Baden-Württemberg

Landesverband
Baden-Württemberg
Nr. 9 / September 2015
E-Mail: [email protected]
Hinsichtlich der Auskunfterteilung
und Beratung verweisen wir auf
die jeweiligen Sprechstunden der
Kreise und Ortsverbände
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Landesgeschäftsstelle: Mundenheimer Straße 11 · 68199 Mannheim · Tel. (06 21) 8 41 41 72 · Fax (06 21) 8 41 41 73
Foto: Dan Race / fotolia
Die Füße wurden beim Ausflug ins Moor nicht schmutzig – man nahm die Torfbahn.
Auch bei Blechschaden muss der Verursacher vor Ort warten.
Jahresausflug des Ortsverbandes Neukirch
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Im Torfbähnle durchs Moor
Kein Kavaliersdelikt
Der Jahresausflug des Ortsverbandes Neukirch führte die 70 Teilnehmer ins Wurzacher Ried,
wo sie mit dem Torfbähnle durch das stillgelegte Moor tuckerten und viel Wissenswertes über
den Torfabbau erfuhren. Auch die Sonne ließ sich noch rechtzeitig blicken.
Der Tatbestand der Unfallflucht ergibt sich schneller als man
denkt. Wer nicht bis zum Eintreffen des Geschädigten oder der
Polizei wartet, riskiert eine saftige Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe und den Verlust seines Versicherungsschutzes.
Am frühen Morgen startete die Reisegruppe bei durchwachsenem Wetter im Doppelstockbus zum Jahresausflug
des Ortsverbandes Neukirch.
Der 1. Vorsitzende Edelbert
Merk begrüßte die gutgelaunten Teilnehmer.
Erstes Ziel war Hannober
bei Waldburg, wo das Unternehmen „Vom Fass“ besichtigt
wurde. Ein vorgeführter Film
mit Geruchserlebnis brachte
die Besucher zum Staunen Er
vermittelte sehr überzeugend
das Gefühl, mitten in einer
Kräuterwiese oder Obstplan-
tage zu stehen. Danach konnten zwei Sorten Essig probiert
werden, aber den Geschmack
der Teilnehmer traf doch eher
die Verkostung des Apfel- und
Maracuja-Cidre. Er konnte,
wie alle anderen Produkte, im
Hofladen käuflich erworben
werden.
Die nächste Anlaufstelle war
der „Allgäuer Hof“ in Wolfegg.
Während es draußen in Strömen regnete, genossen die Ausflügler das vorbereitete Büfett.
Zum Glück hatte das Wetter
ein Erbarmen, und die Sonne
kam pünktlich zum Highlight
des Ausflugs bei der Ankunft
im Wurzacher Ried hervor.
Die Fahrt mit dem Torfbähnle
durch das stillgelegte Moor war
beeindruckend und lehrreich.
Die Teilnehmer erfuhren, wie
der frühere Torfabbau durchgeführt wurde und sammelten
beim anschließenden Besuch
des Museums weitere Informationen.
Zum Abschluss der Reise ging
es nach Gospoltshofen, wo die
Gruppe schon in der „Käserei
Vogler“ erwartet wurde. Gut
gestärkt traten die SoVD-Mitglieder dann die Heimreise an.
Die Unfallkasse Baden-Württemberg informiert
Helfer sind unfallversichert
Unentgeltliche Helfer, die im Auftrag der Gemeinde z. B. bei der Betreuung der Asylbewerber,
Renovierungsarbeiten in kommunalen Gebäuden zu deren Unterbringung oder sprachbegleitenden Maßnahmen mithelfen, sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich versichert.
Ein schriftlicher Auftrag ist
für das Bestehen des Versicherungsschutzes nicht zwingend
notwendig. Als Nachweis für
den Auftrag ist es jedoch sinnvoll, dass die Kommune Listen
führt, aus denen ersichtlich ist,
wer welche Aufgaben wahrnimmt. Eine namentliche Meldung der Helfer an die Unfallkasse Baden-Württemberg im
Vorfeld ist nicht erforderlich.
Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf alle
Tätigkeiten, die im Auftrag
der Gemeinde / Stadt verrichtet werden, in diesem Zusammenhang stehende Vor- und
Nachbereitungshandlungen
und auf den damit zusammenhängenden unmittelbaren
Wegen. Ebenfalls gesetzlich
unfallversichert sind für die
Flüchtlingshilfe notwendige
Fortbildungsmaßnahmen und
Besprechungen, wenn diese
durch die Kommune veranlasst
werden.
Unversichert sind jedoch Tätigkeiten, die ohne Auftrag der
Kommune ausgeführt werden,
sowie Aktivitäten auf privater
Ebene (zum Beispiel private
Ausflüge).
Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind Asylbewerber,
die im Auftrag der Kommune
gemeinnützige Arbeiten verrichten. Bei diesen Tätigkeiten
sind die Asylbewerber über
die Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich unfallver-
sichert, soweit diese im Auftrag der jeweiligen Kommune
ausgeführt werden. Gesetzlich
unfallversichert sind alle Tätigkeiten, die im Rahmen dieses
Auftrags ausgeführt werden
und die damit zusammenhängenden unmittelbaren Wege.
Der Versicherungsschutz
besteht ohne Beitragszahlung
oder vorheriger Anmeldung
bei der Unfallkasse BadenWürttemberg.
Grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert sind
Tätigkeiten im privaten und
eigenwirtschaftlichen Lebensbereich der Helfer und Asylbewerber, wie zum Beispiel Essen
und Trinken oder körperliche
Reinigung.
Sie schrammen ein parkendes Auto, vom Autobesitzer ist weit
und breit nichts zu sehen. Sie haben es eilig. Also schnell einen
Zettel unter die Scheibenwischer des Pkw geklemmt – mit allen
notwendigen Daten, um Sie zu erreichen. Und weiter gehts. Wars
das? Nein. Sie haben sich „unerlaubt vom Unfallort entfernt“,
„Fahrerflucht“ ist ein populärer Ausdruck dafür.
Ein solches unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bedeutet, dass
ein Unfallbeteiligter den Ort des Geschehens nicht verlassen darf,
bevor er es „ermöglicht hat“, den anderen Beteiligten oder Geschädigten „die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und
der Art seiner Beteiligung am Unfall zu ermöglichen“. Außerdem
muss „eine nach den Umständen angemessene Zeit“ gewartet
werden, bis jemand diese Feststellungen treffen kann ...
Diese Formulierungen im Gesetz lassen einen großen Gestaltungsraum zu. Was bedeutet es, zu ermöglichen, seine Person
festzustellen? Oder wie lang ist eine „angemessene“ Wartezeit?
Jedenfalls droht dem, der sich unerlaubt „vom Acker macht“, eine
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren – oder eine Geldstrafe. Dazu gibt
es bis zu drei Punkte auf das Konto des Fahreignungsregisters
beim Kraftfahrtbundesamt sowie gegebenenfalls den Entzug der
Fahrerlaubnis. Nicht nur deswegen wird oft über die Auslegung
gestritten.
wb / åmh
Besuchen Sie uns
auch im Internet
www.sovd-bw.de
Infonachmittag in
Höpfingen gut besucht
Beim letzten Infonachmittag des Ortsverbandes Höpfingen
war Rechtsanwalt Jürgen Nesweda aus Mannheim anwesend,
um über Themen wie Rente, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu referieren. Das Interesse war so groß, dass fast alle Stühle im Gasthof „Zum
Ochsen“ besetzt waren. Auch die im Anschluss stattfindende
Fragestunde wurde rege genutzt, wobei vor allem das Thema
„Patientenverfügung“ sehr gefragt war.
BADEN-WÜRTTEMBERG
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Nr. 9 / September 2015
Große Beteiligung am Jahresausflug des Ortsverbandes Albstadt
Per Bahn und Schiff im Ländle unterwegs
110 Personen fanden sich am 11. Juli bei strahlendem Sonnenschein ein, um am Jahresausflug des Ortsverbandes Albstadt
teilzunehmen. Das Programm bot unter anderem eine Fahrt mit
der Museumsbahn und eine Schiffstour.
Zwei Busse brachten die Ausflügler zunächst von Albstadt
zum Bahnhof „Zollhaus-Blumberg“. Mit der „Sauschwänzlebahn“ fuhr die Gruppe rund 25
Kilometer mit der ehemaligen
Großherzoglichen Badischen
Staatseisenbahn bis zum Bahnhof Weize. Die romantische
Strecke, zwischen 1887 und
1890 erbaut, wird seit 1977
als Museumsbahn betrieben.
Sechs Tunnel befinden sich auf
der Strecke, mehrere Viadukte
boten herrliche Ausblicke auf
kleine Dörfer und Gehöfte.
In Stühlingen-Lausheim
wurde gemeinsam zu Mittag
gegessen, bevor es weiter zum
Titisee ging. Die restliche Zeit
stand den Teilnehmern zur
freien Verfügung. Die meisten entschieden sich für eine
Schifffahrt. Wer ein schattiges
Plätzchen ergattern konnte, genoss die Zeit bei einer kühlen
Erfrischung, denn die Sonne
brannte kräftig vom Himmel.
Für den gelungenen Ausflug
bedankten sich die Teilnehmer
herzlich bei der Organisatorin
Anni Herter.
Glückwünsche
70 Jahre: 4.9.: Reinhart Seifert, Hockenheim, Lydia Steiniger,
Höpfingen; 12.9.: Ernst Becker, Achern; 18.9.: Brunhilde Jaugstetter, Höpfingen; 30.9.: Michael Meißburger, Mannheim.
75 Jahre: 5.9.: Christa Hermannsdörfer, Mannheim; 9.9.: Bernd
Sundermeyer, Meersburg; 11.9.: Edgar Nitsch, Waldburg; 13.9.:
Hedwig Winter, Hockenheim; 15.9.: Manfred Serringer, Heddesheim; 24.9.: Reiner Debnar, Stuttgart; 25.9.: Horst Kitschmann,
Schopfheim, Günter Pinczewski, Albstadt.
80 Jahre: 2.9.: Gerda Schilling, Schwetzingen; 18.9.: Willi Lidke, Mannheim; 27.9.: Luise Haug, Albstadt; 28.9.: Ursula Döring,
Mannheim.
85 Jahre: 16.9.: Rudolf Müller, Hockenheim; 29.9.: Emmi Dorf,
Meckenbeuren.
90 Jahre: 14.9.: Erwin Müller, Mannheim.
91 Jahre: 7.9.: Alice Keiper, Mannheim.
92 Jahre: 5.9.: Friedrich Hoffmann, Mannheim.
96 Jahre: 30.9.: Robert Lang, Neulußheim.
Auch den hier nicht genannten Mitgliedern, die im September
ihren Ehrentag feiern, wünscht der Landesvorstand Glück und
Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg. Diesen Wünschen
schließen sich auch die Kreis- und Ortsverbände auf das Herzlichste an.
Unseren kranken Mitgliedern wünschen wir baldige Genesung
und die vollständige Wiederherstellung ihrer Gesundheit.
Termine Ortsverbände
Ortsverband Neckarau
Jeden 2. Freitag im Monat, 15 Uhr: Mitgliederversammlung
im „Haus am Park“, Rottfeldstraße 3. Gäste sind immer willkommen.
Ortsverband Friedrichshafen
Jeden 1. Dienstag im Monat, 14 bis 16.30 Uhr: Kaffeetreff im
Hotel „Zum Schlossgarten“. Neue Teilnehmer sind jederzeit willkommen.
Ortsverbände Neckarstadt und Wallstadt-Feudenheim
25. September, 17 Uhr: Mitgliederversammlung in der „SG
Mannheim“, Im Pfeifferswörth 9, 68167 Mannheim, unter der
Leitung des Kreisvorsitzenden Hartmut Marx. Mitglieder anderer Ortsverbände sind jederzeit herzlich willkommen.
Strahlendes Sommerwetter begleitete den Jahresausflug des Ortsverbandes Albstadt.
Sprechstunden und Sozialberatungen
Sozialberatung Albstadt
Die Sozialberatung in der
Sonnenstraße 16, 72458 Albstadt, erfolgt nur nach Terminvereinbarung unter Tel.:
07431 / 26 30.
Sozialberatung im Bezirk
Bodensee-Alb
Termine und Örtlichkeiten
der Sozialberatung erfahren
Sie bei der Rechtsberatungsstelle Mannheim unter Tel.:
0621 / 84 11 51. Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Sprechstunden und Sozialberatung Friedrichshafen
Die Sprechstunden finden
jeden 1. Donnerstag im Monat,
von 14 bis 16 Uhr, in der Manzeller Straße 4, 88045 Friedrichshafen / Schnetzenhausen,
statt. In dringenden Fällen
wenden Sie sich bitte an Willy Pitzner, Tel.: 07541 / 7 27 02,
oder an Karl Peter, Tel.:
07541 / 7 22 85.
Sprechstunden Hockenheim
Die Sprechstunden finden
von 13.30 bis 15.30 Uhr im
Raum 1 der „Zehntscheune“,
Untere Mühlstraße 4, 68766
Hockenheim, statt. Von 13.30
Uhr bis 14.30 Uhr berät Fachanwalt Jürgen Nesweda die
Mitglieder in sozialrechtlichen
Fragen.
Nächster Termin: 30. Oktober. Im September finden keine
Sprechstunden statt.
In dringenden Fällen steht
Ihnen Ihre Ortsverbandsvorsitzende unter Tel.: 06205 / 1 51 90
zur Verfügung.
Sprechstunden Kressbronn
Die Sprechstunden finden
jeden letzten Mittwoch im Monat statt, von 10 bis 12 und von
14 bis 16 Uhr.
Während dieser Zeit ist Frau
Siegel nur unter der Mobilfunknummer: 0152 / 09 80 62 60
erreichbar; sonst in dringenden Fällen auch unter Tel.:
07543 / 5 07 26.
Sozialberatung Mannheim
Die Sozialberatung findet
bei Fachanwalt Jürgen Nesweda in der Mundenheimer Straße 11, 68199 Mannheim, statt.
Termine nur nach Absprache
unter Tel.: 06 21 / 84 11 51.
Sozialberatung im Raum
Neckar-Odenwald
Die Sozialsprechstunden von
Rechtsanwalt Jürgen Nesweda finden 4. September von 10
bis 11 Uhr im Gasthaus „Zum
Ochsen“ in Höpfingen statt.
Diese Beratungen können
von allen Mitgliedern wahrgenommen werden, unabhängig
von deren Zugehörigkeit zum
Ortsverband. Eine Terminvereinbarung ist aber notwendig
unter Tel.: 0621 / 84 11 51.
Sozialberatung im Raum
Mittel- und Südbaden
Eine Sozialberatung findet
nur nach Terminabsprache
mit Fachanwalt Jürgen Nesweda statt, Tel.: 06 21 / 84 11 51.
Für sonstige Fragen steht die
Landesgeschäftsstelle un-
ter Tel.: 0621 / 8 41 41 72 zur
Verfügung.
Sprechstunden Ravensburg
Die Sprechstunden finden jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 18
Uhr in der Georgstraße 14 a,
88212 Ravensburg, statt, Tel.:
0751 / 30 25.
Sprechstunden Schwetzingen
Die Sprechstunden finden im
Ordnungsamt Schwetzingen
in der Zeyherstraße 1 (Zimmer
002) statt, jeweils ab 10 Uhr,
Tel.: 06202 / 8 72 61.
Nächster Termin: 7. September. Terminabsprache wird erbeten bei Frau Bäuerlein, Tel.:
06202 / 69 24 60.
Sprechstunden und Sozialberatung im Kreisverband
Stuttgart
Die Sprechstunden finden
mittwochs, von 9.30 bis 12
Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr,
im Generationenhaus Heslach, Gebrüder-Schmid-Weg
13, 70199 Stuttgart, statt, Tel.:
0711 / 21 68 05 93.
Jeden dritten Mittwoch im
Monat (außer Dezember) findet eine Sozialberatung statt,
nur nach Terminvereinbarung
mit der Rechtsberatungsstelle Mannheim unter Tel.:
0621 / 84 11 51.
Nächster Termin: 9. September.
Spruch des Monats
Lachen bricht alle Widerstände.
Mark Twain