NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 11 AUG 2015 gültig ab: sofort 1-531-15 _______________________________________________________________________ Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Büro der Nachrichten für Luftfahrer -zertifiziertes Managementsystem nach DIN EN ISO 9001 Flugbeschränkungen im Bereich Büchel anlässlich einer militärischen Übung Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen im Bereich Büchel anlässlich einer militärischen Übung vom 10. August 2015 Auf Grund des § 11 Absatz 1 der Luftverkehrsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08. Mai 2012 (BGBl. I S. 1032) geändert worden ist, in Verbindung mit Anhang SERA. 3145 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010 (ABl. L 281 vom 13.10.2012, S. 1) wird in dem Fluginformationsgebiet Langen zur Durchführung der militärischen Übung „Cold Igloo“ im Bereich Büchel vorübergehend folgendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt: Gebiet „ED-R Büchel“ 1. Räumliche Ausdehnung 50 21 17 N 007 02 25 O - 50 15 27 N 007 18 49 O - 49 59 39 N 007 05 13 O 50 05 30 N 006 48 52 O - 50 21 17 N 007 02 25 O. 2. Vertikale Begrenzung Grund bis Flugfläche 100 3. Aktivierungszeiten 15. September 2015 von 07:00 bis 09:00 Uhr UTC 16. September 2015 von 07:00 bis 10:00 Uhr UTC 17. September 2015 von 12:00 bis 15:00 Uhr UTC 13. Oktober 2015 von 08:00 bis 10:00 Uhr UTC 14. Oktober 2015 von 12:00 bis 15:00 Uhr UTC 16. Oktober 2015 von 07:00 bis 10:00 Uhr UTC und von 11:00 bis 14:00 Uhr UTC 20. Oktober 2015 von 07:00 bis 10:00 Uhr UTC 21. Oktober 2015 von 11:30 bis 14:30 Uhr UTC 22. Oktober 2015 von 07:00 bis 10:00 Uhr UTC 4. Art der Flugbeschränkungen In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind Flüge nach Sichtflugregeln von nicht an der Übung beteiligten Luftfahrzeugen nur nach Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle möglich. Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk gestellt werden. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind: a) Flüge der Polizei oder im Auftrag der Polizei b) Einsatzflüge der Streitkräfte c) Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz Alle berechtigten Ein-, Aus-, oder Durchflüge nach Sichtflugregeln sind vorab unter der Rufnummer 02678 940-12320 sowie vor Einflug auf der Frequenz 122,100 MHz (Büchel Tower) anzumelden. Während des Aufenthaltes im Flugbeschränkungsgebiet ist eine dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz 122,100 MHz (Büchel Tower) aufrechtzuerhalten. 5. Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend angeordneten Flugbeschränkungen werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt. 6. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Festlegung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7,10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Bonn, den 10. August 2015 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur LF17/6163.2/6 Im Auftrag Ralf Paurat
© Copyright 2024 ExpyDoc