BESTATTUNGSDIENSTE AADORF 052/ 368 48 00 Fax: 052/ 368 48 99 e-mail: [email protected] Was ist bei einem Todesfall zu tun? Hinweise und Ratschläge für Hinterbliebene 02.11.2015 Wer ist beim Tod zu benachrichtigen? Arzt Bestattungsdienste - des Sterbeortes (sofern nicht im Spital oder Heim gestorben) - des Wohnortes des/der Verstorbenen Mitzubringende Unterlagen: Todesbescheinigung (ausgestellt durch den Arzt), sofern nicht im Spital oder im Heim gestorben Familienbüchlein bei Ausländern Pass und Ausländerausweis wenn Sie eine seelsorgerische Betreuung wünschen, wenden Sie sich an das entsprechende Pfarramt Bei einem Todesfall 1. zu Hause Der Arzt ist zu benachrichtigen. Er stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall wird der Arzt zusätzliche Massnahmen einleiten. 2. in einem Spital oder Heim Die Verwaltung informiert direkt die Bestattungsdienste des Sterbeortes. Die Angehörigen müssen sich nur mit dem Bestattungsdienst des Wohnortes in Verbindung setzen. Jeder Todesfall ist sofort, jedoch spätestens innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsdienst des Wohngemeinde zu melden. 02.11.2015 Bestattung Vorgängig sollte abgeklärt werden, ob eine Erdbestattung oder eine Kremation zu erfolgen hat. Wünsche der/des Verstorbenen gehen denjenigen der Angehörigen vor. Folgende Grabarten stehen zur Verfügung: Reihengräber für Erd- oder Urnenbestattung (auf allen Friedhöfen der Gemeinde) Urnengräber vor einer Wand mit Namenstafeln (evang. Friedhof) Urnennischen in einer Urnenwand (kath. Friedhof Aadorf und Tänikon) Anonymes Gemeinschaftsgrab (evang. Friedhof) Gemeinschaftsgrab mit Beschriftung (evang. Friedhof) Evtl. ist auch abzuklären, ob die Urnenbeisetzung in einem bereits bestehenden Grab (dessen Grabesruhe von 12 Jahren noch nicht überschritten ist) erfolgen soll. Die Bestattung oder Kremation kann frühestens 48 Stunden nach dem Tode erfolgen. In der Regel finden die Abdankungen zu folgenden Zeiten in Aadorf, Tänikon und Aawangen statt: Kath. Aadorf: morgens um 10.00 Uhr, Besammlung in der Kirche Kath. Tänikon: morgens um 10.00 Uhr, Besammlung in der Kirche Evang. Aadorf und Aawangen: nachmittags um 14.00 Uhr, Besammlung auf dem Friedhof und anschliessend Abdankung in der Kirche Die Bestattungsdienste des Wohnortes organisieren die Bestattung, d.h. - die Einsargung, sofern noch nicht erfolgt die Überführung vom Sterbeort auf den Friedhof oder ins Krematorium Anmeldung der Kremation (Krematorium Winterthur) das Überbringen der Urne auf den Friedhof die zur Verfügungstellung des Grabplatzes Publikation in der REGI DIE NEUE und in der Aadorfer-Zeitung Die Kosten für die Beisetzung (Einsargen bis Grabplatz) werden für in Aadorf wohnhaft gewesene Verstorbene teilweise von der Gemeinde Aadorf übernommen. Diese Beiträge werden durch die Friedhofkommission festgelegt. Zusätzliche Überführungen, spezielle Särge und Grabpflege gehen zu Lasten der Angehörigen (Friedhofreglement). Pfarrer Es erfolgt eine Meldung an das Evang. -, Kath. Pfarramt oder an den Prediger der ChrischonaGemeinde (sofern diesen Konfessionen angehörig) inkl. Pfarrer und Mesmer/Organist. Der Termin für die Beisetzung ist immer zuerst mit dem Bestattungsdienst abzuklären. Für die Gestaltung der Abdankung ist mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt aufzunehmen. 02.11.2015 Mitteilungen des Todes Die Bestattungsdienste informieren folgende Stellen: - Das zuständige Bezirkszivilstandsamt Das zuständige Konsulat (bei Ausländern) Die AHV-Zentrale in Genf (erfolgt durch Bezirkszivilstandsamt) Die Steuerverwaltung des Wohnortes Das Notariat Aadorf (sofern die/der Verstorbene in Aadorf wohnhaft war) Das Bundesamt für Statistik in Bern (erfolgt durch das Bezirkszivilstandsamt) Die KESB, sofern die/der Verstorbene minderjährige Kinder hatte Die Militärsektion des Kantons (sofern der Verstorbene militärpflichtig war) Was ist noch durch die Angehörigen zu erledigen: für die Abdankung Versand der Leidzirkulare (Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Vereine, Arbeitgeber, Geschäftspartner, etc.) Aufgabe der Todesanzeige in den Zeitungen evtl. Einladungskarte für Leidmahl (dem Leidzirkular beilegen) evtl. Restaurant und Leidmahl/Imbiss reservieren evtl. Blumen bestellen nach der Abdankung Mitteilung an Pensionskasse, Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Post, Postcheckamt, Strassenverkehrsamt, Kreditkarteninstitute, Wohnungsvermieter, etc. Einige Institute, verlangen für die Abmeldung einen „Auszug aus dem Todesregister“. Dieser kann von den Angehörigen beim Bezirkszivilstandsamt für Fr. 30.– bestellt werden. Testamente (evtl. bei Bank, Notariat deponiert) evtl. Zeitungen, Wohnungen, Telefone, TV, etc. kündigen Aufgabe der Danksagung Grabpflegevertrag abschliessen mit Kirchgemeinde oder Gärtner Grabstein bestellen evtl. Anträge für Witwen- und Waisenrente (Formulare können bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bezogen werden) 02.11.2015 Wichtige Adressen Bestattungsdienste Aadorf Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf Tel: 052 368 48 00 Fax: 052 368 48 99 [email protected] Katholisches Pfarramt Aadorf Pfarrer Daniel Bachmann Kirchplatz 4, 8355 Aadorf Tel: 052 365 20 50 Tel: 079 671 69 58 [email protected] [email protected] Katholisches Pfarramt Tänikon Pfarrer Daniel Bachmann Tänikon 8, 8356 Ettenhausen Tel: 052 365 20 50 Tel: 079 671 69 58 [email protected] [email protected] Evangelisches Pfarramt Aadorf-Aawangen Sekretariat Irene Hess Wiesentalstrasse 16, 8355 Aadorf Tel: 052 365 23 46 [email protected] Chrischona Aadorf Tel: 052 365 06 38 [email protected] Bestattungsdienst Hansueli Sommer (nur ausserhalb Gemeinde-Öffnungszeiten) Kirchgasse 7, 8352 Elsau Tel: 052 363 14 85 Tel: 079 606 01 03 [email protected] REGI DIE NEUE Tel: 071 969 55 44 [email protected] Elgger-Aadorfer Zeitung Tel: 079 875 95 29 [email protected] Thurgauer-Zeitung, Frauenfeld Tel: 052 723 59 76 Notariat Aadorf Tel: 058 345 15 20 [email protected] Zivilstandsamt Bezirk Münchwilen Kirchplatz 5 8370 Sirnach Tel: 058 345 13 40 [email protected] Zivilstandsamt Bezirk Frauenfeld Bankplatz 1 8500 Frauenfeld Tel: 058 345 13 20 [email protected] 02.11.2015
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