Zivilstandsamt Aadorf

BESTATTUNGSDIENSTE AADORF
 052/ 368 48 00
Fax: 052/ 368 48 99
e-mail: [email protected]
Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Hinweise und Ratschläge für Hinterbliebene
02.11.2015
Wer ist beim Tod zu benachrichtigen?
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Arzt
Bestattungsdienste
- des Sterbeortes (sofern nicht im Spital oder Heim gestorben)
- des Wohnortes des/der Verstorbenen
Mitzubringende Unterlagen:
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Todesbescheinigung (ausgestellt durch den Arzt), sofern nicht im Spital oder im Heim
gestorben
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Familienbüchlein
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bei Ausländern Pass und Ausländerausweis
wenn Sie eine seelsorgerische Betreuung wünschen, wenden Sie sich an das entsprechende Pfarramt
Bei einem Todesfall
1. zu Hause
Der Arzt ist zu benachrichtigen. Er stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei einem
aussergewöhnlichen Todesfall wird der Arzt zusätzliche Massnahmen einleiten.
2. in einem Spital oder Heim
Die Verwaltung informiert direkt die Bestattungsdienste des Sterbeortes. Die Angehörigen
müssen sich nur mit dem Bestattungsdienst des Wohnortes in Verbindung setzen.
Jeder Todesfall ist sofort, jedoch spätestens innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsdienst
des Wohngemeinde zu melden.
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Bestattung
Vorgängig sollte abgeklärt werden, ob
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eine Erdbestattung oder
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eine Kremation zu erfolgen hat.
Wünsche der/des Verstorbenen gehen denjenigen der Angehörigen vor.
Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:
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Reihengräber für Erd- oder Urnenbestattung (auf allen Friedhöfen der Gemeinde)
Urnengräber vor einer Wand mit Namenstafeln (evang. Friedhof)
Urnennischen in einer Urnenwand (kath. Friedhof Aadorf und Tänikon)
Anonymes Gemeinschaftsgrab (evang. Friedhof)
Gemeinschaftsgrab mit Beschriftung (evang. Friedhof)
Evtl. ist auch abzuklären, ob die Urnenbeisetzung in einem bereits bestehenden Grab (dessen
Grabesruhe von 12 Jahren noch nicht überschritten ist) erfolgen soll.
Die Bestattung oder Kremation kann frühestens 48 Stunden nach dem Tode erfolgen.
In der Regel finden die Abdankungen zu folgenden Zeiten in Aadorf, Tänikon und Aawangen
statt:
Kath. Aadorf:
morgens um 10.00 Uhr, Besammlung in der Kirche
Kath. Tänikon:
morgens um 10.00 Uhr, Besammlung in der Kirche
Evang. Aadorf und Aawangen:
nachmittags um 14.00 Uhr, Besammlung auf dem
Friedhof und anschliessend Abdankung in der Kirche
Die Bestattungsdienste des Wohnortes organisieren die Bestattung, d.h.
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die Einsargung, sofern noch nicht erfolgt
die Überführung vom Sterbeort auf den Friedhof oder ins Krematorium
Anmeldung der Kremation (Krematorium Winterthur)
das Überbringen der Urne auf den Friedhof
die zur Verfügungstellung des Grabplatzes
Publikation in der REGI DIE NEUE und in der Aadorfer-Zeitung
Die Kosten für die Beisetzung (Einsargen bis Grabplatz) werden für in Aadorf wohnhaft gewesene Verstorbene teilweise von der Gemeinde Aadorf übernommen. Diese Beiträge werden durch
die Friedhofkommission festgelegt. Zusätzliche Überführungen, spezielle Särge und Grabpflege
gehen zu Lasten der Angehörigen (Friedhofreglement).
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Pfarrer
Es erfolgt eine Meldung an das Evang. -, Kath. Pfarramt oder an den Prediger der ChrischonaGemeinde (sofern diesen Konfessionen angehörig) inkl. Pfarrer und Mesmer/Organist. Der Termin für die Beisetzung ist immer zuerst mit dem Bestattungsdienst abzuklären.
Für die Gestaltung der Abdankung ist mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt aufzunehmen.
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Mitteilungen des Todes
Die Bestattungsdienste informieren folgende Stellen:
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Das zuständige Bezirkszivilstandsamt
Das zuständige Konsulat (bei Ausländern)
Die AHV-Zentrale in Genf (erfolgt durch Bezirkszivilstandsamt)
Die Steuerverwaltung des Wohnortes
Das Notariat Aadorf (sofern die/der Verstorbene in Aadorf wohnhaft war)
Das Bundesamt für Statistik in Bern (erfolgt durch das Bezirkszivilstandsamt)
Die KESB, sofern die/der Verstorbene minderjährige Kinder hatte
Die Militärsektion des Kantons (sofern der Verstorbene militärpflichtig war)
Was ist noch durch die Angehörigen zu erledigen:
für die Abdankung
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Versand der Leidzirkulare (Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Vereine,
Arbeitgeber, Geschäftspartner, etc.)
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Aufgabe der Todesanzeige in den Zeitungen
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evtl. Einladungskarte für Leidmahl (dem Leidzirkular beilegen)
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evtl. Restaurant und Leidmahl/Imbiss reservieren
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evtl. Blumen bestellen
nach der Abdankung
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Mitteilung an Pensionskasse, Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Post,
Postcheckamt, Strassenverkehrsamt, Kreditkarteninstitute, Wohnungsvermieter, etc.
 Einige Institute, verlangen für die Abmeldung einen „Auszug aus dem Todesregister“.
Dieser kann von den Angehörigen beim Bezirkszivilstandsamt für Fr. 30.– bestellt werden.
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Testamente (evtl. bei Bank, Notariat deponiert)
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evtl. Zeitungen, Wohnungen, Telefone, TV, etc. kündigen
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Aufgabe der Danksagung
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Grabpflegevertrag abschliessen mit Kirchgemeinde oder Gärtner
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Grabstein bestellen
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evtl. Anträge für Witwen- und Waisenrente (Formulare können bei der AHV-Zweigstelle
des Wohnortes bezogen werden)
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Wichtige Adressen
Bestattungsdienste Aadorf
Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf
Tel: 052 368 48 00
Fax: 052 368 48 99
[email protected]
Katholisches Pfarramt Aadorf
Pfarrer Daniel Bachmann
Kirchplatz 4, 8355 Aadorf
Tel: 052 365 20 50
Tel: 079 671 69 58
[email protected]
[email protected]
Katholisches Pfarramt Tänikon
Pfarrer Daniel Bachmann
Tänikon 8, 8356 Ettenhausen
Tel: 052 365 20 50
Tel: 079 671 69 58
[email protected]
[email protected]
Evangelisches Pfarramt Aadorf-Aawangen
Sekretariat Irene Hess
Wiesentalstrasse 16, 8355 Aadorf
Tel: 052 365 23 46
[email protected]
Chrischona Aadorf
Tel: 052 365 06 38
[email protected]
Bestattungsdienst Hansueli Sommer
(nur ausserhalb Gemeinde-Öffnungszeiten)
Kirchgasse 7, 8352 Elsau
Tel: 052 363 14 85
Tel: 079 606 01 03
[email protected]
REGI DIE NEUE
Tel: 071 969 55 44
[email protected]
Elgger-Aadorfer Zeitung
Tel: 079 875 95 29
[email protected]
Thurgauer-Zeitung, Frauenfeld
Tel: 052 723 59 76
Notariat Aadorf
Tel: 058 345 15 20
[email protected]
Zivilstandsamt Bezirk Münchwilen
Kirchplatz 5
8370 Sirnach
Tel: 058 345 13 40
[email protected]
Zivilstandsamt Bezirk Frauenfeld
Bankplatz 1
8500 Frauenfeld
Tel: 058 345 13 20
[email protected]
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