Bibliothek Schließfachordnung für den Standort Emil-Figge-Str. 44 Gemäß § 8, Abs. 8 der Bibliotheks- und Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Dortmund vom 11.06.2015 werden für die Schließfächer am Standort Emil-Figge-Str. 44 folgende Bestimmungen festgelegt: 1. Allgemeine Regelungen 1.1 Die Fachhochschulbibliothek (FHB) Dortmund stellt ihren Nutzerinnen und Nutzern Schließfächer zur Unterbringung von Taschen, Überbekleidung und Studienmaterial zur Verfügung. In den Schließfächern dürfen keine gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Stoffe und Gegenstände aufbewahrt werden. 1.2 Jede Nutzerin / jeder Nutzer, die / der ein Schließfach in Gebrauch nimmt, erklärt damit gleichzeitig sein Einverständnis, dass dieses bei einer Überschreitung der zulässigen Nutzungsdauer oder dem Missbrauch des Nutzungszwecks von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FHB Dortmund oder von der FHB Dortmund beauftragtem Personal zwangsweise geöffnet und geräumt werden kann, ohne dass es einer ausdrücklichen Räumungsaufforderung oder eines vorherigen Hinweises bedarf. Ein eventueller Inhalt des Schließfaches wird entnommen und als Fundsache behandelt. Lebensmittel werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt. Für die Räumung des Schließfachs wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 € erhoben. Bibliothek 1.3 Die FHB Dortmund haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, Wertsachen oder Geld, die bei der Benutzung der Schließfächer entstehen. 1.4 Bei Störungen des Schließvorganges sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHB Dortmund zu benachrichtigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Für die durch unsachgemäße Bedienung entstanden Schäden haftet die Nutzerin / der Nutzer. 1.5 Der Verlust der Schließfachkarte ist der FHB Dortmund unverzüg- lich anzuzeigen. Eine Aushändigung des Inhaltes kann nur erfolgen, wenn der Inhalt vorher beschrieben werden kann und Eigentumsverhältnisse schriftlich bestätigt werden. Für die Öffnung und Räumung des Schließfachs wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 € erhoben. 2. Regelungen für die Kurzzeitschließfächer im 2. OG 2.1 Die Schließfächer sind mit einer Schließfachkarte (z.B. FHCard) zu schließen. 2.2 Die Belegung eines Schließfaches ist nur während der Öffnungszeiten der Gebäude möglich. Die Schließfächer sind täglich rechtzeitig vor Schließung des Gebäudes zu räumen. Eine Belegung über Nacht ist nicht gestattet. 2.3 Es ist nicht zulässig, mehr als ein Schließfach gleichzeitig zu belegen. 2.4 Wird die Nutzungsdauer überschritten, erfolgt eine automatische Sperrung der Öffnungsfunktion der Karte. Die Freischaltung der Öffnungsfunktion der Karte erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHB Dortmund. Bibliothek 2.5 Wird die Nutzungsdauer überschritten, fallen Überziehungsgebühren in Höhe von 2 € an. 3. Regelungen für die Langzeitschließfächer im 3. OG 3.1 Langzeitschließfächer können für 20 oder 130 Öffnungstage gemietet werden. 3.2 Die Schließfächer werden mit PIN-Codes bedient. Die Sorgfaltspflicht für den PIN-Code obliegt der Nutzerin / dem Nutzer. 3.3 Für die Nutzung der Langzeitschließfächer werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Fachhochschulbibliothek Dortmund erhoben. 3.4 Wird die Nutzungsdauer überschritten, fallen Überziehungsgebühren gem. Gebührenordnung der Fachhochschulbibliothek Dortmund an. 3.5 Die Vermietung der Schließfächer erfolgt zu den Servicezeiten der Bibliothek. 3.6 Die Beendigung des Mietverhältnisses muss bei Räumung des Schließfachs persönlich, schriftlich oder telefonisch durch den Nutzer / die Nutzerin angezeigt werden. Dortmund, den 19.06.2015 (Bibliotheksleitung)
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