Kurzinformationen Schuleltern 2015

Kurzinformationen für neue Schuleltern
Die Evangelische Grundschule Magdeburg verfolgt das Ziel, eine an christlichen Wertvorstellungen orientierte Bildungs- und Erziehungsarbeit zu leisten.
Christlicher Glaube wird dabei auf vielfältige Weise im Schulalltag gelebt, das gemeinschaftliche Miteinander von Schülern, Lehrern, Erziehern und Eltern soll
spürbar und beispielgebend sein. Weitere und stets aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.ev-grundschule-md.de.
1.
Trägerverein
Der Verein wurde im Jahr 2001 aus einer Elterninitiative heraus gegründet und führt den Namen „Verein evangelische Grundschule Magdeburg e.V.“. Aufgabe
und Zweck des Vereins ist die Trägerschaft und der Betrieb der Evangelischen Grundschule Magdeburg und des ihr angeschlossenen Hortes. Der Trägerverein ist
für die Schul- und Hortkonzeption verantwortlich und achtet auf deren Einhaltung und Umsetzung. Des Weiteren trägt er für die entsprechende pädagogische
und fachliche Fort- und Weiterbildung der Angestellten Sorge.
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet
werden. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln.
1.1 Vereinsmitgliedschaft
Volljährige natürliche oder juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen und wird vom
Vorstand entschieden.
Mitglieder des Vereins evangelische Grundschule Magdeburg e.V. wirken bei der Einrichtung und Trägerschaft der Evangelischen Grundschule inklusive ihres
Hortes sowie der Vereinsarbeit aktiv mit durch das Stimm- und Wahlrecht in den Mitgliederversammlungen und die Möglichkeit der Vorstandstätigkeit.
Die Mitgliedschaft im Verein evangelische Grundschule Magdeburg e.V. ist ab einem Beitrag von 5,00 Euro monatlich möglich. Eine Mitgliedschaft der Eltern im
Verein evangelische Grundschule Magdeburg e.V. ist keine Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes, wird aber gerne gesehen.
Aufnahmeanträge sind über Internetformular, Vorstandsbüro oder Sekretariat erhältlich.
1.2 Vorstand
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und verwaltet das Vereinsvermögen.
Mitglieder des Vorstandes sind:
Uwe Fäsche
Marcel Götze
Andreas Hornemann
Jütte Jostes
Anja Reutter
Jörg-Peter Voigt
Matthias Zapf
Vorsitzender (Versicherungen, Personalwesen)
Stellvertreter (EDV, Neue Medien)
Stellvertreter (Öffentlichkeitsarbeit, Kunst & Musik)
Kassenwart (Finanzen Schule, Hort und Verein)
Stellvertreterin (Fördermittel, Schule & EDV)
Stellvertreter (Bau)
Stellvertreter (Finanzen)
Angela Siebert
Vorstandsassistentin
Öffnungszeiten des Vorstandsbüros
Mo – Fr von 8:00 – 11:30 (oder nach Absprache)
Jütte Jostes
Buchhaltung
Mittwochs und nach Vereinbarung
2.
Mitarbeiter in Schule, Hort und Verwaltung
Schulleitung
Hortleitung
Sekretariat
Vorstandsbüro
Fr. Leiß
Fr. Bodenstein
Fr. Becker
Fr. Siebert
Fr. Jostes
0391/4009685
0391/6628272
0391/4009685
0391/6628061
0391/6628061
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Mo – Fr. von 7:30 bis 12:00 Uhr
3.
Arbeitsstunden der Schuleltern
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.02.09 wurde festgelegt, dass pro Schulelternhaus und Schuljahr 8 Arbeitsstunden zu erbringen sind, die im
Rahmen von
-
Arbeitseinsätzen (Renovierung, Gartenarbeit)
Leitung von Kursen/Arbeitsgemeinschaften in Schule und Hort
Krankheitsvertretung der Erzieherinnen
Putzeinsätzen in Schule und Hort
Datenbankpflege/EDV
Sachspenden nach Absprache (Pflanzen, Möbel, EDV)
Fachliche Beratung
Organisation Hausmusik, Adventsbasar, Abend der Wissenschaft u.ä. (individuelle Lösungen)
geleistet werden können, um die Kosten für den Unterhalt der Schule, Renovierungen, Vertretungskräfte usw. gering zu halten und die Schule weiterhin
solidarisch zu gestalten und zu tragen. Bei Nichtleistung oder offenen Reststunden wird eine entsprechende finanzielle Gegenleistung (10 €/h) erhoben.
Die geleisteten Stunden werden durch die Eltern auf einer Erfassungskarte dokumentiert und gegengezeichnet und dienen am Schuljahresende als
Abrechnungsgrundlage.
4.
Schule und Hort
Aufgrund der Regelungen der Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten werden die Schulkinder von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr (5,5h Betreuung ab Schulbeginn)
durch die Schule betreut. Anschließend übernimmt der Hort die Betreuung für alle im Hort angemeldeten Kinder.
4.1
Öffnungszeiten/Schließzeiten des Hortes
Öffnungszeiten während der Schulzeit:
Mo – Fr
6:00 – 7:30 und 13:00 – 17:30
Ferienhort
7:00 – 17:00
Geschwisterkinder und Externe zwischen 6 und 12 Jahren können in den Ferien als „Ferienhortkinder“ im Hort betreut werden. In den Weihnachtsferien und in
zwei Wochen der Sommerferien ist der Hort i.d.R. geschlossen. Alternative Betreuungsangebote während der Schließzeit können bei der Hortleitung erfragt
werden.
4.2
Gebühren
Die Hortgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Kita-Satzung der LHS Magdeburg (Stand: Juni 2013). Bei Fragen zu Geschwisterermäßigung oder anderen
Nachlassmöglichkeiten bitte an Frau Bodenstein wenden.
4.3
Vollmachten/Abholung
Hortkinder dürfen den Heimweg nur nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten allein bzw. mit autorisierten
abholenden Personen antreten.
Hortkinder und abholende Personen sollen sich persönlich bei der betreuenden Erzieherin verabschieden.
5.
Verschiedenes
5.1.
Abmeldung des Kindes wegen Krankheit
Informieren Sie die Schule am Morgen möglichst vor Schulbeginn über die Erkrankung ihres Kindes.
Ab 6:00 ist der Hort unter 0174/5665223 oder 0391/6628272 (Büro vormittags) zu erreichen, die Mitarbeiterinnen geben die Krankmeldung weiter. Ab 7:30 ist
das Sekretariat unter 0391/4009685 zu erreichen, vorher können Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. In jedem Fall ist bei Fehlzeiten
zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern erforderlich.
5.1.1
Meldung eines Unfalls beim Durchgangsarzt
Sollte Ihr Kind in Schule oder Hort einen Unfall erleiden, dann stellen Sie Ihr Kind beim nächsten durchgängig für Unfälle geöffneten Durchgangsarzt (Dr. Pralow
u.a., Breiter Weg 252 in 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5639520; Höhe Hasselbachplatz neben der Stern-Apotheke) vor, nicht bei ihrem Kinderarzt oder einem
anderen niedergelassenen Arzt. Bei Zahnunfällen suchen Sie bitte Ihren Zahnarzt auf.
5.2
Abmeldung vom Schulessen
Abmeldungen vom Schulessen wegen Krankheit oder entschuldigter Abwesenheit sind am betreffenden Tag bis 8:00 per Internet bzw. unter Tel.: 05971 8016222 durch die Eltern möglich.
Denken Sie daran, für die Zeit der Klassenfahrten und der Schließzeiten das Essen rechtzeitig abzubestellen
5.3.
Mitbringen von Hunden
Das Mitbringen von Hunden auf das Schulgelände bzw. in das Schulgebäude ist untersagt. Der Platz neben den Fahrradständern darf zum Anleinen eines Hundes
genutzt werden. Auf dem das Schulgelände umgebenden Grünstreifen abgesonderter Hundekot ist zu entfernen.
5.4
Alkohol und Zigaretten
Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Alkoholisierte Personen haben keinen Zutritt, und das Mitgeben von Kindern an
alkoholisierte abholende Personen ist untersagt.
5.5
Wertsachen
Die Kinder sollten wegen der damit verbundenen Diebstahlsgefahr keine größeren Bargeldsummen, Mobiltelefone, elektronische Kleingeräte (Walkman etc.)
oder Schmuck bei sich haben. Der Schul- und Hortträger haftet bei Verlust nicht.
5.6
Haftpflicht
Beschädigen Kinder durch unsachgemäßen Gebrauch oder Mutwillen Mobiliar und Einrichtungsgegenstände der Schule und des Hortes, werden die anfallenden
Kosten für Reparatur oder Neubeschaffung den Eltern in Rechnung gestellt.
5.7
Fundsachen
In unserer Gebäudehälfte aufgefundene Kleidungsstücke werden im Mehrzweckraum gesammelt. Sicherheitshalber sollte auch in der Aula und den
Sportumkleiden nachgesehen werden, wo ebenfalls Fundstücke aus beiden Schulen ausgelegt werden. Nach spätestens 28 Tagen werden die Fundstücke in die
Altkleidersammlung gegeben.
5.8
Elternsport
Eltern der Schule haben regelmäßig dienstags ab 20:00 die Möglichkeit, in der Turnhalle zum Elternsport zusammen zu kommen. Da es sich um eine reine
freizeitsportliche Aktivität handelt, besteht im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz über eine öffentliche Unfallkasse. Ansprechpartner ist Marco
Mehnert (Tel.: 0391/50584860 oder [email protected]).
5.9
Änderungen
Bitte teilen Sie im Sekretariat oder Vorstandsbüro umgehend Änderungen der
Anschrift
E-Mail / Telefonnummer
Kontoverbindung
mit.
5.10
Kündigungen
Bitte beachten Sie bei Vertragskündigungen die jeweils gültigen Fristen, in der Regel der 31.01. und der 31.07. eines Jahres. Hortverträge laufen im Gegensatz zu
den Schulverträgen nicht automatisch zum Ende des 4. Schuljahres aus, sondern bedürfen einer Kündigung.
Auch die Vereinsmitgliedschaft endet nicht automatisch, sondern kann nur jeweils zum 31.01. bzw. 31.07. gekündigt werden.
Stand: 26.08.2015