Teilnahme an einem IPF / EPF Wettkampf

Teilnahme
IPF / EPF Wettkampf
Teilnahme an einem IPF / EPF Wettkampf
Der IPF vertritt 93 Nationen, davon 33 in Europa und ist Mitglied der Welt-Anti-Doping-Agentur
(WADA), des Weiteren steht der IPF vor der Aufnahme in das IOC (99% des Pflichtenhefts sind schon
erfüllt). Die sehr professionelle Struktur vom IPF bringt strikte Konditionen für die Teilnehmer mit sich.
Swiss Powerlifting hat sich an die folgenden Qualifikations-Prozeduren angepasst:
1. Antidopingerklärung / Standortdaten (Anfangs Jahr)
Jeder Athlet welcher die Schweiz an einem internationalen IPF / EPF Wettkampf vertreten möchte,
muss die Antidopingerklärung ausfüllen und unterschrieben. Die persönlichen Informationen welche
benötigt werden um eine unerwartete Dopingkontrolle am Tag, während dem Training, oder am
Wettkampf durchzuführen, müssen bekannt gegeben werden. Dies gilt für den Zeitraum zwischen
der Einschreibung und dem Wettkampftag (Datenbank ADAMS)
2. Leistungskriterien (laufendes Jahr)
Die Qualifikationslimite vom Swiss Powerlifting muss an der Schweizermeisterschaft erfüllt worden
sein. Egal aus welchem Grund ein Athlet nicht an der Schweizermeisterschaft gestartet ist, kann er
eine Spezialqualifikation beim Swiss Powerlifting beantragt. Die Qualifikation wird zu Lasten
(Fahrweg, Kampfrichter usw.) des Athleten organisiert. So oder so, die Teilnahme eines Schweizer
Athleten bim IPF / EPF benötigt die Erlaubnis des Vorstands.
3. Anmeldung an einem IPF / EPF Wettkampf (60 Tage zum
Voraus)
Die Anmeldung an einem internationalen Wettkampf erfolgt online und wird vom Swiss Powerlifting
direkt in die Goodlift Datenbank eingetragen. Zugangsdaten sind dem Swiss Powerlifting
vorbehalten. Das Startgeld und die Dopinggebühr gehen zu Lasten des Athleten. Die
Übernachtung während dem Wettkampf muss in dem vom Organisator vorgeschlagenem Hotel
erfolgen, ansonsten ist eine Strafe von 100 € fällig. Einen Wechsel der Gewichtskategoire kann nur
bis zu 21 Tagen vor dem Wettkampfbeginn vorgenommen werden.
4. Teilnahme an einem IPF / EPF Wettkampf
Die Athleten sind verpflichtet während der Preisverleihung am Wettkampf den offiziellen
Trainingsanzug zu tragen. Der Kauf eines Trainingsanzugs ist also obligatorisch. Die Teilnehmer sind
verpflichtet die Regeln jeder Disziplin zu kennen, dasselbe gilt für das erlaubte Equipment und die
Kleiderordnung. In diesem Zusammenhang ist es den Teilnehmern zu empfehlen an den
verschiedenen Seminaren vom Swiss Powerlifting während dem Jahr teilzunehmen. Ein
Vorbereitungseminar kann anhand der Nachfrage organisiert werden.
5. Teilnahme an einem regionalen oder nationalen
Wettkampfe von IPF / EPF angehörigen Verbänden
Die Teilnahme an den Wettkämpfen der angrenzenden Länder, organisiert durch den Nationalen
Verband (z.B. regional Wettkämpfe in Österreich, Tirol, Deutschland, Bayern, Frankreich usw.)
müssen die Kriterien im Abschnitt 1 – 4 nicht erfüllen, aber die Teilnahme muss dem Swiss Powerlifting
gemeldet werden.
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