• Der Standplatz auf der Leiter darf nicht höher als 7
m über der Aufstellfläche
liegen.
• Leitern und Tritte müssen
auf ebenem und tragfähigem Untergrund aufgestellt
werden.
• Bei Anlege- und Schiebeleitern dürfen die obersten
drei Stufen/Sprossen nicht
betreten werden.
Die Benutzung eines Fahrgerüstes als hochgelegener Arbeitsplatz ist heute Stand der Technik und sollte das Arbeiten von Leitern weitgehend vermeiden helfen. Fahrgerüste bieten viel Platz für die Lagerung von Werkzeugen und
Material, große Bewegungsfreiheit und Standfestigkeit für
sicheres Arbeiten bis in großen Höhen. Dabei gilt:
• Auf-, Ab- oder Umbau nur durch befähigte Personen
gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung.
• Aufenthalt von Personen auf fahrbaren Arbeitsbühnen
während des Verfahrens ist nicht zulässig.
• In der Arbeitsebene dreiteiligen Seitenschutz anbringen.
• Gegebenenfalls Ballastierung anbringen.
• Es müssen konstruktiv festgelegte Innenaufstiege vorhanden sein.
Arbeiten mit Systemgerüsten
Systemgerüste sind fast auf jeder Baustelle zu finden, bei
der es in die Höhe geht. Ihr Einsatz erfolgt in der Regel
als Arbeits-, Fang-, oder Dachfanggerüst. Wichtig hierbei:
• Auf-, Ab- oder Umbau nur durch befähigte Personen
gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung.
• Dokumentation der Prüfung mittels Prüfprotokoll.
• Verwendung
von Sicherheitsgeschirr und
eines Montagesicherungsgeländers bei Aufund Abbau.