Tarifordnung - Stiftung Abegg-Huus

Tarifordnung 2016
1.
Hotellerie
1.1
Leistungen
In der Hotellerie sind folgende Leistungen eingeschlossen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Unterkunft in Einzelzimmer (Demenz-Wohngruppe Zweierzimmer) inkl. Nasszelle
möbliert mit Pflegebett mit Matratze, Nachttisch, Einbauschrank
Zu jedem Zimmer gehört auf der Etage ein Schuhschrank- und ein Kühlschrankfach sowie
ein separater Kleiderschrank (im Schrankraum)
3 Mahlzeiten inkl. 1 Getränk nach Wahl zum Essen
Waschen der privaten Wäsche, hauseigene Bett- und Frottéewäsche
Wöchentliche Reinigung des Zimmers
Nebenkosten: Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser, Kehricht, Anschlussmöglichkeit für
Telefon, Radio und Fernsehen
Cablecom-Gebühr
Pflege und Betreuung während der ersten 3 Tage bei temporärer Krankheit (Zimmerservice
etc.). Danach kommt das BESA-System zur Anwendung
Deponierung von Wertsachen gegen Quittung im hauseigenen Tresor
Der/die Bewohnende ist für die Geräte und deren Installation, für die Anmeldung und Gebühren der
Billag (Fernsehkonzession) selber verantwortlich. Für die Befreiung der Gebührenpflicht kann ein
Merkblatt bezogen werden.
1.2
Pensionstaxe
Pensionstaxe
Einwohner
Rüschlikon
CHF 150.00/Tag
Einwohner
CHF 195.00/Tag
anderer Gemeinden
Ferienzimmer
CHF 195.00/Tag
2.
Pflege
2.1
Leistungen
Es ist das erklärte Ziel der Stiftung Abegg-Huus, den Bewohnerinnen und Bewohnern nach dem
Eintritt eine umfassende Betreuung und Pflege zu bieten und darum besorgt zu sein, dass sie
auch bei Krankheit, Hilfsbedürftigkeit oder sogar in der Sterbephase im Abegg-Huus verbleiben
können. Sollten jedoch spezielle medizinische Umstände einen Verbleib im Abegg-Huus
verunmöglichen, behält sich die Geschäftsleitung vor, in Absprache mit der Bewohnerin oder
dem Bewohner, dem behandelnden Arzt sowie den Angehörigen eine andere, optimalere
Lösung zu suchen.
Stiftung Abegg Huus │ Alte Landstrasse 68 │ 8803 Rüschlikon │ Tel. 044 704 61 71 │ Fax 044 704 61 70 │ [email protected]
1
2.2
BESA-Tarife
Die krankenkassenpflichtigen Leistungen werden nach dem neuen Pflegegesetz und den
Bestimmungen der Zürcher Gesundheitsdirektion auf die drei Kostenträger Krankenkassen,
Leistungsbezüger und öffentliche Hand aufgeteilt.
BESA-Stufe
12-stufig
Beitrag
Krankenkasse
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
9.00
18.00
27.00
36.00
45.00
54.00
63.00
72.00
81.00
90.00
99.00
108.00
Beitrag
Bewohnende
5.75
21.60
21.60
21.60
21.60
21.60
21.60
21.60
21.60
21.60
21.60
21.60
mind.
gesetzlicher
Beitrag
0.00
3.25
22.35
41.50
60.60
79.70
98.80
117.90
137.00
156.10
175.25
194.35
Beitrag
Gemeinde
Rüschlikon
1.40
3.60
24.95
50.65
62.05
89.45
112.75
128.45
139.75
179.35
187.05
223.10
Die erbrachten Pflegeleistungen werden durch den Pflegedienst mittels BESA-System erfasst und
monatlich in Rechnung gestellt. Ab 1.1.2013 wurden 12 BESA-Stufen gesetzlich vorgeschrieben. Die
BESA-Einstufung wird mindestens 2x jährlich vorgenommen sowie bei zwischenzeitlichen
Veränderungen der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit. Der Hausarzt prüft und unterzeichnet die BESAEinstufung. Diese ist Grundlage für die Leistungen der Krankenkassen.
3.
Betreuung
3.1
Gesetzliche Grundlage
Auf 1. Januar 2011 traten die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen zur neuen
Pflegefinanzierung in Kraft, welche eine Aufgliederung der Pflegeheimtarife in Hotellerie,
Betreuung und Pflege verlangen. Die Betreuungstaxe sieht einen Sockelbetrag für alle
Bewohnerinnen und Bewohner, unabhängig der Pflegebedürftigkeit, vor.
3.2
Betreuungsleistungen
•
•
•
•
•
•
Hilfestellung beim Einleben in den Heimalltag oder bei Veränderung der Lebensumstände
Tagesstruktur und –gestaltung
Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch Präsenz von Mitarbeitenden
(Bewohneralarm kann jederzeit betätigt werden, 24-Stunden-Präsenz, gezielte
Beobachtungen durch das Personal, um so bald als nötig Hilfe/Dienstleistungen anbieten
zu können)
Kommunikation im Alltag (vermittelnde Gespräche mit Angehörigen/Dritten usw.)
Beratung in alltäglichen Angelegenheiten und Führen von Gesprächen in
Alltagssituationen
Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte
Stiftung Abegg Huus │ Alte Landstrasse 68 │ 8803 Rüschlikon │ Tel. 044 704 61 71 │ Fax 044 704 61 70 │ [email protected]
2
•
•
•
•
•
•
•
•
•
3.3
Vermittlung zwischen den verschiedenen an der Betreuung involvierten Stellen und
den Bewohnerinnen und Bewohnern (Pflege und Betreuung, Ärzte, Therapien,
Kundendienst, Freizeitgestaltung, Wäscherei, Reinigungsdienst, Technischer Dienst,
Freiwilligenarbeit usw.)
Unterstützung im Umgang mit Post- und Paketsendungen
Möglichkeit Bargeld zu beziehen
Wöchentlicher Einkaufsdienst
Einfache Aktivierung
Angebot der Freizeitgestaltung; Beratung und Motivation in Entscheidungsfindung rund
um die Freizeitgestaltung
Gemeinsame Anlässe und Veranstaltungen (beispielsweise Weihnachts- und
Osterfeiern, Sommerfeste, etc.)
Begleitung und Unterstützung in schwierigen Situationen (Krisengespräche, Begleitung
zu Beerdigungen und Grabbesuchen)
Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner während der Sterbephase und
Unterstützung der Angehörigen während dieser Zeit
Betreuungstaxe
CHF 25.00/pro Tag
4.
Tarife für zusätzliche Leistungen
4.1
Leistungen
Zusatzleistungen, die das Abegg-Huus den Bewohnerinnen und Bewohnern auf Wunsch und
nach Bedarf anbietet, werden einzeln verrechnet.
4.2
Preise
siehe separate Preisliste
5.
Rückvergütungen
Bei vorübergehender Abwesenheit werden ab dem 5. Tag CHF 15.00 pro Tag und Person
rückvergütet.
6.
Spitaleintritt / Übertritt / Todesfall
6.1
Spitaleintritt
Bei Spitaleintritt bleibt das Zimmer reserviert. Während des Spitalaufenthaltes des/der
Bewohnenden wird nur die Pensionstaxe, ab dem 5. Tag abzüglich Verpflegungskosten von
CHF 15.00, in Rechnung gestellt. Der Ein- und Austrittstag wird dem/der Bewohnenden jedoch
voll verrechnet.
6.2
Übertritt in eine andere Institution
Bei einem Übertritt in eine andere Institution gilt eine 30-tägige Kündigungsfrist. Stichdatum für
den Beginn der Kündigungsfrist ist das Datum der definitiven Nicht-Wiederrückkehr ins AbeggHuus.
Stiftung Abegg Huus │ Alte Landstrasse 68 │ 8803 Rüschlikon │ Tel. 044 704 61 71 │ Fax 044 704 61 70 │ [email protected]
3
6.3
Todesfall
Stirbt der/die Bewohnende endet der Pensionsvertrag 30 Tage nach dem Todestag. Während
dieser Zeit ist nur die Pensionstaxe abzüglich Verpflegungskosten Fr. 15.00 von den Erben
des/der Bewohnenden zu entgelten. Die Erben sind für die Räumung des Zimmers besorgt.
Kommen die Erben dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Stiftung Abegg-Huus berechtigt,
auf Kosten der Erbschaft des/der Bewohnenden die Räumung des Zimmers vorzunehmen und
sämtliche Gegenstände des/der Verstorbenen auf Kosten der Erben zu lagern.
7.
Sonstiges
7.1
Die Tarifordnung bildet einen integrierenden Bestandteil des Pensionsvertrages.
7.2
Die Pensionstaxe ist kein Mietzins und die Kündigungsschutzbestimmungen bei Wohnräumen
sowie die Bestimmungen über die Erstreckung von Mietverhältnissen sind nicht anwendbar.
Fragen, die in dieser Tarifordnung oder dem Pensionsvertrag nicht geregelt sind, werden nach
den Bestimmungen des Auftragsrechts gemäss Art. 394ff des Obligationenrechts beurteilt.
7.3
Gerichtsstand ist Rüschlikon.
8.
lnkrafttreten
Diese Tarifordnung tritt per 1.1.2016 in Kraft und ersetzt alle früheren Tariflisten und
Bestimmungen.
Rüschlikon, 17. November 2015
Stiftung Abegg-Huus
Der Stiftungsrat
Stiftung Abegg Huus │ Alte Landstrasse 68 │ 8803 Rüschlikon │ Tel. 044 704 61 71 │ Fax 044 704 61 70 │ [email protected]
4
Tarife für zusätzliche Leistungen ab 1.1.2015
•
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•
Begleitung durch nicht diplomiertes Personal
Begleitung durch diplomiertes Personal
Betreutes Baden (ohne BESA)
Miete Rollator inkl. Wartung
Miete Rollstuhl inkl. Wartung
Näharbeiten wie Änderungen, flicken
Bei Eintritt gesamte Wäsche nämelen
Nämeli nachbestellen, inkl. befestigen
Pflegepersonal (ohne BESA) auf ärztl. Verordnung
Endreinigung bei Austritt
Reinigung bei Zimmerwechsel
Technischer Dienst
Todesfallpauschale
Zimmerservice aus Komfortgründen pro Mahlzeit
•
•
Medikamente (Pflichtleistungen werden durch die Krankenkassen rückerstattet)
Pflegematerialien (Pflichtleistungen werden im Rahmen der MiGeL durch die
Krankenkasse vergütet)
Persönliche Hygieneartikel (Zahnpasta, Rasierwasser usw.)
Getränke, Patisserie usw., die nicht in der Vollpension inbegriffen sind
Verpflegung von Gästen
•
•
•
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
60.00 / Stunde
80.00 / Stunde
1.00 / Minute
0.50 / Tag
1.50 / Tag
50.00 / Stunde
100.00/ pauschal
40.00 / 100 Stk.
1.00 / Minute
350.00
350.00
50.00 / Stunde
350.00
5.00 / Mahlzeit
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