Herbst 2015 - PARTNER - TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH

Herbst-Ausgabe 2015
PartnerTipps
EDITORIAL
"Kalte Progression" frisst Reform rasch wieder auf
Die von der Regierung initiierte Steuerreform wird
im Jahr 2016 die Lohn- und Einkommenssteuer um
4,9 Mrd. Euro entlasten. Aber ein Jahr später wird
ein Teil der Entlastung durch die "kalte Progression"
verschwunden sein.
Nach Berechnungen der Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung wird die durch diesen Effekt
verursachte Belastung im Jahr 2019 wieder das Niveau von
2009 erreichen. Über zehn Jahre beträgt die Belastung durch
die kalte Progression 950 Mio. pro Jahr.
Laut der Innsbrucker Wirtschaftsforscher Florian Wakolbinger
und Viktor Steiner wird aber schon im Jahr 2017 ein Teil der
Neues aus dem Rechtsbereich
Steuerreform: Was wurde im
letzten Moment geändert?
Know-How aktuell
Was ändert sich bei Absetz- und
Freibeträgen?
Entlastung durch die schleichende jährliche Steuererhöhung
Lesen Sie mehr auf Seite 2
Lesen Sie mehr auf Seite 9
für die Lohnsteuer maßgeblichen Einkommensgrenzen aber
Neues aus dem Bankenbereich
Crowdfunding
bleiben gleich. Damit rücken von Jahr zu Jahr immer mehr
Kontrolle Finanzpolizei:
Sind Sie vorbereitet?
Lesen Sie mehr auf Seite 10
Lesen Sie mehr auf Seite 3
Managementwissen kompakt
Was kommt neues rund ums Auto?
Steuer-Termine 2015
Rechtsund Steuerinfos
Seite 2-7
Lesen Sie mehr auf Seite 12
Arbeitnehmer in höhere Steuerklassen vor - ein Teil ihrer
Für die Abschaffung der 'kalten Progression' soll lt. Finanzminister Dr. Schelling bis Jahresende eine Lösung vorliegen.
Einladung zum Steuer Event 2015
Managementwissen
kompakt
Seite 8
Grund für diesen Effekt: Die Löhne steigen jedes Jahr, die
Lohnsteigerungen wird somit vom Finanzamt abgeschöpft.
Kunden im Mittelpunkt
Einladung zur Veranstaltungsserie
Ihr Beraterteam der Partner-Treuhand-Gruppe
Lesen Sie mehr auf Seite 15
Lesen Sie mehr auf Seite 7
im Rahmen der kalten Progression verschwunden sein. Der
Know-How
aktuell
Seite 9
Neues aus dem
Bankenbereich
...
Seite 10-11
Kunden im
Mittelpunkt
Seite 12-14
Partner-Treuhand
Gruppe Intern
Seite 15
Rechts- und Steuerinfos
Steuerreform: Was wurde im letzten
Moment geändert?
Im Zuge der Regierungsvorlage und des parlamentarischen
Prozesses ist es bei der Steuerreform noch zu einigen Änderungen gekommen. Hier ein kurzer Überblick:
Senkung Mindestbeitragsgrundlage
Die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung der gewerblichen Sozialversicherung wird ab 1.1.2016 gesenkt. Statt den
bisherigen € 724,00 wird sie € 406,00 betragen.
Für die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung gelten folgende Beträge: ab 1.1.2016: € 706,56, ab 1.1.2018: € 606,36,
ab 1.1.2020: € 506,19. Diese Beträge werden noch mit der jeweils
gültigen Aufwertungszahl erhöht.
Meldung von Kapitalzufluss
Die Banken müssen Zuflüsse auf Konten und Depots von natürlichen Personen und liechtensteinischen Stiftungen ab € 50.000,00
melden, wenn diese in der Zeit zwischen der Unterzeichnung und
dem Inkrafttreten der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein getätigt wurden. Es besteht die Möglichkeit einer anonymen
Einmalzahlung bzw. einer Selbstanzeige.
Kontoeinsicht nur per
richterlicher Anordnung
Die Einsichtnahme in Konten bei Kredit- und Finanzinstituten wird
nur per richterlicher Anordnung möglich sein. Zusätzlich soll diese
Anordnung der Kontrolle durch das Bundesfinanzgericht unterliegen.
Der Abgabenpflichtige soll über FinanzOnline von der Kontenregistereinsicht informiert werden.
Verschiebung der Erhöhung der Umsatzsteuer
im Tourismus
Neuerungen ab 1.1.2017
Neu beschlossen wurde auch das Meldepflicht-Änderungsgesetz. Die Änderungen werden mit 1.1.2017 in Kraft treten.
Änderungen bei geringfügig Beschäftigten
Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird es künftig nicht mehr geben.
Jedes Beschäftigungsverhältnis, das weniger als einen Monat dauert,
soll der Teilversicherung in der Unfallversicherung unterliegen, sofern
das Entgelt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.
Vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsbeginn
Statt der bisherigen Mindestangaben-Meldung und späteren Vollanmeldung kommt eine vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsantritt.
Darin müssen alle Daten angegeben werden, ohne die eine Anmeldung nicht möglich ist. Alle Daten, die noch fehlen, müssen
nicht wie bisher in der Vollanmeldung bekannt gegeben werden,
sondern werden bei der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung
gemeldet.
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
Die neue monatliche Beitragsgrundlagenmeldung soll künftig
den Beitragsnachweis und den -grundlagennachweis ersetzen.
Die Meldungen müssen bis zum 15. des Folgemonats elektronisch
erledigt werden. Erfolgt das nicht bzw. nicht vollständig, werden die
Werte des Vormonats fortgeschrieben. Sind keine Werte vorhanden,
kann der Sozialversicherungsträger sie schätzen.
Änderungsmeldung
Für Tourismusbetriebe und Theater- und Musikaufführungen wird
die Erhöhung der Umsatzsteuer von 1.4.2016 auf 1.5.2016 verschoben. Der Steuersatz von 10 % bleibt nicht nur für Studentenheime,
sondern auch für Schüler- und Lehrlingsheime bestehen.
Bisher sind Änderungsmeldungen innerhalb von sieben Tagen zu
machen. Künftig sind nur jene Änderungen zu melden, die kein
Bestandteil der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung sind, wie
z. B. ein Wechsel von Voll- auf Teilversicherung und umgekehrt sowie
Adress- und Namensänderungen beim Versicherten aber auch beim
Dienstgeber.
Arbeitnehmerveranlagung
Wussten Sie?
Wenn sich eine Steuergutschrift ergibt, soll die Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch (antragslos)
erfolgen, z. B. wenn
Unser Kompetenzzentrum Lohnverrechnung & Arbeitsrecht bietet
monatlich mit „Tipps kompakt – Aktuelles aus der Lohnverrechnung“
einen speziellen einseitigen Ratgeber. Diesen senden wir Ihnen auf
Wunsch gerne kostenlos monatlich per E-Mail zu. 
•
•
bis Ende Juni keine Abgabenerklärung für das vorangegangene
Veranlagungsjahr eingereicht wurde,
ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen. 
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Rechts- und Steuerinfos
Kontrolle Finanzpolizei:
Sind Sie vorbereitet?
Kontaktperson/Geschäftsleitung:
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•
•
•
Was ist in Ihrem Unternehmen von Interesse
für die Finanzpolizei?
Sie sollten sich auf die Kontrolle der Finanzpolizei vorbereiten. Vorab müssen die Bereiche des Unternehmens gefunden werden, die
für die Finanzpolizei interessant sein könnten. Die Unterlagen dafür
sollten griffbereit und gesondert aufbewahrt werden. So wird auch
sichergestellt, dass die Beamten bei einer Kontrolle nur diese
Unterlagen einsehen.
Hauptaugenmerk legt die Finanzpolizei
auf folgende Bereiche:
Arbeitsmarkt:
Anmeldung aller Arbeitnehmer, Entlohnung, Ausländerbeschäftigung,
Arbeitskräfteüberlassung, Arbeits- und Urlaubsaufzeichnungen.
Allgemeine Steueraufsicht:
Kontrolliert wird, ob alle Umsätze und Einkünfte erklärt werden und
alle Lohnabgaben abgeführt werden. Es sollen Beweismittel zur
Ermittlung der Besteuerungsgrundlage gesammelt werden.
Sonstige Kontrollen:
Beispielsweise Gewerbeberechtigungen.
Wer empfängt die Finanzpolizei?
Im Unternehmen sollte eine Person bestimmt werden (und eine Vertretung), die verantwortlich ist, wenn die Finanzpolizei vor der Tür steht.
Wichtig: Der Mitarbeiter am Empfang muss Bescheid wissen,
wen er informieren muss. Der verantwortliche Mitarbeiter und
der Geschäftsführer müssen darauf vorbereitet werden, was
auf sie zukommen wird.
Checkliste: Wie verhalte ich mich richtig?
Empfang/Sekretariat:
• Die Finanzpolizei ruhig und freundlich empfangen (das gilt auch
für alle anderen Personen, die Kontakt mit der Finanzpolizei haben).
• Sofort die zuständige Kontaktperson und die Geschäftsleitung
informieren.
• Die Beamten in einen eigenen Besprechungsraum bitten. Wenn
die Beamten nicht in einen Besprechungsraum gehen wollen,
dann sollte der Mitarbeiter sie bitten, mit der Kontrolle zu warten
bis die zuständige Kontaktperson erscheint.
Achtung: Darauf besteht kein Rechtsanspruch, daher muss
die Kontaktperson sofort kommen, wenn sie informiert wird.
•
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•
Informieren Sie uns – Ihren Steuerberater!
Bitten Sie die Finanzpolizei mit der Kontrolle zu warten, bis
jemand von uns im Haus ist.
Zeigen Sie Ihre Kooperationsbereitschaft (Fotografieren bzw.
Filmen kann die Finanzpolizei verbieten).
Lassen Sie sich die Dienstnummer des Einsatzleiters zeigen.
Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage der Kontrolle.
Fordern Sie eine Rechtsbelehrung über die Rechte und Pflichten,
den Ablauf der Kontrolle und allfällige Rechtsfolgen sowie die
organisatorischen Einzelheiten der Kontrolle. Die Finanzpolizei
sollte den laufenden Geschäftsbetrieb wenn möglich nicht
stören. Bieten Sie wieder einen eigenen Besprechungsraum
an, wenn dies möglich ist.
Begleiten Sie die Finanzpolizei durch den Betrieb.
Erlauben Sie keine freiwillige Durchsuchung von Orten oder
Gegenständen. Den Beamten ist keine Durchsuchung erlaubt,
außer es liegt eine gerichtlich bewilligte Durchsuchungsanordnung vor oder sie wird der Finanzpolizei erlaubt. Wenn die
Finanzpolizei eine Durchsuchungsmaßnahme durchführen darf,
dann bestehen Sie darauf, dass wir als Steuerberater dabei sind.
Bieten Sie statt der Durchsuchung an, die geforderten Unterlagen nachzureichen.
Welche Unterlagen die Finanzpolizei einsehen darf, richtet sich
nach der Rechtsgrundlage auf der die Kontrolle beruht. Das
Recht zur Einsichtnahme heißt nicht gleichzeitig, dass die Unterlagen mitgenommen werden dürfen. Dokumentieren Sie, welche
Unterlagen eingesehen werden. Für den Fall, dass Unterlagen an
die Finanzpolizei übergeben werden, machen Sie Kopien.
Fordern Sie eine Kopie der Niederschrift an und überprüfen
Sie, ob sie richtig und vollständig ist.
Befragung
Professionelle Antworten auf die Befragung sind nur möglich, wenn
sich alle Beteiligten darauf vorbereiten.
•
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•
Antworten sollten nur gegeben werden, wenn sie auch sicher
mitgeschrieben werden.
Zuvor sollte unbedingt die Rechtsgrundlage abgeklärt werden.
Nur im Beisein der Vertrauensperson (Steuerberater) antworten.
Wichtig: Nur die Fragen beantworten, die gestellt werden –
keine Vermutungen äußern.
Sie sind verpflichtet, richtig und vollständig auszusagen. Wenn
eine inhaltliche Vorbereitung nötig ist, dann bieten Sie an, dass
die Fragen schriftlich beantwortet werden.
Professionelle Vorbereitung
Wie Sie aus dem Artikel erkennen können, ist es wichtig, sich im
Vorfeld Gedanken zu machen. Wir haben für Sie die wichtigsten
Informationen in einer „Erste Hilfe-Broschüre“ zusammengefasst.
Sie können diese Broschüre unter der E-Mailadresse:
[email protected] bestellen.
Wir erarbeiten mit Ihnen auch gerne einen Leitfaden, der auf Ihr
Unternehmen individuell abgestimmt ist. Bitte vereinbaren Sie dazu
einen Beratungstermin. 
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Rechts- und Steuerinfos
Welche Angaben muss eine
Rechnung enthalten?
•
•
•
•
fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung
UID-Nummer (UID) des liefernden Unternehmers
UID-Nummer (UID) des empfangenden Unternehmers, wenn der Rechnungsbruttobetrag € 10.000,00 übersteigt
Hinweis auf die Differenzbesteuerung, wenn diese angewendet
wird (z. B. Autohandel oder Antiquitätenhändler)
Kleinbetragsrechnungen
Rechnungen mit einem Betrag von höchstens € 400,00 (inklusive Umsatzsteuer) müssen mindestens folgende Merkmale
enthalten:
•
•
•
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.
Um diesen Formvorschriften zu genügen,
muss eine Rechnung folgende Merkmale
aufweisen:
• Name und Anschrift des liefernden und des empfangenden
•
•
Unternehmers
Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art
und Umfang der sonstigen Leistung
Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder Zeitraum
über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen
oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet
werden, genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes –
jedoch nur, wenn dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt.
Das ist z. B. der Fall bei mehrtägigen Übernachtungen in einem
Hotel. Hier muss nicht jeder Tag, in dem das Zimmer belegt
war, einzeln angegeben werden. Ein Hinweis auf den Zeitraum,
in dem der Gast das Zimmer genutzt hat, ist ausreichend.
•
•
•
•
Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz. Wird die Rechnung nicht in Euro
ausgestellt, ist zusätzlich der Steuerbetrag in Euro anzugeben.
Steht der Betrag in Euro zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht fest, hat der Unternehmer nachvollziehbar
anzugeben, welche Umrechnungsmethode angewendet wird.
der auf das Entgelt anfallende Steuerbetrag
Ausstellungsdatum
falls eine Steuerbefreiung besteht: Hinweis darauf, dass die
Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist oder Hinweis
auf einen Übergang der Steuerschuld
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•
•
Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art
und Umfang der sonstigen Leistung
Tag der Lieferung oder Leistung oder Zeitraum, über den sich
die Leistung erstreckt
Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
Steuersatz
Hinweis: Bei bestimmten Rechnungsarten (z. B. Anzahlungen,
Schlussrechnungen, Rechnungen in der Bauwirtschaft oder
mit Auslandstatbeständen) gelten zusätzliche Vorschriften. 
Rechts- und Steuerinfos
Wer ist tatsächlich zur Anschaffung
einer Registrierkasse verpflichtet?
Im Zuge der Steuerreform werden bereits ab 1.1.2016 eine generelle Einzelaufzeichnungs- und Einzelerfassungspflicht von
Barumsätzen sowie eine Belegerteilungspflicht in Kraft treten.
Einzelaufzeichnungspflicht
Barumsätze sind ab dem ersten Euro einzeln zu erfassen.
Der Finanzminister kann durch Verordnung bestimmte Erleichterungen bei der Führung von Aufzeichnungen, der Verwendung von Registrierkassen und der Belegerteilungspflicht festlegen.
Diese Verordnungsermächtigung ist allerdings beispielsweise eingeschränkt für:
•
•
•
Umsätze bis zu einem Jahresumsatz von € 30.000,00 je Betrieb,
wenn die Umsätze von Haus zu Haus oder auf öffentlichen
Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten
getätigt werden (wie z. B. mobile Eisverkäufer, Christbaumhändler oder offene Fahrgeschäfte)
bestimmte Automaten (wie z. B. Kaugummiautomaten)
Betriebe, bei denen keine Gegenleistung durch Bezahlung mit
Bargeld erfolgt (z. B. Webshops).
Registrierkassenpflicht
Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht ab einem Jahresumsatz von
€ 15.000,00 je Betrieb, sofern die Barumsätze € 7.500,00 überschreiten.
Zum Barumsatz zählen: Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte sowie
andere vergleichbare Zahlungsformen (wie z. B. Zahlung mit dem
Mobiltelefon).
Der Finanzminister kann für Gruppen, die „mobil“ tätig sind, wie z. B.
Friseure, Masseure, Ärzte, Tierärzte, Reiseleiter, durch Verordnung
Erleichterungen bezüglich der zeitlichen Erfassung der Bareinnahmen festlegen.
Technische Sicherheitslösungen
•
•
•
Die Software muss automatische und signierte Start-, Monats-,
Jahres- und Schlussbelege erstellen und im Datenerfassungsprotokoll ablegen können.
Die Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse muss durch Eingabe eines Initialwertes in Betrieb genommen werden können.
Unternehmer müssen Signaturerstellungseinheiten über
FinanzOnline registrieren.
Jene, die ein geschlossenes Gesamtsystem und mehr als 500 Eingabestationen haben, können mit einem Feststellungsbescheid eine Sicherheitseinrichtung ohne Signaturerstellungseinheit genehmigt bekommen. Die entsprechenden Vorschriften zum technischen Schutz
der Kassen treten erst mit 1.1.2017 in Kraft.
Vergünstigungen zur Anschaffung
der Registrierkasse
Wird aufgrund der neuen Registrierkassenpflicht ein elektronisches
Aufzeichnungssystem (wie z. B. eine elektronische Registrierkasse
oder ein elektronisches Kassensystem) zwischen dem 1.3.2015 und
dem 31.12.2016 angeschafft, kann Folgendes in Anspruch genommen werden:
•
•
Anschaffungs- und Umrüstungskosten sind in voller Höhe Betriebsausgaben.
Anschaffungsprämie von € 200,00 pro einzelner Erfassungseinheit (abweichende Regelungen bei elektronischen Kassensystemen) – sie ist im Rahmen der Steuererklärung für 2015 und 2016
zu beantragen. Die Prämie steht bei Anschaffung eines neuen
Systems oder Umrüstung eines bestehenden Systems zu.
Pflicht zur Mitnahme des Kassenbons
Kunden müssen den Kassenzettel entgegennehmen und ihn solange
mit sich tragen, bis sie sich außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten
befinden. Es gibt allerdings keine Strafe, wenn das nicht passiert.
Roadshow Registrierkassen
Gemeinsam mit der WKO informieren wir im September und
Oktober: „Was bedeuten diese Vorschriften in der Praxis und
welche Maßnahmen müssen vom Unternehmen gesetzt
werden, um gesetzeskonform zu handeln?“
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage
/ Terminübersicht.
Die Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen
gegen Manipulation zu schützen.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (Begutachtungsentwurf):
•
•
•
•
Die Registrierkasse muss die erfassten Barumsätze über eine
Signaturerstellungseinheit signieren.
Die Signatur muss im Datenerfassungsprotokoll beim jeweiligen
Barumsatz gespeichert und am Beleg als maschinenlesbarer
Code angebracht werden.
Die Registrierkasse muss jeden einzelnen Barumsatz im Datenerfassungsprotokoll abspeichern.
Die Registrierkasse muss auch jeden Beleg ausdrucken oder
elektronisch bereitstellen können.
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Rechts- und Steuerinfos
Wann zählt ein Fußballspieler
zu den Profis?
Steuerbefreiung für Vereine
Der Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. Er ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und
wird tätig über seine Organe – die Vereinsfunktionäre. Der Verein
verfolgt einen bestimmten, ideellen Zweck. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des
Vereinszwecks einsetzen.
Damit ein Verein in den Genuss der Steuerbefreiung kommt, muss er
nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder seiner sonstigen Rechtsgrundlage und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich
und unmittelbar der Förderung von
•
•
gemeinnützigen
mildtätigen oder
•
kirchlichen
Zwecken dienen.
Neuregelung für Sportvereine
Begünstigt ist die Förderung jeglicher Art von körperlicher Betätigung.
Berufssportler fallen allerdings nicht darunter, da hier das wirtschaftliche Interesse im Vordergrund steht. Bisher war ein Amateur-Sportverein dann gegeben, wenn der überwiegende Teil der Mitglieder im
Verein den Sport nicht erwerbsmäßig ausgeübt hat.
Nach der Neuregelung gilt eine Mannschaft als Profimannschaft,
wenn die Anzahl der einsetzbaren Profispieler, die in den Spielberichten von Pflichtspielen einer Spielsaison genannt werden, höher
ist als die Hälfte der in den Spielberichten vorgesehenen Anzahl an
einsetzbaren Spielern.
Beispiel: Fußball (Regionalliga): In den Spielberichten der
Saison 2016/2017 stehen maximal 16 einsetzbare Spieler.
Die Mannschaft spielt in der Ligameisterschaft 30 Spiele und
drei Cup-Wettbewerbsspiele. In Summe sind das 33 Spiele x
16 Spieler (laut Spielbericht) – ergibt 528 Spieler.
Ab 265 Profis ist die Mannschaft eine Profimannschaft.
Wer ist ein Profispieler?
Jeder Spieler einer Mannschaftssportart ist ein Profisportler, wenn
er für seine sportliche Tätigkeit mehr als € 21.000,00 pro Spielsaison erhält. Für die Ermittlung der Grenze zählen neben den fixen
Monatsbezügen in der Spielsaison auch die variablen Entgeltsbestandteile (wie z. B. Leistungsprämien) sowie alle Sachbezüge und
Vergütungen von Sponsoren – sofern sie im Zusammenhang mit der
sportlichen Tätigkeit für den Verein stehen.
Beispiele, die keinen Einfluss auf die Einkunftsgrenze haben:
•
•
Wenn der Verein bei Trainingslagern, Wettkämpfen die Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten übernimmt.
Fremdübliche Vergütungen, die der Verein für andere Aufgaben im Verein bezahlt, wie z. B. Arbeit als Trainer
Beispiel: Ein Fußballer erhält für seine Tätigkeit als Spieler
vom Verein eine Vergütung von € 16.000,00 pro Spielsaison.
Daneben ist er auch als Jugendtrainer für den Fußballverein
tätig und erhält daraus eine fremdübliche Vergütung von
€ 6.000,00 für eine Spielsaison. Weiters arbeitet er auch
halbtags im Unternehmen des Vereinspräsidenten mit.
Für seine Arbeit im Unternehmen erhält er eine fremdübliche
Vergütung von € 12.000,00 jährlich.
Der Fußballer ist kein Profisportler, weil er für seine Tätigkeit
als Spieler vom Verein nur € 16.000,00 pro Spielsaison erhält
und damit unter den € 21.000,00 liegt.
Einzelsportarten
Bei allen Sportarten, die typischerweise von einzelnen Individuen
und nicht in strukturierten Gruppen betrieben werden, betreffen die
steuerlichen Auswirkungen nur den Sportler selbst, dies gilt z. B. für
Leichtathletik, Tennis, Schisport, Schwimmen – auch wenn der Sport
in Doppel- oder anderen Formationen ausgetragen wird, wie z. B. in
einer Staffelform oder in einem Formationstanz.
Auswirkung der Änderungen
Vereine, die eine Profimannschaft haben, sind nicht mehr gemeinnützig tätig. Um die Gemeinnützigkeit zu erhalten, muss der Profibetrieb spätestens zu Beginn des Kalenderjahres, mit dem die Gemeinnützigkeit entfallen würde, ausgegliedert werden. Somit ist nur
die Profimannschaft zur Körperschaftsteuer verpflichtet. Das kann
in verschiedenen Varianten geschehen, wie z. B.:
Es wird ein nicht gemeinnütziger Zweigverein gegründet.
Der Profiverein wird in einem eigenen Rechnungskreis erfasst oder
es wird eine nicht gemeinnützige Kapitalgesellschaft vom Verein
gegründet.
Ab wann werden die Änderungen gelten?
Die Änderungen sind erstmals ab dem Kalenderjahr 2016 anzuwenden.
Wir empfehlen jedoch eine Beratung zu diesem Thema, damit alle
notwendigen Schritte rechtzeitig unternommen werden können.
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Managementwissen kompakt
Was kommt Neues rund ums Auto?
Im Zuge der Steuerreform kommen einige Änderungen auf uns
zu, die das Thema Auto betreffen. Die Neuerungen werden mit
1. 1. 2016 in Kraft treten.
Steuer-Termine 2015
Fälligkeitsdatum: 15. 09. 2015
ABGABENART ZEITRAUM
Umsatzsteuer, Vorauszahlung
Juli
Normverbrauchsabgabe Juli
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe Juli
Lohnsteuer August
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen August
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag August
Fälligkeitsdatum: 15 .10. 2015
ABGABENART Änderungen beim Pkw-Sachbezug
für Dienstnehmer
Der Sachbezug für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen wird nun
ab einem CO2-Ausstoß von 130 g/km von 1,5 % auf 2 % der Anschaffungskosten erhöht werden. Somit erhöht sich der maximale Sachbezug in diesem Fall auf € 960,00. Bei Kraftfahrzeugen mit 0 Gramm
CO2-Emissionswert pro Kilometer (Elektroautos – keine Hybridmodelle) ist kein Sachbezug anzusetzen. Die Grenze von voraussichtlich 130 g/km wird bis zum Jahr 2020 jährlich schrittweise gesenkt.
Vorsteuerabzug für Elektroautos
Das Recht auf Vorsteuerabzug wird auf bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen
ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge) ausgedehnt werden.
Der volle Vorsteuerabzug besteht, wenn die Anschaffungskosten
€ 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene PKW, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten liegen über € 80.000,00), entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.
NoVA-Rückerstattung für Private
Wird ein Fahrzeug ins Ausland verkauft, ist eine Rückerstattung der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) derzeit nur für einen Unternehmer
möglich (sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind).
ZEITRAUM
Normverbrauchsabgabe August
Umsatzsteuer, Vorauszahlung August
Werbeabgabe August
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe Lohnsteuer August
September
Dienstgeberbeitrag z. Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen September
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag September
Fälligkeitsdatum: 16. 11. 2015
ABGABENART ZEITRAUM
Kammerumlage Juli bis September
Umsatzsteuer, Vorauszahlung (Quartal)
Juli bis September
Kraftfahrzeugsteuer Juli bis September
Werbeabgabe September
Umsatzsteuer, Vorauszahlung September
Normverbrauchsabgabe September
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe September
Lohnsteuer Oktober
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Oktober
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen Oktober
Einkommensteuer, Vorauszahlung Oktober bis Dezember
Körperschaftsteuer, Vorauszahlung Oktober bis Dezember
Grundsteuer, Bodenwertabgabe Oktober bis Dezember
Für eine Lieferung eines Fahrzeugs ins Ausland von Privatpersonen
ist eine Rückvergütung der NoVA nicht vorgesehen.
Diese Ungleichbehandlung zwischen Unternehmern und Privaten hat
der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun als gleichheitswidrig aufgehoben.
Fälligkeitsdatum: 15. 12. 2015
ABGABENART ZEITRAUM
Normverbrauchsabgabe Oktober
Umsatzsteuer, Vorauszahlung Oktober
Daher kommt es im Zuge der Steuerreform zu einer Neuregelung.
Wer sein gebrauchtes Auto als Privater ins Ausland verkauft, kann
sich ab 1. 1. 2016 einen Teil der Abgabe rückerstatten lassen, wenn
bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Werbeabgabe Oktober
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe Oktober
Die Höhe der Vergütung ist mit dem Betrag der tatsächlich für das
Fahrzeug entrichteten NoVA begrenzt. 
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag LohnsteuerNovember
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen November
November
Seite 7
Managementwissen kompakt
Wie leisten Ihre Mitarbeiter
mehr als andere?
Mitarbeitermotivation funktioniert nur, wenn der Mitarbeiter von
sich aus mehr leisten will! Fast jeder möchte aber im Grunde dasselbe: Seine Ziele erreichen, stolz auf die eigene Leistung sein und
dafür auch Anerkennung erhalten. Genauso wichtig sind auch das
Zugehörigkeitsgefühl und ein respektvoller Umgang.
Leistung lässt sich nur steigern,
indem Sie diese Bedürfnisse erfüllen.
Zeigen Sie daher Ihrem Mitarbeiter:
•
•
•
•
•
Ehrliches Interesse an seiner Arbeit und den Problemen:
Suchen Sie ein gemeinsames Ziel und übertragen Sie ihm
Verantwortung.
Ihre Wertschätzung: Wenn die gelungene Arbeit vor einer großen
Gruppe erwähnt wird, hat das die größte Bedeutung. Bitten Sie
den Mitarbeiter um Rat. In Wahrheit ist das ein verstecktes Lob.
Das Gemeinsame: Ein erfolgreiches Unternehmen bedeutet
auch finanzielle Sicherheit für die Zukunft der Mitarbeiter. In
einer entspannten Umgebung geht vieles leichter. Fördern Sie
daher auch die Freude an der Arbeit.
Dass Sie ihn und seine Arbeit respektieren: Wichtig ist hier
auch, dass die Mitarbeiter den Chef respektieren. Er sollte mit
gutem Beispiel vorangehen. Bedenken Sie auch: Wer über sich
selbst hinauswachsen will und Neues ausprobiert, kann stolpern und Fehler machen.
Dankbarkeit: Hervorragende Leistungen sind nicht selbstverständlich. Überraschen Sie mit Lob, Anerkennung, (finanziellen)
Aufmerksamkeiten. Zeigen Sie dem Mitarbeiter, dass auch er
etwas davon hat, wenn es der Firma gut geht. 
Wie gelingt eine erfolgreiche
Kooperation?
Nicht jeder Unternehmer muss das Rad wieder neu erfinden. Durch
geschickte Unternehmenskooperationen kann man auf das Knowhow von anderen zurückgreifen. So wird das eigene Unternehmen
schlagkräftiger und stärker.
Umfangreiche Vorbereitung
Nicht jedes Unternehmen ist ein perfekter Partner. Die beteiligten
Personen und Unternehmen müssen zueinanderpassen.
Ein guter Kooperationspartner hat keine Bedenken, dass der Partner
ihm schaden könnte. Meiden Sie Kooperationen, wenn Konkurrenzdenken und Wettbewerbshaltung vorherrschen. Nur durch beiderseitige Transparenz, Offenheit, Ehrlichkeit und Fairness gelingt eine
Kooperation.
Ziele festlegen
Vor dem Start müssen die gemeinsamen Ziele notiert werden – nur
so können die gegenseitigen Erwartungen erfüllt werden.
Seite 8
Der Vorteil muss für beide Seiten klar erkennbar sein. Sind die
Unternehmen gleich stark oder ergänzen sie sich so, dass es für
beide Seiten eine Win-win-Situation ist?
Nehmen Sie sich Zeit
Kooperationen scheitern, wenn Sie sich zu wenig Zeit dafür nehmen.
Vor allem in der Anfangsphase müssen die Mitarbeiter und die verantwortlichen Führungskräfte genügend Zeit für den Aufbau der Zusammenarbeit haben.
Von Netzwerken profitieren
Im Rahmen der Partner-Consult Unternehmensberatung & Wirtschaftstraining GmbH unterstützen wir unsere Kunden bei der Suche nach
geeigneten Partnern. 
SMART HOME –
moderne Elektroinstallation für
mehr Komfort, Effizienz und
Sicherheit
In den eigenen vier Wänden, möchte man sich sicher und wohl
fühlen und bestmöglichen Lebens- und Wohnkomfort genießen.
Intelligent vernetzte Häuser oder Wohnungen tragen zu diesem Lebensgefühl bei und können darüber hinaus noch mehr,
denn sogenannte SMART HOME-Lösungen sind heutzutage
wesentliche Bestandteile für eine zukunftsorientierte Bauweise.
Mit dieser modernen und sinnvollen Steuerung der gesamten
Haustechnik lassen sich Licht, Heizung und Beschattung ganz
einfach mit nur einem Klick steuern oder Gebäude so innovativ
automatisieren, dass es zu jeder Tageszeit weiß was zu tun ist.
Beschattung die auf Sonnenstand, Tageslicht oder Sturm reagiert
Anwesenheitssimulationen die ungebetene Besucher fern hält
Alarm bei Wasser, Brand, oder Einbruch. Selbstlernende und
punktgenaue Heizung, Geräte die sich einschalten, wenn gerade
selber Strom produziert wird Lichtszenen und Lieblingsmusik in
jedem Raum u.v.m.
Die Firma iBS – intelligent building solutions ist die Adresse für
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Know-How Aktuell
Wieviel Rabatt darf der Arbeitgeber
seinen Mitarbeitern steuerfrei
gewähren?
Neue Steuerbefreiungen
Künftig werden Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis
eines Arbeitnehmers, dessen (Ehe-)Partner oder Kinder und die
Rückerstattung von SV-Beträgen steuerfrei. 
Was ändert sich bei Absetzund Freibeträgen?
Im Zuge der Steuerreform werden auch einige Absetz- und
Freibeträge geändert. Diese Änderungen werden alle ab
1. 1. 2016 in Kraft treten.
Was ist der Unterschied zwischen Absetzbetrag
und Freibetrag?
Absetzbeträge: Sie mindern direkt die zu zahlende Steuer.
Freibeträge: Sie reduzieren die Bemessungsgrundlage für die
Steuerberechnung.
Ab 1. 1. 2016 kommen in diesem Bereich einige Änderungen.
Mitarbeiterrabatte
Mitarbeiterrabatte, die über ein handelsübliches Ausmaß hinausgehen, sind ein steuerpflichtiger Sachbezug. Bis zu einer gewissen
Höhe und unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese allerdings
steuerfrei.
Rabatte bis zu 20 % je Mitarbeiter sind steuerfrei. Höhere Rabatte
müssen aufgezeichnet werden. Eine Steuerpflicht besteht nur, wenn
die Summe der aufgezeichneten Rabatte im Kalenderjahr größer als
€ 1.000,00 (Freibetrag) ist.
In diesem Fall ist der übersteigende Anteil zu versteuern.
Beispiel: Eine Unternehmerin verkauft eine Handtasche an
ihre Kunden um € 100,00 (üblicher Preis, abzüglich üblicher
Rabatte).
Variante 1: Die Mitarbeiter bekommen die Tasche um € 80,00.
Es ist kein Sachbezug anzusetzen, weil der Rabatt 20 % nicht
übersteigt.
Variante 2: Verlangt die Unternehmerin jedoch nur € 70,00 für
die Handtasche von ihren Mitarbeitern, ist die 20 %-Grenze überschritten. Die Differenz in der Höhe von € 30,00 ist allerdings nur
dann ein zu versteuernder Sachbezug, wenn der jährliche Freibetrag von € 1.000,00 überschritten wurde.
Arbeitnehmer-/Verkehrsabsetzbetrag
Der Arbeitnehmer- und der Grenzgängerabsetzbetrag werden künftig in den Verkehrsabsetzbetrag integriert.
Dieser neue Verkehrsabsetzbetrag beträgt dann € 400,00 jährlich. Bei
Anspruch auf ein Pendlerpauschale erhöht sich dieser neue Verkehrsabsetzbetrag auf € 690,00, wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen € 12.200,00 im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag vermindert sich zwischen einem Einkommen von
€ 12.200,00 und € 13.000,00 gleichmäßig einschleifend auf € 400,00.
Kinderfreibetrag
Im Rahmen des Familienpakets der Steuerreform wird der Kinderfreibetrag von derzeit € 220,00 pro Kind und pro Jahr auf € 440,00
pro Kind jährlich verdoppelt. Nehmen beide Elternteile den Freibetrag in Anspruch, beträgt er künftig € 300,00 jährlich pro Elternteil
und pro Kind (derzeit: € 132,00).
Bildungsfreibetrag
Für alle Unternehmer wichtig: Abgeschafft werden der externe und
der interne Bildungsfreibetrag sowie die externe Bildungsprämie –
für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2016 beginnen. Die Forschungsprämie wird von 10 % auf 12 % angehoben. 
Sonstige Änderungen
Diese Befreiungen fallen bei der Einkommensteuer weg
Nicht mehr steuerbefreit ist die Abgabe von Freitabak, Zigaretten und
Zigarren. Genauso entfällt auch der „Haustrunk“, der bisher für das
Brauereigewerbe steuerfrei war. Auch Beförderungsunternehmen
können unentgeltliche oder verbilligte Tickets nicht mehr steuerfrei
an die Mitarbeiter abgeben.
Seite 9
Neues aus dem Bankenbereich
Der optimale Anzug für mein
Unternehmen
Raiffeisenbank Wels Süd
Viele Investoren – große Ideen:
Die Basis von Crowdfunding
GmbH oder Einzelunternehmung –
Umwandlung oder Einbringung?
Verschiedenste Umstände erfordern die regelmäßige Überprüfung, ob
die Rechtsform ihres Unternehmens noch optimal ist. Neben der Höhe
der Besteuerung laufender Gewinne können für eine Einbringung des
Einzelunternehmens in eine GmbH die daraus resultierende Haftungsbeschränkung für den Gesellschafter, sowie die Trennung von Gesellschaft und Gesellschafter sprechen. Die Umwandlung einer GmbH in ein
Einzelunternehmen sollte bei Verringerung des Unternehmensumfanges
und daraus resultierender Reduktion des Unternehmensgewinnes in
Erwägung gezogen werden. Zu beachten ist, dass mit einer Umwandlung sämtliche bestehenden oder drohenden Haftungen im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge unmittelbar auf den Unternehmer übergehen.
Die rechtlichen Konsequenzen jeder Rechtsformänderung sollten daher
vorab genau geprüft werden.
Vortragende:
Mag. Stefan Weidinger, Holme/Weidinger Rechtsanwälte OG
Mag. Dietmar Ploier, OVILAVA Wirtschaftstreuhand GmbH
Datum und Zeit: 19. Oktober 2015, 18.00 Uhr
Ort: BIZ Business- und Innovationszentrum Wels,
Franz-Fritsch-Straße 11, 4600 Wels
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten Sie,
sich rechtzeitig anzumelden:
• auf unserer Website: www.beststep.at oder
• telefonisch unter 07242/9001-235 oder
• per E-Mail: [email protected] oder
• per Fax an 07242/9001-7
Junge Wirtschaft
Vortrag Der (Selbst-)Wert meines Unternehmens"
"
Referentin: Frau Helga Mahrer
Termin: 6. Oktober 2015, 19 Uhr,
Ort: Raiffeisenbank Gunskirchen
www.jungewirtschaft.at
Seite 10
Den Banken wird es durch Basel II und vor allem durch Basel III immer
schwerer möglich, wachstumsorientierte oder junge Unternehmen zu
finanzieren. Alternative bzw. neue Finanzierungsinstrumente werden
deshalb für Mittelständler immer wichtiger, um ihre bestehenden Kreditlinien zu entlasten.
Die Kosten für komplexe Produkte sind jedoch oft höher als für einen
Bankkredit. Durch einen vernünftigen Mix von traditionellen und neuen
Finanzierungsmethoden können gerade kleine Unternehmen Liquidität gewinnen und Steuern sparen.
Im Rahmen unserer Kooperation mit der BestStep-Gruppe geben wir Mitte September gemeinsam mit der Raiffeisenbank
Wels Süd einen umfassenden Einblick in Finanzierungsinstrumente wie Bankkredite, Bankgarantien, Unternehmensbeteiligungen und neue, kreative Alternativen, wie Crowdfinancing
und deren Kombinationsmöglichkeiten.
Beim Crowdfunding finanziert eine große Anzahl an Menschen mit
meist geringen Geldbeträgen einzelne Projekte oder Start-up-Unternehmen. Innovative Ideen, die sonst nie realisiert werden könnten,
bekommen so die Chance ein erfolgreiches Produkt zu werden.
Allein durch die vielen verschiedenen Geldgeber oft aus mehreren
Ländern wird auch schon kräftig die Werbetrommel gerührt.
Die Projekte werden meist anhand von Videos auf Internetplattformen vorgestellt. Beim Crowdfunding gibt es mehrere Varianten.
Unterstützung als Spende oder für Anerkennung
Das „Donation based Crowdfunding“ ist mit einer Spende vergleichbar. Eine Gegenleistung bekommt der Spender nicht. Es werden
meist karitative oder künstlerische Projekte damit finanziert, die sonst
nicht zustande kommen könnten.
Zumindest eine ideelle oder materielle Anerkennung erhält der Geldgeber beim „Reward based Crowdfunding“. Hier erhalten die Spender zwar kein Geld zurück, aber sie dürfen z. B. ein neu entwickeltes
Produkt zuerst nutzen.
Crowdinvesting
(oder Equity based Crowdfunding)
Hier wird meist in ein Start-up investiert. Als Gegenleistung erhalten die Investoren Anteile am Unternehmen und profitieren dadurch
von den Gewinnen. Neben dem finanziellen Vorteil hat diese Art der
Beteiligung noch den Vorteil, dass viele Investoren bei der Umsetzung und Verbreitung der Ideen mithelfen, neue Lösungen entwickeln und Feedback geben. Durch die Tipps von bereits erfahrenen
Unternehmern erhöhen sich die Erfolgschancen der Startups. Ein
Mitspracherecht haben die Investoren allerdings nicht. Der Gründer
des Start-ups kann seine Entscheidungen allein treffen. Einige Investitionen sind daher mit einem hohen Risiko verbunden. Investoren
sollten sich genau informieren in welche Projekte bzw. Unternehmen
sie ihr Geld investieren. 
Neues aus dem Bankenbereich
Raiffeisenverband Salzburg
Immobilienertragsteuer 2016
Mit der Steuerreform soll die Steuerlast verringert werden. Allerdings
werden für die sogenannte Gegenfinanzierung auch Bestimmungen
geändert, die auf höhere Steuern in bestimmten Bereichen hinauslaufen. Auswirkungen gibt es etwa im Immobilienbereich. Erläutert
hat sie Dr. Bernhard Arming (Partner Treuhand Salzburg) in der RVSBankhalle bei einem Wirtschaftsgespräch mit Raiffeisen SalzburgKunden.
Die Übertragung von Liegenschaften bleibt steuerlich jedenfalls sehr
komplex. Besonders wichtig sei es deshalb, die Übertragung rechtzeitig zu planen, rät auch Thomas Treffner, der Spezialist im Hause
Raiffeisen, wenn es um eine gesamtheitliche Finanzplanung geht.
Egal ob es sich um Nachfolge- Liquiditäts- oder Ruhestandsplanung,
Risikoanalyse und -absicherung handelt: Wir sehen unsere Kunden
"
in ihrer Gesamtheit und begleiten sie langjährig – in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern."
Umfassend beraten werden auch die Immobilienkunden bei
Raiffeisen Salzburg. Das Angebot in Stadt und Land Salzburg reicht
"
von Wohnungen und Grundstücken, über Einfamilien- und Reihenhäuser bis hin zu Gewerbeimmobilien. Wir beraten in Finanzierungs-,
Förderungs-, Absicherungs- und Veranlagungsfragen", sagt Peter
Mayr, der Leiter von Raiffeisen Immobilen Salzburg.
Bitte beachten Sie unsere Terminankündigungen zu den
Veranstaltungen in Wels.
Sommerfest der Raiffeisenbank
Attersee Süd in Nussdorf
V.l.: Thomas Treffner, Dir. Erich Ortner, Dr. Bernhard Arming und Peter Mayer.
Bild: Die Nebel über der geplanten Steuerreform lichten sich. Welche
Änderungen sich für den Immobilienbereich abzeichnen, erläuterte
Dr. Bernhard Arming zahlreichen Kunden in der Bankhalle des RVS.
Gastgeber Dir. Erich Ortner, GL-Mitglied des RVS: "Wir wollen unseren
Kunden fundierte Informationen bieten, wie sie auf geänderte Rahmenbedingungen, wie sie etwa die Steuerreform mit sich bringt, am
besten reagieren können."
Die Immobilienertragsteuer beträgt derzeit 25 Prozent und soll ab
1. Jänner 2016 auf 30 Prozent angehoben werden. Mit der Immobilienertragsteuer wird im wesentlichen der Veräußerungsgewinn
beim Verkauf einer Immobilie (Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten) versteuert. Änderungen ergeben sich auch bei
der Bemessungsgrundlage. Bisher kann vom Veräußerungsgewinn
nach Ablauf des zehnten Jahres ein Inflationsabschlag von zwei
Prozent pro Jahr (maximal 50 Prozent) abgezogen werden. Dieser
Inflationsabschlag entfällt ab 2016. Der Steuerexperte rät deshalb,
sich rechtzeitig zu informieren. Je früher dies geschieht, desto bes"
ser kann geplant werden. Billiger wird es nicht werden. Vorgezogene (Ver)Käufe seien deshalb derzeit - auch angesichts günstiger
Finanzierung - sehr attraktiv und sollten noch heuer über die Bühne
gebracht werden."
Über 300 Private Banking-Gäste folgten der Einladung und zeigten
sich vom Ambiente und der Veranstaltung begeistert. Hermann Maier
erzählte aus seinem Leben und seiner Partnerschaft mit Raiffeisen,
unter anderem auch von seinem neuen Hotel-Projekt "adeo".
Gemeinsam mit Ex-ÖSV-Läufer Rainer Schönfelder wird sich die
österr. Schilegende bei zwei 3-Sterne-Hotelprojekten beteiligen.
Ziel der beiden Pistenflitzer: In erster Linie Skifahren für Familien
leistbarer zu machen und somit das Interesse für den Skisport
wachzuhalten bzw. finanziell zu erleichtern.
In den adeo Alpin Hotels in Tirol und im Salzburger Land wird es keinen Schnickschnack geben, sondern einfach nur das, was Skifahrer
wirklich brauchen. "Maier: Wir freuen uns auf den Start dieser einzigartigen Familienhotels in wunderbaren österreichischen Wintersportregionen. Und es gibt viele Ideen für die weitere Entwicklung.
Gebaut wird derzeit in St. Johann/Tirol und in Zederhaus (Salzburger
Lungau). Im Gespräch sind weitere Standorte in Schruns (Vorarlberg) sowie Pichl bei Schladming (Steiermark)“. 
Übertragungen im Familienbereich
Die Steuerbegünstigung" bei der unentgeltlichen Übertragung einer
"
Immobilie im Familienbereich bzw. beim Erben fällt weg. Aktuell sei
davon auszugehen, dass bei Übertragungen innerhalb der Familie
künftig statt dem dreifachen Einheitswert der Verkehrswert zur Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen wird. Hier kann
"
man durchaus von einer versteckten Erbschaftssteuer sprechen. Es
werden künftig höhere Steuern anfallen", betont Arming.
Foto v.l.n.r.: Notar Dr. Mayrhofer (St. Gilgen), Hermann Maier und
Dr. Bernhard Arming (Partner Treuhand Salzburg)
Seite 11
Kunden im Mittelpunkt
Gerstl Haus lädt gemeinsam mit
Oberbank und OÖ. Versicherung
zur Veranstaltungsserie
Das Welser Kompetenzzentrum Bauen & Renovieren startet am
23. September eine monatliche Veranstaltungsserie die künftig jeden
ersten Donnerstag des Monats stattfindet. Bei den Fachinformationsveranstaltungen behandeln Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen aktuelle Themen. Der Bogen spannt sich von der neuen
Immobilienertragssteuer, über Erben und Vererben im EU-Raum bis
hin zur Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Der Eintritt zu den
Veranstaltungen ist gegen Voranmeldung frei.
Verpflichtender Energieausweis
Sicherheit in den eigenen vier Wänden
Renovieren – die zehn häufigsten Fehler
Donnerstag, 5. November 2015, 18.30 Uhr
Bei allen neuen Gebäuden benötigt man einen Energieausweis
bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender
Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis
nötig. Weiters ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder
Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt maximal zehn Jahre. Diese Pflicht gilt sowohl für
die Verkäuferin oder den Verkäufer, die Bestandgeberin oder den
Bestandgeber als auch für die bzw. den von dieser bzw. diesem
beauftragten Immobilienmaklerin bzw. den Immobilienmakler.
Ing. Karl Fürstenberger (OÖ. Energiesparverband) informiert zu
Klimaregion und Klimadaten, zu Erstellungskosten, erklärt Begriffe
im Energieausweis und die Bedeutung und Auswirkungen des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes.
Josef Hochegger vom Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos
Wels referiert zum Thema „Sicherheit geht uns alle an – Einbruchssichere Immobilie". Die Besucher erhalten weiters wichtige Informationen
über die kriminellen Methoden bei Einbruch, Raub, Neffentrick u.v.m.
Start der Veranstaltungsserie mit Karl Ploberger
Wo immer er hinkommt, wird er um Rat gebeten. Mehr als ein Jahr
hat der „prominenteste Gärtner Österreichs“ Karl Ploberger Tipps
gesammelt und Schwerpunkte für seine Vorträge und Bücher entstanden dort, wo es seitens der zahlreichen Gartenliebhaber die
meisten Fragen an ihn gab.
Immobilien- und Vermögensweitergabe
rechtzeitig planen
Donnerstag, 1. Oktober 2015, 18.30 Uhr
Auf Immobilien kommt eine massive steuerliche Mehrbelastung zu.
Von den Neuerungen ist sowohl die laufende Besteuerung (Anhebung
des Grundanteils/ Senkung der AfA-Sätze) als auch die Übertragung
von Liegenschaften durch die Anhebung der Immobilienertragsteuer
betroffen. Steuerexperten der Partner-Treuhand informieren zu den
speziellen steuerlichen und sonstigen Änderungen im Bereich der
Immobilien. Weshalb der Immobilienpreisspiegel für die Bewertung
von Immobilien nicht alle Erwartungen erfüllen wird, dazu informiert
der gerichtl. beeidete Sachverständige KommRat Gerhard Steller.
Ergänzend wird Notar Dr. Gerhard Nothegger, Mediator und Präsident der OÖ. Notariatskammer, über die neue EU-Verordnung im
Erbrecht berichten, welche die derzeit bestehende nationale Rechtsgrundlagen aushebeln wird. Karoline Gissinger (Privatkunden Leitung Oberbank) informiert über das Oberbank Immobilien Service.
Seite 12
Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen Experten des Gerstl
Hauses und der Kooperationspartner Oberbank Wels und
OÖ. Versicherung für Ihre Fragen zur Verfügung.
Sie erhalten Antworten zu beispielsweise folgende Fragen: „Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger“; „Niedrigenergie & Passivhäuser“; Wärmedämm-Verbundsysteme, Wärmepumpen, Rollläden,
Windschutz, Fassadensanierung, Vollwärmeschutz, Heiz-, Solar- und
Lüftungssysteme, Bedachung, Althaussanierung, Wohn- und Gartenträume leicht finanziert, u.v.m.
Partner-Treuhand TIPP: Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten
empfehlen wir Ihnen eine möglichst rasche Anmeldung:
T: 07242 / 245 298 oder per E-Mail: [email protected]
Einladung zum „Weihnachts“-Kabarett-Abend
Bei jeder Veranstaltung werden die Besucher eingeladen an einem
Gewinnspiel teilzunehmen. Verlost werden jeweils 25 x 2 Gästekarten für einen Kabarett-Abend im Gerstl-Haus. Und jede Teilnahmekarte die an einem der Fachvortragsabende abgegeben wird, nimmt
an der Verlosung teil. 
Raiffeisenbank Wels
Wertpapier-Abend mit Vortrag:
„Steuerreform – was erwartet Immobilienbesitzer“
Termin: 11. November 2015, 19.30 Uhr
Ort: Bildungshaus Schloss Puchberg
www.raiffeisenbank-wels.at
Kunden im Mittelpunkt
STADTTHEATER WELS
Goldenes Verdienstzeichen
beim Steller-Sommer-Fest
Do., 22.10.2015, 19:30 Uhr
Unter dem Motto: „Zukunft braucht Herkunft“ lud der rührige
Immobilienprofi KommRat Gerhard Steller seine langjährigen
Partner, zahlreiche V.I.Ps, Mitarbeiter und Freunde des Hauses
Steller ein.
Andreas See – Saxes | Gerd Rahstorfer – Trumpet & Flügelhorn |
Helmar Hill – Piano & Keyboard | Martin Wöss - Piano, Keyboards &
Electronics | Christian Wendt – Bass | Alex Pohn – Drums | Special
Guests: Pete Simpson – Vocals | Spring String Quartet | Streicherensemble der LMS Wels
Im tollen Ambiente des Strasserhofes Übleis in Gunskirchen wurde mit
zahlreichen prominenten Repräsentanten aus Politik und Wirtschaft
gefeiert. Und es wurde ein „ausgezeichnetes Fest“.
Jazzodrom „Another World“
LH Dr. Josef Pühringer überreichte das Goldene Verdienstzeichen des
Landes OÖ, die neue WKO-Vizepräsidentin Oberösterreichs
Mag. Angelika Sery-Froschauer eine Ehrenmedaillie in Silber der
WKOÖ und KommR Mag. Georg Edlauer stellte sich mit einem Ehrenring des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
ein, wobei diese Ehrung bisher nur zweimal vergeben wurde und die
hohe Wertschätzung zeigt, die dem Unternehmer von der Kollegenschaft
in ganz Österreich entgegengebracht wird.
Anlass des Sommerfestes war die offizielle Übergabe seiner Firma Steller Immobilientreuhänder GmbH an die beiden neuen Geschäftsführer Mag. Wolfgang Bauernfeind und
Sohn Gunter Steller.
Fünf Jahre nach dem umjubelten Release von „Places and Spaces“,
unzähligen Soloprojekten und hoch akklamierten Ausflügen in mehr
oder weniger fremde Gefilde – darunter Engagements bei Parov Stelar,
Hubert von Goisern und Nils Landgren – kehren Jazzodrom mit dem
Release ihres neuen Albums „Another World“ und einer ausgedehnten Europatournee endlich aufs internationale Jazz-Parkett zurück.
In ihrem neuen Programm schafft das Quintett eine überaus stimmige Synthese aus den alten Traditionen des Soul-Jazz und den
vielfältigen Einflüssen, die die einzelnen Mitglieder aus ihren so
heterogenen künstlerischen Wirklichkeiten beziehen. Da treffen
fragile Motive auf urbane Grooves, samtige Hooks auf kompromisslosen Breakbeat und rauchige Akustiksounds auf moderne Elektronik. Jazzodrom erweitern spielerisch ihre Grenzen und
machen dabei Musik, die einfach berührt. Live steht die Band für
ebenso feinsinnige wie hochenergetische Performances, die Publikum und Kritiker regelmäßig zu Begeisterungsstürmen hinreißen. 
Eintritt:
VVK Euro 18 | AK Euro 22,Schüler/Studenenten Euro 12,-
Neben all den Ehrungen gab es noch ausreichend Zeit für zusätzliche Interviews, die WT1-Chefredakteur Mag. Stefan Schiehauer, mit
einigen V.I.P.-Gästen führen durfte. Auf der Bühne gesichtet wurde
u.a. Gunskirchens Bürgermeister Josef Sturmair, Notar Dr. Gerhard Nothegger (Präsident Notariatskammer OÖ), die Vize-Bürgermeister der Stadt Wels Peter Lehner und Dr. Andreas Rabl,
EWW-Vorstand Ing. Wolfgang Nöstlinger und Mag. Michaela
Schinnagl (leitende Fachjuristin der Mietervereinigung Österreichs),
Ursula Pernica (Geschäftsführerin Fachverband der Immobilienund Vermögenstreuhänder), Dr. Manfred Spiesberger (WKO Wels)
und G.P.S.-Treuhand GF Steuerberater Mag. Gerhard Diplinger.
Trotz Firmenübergabe kein Ruhestand
Gerhard Steller wird nicht nur weiterhin als Sachverständiger für das gesamte Immobilienwesen tätig sein, sondern wird auch Sachverständige
prüfen, ob sie über die im Gesetz vorgeschriebenen, hervorragenden
Kenntnisse verfügen. Mit seinen praktischen Erfahrungen wird er gestalterisch in diversen Normenausschüssen und auch als Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Universitätslehrganges „Master of Sience Real
Estate“, der Donau-Universität Krems mitwirken. Somit scheint ein echtes
„Pensionserlebnis“ für den rührigen 70er in weite Ferne gerückt. 
Info: Stadt Wels
Dst. Kulturaktivitäten
Minoritengasse 5
T: 07242-235-7040
www.jazzodrom.net
Karten-Vorverkauf: Alle Sparkasse in OÖ
v.l.n.r.: Mag. Wolfgang Bauernfeind, MBA, KommRat Gerhard Steller,
Gunter Steller
Seite 13
Kunden im Mittelpunkt
QM-TECH GmbH
Dienstleistungs- und vor allem Produktqualität sind die Voraussetzungen für Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit im Markt.
Die Vielzahl an Vorschriften, gesetzlichen Rahmenbedingungen und die
Anforderungen an einen modernen Produktionsbetrieb machen es für
Unternehmen oftmals nicht leicht, die notwendigen Qualitätskriterien
optimal zu erfüllen.
Internationale Normen nach denen Abläufe, sicherheitsrelevante
Themen und Umwelt – um Ihren Kunden die erwartete Qualität zu
garantieren – dienen vor allem Ihrem Erfolg im Business.
Wir von QM-TECH haben es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmen
als Berater in allen Fragen zu Managementsystemen, Sicherheitstechnik
und Ingenieurbüro für Maschinenbau vorzubereiten und zu begleiten.
Als noch neuen Service bietet wir unseren Kunden, mit Hilfe von
modernster Lasertechnologie, die Möglichkeit ein 3D-Aufmaß inklusive fotorealistischer Darstellung von Räumen, Gebäuden, Werkhallen, Maschinenhallen, Industrieanlagen, etc. zu erstellen. 
Laserscanner
Sie erfassen die gesamte Umgebung und bilden sie im
digitalen Modell dreidimensional ab.
Einzelscans verschiedener Standorte verbinden sich zu
einem räumlichen Gesamtmodell, so dass selbst komplexe Strukturen und Gebäude umfassend und präzise
dokumentiert werden.
Derzeit befindet sich die internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme in Überarbeitung. Der Schlussentwurf wurde bereits veröffentlicht und das Inkrafttreten der neuen ISO 9001 wird für Oktober
2015 erwartet. Dies bedeutet für uns, aber auch für viele Unternehmen,
eine große Herausforderung. Unsere Mitarbeiter konnten bereits durch
Schulungen und Weiterbildungen ihr bestehendes Expertenwissen
entsprechend vertiefen und ausrichten. Bei der Umsetzung der neuen
Strukturen und Anforderungen an Ihr Qualitätsmanagement unterstützen wir Sie gerne.
Die 3D-Dokumentation der QM-TECH GmbH ist unter anderem
für Architekten, Bauingenieure, Baumeister, Facility Manager, Anlagenplaner und Bausachverständige aber auch für viele andere
Branchen geeignet.
Die 3D-Dokumentation der QM-TECH GmbH ist die optimale Basis für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben,
Industrieanlagen u. dgl. aber auch für die Bewirtschaftung
von Liegenschaften.
Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist der Arbeitgeber umfassend
für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Dies
in Hinblick auf alle dafür geltenden Gesetze und Verordnungen in den
Betrieben umzusetzen stellt viele Unternehmen vor eine große Herausforderung.
Durch die langjährige Erfahrung und laufende Aus- und Weiterbildung
unseres Teams in diesem Bereich ist es uns möglich die Unternehmen
Gerichtsgebäude Wels, 3D-Scan
als externe Fachkräfte (Sicherheitsfachkraft, Brandschutzbeauftragter)
dabei zu unterstützen.
Im Bereich von Baustellen liegt die Verantwortung für die Einhaltung
der Grundsätze der Gefahrenverhütung beim Bauherrn, und dieser hat
dafür, wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend
Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für
die Ausführungsphase zu bestellen.
Auf Grund der Ausbildung, fachlichen Tätigkeit und langjährigen
Erfahrung im Bauwesen sowie im Bereich Arbeitssicherheit / Arbeitnehmerschutz unserer Mitarbeiter, garantieren wir eine unabhängige,
gesetzes- und praxisgerechte Durchführung der Aufgabe des Baustellenkoordinators in ganz Österreich.
Seite 14
Ing. Andreas Zottele, MBA
Geschäftsführer
Schubertstraße 8
A- 4600 Wels
[email protected]
Tel.: +43 (0)7242 / 206 342 - 10
Fax: +43 (0)7242 / 206 342 - 20
www.qm-tech.at
www.facebook.com/qmtechgmbh
Partner-Treuhand Gruppe Intern
Partner-Treuhand Intern
Kreston EMEA Conference in Rom
160 Steuer- und Wirtschaftsexperten aus 30 Ländern nahmen im Juni
an der Europakonferenz in Rom teil. Im NH Vittorio Venito Hotel, in der
Nähe des historischen Zentrums Roms konnte Delegationsleiter Kreston
CEO Jon Lisby u.a. auch Mitglieder aus Argentinien, Australien, Indien,
Pakistan, Taiwan, Hong Kong und den USA begrüßen.
EMEA-Teilnehmer Dr. Bernhard Arming (GF Partner Treuhand Salzburg)
Rom ist ohne Zweifel eine Stadt, die sich als perfekter Rahmen für die
"
Konferenz erwies. Bei der Veranstaltung, die auf die Stärkung der internationalen Beziehungen aufbaut und sich auf die Qualitätskriterien innerhalb des Netzwerks konzentriert, konnten wir zum Vorteil unserer Kunden
viele neue internationale Kontakte herstellen.“
Einladung zum
STEUER EVENT 2015
PartnerTausch –
"Das total chaotische Comedy-Casting"
Tricky Niki zählt zu den weltbesten Bauchrednern –
und ist darüber hinaus einer der populärsten und lustigsten
Zauberkünstler.
In seinem Erfolgsprogramm „PartnerTausch“ begeisterte Tricky Niki
bereits bei seiner Premierenveranstaltung im ausverkauften Wiener
Kabarett-Tempel Simpl. Mit einzigartiger Vielseitigkeit als großartiger
Entertainer, Comedian, Zauberkünstler und bestechender Showman
in Personalunion bezauberte er die zahlreich erschienen V.I.Ps aus
Kultur, Wirtschaft und Politik.
Nach dem Erfolg seines ersten Solo-Programms „Magic Entertainment“ (2011-2013) reißen sich nun in „PartnerTausch“ (Regie: Bernhard
Murg) die diversen Puppen-Charaktere darum, diesmal auch in Nikis
neuer Show mitwirken zu dürfen: Als da wäre zum Beispiel Erika, als
„rustikale Domina vom Lande.“ Längst schon hat Frau Erika ihr ungewöhnliches Hobby zum Beruf gemacht – doch an diesem ShowFormat eindeutig etwas missverstanden! Oder Königin Kleopatra,
einstmals die schönste und mächtigste Frau der Welt: Von ihrem ExLover Cäsar und jedwedem Sangestalent befreit, sucht sie in Tricky
Nikis Casting ihre allerletzte Chance - und erhofft sich jetzt ein fulminantes Comeback in der deutschsprachigen Unterhaltungsbranche.
Diese und viele weitere, mit Sicherheit nicht alltägliche, Begegnungen
sind ausschlaggebend dafür, dass das Chaos bei der verrücktesten
Audition des Landes quasi vorprogrammiert ist. Frech und charmant
kombiniert Tricky Niki sehenswertes Bauchreden mit schlagfertiger
Stand-Up-Comedy und moderne Show-Unterhaltung mit professioneller Zauberei auf höchstem Niveau.
„PartnerTausch“, ein höchst außergewöhnliches Show-Casting, gespickt mit Ironie, Witz und delikaten Missverständnissen erwartet Sie.
Genießen Sie mit uns einen unbeschwerten Abend abseits von jeglichen Steuer- und Abgabenthemen. 
In eigener Sache
Wir gratulieren unserem Kollegen Dr. Bernhard Arming sehr herzlich zur
erfolgreich bestandenen Prüfung, verbunden mit den besten Wünschen
für die Praxistätigkeit als Finanzstrafrechtsexperte.
ECA Symposium 2015
Im September nehmen über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Partner-Treuhand-Gruppe an einer ECA Schulungsveranstaltung im Alpinseminar Zauchensee/Altenmarkt teil. Mit Fachvorträgen zu aktuellen
steuerlichen Themen und aufgeteilt in den Fachgruppen Steuerberatung,
Bilanzierung, Buchhaltung und Lohnverrechnung wird dieses Seminar für
alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr abwechslungsreich gestaltet.
Das Netzwerk der ECA Partner GmbH ist eine Vereinigung von mehr als
20 führenden österreichischen Wirtschaftstreuhand-Kanzleien. Jedes
Beratungsunternehmen ist wirtschaftlich völlig selbständig, genießt aber
trotzdem alle Vorteile einer starken Gruppe. Permanenter Informationsfluss, gemeinsame Weiterbildungsprogramme und der Austausch von
Spezialisten sorgen für entsprechende Kompetenzfelder von denen unsere Kunden regional und national profitieren. 
„Steuerreform kann kommen –
gestärkt in den Herbst“
Die permanenten Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht – die teilweise auch rückwirkend in Geltung treten – lassen manchmal selbst
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Fachabteilungen auf ihre Belastungsgrenzen stoßen. Auf Einladung der Geschäftsführung gab es
deshalb Ende Juni für alle Mitarbeiter der Partner-Treuhand-Gruppe ein
sommerliches Motivations-Fest.
Die Steuerexperten erwiesen sich dabei einmal mehr auch als Grillprofis. Bei allerlei schmackhaft gegrilltem Fleisch, Käse, Gemüse und
an selbstgemachten Salaten, Saucen und Kuchen degustierten sich
über 40 Mitarbeiter. Nach dieser Stärkung sind alle bestens gewappnet um den erhöhten Anforderungen gerecht werden zu können.
Seite15
Herbst-Ausgabe 2015
Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt.
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Fotohinweis: creativmarketing, Günter Trappmair, BMF, RV Salzburg, Bernd Speta, Steller, Kulturabt. Stadt Wels, Raiffeisenbank Attersee, Felicitas Matern, QM Tech, IBS
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