Stiefkindsadoption Der Stiefvater / die Stiefmutter möchte sein / ihr Stiefkind adoptieren. Der Stiefvater / die Stiefmutter nimmt Kontakt mit der kantonalen Zentralbehörde (kant. Zb) Adoption auf und lässt sich über die Belange der Stiefkindadoption und das Adoptionsverfahren informieren (telefonisches Informationsgespräch). Der Stiefvater / die Stiefmutter informiert sich über Adoptionen (Literatur, Kurse, Kontakte mit Vermittlungsstellen). Der Stiefvater / die Stiefmutter stellt für die Abklärung die Unterlagen für den Stiefkindadoptionsantrag zusammen. Quelle: www.adoption.zh.ch Der Stiefvater / die Stiefmutter reichen der kant. Zb für die Abklärung den Antrag auf Stiefkindadoption mit allen nötigen Unterlagen ein. Die kant. Zb unterzieht den Antrag auf Stiefkindsadoption einer Prüfung. Die kant. Zb erteilt der zuständigen Fachperson den Auftrag, einen Sozialbericht über den Stiefvater / die Stiefmutter und das Kind zu erstellen. * in Abgrenzung zur Stiefkindadoption 1) Amt für Jugend und Berufsberatung, Kantonale Zentralbehörde Adoption, Dörflistrasse 120, Postfach, 8090 Zürich, Telefon 043 259 96 60, [email protected] Die zuständige Fachperson führt eine Sozialabklärung durch und erstellt den Sozialbericht über den Stiefvater / die Stiefmutter und die Situation des Kindes (Kosten Fr. 130 pro Aufwandstunde). Die Gutachterin oder der Gutachter schickt dem Stiefvater oder der Stiefmutter eine nicht unterzeichnete Kopie des Sozialberichts zur formalen Korrektur zu und reicht der kant. Zb das angepasste Exemplar unterzeichnet ein. Die kant. Zb Adoption aktualisiert und ergänzt den Stiefkindsadoptionsantrag (www.adoption.zh.ch) mit Unterstützung des Stiefvaters / der Stiefmutter. Der Stiefvater / die Stiefmutter besorgt die noch fehlenden Beilagen für den Stiefkindsadoptionsantrag, den die kant. Zb Adoption der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vollständigen einreicht. Die KESB beschliesst die Stiefkindsadoption. Juni 2015
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