Medienmitteilung KBIK vom 11. Januar 2016

An die Medien
Zürich, 11. Januar 2016
Medienmitteilung
KBIK lehnt die Volksinitiative "Bezahlbare Kinderbetreuung für alle" ab
Die KBIK spricht sich mit 10:5 Stimmen gegen die Volksinitiative "Bezahlbare
Kinderbetreuung für alle" aus. Ein kantonal geführter Betreuungsfonds ist unnötig,
weil die Gemeinden bereits familienergänzende Betreuungsplätze anbieten, welche
sich am tatsächlichen Bedarf orientieren.
Das Volksschulgesetz verpflichtet die Gemeinden seit 2005, den Bedarf für weitergehende
Tagesstrukturen zu erheben und dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Tagesstrukturen
für Kinder im Volksschulalter anzubieten. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet die
Gemeinden seit 2011, ein ebenfalls bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender
Betreuung für Kinder im Vorschulalter anzubieten. Sogar die Initianten bestätigen, dass das
Angebot in den letzten Jahren stark ausgebaut worden ist. Dass es in urbanen Gebieten ein
grösseres Angebot als in eher ländlicheren Gebieten gibt, ist auf den tatsächlich geltend
gemachten Bedarf zurückzuführen und ist insofern vom Volk so gewollt.
Die meisten Gemeinden haben die Elternbeiträge, die höchstens kostendeckend sein dürfen,
einkommensabhängig ausgestaltet. Es obliegt der kommunalen Bevölkerung, im üblichen
demokratischen Prozess auf die Gestaltung der Elternbeiträge einzuwirken. Aus Sicht der
KBIK ist das Mitspracherecht der Eltern gegeben. Angesichts des stetig wachsenden
Angebots besteht keine Veranlassung, in die Kompetenzen der Gemeinden einzugreifen.
Ein Betreuungsfonds wäre ein bürokratisch aufwändiges und zentralistisches Instrument,
welches Unternehmen und selbstständig Erwerbende in einem bereits schwierigen
wirtschaftlichen Umfeld zusätzlich belasten würde. Mit ihren Steuern leistet die Wirtschaft
ihren Beitrag an die Kosten der öffentlichen Hand für die Kinderbetreuung. Viele grössere
Unternehmen bieten zudem eigene Kinderbetreuungseinrichtungen an oder arbeiten
diesbezüglich mit den Gemeinden zusammen.
Die Minderheit der KBIK, bestehend aus AL, SP und Grünen, unterstützt diese Volksinitiative
mit dem Argument, dass sich die Wirtschaft zu wenig an den Kosten beteiligt, aber direkt
davon profitiert, wenn die Eltern dank der von ihnen massgeblich finanzierten
Kinderbetreuung berufstätig sein können. In unseren Nachbarländern beteiligt sich die
öffentliche Hand wesentlich stärker an diesen Kosten. Ausserdem versprechen sich die
Befürworter von einem kantonalen Betreuungsfonds, wie ihn verschiedene Westschweizer
Kantone bereits kennen, dass noch mehr Betreuungsplätze als bisher, speziell auch in
weniger urbanen Gebieten, angeboten werden könnten.
Sekretariat Kommission für Bildung und Kultur, Parlamentsdienste, Haus zum Rechberg, Hirschengraben 40,
Postfach, 8090 Zürich Telefon: +41 43 259 59 14 – Fax: +41 43 259 51 88 – [email protected]
Rückfragen: Kommissionspräsident Moritz Spillmann, Tel. 078 711 89 14, bis 16.00 Uhr
Freundliche Grüsse
Moritz Spillmann
Präsident
Jacqueline Wegmann
Sekretärin
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