Was ist zu tun bei einem Todesfall?

Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Die Wohngemeinde ist gesetzlich verantwortlich für das Begräbnis. Es steht kostenlos allen in
Rebstein wohnhaften Personen zu, ungeachtet der Konfession. Mit dieser Wegleitung geben wir
Ihnen einige Hinweise über das Bestattungswesen und darüber, welche Angelegenheiten
frühzeitig erledigt werden können. Wir schlagen Ihnen folgendes Vorgehen vor:
1.
Bei einem Todesfall zu Hause
Benachrichtigen Sie Ihre nächsten Angehörigen.
Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder seinen Stellvertreter. Von ihm erhalten Sie eine
ärztliche Todesbescheinigung. Bei einem unnatürlichen Todesfall wird der Arzt die zusätzlich
notwendigen Massnahmen einleiten.
Der Arzt benachrichtigt die Todesfallbetreuung. Diese wird auch das Einsargen des Leichnams
veranlassen und Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung stehen.
2.
Bei einem Todesfall in einem Spital oder Heim
Die Verwaltung des Spitals oder Heimes informiert das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Die
Angehörigen müssen sich nur mit dem Bestattungsamt des Wohnortes in Verbindung setzen.
Schalteröffnungszeiten Bestattungsamt Rebstein:
08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Montag bis 18.00 Uhr)
3.
Bei allen Todesfällen
Sprechen Sie persönlich beim Bestattungsamt Rebstein vor. Mitzubringen ist die ärztliche
Todesbescheinigung (bei Todesfällen in Rebstein im Original). Sofern Sie den Eintrag des/der
Verstorbenen im Familienbüchlein wünschen, nehmen Sie das Familienbüchlein mit. Mit der
zuständigen Person des Bestattungsamtes legen Sie den Bestattungstermin und die Art der
Bestattung fest.
Bei einem Todesfall am Wochenende genügt es, wenn Sie sich am Montag ab 08.00 Uhr beim
Bestattungsamt melden.
Das Bestattungsamt ordnet – sofern nicht bereits erfolgt – die Lieferung des Sarges, das
Einsargen und den Transport zum Aufbahrungsraum in Altstätten oder ins Krematorium in
St. Gallen an. Es vermittelt Ihnen auch den Kontakt zum zuständigen Pfarrer.
Kath. Pfarramt
Evang. Pfarramt
4.
071 777 11 92
071 777 12 72
Baumgartner Ramona
Tolfo Renato
Aufbahrungsraum
Die Aufbahrungshalle befindet sich beim Friedhof Altstätten. Für die Gemeinde Rebstein ist der
Raum Nr. 4 reserviert, dieser ist nicht öffentlich zugänglich. Bei der Anmeldung des Todesfalles
beim Bestattungsamt Rebstein erhalten die nächsten Angehörigen einen Schlüssel, sodass die
Gelegenheit besteht vom Verstorbenen oder der Verstorbenen Abschied zu nehmen.
5.
Bestattungsart entscheiden
Sofern der oder die Verstorbene nicht selbst eine Entscheidung getroffen hat, bestimmen die
nächsten Angehörigen, ob eine Erdbestattung oder eine Kremation (Urnengrab oder Urnenwand)
zu erfolgen hat. Wünsche Verstorbener gehen denjenigen der Angehörigen vor.
6.
Bestattungstermin
Die Abdankungen finden katholisch und evangelisch jeweils Montag – Freitag um 14.00 Uhr statt.
Urnenbeisetzungen zu einem späteren Zeitpunkt finden jeweils Montag – Freitag um 11.05 Uhr
statt.
Grundsätzlich kann die Beerdigung / Kremation frühestens nach 48 Stunden und sollte
spätestens 5 Tage nach dem Todeszeitpunkt stattfinden.
7.
Todesanzeigen
Es ist wichtig, dass Sie die Todesanzeigen erst dann zum Druck aufgeben wenn das Datum der
Abdankung definitiv festgelegt ist.
Der Rheintaler
Rheintalische Volkszeitung
8.
Tel. 071 747 22 22
Tel. 071 757 75 05
Bestattungskosten
Die Wohngemeinde übernimmt die Kosten für:
-
Einfachen Holzsarg
Einsargen und Leichenschau
Kremation
nötige Transporte
Benützung der Aufbahrungshalle
Grabkreuz
Endläuten
Amtliche Bekanntmachung (sofern selber keine Anzeige aufgegeben wird)
Grab bereitstellen
Personalkosten für die Durchführung der Bestattung
Die übrigen Kosten gehen zu Lasten der Angehörigen.
9.
Grabmale
Die Vorschriften zur Ausführung der Grabmale entnehmen Sie bitte dem entsprechenden
Friedhofreglement.
10. Erbrechtliche Hinweise
Wenn Sie im Nachlass eine letztwillige Verfügung (Testament) finden, sind Sie verpflichtet,
dieses beim Amtsnotariat Rheintal-Werdenberg-Sarganserland, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs,
zur amtlichen Eröffnung einzureichen. Tel. 058 229 76 91.
Das Erbe kann innert einer Frist von 3 Monaten ab dem Todesdatum beim Amtsnotariat RheintalWerdenberg-Sarganserland, Buchs ausgeschlagen werden.
11. Amtlicher Todesschein
Dieser ist zu beziehen beim jeweiligen Zivilstandsamt des Todesortes.
Zivilstandsamt Rheintal, Tel. 071 757 77 30
Bestattungsamt Rebstein, alte Landstrasse 77, 9445 Rebstein, Tel. 071 775 82 11