Infos zur Termin-Servicestelle im Überblick

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Informationen zur Termin-Servicestelle
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Das macht die Termin-Servicestelle:
Ab dem 25. Januar 2016 unterstützt die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein gesetzlich Krankenversicherte aus dem Bereich Nordrhein bei der
Suche nach einem Facharzttermin. Vordringliche Aufgabe
der Termin-Servicestelle wird es sein, Patienten mit einer
„dringlichen Überweisung“ einen Facharzttermin innerhalb
der vom Gesetzgeber vorgegeben Frist von vier Wochen
zu vermitteln. Voraussetzung für die Vermittlung ist das
Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Überweisung.
Ausnahme sind Termine bei Augen- oder Frauenärzten –
hier ist keine Überweisung notwendig, Patienten können die
Servicestelle direkt kontaktieren. Die Termin-Servicestelle
vermittelt keine Termine bei Psychotherapeuten, Zahnärzten
oder bei Kieferorthopäden. Auch Hausärzte sowie Kinderund Jugendärzte sind ausgenommen.
So funktioniert die Terminvermittlung in Nordrhein:
¡¡ Der überweisende Vertragsarzt macht auf dem
Überweisungsformular durch eine Kennzeichnung
(Buchstabe A oder Buchstabe B) deutlich, ob es sich
um eine dringliche Überweisung (A) oder um eine nicht
dringliche Überweisung (B) handelt. Die jeweilige medizinische Beurteilung trifft der überweisende Arzt. Die
Kennzeichnung mit dem Buchstaben A oder B erfolgt
auf dem bekannten Überweisungsformular im unteren
Text-Feld „Auftrag“.
¡¡ Die Termin-Servicestelle der KV Nordrhein ist für
Patienten unter der Telefonnummer 0211 5970 8990
erreichbar (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8-12 Uhr
und von 14-16 Uhr | Mittwoch von 14-17 Uhr | Freitag
von 8-12 Uhr).
¡¡ Nach dem Anruf des Patienten versuchen die Mitarbeiter der Termin-Servicestelle innerhalb einer Woche
einen Behandlungstermin bei einem Vertragsarzt der
benötigten Fachgruppe zu vermitteln. Es erfolgt keine
Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt („Wunscharzt“). Patienten erhalten einen Termin bei einem Vertragsarzt, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine gemeldet hat.
¡¡ Die Wartezeit zwischen Anruf (Bekanntwerden des
Vermittlungswunsches) und Termin darf höchstens
vier Wochen betragen, sofern eine dringliche Überweisung vorliegt beziehungsweise Untersuchung/
Januar 2016
Behandlung nötig ist. Die Entscheidung trifft der überweisende Arzt.
¡¡ Wird ein vermittelter Termin vom Patienten abgesagt,
ist die Termin-Servicestelle nicht verpflichtet, ihm
einen neuen Termin anzubieten. Ausnahme: Der
Termin wird vom Patienten noch am Tag der Vermittelung wieder abgesagt. In diesem Fall soll die
Termin-Servicestelle gemäß Gesetz einen Alternativtermin anbieten.
¡¡ Als zumutbare Entfernung zum vermittelten Facharzt
gilt für die Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung (zum Beispiel Augenärzte, Orthopäden, Neurologen) ein Radius von maximal 30 Minuten Fahrtzeit. Für hochspezialisierte Ärzte, wie etwa
Radiologen oder Kardiologen, beträgt der Radius
maximal 60 Minuten Fahrtzeit. Maßgeblich für die
Berechnung der zulässigen Fahrtzeit ist der entstehende Zeitaufwand bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Berücksichtigt werden dabei die individuelle
Mobilität des Patienten, besondere örtliche Verhältnisse sowie die öffentliche Verkehrsanbindung.
¡¡ Sollte die Termin-Servicestelle keinen Termin bei einem
niedergelassenen Facharzt anbieten können, vermittelt
sie dem Patienten einen ambulanten Behandlungstermin in einem für die jeweilige Behandlung geeigneten
Krankenhaus.
¡¡ Die Krankenhäuser sind berechtigt, diejenige ambulante
Behandlung durchzuführen, für die eine Überweisung
vorliegt. Eine über den Überweisungsauftrag hinausgehende ambulante Behandlung durch das Krankenhaus
ist ausgeschlossen. Das Krankenhaus kann den Patienten bis zu sechs Wochen lang nach dem ersten Termin
ambulant behandeln, sofern dies für den Behandlungserfolg nötig ist.
¡¡ Grundsätzlich empfiehlt die KV Nordrhein den Patienten, nach wie vor zuerst ihren Wunscharzt persönlich
zu kontaktieren und zu versuchen, dort einen Termin zu
vereinbaren.
¡¡ Welche Fachärzte in ihrer Nähe praktizieren, erfahren
Patienten über die Arztsuche der KV Nordrhein unter
www.kvno.de/arztsuche
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