SINDELFINGEN Donnerstag, 14. Januar 2016 Nr. 0 Sindelfinger Neujahrsempfang 2016 Am 10. Januar fand der diesjährige Neujahrsempfang in der Stadthalle statt. Nach der Begrüßung im Foyer gab es im großen Saal der Stadthalle neben der Neujahrsan- sprache von Oberbürgermeister Dr. Vöhringer ein buntes Programm. Das Motto war diesmal Sindelfingen -Stadt der Vielfalt. Die musikalische Umrahmung gestaltete die Mu- sikkapelle Maichingen. Eine Tanzeinlage steuerte die Folkloregruppe „Juvenis de Portugal“ des portugiesischen Elternvereins bei. Auch die Sternsinger waren wieder mit dabei. Die Spenden gehen zu Gunsten des Arbeitskreises Asyl, der vor Ort seine Arbeit vorgestellt hat. Siegerehrung des Mercedes-Benz Junior Cups 2016 Am 06. Januar fand im Sindelfinger Glaspalast das Finale des Mercedes-Benz Junior Cups statt. Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer und der Erste Bürgermeister Christian Gangl überreichten den Pokal. Gewinner des Azubi-Tuniers war die Mannschaft des Werks Düsseldorf. Im Profi-Tunier siegte Rapid Wien gegen den TSG Hoffenheim. Hallenfußball-Gala 2016 Die Sindelfinger Hallenfußball-Gala fand dieses Jahr zum dreiunddreißigsten Mal im Glaspalast statt. 112 Vereine nahmen an Deutschlands größtem Amateur-Hallentunier teil, welches durch das breitgefächerte Teilnehmerfeld aus überregionalen und lokalen Vereinen einzigartig ist. Das Turnier hat sich zu einem festen Bestandteil in der Sportstadt Sindelfingen entwickelt und bildet einen Höhepunkt und damit einen optimalen Auftakt in das neue Sportjahr. Gewonnen hat dieses Jahr wiederholt zum fünften Mal der SV Böblingen. Die Sternsinger besuchen das Rathaus Stadt Sindelfingen - Ein magischer Ort 79 Bild Impressum Herausgeber: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Stadt Sindelfingen Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen Telefon 0 70 31 / 94-316 Fax 0 70 31 / 94-698 E-Mail: [email protected] Druck und Verlag: Wochenblatt Böblingen GmbH & Co. KG, Böblinger Straße 76, 71065 Sindelfingen Die Stadtzeitung/Amtsblatt erscheint als Beilage des Wochenblattes und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Sindelfingen verteilt. – Erscheinungsweise wöchentlich – Die Sternsinger der katholischen Kirchengemeinde St. Joseph besuchten auch dieses Jahr wieder den Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer in seinem Büro im Sindelfinger Rathaus. Nach den von den Sternsingern vorgetragenen Liedern und Texten wurde der Segensspruch über der Türe erneuert und Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer übergab die Spende der Stadt Sindelfingen. In keiner anderen Stadt hat Zauberkunst so eine lange Tradition wie in Sindelfingen. Seit 19 Jahren wird Sindelfingen regelmäßig vom Magischen Zirkel Stuttgart bei dem alljährlichen Festival der Illusionen verzaubert. Dieses Jahr wurde in diesem Rahmen Herrn Dr. Oberbürgermeister Bernd Vöhringer die Plakette des Magischen Zirkels überreicht. Nun darf sich die Stadt Sindelfingen in die ausgesuchte Liste der magischen Orte Deutschlands einreihen. Der Oberbürgermeister zeigt sich erfreut: „Ich bin stolz darauf diese Auszeichnung, stellvertretend für alle Zauberer der Region in Empfang zu nehmen. Sindelfingen ist ein vielfältiger Standort, eine Fair Trade Stadt - und jetzt auch ein magischer Ort“ Neben dem Festival der Illusionen, finden ebenfalls jedes Jahr Zauberkongresse statt, darunter bereits zweimal die „Deutschen Mei- sterschaften der Zauberkunst. Kongresse bei denen zum Teil bis zu 1000 Magier in die Stadthalle Sindelfingen kommen. Und obendrein treffen sich die Zauberkünstler aus dem Großraum Stuttgart zweimal im Monat in den Räumen der Stadthalle Sindelfingen zum Erfahrungsaustausch und zum Tüfteln an neuen Illusionen. Viele Gründe also für den Magischen Zirkel von Deutschland, Sindelfingen und ins-besondere der Stadthalle Sindelfingen die Auszeichnung „Magischer Ort“ zu verleihen. Seit 2015 zeichnet der Magische Zirkel Deutschlands besondere Plätze mit dieser Plakette aus. In erster Linie ist die Plakette des magischen Zirkels eine Auszeichnung für Orte, an denen man Zauberkunst erleben kann. Es ist aber auch eine Auszeichnung für die Macher im Hintergrund, die den Ort aufgebaut und geprägt haben. Donnerstag, 14. Januar 2016 STADTZEITUNG Präsentation des Forschungsfahrzeuges F 015 Amtliche Bekanntmachungen Hochwassergefahrenkarten für das TBG 442 „Würm“ parallel zu dieser Bekanntmachung aufgehoben. Die Hochwassergefahrenkarten für das Gebiet „Würm“ sind fertiggestellt. Betroffen sind die Gemeinden und Städte: Böblingen, den 08. Januar 2016 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Heute haben Michael Bauer, der Standortverantwortliche des Mercedes-Benz Standortes Sindelfingen und Holger Hutzenlaub, Leiter Advanced Design Deutschland, ein ganz besonderes Fahrzeug ins Sindelfinger Rathaus gebracht: Das Forschungsfahrzeug »F015 Luxury in Motion«. Das Fahrzeug ist dort bis 29. Januar 2016 zu sehen. „Das ist ein toller Abschluss für unser Jubiläumsjahr und für unsere Design-Ausstellung in der Galerie“, so Michael Bauer. Die autonom fahrende Luxuslimousine »F015 Luxury in Motion« von Mercedes-Benz bietet maximales Platzangebot. Mit dem LoungeCharakter im Interieur hebt der F015 das Thema Komfort auf ein neues Niveau und bietet seinen Insassen den Luxus der Zukunft: Zeit und Raum. Das Modell ergänzt die Ausstellung äDaimler Design - Unexpected Moments“, die noch bis 18. Januar in der Galerie der Stadt Sindelfingen zu sehen ist. Foto: Daimler AG Kindertheater im Theaterkeller Die erste Staffel des Kindertheaters 2016 im Theaterkeller, Vaihinger Straße 14 beginnt am 19. Januar. Die ausgewählten Stücke sind für Kinder ab vier oder fünf Jahren und dauern zirka 45 oder 50 Minuten. Die Vorstellungen beginnen jeweils um 10:30 und 15:00 Uhr. Eintrittskarten für alle Kindertheaterstücke sind beim i-Punkt, Marktplatz 1 ab dem 7. Januar erhältlich. Dienstag, 19. Januar: Die Perle „Die Perle“ nach Helme Heine mit dem Pantaleon Figurentheater. Günter geht baden, an seinem Steg am Biberweiher. Er steckt schon seinen großen Zeh ins Wasser, da findet er doch glatt eine seltene Flussperlmuschel. Er will sie öffnen, vielleicht ist ja eine Perle drin, da hört er plötzlich eine Stimme: „Mensch, tu das bloß nicht!“ Das ist der Biber, der ihn beobachtet hat. Günter soll sich das bloß gut überlegen, mit dem Öffnen von der Muschel. Das macht Günter dann auch. Eine Geschichte darüber, dass man die wirklich großen Schätze nicht in Muscheln findet. Dienstag, 26. Januar: Die kleine Meerjungfrau Ein Märchen nach Hans Christian Andersen. Das Oepheus Theater spielt mit Stabpuppen, Schauspiel, live Gitarrenmusik, Percussion und Gesang. Zu ihrem fünfzehnten Geburtstag darf die kleine Meerjungfrau an die Meeresoberfläche schwimmen und einen Blick auf die Menschenwelt werfen. Auf einem Schiff sieht sie einen schönen Prinzen, in den sie sich sofort verliebt. Durch die Zauberei der Meereshexe gelingt es ihr die Erde zu betreten. Der Preis ist teuer. Sie wird sterben, wenn der Prinz sie nicht heiratet. Was wird sie nun tun? Interaktive Bewegungsteile für Kinder finden während der Szenen statt. Montag, 1. Februar: Lotta zieht um Eine Familiengeschichte nach Astrid Lindgren. Es spielt das Theater Wodo Puppenspiel. Lotta ist sauer, weil ihre Mutter von ihr verlangt, dass sie einen von Oma gestrickten Pullover, der kratzt und piekt, anzieht. Lotta lässt ihre Wut am Pullover aus. Sie schneidet ihn kaputt und sucht sich ein neues Zuhause, welches ihr die Nachbarin Tante Berg anbietet. Allerdings handelt es sich um eine Rumpelkammer, die sich Lotta aber gerne einrichtet. Mehr wird nicht verraten! Dienstag, 2. Februar: Findus zieht um Ein Stück nach dem Bilderbuch von Sven Nordqvist. Es spielt Ellen Heese, theater enminiature. Bong-quiiie-bong-quiiie-bong. Jeden Morgen schallt dieses Gequietschte durchs Haus. Denn bereits um vier Uhr in der Früh erwacht Kater Findus und ist hellwach. Und da er ein eigenes Bett bekommen hat, hopst er. Wild, ungestüm, voller Freude. Aber der alte Pettersson möchte gern noch weiterträumen und ist deshalb gar nicht angetan von der nächtlichen Hüpferei. Deshalb zieht Findus aus, in das umgebaute Klohäuschen. Das Stück wird liebevoll erzählt mit wunderschönen Puppen von Mechtild Nienaber und einem raffinierten Bühnenbild von Andrej Garin. Dienstag, 3. Februar: Drei kleine Monster Eine Geschichte zum Mut machen vom Thea- ter companiat. Die Sonne scheint, die Blumen blühen, die Bäume sind grün, alles in bester Ordnung. Doch da tauchen sie auf, erst eins, dann zwei, dann drei… Monster!! Die wilde Hilde hat Angst. Da gibt es nur eins: kämpfen! Doch sie ist nicht allein, da sind der bunte Hase Leo und natürlich das Publikum. Hilde fasst Mut und am Ende sind die Monster besiegt. Und wenn sie wiederkommen? Nun, warum eigentlich nicht? Hoffentlich kommen sie wieder! Denn Monster machen auch Spaß, wekken in uns Kraft und Mut, bringen bunte Hasen und ein tolles Publikum. Ganz ehrlich: Ohne sie wäre es ziemlich langweilig. Montag, 7. März: Aschenputtel Das Märchen der Gebrüder Grimm, gespielt vom Theater der Dämmerung. Dieses Schattenspiel ist für Kinder und auch für Erwachsene konzipiert. Erzählt wird Aschenputtel im leicht gekürzten Original. Die Handlung wird mit großen beweglichen Scherenschnittfiguren gespielt. Die alte Kunst der Scherenschnitte eröffnet der Phantasie gewaltige Räume, sie verzaubert das Publikum und ist Balsam für die Augen und für die Seele. Die Vorstellung ist ein großer Spaß für die Kinder und ein zauberhaftes Vergnügen für Erwachsene. Neben den mit Glasmalfarbe gemalten leuchtenden reich ausgestatteten Bildern, die dem Publikum oft ein entzücktes „Oooh!“ hervorlocken, stehen ganz bewusst schlichte in Schwarz-Weiß gehaltene Szenen. Dienstag, 8. März: Hase und Igel Nach dem Märchen der Gebrüder Grimm. Es spielt das Moussong Theater mit Figuren. Kurz vor dem großen Kohlfest wirft Igel Igelsen seine Gärtnerschürze hin und überlässt dem neuen Nachbarn - einem verfressenen Hasen - seinen Kohlgarten! Hinterlistig legt der den arg-losen Igel herein und weckt in ihm das Gefühl, nur ausgenützt zu werden. Vom Lied des Hasen verführt, macht sich der Igel auf die Suche nach dem Schlaraffenland. Er findet jedoch nur Mühsal - aber auch eine energische Igelin, die ihm den Kopf zurechtrückt und den Schwindel entlarvt. Doch zu spät: Sein Kleinod ist kahl gefressen und mittendrin lümmelt der dreiste Betrüger. Der Wettkampf beginnt. Ein Theaterstück über Verblendung und Verführung, in dem die „Kleinen“ mit Witz und Verstand schließlich den scheinbar Übermächtigen besiegen. Mittwoch, 9. März: Vom Fischer und seiner Frau Das 23 Gleis Theater, spielt das Märchen der Gebrüder Grimm. Ein Fischer und seine Frau leben seit vielen Jahren in einem alten, stinkenden Pissputt (Hütte) nahe am Meer. Sie sind sehr arm, bis er eines Tages einen sprechenden Fisch fängt, der ver-zaubert ist und Wünsche erfüllen kann. Sofort beginnt ein Leben wie im Traum. Doch Ilsebills Wünsche werden immer größer. Widerwillig ruft der Mann den Butt um ihre Wünsche zu erfüllen. „Manntje, Manntje, Timpe Te, Buttje, Buttje in der See, myne Fru de Ilsebill, will nich so, as ik wol will.“ Zum Teil in der original plattdeutschen Sprache belassen, hat das 2Gleis Theater dieses Märchen mit archaischen Klängen und rhythmischer Stimmgestaltung inszeniert. Das Kammerorchester lädt ein Unter der Leitung von Albrecht Holder präsentiert das Kammerorchester Sindelfingen am 17. Januar um 19 Uhr ein besonderes Neujahrskonzert mit vielfältigem Programm in der Stadthalle: Der „Winter“ aus den äVier Jahreszeiten“,dem wohl bekanntesten Werk von Antonio Vivaldi aus dem Jahre 1725, mit Detlev Grevesmühl an der Solovioline, eröffnet den Abend. Tschaikowskys Serenade in CDur für Streichorchester entführt schnell in die Klangwelt der spätromantischen Musik. Der zweite Satz dieser Serenade, ein Walzer, stimmt schon auf das Programm nach der Pause ein: Vom Slawischen Tanz Nr. 8 von Antonin Dvorák über die Annen-Polka von Johann Strauß jr. bis zum Radetzky-Marsch seines Vaters werden schwungvolle Melodien in sattem Streicherklang zu hören sein. Man darf gespannt sein… Detlev Grevesmühl stammt aus einer Bremer Geigerfamilie in der 4. Generation. Die ihn prägenden Violinpädagogen waren sein Vater, Eva Hauptmann, Max Rostal, Wolfgang Schneiderhahn und Nathan Milstein. 1968 begann seine Solistenlauf-bahn, national und international. 1975 wurde er 1. Konzertmeister der „Wiener Symphoniker“ und 1981 beim Orchester der „Deutschen Oper Berlin“. Seit 2014 ist Grevesmühl freischaffender Musiker in Stuttgart und u.a. Primarius des „Südwest-deutschen Streichquintetts“. Kartenvorverkauf: i-Punkt, Marktplatz 1, Tel.: 07031 94325 ([email protected]) Aidlingen Altdorf Böblingen Ehningen Gärtringen Grafenau Hildrizhausen Leonberg Magstadt Nufringen Renningen Sindelfingen Weil der Stadt Landratsamt Böblingen Untere Wasserbehörde Steffen Kroneisen Rechtsverordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung des Landratsamtes Böblingen über die Erklärung von Überschwemmungsgebieten entlang des Gewässers Würm mit Seitenzuflüssen im Landkreis Böblingen vom 12.12.1996 Hochwassergefahrenkarten stellen die von Oberflächengewässern ausgehende Überflutungsgefahr für unterschiedliche Hochwasserszenarien dar. In den vorliegenden Karten sind die Flächenausbreitungen des Wassers bei einem 10-, 50- und 100-jährlichen Hochwasser sowie bei einem Extremhochwasser dargestellt. Anhand der Karten können Bürger ihr eigenes Risikopotential abschätzen und Vorsorgemaßnahmen treffen. Nach § 65 Abs. 1 Wassergesetz (WG) für Baden-Württemberg sind Flächen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (sog. HQ100, 100-jährliches Hochwasserereignis) zu erwarten ist, festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Die Bebaubarkeit und die Nutzung dieser Flächen sind aus Gründen des Hochwasserschutzes eingeschränkt. Die Hochwassergefahrenkarten können ab sofort beim Landratsamt Böblingen, Wasserwirtschaft, Parkstraße 16 in 71034 Böblingen und bei der Stadt Sindelfingen, Rathaus (äBaupunkt“, Zimmer 6.29), Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen sowie den weiteren Gemeinden während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden. Der Öffentlichkeit sind die Hochwassergefahrenkarten über die äInteraktive HWGK“ unter www.hochwasserbw.de bis zu einem Maßstab von 1:5.000 zugänglich. Hinweis: Die bisher bestehende Rechtsverordnung über die Erklärung von Überschwemmungsgebieten entlang des Gewässers Würm mit Seitenzuflüssen im Landkreis Böblingen wird §1 Die Rechtsverordnung des Landratsamtes Böblingen über die Erklärung von Überschwemmungsgebieten entlang des Gewässers Würm mit Seitenzuflüssen im Landkreis Böblingen vom 12.12.1996 wird aufgehoben. §2 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Böblingen, den 08. Januar 2016 Landratsamt Böblingen Untere Wasserbehörde Steffen Kroneisen Hinweis der Stadt Sindelfingen: Die Hochwassergefahrenkarten der Gemarkung Darmsheim können auch beim Bezirksamt Darmsheim, Widdumstr. 12, 71069 Sindelfingen-Darmsheim, eingesehen werden. Auf Gemarkung Maichingen sind aktuell keine Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2016 durch öffentliche Bekanntmachung Im zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid war für alle Steuerpflichtigen folgender Hinweis enthalten: äDieser Bescheid gilt, bis eine Änderung eintritt, z. B. beim Steuerbetrag oder bei einem Eigentumswechsel“. Die im letzten Grundsteuerbescheid festgesetzten Raten zu den Steuerterminen 15.2./15.5./ 15.8./15.11. oder 1.7. bei Jahreszahlern gelten auch für das Jahr 2016 und später. Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2015 veran- lagten Betrag festgesetzt. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Jahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen für 2016 ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973). Einen schriftlichen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2016 erhalten nur diejenigen Steuerpflichtigen, • bei denen eine Änderung auf den 1. Januar eingetreten ist • die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen • die einen jährlichen Bescheid beantragt haben. Die Grundsteuerbescheide für 2016 werden Mitte Januar verschickt. Zahlungsaufforderung Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer 2016 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bankeinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig dem Amt für Finanzen schriftlich mitzuteilen. Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen. Das bisherige Buchungszeichen gilt weiter, bitte bei der Überweisung stets angeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Finanzen der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1 in 71063 Sindelfingen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Einwendungen gegen den Einheitswert oder den Grundsteuermessbetrag sind direkt an das Finanzamt Böblingen zu richten. Diese Festsetzung als öffentliche Bekanntmachung dient auch der Ankündigung der Abbuchung im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens an den oben genannten Zahlungsterminen. Öffentliche Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibung des Zweckverbandes Kläranlage Böblingen-Sindelfingen Sitz Sindelfingen, Postfach 180, 71043 Sindelfingen Die Stadt Sindelfingen schreibt im Auftrag des Zweckverbandes Kläranlage Böblingen-Sindelfingen auf der Grundlage der VOL/A-EG öffentlich aus: Vergabestelle: Tiefbauamt ZV Kläranlage Leistung 1: Lieferung von Eisen-III-Chloridsulfatlösung zu den Klärwerken Sindelfingen und Sindelfingen-Darmsheim ca. 1.550 t Leistung 2: Lieferung von Methanol zum Klärwerk Sindelfingen ca. 420 t Ausführungszeit: 01.04.2016 - 31.03.2017 Die Verdingungsunterlagen können ab sofort im Rathaus, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle, 2. OG, Zimmer 2.07, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen, [email protected], angefordert/ eingesehen werden. An diese Anschrift sind auch die Angebote zu richten. Kostenersatz: je Leistung und Doppelexemplar 1 20,00 Anforderung gegen Rechnung oder Verrechnungsscheck. Der Kostenersatz wird nicht zurückerstattet. Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist der: 01.03.2016 Leistung 1: 10:00 Uhr Leistung 2: 10:30 Uhr im Rathaus, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle, 2. OG, Zi. 2.07, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen. Verschenkmarkt Der Verschenkmarkt ist ein kostenloser Service der Stadt Sindelfingen. Wenn Sie etwas verschenken möchten, rufen Sie uns an (Abteilung Umweltschutz und Landschaftsplanung) Tel.-Nr. 07031 - 94 751, Fax: 94 752 E-Mail: [email protected] Verschenken Sie bitte nur gebrauchsfähige Gegenstände. Annahmeschluss ist Freitag um 11.00 Uhr. Zu verschenken Telefonnummer Wickelauflage, hellgrün, 90 x 80 cm; Hochstuhl (IKEA), weiß 07031 - 76 94 59 Dunkles 3-Sitzer Sofa 07031 - 492 00 70 Bieter sind nicht zugelassen. Zahlungsbedingungen: nach § 17 VOL/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen. Mit dem Angebot verlangte Nachweise: Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOL/A-EG § 7, mindestens drei Referenzen vergleichbarer Objekte der vergangenen 2 Jahre. Die Referenzen werden nach der Zufriedenheit des Referenzgebers bewertet. Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis. Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist ist der 31.03.2016. ZV Kläranlage Abfuhr von Rechen- und Sandfanggut sowie anderer Abfälle in Containern von den Kläranlagen Sindelfingen und SindelfingenDarmsheim ca. 90 Abholungen Ausführungszeit: 01.04.2016 - 31.03.2017 (mit Preisgleitklausel) Die Verdingungsunterlagen können ab dem 01.02.2016 im Rathaus, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle, 2. OG, Zi. 2.07, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen, [email protected], angefordert/ eingesehen werden. An diese Anschrift sind auch die Angebote zu richten. Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 VOL/AEG). Kostenersatz je Doppelexemplar: bei Abholung 1 20,00 bei Versand 1 25,00 Nähere Informationen zu den Leistungen (insbes. Art sowie Zuschlagskriterien) finden Sie in der Online-Version des „Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union“ Internetadresse: bei Suche von Leistung 1 http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:461363-2015:TEXT:DE:HTML Anforderung gegen Rechnung oder Verrechnungsscheck. Der Kostenersatz wird nicht zurückerstattet. Leistung 2 http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:461367-2015:TEXT:DE:HTML Öffentliche Ausschreibung des Zweckverbandes Kläranlage Böblingen-Sindelfingen Sitz Sindelfingen, Postfach 180, 71043 Sindelfingen Die Stadt Sindelfingen schreibt im Auftrag des Zweckverbandes Kläranlage Böblingen-Sindelfingen auf der Grundlage der VOL/A öffentlich aus: Vergabestelle: Tiefbauamt Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist der: 01.03.2016 11:00 Uhr im Rathaus, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle, 2. OG, Zi. 2.07, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen. Bieter sind nicht zugelassen. Zahlungsbedingungen: nach § 17 VOL/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen. Mit dem Angebot verlangte Nachweise: Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOL/A § 6 Abs. 3 und 4 und weitere. Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis. Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist ist der 31.03.2016. Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote § 19 VOL/A. Fundsachenversteigerung 2016 Am Mittwoch, dem 9. März 2016 findet die Fundsachenversteigerung des Fundamtes der Stadt Sindelfingen statt. Wie auch im letzten Jahr werden Fahrräder, Uhren, Schmuck, Schirme, Kleidungsstücke und andere nützliche Gegenstände versteigert. spätestens 15.02.2016 ihre Rechte beim Fundamt, Zimmer 131, oder bei den Bezirksämtern in Maichingen und Darmsheim geltend zu machen. Die Fundsachen, die versteigert werden sollen, wurden mindestens ein halbes Jahr beim Fundamt der Stadt Sindelfingen oder den Fundstellen der Bezirksämter Maichingen und Darmsheim aufbewahrt. Vorverkaufskarten für Veranstaltungen, auch außerhalb Sindelfingens, gibt es beim Easy Ticket Service im i-Punkt, Marktplatz 1, Telefon 94-325. Geöffnet hat der i-Punkt von Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag 10 bis 17 Uhr. Empfangsberechtigte, das sind Finder und Verlierer, werden hiermit aufgefordert, bis Easy Ticket Service
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