Schließfachordnung EFS 44

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Schließfachordnung für den Standort Emil-Figge-Str. 44
Gemäß § 8, Abs. 8 der Bibliotheks- und Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Dortmund vom 11.06.2015 werden für die
Schließfächer am Standort Emil-Figge-Str. 44 folgende Bestimmungen festgelegt:
1. Allgemeine Regelungen
1.1 Die Fachhochschulbibliothek (FHB) Dortmund stellt ihren Nutzerinnen und Nutzern Schließfächer zur Unterbringung von Taschen, Überbekleidung und Studienmaterial zur Verfügung. In den Schließfächern dürfen
keine gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Stoffe und Gegenstände
aufbewahrt werden.
1.2 Jede Nutzerin / jeder Nutzer, die / der ein Schließfach in Gebrauch nimmt, erklärt damit gleichzeitig sein Einverständnis, dass dieses
bei einer Überschreitung der zulässigen Nutzungsdauer oder dem Missbrauch des Nutzungszwecks von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FHB
Dortmund oder von der FHB Dortmund beauftragtem Personal zwangsweise
geöffnet und geräumt werden kann, ohne dass es einer ausdrücklichen
Räumungsaufforderung oder eines vorherigen Hinweises bedarf. Ein eventueller Inhalt des Schließfaches wird entnommen und als Fundsache behandelt. Lebensmittel werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt. Für
die Räumung des Schließfachs wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von
2,00 € erhoben.
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1.3 Die FHB Dortmund haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, Wertsachen oder Geld, die bei der Benutzung der
Schließfächer entstehen.
1.4
Bei Störungen des Schließvorganges sind die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der FHB Dortmund zu benachrichtigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Für die durch unsachgemäße Bedienung entstanden
Schäden haftet die Nutzerin / der Nutzer.
1.5
Der Verlust der Schließfachkarte ist der FHB Dortmund unverzüg-
lich anzuzeigen. Eine Aushändigung des Inhaltes kann nur erfolgen, wenn
der Inhalt vorher beschrieben werden kann und Eigentumsverhältnisse
schriftlich bestätigt werden. Für die Öffnung und Räumung des Schließfachs
wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 € erhoben.
2. Regelungen für die Kurzzeitschließfächer im 2. OG
2.1 Die Schließfächer sind mit einer Schließfachkarte (z.B. FHCard) zu
schließen.
2.2 Die Belegung eines Schließfaches ist nur während der Öffnungszeiten der Gebäude möglich. Die Schließfächer sind täglich rechtzeitig vor
Schließung des Gebäudes zu räumen. Eine Belegung über Nacht ist nicht
gestattet.
2.3 Es ist nicht zulässig, mehr als ein Schließfach gleichzeitig zu
belegen.
2.4 Wird die Nutzungsdauer überschritten, erfolgt eine automatische
Sperrung der Öffnungsfunktion der Karte. Die Freischaltung der Öffnungsfunktion der Karte erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHB
Dortmund.
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2.5 Wird die Nutzungsdauer überschritten, fallen Überziehungsgebühren in Höhe von 2 € an.
3. Regelungen für die Langzeitschließfächer im 3. OG
3.1 Langzeitschließfächer können für 20 oder 130 Öffnungstage gemietet werden.
3.2 Die Schließfächer werden mit PIN-Codes bedient. Die Sorgfaltspflicht für den PIN-Code obliegt der Nutzerin / dem Nutzer.
3.3 Für die Nutzung der Langzeitschließfächer werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Fachhochschulbibliothek Dortmund erhoben.
3.4 Wird die Nutzungsdauer überschritten, fallen Überziehungsgebühren gem. Gebührenordnung der Fachhochschulbibliothek Dortmund an.
3.5 Die Vermietung der Schließfächer erfolgt zu den Servicezeiten der
Bibliothek.
3.6 Die Beendigung des Mietverhältnisses muss bei Räumung des
Schließfachs persönlich, schriftlich oder telefonisch durch den Nutzer / die
Nutzerin angezeigt werden.
Dortmund, den 19.06.2015
(Bibliotheksleitung)