Q FA Informationen zur Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Das macht die Termin-Servicestelle: Ab dem 25. Januar 2016 unterstützt die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein gesetzlich Krankenversicherte aus dem Bereich Nordrhein bei der Suche nach einem Facharzttermin. Vordringliche Aufgabe der Termin-Servicestelle wird es sein, Patienten mit einer „dringlichen Überweisung“ einen Facharzttermin innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegeben Frist von vier Wochen zu vermitteln. Voraussetzung für die Vermittlung ist das Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Überweisung. Ausnahme sind Termine bei Augen- oder Frauenärzten – hier ist keine Überweisung notwendig, Patienten können die Servicestelle direkt kontaktieren. Die Termin-Servicestelle vermittelt keine Termine bei Psychotherapeuten, Zahnärzten oder bei Kieferorthopäden. Auch Hausärzte sowie Kinderund Jugendärzte sind ausgenommen. So funktioniert die Terminvermittlung in Nordrhein: ¡¡ Der überweisende Vertragsarzt macht auf dem Überweisungsformular durch eine Kennzeichnung (Buchstabe A oder Buchstabe B) deutlich, ob es sich um eine dringliche Überweisung (A) oder um eine nicht dringliche Überweisung (B) handelt. Die jeweilige medizinische Beurteilung trifft der überweisende Arzt. Die Kennzeichnung mit dem Buchstaben A oder B erfolgt auf dem bekannten Überweisungsformular im unteren Text-Feld „Auftrag“. ¡¡ Die Termin-Servicestelle der KV Nordrhein ist für Patienten unter der Telefonnummer 0211 5970 8990 erreichbar (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8-12 Uhr und von 14-16 Uhr | Mittwoch von 14-17 Uhr | Freitag von 8-12 Uhr). ¡¡ Nach dem Anruf des Patienten versuchen die Mitarbeiter der Termin-Servicestelle innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Vertragsarzt der benötigten Fachgruppe zu vermitteln. Es erfolgt keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt („Wunscharzt“). Patienten erhalten einen Termin bei einem Vertragsarzt, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine gemeldet hat. ¡¡ Die Wartezeit zwischen Anruf (Bekanntwerden des Vermittlungswunsches) und Termin darf höchstens vier Wochen betragen, sofern eine dringliche Überweisung vorliegt beziehungsweise Untersuchung/ Januar 2016 Behandlung nötig ist. Die Entscheidung trifft der überweisende Arzt. ¡¡ Wird ein vermittelter Termin vom Patienten abgesagt, ist die Termin-Servicestelle nicht verpflichtet, ihm einen neuen Termin anzubieten. Ausnahme: Der Termin wird vom Patienten noch am Tag der Vermittelung wieder abgesagt. In diesem Fall soll die Termin-Servicestelle gemäß Gesetz einen Alternativtermin anbieten. ¡¡ Als zumutbare Entfernung zum vermittelten Facharzt gilt für die Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung (zum Beispiel Augenärzte, Orthopäden, Neurologen) ein Radius von maximal 30 Minuten Fahrtzeit. Für hochspezialisierte Ärzte, wie etwa Radiologen oder Kardiologen, beträgt der Radius maximal 60 Minuten Fahrtzeit. Maßgeblich für die Berechnung der zulässigen Fahrtzeit ist der entstehende Zeitaufwand bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Berücksichtigt werden dabei die individuelle Mobilität des Patienten, besondere örtliche Verhältnisse sowie die öffentliche Verkehrsanbindung. ¡¡ Sollte die Termin-Servicestelle keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt anbieten können, vermittelt sie dem Patienten einen ambulanten Behandlungstermin in einem für die jeweilige Behandlung geeigneten Krankenhaus. ¡¡ Die Krankenhäuser sind berechtigt, diejenige ambulante Behandlung durchzuführen, für die eine Überweisung vorliegt. Eine über den Überweisungsauftrag hinausgehende ambulante Behandlung durch das Krankenhaus ist ausgeschlossen. Das Krankenhaus kann den Patienten bis zu sechs Wochen lang nach dem ersten Termin ambulant behandeln, sofern dies für den Behandlungserfolg nötig ist. ¡¡ Grundsätzlich empfiehlt die KV Nordrhein den Patienten, nach wie vor zuerst ihren Wunscharzt persönlich zu kontaktieren und zu versuchen, dort einen Termin zu vereinbaren. ¡¡ Welche Fachärzte in ihrer Nähe praktizieren, erfahren Patienten über die Arztsuche der KV Nordrhein unter www.kvno.de/arztsuche Termin-Servicestelle
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