Landesverband Baden-Württemberg Nr. 9 / September 2015 E-Mail: [email protected] Hinsichtlich der Auskunfterteilung und Beratung verweisen wir auf die jeweiligen Sprechstunden der Kreise und Ortsverbände Seite 13 Landesgeschäftsstelle: Mundenheimer Straße 11 · 68199 Mannheim · Tel. (06 21) 8 41 41 72 · Fax (06 21) 8 41 41 73 Foto: Dan Race / fotolia Die Füße wurden beim Ausflug ins Moor nicht schmutzig – man nahm die Torfbahn. Auch bei Blechschaden muss der Verursacher vor Ort warten. Jahresausflug des Ortsverbandes Neukirch Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Im Torfbähnle durchs Moor Kein Kavaliersdelikt Der Jahresausflug des Ortsverbandes Neukirch führte die 70 Teilnehmer ins Wurzacher Ried, wo sie mit dem Torfbähnle durch das stillgelegte Moor tuckerten und viel Wissenswertes über den Torfabbau erfuhren. Auch die Sonne ließ sich noch rechtzeitig blicken. Der Tatbestand der Unfallflucht ergibt sich schneller als man denkt. Wer nicht bis zum Eintreffen des Geschädigten oder der Polizei wartet, riskiert eine saftige Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe und den Verlust seines Versicherungsschutzes. Am frühen Morgen startete die Reisegruppe bei durchwachsenem Wetter im Doppelstockbus zum Jahresausflug des Ortsverbandes Neukirch. Der 1. Vorsitzende Edelbert Merk begrüßte die gutgelaunten Teilnehmer. Erstes Ziel war Hannober bei Waldburg, wo das Unternehmen „Vom Fass“ besichtigt wurde. Ein vorgeführter Film mit Geruchserlebnis brachte die Besucher zum Staunen Er vermittelte sehr überzeugend das Gefühl, mitten in einer Kräuterwiese oder Obstplan- tage zu stehen. Danach konnten zwei Sorten Essig probiert werden, aber den Geschmack der Teilnehmer traf doch eher die Verkostung des Apfel- und Maracuja-Cidre. Er konnte, wie alle anderen Produkte, im Hofladen käuflich erworben werden. Die nächste Anlaufstelle war der „Allgäuer Hof“ in Wolfegg. Während es draußen in Strömen regnete, genossen die Ausflügler das vorbereitete Büfett. Zum Glück hatte das Wetter ein Erbarmen, und die Sonne kam pünktlich zum Highlight des Ausflugs bei der Ankunft im Wurzacher Ried hervor. Die Fahrt mit dem Torfbähnle durch das stillgelegte Moor war beeindruckend und lehrreich. Die Teilnehmer erfuhren, wie der frühere Torfabbau durchgeführt wurde und sammelten beim anschließenden Besuch des Museums weitere Informationen. Zum Abschluss der Reise ging es nach Gospoltshofen, wo die Gruppe schon in der „Käserei Vogler“ erwartet wurde. Gut gestärkt traten die SoVD-Mitglieder dann die Heimreise an. Die Unfallkasse Baden-Württemberg informiert Helfer sind unfallversichert Unentgeltliche Helfer, die im Auftrag der Gemeinde z. B. bei der Betreuung der Asylbewerber, Renovierungsarbeiten in kommunalen Gebäuden zu deren Unterbringung oder sprachbegleitenden Maßnahmen mithelfen, sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich versichert. Ein schriftlicher Auftrag ist für das Bestehen des Versicherungsschutzes nicht zwingend notwendig. Als Nachweis für den Auftrag ist es jedoch sinnvoll, dass die Kommune Listen führt, aus denen ersichtlich ist, wer welche Aufgaben wahrnimmt. Eine namentliche Meldung der Helfer an die Unfallkasse Baden-Württemberg im Vorfeld ist nicht erforderlich. Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im Auftrag der Gemeinde / Stadt verrichtet werden, in diesem Zusammenhang stehende Vor- und Nachbereitungshandlungen und auf den damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen. Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind für die Flüchtlingshilfe notwendige Fortbildungsmaßnahmen und Besprechungen, wenn diese durch die Kommune veranlasst werden. Unversichert sind jedoch Tätigkeiten, die ohne Auftrag der Kommune ausgeführt werden, sowie Aktivitäten auf privater Ebene (zum Beispiel private Ausflüge). Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind Asylbewerber, die im Auftrag der Kommune gemeinnützige Arbeiten verrichten. Bei diesen Tätigkeiten sind die Asylbewerber über die Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich unfallver- sichert, soweit diese im Auftrag der jeweiligen Kommune ausgeführt werden. Gesetzlich unfallversichert sind alle Tätigkeiten, die im Rahmen dieses Auftrags ausgeführt werden und die damit zusammenhängenden unmittelbaren Wege. Der Versicherungsschutz besteht ohne Beitragszahlung oder vorheriger Anmeldung bei der Unfallkasse BadenWürttemberg. Grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert sind Tätigkeiten im privaten und eigenwirtschaftlichen Lebensbereich der Helfer und Asylbewerber, wie zum Beispiel Essen und Trinken oder körperliche Reinigung. Sie schrammen ein parkendes Auto, vom Autobesitzer ist weit und breit nichts zu sehen. Sie haben es eilig. Also schnell einen Zettel unter die Scheibenwischer des Pkw geklemmt – mit allen notwendigen Daten, um Sie zu erreichen. Und weiter gehts. Wars das? Nein. Sie haben sich „unerlaubt vom Unfallort entfernt“, „Fahrerflucht“ ist ein populärer Ausdruck dafür. Ein solches unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bedeutet, dass ein Unfallbeteiligter den Ort des Geschehens nicht verlassen darf, bevor er es „ermöglicht hat“, den anderen Beteiligten oder Geschädigten „die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung am Unfall zu ermöglichen“. Außerdem muss „eine nach den Umständen angemessene Zeit“ gewartet werden, bis jemand diese Feststellungen treffen kann ... Diese Formulierungen im Gesetz lassen einen großen Gestaltungsraum zu. Was bedeutet es, zu ermöglichen, seine Person festzustellen? Oder wie lang ist eine „angemessene“ Wartezeit? Jedenfalls droht dem, der sich unerlaubt „vom Acker macht“, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren – oder eine Geldstrafe. Dazu gibt es bis zu drei Punkte auf das Konto des Fahreignungsregisters beim Kraftfahrtbundesamt sowie gegebenenfalls den Entzug der Fahrerlaubnis. Nicht nur deswegen wird oft über die Auslegung gestritten. wb / åmh Besuchen Sie uns auch im Internet www.sovd-bw.de Infonachmittag in Höpfingen gut besucht Beim letzten Infonachmittag des Ortsverbandes Höpfingen war Rechtsanwalt Jürgen Nesweda aus Mannheim anwesend, um über Themen wie Rente, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu referieren. Das Interesse war so groß, dass fast alle Stühle im Gasthof „Zum Ochsen“ besetzt waren. Auch die im Anschluss stattfindende Fragestunde wurde rege genutzt, wobei vor allem das Thema „Patientenverfügung“ sehr gefragt war. BADEN-WÜRTTEMBERG Seite 14 Nr. 9 / September 2015 Große Beteiligung am Jahresausflug des Ortsverbandes Albstadt Per Bahn und Schiff im Ländle unterwegs 110 Personen fanden sich am 11. Juli bei strahlendem Sonnenschein ein, um am Jahresausflug des Ortsverbandes Albstadt teilzunehmen. Das Programm bot unter anderem eine Fahrt mit der Museumsbahn und eine Schiffstour. Zwei Busse brachten die Ausflügler zunächst von Albstadt zum Bahnhof „Zollhaus-Blumberg“. Mit der „Sauschwänzlebahn“ fuhr die Gruppe rund 25 Kilometer mit der ehemaligen Großherzoglichen Badischen Staatseisenbahn bis zum Bahnhof Weize. Die romantische Strecke, zwischen 1887 und 1890 erbaut, wird seit 1977 als Museumsbahn betrieben. Sechs Tunnel befinden sich auf der Strecke, mehrere Viadukte boten herrliche Ausblicke auf kleine Dörfer und Gehöfte. In Stühlingen-Lausheim wurde gemeinsam zu Mittag gegessen, bevor es weiter zum Titisee ging. Die restliche Zeit stand den Teilnehmern zur freien Verfügung. Die meisten entschieden sich für eine Schifffahrt. Wer ein schattiges Plätzchen ergattern konnte, genoss die Zeit bei einer kühlen Erfrischung, denn die Sonne brannte kräftig vom Himmel. Für den gelungenen Ausflug bedankten sich die Teilnehmer herzlich bei der Organisatorin Anni Herter. Glückwünsche 70 Jahre: 4.9.: Reinhart Seifert, Hockenheim, Lydia Steiniger, Höpfingen; 12.9.: Ernst Becker, Achern; 18.9.: Brunhilde Jaugstetter, Höpfingen; 30.9.: Michael Meißburger, Mannheim. 75 Jahre: 5.9.: Christa Hermannsdörfer, Mannheim; 9.9.: Bernd Sundermeyer, Meersburg; 11.9.: Edgar Nitsch, Waldburg; 13.9.: Hedwig Winter, Hockenheim; 15.9.: Manfred Serringer, Heddesheim; 24.9.: Reiner Debnar, Stuttgart; 25.9.: Horst Kitschmann, Schopfheim, Günter Pinczewski, Albstadt. 80 Jahre: 2.9.: Gerda Schilling, Schwetzingen; 18.9.: Willi Lidke, Mannheim; 27.9.: Luise Haug, Albstadt; 28.9.: Ursula Döring, Mannheim. 85 Jahre: 16.9.: Rudolf Müller, Hockenheim; 29.9.: Emmi Dorf, Meckenbeuren. 90 Jahre: 14.9.: Erwin Müller, Mannheim. 91 Jahre: 7.9.: Alice Keiper, Mannheim. 92 Jahre: 5.9.: Friedrich Hoffmann, Mannheim. 96 Jahre: 30.9.: Robert Lang, Neulußheim. Auch den hier nicht genannten Mitgliedern, die im September ihren Ehrentag feiern, wünscht der Landesvorstand Glück und Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg. Diesen Wünschen schließen sich auch die Kreis- und Ortsverbände auf das Herzlichste an. Unseren kranken Mitgliedern wünschen wir baldige Genesung und die vollständige Wiederherstellung ihrer Gesundheit. Termine Ortsverbände Ortsverband Neckarau Jeden 2. Freitag im Monat, 15 Uhr: Mitgliederversammlung im „Haus am Park“, Rottfeldstraße 3. Gäste sind immer willkommen. Ortsverband Friedrichshafen Jeden 1. Dienstag im Monat, 14 bis 16.30 Uhr: Kaffeetreff im Hotel „Zum Schlossgarten“. Neue Teilnehmer sind jederzeit willkommen. Ortsverbände Neckarstadt und Wallstadt-Feudenheim 25. September, 17 Uhr: Mitgliederversammlung in der „SG Mannheim“, Im Pfeifferswörth 9, 68167 Mannheim, unter der Leitung des Kreisvorsitzenden Hartmut Marx. Mitglieder anderer Ortsverbände sind jederzeit herzlich willkommen. Strahlendes Sommerwetter begleitete den Jahresausflug des Ortsverbandes Albstadt. Sprechstunden und Sozialberatungen Sozialberatung Albstadt Die Sozialberatung in der Sonnenstraße 16, 72458 Albstadt, erfolgt nur nach Terminvereinbarung unter Tel.: 07431 / 26 30. Sozialberatung im Bezirk Bodensee-Alb Termine und Örtlichkeiten der Sozialberatung erfahren Sie bei der Rechtsberatungsstelle Mannheim unter Tel.: 0621 / 84 11 51. Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich! Sprechstunden und Sozialberatung Friedrichshafen Die Sprechstunden finden jeden 1. Donnerstag im Monat, von 14 bis 16 Uhr, in der Manzeller Straße 4, 88045 Friedrichshafen / Schnetzenhausen, statt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Willy Pitzner, Tel.: 07541 / 7 27 02, oder an Karl Peter, Tel.: 07541 / 7 22 85. Sprechstunden Hockenheim Die Sprechstunden finden von 13.30 bis 15.30 Uhr im Raum 1 der „Zehntscheune“, Untere Mühlstraße 4, 68766 Hockenheim, statt. Von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr berät Fachanwalt Jürgen Nesweda die Mitglieder in sozialrechtlichen Fragen. Nächster Termin: 30. Oktober. Im September finden keine Sprechstunden statt. In dringenden Fällen steht Ihnen Ihre Ortsverbandsvorsitzende unter Tel.: 06205 / 1 51 90 zur Verfügung. Sprechstunden Kressbronn Die Sprechstunden finden jeden letzten Mittwoch im Monat statt, von 10 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr. Während dieser Zeit ist Frau Siegel nur unter der Mobilfunknummer: 0152 / 09 80 62 60 erreichbar; sonst in dringenden Fällen auch unter Tel.: 07543 / 5 07 26. Sozialberatung Mannheim Die Sozialberatung findet bei Fachanwalt Jürgen Nesweda in der Mundenheimer Straße 11, 68199 Mannheim, statt. Termine nur nach Absprache unter Tel.: 06 21 / 84 11 51. Sozialberatung im Raum Neckar-Odenwald Die Sozialsprechstunden von Rechtsanwalt Jürgen Nesweda finden 4. September von 10 bis 11 Uhr im Gasthaus „Zum Ochsen“ in Höpfingen statt. Diese Beratungen können von allen Mitgliedern wahrgenommen werden, unabhängig von deren Zugehörigkeit zum Ortsverband. Eine Terminvereinbarung ist aber notwendig unter Tel.: 0621 / 84 11 51. Sozialberatung im Raum Mittel- und Südbaden Eine Sozialberatung findet nur nach Terminabsprache mit Fachanwalt Jürgen Nesweda statt, Tel.: 06 21 / 84 11 51. Für sonstige Fragen steht die Landesgeschäftsstelle un- ter Tel.: 0621 / 8 41 41 72 zur Verfügung. Sprechstunden Ravensburg Die Sprechstunden finden jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 18 Uhr in der Georgstraße 14 a, 88212 Ravensburg, statt, Tel.: 0751 / 30 25. Sprechstunden Schwetzingen Die Sprechstunden finden im Ordnungsamt Schwetzingen in der Zeyherstraße 1 (Zimmer 002) statt, jeweils ab 10 Uhr, Tel.: 06202 / 8 72 61. Nächster Termin: 7. September. Terminabsprache wird erbeten bei Frau Bäuerlein, Tel.: 06202 / 69 24 60. Sprechstunden und Sozialberatung im Kreisverband Stuttgart Die Sprechstunden finden mittwochs, von 9.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr, im Generationenhaus Heslach, Gebrüder-Schmid-Weg 13, 70199 Stuttgart, statt, Tel.: 0711 / 21 68 05 93. Jeden dritten Mittwoch im Monat (außer Dezember) findet eine Sozialberatung statt, nur nach Terminvereinbarung mit der Rechtsberatungsstelle Mannheim unter Tel.: 0621 / 84 11 51. Nächster Termin: 9. September. Spruch des Monats Lachen bricht alle Widerstände. Mark Twain
© Copyright 2025 ExpyDoc