Kopie von Leitfaden_Bonität-1.xlsx

Leitfaden zur Bonitätsauskunft (Anfrage über Kreditwürdigkeit)
Neue Geschäftsanbahnung Drittmittel
Kooperationen und Dienstleistungen
Einkauf/Bestellungen
Kooperationen und Verträge
ab 5.000,00 €
Professor füllt den Fragebogen zur
Wirtschaftlichkeit/Nichtwirtschaftlichkeit
von Drittmittelprojekten aus.
Fachabteilung, Fakultät oder
Zentrale Einrichtung (z.B.
ZaQwW, ZBIW) der TH
Auftrag/Vertrag
Anzahlung
Kunde ist Privatperson
ab 75.000,00 €
ab 20.000,00 €
Betrag nach Ermessen
Team 8.3 füllt das Formular
Antrag zur Bonitätsanfrage aus.
Die Prüfung auf Wirtschaftlichkeit erfolgt.
Fachabteilung, Fakultät oder
Zentrale Einrichtung der TH
füllt das Formular
Antrag zur Bonitätsanfrage aus.
Buchhaltung
drohender Forderungsverlust
Rechnung ist
überfällig
(internes
Mahnverfahren)
Rechnung ist
überfällig
(externes
Mahnverfahren)
Eine interne
Erinnerung wird an
den Professor
gesendet.
Entscheidung durch R 5, ob eine Bonitätsanfrage
erforderlich ist.
Professor klärt den
Vorgang mit dem
Geschäftspartner
R 5 füllt Antrag zur Bonitätsanfrage aus
Weiterleitung des Antrages im Original
an Team 8.1 Debitorenbuchhaltung
Professor gibt die
Forderung zur
Mahnung frei
Antrag wird durch die Debitorenbuchhaltung
an die Wirtschaftsauskunftsfirma gestellt
Mahnverfahren wird von der Debitorenbuchhaltung
eingeleitet
Das Ergebnis der erteilten Auskunft wird an R5, die Fachabteilung, die Fakultät bzw. an die Zentrale Einrichtung weitergeleitet.
Entscheidung durch R5 in Abstimmung mit Fakultät
oder Referat, ob eine Geschäftsbeziehung
eingegangen wird
Entscheidung durch Team 8.3,
ob Auftragsvergabe erfolgt oder
eine Anzahlung geleistet wird
Entscheidung durch die
Fachabteilung, Fakultät oder
Zentrale Einrichtung, ob eine
Geschäftsbeziehung
eingegangen wird
Forderung wird nach 2. Mahnung nicht gezahlt,
eine Wirtschafsauskunft wird eingeholt
positives Ergebnis = Mahnbescheid beantragt
negatives Ergebnis = Niederschlagung