E CHLIINI HÖLFF BI TRUURFÄLL Appenzeller Druckerei www.appenzellerdruckerei.ch Muster Trauerzirkular Trauerzitat Vorname, Name (evtl. Frauenname der oder des Verstorbenen) Alter Todesursache Wohnort und Adresse, Datum Leidtragende (Ehegatte, Kinder und deren Familien) Ort, Zeit der Beerdigung/Abdankung Evtl. Spendenhinweis Verschiedene Zirkulare, Couverts oder Danksagungskarten stehen zur Auswahl. Wenn der Tod infolge Krankheit zu Hause eintritt Am besten den behandelnden Arzt (Hausarzt) benachrichtigen. Ist dieser abwesend, Notfallarzt verständigen. Telefon 1811 gibt Auskunft oder Telefonnummer 117 (Polizei). Die Todesbescheinigung muss vom Arzt ausgestellt sein. Vorher kann nichts unternommen werden. Weitere Benachrichtigungen Das Pfarramt unterrichten, wenn eine kirchliche Abdankung gewünscht wird und der/die Verstorbene Kirchenmitglied war und Anrecht auf kirchliche Betreuung besteht. Wenden Sie sich an das Pfarramt der Kirchgemeinde, in der die verstorbene Person zuletzt wohnhaft war. Beim Tod infolge Unfall Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt. Trauerzirkulare/Todesanzeigen: ⋅⋅ Evtl. Vorbezug von Couverts in der Druckerei für die Anschrift (adressieren). ⋅⋅ Text für Trauerzirkulare/Todesanzeige formulieren (die Druckerei/ Zeitung benötigt die Daten wenn möglich digital, entweder auf USBStick oder per E-Mail). ⋅⋅ Einladungen zum Leidmahl beilegen. ⋅⋅ Bestellen der Todesanzeige in der Zeitung (evtl. frühzeitig in der Zeitungsdruckerei ankündigen und Raum reservieren lassen). Die Gemeinde (Zivilstandsamt) ist zu benachrichtigen Der Tod wird in der Regel durch nahe Verwandte auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes persönlich gemeldet (innert 48 Stunden) und dann auf dem Zivilstandsamt/Bestattungsamt des Beerdigungsortes die Bestattung geregelt. Mitzubringen sind ⋅⋅ Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital ⋅⋅ Familienbüchlein (für Verheiratete) ⋅⋅ Personalausweis, Identitätskarte ⋅⋅ Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (für Ausländer) ⋅⋅ Pass (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden) Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden. Beratung, Druck von Trauerzirkularen und Publikation von Todesanzeigen Schalter Appenzeller Druckerei in Herisau Mo–Do 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, T +41 71 354 64 64 Todesanzeigen für die Appenzeller Zeitung: T +41 71 353 96 30 Inserateschluss Appenzeller Zeitung: Druckfertige Todesanzeigen bis 16.00 Uhr des Vortages / Vorlagen bis spätestens 15.00 Uhr des Vortages. Folgende Fragen sind mit dem Zivilstands- oder Bestattungsamt zu klären ⋅⋅ Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) ⋅⋅ Ort und Zeit der Bestattung ⋅⋅ Ort und Zeit der Abdankung ⋅⋅ Ort der Aufbewahrung ⋅⋅ Art und Lage des Grabes Schalter Druckerei Appenzeller Volksfreund in Appenzell Mo–Do 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, T +41 71 788 50 20 Todesanzeigen für den Appenzeller Volksfreund: T +41 71 788 50 20 Inserateschluss Appenzeller Volksfreund: Druckfertige Todesanzeigen bis 14.00 Uhr des Vortages / Vorlagen bis 12.00 Uhr des Vortages. Dringliche Benachrichtigungen Nächste Angehörige, Arbeitgeber, Versicherungen, speziell Unfall- oder Lebensversicherungen, Militär, Zivilschutz. Was sonst noch zu tun ist ⋅⋅ Einen Lebenslauf für das Pfarramt verfassen. ⋅⋅ Reservation von Restauranträumen für das Leidmahl. Wie viele Personen werden erwartet? ⋅⋅ In der Gärtnerei bestellen: Sargbouquet, Arrangements, Kränze (welcher Aufdruck auf Trauerschleife?) Einige Merkpunkte ⋅⋅ Todesanzeige erst aufgeben, wenn das Datum der Abdankung und der Ablauf der Beerdigung festgelegt sind. ⋅⋅ Klären Sie genau ab, wer alles unter den Trauernden/Leidtragenden aufgeführt werden soll. ⋅⋅ Vorbezug der Couverts in der Druckerei für die Beschriftung. ⋅⋅ Vorbezug von Vorlagen in der Druckerei um Text Zuhause zu formulieren. ⋅⋅ Prüfen, ob verstorbene Person Wünsche zur Beerdigung fest gehalten hat. Nach der Bestattung ⋅⋅ Danksagungen versenden ⋅⋅ Grabpflege organisieren (Eigenpflege oder Engagement eines Friedhofgärtners, evtl. Konto für Grabpflege eröffnen; Dauer: 15 bis 20 Jahre). ⋅⋅ Grabstein auswählen (einige Monate Lieferfrist). Vielerorts wird spätestens auf das 1. Jahresgedächtnis der Grabstein gestellt. ⋅⋅ Kündigung von laufenden Verträgen (Strom, Telefon, Miete, Mitgliedschaften) und Abmeldungen (Krankenkasse, Bank, Versicherung). Zivilstandesämter für die Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden Zivilstandsamt Appenzell Innerrhoden Zivilstandsamt Appenzell Marktgasse 2, 9050 Appenzell T +41 71 788 95 85 [email protected], www.ai.ch/de/verwaltung Zivilstandsamt Hinterland Appenzell Ausserrhoden Gemeindeverwaltung, 9102 Herisau T +41 71 354 54 35 [email protected], www.herisau.ch zuständig für die Gemeinden: Herisau, Hundwil, Schönengrund, Schwellbrunn, Stein, Urnäsch, Waldstatt Zivilstandsamt Mittelland Appenzell Ausserrhoden Gemeindeverwaltung, 9055 Bühler T +41 71 791 70 91 [email protected], www.zamlar.buehlerar.ch zuständig für die Gemeinden Bühler, Gais, Speicher, Teufen, Trogen Zivilstandsamt Vorderland Appenzell Ausserrhoden Gemeindeverwaltung, 9038 Rehetobel T +41 71 878 70 20 [email protected], www.zavlar.ch zuständig für die Gemeinden: Grub, Heiden, Lutzenberg, Rehetobel, Reute, Wald, Walzenhausen, Wolfhalden Weitere kleine Hilfen unter: www.trauerportal-ostschweiz.ch Appenzeller Druckerei Kasernenstrasse 64 Postfach 61 9101 Herisau T+41 71 354 64 64 [email protected] www.appenzellerdruckerei.ch wölzgott innovativ.
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