Was ist zu tun bei einem Todesfall? Die Wohngemeinde ist gesetzlich verantwortlich für das Begräbnis. Es steht kostenlos allen in Rebstein wohnhaften Personen zu, ungeachtet der Konfession. Mit dieser Wegleitung geben wir Ihnen einige Hinweise über das Bestattungswesen und darüber, welche Angelegenheiten frühzeitig erledigt werden können. Wir schlagen Ihnen folgendes Vorgehen vor: 1. Bei einem Todesfall zu Hause Benachrichtigen Sie Ihre nächsten Angehörigen. Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder seinen Stellvertreter. Von ihm erhalten Sie eine ärztliche Todesbescheinigung. Bei einem unnatürlichen Todesfall wird der Arzt die zusätzlich notwendigen Massnahmen einleiten. Der Arzt benachrichtigt die Todesfallbetreuung. Diese wird auch das Einsargen des Leichnams veranlassen und Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung stehen. 2. Bei einem Todesfall in einem Spital oder Heim Die Verwaltung des Spitals oder Heimes informiert das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Die Angehörigen müssen sich nur mit dem Bestattungsamt des Wohnortes in Verbindung setzen. Schalteröffnungszeiten Bestattungsamt Rebstein: 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Montag bis 18.00 Uhr) 3. Bei allen Todesfällen Sprechen Sie persönlich beim Bestattungsamt Rebstein vor. Mitzubringen ist die ärztliche Todesbescheinigung (bei Todesfällen in Rebstein im Original). Sofern Sie den Eintrag des/der Verstorbenen im Familienbüchlein wünschen, nehmen Sie das Familienbüchlein mit. Mit der zuständigen Person des Bestattungsamtes legen Sie den Bestattungstermin und die Art der Bestattung fest. Bei einem Todesfall am Wochenende genügt es, wenn Sie sich am Montag ab 08.00 Uhr beim Bestattungsamt melden. Das Bestattungsamt ordnet – sofern nicht bereits erfolgt – die Lieferung des Sarges, das Einsargen und den Transport zum Aufbahrungsraum in Altstätten oder ins Krematorium in St. Gallen an. Es vermittelt Ihnen auch den Kontakt zum zuständigen Pfarrer. Kath. Pfarramt Evang. Pfarramt 4. 071 777 11 92 071 777 12 72 Baumgartner Ramona Tolfo Renato Aufbahrungsraum Die Aufbahrungshalle befindet sich beim Friedhof Altstätten. Für die Gemeinde Rebstein ist der Raum Nr. 4 reserviert, dieser ist nicht öffentlich zugänglich. Bei der Anmeldung des Todesfalles beim Bestattungsamt Rebstein erhalten die nächsten Angehörigen einen Schlüssel, sodass die Gelegenheit besteht vom Verstorbenen oder der Verstorbenen Abschied zu nehmen. 5. Bestattungsart entscheiden Sofern der oder die Verstorbene nicht selbst eine Entscheidung getroffen hat, bestimmen die nächsten Angehörigen, ob eine Erdbestattung oder eine Kremation (Urnengrab oder Urnenwand) zu erfolgen hat. Wünsche Verstorbener gehen denjenigen der Angehörigen vor. 6. Bestattungstermin Die Abdankungen finden katholisch und evangelisch jeweils Montag – Freitag um 14.00 Uhr statt. Urnenbeisetzungen zu einem späteren Zeitpunkt finden jeweils Montag – Freitag um 11.05 Uhr statt. Grundsätzlich kann die Beerdigung / Kremation frühestens nach 48 Stunden und sollte spätestens 5 Tage nach dem Todeszeitpunkt stattfinden. 7. Todesanzeigen Es ist wichtig, dass Sie die Todesanzeigen erst dann zum Druck aufgeben wenn das Datum der Abdankung definitiv festgelegt ist. Der Rheintaler Rheintalische Volkszeitung 8. Tel. 071 747 22 22 Tel. 071 757 75 05 Bestattungskosten Die Wohngemeinde übernimmt die Kosten für: - Einfachen Holzsarg Einsargen und Leichenschau Kremation nötige Transporte Benützung der Aufbahrungshalle Grabkreuz Endläuten Amtliche Bekanntmachung (sofern selber keine Anzeige aufgegeben wird) Grab bereitstellen Personalkosten für die Durchführung der Bestattung Die übrigen Kosten gehen zu Lasten der Angehörigen. 9. Grabmale Die Vorschriften zur Ausführung der Grabmale entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Friedhofreglement. 10. Erbrechtliche Hinweise Wenn Sie im Nachlass eine letztwillige Verfügung (Testament) finden, sind Sie verpflichtet, dieses beim Amtsnotariat Rheintal-Werdenberg-Sarganserland, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs, zur amtlichen Eröffnung einzureichen. Tel. 058 229 76 91. Das Erbe kann innert einer Frist von 3 Monaten ab dem Todesdatum beim Amtsnotariat RheintalWerdenberg-Sarganserland, Buchs ausgeschlagen werden. 11. Amtlicher Todesschein Dieser ist zu beziehen beim jeweiligen Zivilstandsamt des Todesortes. Zivilstandsamt Rheintal, Tel. 071 757 77 30 Bestattungsamt Rebstein, alte Landstrasse 77, 9445 Rebstein, Tel. 071 775 82 11
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