Dag-Hammarskjöld-Gymnasium Evangelisches Gymnasium Würzburg Frauenlandplatz 5 97074 Würzburg Telefon: 0931/260230 Telefax: 0931/26023220 [email protected] www.evdhg.de 23.10.2015 2. Elternbrief im Schuljahr 2015/2016 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Die ersten Wochen im neuen Schuljahr wir sind gut in das neue Schuljahr gestartet, organisatorische Aufgaben, Kursbildungen und die obligatorische Statistik zum Schuljahresanfang sind weitgehend abgeschlossen. Da es uns wichtig ist, wollen wir über das ganze Schuljahr mit Ihnen einen kommunikativen Austausch pflegen und wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen gerne je nach Frage die Lehrkräfte, Klassenleitungen oder die Schulleitung als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir werden Ihnen noch eine Übersicht an die Hand geben, wohin Sie sich mit welcher Frage am besten wenden können. Unsere Eingangsklasse hatte in Rieneck eine erlebnisreiche Woche mit vielen Gelegenheiten, Kontakte zu knüpfen und sich mit ihrer neuen Schule zu arrangieren. Besonderer Dank gebührt unseren Tutoren aus der 10.Klasse, die wertvolle Ansprechpartner für die Fünftklässler sind und teilweise auch im Schullandheim unterstützend dabei waren. In den Jahrgangsstufen 6, 8 und 10 fand bereits der alljährliche Bayerische Jahrgangsstufentest statt und in den ersten Schulwochen haben die Klassenelternabende der Jahrgangsstufen 5 -10 stattgefunden, an denen jahrgangsspezifisch Informationen weitergegeben und Fragen besprochen wurden. Wir sind nun mitten in den Vorplanungen für unsere spannenden SELF-Tage und bei der Gestaltung und Ausarbeitung der Lernbüros. Termin des Elternsprechtages Projekt zur Gewaltprävention Elternsprechtag Der erste Elternsprechtag in diesem Schuljahr findet statt am Donnerstag, den 19.11.2015, 16:00 - 19:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Elternsprechtag 5 Minuten für einen kurzen Gedankenaustausch mit der jeweiligen Lehrkraft zur Verfügung stehen. Ausführliche Gespräche können hier nicht stattfinden. Wir werden die Listen zum Eintragen Ihres Gesprächswunsches wieder rechtzeitig aushängen. Wenn Sie Fragen haben, oder eine ausführliche Information benötigen, so nutzen Sie besser die wöchentliche Sprechstunde der Lehrkräfte. Erfahrungsgemäß ist dann mehr Zeit für ein ruhiges und klärendes Gespräch. Vor allem wenn es Probleme gibt, sollten Sie bei nächster Gelegenheit mit uns darüber sprechen. "Zammgrauft" für die Jahrgangsstufe 8 Das Projekt „Zammgrauft" für die Jahrgangsstufe 8 ist ein Seminar der Polizei in Zusammenarbeit mit der Schule , in welchem die Themen Gewaltvermeidung, Zivilcourage und Mobbing für Jugendliche altersgerecht behandelt werden. Wir haben bereits über mehrere Schuljahre hinweg gute Erfahrungen damit gemacht und möchten dieses Angebot erfreulicherweise auch in diesem Schuljahr wieder wahrnehmen. Es gibt noch Terminänderungen, aber sie werden informiert, sobald die Termine feststehen. -2Drogen- und Suchtberatung Drogenberatungslehrer: Herr Knüttel Anerkennung von LeseRechtschreibschwäche / Legasthenie Informationen zur Anerkennung von Lese-Rechtschreibschwäche / Legasthenie Fachärztliche Atteste zu Lese-Rechtschreibschwäche und Legasthenie müssen schulpsychologisch bestätigt werden, um schulisch berücksichtigt zu werden. Hierfür zuständig ist für unsere Schule im Schuljahr 2015/16 der staatliche Schulpsychologe StD Ulf Cronenberg. Kontaktdaten: Ulf Cronenberg, Deutschhaus-Gymnasium, Zeller Str. 41, 97082 Würzburg, Tel.: 0931-35940-18; E-Mail: [email protected] Die Telefonsprechstunde von Herrn Cronenberg findet in diesem Schuljahr (außer während der Schulferienwochen) jeden Mittwoch zwischen 09:40 und10:30 Uhr statt. Während der Telefonsprechzeit können Termine vereinbart werden. Außerhalb der Sprechzeiten nimmt ein Anrufbeantworter die Anrufe entgegen. Am zuverlässigsten ist Herr Cronenberg jedoch unter der o. g. E-Mail-Adresse zu erreichen. Bitte beachten Sie: Bei Schülerinnen und Schülern, die bereits in der Grundschule eine schulpsychologische Bestätigung von LRS oder Legasthenie hatten, muss diese nach dem Übertritt auf das Gymnasium erneuert werden. Schulunfall? Informative Internetseiten Übersicht über die Anzahl der Schulaufgaben Schulunfälle Wenn Ihrem Kind ein Schulunfall (auf dem Schulweg oder in der Schule) zugestoßen ist, so denken Sie bitte auch daran, dass umgehend ein im Sekretariat erhältliches Formular der Bayerischen Landesunfallkasse (LUK) ausgefüllt wird. Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Die derzeit gültige und mit diesem Schuljahr wieder geänderte Schulordnung finden Sie im Internet unter www.km.bayern.deEltern Was tun bei ... Rechte und Pflichten Verordnungen Schulordnungen GSO; (Gesamtausgabe). Den Lehrplan des G 8 können Sie im Internet unter www.isb.bayern.de Gymnasium Lehrplan einsehen. Informationen des Kultusministeriums zur Oberstufe finden Sie unter www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de/. Zahl der Schulaufgaben In den Jahrgangsstufen 5 mit 10 (nach § 54 Abs. 1 GSO = Schulordnung für die Gymnasien in Bayern) Klasse Deutsch Englisch Latein Französisch Mathematik Physik Chemie (MNG bzw. NTG) Wirtschafts- und Rechtslehre (WWG bzw. WSG/w) Sozialkunde (SWG bzw. WSG/s) (*) (**) (***) 5 4 (*) 4 4 6 4 (*) 4 4 4 4 7 4(*) 3(**) 4 4 4 8 4(*) 3 4 4(**) 3 2 2 2 9 4 3(**) 3 3 4 2 2 2 10 3 3(***) 3 3 3 2 2 2 2 2 2 In den Jahrgangsstufen 5 bis 8 wird eine Schulaufgabe in Deutsch durch zwei Tests ersetzt. Dabei sind in den Jahrgangsstufen 5 und 7 die Tests schulintern, in den Jahrgangsstufe 6 und 8 werden der Jahrgangsstufentest und eine schulinterner Test stattfinden. Eine Schulaufgabe wird in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten In der Jahrgangsstufe 10 wird eine Schulaufgabe in Englisch durch den Jahrgangsstufentest und einen weiteren zentralen Test ersetzt. -3Regelungen zu "kleinen Leistungsnachweisen" Unterrichtsbefreiungen und Regelungen für den Erkrankungsfall Aufsichtspflicht Kleine Leistungsnachweise Für "Kleine Leistungsnachweise" regelt die GSO in § 55 Folgendes: (1) Mündliche Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate. (2) Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte; dafür gilt: 1. Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen. 2. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen. 3. Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zentral oder schulintern gehalten werden können, werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 45 Minuten betragen. (3) Bei Projekten können mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertet werden. Die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass an Tagen, an denen in einer Klasse eine Schulaufgabe oder Kurzarbeit geschrieben wird, keine Stegreifaufgaben gehalten werden. Weitere Einschränkungen gibt es nicht. Erkrankungen, Unterrichtsbefreiungen a) „Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Das Zeugnis ist der Schule innerhalb von 10 Tagen, nachdem es verlangt wurde, vorzulegen; andernfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigt." b) "Schülerinnen und Schüler… können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden." Bitte haben Sie Verständnis, dass für die Erteilung einer Befreiung wirklich gewichtige Gründe vorliegen müssen. Ein regulärer und reibungsloser Schulbetrieb wäre ansonsten nicht mehr möglich. c) Unterrichtsbefreiungen im Laufe des Tages, auch für Einzelstunden, kann nur das Direktorat gewähren. Wenn ein vorhersehbares Ereignis den Schulbesuch verhindert, z. B. ein Arztbesuch, der wirklich nur am Vormittag möglich ist, so schicken Sie uns bitte rechtzeitig vorher ein entsprechendes Schreiben. Aufsichtspflicht (5. - 9. Klasse) Schon vor einigen Jahren wurden die Schulen vom Kultusministerium in die Pflicht genommen, die An- und Abwesenheit der Schüler stärker zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang ist allen Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten nahezulegen, jede Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn der Schule mitzuteilen. Haben wir keine Nachricht, so müssen wir Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufnehmen. Daher brauchen wir dringend Ihre aktuellen Telefonnummer, gegebenenfalls auch die des Arbeitsplatzes oder Ihre Mobilfunknummer. Wenn uns keine Klärung der Abwesenheit gelingt, sollen wir die zuständige Polizeidienststelle verständigen. Wir alle hoffen, dass dies nicht schon wegen fehlender Kommunikation nötig wird. -4- Die Schule hat auch noch die Aufsichtspflicht, wenn wir den Unterricht vorzeitig beenden, also wegen plötzlicher Erkrankung einer Lehrkraft oder "hitzefrei". Das würde im Extremfall dazu führen, dass selbst ein Schüler, der in der Nähe der Schule wohnt, unter unserer Aufsicht bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule bleiben muss. Soweit die Kinder nicht in der Ganztagsschule sind, wollen wir diese Fälle auf das nötigste Maß beschränken. Teilen Sie uns daher bitte schriftlich mit, wenn Ihr Kind nicht jeden Tag in der Ganztagsbetreuung angemeldet ist und Sie nicht wollen, dass Ihr Kind frühzeitig, also abweichend vom regulären Stundenplan, nach Hause entlassen wird. Dann müsste Ihre Tochter oder Ihr Sohn wie bei Erkrankung im Laufe des Vormittags erst über das Sekretariat zu Hause anrufen (lassen), um nach Hause gehen zu dürfen. Ist dann kein Kontakt zum Elternhaus möglich, muss Ihr Kind in der Schule bleiben und bis zum regulären Unterrichtsende beaufsichtigt werden. Wir beschränken dieses Verfahren auf die Klassen 5 bis 9. Sozialpraktikum des sozialwissenschaftlichen Zweiges Sozialpraktikum Bei Schülerinnen und Schüler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums mit sozialwissenschaftlichem Profil (SWG) setzt das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 die erfolgreiche Ableistung eines Sozialpraktikums im Umfang von mindestens 15 Arbeitstagen voraus. Das Sozialpraktikum ist zumindest teilweise in der unterrichtsfreien Zeit bis Ende der Jahrgangsstufe 10 abzuleisten. Es kann in Teilpraktika auf zwei oder drei Jahrgangsstufen verteilt werden. Schülerinnen und Schüler der jetzigen 10. Klasse im SWG müssen daher evtl. noch Teilpraktika in den Ferien ableisten. Nach neuer Regelung wird für Schülerinnen und Schüler aller Zweige in der zukünftigen 10. Klasse ein einwöchiges Sozialpraktikum während der Unterrichtszeit durchgeführt. Schülerinnen und Schüler des SWG müssen darüber hinaus noch Teilpraktika während der Ferien in den Jahrgangsstufen 9 und 10 durchführen. Berufspraktikum Berufspraktikum Schülerinnen und Schülern aller Ausbildungsrichtungen der Schule sollen im Rahmen der Berufsorientierung in der 9. Jahrgangsstufe ein Betriebspraktikum durchführen. Wir haben ein solches Praktikum bereits in den vergangenen Schuljahren mit guten Erfahrungen durchgeführt. Es soll einwöchig in einem Betrieb, einer Behörde oder bei einem anderen außerschulischen Arbeitgeber in der Woche vor den Pfingstferien abgeleistet werden. Die Schüler sollen sich die Praktikumsstelle selbst suchen. Die Detailplanung erfolgt rechtzeitig und Sie erhalten dann nähere Informationen dazu. Blick über den "Tellerrand" der Schule - Ihre Expertise Berufsfindung In den vergangenen Schuljahren legten wir eine Kartei von Berufen an, zu denen aus unserer Elternschaft Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ich bitte vor allem die Eltern unserer neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler, sich bereit zu erklären, Auskünfte über ihren Beruf zu erteilen. Vielleicht braucht eine ältere Schülerin oder ein älterer Schüler jemanden aus der Berufspraxis, der Fragen beantworten kann, oder es wäre prima, Sie könnten an einem Berufsinformationstag für bspw. den 11. Jahrgang von den Besonderheiten Ihres Berufes berichten. Auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit externen Partnern in den P-Seminaren der neuen Oberstufe können Angebote oder Hinweise von Ihrer Seite sehr hilfreich sein. Ich füge diesem Elternbrief wieder ein Meldeblatt zur Berufsfindung bei. Bitte seien Sie nicht verstimmt, wenn Ihre vielleicht schon signalisierte Bereitschaft bisher nicht in Anspruch genommen wurde. Wir freuen uns über Ihr Mitwirkungsangebot und danken Ihnen sehr dafür. -5Ferientermine Ferientermine Aufgrund der Ferienordnung ergeben sich folgende unterrichtsfreie Zeiträume: Ferien 2015/2016 (Angabe des ersten und letzten unterrichtsfreien Tages) 31.10.2015 - 08.11.2015 Herbstferien 2015 24.12.2015 - 06.01.2016 Weihnachtsferien 2015/16 06.02.2016 - 14.02.2016 Frühjahrsferien 2016 19.03.2016 - 03.04.2016 Osterferien 2016 14.05.2016 – 29.05.2016 Pfingstferien 2016 30.07.2016 - 12.09.2016 Sommerferien 2016 Ferien 2016/2017 (Angabe des ersten und letzten unterrichtsfreien Tages) 29.10.2016 - 06.11.2016 Herbstferien 2016 24.12.2016 - 06.01.2017 Weihnachtsferien 2016/17 25.02.2017 – 05.03.2017 Frühjahrsferien 2017 08.04.2017 - 23.04.2017 Osterferien 2017 03.06.2017 - 18.06.2017 Pfingstferien 2017 29.07.2017 - 11.09.2017 Sommerferien 2017 Ich hoffe, Ihnen damit eine langfristige Urlaubsplanung zu ermöglichen. Fundsachen Fundsachen Wenn Ihr Kind einen Gegenstand vermisst, so fordern Sie es bitte auf, hartnäckig in der Schule nachzuforschen. Zu unserer Verwunderung liegen manche Fundsachen (Kleidung, Uhr, Taschenrechner, Federmäppchen usw.) monatelang unabgeholt im Sekretariat und unserem „Fundgruben“-Schrank in der Aula, bis wir sie schließlich einem guten Zweck zuzuführen versuchen. Aufbewahrung Schließfächer Die Schließfächer im Untergeschoss können, soweit verfügbar, angemietet werden. Vorgedruckte Mietverträge können im Sekretariat abgeholt und nach dem Ausfüllen von der Schule an die Firma Astra Direkt gefaxt werden. An den bayerischen Schulen besteht Rauchund HandyVerbot! Rauch- und Handyverbot Schon vorher durch die einschlägige Bestimmung des bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen geregelt, legt seit 01.01.2008 das Gesundheitsschutzgesetz (Art. 2 Nr. 2 Buchst. a und b i.V.m. Art 3. Abs. 1 GSG) ein klares Rauchverbot in Innenräumen und auf dem Gelände von Schulen fest, deren Mindesteintrittsalter unter 18 Jahren liegt. Das Rauchverbot dient dem Schutz der Jugendlichen vor Aktiv- und Passivrauchen. Bitte unterstützen Sie uns darin, dass Ihr Kind dieses Verbot ernst nimmt. Für das sog. „Handyverbot" zitiere ich am besten ebenfalls die Ergänzung des BayEUG (Art. 56 Abs. 5): "Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden." Es ist für uns oft ärgerlich und für den Schulbetrieb nicht förderlich, wenn die Nichteinhaltung dieser Auflage uns zu disziplinären Maßnahmen zwingt. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie dies auch zuhause thematisieren. Wir haben für unsere Schule eine Handy-Regelung, wonach Schülerinnen und Schüler nur in unserer ausgewiesenen Handy-Zone dringende Telefonate führen können. Für Prüfungen (Leistungserhebungen) gilt weiterhin: Hier stellt auch das Mitführen eines auch ausgeschalteten Mobilfunktelefones das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar (KMS vom 04.04.2000). -6- Wenn Ihr Kind einen „Nebenjob" hat. Verbot der Kinderarbeit Auf das Verbot der Kinderarbeit ist in Schulen mit Vollzeitunterricht ab der fünften Jahrgangsstufe zu Beginn eines jeden Schuljahres besonders hinzuweisen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren, von wenigen Ausnahmen abgesehen, verboten. Kind im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Ferienarbeit Auf die Gefahren der Ferienarbeit ist in den Jahrgangsstufen hinzuweisen, die regelmäßig von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist bei den Schülerinnen und Schülern wegen der mangelnden Betriebserfahrung wesentlich höher als bei anderen Jugendlichen, die regelmäßig in gewerblichen Betrieben arbeiten und während ihrer Ausbildung nach und nach mit den Betriebsgefahren bekannt gemacht werden. Wer in der Schule etwas leisten will, soll die Ferien zur Erholung nutzen. Auch die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sind auf die Gefahren der Ferienarbeit aufmerksam zu machen." (KMBek. vom 23.01.2007) Aktion "leichtere Büchertasche" Aktion "leichtere Büchertasche" Die in den vergangenen Schuljahren eingeführte Lösung zur Gewichtsminderung der Büchertaschen in der Unterstufe wollen wir auch dieses Jahr weiter führen. Wo es möglich ist, soll die Arbeit mit einem Buch je zwei Schülerinnen und Schüler erfolgen. Für die Schüler der 5. - 8. Klassen sind hinreichend Bücher vorhanden, so dass für je 2 Schüler zusätzlich ein Buch in der Schule vorgehalten werden kann und so das Mitbringen von Büchern in vielen Fächern nicht nötig ist. Ansonsten ist in diesen Jahrgangsstufen die Regelung, welches Unterrichtsmaterial jeweils mitzubringen ist, letztlich mit der Lehrkraft abzusprechen. Bitte überprüfen sie gelegentlich die Büchertasche Ihres Kindes, damit nicht unbenötigtes Material mitgenommen wird, oder die in der Schule deponierten Ersatzbücher irrtümlich zuhause landen. Unterrichtsregelungen bei ungünstigen Witterungsbedingungen Unterrichtsregelungen bei ungünstigen Witterungsbedingungen Noch können wir auf spätherbstliche Sonnentage hoffen, jedoch kann sich die Wettersituation schnell ändern. Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch auszusetzen oder im Extremfall auch den Unterricht komplett ausfallen zu lassen. Bei Witterungsverhältnissen, die in weiträumigen Bereichen einen geordneten Schulbetrieb nicht mehr zulassen, trifft die Regierung die Entscheidung bezüglich eines Unterrichtsausfalls für ihren Aufsichtsbezirk auch - dies ist mit den zuständigen Ministerialbeauftragten abgesprochen - für die Realschulen und Gymnasien. Da auch bei extremen Wetterlagen in vielen Fällen nur ein Teil der Schüler die Schule nicht erreichen kann, findet grundsätzlich Unterricht statt, wenn auch nur in eingeschränkter Form. So ist sichergestellt, dass jeder Schüler, der die Schule erreicht, dort beschult oder wenigstens betreut wird. Es wird empfohlen, bei bestimmten Wetterkonstellationen, die besonders gefährliche winterliche Straßenverhältnisse befürchten lassen, in jedem Fall Informationen im Rundfunk (regionale und überregionale Sender) zu verfolgen, die dann ab etwa 6:00 Uhr ausgestrahlt werden. Der Bayerische Rundfunk oder der bayernweite Rundfunksender Antenne Bayern die Informationen unter den Links http://www.br.de/ bzw. http://www.antenne.de/ oft auch via Internet zur Verfügung. -7Sekretariat Sprechstundenplan Neuwahl der Schülervertretung Veröffentlichung von Fotos Öffnungszeiten Sekretariat Während der Herbstferien ist unser Sekretariat geschlossen. Sprechstundenplan Dem Elternbrief des Elternbeirates zur Elternbeiratswahl lag der aktuelle Sprechstundenplan der Lehrkräfte bei. Nutzen Sie die Sprechstunden, um Fragen mit den Lehrkräften zu klären und Informationen über den Leistungsstand Ihres Kindes zu bekommen. Hinweis: Frau Klapproth heißt jetzt Frau Stark. Neuwahl der Schülervertretung Bei der Neuwahl der Schülersprecher_innen wurden folgende Schülerinnen und Schüler gewählt: Nils Gräf (10b), Elena Hick (Q11), Angelina Wegele (Q11) Ich freue mich auf eine gute und förderliche Zusammenarbeit und wünsche den Gewählten eine erfolgreiche Bewältigung ihrer Aufgaben. Veröffentlichung von Fotos Für die Darstellung der Schule nach außen ist es wichtig, über das aktuelle Geschehen an der Schule zu berichten. Dazu können Texte, Bilder oder Filmaufnahmen dienen, die im Jahresbericht und in den Medien eingestellt werden. Sie haben zwar bereits im Schulvertrag in der Regel zugestimmt, dass Sie mit der Veröffentlichung im oben genannten Sinn einverstanden sind. Trotzdem möchte ich sicher gehen, dass von Ihrer Seite auch Einverständnis besteht, wenn Ihr Kind auf einem Bild auf der Homepage der Schule oder in unserem Schulfilm zu sehen ist. Bitte teilen Sie uns formlos und schriftlich mit, wenn Sie dies nicht wünschen und der Veröffentlichung eines Bildes Ihres Kindes widersprechen. Ansonsten gehen wir von Ihrem Einverständnis dazu aus. Eine Rückfrage bei Ihnen im Einzelfall ist möglich, aber sehr aufwändig und oft nicht praktikabel. Ich wünsche uns allen einen erfolgreichen und erfreulichen Verlauf des Schuljahres und hoffe besonders, dass sich Ihr Kind bei uns wohl fühlt und die für das Schuljahr gesteckten Ziele gut erreicht. Mit freundlichen Grüßen H. Berst Schulleiter 8 Berufsfindung Ich bin bereit, Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf die Studien-/Berufswahl zu unterstützen. Bitte nehmen Sie mich in Ihre Kartei auf. Ich bin damit einverstanden, dass die unten angegebenen Daten an Interessenten aus der Schülerschaft des Dag-Hammarskjöld-Gymnasiums Würzburg weitergegeben werden. Diese Erklärung kann ich selbstverständlich jederzeit widerrufen. Name: .............................................................................. Vorname: ………………………………………. Anschrift: …………………………………………………………………………………………………………. Telefon: …………………………………………………………………… Beruf: ……………………………………………………………………………………………………………... ggf. Ergänzungen zum Tätigkeitsfeld: ………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………….. Bemerkungen: …………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………..…………………………….. ................................... , den ………… Unterschrift:……………………………………………… --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bestätigung (Bitte bis Freitag, den 30.10.2015 über den/die Klassenleiter/in an das Sekretariat bzw. an das Kollegstufen-sekretariat zurückgeben) Schüler(in) ……………………………………….……………………….., Klasse / Kurs ........................ Den 2. Elternbrief vom 23.10.2015 habe ich/haben wir erhalten. ............................................................................................................................................................. Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
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