An die Medien Zürich, 11. Januar 2016 Medienmitteilung KBIK lehnt die Volksinitiative "Bezahlbare Kinderbetreuung für alle" ab Die KBIK spricht sich mit 10:5 Stimmen gegen die Volksinitiative "Bezahlbare Kinderbetreuung für alle" aus. Ein kantonal geführter Betreuungsfonds ist unnötig, weil die Gemeinden bereits familienergänzende Betreuungsplätze anbieten, welche sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Das Volksschulgesetz verpflichtet die Gemeinden seit 2005, den Bedarf für weitergehende Tagesstrukturen zu erheben und dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Tagesstrukturen für Kinder im Volksschulalter anzubieten. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet die Gemeinden seit 2011, ein ebenfalls bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder im Vorschulalter anzubieten. Sogar die Initianten bestätigen, dass das Angebot in den letzten Jahren stark ausgebaut worden ist. Dass es in urbanen Gebieten ein grösseres Angebot als in eher ländlicheren Gebieten gibt, ist auf den tatsächlich geltend gemachten Bedarf zurückzuführen und ist insofern vom Volk so gewollt. Die meisten Gemeinden haben die Elternbeiträge, die höchstens kostendeckend sein dürfen, einkommensabhängig ausgestaltet. Es obliegt der kommunalen Bevölkerung, im üblichen demokratischen Prozess auf die Gestaltung der Elternbeiträge einzuwirken. Aus Sicht der KBIK ist das Mitspracherecht der Eltern gegeben. Angesichts des stetig wachsenden Angebots besteht keine Veranlassung, in die Kompetenzen der Gemeinden einzugreifen. Ein Betreuungsfonds wäre ein bürokratisch aufwändiges und zentralistisches Instrument, welches Unternehmen und selbstständig Erwerbende in einem bereits schwierigen wirtschaftlichen Umfeld zusätzlich belasten würde. Mit ihren Steuern leistet die Wirtschaft ihren Beitrag an die Kosten der öffentlichen Hand für die Kinderbetreuung. Viele grössere Unternehmen bieten zudem eigene Kinderbetreuungseinrichtungen an oder arbeiten diesbezüglich mit den Gemeinden zusammen. Die Minderheit der KBIK, bestehend aus AL, SP und Grünen, unterstützt diese Volksinitiative mit dem Argument, dass sich die Wirtschaft zu wenig an den Kosten beteiligt, aber direkt davon profitiert, wenn die Eltern dank der von ihnen massgeblich finanzierten Kinderbetreuung berufstätig sein können. In unseren Nachbarländern beteiligt sich die öffentliche Hand wesentlich stärker an diesen Kosten. Ausserdem versprechen sich die Befürworter von einem kantonalen Betreuungsfonds, wie ihn verschiedene Westschweizer Kantone bereits kennen, dass noch mehr Betreuungsplätze als bisher, speziell auch in weniger urbanen Gebieten, angeboten werden könnten. Sekretariat Kommission für Bildung und Kultur, Parlamentsdienste, Haus zum Rechberg, Hirschengraben 40, Postfach, 8090 Zürich Telefon: +41 43 259 59 14 – Fax: +41 43 259 51 88 – [email protected] Rückfragen: Kommissionspräsident Moritz Spillmann, Tel. 078 711 89 14, bis 16.00 Uhr Freundliche Grüsse Moritz Spillmann Präsident Jacqueline Wegmann Sekretärin 2
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