Herbst-Ausgabe 2015 PartnerTipps EDITORIAL "Kalte Progression" frisst Reform rasch wieder auf Die von der Regierung initiierte Steuerreform wird im Jahr 2016 die Lohn- und Einkommenssteuer um 4,9 Mrd. Euro entlasten. Aber ein Jahr später wird ein Teil der Entlastung durch die "kalte Progression" verschwunden sein. Nach Berechnungen der Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung wird die durch diesen Effekt verursachte Belastung im Jahr 2019 wieder das Niveau von 2009 erreichen. Über zehn Jahre beträgt die Belastung durch die kalte Progression 950 Mio. pro Jahr. Laut der Innsbrucker Wirtschaftsforscher Florian Wakolbinger und Viktor Steiner wird aber schon im Jahr 2017 ein Teil der Neues aus dem Rechtsbereich Steuerreform: Was wurde im letzten Moment geändert? Know-How aktuell Was ändert sich bei Absetz- und Freibeträgen? Entlastung durch die schleichende jährliche Steuererhöhung Lesen Sie mehr auf Seite 2 Lesen Sie mehr auf Seite 9 für die Lohnsteuer maßgeblichen Einkommensgrenzen aber Neues aus dem Bankenbereich Crowdfunding bleiben gleich. Damit rücken von Jahr zu Jahr immer mehr Kontrolle Finanzpolizei: Sind Sie vorbereitet? Lesen Sie mehr auf Seite 10 Lesen Sie mehr auf Seite 3 Managementwissen kompakt Was kommt neues rund ums Auto? Steuer-Termine 2015 Rechtsund Steuerinfos Seite 2-7 Lesen Sie mehr auf Seite 12 Arbeitnehmer in höhere Steuerklassen vor - ein Teil ihrer Für die Abschaffung der 'kalten Progression' soll lt. Finanzminister Dr. Schelling bis Jahresende eine Lösung vorliegen. Einladung zum Steuer Event 2015 Managementwissen kompakt Seite 8 Grund für diesen Effekt: Die Löhne steigen jedes Jahr, die Lohnsteigerungen wird somit vom Finanzamt abgeschöpft. Kunden im Mittelpunkt Einladung zur Veranstaltungsserie Ihr Beraterteam der Partner-Treuhand-Gruppe Lesen Sie mehr auf Seite 15 Lesen Sie mehr auf Seite 7 im Rahmen der kalten Progression verschwunden sein. Der Know-How aktuell Seite 9 Neues aus dem Bankenbereich ... Seite 10-11 Kunden im Mittelpunkt Seite 12-14 Partner-Treuhand Gruppe Intern Seite 15 Rechts- und Steuerinfos Steuerreform: Was wurde im letzten Moment geändert? Im Zuge der Regierungsvorlage und des parlamentarischen Prozesses ist es bei der Steuerreform noch zu einigen Änderungen gekommen. Hier ein kurzer Überblick: Senkung Mindestbeitragsgrundlage Die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung der gewerblichen Sozialversicherung wird ab 1.1.2016 gesenkt. Statt den bisherigen € 724,00 wird sie € 406,00 betragen. Für die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung gelten folgende Beträge: ab 1.1.2016: € 706,56, ab 1.1.2018: € 606,36, ab 1.1.2020: € 506,19. Diese Beträge werden noch mit der jeweils gültigen Aufwertungszahl erhöht. Meldung von Kapitalzufluss Die Banken müssen Zuflüsse auf Konten und Depots von natürlichen Personen und liechtensteinischen Stiftungen ab € 50.000,00 melden, wenn diese in der Zeit zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein getätigt wurden. Es besteht die Möglichkeit einer anonymen Einmalzahlung bzw. einer Selbstanzeige. Kontoeinsicht nur per richterlicher Anordnung Die Einsichtnahme in Konten bei Kredit- und Finanzinstituten wird nur per richterlicher Anordnung möglich sein. Zusätzlich soll diese Anordnung der Kontrolle durch das Bundesfinanzgericht unterliegen. Der Abgabenpflichtige soll über FinanzOnline von der Kontenregistereinsicht informiert werden. Verschiebung der Erhöhung der Umsatzsteuer im Tourismus Neuerungen ab 1.1.2017 Neu beschlossen wurde auch das Meldepflicht-Änderungsgesetz. Die Änderungen werden mit 1.1.2017 in Kraft treten. Änderungen bei geringfügig Beschäftigten Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird es künftig nicht mehr geben. Jedes Beschäftigungsverhältnis, das weniger als einen Monat dauert, soll der Teilversicherung in der Unfallversicherung unterliegen, sofern das Entgelt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsbeginn Statt der bisherigen Mindestangaben-Meldung und späteren Vollanmeldung kommt eine vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsantritt. Darin müssen alle Daten angegeben werden, ohne die eine Anmeldung nicht möglich ist. Alle Daten, die noch fehlen, müssen nicht wie bisher in der Vollanmeldung bekannt gegeben werden, sondern werden bei der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung gemeldet. Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung Die neue monatliche Beitragsgrundlagenmeldung soll künftig den Beitragsnachweis und den -grundlagennachweis ersetzen. Die Meldungen müssen bis zum 15. des Folgemonats elektronisch erledigt werden. Erfolgt das nicht bzw. nicht vollständig, werden die Werte des Vormonats fortgeschrieben. Sind keine Werte vorhanden, kann der Sozialversicherungsträger sie schätzen. Änderungsmeldung Für Tourismusbetriebe und Theater- und Musikaufführungen wird die Erhöhung der Umsatzsteuer von 1.4.2016 auf 1.5.2016 verschoben. Der Steuersatz von 10 % bleibt nicht nur für Studentenheime, sondern auch für Schüler- und Lehrlingsheime bestehen. Bisher sind Änderungsmeldungen innerhalb von sieben Tagen zu machen. Künftig sind nur jene Änderungen zu melden, die kein Bestandteil der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung sind, wie z. B. ein Wechsel von Voll- auf Teilversicherung und umgekehrt sowie Adress- und Namensänderungen beim Versicherten aber auch beim Dienstgeber. Arbeitnehmerveranlagung Wussten Sie? Wenn sich eine Steuergutschrift ergibt, soll die Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch (antragslos) erfolgen, z. B. wenn Unser Kompetenzzentrum Lohnverrechnung & Arbeitsrecht bietet monatlich mit „Tipps kompakt – Aktuelles aus der Lohnverrechnung“ einen speziellen einseitigen Ratgeber. Diesen senden wir Ihnen auf Wunsch gerne kostenlos monatlich per E-Mail zu. • • bis Ende Juni keine Abgabenerklärung für das vorangegangene Veranlagungsjahr eingereicht wurde, ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen. Seite 2 Rechts- und Steuerinfos Kontrolle Finanzpolizei: Sind Sie vorbereitet? Kontaktperson/Geschäftsleitung: • • • • • • Was ist in Ihrem Unternehmen von Interesse für die Finanzpolizei? Sie sollten sich auf die Kontrolle der Finanzpolizei vorbereiten. Vorab müssen die Bereiche des Unternehmens gefunden werden, die für die Finanzpolizei interessant sein könnten. Die Unterlagen dafür sollten griffbereit und gesondert aufbewahrt werden. So wird auch sichergestellt, dass die Beamten bei einer Kontrolle nur diese Unterlagen einsehen. Hauptaugenmerk legt die Finanzpolizei auf folgende Bereiche: Arbeitsmarkt: Anmeldung aller Arbeitnehmer, Entlohnung, Ausländerbeschäftigung, Arbeitskräfteüberlassung, Arbeits- und Urlaubsaufzeichnungen. Allgemeine Steueraufsicht: Kontrolliert wird, ob alle Umsätze und Einkünfte erklärt werden und alle Lohnabgaben abgeführt werden. Es sollen Beweismittel zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage gesammelt werden. Sonstige Kontrollen: Beispielsweise Gewerbeberechtigungen. Wer empfängt die Finanzpolizei? Im Unternehmen sollte eine Person bestimmt werden (und eine Vertretung), die verantwortlich ist, wenn die Finanzpolizei vor der Tür steht. Wichtig: Der Mitarbeiter am Empfang muss Bescheid wissen, wen er informieren muss. Der verantwortliche Mitarbeiter und der Geschäftsführer müssen darauf vorbereitet werden, was auf sie zukommen wird. Checkliste: Wie verhalte ich mich richtig? Empfang/Sekretariat: • Die Finanzpolizei ruhig und freundlich empfangen (das gilt auch für alle anderen Personen, die Kontakt mit der Finanzpolizei haben). • Sofort die zuständige Kontaktperson und die Geschäftsleitung informieren. • Die Beamten in einen eigenen Besprechungsraum bitten. Wenn die Beamten nicht in einen Besprechungsraum gehen wollen, dann sollte der Mitarbeiter sie bitten, mit der Kontrolle zu warten bis die zuständige Kontaktperson erscheint. Achtung: Darauf besteht kein Rechtsanspruch, daher muss die Kontaktperson sofort kommen, wenn sie informiert wird. • • • • Informieren Sie uns – Ihren Steuerberater! Bitten Sie die Finanzpolizei mit der Kontrolle zu warten, bis jemand von uns im Haus ist. Zeigen Sie Ihre Kooperationsbereitschaft (Fotografieren bzw. Filmen kann die Finanzpolizei verbieten). Lassen Sie sich die Dienstnummer des Einsatzleiters zeigen. Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage der Kontrolle. Fordern Sie eine Rechtsbelehrung über die Rechte und Pflichten, den Ablauf der Kontrolle und allfällige Rechtsfolgen sowie die organisatorischen Einzelheiten der Kontrolle. Die Finanzpolizei sollte den laufenden Geschäftsbetrieb wenn möglich nicht stören. Bieten Sie wieder einen eigenen Besprechungsraum an, wenn dies möglich ist. Begleiten Sie die Finanzpolizei durch den Betrieb. Erlauben Sie keine freiwillige Durchsuchung von Orten oder Gegenständen. Den Beamten ist keine Durchsuchung erlaubt, außer es liegt eine gerichtlich bewilligte Durchsuchungsanordnung vor oder sie wird der Finanzpolizei erlaubt. Wenn die Finanzpolizei eine Durchsuchungsmaßnahme durchführen darf, dann bestehen Sie darauf, dass wir als Steuerberater dabei sind. Bieten Sie statt der Durchsuchung an, die geforderten Unterlagen nachzureichen. Welche Unterlagen die Finanzpolizei einsehen darf, richtet sich nach der Rechtsgrundlage auf der die Kontrolle beruht. Das Recht zur Einsichtnahme heißt nicht gleichzeitig, dass die Unterlagen mitgenommen werden dürfen. Dokumentieren Sie, welche Unterlagen eingesehen werden. Für den Fall, dass Unterlagen an die Finanzpolizei übergeben werden, machen Sie Kopien. Fordern Sie eine Kopie der Niederschrift an und überprüfen Sie, ob sie richtig und vollständig ist. Befragung Professionelle Antworten auf die Befragung sind nur möglich, wenn sich alle Beteiligten darauf vorbereiten. • • • • • Antworten sollten nur gegeben werden, wenn sie auch sicher mitgeschrieben werden. Zuvor sollte unbedingt die Rechtsgrundlage abgeklärt werden. Nur im Beisein der Vertrauensperson (Steuerberater) antworten. Wichtig: Nur die Fragen beantworten, die gestellt werden – keine Vermutungen äußern. Sie sind verpflichtet, richtig und vollständig auszusagen. Wenn eine inhaltliche Vorbereitung nötig ist, dann bieten Sie an, dass die Fragen schriftlich beantwortet werden. Professionelle Vorbereitung Wie Sie aus dem Artikel erkennen können, ist es wichtig, sich im Vorfeld Gedanken zu machen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen in einer „Erste Hilfe-Broschüre“ zusammengefasst. Sie können diese Broschüre unter der E-Mailadresse: [email protected] bestellen. Wir erarbeiten mit Ihnen auch gerne einen Leitfaden, der auf Ihr Unternehmen individuell abgestimmt ist. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin. Seite 3 Rechts- und Steuerinfos Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten? • • • • fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung UID-Nummer (UID) des liefernden Unternehmers UID-Nummer (UID) des empfangenden Unternehmers, wenn der Rechnungsbruttobetrag € 10.000,00 übersteigt Hinweis auf die Differenzbesteuerung, wenn diese angewendet wird (z. B. Autohandel oder Antiquitätenhändler) Kleinbetragsrechnungen Rechnungen mit einem Betrag von höchstens € 400,00 (inklusive Umsatzsteuer) müssen mindestens folgende Merkmale enthalten: • • • Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht. Um diesen Formvorschriften zu genügen, muss eine Rechnung folgende Merkmale aufweisen: • Name und Anschrift des liefernden und des empfangenden • • Unternehmers Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder Zeitraum über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden, genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes – jedoch nur, wenn dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das ist z. B. der Fall bei mehrtägigen Übernachtungen in einem Hotel. Hier muss nicht jeder Tag, in dem das Zimmer belegt war, einzeln angegeben werden. Ein Hinweis auf den Zeitraum, in dem der Gast das Zimmer genutzt hat, ist ausreichend. • • • • Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz. Wird die Rechnung nicht in Euro ausgestellt, ist zusätzlich der Steuerbetrag in Euro anzugeben. Steht der Betrag in Euro zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht fest, hat der Unternehmer nachvollziehbar anzugeben, welche Umrechnungsmethode angewendet wird. der auf das Entgelt anfallende Steuerbetrag Ausstellungsdatum falls eine Steuerbefreiung besteht: Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist oder Hinweis auf einen Übergang der Steuerschuld Seite 4 • • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung Tag der Lieferung oder Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe Steuersatz Hinweis: Bei bestimmten Rechnungsarten (z. B. Anzahlungen, Schlussrechnungen, Rechnungen in der Bauwirtschaft oder mit Auslandstatbeständen) gelten zusätzliche Vorschriften. Rechts- und Steuerinfos Wer ist tatsächlich zur Anschaffung einer Registrierkasse verpflichtet? Im Zuge der Steuerreform werden bereits ab 1.1.2016 eine generelle Einzelaufzeichnungs- und Einzelerfassungspflicht von Barumsätzen sowie eine Belegerteilungspflicht in Kraft treten. Einzelaufzeichnungspflicht Barumsätze sind ab dem ersten Euro einzeln zu erfassen. Der Finanzminister kann durch Verordnung bestimmte Erleichterungen bei der Führung von Aufzeichnungen, der Verwendung von Registrierkassen und der Belegerteilungspflicht festlegen. Diese Verordnungsermächtigung ist allerdings beispielsweise eingeschränkt für: • • • Umsätze bis zu einem Jahresumsatz von € 30.000,00 je Betrieb, wenn die Umsätze von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten getätigt werden (wie z. B. mobile Eisverkäufer, Christbaumhändler oder offene Fahrgeschäfte) bestimmte Automaten (wie z. B. Kaugummiautomaten) Betriebe, bei denen keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld erfolgt (z. B. Webshops). Registrierkassenpflicht Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht ab einem Jahresumsatz von € 15.000,00 je Betrieb, sofern die Barumsätze € 7.500,00 überschreiten. Zum Barumsatz zählen: Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte sowie andere vergleichbare Zahlungsformen (wie z. B. Zahlung mit dem Mobiltelefon). Der Finanzminister kann für Gruppen, die „mobil“ tätig sind, wie z. B. Friseure, Masseure, Ärzte, Tierärzte, Reiseleiter, durch Verordnung Erleichterungen bezüglich der zeitlichen Erfassung der Bareinnahmen festlegen. Technische Sicherheitslösungen • • • Die Software muss automatische und signierte Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege erstellen und im Datenerfassungsprotokoll ablegen können. Die Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse muss durch Eingabe eines Initialwertes in Betrieb genommen werden können. Unternehmer müssen Signaturerstellungseinheiten über FinanzOnline registrieren. Jene, die ein geschlossenes Gesamtsystem und mehr als 500 Eingabestationen haben, können mit einem Feststellungsbescheid eine Sicherheitseinrichtung ohne Signaturerstellungseinheit genehmigt bekommen. Die entsprechenden Vorschriften zum technischen Schutz der Kassen treten erst mit 1.1.2017 in Kraft. Vergünstigungen zur Anschaffung der Registrierkasse Wird aufgrund der neuen Registrierkassenpflicht ein elektronisches Aufzeichnungssystem (wie z. B. eine elektronische Registrierkasse oder ein elektronisches Kassensystem) zwischen dem 1.3.2015 und dem 31.12.2016 angeschafft, kann Folgendes in Anspruch genommen werden: • • Anschaffungs- und Umrüstungskosten sind in voller Höhe Betriebsausgaben. Anschaffungsprämie von € 200,00 pro einzelner Erfassungseinheit (abweichende Regelungen bei elektronischen Kassensystemen) – sie ist im Rahmen der Steuererklärung für 2015 und 2016 zu beantragen. Die Prämie steht bei Anschaffung eines neuen Systems oder Umrüstung eines bestehenden Systems zu. Pflicht zur Mitnahme des Kassenbons Kunden müssen den Kassenzettel entgegennehmen und ihn solange mit sich tragen, bis sie sich außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten befinden. Es gibt allerdings keine Strafe, wenn das nicht passiert. Roadshow Registrierkassen Gemeinsam mit der WKO informieren wir im September und Oktober: „Was bedeuten diese Vorschriften in der Praxis und welche Maßnahmen müssen vom Unternehmen gesetzt werden, um gesetzeskonform zu handeln?“ Nähere Informationen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage / Terminübersicht. Die Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen gegen Manipulation zu schützen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (Begutachtungsentwurf): • • • • Die Registrierkasse muss die erfassten Barumsätze über eine Signaturerstellungseinheit signieren. Die Signatur muss im Datenerfassungsprotokoll beim jeweiligen Barumsatz gespeichert und am Beleg als maschinenlesbarer Code angebracht werden. Die Registrierkasse muss jeden einzelnen Barumsatz im Datenerfassungsprotokoll abspeichern. Die Registrierkasse muss auch jeden Beleg ausdrucken oder elektronisch bereitstellen können. Seite 5 Rechts- und Steuerinfos Wann zählt ein Fußballspieler zu den Profis? Steuerbefreiung für Vereine Der Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. Er ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird tätig über seine Organe – die Vereinsfunktionäre. Der Verein verfolgt einen bestimmten, ideellen Zweck. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszwecks einsetzen. Damit ein Verein in den Genuss der Steuerbefreiung kommt, muss er nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder seiner sonstigen Rechtsgrundlage und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung von • • gemeinnützigen mildtätigen oder • kirchlichen Zwecken dienen. Neuregelung für Sportvereine Begünstigt ist die Förderung jeglicher Art von körperlicher Betätigung. Berufssportler fallen allerdings nicht darunter, da hier das wirtschaftliche Interesse im Vordergrund steht. Bisher war ein Amateur-Sportverein dann gegeben, wenn der überwiegende Teil der Mitglieder im Verein den Sport nicht erwerbsmäßig ausgeübt hat. Nach der Neuregelung gilt eine Mannschaft als Profimannschaft, wenn die Anzahl der einsetzbaren Profispieler, die in den Spielberichten von Pflichtspielen einer Spielsaison genannt werden, höher ist als die Hälfte der in den Spielberichten vorgesehenen Anzahl an einsetzbaren Spielern. Beispiel: Fußball (Regionalliga): In den Spielberichten der Saison 2016/2017 stehen maximal 16 einsetzbare Spieler. Die Mannschaft spielt in der Ligameisterschaft 30 Spiele und drei Cup-Wettbewerbsspiele. In Summe sind das 33 Spiele x 16 Spieler (laut Spielbericht) – ergibt 528 Spieler. Ab 265 Profis ist die Mannschaft eine Profimannschaft. Wer ist ein Profispieler? Jeder Spieler einer Mannschaftssportart ist ein Profisportler, wenn er für seine sportliche Tätigkeit mehr als € 21.000,00 pro Spielsaison erhält. Für die Ermittlung der Grenze zählen neben den fixen Monatsbezügen in der Spielsaison auch die variablen Entgeltsbestandteile (wie z. B. Leistungsprämien) sowie alle Sachbezüge und Vergütungen von Sponsoren – sofern sie im Zusammenhang mit der sportlichen Tätigkeit für den Verein stehen. Beispiele, die keinen Einfluss auf die Einkunftsgrenze haben: • • Wenn der Verein bei Trainingslagern, Wettkämpfen die Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten übernimmt. Fremdübliche Vergütungen, die der Verein für andere Aufgaben im Verein bezahlt, wie z. B. Arbeit als Trainer Beispiel: Ein Fußballer erhält für seine Tätigkeit als Spieler vom Verein eine Vergütung von € 16.000,00 pro Spielsaison. Daneben ist er auch als Jugendtrainer für den Fußballverein tätig und erhält daraus eine fremdübliche Vergütung von € 6.000,00 für eine Spielsaison. Weiters arbeitet er auch halbtags im Unternehmen des Vereinspräsidenten mit. Für seine Arbeit im Unternehmen erhält er eine fremdübliche Vergütung von € 12.000,00 jährlich. Der Fußballer ist kein Profisportler, weil er für seine Tätigkeit als Spieler vom Verein nur € 16.000,00 pro Spielsaison erhält und damit unter den € 21.000,00 liegt. Einzelsportarten Bei allen Sportarten, die typischerweise von einzelnen Individuen und nicht in strukturierten Gruppen betrieben werden, betreffen die steuerlichen Auswirkungen nur den Sportler selbst, dies gilt z. B. für Leichtathletik, Tennis, Schisport, Schwimmen – auch wenn der Sport in Doppel- oder anderen Formationen ausgetragen wird, wie z. B. in einer Staffelform oder in einem Formationstanz. Auswirkung der Änderungen Vereine, die eine Profimannschaft haben, sind nicht mehr gemeinnützig tätig. Um die Gemeinnützigkeit zu erhalten, muss der Profibetrieb spätestens zu Beginn des Kalenderjahres, mit dem die Gemeinnützigkeit entfallen würde, ausgegliedert werden. Somit ist nur die Profimannschaft zur Körperschaftsteuer verpflichtet. Das kann in verschiedenen Varianten geschehen, wie z. B.: Es wird ein nicht gemeinnütziger Zweigverein gegründet. Der Profiverein wird in einem eigenen Rechnungskreis erfasst oder es wird eine nicht gemeinnützige Kapitalgesellschaft vom Verein gegründet. Ab wann werden die Änderungen gelten? Die Änderungen sind erstmals ab dem Kalenderjahr 2016 anzuwenden. Wir empfehlen jedoch eine Beratung zu diesem Thema, damit alle notwendigen Schritte rechtzeitig unternommen werden können. Seite 6 Managementwissen kompakt Was kommt Neues rund ums Auto? Im Zuge der Steuerreform kommen einige Änderungen auf uns zu, die das Thema Auto betreffen. Die Neuerungen werden mit 1. 1. 2016 in Kraft treten. Steuer-Termine 2015 Fälligkeitsdatum: 15. 09. 2015 ABGABENART ZEITRAUM Umsatzsteuer, Vorauszahlung Juli Normverbrauchsabgabe Juli Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe Juli Lohnsteuer August Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen August Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag August Fälligkeitsdatum: 15 .10. 2015 ABGABENART Änderungen beim Pkw-Sachbezug für Dienstnehmer Der Sachbezug für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen wird nun ab einem CO2-Ausstoß von 130 g/km von 1,5 % auf 2 % der Anschaffungskosten erhöht werden. Somit erhöht sich der maximale Sachbezug in diesem Fall auf € 960,00. Bei Kraftfahrzeugen mit 0 Gramm CO2-Emissionswert pro Kilometer (Elektroautos – keine Hybridmodelle) ist kein Sachbezug anzusetzen. Die Grenze von voraussichtlich 130 g/km wird bis zum Jahr 2020 jährlich schrittweise gesenkt. Vorsteuerabzug für Elektroautos Das Recht auf Vorsteuerabzug wird auf bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge) ausgedehnt werden. Der volle Vorsteuerabzug besteht, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene PKW, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten liegen über € 80.000,00), entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze. NoVA-Rückerstattung für Private Wird ein Fahrzeug ins Ausland verkauft, ist eine Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) derzeit nur für einen Unternehmer möglich (sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind). ZEITRAUM Normverbrauchsabgabe August Umsatzsteuer, Vorauszahlung August Werbeabgabe August Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe Lohnsteuer August September Dienstgeberbeitrag z. Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen September Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag September Fälligkeitsdatum: 16. 11. 2015 ABGABENART ZEITRAUM Kammerumlage Juli bis September Umsatzsteuer, Vorauszahlung (Quartal) Juli bis September Kraftfahrzeugsteuer Juli bis September Werbeabgabe September Umsatzsteuer, Vorauszahlung September Normverbrauchsabgabe September Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe September Lohnsteuer Oktober Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Oktober Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen Oktober Einkommensteuer, Vorauszahlung Oktober bis Dezember Körperschaftsteuer, Vorauszahlung Oktober bis Dezember Grundsteuer, Bodenwertabgabe Oktober bis Dezember Für eine Lieferung eines Fahrzeugs ins Ausland von Privatpersonen ist eine Rückvergütung der NoVA nicht vorgesehen. Diese Ungleichbehandlung zwischen Unternehmern und Privaten hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun als gleichheitswidrig aufgehoben. Fälligkeitsdatum: 15. 12. 2015 ABGABENART ZEITRAUM Normverbrauchsabgabe Oktober Umsatzsteuer, Vorauszahlung Oktober Daher kommt es im Zuge der Steuerreform zu einer Neuregelung. Wer sein gebrauchtes Auto als Privater ins Ausland verkauft, kann sich ab 1. 1. 2016 einen Teil der Abgabe rückerstatten lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Werbeabgabe Oktober Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe Oktober Die Höhe der Vergütung ist mit dem Betrag der tatsächlich für das Fahrzeug entrichteten NoVA begrenzt. Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag LohnsteuerNovember Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen November November Seite 7 Managementwissen kompakt Wie leisten Ihre Mitarbeiter mehr als andere? Mitarbeitermotivation funktioniert nur, wenn der Mitarbeiter von sich aus mehr leisten will! Fast jeder möchte aber im Grunde dasselbe: Seine Ziele erreichen, stolz auf die eigene Leistung sein und dafür auch Anerkennung erhalten. Genauso wichtig sind auch das Zugehörigkeitsgefühl und ein respektvoller Umgang. Leistung lässt sich nur steigern, indem Sie diese Bedürfnisse erfüllen. Zeigen Sie daher Ihrem Mitarbeiter: • • • • • Ehrliches Interesse an seiner Arbeit und den Problemen: Suchen Sie ein gemeinsames Ziel und übertragen Sie ihm Verantwortung. Ihre Wertschätzung: Wenn die gelungene Arbeit vor einer großen Gruppe erwähnt wird, hat das die größte Bedeutung. Bitten Sie den Mitarbeiter um Rat. In Wahrheit ist das ein verstecktes Lob. Das Gemeinsame: Ein erfolgreiches Unternehmen bedeutet auch finanzielle Sicherheit für die Zukunft der Mitarbeiter. In einer entspannten Umgebung geht vieles leichter. Fördern Sie daher auch die Freude an der Arbeit. Dass Sie ihn und seine Arbeit respektieren: Wichtig ist hier auch, dass die Mitarbeiter den Chef respektieren. Er sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Bedenken Sie auch: Wer über sich selbst hinauswachsen will und Neues ausprobiert, kann stolpern und Fehler machen. Dankbarkeit: Hervorragende Leistungen sind nicht selbstverständlich. Überraschen Sie mit Lob, Anerkennung, (finanziellen) Aufmerksamkeiten. Zeigen Sie dem Mitarbeiter, dass auch er etwas davon hat, wenn es der Firma gut geht. Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation? Nicht jeder Unternehmer muss das Rad wieder neu erfinden. Durch geschickte Unternehmenskooperationen kann man auf das Knowhow von anderen zurückgreifen. So wird das eigene Unternehmen schlagkräftiger und stärker. Umfangreiche Vorbereitung Nicht jedes Unternehmen ist ein perfekter Partner. Die beteiligten Personen und Unternehmen müssen zueinanderpassen. Ein guter Kooperationspartner hat keine Bedenken, dass der Partner ihm schaden könnte. Meiden Sie Kooperationen, wenn Konkurrenzdenken und Wettbewerbshaltung vorherrschen. Nur durch beiderseitige Transparenz, Offenheit, Ehrlichkeit und Fairness gelingt eine Kooperation. Ziele festlegen Vor dem Start müssen die gemeinsamen Ziele notiert werden – nur so können die gegenseitigen Erwartungen erfüllt werden. Seite 8 Der Vorteil muss für beide Seiten klar erkennbar sein. Sind die Unternehmen gleich stark oder ergänzen sie sich so, dass es für beide Seiten eine Win-win-Situation ist? Nehmen Sie sich Zeit Kooperationen scheitern, wenn Sie sich zu wenig Zeit dafür nehmen. Vor allem in der Anfangsphase müssen die Mitarbeiter und die verantwortlichen Führungskräfte genügend Zeit für den Aufbau der Zusammenarbeit haben. Von Netzwerken profitieren Im Rahmen der Partner-Consult Unternehmensberatung & Wirtschaftstraining GmbH unterstützen wir unsere Kunden bei der Suche nach geeigneten Partnern. SMART HOME – moderne Elektroinstallation für mehr Komfort, Effizienz und Sicherheit In den eigenen vier Wänden, möchte man sich sicher und wohl fühlen und bestmöglichen Lebens- und Wohnkomfort genießen. Intelligent vernetzte Häuser oder Wohnungen tragen zu diesem Lebensgefühl bei und können darüber hinaus noch mehr, denn sogenannte SMART HOME-Lösungen sind heutzutage wesentliche Bestandteile für eine zukunftsorientierte Bauweise. Mit dieser modernen und sinnvollen Steuerung der gesamten Haustechnik lassen sich Licht, Heizung und Beschattung ganz einfach mit nur einem Klick steuern oder Gebäude so innovativ automatisieren, dass es zu jeder Tageszeit weiß was zu tun ist. Beschattung die auf Sonnenstand, Tageslicht oder Sturm reagiert Anwesenheitssimulationen die ungebetene Besucher fern hält Alarm bei Wasser, Brand, oder Einbruch. Selbstlernende und punktgenaue Heizung, Geräte die sich einschalten, wenn gerade selber Strom produziert wird Lichtszenen und Lieblingsmusik in jedem Raum u.v.m. Die Firma iBS – intelligent building solutions ist die Adresse für SMART HOME-Elektroinstallationen. Ob für anspruchsvolle Privathäuser oder Gewerbebauten, Neubau, Nachrüster oder Sanierungen, iBS ist Berater, Planer und Ausführer und begleitet Schritt für Schritt von der Idee bis zur Realisierung. Vereinbaren Sie einen Termin und besuchen Sie den modernen SMART HOME-Schauraum: Bei DOSTAL Innenarchitektur, Salzburger Str. 205, 4030 Linz DI (FH) Andreas Greifeneder; M: +43 (0)660 / 76 20 111 www.ibs-smarthome.at Know-How Aktuell Wieviel Rabatt darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern steuerfrei gewähren? Neue Steuerbefreiungen Künftig werden Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines Arbeitnehmers, dessen (Ehe-)Partner oder Kinder und die Rückerstattung von SV-Beträgen steuerfrei. Was ändert sich bei Absetzund Freibeträgen? Im Zuge der Steuerreform werden auch einige Absetz- und Freibeträge geändert. Diese Änderungen werden alle ab 1. 1. 2016 in Kraft treten. Was ist der Unterschied zwischen Absetzbetrag und Freibetrag? Absetzbeträge: Sie mindern direkt die zu zahlende Steuer. Freibeträge: Sie reduzieren die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung. Ab 1. 1. 2016 kommen in diesem Bereich einige Änderungen. Mitarbeiterrabatte Mitarbeiterrabatte, die über ein handelsübliches Ausmaß hinausgehen, sind ein steuerpflichtiger Sachbezug. Bis zu einer gewissen Höhe und unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese allerdings steuerfrei. Rabatte bis zu 20 % je Mitarbeiter sind steuerfrei. Höhere Rabatte müssen aufgezeichnet werden. Eine Steuerpflicht besteht nur, wenn die Summe der aufgezeichneten Rabatte im Kalenderjahr größer als € 1.000,00 (Freibetrag) ist. In diesem Fall ist der übersteigende Anteil zu versteuern. Beispiel: Eine Unternehmerin verkauft eine Handtasche an ihre Kunden um € 100,00 (üblicher Preis, abzüglich üblicher Rabatte). Variante 1: Die Mitarbeiter bekommen die Tasche um € 80,00. Es ist kein Sachbezug anzusetzen, weil der Rabatt 20 % nicht übersteigt. Variante 2: Verlangt die Unternehmerin jedoch nur € 70,00 für die Handtasche von ihren Mitarbeitern, ist die 20 %-Grenze überschritten. Die Differenz in der Höhe von € 30,00 ist allerdings nur dann ein zu versteuernder Sachbezug, wenn der jährliche Freibetrag von € 1.000,00 überschritten wurde. Arbeitnehmer-/Verkehrsabsetzbetrag Der Arbeitnehmer- und der Grenzgängerabsetzbetrag werden künftig in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Dieser neue Verkehrsabsetzbetrag beträgt dann € 400,00 jährlich. Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale erhöht sich dieser neue Verkehrsabsetzbetrag auf € 690,00, wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen € 12.200,00 im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag vermindert sich zwischen einem Einkommen von € 12.200,00 und € 13.000,00 gleichmäßig einschleifend auf € 400,00. Kinderfreibetrag Im Rahmen des Familienpakets der Steuerreform wird der Kinderfreibetrag von derzeit € 220,00 pro Kind und pro Jahr auf € 440,00 pro Kind jährlich verdoppelt. Nehmen beide Elternteile den Freibetrag in Anspruch, beträgt er künftig € 300,00 jährlich pro Elternteil und pro Kind (derzeit: € 132,00). Bildungsfreibetrag Für alle Unternehmer wichtig: Abgeschafft werden der externe und der interne Bildungsfreibetrag sowie die externe Bildungsprämie – für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2016 beginnen. Die Forschungsprämie wird von 10 % auf 12 % angehoben. Sonstige Änderungen Diese Befreiungen fallen bei der Einkommensteuer weg Nicht mehr steuerbefreit ist die Abgabe von Freitabak, Zigaretten und Zigarren. Genauso entfällt auch der „Haustrunk“, der bisher für das Brauereigewerbe steuerfrei war. Auch Beförderungsunternehmen können unentgeltliche oder verbilligte Tickets nicht mehr steuerfrei an die Mitarbeiter abgeben. Seite 9 Neues aus dem Bankenbereich Der optimale Anzug für mein Unternehmen Raiffeisenbank Wels Süd Viele Investoren – große Ideen: Die Basis von Crowdfunding GmbH oder Einzelunternehmung – Umwandlung oder Einbringung? Verschiedenste Umstände erfordern die regelmäßige Überprüfung, ob die Rechtsform ihres Unternehmens noch optimal ist. Neben der Höhe der Besteuerung laufender Gewinne können für eine Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH die daraus resultierende Haftungsbeschränkung für den Gesellschafter, sowie die Trennung von Gesellschaft und Gesellschafter sprechen. Die Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen sollte bei Verringerung des Unternehmensumfanges und daraus resultierender Reduktion des Unternehmensgewinnes in Erwägung gezogen werden. Zu beachten ist, dass mit einer Umwandlung sämtliche bestehenden oder drohenden Haftungen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unmittelbar auf den Unternehmer übergehen. Die rechtlichen Konsequenzen jeder Rechtsformänderung sollten daher vorab genau geprüft werden. Vortragende: Mag. Stefan Weidinger, Holme/Weidinger Rechtsanwälte OG Mag. Dietmar Ploier, OVILAVA Wirtschaftstreuhand GmbH Datum und Zeit: 19. Oktober 2015, 18.00 Uhr Ort: BIZ Business- und Innovationszentrum Wels, Franz-Fritsch-Straße 11, 4600 Wels Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten Sie, sich rechtzeitig anzumelden: • auf unserer Website: www.beststep.at oder • telefonisch unter 07242/9001-235 oder • per E-Mail: [email protected] oder • per Fax an 07242/9001-7 Junge Wirtschaft Vortrag Der (Selbst-)Wert meines Unternehmens" " Referentin: Frau Helga Mahrer Termin: 6. Oktober 2015, 19 Uhr, Ort: Raiffeisenbank Gunskirchen www.jungewirtschaft.at Seite 10 Den Banken wird es durch Basel II und vor allem durch Basel III immer schwerer möglich, wachstumsorientierte oder junge Unternehmen zu finanzieren. Alternative bzw. neue Finanzierungsinstrumente werden deshalb für Mittelständler immer wichtiger, um ihre bestehenden Kreditlinien zu entlasten. Die Kosten für komplexe Produkte sind jedoch oft höher als für einen Bankkredit. Durch einen vernünftigen Mix von traditionellen und neuen Finanzierungsmethoden können gerade kleine Unternehmen Liquidität gewinnen und Steuern sparen. Im Rahmen unserer Kooperation mit der BestStep-Gruppe geben wir Mitte September gemeinsam mit der Raiffeisenbank Wels Süd einen umfassenden Einblick in Finanzierungsinstrumente wie Bankkredite, Bankgarantien, Unternehmensbeteiligungen und neue, kreative Alternativen, wie Crowdfinancing und deren Kombinationsmöglichkeiten. Beim Crowdfunding finanziert eine große Anzahl an Menschen mit meist geringen Geldbeträgen einzelne Projekte oder Start-up-Unternehmen. Innovative Ideen, die sonst nie realisiert werden könnten, bekommen so die Chance ein erfolgreiches Produkt zu werden. Allein durch die vielen verschiedenen Geldgeber oft aus mehreren Ländern wird auch schon kräftig die Werbetrommel gerührt. Die Projekte werden meist anhand von Videos auf Internetplattformen vorgestellt. Beim Crowdfunding gibt es mehrere Varianten. Unterstützung als Spende oder für Anerkennung Das „Donation based Crowdfunding“ ist mit einer Spende vergleichbar. Eine Gegenleistung bekommt der Spender nicht. Es werden meist karitative oder künstlerische Projekte damit finanziert, die sonst nicht zustande kommen könnten. Zumindest eine ideelle oder materielle Anerkennung erhält der Geldgeber beim „Reward based Crowdfunding“. Hier erhalten die Spender zwar kein Geld zurück, aber sie dürfen z. B. ein neu entwickeltes Produkt zuerst nutzen. Crowdinvesting (oder Equity based Crowdfunding) Hier wird meist in ein Start-up investiert. Als Gegenleistung erhalten die Investoren Anteile am Unternehmen und profitieren dadurch von den Gewinnen. Neben dem finanziellen Vorteil hat diese Art der Beteiligung noch den Vorteil, dass viele Investoren bei der Umsetzung und Verbreitung der Ideen mithelfen, neue Lösungen entwickeln und Feedback geben. Durch die Tipps von bereits erfahrenen Unternehmern erhöhen sich die Erfolgschancen der Startups. Ein Mitspracherecht haben die Investoren allerdings nicht. Der Gründer des Start-ups kann seine Entscheidungen allein treffen. Einige Investitionen sind daher mit einem hohen Risiko verbunden. Investoren sollten sich genau informieren in welche Projekte bzw. Unternehmen sie ihr Geld investieren. Neues aus dem Bankenbereich Raiffeisenverband Salzburg Immobilienertragsteuer 2016 Mit der Steuerreform soll die Steuerlast verringert werden. Allerdings werden für die sogenannte Gegenfinanzierung auch Bestimmungen geändert, die auf höhere Steuern in bestimmten Bereichen hinauslaufen. Auswirkungen gibt es etwa im Immobilienbereich. Erläutert hat sie Dr. Bernhard Arming (Partner Treuhand Salzburg) in der RVSBankhalle bei einem Wirtschaftsgespräch mit Raiffeisen SalzburgKunden. Die Übertragung von Liegenschaften bleibt steuerlich jedenfalls sehr komplex. Besonders wichtig sei es deshalb, die Übertragung rechtzeitig zu planen, rät auch Thomas Treffner, der Spezialist im Hause Raiffeisen, wenn es um eine gesamtheitliche Finanzplanung geht. Egal ob es sich um Nachfolge- Liquiditäts- oder Ruhestandsplanung, Risikoanalyse und -absicherung handelt: Wir sehen unsere Kunden " in ihrer Gesamtheit und begleiten sie langjährig – in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern." Umfassend beraten werden auch die Immobilienkunden bei Raiffeisen Salzburg. Das Angebot in Stadt und Land Salzburg reicht " von Wohnungen und Grundstücken, über Einfamilien- und Reihenhäuser bis hin zu Gewerbeimmobilien. Wir beraten in Finanzierungs-, Förderungs-, Absicherungs- und Veranlagungsfragen", sagt Peter Mayr, der Leiter von Raiffeisen Immobilen Salzburg. Bitte beachten Sie unsere Terminankündigungen zu den Veranstaltungen in Wels. Sommerfest der Raiffeisenbank Attersee Süd in Nussdorf V.l.: Thomas Treffner, Dir. Erich Ortner, Dr. Bernhard Arming und Peter Mayer. Bild: Die Nebel über der geplanten Steuerreform lichten sich. Welche Änderungen sich für den Immobilienbereich abzeichnen, erläuterte Dr. Bernhard Arming zahlreichen Kunden in der Bankhalle des RVS. Gastgeber Dir. Erich Ortner, GL-Mitglied des RVS: "Wir wollen unseren Kunden fundierte Informationen bieten, wie sie auf geänderte Rahmenbedingungen, wie sie etwa die Steuerreform mit sich bringt, am besten reagieren können." Die Immobilienertragsteuer beträgt derzeit 25 Prozent und soll ab 1. Jänner 2016 auf 30 Prozent angehoben werden. Mit der Immobilienertragsteuer wird im wesentlichen der Veräußerungsgewinn beim Verkauf einer Immobilie (Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten) versteuert. Änderungen ergeben sich auch bei der Bemessungsgrundlage. Bisher kann vom Veräußerungsgewinn nach Ablauf des zehnten Jahres ein Inflationsabschlag von zwei Prozent pro Jahr (maximal 50 Prozent) abgezogen werden. Dieser Inflationsabschlag entfällt ab 2016. Der Steuerexperte rät deshalb, sich rechtzeitig zu informieren. Je früher dies geschieht, desto bes" ser kann geplant werden. Billiger wird es nicht werden. Vorgezogene (Ver)Käufe seien deshalb derzeit - auch angesichts günstiger Finanzierung - sehr attraktiv und sollten noch heuer über die Bühne gebracht werden." Über 300 Private Banking-Gäste folgten der Einladung und zeigten sich vom Ambiente und der Veranstaltung begeistert. Hermann Maier erzählte aus seinem Leben und seiner Partnerschaft mit Raiffeisen, unter anderem auch von seinem neuen Hotel-Projekt "adeo". Gemeinsam mit Ex-ÖSV-Läufer Rainer Schönfelder wird sich die österr. Schilegende bei zwei 3-Sterne-Hotelprojekten beteiligen. Ziel der beiden Pistenflitzer: In erster Linie Skifahren für Familien leistbarer zu machen und somit das Interesse für den Skisport wachzuhalten bzw. finanziell zu erleichtern. In den adeo Alpin Hotels in Tirol und im Salzburger Land wird es keinen Schnickschnack geben, sondern einfach nur das, was Skifahrer wirklich brauchen. "Maier: Wir freuen uns auf den Start dieser einzigartigen Familienhotels in wunderbaren österreichischen Wintersportregionen. Und es gibt viele Ideen für die weitere Entwicklung. Gebaut wird derzeit in St. Johann/Tirol und in Zederhaus (Salzburger Lungau). Im Gespräch sind weitere Standorte in Schruns (Vorarlberg) sowie Pichl bei Schladming (Steiermark)“. Übertragungen im Familienbereich Die Steuerbegünstigung" bei der unentgeltlichen Übertragung einer " Immobilie im Familienbereich bzw. beim Erben fällt weg. Aktuell sei davon auszugehen, dass bei Übertragungen innerhalb der Familie künftig statt dem dreifachen Einheitswert der Verkehrswert zur Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen wird. Hier kann " man durchaus von einer versteckten Erbschaftssteuer sprechen. Es werden künftig höhere Steuern anfallen", betont Arming. Foto v.l.n.r.: Notar Dr. Mayrhofer (St. Gilgen), Hermann Maier und Dr. Bernhard Arming (Partner Treuhand Salzburg) Seite 11 Kunden im Mittelpunkt Gerstl Haus lädt gemeinsam mit Oberbank und OÖ. Versicherung zur Veranstaltungsserie Das Welser Kompetenzzentrum Bauen & Renovieren startet am 23. September eine monatliche Veranstaltungsserie die künftig jeden ersten Donnerstag des Monats stattfindet. Bei den Fachinformationsveranstaltungen behandeln Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen aktuelle Themen. Der Bogen spannt sich von der neuen Immobilienertragssteuer, über Erben und Vererben im EU-Raum bis hin zur Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist gegen Voranmeldung frei. Verpflichtender Energieausweis Sicherheit in den eigenen vier Wänden Renovieren – die zehn häufigsten Fehler Donnerstag, 5. November 2015, 18.30 Uhr Bei allen neuen Gebäuden benötigt man einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig. Weiters ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt maximal zehn Jahre. Diese Pflicht gilt sowohl für die Verkäuferin oder den Verkäufer, die Bestandgeberin oder den Bestandgeber als auch für die bzw. den von dieser bzw. diesem beauftragten Immobilienmaklerin bzw. den Immobilienmakler. Ing. Karl Fürstenberger (OÖ. Energiesparverband) informiert zu Klimaregion und Klimadaten, zu Erstellungskosten, erklärt Begriffe im Energieausweis und die Bedeutung und Auswirkungen des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes. Josef Hochegger vom Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos Wels referiert zum Thema „Sicherheit geht uns alle an – Einbruchssichere Immobilie". Die Besucher erhalten weiters wichtige Informationen über die kriminellen Methoden bei Einbruch, Raub, Neffentrick u.v.m. Start der Veranstaltungsserie mit Karl Ploberger Wo immer er hinkommt, wird er um Rat gebeten. Mehr als ein Jahr hat der „prominenteste Gärtner Österreichs“ Karl Ploberger Tipps gesammelt und Schwerpunkte für seine Vorträge und Bücher entstanden dort, wo es seitens der zahlreichen Gartenliebhaber die meisten Fragen an ihn gab. Immobilien- und Vermögensweitergabe rechtzeitig planen Donnerstag, 1. Oktober 2015, 18.30 Uhr Auf Immobilien kommt eine massive steuerliche Mehrbelastung zu. Von den Neuerungen ist sowohl die laufende Besteuerung (Anhebung des Grundanteils/ Senkung der AfA-Sätze) als auch die Übertragung von Liegenschaften durch die Anhebung der Immobilienertragsteuer betroffen. Steuerexperten der Partner-Treuhand informieren zu den speziellen steuerlichen und sonstigen Änderungen im Bereich der Immobilien. Weshalb der Immobilienpreisspiegel für die Bewertung von Immobilien nicht alle Erwartungen erfüllen wird, dazu informiert der gerichtl. beeidete Sachverständige KommRat Gerhard Steller. Ergänzend wird Notar Dr. Gerhard Nothegger, Mediator und Präsident der OÖ. Notariatskammer, über die neue EU-Verordnung im Erbrecht berichten, welche die derzeit bestehende nationale Rechtsgrundlagen aushebeln wird. Karoline Gissinger (Privatkunden Leitung Oberbank) informiert über das Oberbank Immobilien Service. Seite 12 Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen Experten des Gerstl Hauses und der Kooperationspartner Oberbank Wels und OÖ. Versicherung für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie erhalten Antworten zu beispielsweise folgende Fragen: „Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger“; „Niedrigenergie & Passivhäuser“; Wärmedämm-Verbundsysteme, Wärmepumpen, Rollläden, Windschutz, Fassadensanierung, Vollwärmeschutz, Heiz-, Solar- und Lüftungssysteme, Bedachung, Althaussanierung, Wohn- und Gartenträume leicht finanziert, u.v.m. Partner-Treuhand TIPP: Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten empfehlen wir Ihnen eine möglichst rasche Anmeldung: T: 07242 / 245 298 oder per E-Mail: [email protected] Einladung zum „Weihnachts“-Kabarett-Abend Bei jeder Veranstaltung werden die Besucher eingeladen an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Verlost werden jeweils 25 x 2 Gästekarten für einen Kabarett-Abend im Gerstl-Haus. Und jede Teilnahmekarte die an einem der Fachvortragsabende abgegeben wird, nimmt an der Verlosung teil. Raiffeisenbank Wels Wertpapier-Abend mit Vortrag: „Steuerreform – was erwartet Immobilienbesitzer“ Termin: 11. November 2015, 19.30 Uhr Ort: Bildungshaus Schloss Puchberg www.raiffeisenbank-wels.at Kunden im Mittelpunkt STADTTHEATER WELS Goldenes Verdienstzeichen beim Steller-Sommer-Fest Do., 22.10.2015, 19:30 Uhr Unter dem Motto: „Zukunft braucht Herkunft“ lud der rührige Immobilienprofi KommRat Gerhard Steller seine langjährigen Partner, zahlreiche V.I.Ps, Mitarbeiter und Freunde des Hauses Steller ein. Andreas See – Saxes | Gerd Rahstorfer – Trumpet & Flügelhorn | Helmar Hill – Piano & Keyboard | Martin Wöss - Piano, Keyboards & Electronics | Christian Wendt – Bass | Alex Pohn – Drums | Special Guests: Pete Simpson – Vocals | Spring String Quartet | Streicherensemble der LMS Wels Im tollen Ambiente des Strasserhofes Übleis in Gunskirchen wurde mit zahlreichen prominenten Repräsentanten aus Politik und Wirtschaft gefeiert. Und es wurde ein „ausgezeichnetes Fest“. Jazzodrom „Another World“ LH Dr. Josef Pühringer überreichte das Goldene Verdienstzeichen des Landes OÖ, die neue WKO-Vizepräsidentin Oberösterreichs Mag. Angelika Sery-Froschauer eine Ehrenmedaillie in Silber der WKOÖ und KommR Mag. Georg Edlauer stellte sich mit einem Ehrenring des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder ein, wobei diese Ehrung bisher nur zweimal vergeben wurde und die hohe Wertschätzung zeigt, die dem Unternehmer von der Kollegenschaft in ganz Österreich entgegengebracht wird. Anlass des Sommerfestes war die offizielle Übergabe seiner Firma Steller Immobilientreuhänder GmbH an die beiden neuen Geschäftsführer Mag. Wolfgang Bauernfeind und Sohn Gunter Steller. Fünf Jahre nach dem umjubelten Release von „Places and Spaces“, unzähligen Soloprojekten und hoch akklamierten Ausflügen in mehr oder weniger fremde Gefilde – darunter Engagements bei Parov Stelar, Hubert von Goisern und Nils Landgren – kehren Jazzodrom mit dem Release ihres neuen Albums „Another World“ und einer ausgedehnten Europatournee endlich aufs internationale Jazz-Parkett zurück. In ihrem neuen Programm schafft das Quintett eine überaus stimmige Synthese aus den alten Traditionen des Soul-Jazz und den vielfältigen Einflüssen, die die einzelnen Mitglieder aus ihren so heterogenen künstlerischen Wirklichkeiten beziehen. Da treffen fragile Motive auf urbane Grooves, samtige Hooks auf kompromisslosen Breakbeat und rauchige Akustiksounds auf moderne Elektronik. Jazzodrom erweitern spielerisch ihre Grenzen und machen dabei Musik, die einfach berührt. Live steht die Band für ebenso feinsinnige wie hochenergetische Performances, die Publikum und Kritiker regelmäßig zu Begeisterungsstürmen hinreißen. Eintritt: VVK Euro 18 | AK Euro 22,Schüler/Studenenten Euro 12,- Neben all den Ehrungen gab es noch ausreichend Zeit für zusätzliche Interviews, die WT1-Chefredakteur Mag. Stefan Schiehauer, mit einigen V.I.P.-Gästen führen durfte. Auf der Bühne gesichtet wurde u.a. Gunskirchens Bürgermeister Josef Sturmair, Notar Dr. Gerhard Nothegger (Präsident Notariatskammer OÖ), die Vize-Bürgermeister der Stadt Wels Peter Lehner und Dr. Andreas Rabl, EWW-Vorstand Ing. Wolfgang Nöstlinger und Mag. Michaela Schinnagl (leitende Fachjuristin der Mietervereinigung Österreichs), Ursula Pernica (Geschäftsführerin Fachverband der Immobilienund Vermögenstreuhänder), Dr. Manfred Spiesberger (WKO Wels) und G.P.S.-Treuhand GF Steuerberater Mag. Gerhard Diplinger. Trotz Firmenübergabe kein Ruhestand Gerhard Steller wird nicht nur weiterhin als Sachverständiger für das gesamte Immobilienwesen tätig sein, sondern wird auch Sachverständige prüfen, ob sie über die im Gesetz vorgeschriebenen, hervorragenden Kenntnisse verfügen. Mit seinen praktischen Erfahrungen wird er gestalterisch in diversen Normenausschüssen und auch als Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Universitätslehrganges „Master of Sience Real Estate“, der Donau-Universität Krems mitwirken. Somit scheint ein echtes „Pensionserlebnis“ für den rührigen 70er in weite Ferne gerückt. Info: Stadt Wels Dst. Kulturaktivitäten Minoritengasse 5 T: 07242-235-7040 www.jazzodrom.net Karten-Vorverkauf: Alle Sparkasse in OÖ v.l.n.r.: Mag. Wolfgang Bauernfeind, MBA, KommRat Gerhard Steller, Gunter Steller Seite 13 Kunden im Mittelpunkt QM-TECH GmbH Dienstleistungs- und vor allem Produktqualität sind die Voraussetzungen für Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit im Markt. Die Vielzahl an Vorschriften, gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Anforderungen an einen modernen Produktionsbetrieb machen es für Unternehmen oftmals nicht leicht, die notwendigen Qualitätskriterien optimal zu erfüllen. Internationale Normen nach denen Abläufe, sicherheitsrelevante Themen und Umwelt – um Ihren Kunden die erwartete Qualität zu garantieren – dienen vor allem Ihrem Erfolg im Business. Wir von QM-TECH haben es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmen als Berater in allen Fragen zu Managementsystemen, Sicherheitstechnik und Ingenieurbüro für Maschinenbau vorzubereiten und zu begleiten. Als noch neuen Service bietet wir unseren Kunden, mit Hilfe von modernster Lasertechnologie, die Möglichkeit ein 3D-Aufmaß inklusive fotorealistischer Darstellung von Räumen, Gebäuden, Werkhallen, Maschinenhallen, Industrieanlagen, etc. zu erstellen. Laserscanner Sie erfassen die gesamte Umgebung und bilden sie im digitalen Modell dreidimensional ab. Einzelscans verschiedener Standorte verbinden sich zu einem räumlichen Gesamtmodell, so dass selbst komplexe Strukturen und Gebäude umfassend und präzise dokumentiert werden. Derzeit befindet sich die internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme in Überarbeitung. Der Schlussentwurf wurde bereits veröffentlicht und das Inkrafttreten der neuen ISO 9001 wird für Oktober 2015 erwartet. Dies bedeutet für uns, aber auch für viele Unternehmen, eine große Herausforderung. Unsere Mitarbeiter konnten bereits durch Schulungen und Weiterbildungen ihr bestehendes Expertenwissen entsprechend vertiefen und ausrichten. Bei der Umsetzung der neuen Strukturen und Anforderungen an Ihr Qualitätsmanagement unterstützen wir Sie gerne. Die 3D-Dokumentation der QM-TECH GmbH ist unter anderem für Architekten, Bauingenieure, Baumeister, Facility Manager, Anlagenplaner und Bausachverständige aber auch für viele andere Branchen geeignet. Die 3D-Dokumentation der QM-TECH GmbH ist die optimale Basis für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben, Industrieanlagen u. dgl. aber auch für die Bewirtschaftung von Liegenschaften. Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist der Arbeitgeber umfassend für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Dies in Hinblick auf alle dafür geltenden Gesetze und Verordnungen in den Betrieben umzusetzen stellt viele Unternehmen vor eine große Herausforderung. Durch die langjährige Erfahrung und laufende Aus- und Weiterbildung unseres Teams in diesem Bereich ist es uns möglich die Unternehmen Gerichtsgebäude Wels, 3D-Scan als externe Fachkräfte (Sicherheitsfachkraft, Brandschutzbeauftragter) dabei zu unterstützen. Im Bereich von Baustellen liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Grundsätze der Gefahrenverhütung beim Bauherrn, und dieser hat dafür, wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Auf Grund der Ausbildung, fachlichen Tätigkeit und langjährigen Erfahrung im Bauwesen sowie im Bereich Arbeitssicherheit / Arbeitnehmerschutz unserer Mitarbeiter, garantieren wir eine unabhängige, gesetzes- und praxisgerechte Durchführung der Aufgabe des Baustellenkoordinators in ganz Österreich. Seite 14 Ing. Andreas Zottele, MBA Geschäftsführer Schubertstraße 8 A- 4600 Wels [email protected] Tel.: +43 (0)7242 / 206 342 - 10 Fax: +43 (0)7242 / 206 342 - 20 www.qm-tech.at www.facebook.com/qmtechgmbh Partner-Treuhand Gruppe Intern Partner-Treuhand Intern Kreston EMEA Conference in Rom 160 Steuer- und Wirtschaftsexperten aus 30 Ländern nahmen im Juni an der Europakonferenz in Rom teil. Im NH Vittorio Venito Hotel, in der Nähe des historischen Zentrums Roms konnte Delegationsleiter Kreston CEO Jon Lisby u.a. auch Mitglieder aus Argentinien, Australien, Indien, Pakistan, Taiwan, Hong Kong und den USA begrüßen. EMEA-Teilnehmer Dr. Bernhard Arming (GF Partner Treuhand Salzburg) Rom ist ohne Zweifel eine Stadt, die sich als perfekter Rahmen für die " Konferenz erwies. Bei der Veranstaltung, die auf die Stärkung der internationalen Beziehungen aufbaut und sich auf die Qualitätskriterien innerhalb des Netzwerks konzentriert, konnten wir zum Vorteil unserer Kunden viele neue internationale Kontakte herstellen.“ Einladung zum STEUER EVENT 2015 PartnerTausch – "Das total chaotische Comedy-Casting" Tricky Niki zählt zu den weltbesten Bauchrednern – und ist darüber hinaus einer der populärsten und lustigsten Zauberkünstler. In seinem Erfolgsprogramm „PartnerTausch“ begeisterte Tricky Niki bereits bei seiner Premierenveranstaltung im ausverkauften Wiener Kabarett-Tempel Simpl. Mit einzigartiger Vielseitigkeit als großartiger Entertainer, Comedian, Zauberkünstler und bestechender Showman in Personalunion bezauberte er die zahlreich erschienen V.I.Ps aus Kultur, Wirtschaft und Politik. Nach dem Erfolg seines ersten Solo-Programms „Magic Entertainment“ (2011-2013) reißen sich nun in „PartnerTausch“ (Regie: Bernhard Murg) die diversen Puppen-Charaktere darum, diesmal auch in Nikis neuer Show mitwirken zu dürfen: Als da wäre zum Beispiel Erika, als „rustikale Domina vom Lande.“ Längst schon hat Frau Erika ihr ungewöhnliches Hobby zum Beruf gemacht – doch an diesem ShowFormat eindeutig etwas missverstanden! Oder Königin Kleopatra, einstmals die schönste und mächtigste Frau der Welt: Von ihrem ExLover Cäsar und jedwedem Sangestalent befreit, sucht sie in Tricky Nikis Casting ihre allerletzte Chance - und erhofft sich jetzt ein fulminantes Comeback in der deutschsprachigen Unterhaltungsbranche. Diese und viele weitere, mit Sicherheit nicht alltägliche, Begegnungen sind ausschlaggebend dafür, dass das Chaos bei der verrücktesten Audition des Landes quasi vorprogrammiert ist. Frech und charmant kombiniert Tricky Niki sehenswertes Bauchreden mit schlagfertiger Stand-Up-Comedy und moderne Show-Unterhaltung mit professioneller Zauberei auf höchstem Niveau. „PartnerTausch“, ein höchst außergewöhnliches Show-Casting, gespickt mit Ironie, Witz und delikaten Missverständnissen erwartet Sie. Genießen Sie mit uns einen unbeschwerten Abend abseits von jeglichen Steuer- und Abgabenthemen. In eigener Sache Wir gratulieren unserem Kollegen Dr. Bernhard Arming sehr herzlich zur erfolgreich bestandenen Prüfung, verbunden mit den besten Wünschen für die Praxistätigkeit als Finanzstrafrechtsexperte. ECA Symposium 2015 Im September nehmen über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partner-Treuhand-Gruppe an einer ECA Schulungsveranstaltung im Alpinseminar Zauchensee/Altenmarkt teil. Mit Fachvorträgen zu aktuellen steuerlichen Themen und aufgeteilt in den Fachgruppen Steuerberatung, Bilanzierung, Buchhaltung und Lohnverrechnung wird dieses Seminar für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr abwechslungsreich gestaltet. Das Netzwerk der ECA Partner GmbH ist eine Vereinigung von mehr als 20 führenden österreichischen Wirtschaftstreuhand-Kanzleien. Jedes Beratungsunternehmen ist wirtschaftlich völlig selbständig, genießt aber trotzdem alle Vorteile einer starken Gruppe. Permanenter Informationsfluss, gemeinsame Weiterbildungsprogramme und der Austausch von Spezialisten sorgen für entsprechende Kompetenzfelder von denen unsere Kunden regional und national profitieren. „Steuerreform kann kommen – gestärkt in den Herbst“ Die permanenten Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht – die teilweise auch rückwirkend in Geltung treten – lassen manchmal selbst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Fachabteilungen auf ihre Belastungsgrenzen stoßen. Auf Einladung der Geschäftsführung gab es deshalb Ende Juni für alle Mitarbeiter der Partner-Treuhand-Gruppe ein sommerliches Motivations-Fest. Die Steuerexperten erwiesen sich dabei einmal mehr auch als Grillprofis. Bei allerlei schmackhaft gegrilltem Fleisch, Käse, Gemüse und an selbstgemachten Salaten, Saucen und Kuchen degustierten sich über 40 Mitarbeiter. Nach dieser Stärkung sind alle bestens gewappnet um den erhöhten Anforderungen gerecht werden zu können. Seite15 Herbst-Ausgabe 2015 Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt. PartnerTipps Besuchen Sie uns auf unserer Homepage: www.partner-treuhand.at PartnerTipps-Redaktion / PARTNER-TREUHAND Gruppe Kalvarienberggasse 10a / 4600 Wels / Telefon: (07242) 41 601 – 0 Telefax: (07242) 41 604 / E-Mail: [email protected] WIRTSCHAFTSTREUHAND GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGS- UND STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KALVARIENBERGGASSE 10A 4600 WELS T +43 (0) 7242 / 41 601-0 F +43 (0) 7242 / 41 604 [email protected] WWW.PARTNER-TREUHAND.AT PT-STEUERBERATUNG GMBH KALVARIENBERGGASSE 10A 4600 WELS T +43 (0) 7242 / 41 601-0 F +43 (0) 7242 / 41 604 [email protected] WWW.PT-STEUERBERATUNG.AT WIRTSCHAFTSTREUHAND GMBH LINZER STRASSE 8 4701 BAD SCHALLERBACH T +43 (0) 7249 / 48 040-0 F +43 (0) 7249 / 48 040-18 [email protected] WWW.WIESINGER-TREUHAND.AT Impressum Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: PARTNER-TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH WP/StB DI Georg Doppelbauer Pressekontakt: Günter Trappmair Kalvarienberggasse 10a 4600 Wels Telefon: (07242) 41 601-0 Fax: (07242) 41 604 E-Mail: [email protected] UNTERNEHMENSBERATUNG & WIRTSCHAFTSTRAINING GMBH DBA-TREUHAND GMBH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KALVARIENBERGGASSE 10A 4600 WELS T +43 (0) 7242 / 41 601-0 F +43 (0) 7242 / 41 604 [email protected] WWW.PARTNER-CONSULT.COM NEUTORSTRASSE 19 5020 SALZBURG T +43 (0) 662 / 84 20 30 F +43 (0) 662 / 84 20 30-300 [email protected] WWW.PARTNER-TREUHAND.AT INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSBERATUNGS GMBH KALVARIENBERGGASSE 10A 4600 WELS T +43 (0) 7242 / 41 601-0 F +43 (0) 7242 / 41 604 [email protected] WWW.PARTNER-TREUHAND.AT WIRTSCHAFTSTREUHAND GMBH. STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT FLÖSSERSTRASSE 12 4600 THALHEIM BEI WELS T +43 (0) 7242 / 45 190-0 F +43 (0) 7242 / 45 190-78 [email protected] WWW.GPS-TREUHAND.AT Gestaltung Werbeagentur, Fabrikstraße 34b, 4600 Wels Unabhängige & unpolitische Informationsschrift für Kunden & Freunde der PARTNER-TREUHAND Gruppe sowie von WIESINGER TREUHAND, G.P.S.-TREUHAND, DBA-Treuhand und PT-STEUERBERATUNG. Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. Fotohinweis: creativmarketing, Günter Trappmair, BMF, RV Salzburg, Bernd Speta, Steller, Kulturabt. Stadt Wels, Raiffeisenbank Attersee, Felicitas Matern, QM Tech, IBS Seite 16
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