Katastrophenrisiken Im Gegensatz zur früheren QISQIS-Studien wird nun (seit 2013) eine europaweit einheitliche Regelung zur Bestimmung des Solvenzkapitals aus Katastrophenrisiken im NichtNicht-LebenLebenBereich vorgegeben. Hierbei wird zwischen Naturgefahren (NatCat) und von Menschen verursachten Katastrophen (ManMade (ManMadeCat) anMadeCat) unterschieden. Welche Naturgefahren Naturgefahrenarten efahrenarten in den einzelnen Ländern der EU zu berücksichtigen sind, wird seitens EIOPA vorgegeben. Es sind prinzipiell zwei verschieden verschiedene ene Vorgehensweisen möglich: der der szenariobasierte Ansatz (Methode 1) und der der faktorbasierte Ansatz (Methode 2). Der szenariobasierte Ansatz (Methode 1) Bei den Naturkatastrophen wird grundsätzlich Alle Naturgefahren werden netto, d.h. nach nicht zwischen Geschäftsfeldern, sondern Rückversicherung, bewertet. Hierbei wird zwischen den Gefahren vereinfachend nur eine Kombination aus Quoten- und XL-Rückversicherung • Sturm betrachtet. Eine Besonderheit ist bei einigen • Überschwemmung Naturgefahren gegeben: hier sind die Netto- • Erdbeben Kapitalanforderungen nämlich unter • Hagel Berücksichtigung von Mehrfachereignissen zu • Erdsenkung (nur Frankreich) bestimmen. Für das Sturmrisiko wird bei Alternative A angenommen, dass zwei unterschieden. Die Versicherungsverträge aus mittelschwere Ereignisse nacheinander unterschiedlichen Sparten, die eine auftreten; auf Sturm A1 mit 80% der 200- Naturgefahrendeckung beinhalten, müssen Jahres-Brutto-Kapitalanforderungen folgt ein also in die einzelnen Gefahren „zerlegt“ Sturm A2 mit 40% dieser Kapitalanforder- werden. Die Autokasko-Versicherung ist ungen. Bei Alternative B folgt einem „großen“ hierbei eingeschlossen. Ähnlich wie bei den Sturm B1 mit 100% der 200-Jahres- kommerziellen geophysikalischen Modellen Kapitalanforderungen ein „kleiner“ mit 20% werden die Gefahren nach Cresta-Zonen der Kapitalanforderungen. Obwohl sich die (Postleitzahl-bezogen) erfasst. Da Prozentsätze formal zu jeweils 120% des insbesondere für die Autokasko- Brutto-Betrages addieren, kann es Versicherung, aber auch andere unterschiedliche Auswirkung je nach Vertragsarten eine solche Zonierung im Rückversicherungskonstruktion geben. Die Allgemeinen nicht vorliegt, gibt es zu berücksichtigende Größe ist das Maximum länderspezifische Überleitungsregeln. Als beider Alternativen. Ähnliche Vorgaben gibt Volumenmaß für die SCR-Berechnung dienen es für das Überschwemmungsrisiko die jeweiligen Versicherungssummen. (65%/45% für Alternative A und 100%/10% für © Copyright Prof. Dr. Dietmar Pfeifer, Oldenburg (Deutschland) www.mathematik.uni-oldenburg.de sowie eAs efficient actuarial solutions GmbH, Hamburg (Deutschland) www.easactuary.de de Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile unterliegt dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Es darf weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und ohne schriftliche Zustimmung von Prof. Dr. Dietmar Pfeifer verwendet werden. Des Weiteren gelten die Rechtlichen Hinweise unter www.solvency-ii-kompakt.de/content/rechtliche-hinweise. Alternative B) und das Hagelrisiko (70%/50% Die Aggregation der einzelnen SCR erfolgt für Alternative A und 100%/20% für über die Kovarianzformel mit einer Alternative B). Für das Erdbebenrisiko werden gefahrenweisen Berücksichtigung von keine Mehrfachereignisse betrachtet. Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Cresta-Zonen innerhalb eines Landes und noch einmal zwischen den einzelnen Ländern. © Copyright Prof. Dr. Dietmar Pfeifer, Oldenburg (Deutschland) www.mathematik.uni-oldenburg.de sowie eAs efficient actuarial solutions GmbH, Hamburg (Deutschland) www.easactuary.de de Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile unterliegt dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Es darf weder für Handelszwecke oder Quelle: GDV (2010) zur Weitergabe kopiert, noch verändert und ohne schriftliche Zustimmung von Prof. Dr. Dietmar Pfeifer verwendet werden. Des Weiteren gelten die Rechtlichen Hinweise unter www.solvency-ii-kompakt.de/content/rechtliche-hinweise. Bei den vom Menschen verursachten unterschieden. Anders als bei den Katastrophen wird im Gegensatz zu den Naturgefahren erfolgt hier keine regionale Naturgefahren zwischen den Diversifizierung, eine vorhandene Geschäftsfeldern Rückversicherung wird allerdings wieder berücksichtigt. Die einzelnen SCR je • Feuer/Sachversicherung Geschäftsfeld werden wie üblich über die • Kraftfahrzeughaftpflicht Kovarianzformel aggregiert, die • Marine Katastrophenereignisse werden dabei als • Kredit und Kaution voneinander unabhängig angenommen. • Allgemeine Haftpflicht Für das Modul „Health“ ist ebenfalls ein • Luftfahrt Katastrophen-Submodul vorgesehen; • Terrorismus Szenarien sind hier z.B. „Arena“ (Massenunfall durch Panik) oder Pandemie. © Copyright Prof. Dr. Dietmar Pfeifer, Oldenburg (Deutschland) www.mathematik.uni-oldenburg.de sowie eAs efficient actuarial solutions GmbH, Hamburg (Deutschland) www.easactuary.de de Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile unterliegt dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Es darf weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und ohne schriftliche Zustimmung von Prof. Dr. Dietmar Pfeifer verwendet werden. Des Weiteren gelten die Rechtlichen Hinweise unter www.solvency-ii-kompakt.de/content/rechtliche-hinweise. Der faktorbasierte Ansatz (Methode 2) Hier werden Natur- und durch Menschen verursachte Katastrophen gemeinsam erfasst, wobei die Brutto-Gefahren über vorgegebene Prozentsätze der Jahresprämien verrechnet werden (teilweise „zerlegt“ nach Sturm-/ Überschwemmungs-/ Erdbeben- und Hagelanteilen, siehe Tabelle rechts). Methode 2 kann angewendet werden, wenn • Methode 1 nicht angemessen ist • Ein (partiell) internes Modell nicht angemessen ist • Methode 1 kein „sinnvolles“ (d.h. zum Unternehmen passendes) Ergebnis liefert. Die Brutto-Ergebnisse sind wie in Methode 1 anschließend in Netto-Ergebnisse zu überführen. Methode 1 und Methode 2 können auch kombiniert werden; in diesem Fall sind die einzelnen SCR-Ergebnisse mit der Kovarianzformel (ohne Korrelationen) zu aggregieren. Quelle: QIS 5 Technical Specifications, SCR.9.178 © Copyright Prof. Dr. Dietmar Pfeifer, Oldenburg (Deutschland) www.mathematik.uni-oldenburg.de sowie eAs efficient actuarial solutions GmbH, Hamburg (Deutschland) www.easactuary.de de Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile unterliegt dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Es darf weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und ohne schriftliche Zustimmung von Prof. Dr. Dietmar Pfeifer verwendet werden. Des Weiteren gelten die Rechtlichen Hinweise unter www.solvency-ii-kompakt.de/content/rechtliche-hinweise.
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