NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
11 AUG 2015
gültig ab: sofort
1-531-15
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Bekanntmachung
über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Büro der Nachrichten für Luftfahrer
-zertifiziertes Managementsystem nach DIN EN ISO 9001
Flugbeschränkungen im Bereich Büchel
anlässlich einer militärischen Übung
Bekanntmachung
über die vorübergehende Festlegung eines
Gebietes mit Flugbeschränkungen im Bereich Büchel
anlässlich einer militärischen Übung
vom 10. August 2015
Auf Grund des § 11 Absatz 1 der Luftverkehrsordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08. Mai 2012
(BGBl. I S. 1032) geändert worden ist, in Verbindung mit Anhang SERA. 3145 der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur
Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren
der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie
der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr.
1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010 (ABl. L 281 vom 13.10.2012, S. 1) wird in dem
Fluginformationsgebiet Langen zur Durchführung der militärischen Übung „Cold Igloo“ im
Bereich Büchel vorübergehend folgendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt:
Gebiet „ED-R Büchel“
1. Räumliche Ausdehnung
50 21 17 N 007 02 25 O - 50 15 27 N 007 18 49 O - 49 59 39 N 007 05 13 O 50 05 30 N 006 48 52 O - 50 21 17 N 007 02 25 O.
2. Vertikale Begrenzung
Grund bis Flugfläche 100
3. Aktivierungszeiten
15. September 2015 von 07:00 bis 09:00 Uhr UTC
16. September 2015 von 07:00 bis 10:00 Uhr UTC
17. September 2015 von 12:00 bis 15:00 Uhr UTC
13. Oktober 2015 von 08:00 bis 10:00 Uhr UTC
14. Oktober 2015 von 12:00 bis 15:00 Uhr UTC
16. Oktober 2015 von 07:00 bis 10:00 Uhr UTC und von 11:00 bis 14:00 Uhr UTC
20. Oktober 2015 von 07:00 bis 10:00 Uhr UTC
21. Oktober 2015 von 11:30 bis 14:30 Uhr UTC
22. Oktober 2015 von 07:00 bis 10:00 Uhr UTC
4. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind Flüge nach Sichtflugregeln von nicht an der
Übung beteiligten Luftfahrzeugen nur nach Genehmigung durch die zuständige
Flugverkehrskontrollstelle möglich. Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk gestellt
werden.
Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind:
a) Flüge der Polizei oder im Auftrag der Polizei
b) Einsatzflüge der Streitkräfte
c) Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz
Alle berechtigten Ein-, Aus-, oder Durchflüge nach Sichtflugregeln sind vorab unter der
Rufnummer 02678 940-12320 sowie vor Einflug auf der Frequenz 122,100 MHz (Büchel Tower)
anzumelden. Während des Aufenthaltes im Flugbeschränkungsgebiet ist eine dauernde
Hörbereitschaft auf der Frequenz 122,100 MHz (Büchel Tower) aufrechtzuerhalten.
5. Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend angeordneten Flugbeschränkungen werden nach §
62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Festlegung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7,10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den
Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen
Beteiligten beigefügt werden.
Bonn, den 10. August 2015
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
LF17/6163.2/6
Im Auftrag
Ralf Paurat