Bestellung für Bosch-Indego Installation

Bestellung für Bosch-Indego Installation
Besteller:
Name*
Robert Bosch AG
PT/SAT2
Göllnergasse 15-17
A-1030 Wien
Straße / Hausnummer*
[email protected]
Fax: 01 79722-3099
PLZ, Ort*
Telefonnummer*
www.bosch.at
E-Mail
*Angaben sind notwendig, damit Installationstermin vereinbart und durchgeführt werden kann.
Bestellung - Zutreffende Variante bitte ankreuzen:
Unterirdische Verlegung
Ja *
Nein
Rasenfläche
Variante 1:
Bis 300 qm Rasenfläche:
199 Euro
Variante 2:
Bis 500 qm Rasenfläche:
349 Euro
Variante 3:
Bis 1000 qm Rasenfläche: 499 Euro
Variante 4:
Bis 1200 qm Rasenfläche: 599 Euro
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Lieferbedingungen : Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Fahrtkosten und
20% Mehrwertsteuer. Zusätzliches Material (Kabel, Erdnägel) werden bei Bedarf
zusätzlich berechnet.
*Unterirdische Verlegung: Bei einer Unterirdischen Verlegung werden
zusätzlich 20€ verrechnet
Bitte beachten Sie die
Bedingungen in den AGB‘s
Indego Typ
Indego 800
Indego 1000 Connect
Indego 1100 Connect
Indego 1200 Connect
Ihre Beschreibung zur Gartenbeschaffenheit (Teich, Bäume, Sträucher, Beete und Sonstiges): Bitte
den Garten auch grob skizzieren (Bitte verwenden Sie ein seperates Blatt für die Skizze).
Hiermit bestätige ich, dass die von mir in diesem Formular eingetragenen Angaben zutreffend sind.
Datum, Unterschrift Kunde
Leistungen:
Hiermit bestätige ich, dass die oben genannten Leistungen erbracht wurden.
Datum, Unterschrift Kunde / Techniker
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Die Installation wird im Namen BOSCH von der Fa. X-Regal durchgeführt. AGB von X-Regal finden Sie auf der Rückseite!
STEFAN LORENZ, X-Regal, Marketing- Systems
Schmiedgasse 11, D-94032 Passau
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Installation Roboter-Rasenmäher Indego von Bosch
1. Vertragspartner
Vertragspartner sind X-Regal, Marketing- Systems (im
Folgenden X-Regal genannt), Schmiedgasse 11,
D94032 Passau (UID.Nr.: DE 813697910,Steuer-Nr.
153/190/10928) und der Kunde.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den
Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen
Regelungen. Diese regeln Werkleistungen (z. B.
Installation von Hard- oder Software) und Dienstleistungen
von X-REGAL.
3. Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der
Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens
mit Erbringung der Leistung durch
X-REGAL
zustande.
4. Leistungen von X-REGAL
X-REGAL erbringt bei Vereinbarung im Rahmen der
technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende
Werkleistungen:
a) Überirdisches Abstecken des Begrenzungsdrahts
(Induktionskabel) gegen einen Pauschalpreis, wobei der
Preis nach Größe des Gartens gemäß zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung gültigen Preisliste von X-REGAL
berechnet wird.
b) Montage des Roboter-Rasenmähers Indego von Bosch
(einschließlich betriebsnotwendiger Grundprogrammierung
sowie Einweisung und Testlauf) gegen einen
Pauschalpreis gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung gültigen Preisliste von X-REGAL.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
5.1 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte
Lastschrift hat der Kunde von X-REGAL die ihr
entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er
das Kosten auslösende Ereignis zu
vertreten hat.
5.2 Bevor Installationsarbeiten am Garten des Kunden von
X-REGAL durchgeführt werden, muss dieser mind. 2 Tage
vor dem Installationstermin gemäht werden und von
Hindernissen, wie Steinen etc. befreit sein.
5.3 Die elektrische Energie für die Installation des
Gartenroboters sowie das erforderliche Mähen des
Gartens vor der Installation sind auf eigene Kosten
bereitzustellen bzw. durchzuführen.
5.4 Der Kunde muss zum vereinbarten Termin anzutreffen
sein oder mindestens drei Tage vor der Installation bei XREGAL den Termin stornieren bzw. einen neuen Termin
vereinbaren. Für die Nichteinhaltung der
Terminvereinbarungspflichten hat der Kunde von XREGAL die entstandenen Kosten in dem Umfang zu
erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu
vertreten hat (Fahrtkosten etc.).
5.5 Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Angaben zur
Größe und Beschaffenheit des Gartens wahrheitsgemäß
zu tätigen. Bei falschen Angaben bezüglich der Größe und
Beschaffenheit des Gartens hat der Kunde von X-REGAL
die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie
er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat
(zusätzliches Arbeitsmaterial).
6.
Zahlungsbedingungen
6.1 Der Installationspreis und sonstige Preise sind nach
Erbringung der Leistung zu zahlen.
6.2 Der Rechnungsbetrag ist auf das unten 1 angegebene
Konto zu zahlen, und zwar muss er spätestens am
zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben
sein.
7. Verzug
Die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche wegen
Zahlungsverzuges bleibt X-REGAL vorbehalten.
8. Gewährleistung
Bei fehlerhafter Ausführung der Werkleistungen nach Ziffer
4 kann der Kunde von X-REGAL Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist verlangen. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, so kann der Kunde Rückgängigmachung des
Vertrages oder
Herabsetzung des Preises und, sofern X-REGAL den
Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen. Diese
Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden gegenüber XREGAL zwei Jahre ab Abnahme zu, es sei denn der
Kunde ist Unternehmer, dann stehen ihm diese
Gewährleistungsrechte nur ein Jahr ab Abnahme zu.
9. Sonstige Bedingungen
X-REGAL ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte, dies
bedeutet durch Freie-Mitarbeiter zu erbringen. X-REGAL
haftet für die Leistungserbringung der Freien-Mitarbeiter
wie für eigenes Handeln.
10. Unterirdische Verlegung
Es wird nach der Installation keine Haftung bei eventuellen
Schäden durch z.B. Vertikutieren übernommen.
10.1 Es wird keine Haftung für eventuelle Schäden an z.B.
Leitung für Pool und Beregnungsanlagen übernommen
10.2 Die Oberfläche des Rasens kann kurzeitig durch den
Schnitt in die Oberfläche beschädigt werden.
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Kontodaten: Bawag Ried lautend auf Stefan Lorenz
Konto-Nr.: 486 100 77 474, BLZ: 14 000
IBAN: AT02 14000 486 100 77 474,
BIC: BAWAATWW
X-Regal, Stand: 07.05.2015