Tarifordnung 2016 1. Hotellerie 1.1 Leistungen In der Hotellerie sind folgende Leistungen eingeschlossen: • • • • • • • • • Unterkunft in Einzelzimmer (Demenz-Wohngruppe Zweierzimmer) inkl. Nasszelle möbliert mit Pflegebett mit Matratze, Nachttisch, Einbauschrank Zu jedem Zimmer gehört auf der Etage ein Schuhschrank- und ein Kühlschrankfach sowie ein separater Kleiderschrank (im Schrankraum) 3 Mahlzeiten inkl. 1 Getränk nach Wahl zum Essen Waschen der privaten Wäsche, hauseigene Bett- und Frottéewäsche Wöchentliche Reinigung des Zimmers Nebenkosten: Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser, Kehricht, Anschlussmöglichkeit für Telefon, Radio und Fernsehen Cablecom-Gebühr Pflege und Betreuung während der ersten 3 Tage bei temporärer Krankheit (Zimmerservice etc.). Danach kommt das BESA-System zur Anwendung Deponierung von Wertsachen gegen Quittung im hauseigenen Tresor Der/die Bewohnende ist für die Geräte und deren Installation, für die Anmeldung und Gebühren der Billag (Fernsehkonzession) selber verantwortlich. Für die Befreiung der Gebührenpflicht kann ein Merkblatt bezogen werden. 1.2 Pensionstaxe Pensionstaxe Einwohner Rüschlikon CHF 150.00/Tag Einwohner CHF 195.00/Tag anderer Gemeinden Ferienzimmer CHF 195.00/Tag 2. Pflege 2.1 Leistungen Es ist das erklärte Ziel der Stiftung Abegg-Huus, den Bewohnerinnen und Bewohnern nach dem Eintritt eine umfassende Betreuung und Pflege zu bieten und darum besorgt zu sein, dass sie auch bei Krankheit, Hilfsbedürftigkeit oder sogar in der Sterbephase im Abegg-Huus verbleiben können. Sollten jedoch spezielle medizinische Umstände einen Verbleib im Abegg-Huus verunmöglichen, behält sich die Geschäftsleitung vor, in Absprache mit der Bewohnerin oder dem Bewohner, dem behandelnden Arzt sowie den Angehörigen eine andere, optimalere Lösung zu suchen. Stiftung Abegg Huus │ Alte Landstrasse 68 │ 8803 Rüschlikon │ Tel. 044 704 61 71 │ Fax 044 704 61 70 │ [email protected] 1 2.2 BESA-Tarife Die krankenkassenpflichtigen Leistungen werden nach dem neuen Pflegegesetz und den Bestimmungen der Zürcher Gesundheitsdirektion auf die drei Kostenträger Krankenkassen, Leistungsbezüger und öffentliche Hand aufgeteilt. BESA-Stufe 12-stufig Beitrag Krankenkasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 9.00 18.00 27.00 36.00 45.00 54.00 63.00 72.00 81.00 90.00 99.00 108.00 Beitrag Bewohnende 5.75 21.60 21.60 21.60 21.60 21.60 21.60 21.60 21.60 21.60 21.60 21.60 mind. gesetzlicher Beitrag 0.00 3.25 22.35 41.50 60.60 79.70 98.80 117.90 137.00 156.10 175.25 194.35 Beitrag Gemeinde Rüschlikon 1.40 3.60 24.95 50.65 62.05 89.45 112.75 128.45 139.75 179.35 187.05 223.10 Die erbrachten Pflegeleistungen werden durch den Pflegedienst mittels BESA-System erfasst und monatlich in Rechnung gestellt. Ab 1.1.2013 wurden 12 BESA-Stufen gesetzlich vorgeschrieben. Die BESA-Einstufung wird mindestens 2x jährlich vorgenommen sowie bei zwischenzeitlichen Veränderungen der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit. Der Hausarzt prüft und unterzeichnet die BESAEinstufung. Diese ist Grundlage für die Leistungen der Krankenkassen. 3. Betreuung 3.1 Gesetzliche Grundlage Auf 1. Januar 2011 traten die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen zur neuen Pflegefinanzierung in Kraft, welche eine Aufgliederung der Pflegeheimtarife in Hotellerie, Betreuung und Pflege verlangen. Die Betreuungstaxe sieht einen Sockelbetrag für alle Bewohnerinnen und Bewohner, unabhängig der Pflegebedürftigkeit, vor. 3.2 Betreuungsleistungen • • • • • • Hilfestellung beim Einleben in den Heimalltag oder bei Veränderung der Lebensumstände Tagesstruktur und –gestaltung Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch Präsenz von Mitarbeitenden (Bewohneralarm kann jederzeit betätigt werden, 24-Stunden-Präsenz, gezielte Beobachtungen durch das Personal, um so bald als nötig Hilfe/Dienstleistungen anbieten zu können) Kommunikation im Alltag (vermittelnde Gespräche mit Angehörigen/Dritten usw.) Beratung in alltäglichen Angelegenheiten und Führen von Gesprächen in Alltagssituationen Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte Stiftung Abegg Huus │ Alte Landstrasse 68 │ 8803 Rüschlikon │ Tel. 044 704 61 71 │ Fax 044 704 61 70 │ [email protected] 2 • • • • • • • • • 3.3 Vermittlung zwischen den verschiedenen an der Betreuung involvierten Stellen und den Bewohnerinnen und Bewohnern (Pflege und Betreuung, Ärzte, Therapien, Kundendienst, Freizeitgestaltung, Wäscherei, Reinigungsdienst, Technischer Dienst, Freiwilligenarbeit usw.) Unterstützung im Umgang mit Post- und Paketsendungen Möglichkeit Bargeld zu beziehen Wöchentlicher Einkaufsdienst Einfache Aktivierung Angebot der Freizeitgestaltung; Beratung und Motivation in Entscheidungsfindung rund um die Freizeitgestaltung Gemeinsame Anlässe und Veranstaltungen (beispielsweise Weihnachts- und Osterfeiern, Sommerfeste, etc.) Begleitung und Unterstützung in schwierigen Situationen (Krisengespräche, Begleitung zu Beerdigungen und Grabbesuchen) Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner während der Sterbephase und Unterstützung der Angehörigen während dieser Zeit Betreuungstaxe CHF 25.00/pro Tag 4. Tarife für zusätzliche Leistungen 4.1 Leistungen Zusatzleistungen, die das Abegg-Huus den Bewohnerinnen und Bewohnern auf Wunsch und nach Bedarf anbietet, werden einzeln verrechnet. 4.2 Preise siehe separate Preisliste 5. Rückvergütungen Bei vorübergehender Abwesenheit werden ab dem 5. Tag CHF 15.00 pro Tag und Person rückvergütet. 6. Spitaleintritt / Übertritt / Todesfall 6.1 Spitaleintritt Bei Spitaleintritt bleibt das Zimmer reserviert. Während des Spitalaufenthaltes des/der Bewohnenden wird nur die Pensionstaxe, ab dem 5. Tag abzüglich Verpflegungskosten von CHF 15.00, in Rechnung gestellt. Der Ein- und Austrittstag wird dem/der Bewohnenden jedoch voll verrechnet. 6.2 Übertritt in eine andere Institution Bei einem Übertritt in eine andere Institution gilt eine 30-tägige Kündigungsfrist. Stichdatum für den Beginn der Kündigungsfrist ist das Datum der definitiven Nicht-Wiederrückkehr ins AbeggHuus. Stiftung Abegg Huus │ Alte Landstrasse 68 │ 8803 Rüschlikon │ Tel. 044 704 61 71 │ Fax 044 704 61 70 │ [email protected] 3 6.3 Todesfall Stirbt der/die Bewohnende endet der Pensionsvertrag 30 Tage nach dem Todestag. Während dieser Zeit ist nur die Pensionstaxe abzüglich Verpflegungskosten Fr. 15.00 von den Erben des/der Bewohnenden zu entgelten. Die Erben sind für die Räumung des Zimmers besorgt. Kommen die Erben dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Stiftung Abegg-Huus berechtigt, auf Kosten der Erbschaft des/der Bewohnenden die Räumung des Zimmers vorzunehmen und sämtliche Gegenstände des/der Verstorbenen auf Kosten der Erben zu lagern. 7. Sonstiges 7.1 Die Tarifordnung bildet einen integrierenden Bestandteil des Pensionsvertrages. 7.2 Die Pensionstaxe ist kein Mietzins und die Kündigungsschutzbestimmungen bei Wohnräumen sowie die Bestimmungen über die Erstreckung von Mietverhältnissen sind nicht anwendbar. Fragen, die in dieser Tarifordnung oder dem Pensionsvertrag nicht geregelt sind, werden nach den Bestimmungen des Auftragsrechts gemäss Art. 394ff des Obligationenrechts beurteilt. 7.3 Gerichtsstand ist Rüschlikon. 8. lnkrafttreten Diese Tarifordnung tritt per 1.1.2016 in Kraft und ersetzt alle früheren Tariflisten und Bestimmungen. Rüschlikon, 17. November 2015 Stiftung Abegg-Huus Der Stiftungsrat Stiftung Abegg Huus │ Alte Landstrasse 68 │ 8803 Rüschlikon │ Tel. 044 704 61 71 │ Fax 044 704 61 70 │ [email protected] 4 Tarife für zusätzliche Leistungen ab 1.1.2015 • • • • • • • • • • • • • • Begleitung durch nicht diplomiertes Personal Begleitung durch diplomiertes Personal Betreutes Baden (ohne BESA) Miete Rollator inkl. Wartung Miete Rollstuhl inkl. Wartung Näharbeiten wie Änderungen, flicken Bei Eintritt gesamte Wäsche nämelen Nämeli nachbestellen, inkl. befestigen Pflegepersonal (ohne BESA) auf ärztl. Verordnung Endreinigung bei Austritt Reinigung bei Zimmerwechsel Technischer Dienst Todesfallpauschale Zimmerservice aus Komfortgründen pro Mahlzeit • • Medikamente (Pflichtleistungen werden durch die Krankenkassen rückerstattet) Pflegematerialien (Pflichtleistungen werden im Rahmen der MiGeL durch die Krankenkasse vergütet) Persönliche Hygieneartikel (Zahnpasta, Rasierwasser usw.) Getränke, Patisserie usw., die nicht in der Vollpension inbegriffen sind Verpflegung von Gästen • • • CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF 60.00 / Stunde 80.00 / Stunde 1.00 / Minute 0.50 / Tag 1.50 / Tag 50.00 / Stunde 100.00/ pauschal 40.00 / 100 Stk. 1.00 / Minute 350.00 350.00 50.00 / Stunde 350.00 5.00 / Mahlzeit Stiftung Abegg Huus │ Alte Landstrasse 68 │ 8803 Rüschlikon │ Tel. 044 704 61 71 │ Fax 044 704 61 70 │ [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc