Kurzinformationen für neue Schuleltern Die Evangelische Grundschule Magdeburg verfolgt das Ziel, eine an christlichen Wertvorstellungen orientierte Bildungs- und Erziehungsarbeit zu leisten. Christlicher Glaube wird dabei auf vielfältige Weise im Schulalltag gelebt, das gemeinschaftliche Miteinander von Schülern, Lehrern, Erziehern und Eltern soll spürbar und beispielgebend sein. Weitere und stets aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.ev-grundschule-md.de. 1. Trägerverein Der Verein wurde im Jahr 2001 aus einer Elterninitiative heraus gegründet und führt den Namen „Verein evangelische Grundschule Magdeburg e.V.“. Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Trägerschaft und der Betrieb der Evangelischen Grundschule Magdeburg und des ihr angeschlossenen Hortes. Der Trägerverein ist für die Schul- und Hortkonzeption verantwortlich und achtet auf deren Einhaltung und Umsetzung. Des Weiteren trägt er für die entsprechende pädagogische und fachliche Fort- und Weiterbildung der Angestellten Sorge. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln. 1.1 Vereinsmitgliedschaft Volljährige natürliche oder juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen und wird vom Vorstand entschieden. Mitglieder des Vereins evangelische Grundschule Magdeburg e.V. wirken bei der Einrichtung und Trägerschaft der Evangelischen Grundschule inklusive ihres Hortes sowie der Vereinsarbeit aktiv mit durch das Stimm- und Wahlrecht in den Mitgliederversammlungen und die Möglichkeit der Vorstandstätigkeit. Die Mitgliedschaft im Verein evangelische Grundschule Magdeburg e.V. ist ab einem Beitrag von 5,00 Euro monatlich möglich. Eine Mitgliedschaft der Eltern im Verein evangelische Grundschule Magdeburg e.V. ist keine Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes, wird aber gerne gesehen. Aufnahmeanträge sind über Internetformular, Vorstandsbüro oder Sekretariat erhältlich. 1.2 Vorstand Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und verwaltet das Vereinsvermögen. Mitglieder des Vorstandes sind: Uwe Fäsche Marcel Götze Andreas Hornemann Jütte Jostes Anja Reutter Jörg-Peter Voigt Matthias Zapf Vorsitzender (Versicherungen, Personalwesen) Stellvertreter (EDV, Neue Medien) Stellvertreter (Öffentlichkeitsarbeit, Kunst & Musik) Kassenwart (Finanzen Schule, Hort und Verein) Stellvertreterin (Fördermittel, Schule & EDV) Stellvertreter (Bau) Stellvertreter (Finanzen) Angela Siebert Vorstandsassistentin Öffnungszeiten des Vorstandsbüros Mo – Fr von 8:00 – 11:30 (oder nach Absprache) Jütte Jostes Buchhaltung Mittwochs und nach Vereinbarung 2. Mitarbeiter in Schule, Hort und Verwaltung Schulleitung Hortleitung Sekretariat Vorstandsbüro Fr. Leiß Fr. Bodenstein Fr. Becker Fr. Siebert Fr. Jostes 0391/4009685 0391/6628272 0391/4009685 0391/6628061 0391/6628061 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo – Fr. von 7:30 bis 12:00 Uhr 3. Arbeitsstunden der Schuleltern Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.02.09 wurde festgelegt, dass pro Schulelternhaus und Schuljahr 8 Arbeitsstunden zu erbringen sind, die im Rahmen von - Arbeitseinsätzen (Renovierung, Gartenarbeit) Leitung von Kursen/Arbeitsgemeinschaften in Schule und Hort Krankheitsvertretung der Erzieherinnen Putzeinsätzen in Schule und Hort Datenbankpflege/EDV Sachspenden nach Absprache (Pflanzen, Möbel, EDV) Fachliche Beratung Organisation Hausmusik, Adventsbasar, Abend der Wissenschaft u.ä. (individuelle Lösungen) geleistet werden können, um die Kosten für den Unterhalt der Schule, Renovierungen, Vertretungskräfte usw. gering zu halten und die Schule weiterhin solidarisch zu gestalten und zu tragen. Bei Nichtleistung oder offenen Reststunden wird eine entsprechende finanzielle Gegenleistung (10 €/h) erhoben. Die geleisteten Stunden werden durch die Eltern auf einer Erfassungskarte dokumentiert und gegengezeichnet und dienen am Schuljahresende als Abrechnungsgrundlage. 4. Schule und Hort Aufgrund der Regelungen der Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten werden die Schulkinder von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr (5,5h Betreuung ab Schulbeginn) durch die Schule betreut. Anschließend übernimmt der Hort die Betreuung für alle im Hort angemeldeten Kinder. 4.1 Öffnungszeiten/Schließzeiten des Hortes Öffnungszeiten während der Schulzeit: Mo – Fr 6:00 – 7:30 und 13:00 – 17:30 Ferienhort 7:00 – 17:00 Geschwisterkinder und Externe zwischen 6 und 12 Jahren können in den Ferien als „Ferienhortkinder“ im Hort betreut werden. In den Weihnachtsferien und in zwei Wochen der Sommerferien ist der Hort i.d.R. geschlossen. Alternative Betreuungsangebote während der Schließzeit können bei der Hortleitung erfragt werden. 4.2 Gebühren Die Hortgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Kita-Satzung der LHS Magdeburg (Stand: Juni 2013). Bei Fragen zu Geschwisterermäßigung oder anderen Nachlassmöglichkeiten bitte an Frau Bodenstein wenden. 4.3 Vollmachten/Abholung Hortkinder dürfen den Heimweg nur nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten allein bzw. mit autorisierten abholenden Personen antreten. Hortkinder und abholende Personen sollen sich persönlich bei der betreuenden Erzieherin verabschieden. 5. Verschiedenes 5.1. Abmeldung des Kindes wegen Krankheit Informieren Sie die Schule am Morgen möglichst vor Schulbeginn über die Erkrankung ihres Kindes. Ab 6:00 ist der Hort unter 0174/5665223 oder 0391/6628272 (Büro vormittags) zu erreichen, die Mitarbeiterinnen geben die Krankmeldung weiter. Ab 7:30 ist das Sekretariat unter 0391/4009685 zu erreichen, vorher können Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. In jedem Fall ist bei Fehlzeiten zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern erforderlich. 5.1.1 Meldung eines Unfalls beim Durchgangsarzt Sollte Ihr Kind in Schule oder Hort einen Unfall erleiden, dann stellen Sie Ihr Kind beim nächsten durchgängig für Unfälle geöffneten Durchgangsarzt (Dr. Pralow u.a., Breiter Weg 252 in 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5639520; Höhe Hasselbachplatz neben der Stern-Apotheke) vor, nicht bei ihrem Kinderarzt oder einem anderen niedergelassenen Arzt. Bei Zahnunfällen suchen Sie bitte Ihren Zahnarzt auf. 5.2 Abmeldung vom Schulessen Abmeldungen vom Schulessen wegen Krankheit oder entschuldigter Abwesenheit sind am betreffenden Tag bis 8:00 per Internet bzw. unter Tel.: 05971 8016222 durch die Eltern möglich. Denken Sie daran, für die Zeit der Klassenfahrten und der Schließzeiten das Essen rechtzeitig abzubestellen 5.3. Mitbringen von Hunden Das Mitbringen von Hunden auf das Schulgelände bzw. in das Schulgebäude ist untersagt. Der Platz neben den Fahrradständern darf zum Anleinen eines Hundes genutzt werden. Auf dem das Schulgelände umgebenden Grünstreifen abgesonderter Hundekot ist zu entfernen. 5.4 Alkohol und Zigaretten Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Alkoholisierte Personen haben keinen Zutritt, und das Mitgeben von Kindern an alkoholisierte abholende Personen ist untersagt. 5.5 Wertsachen Die Kinder sollten wegen der damit verbundenen Diebstahlsgefahr keine größeren Bargeldsummen, Mobiltelefone, elektronische Kleingeräte (Walkman etc.) oder Schmuck bei sich haben. Der Schul- und Hortträger haftet bei Verlust nicht. 5.6 Haftpflicht Beschädigen Kinder durch unsachgemäßen Gebrauch oder Mutwillen Mobiliar und Einrichtungsgegenstände der Schule und des Hortes, werden die anfallenden Kosten für Reparatur oder Neubeschaffung den Eltern in Rechnung gestellt. 5.7 Fundsachen In unserer Gebäudehälfte aufgefundene Kleidungsstücke werden im Mehrzweckraum gesammelt. Sicherheitshalber sollte auch in der Aula und den Sportumkleiden nachgesehen werden, wo ebenfalls Fundstücke aus beiden Schulen ausgelegt werden. Nach spätestens 28 Tagen werden die Fundstücke in die Altkleidersammlung gegeben. 5.8 Elternsport Eltern der Schule haben regelmäßig dienstags ab 20:00 die Möglichkeit, in der Turnhalle zum Elternsport zusammen zu kommen. Da es sich um eine reine freizeitsportliche Aktivität handelt, besteht im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz über eine öffentliche Unfallkasse. Ansprechpartner ist Marco Mehnert (Tel.: 0391/50584860 oder [email protected]). 5.9 Änderungen Bitte teilen Sie im Sekretariat oder Vorstandsbüro umgehend Änderungen der Anschrift E-Mail / Telefonnummer Kontoverbindung mit. 5.10 Kündigungen Bitte beachten Sie bei Vertragskündigungen die jeweils gültigen Fristen, in der Regel der 31.01. und der 31.07. eines Jahres. Hortverträge laufen im Gegensatz zu den Schulverträgen nicht automatisch zum Ende des 4. Schuljahres aus, sondern bedürfen einer Kündigung. Auch die Vereinsmitgliedschaft endet nicht automatisch, sondern kann nur jeweils zum 31.01. bzw. 31.07. gekündigt werden. Stand: 26.08.2015
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