Dünwald Echo Amtsblatt für die Gemeinde Dünwald Jahrgang 24 · Freitag, den 4. März 2016 · Nummer 3 & FROHE OSTERN schöne Feiertage Ihre Gemeinde Dünwald © Heike / pixelio.de Dünwald-Echo - 2 - Redaktionsschluss nächstes Dünwald-Echo Freitag, 18.03.2016 (Vorverlegung wegen Ostern!) Beiträge an: [email protected] Amtlicher Teil Gemeindeverwaltung montags .......................................................... 09.00 - 12.00 Uhr dienstags ........................... 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr mittwochs ............................................................... geschlossen donnerstags ....................... 09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr freitags ............................................................ 09.00 - 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt montags .......................................................... 09.00 - 12.00 Uhr dienstags ........................... 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr mittwochs ................................................................ geschlossen donnerstags ............ vormittags geschlossen / 14.00 - 16.00 Uhr freitags ............................................................ 09.00 - 12.00 Uhr Sprechstunden der Ortsteilbürgermeister Herr Wigbert Hagelstange, in Beberstedt: Am 2. Do. im Monat (10.03.) ........................... 17.00 - 18.00 Uhr im Büro Unterdorf 1 Herr Frank Meyer, in Hüpstedt: dienstags ........................................................ 17.00 - 18.00 Uhr Büro Gemeindeverwaltung Herr Helmut Güntherodt, in Zaunröden: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat ......................................................... 18.00 - 18.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Schiedsstelle der Gemeinde Dünwald dienstags ........................................................ 17.00 - 18.00 Uhr Büro im Kellergeschoss der Gemeindeverwaltung [email protected] oder Terminvereinbarungen über die Gemeindeverwaltung Dünwald Tel. ........................................................................ 036076/556-0 Mobile Jugendarbeit, Jugendpflegerin Frau Agnes Fitza, Tel. 0157 / 54 29 12 37 [email protected] Sprechstunden des Kontaktbereichsbeamten Michael Wegerich Am Di., 08.03. + 22.03. von 13.00 - 17.00 Uhr und Do., 03.03., 17.03. + 07.04., von 09.00 - 12.00 Uhr Büro Gemeindeverwaltung Tel.: .................................... 036076/50064 bzw. 0152/54872241 oder .................................................................... 03601/451-151 Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek Hüpstedt 2. Mittwoch im Monat ...................................... 13.00 - 14.00 Uhr 4. Mittwoch im Monat ...................................... 17.00 - 18.00 Uhr Besichtigung der Heimatstube im Gutshaus Terminabsprache mit dem Vorsitzenden des Heimatvereins, Herrn Gerhard Wegerich .......................... Tel.: 036076 / 4 43 43 Nächste Feuermelder Beberstedt Hüpstedt Gemeindehaus, Unterdorf 1 Grundschule, Oberdorf 42 Nr. 3/2016 Wichtige Rufnummern Polizei Mühlhausen .......................................... 0 36 01 / 45 1 - 0 Notruf (Feuerwehr und Rettungsdienst) ............................... 1 12 Kreisleitstelle einschl. Anmeldung Krankentransport ............................................ 0 36 01 / 40 30 80 Kassenärztlicher Notfalldienst ........................................ 116 117 Thüringer Energieversorgung Gas/Strom Kundenservice Jena (für allgemeine Fragen Gas/Strom) Tel.: .............................................................. 0 36 41 / 817 11 11 Störungsannahme GAS .................................... 0800 686 11 77 Störungsannahme STROM .......................... 0361 73 90 - 73 90 www.thueringerenergie.de Wasserversorgung ........................................ 03 60 75 / 3 10 33 Abwasserentsorgung ..................................... 0 36 06 / 65 51 51 Anmeldung Klärgrubenabfuhr ....................... 0 36 06 / 65 52 14 Hausanschlüsse ............................................ 0 36 06 / 65 52 11 (siehe auch Bereitschaftsplan) Gemeindeverwaltung Dünwald ..................... 03 60 76 / 55 6-0 E-Mail Gemeinde Dünwald: ..................... [email protected] Internet-Seite: ............................ www.duenwald-eichsfeld.de Bei Wildunfällen sind zu verständigen Jagdbezirk Hüpstedt Heinz Günther Reifensteiner Str. 2 a 99976 Dünwald Tel.: 036076 / 44072 oder Matthias Wedekind Oberdorf 48 99976 Dünwald Tel.: 036076 / 44412 oder Rüdiger Claus Rosenstr. 6 99976 Dünwald Tel.: 036076 / 44087 oder Uwe Schlothauer Neue Str. 3 99976 Dünwald Tel.: 036076 / 53894 Jagdbezirk Beberstedt Peter Krippendorf Am Heidendolch 37351 Dingelstädt Tel.: 036075 / 60202 (privat) Tel.: 036075 / 62275 (dienstlich) Jagdbezirk Zaunröden 1. Martin Buch Hauptstr. 27 99976 Dünwald Tel.: 036029 / 82583 2. Thomas Wendemuth Friedrichstr. 4 99974 Ammern Tel.: 03601 / 445557 3. Rüdiger Pfaff Gartenstr. 44 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 / 8885258 Revierleiter Revier Hüpstedt (Thür. Forstamt Hainich-Werratal) Daniel Kempen, Tel. 0172 / 34 80 385 Termine für die Müllabfuhr Restmüllabfuhrtermine: ................... 02.03., 16.03. + 31.03.2016 Gelbe Tonne: ............................................... 09.03. + 23.03.2016 Blaue Tonne: ............................................................. 09.03.2016 Zustellservice für Amtsblatt Fehlende Amtsblätter können jederzeit über die Gemeindeverwaltung Dünwald nachbestellt werden. Schlüssel für die Trauerhallen Im Trauerfall sind die Schlüssel für die Friedhofshallen Beberstedt / Hüpstedt / Zaunröden während der Dienstzeiten Mo, Mi und Do ...................................... von 07.00 bis 16.00 Uhr Di .......................................................... von 07.00 bis 18.00 Uhr Fr .......................................................... von 07.00 bis 12.15 Uhr in der Gemeindeverwaltung im OT Hüpstedt, Oberdorf 32, erhältlich. Nach Dienstschluss (von 16.00 bzw. 18.00 Uhr - 07.00 Uhr und Freitag ab 12.15 Uhr bis Montag, 07.00 Uhr) ist der Schlüssel bei folgenden Mitarbeitern abzuholen: Beberstedt • Hans-Rainer Höppner, Hüpstedter Str. 7, Tel.: 03 60 23 / 5 07 52 oder 01 51/15 14 33 36 Hüpstedt und Zaunröden • Bernd Barthel, Bergstr. 6, Tel.: 03 60 76/13 92 88 oder 01 51/15 14 33 16 Dünwald-Echo - 3 - Nr. 3/2016 Bereitschaftsplan Wasserleitungsverband „Ost - Obereichsfeld“ Helmsdorf 30.03. Frau Melitta Reinhardt Sturzgrube 10 Zu den Geschäftszeiten: Telefon: .............................................................. 036075 / 31033 Montag - Donnerstag ................................ von 07.00 - 16.00 Uhr Freitag ...................................................... von 07.00 - 14.45 Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten: Mobil: ................................................................. 0175 / 5631437 Montag - Donnerstag . von 16.00 - 07.00 Uhr (nächster Morgen) Freitag - Montag: .................. von 14.45 Uhr (Freitagnachmittag) .................................................... bis 07.00 Uhr (Montagmorgen) Ihr Wasserleitungsverband „Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf Bürger, die keine öffentliche Gratulation in der Presse wünschen, müssen laut § 32 Abs. 4 des Thüringer Meldegesetzes einen Antrag auf Errichtung einer Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt Dünwald stellen. zum 70. Geburtstag Zweckverband (Abwasserentsorgung) Obereichsfeld EW Wasser GmbH i. A. des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld Philipp-Reis-Str. 2 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 03606 655-151 Telefax: 03606 655-152 www.eichsfeldwerke.de [email protected] Bereitschaftsdienst Abwasser Bei Störungen und Havarien während der Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag: ................................... 7.00 - 15.45 Uhr sowie Freitag: .................................................... 7.00 - 13.30 Uhr unter der Nummer: 03606 655-151. Außerhalb dieser Zeiten bitte folgende Nummer wählen: 0175-9331736. Bitte bei Versorgungseinschränkungen zunächst grundsätzliche Hinweise (Aushänge, Pressemitteilungen) zu eventuellen Reparaturarbeiten beachten. Urlaubstermine der Ärzte Dr. med. Martin Kornitzky, Keula ./. Dipl.-Med. Cornelia Heß, Hüpstedt 22.02.2016 - 04.03.2016 Notdienst Dünwald-Apotheke von 18.00 Uhr - 08.00 Uhr von 18.00 Uhr - 08.00 Uhr von 18.00 Uhr - 08.00 Uhr … zum Geburtstag Im OT Hüpstedt 08.03. Frau Ursula Klein Lange Straße 13 10.03. Herrn Karl Heinrich Wedekind Reifensteiner Str. 9e 12.03. Herrn Erwin Schlichting Mühlhäuser Str. 11 16.03. Herrn Wolfgang Sandek Fichtenweg 6 30.03. Frau Renate Rindermann Mühlhäuser Str. 27 b Im OT Beberstedt 29.03. Herrn Robert Reinhardt Sturzgrube 10 29.03. Frau Ingrid Wedekind Zellaer Weg 2 11.01.2016 - 29.01.2016 Auszählung am 29.01.2016, ab 12.00 Uhr Wahlberechtigte insgesamt:................................................. 1883 davon abgegebene Stimmen:................................................. 617 Ungültige Stimmen: ................................................................... 6 Gültige Stimmen: ................................................................... 611 Ja109.................................................. 18 % Nein502.................................................. 82 % Geißler Bürgermeisterin Jagdgenossenschaft Beberstedt Einladung zur Jahreshauptversammlung Dipl.-Med. Maria Mlocek, Menteroda 24.03.2016 - 01.04.2016 Do., 10.03.2016, Mo., 21.03.2016, Fr., 01.04.2016, Bürgerbefragung Am Freitag, den 15.04.2016 findet um 20:00 Uhr in der Gemeindeschänke Beberstedt die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft statt. Tagesordnung 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Verlesung des Protokolls 3. Bericht des Vorstandes 4. Bericht des Kassenführers 5. Bericht des Kassenprüfers 6. Entlastung des Kassenführers 7. Entlastung des Vorstandes 8. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 9.Verschiedenes 10.Schlusswort Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen. G. Stöber Jagdvorsteher zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag Zuwendungen an die Vereine im Jahr 2016 Alle Vereine werden darum gebeten, für das Jahr 2016 folgenden Verfahrensablauf für die Vereinszuwendungen aus dem Gemeindehaushalt einzuhalten: 1.a) Für die Vereine in den OT Beberstedt und Zaunröden gilt: Der Vereinsvorsitzende/-vorstand beantragt die finanzielle Zuwendung bis zum 24. März 2016 formlos schriftlich beim Ortsteilbürgermeister seines Ortsteils. Bestandteil des Antrages sollte in jedem Fall eine aktuelle Aufstellung aller Mitglieder des Vereins (Stand 01.01.2016) sein. Dünwald-Echo 1.b) 2. 3. - 4 - Für die Vereine im OT Hüpstedt gilt: Der Vereinsvorsitzende/-vorstand beantragt die finanzielle Zuwendung bis zum 24. März 2016 formlos schriftlich über die Gemeindeverwaltung / Sachgebiet Kämmerei beim Ortsteilbürgermeister. Bestandteil des Antrages sollte in jedem Fall eine aktuelle Aufstellung aller Mitglieder des Vereins (Stand 01.01.2016) sein. Für die Überweisung der Zuwendung sollte jeder Verein seine aktuelle Bankverbindung (bitte beachten: mit IBAN + BIC!) angeben. Über die Verwendung der im Jahr 2015 gewährten Zuwendung ist durch den Verein ein Nachweis zu erbringen. Der Verwendungsnachweis ist ebenfalls bis zum 24.03.2016 in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung einzureichen (und zwar unabhängig von einer Antragstellung für 2016 beim Ortsteilbürgermeister!). Wichtiger Hinweis für alle Vereine: Ohne Antragstellung durch den Verein und ohne Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel vom Vorjahr erfolgt keine Auszahlung!!! Termine der Beratungstour der Energieexperten 2016 Das umfangreiche Beratungsangebot der mobilen EnergieExperten der Thüringer Energie AG wird fortgesetzt. Wie gewohnt, steht das Beratungsmobil einmal monatlich auf dem Kirchplatz in Hüpstedt zu folgenden Schwerpunkten zur Verfügung: • Beratung zu Strom- und Erdgasprodukten • Hilfe bei Fragen zur Energieabrechnung • Änderung von persönlichen Daten (Umzug, Bankverbindung, u. ä.) • Tipps zum Energiesparen • Beantwortung weiterer Fragen zu Leistungen rund um das Thema Energie Ort Dünwald OT Hüpstedt, Kirchplatz Zeit Mittwochs, von 13.00 - 15.00 Uhr Termin 16.03.2016 Hunde leben gefährlich.... Eigentlich ist man eher geneigt zu sagen: Umgekehrt - Hunde sind gefährlich, aber in unserer Gemeinde scheint es anders zu sein, denn hier leben Hunde gefährlich. Das zeigt ein Vorkommnis vom Beginn des Monats Februar: Bei einem Hund wurde festgestellt, dass er wohl irgendwo in unserer Gemarkung Giftköder zu sich genommen hatte. Ob auf dem Spaziergang oder ob ein vergifteter Köder über den Zaun geworfen wurde, lässt sich nicht feststellen, aber fakt ist, dass es in unserer Gemeinde jemanden gibt, der sein Unwesen mit der möglichen Vergiftung von Tieren treibt und deshalb sollen alle Tierhalter der Gemeinde öffentlich gewarnt werden. Der Tierhalter des schwer erkrankten Hundes hatte hohe Kosten, um sein Tier zu retten, und hat bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erstattet. Solche heimtückischen Maßnahmen sind keinesfalls dazu geeignet, ein friedliches und geregeltes Zusammenleben von Mensch und Tier zu gewährleisten und werden als abscheulich angesehen und verurteilt. Wir bitten alle Mitbürger, besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen. Fragen und Antworten zur Weiterverwertung von Gartenabfällen in Thüringen: Stand 10.11.2015 1. Was soll ich mit meinen Pflanzenabfällen machen, wenn ich sie nicht mehr verbrennen darf? Nr. 3/2016 Pflanzenabfälle können im eigenen Garten kompostiert werden. Wenn die Menge und die Art der Pflanzenabfälle eine Kompostierung ausschließen oder diese aus anderen Gründen nicht möglich ist, sind Pflanzenabfälle dem zuständigen öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband) zur Verwertung zu überlassen. Dieser ist dazu verpflichtet, Pflanzenabfälle und andere Bioabfälle getrennt einzusammeln und eine zumutbare Abgabemöglichkeit zur Verfügung zu stellen. 2. Wo erfahre ich, wo und wie ich meine Pflanzenabfälle entsorgen kann? Für die konkrete Organisation der Entsorgung der Pflanzenabfälle ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt oder der Abfallzweckverband verantwortlich. Er hat selbst zu entscheiden, wie er die Entsorgung der Bioabfälle am besten organisiert. In den meisten Fällen steht dies in den Abfallwirtschaftssatzungen. Auch die Abfallberater des Kreises / der Städte können Auskunft geben. 3. Warum darf ich nicht mehr verbrennen? Pflanzenabfälle, die nicht selbst verwertet werden, sind durch die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zwingend getrennt einzusammeln und zu verwerten. Das hat der Bundestag im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes so entschieden. Ein Verbrennen und damit eine Entsorgung von Pflanzenabfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen scheiden daher im Normalfall aus. Zum Schutz der Umwelt und unserer natürlichen Ressourcen ist dies auch notwendig. Baum- und Strauchschnitt sind zum Verbrennen zu schade. Sie sollen entsprechend dem abfallwirtschaftlichen Grundsatz „Verwerten geht vor Beseitigen“ bevorzugt einer stofflichen oder energetischen Nutzung zugeführt werden. Über eine Kompostierung und/oder Vergärung werden aus diesen Abfällen Düngeund Bodenverbesserungsmittel gewonnen; bei der Vergärung entsteht gleichzeitig nutzbares Biogas. In Heizkraftwerken können durch Baum- und Strauchschnitt andere Brennstoffe ersetzt werden. Hingegen wird bei einer Beseitigung durch Verbrennung wertvolle Biomasse vernichtet. Außerdem sind die Nachteile, die mit einer Verbrennung von Pflanzenabfällen einhergehen können, vielfältig. So erhöht sich durch das Verbrennen die Feinstaubbelastung. Bei unsachgerechtem Verbrennen kann es außerdem zu starker Rauchentwicklung kommen, was die Nachbarschaft erheblich beeinträchtigt und worunter insbesondere Allergiker und Menschen mit Atemwegserkrankungen leiden. Ebenso können durch Unachtsamkeit beim Verbrennen Igel, Kaninchen und Erdkröten, die in den aufgeschichteten Haufen Unterschlupf gefunden haben, gefährdet werden. 4. Kranke Pflanzenteile habe ich bisher immer verbrannt. Ist das zukünftig weiterhin möglich? Es gibt Pflanzenkrankheiten, die ein Verbrennen erforderlich machen. Die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung erteilt die Pflanzenschutzbehörde der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz, Kühnhäuser Str. 101, 99096 Erfurt, Tel. 0361 - 55068112. Sofern es sich nicht um Pflanzenkrankheiten handelt, die aufgrund pflanzenschutzrechtlicher Regelungen eine Vernichtung der Pflanzenteile durch Verbrennen erforderlich machen, sind die betroffenen Pflanzenabfälle auf die gleiche Weise wie andere Pflanzenabfälle zu entsorgen. 5. Gilt das Verbrennverbot für alle Pflanzenabfälle oder gibt es auch Ausnahmen? Ausnahmen gibt es bei bestimmten Pflanzenkrankheiten (siehe Frage 4). Ebenso sind Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung von Brennholz (trockenes Holz) zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und Feuerschalen oder bei ordnungsrechtlich zugelassenen Lagerfeuern weiterhin möglich. Sie sind aus abfallrechtlicher Sicht zulässig, sofern diese nicht zu Gefahren oder Belästigungen führen. In begründeten Einzelfällen können auch Ausnahmen von dem durch das Abfallrecht des Bundes vorgegebenen Verbot des Verbrennens zugelassen werden. Dazu muss ein Antrag bei den Abfallbehörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte gestellt werden. Bürger, die einen Antrag auf Zulassung der Verbrennung stellen, sollten diesem bereits eine Erklärung beifügen, weshalb eine Inanspruchnahme der Entsorgungsmöglichkeit des Kreises nicht möglich ist. Dünwald-Echo - 5 - 6. An wen wende ich mich, wenn ich meine Gartenabfälle ausnahmsweise doch verbrennen muss? Zuständige Behörde für die im Einzelfall mögliche Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens sind die Abfallbehörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte. 7. In unserem Ort gibt es immer Maifeuer/ Brauchtumsfeuer, ist das noch zulässig und darf ich meine Gartenabfälle dort verbrennen? Brauchtumsfeuer gelten nicht als Beseitigung pflanzlicher Abfälle. Trockene Baum- und Strauchschnitt dürfen dort sicherlich verbrannt werden. Brauchtumsfeuer sind aus abfallrechtlicher Sicht zulässig, sofern diese nicht zu Gefahren oder Belästigungen führen. In vielen Landkreisen und Gemeinden sind solche Brauchtumsfeuer besonders organisiert, in diesen Fällen informieren Sie sich bitte über weitere Anforderungen bei der jeweils örtlich zuständigen Ordnungsbehörde. 8. Wir machen im Herbst traditionell mit den Schulkindern ein Kartoffelfeuer, garen dabei Kartoffeln in der Glut und die Kinder braten Stockbrot und Marshmallows. Dabei werden das trockene Kartoffelkraut aus dem Schulgarten und trockene Äste verbrannt. Ist das auch verboten? Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung von Brennholz (trockenes Holz) zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und Feuerschalen oder bei ordnungsrechtlich zugelassenen Lagerfeuern gelten nicht als Beseitigung pflanzlicher Abfälle. Sie sind aus abfallrechtlicher Sicht zulässig, sofern diese nicht zu Gefahren oder Belästigungen führen. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Anforderungen beachten und zusätzliche Genehmigungen (z.B. des Ordnungsamtes) einholen müssen. 9. Warum darf in anderen Bundesländern verbrannt werden und bei uns in Thüringen nicht? Die Zulassung von Ausnahmen ist Ländersache. In vielen Ländern gibt es noch Regelungen, die 30 oder 40 Jahre alt sind. Diese Länder haben die alten Regelungen noch nicht an das neue Gesetz angepasst. Neue Regelungen, die ein Verbrennen zulassen, gibt es aber nicht. 10.Was passiert, wenn ich trotzdem - wie bisher - meine trockenen Gartenabfälle verbrenne? Wenn Sie Abfälle ohne Genehmigung verbrennen, ist das ein Gesetzesverstoß, der als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Derartige Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden. 11.Wie und durch wen wird zukünftig kontrolliert, dass niemand seine Gartenabfälle verbrennt? Für die Kontrolle und ggf. Ahndung von Verstößen gegen die Pflanzenabfallverordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte (untere Abfallbehörde) zuständig. 12.An wen wende ich mich, wenn ich kranke Pflanzenteile entsorgen muss? Pflanzliche Abfälle, die aufgrund pflanzenschutzrechtlicher Regelungen durch Verbrennen zu vernichten sind, fallen nicht unter das (abfallwirtschaftlich vorgegebene) Verbrennungsverbot. Die dafür erforderlichen Vorkehrungen sind bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde, der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz, Kühnhäuser Str. 101, 99096 Erfurt, Tel. 0361 - 55068112 zu erfragen. 13.Müssen Pflanzenabfälle von kranken Pflanzen separat entsorgt werden? Die für die Beseitigung kranker Pflanzenteile erforderlichen Vorkehrungen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde, der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz, Kühnhäuser Str. 101, 99096 Erfurt, Tel. 0361 - 55068112. Sofern es sich nicht um Pflanzenkrankheiten handelt, die aufgrund pflanzenschutzrechtlicher Regelungen eine Vernichtung der Pflanzenteile durch Verbrennen erforderlich machen, können die betroffenen Pflanzenabfälle zusammen mit anderen Pflanzenabfällen einer Verwertung zugeführt werden. 14.Gibt es nur bestimmte Entsorgungstermine oder kann ich Pflanzenabfälle ganzjährig abgeben? Die Entsorgungstermine bzw. die Öffnungszeiten von zentralen Sammelstellen legt der zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband) fest. 15.Besteht die Möglichkeit, meine Pflanzenabfälle abholen zu lassen? Die Art und Weise der Bereitstellung bzw. der Abholung der Pflanzenabfälle zur Entsorgung, z. B. über Container oder Sam- Nr. 3/2016 melstellen, legt der zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband) fest. 16.Gibt es eine Mengenbegrenzung? Nein, der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband) hat alle Bioabfälle (bei gewerblichen Abfällen kann dies anders sein) zu entsorgen. Bei großen Mengen kann er aber eine besondere Art und Weise der Bereitstellung bzw. der Abholung der Pflanzenabfälle vorschreiben. 17.Muss ich Äste etc. zerkleinern? Die Entscheidung darüber, in welcher Form die Pflanzenabfälle bereitgestellt werden müssen, liegt beim zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband). 18.Kann ich meine Pflanzenabfälle lose abgeben oder muss ich diese bündeln oder in Säcke packen? Das legt der jeweilige Landkreis, die kreisfreie Stadt bzw. der Abfallzweckverband fest und es ist bei diesem zu erfragen. 19.Wo bekomme ich geeignete Pflanzenabfallsäcke? Bitte kontaktieren Sie Ihren Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband). Inwieweit Abfallsäcke bereitgestellt werden oder selbst angeschafft werden müssen, ist bei diesem zu erfragen. 20.Ist die Pflanzenabfallentsorgung über meine bisherigen Müllgebühren abgedeckt oder kostet es zusätzlich? Für die Umsetzung und Finanzierung der Abfallentsorgung ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband) zuständig. In seinem Organisationsermessen liegt es zu entscheiden, ob er die Kosten über die Abfallentsorgungsgebühr („Müllgebühr“) oder separat erhebt, bzw. ob bei Eigenkompostierung eine Gebührenermäßigung/-reduzierung gewährt werden kann. 21.Werden abgeschmückte Tannenbäume weiterhin zu bestimmten Terminen abgeholt oder sind sie wie die anderen Pflanzenabfälle zu entsorgen? Über die Art und Weise der Entsorgung von Weihnachtsbäumen informiert Sie Ihr zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband). Nichtamtlicher Teil Veranstaltungen/Termine im März Osterferien vom 24.03. - 03.04.2016 Fr., 04.03. Schützenverein St. Hubertus Hüpstedt: 19.00 Uhr Mitgliederversammlung in der alten Turnhalle So., 06.03. Eichsfelder Heimat- und Wanderverein Hüpstedt: Teilnahme an der Wanderung um Mackenrode Mo., 07.03. Seniorenverein Hüpstedt: 14.00 Uhr Vorstandssitzung Mi., 09.03. Seniorenverein Hüpstedt: 14.00 Uhr Seniorennachmittag im Gemeindesaal Do., 10.03. Eichsfelder Heimat- und Wanderverein: 18.30 Uhr Vorstandssitzung, 19.30 Uhr Jahreshauptversammlung, im Gutshaus Sa., 12.03. 10.00 - 12.00 Uhr Familienbasar in der Dünwaldhalle Sa., 12.03. Schützenverein 1996 Zaunröden: 19.00 uhr Jahreshauptversammlung im Vereinszimmer DGH Zaunröden Fr., 18.03. Dünwaldschule/Förderverein: 16.30 Uhr Frühlingskonzert der Grundschule im Saal der Eichsfelder Dorfschänke Sa., 19.03. Eichsfelder Heimat- und Wanderverein / Kulturund Förderverein Hüpstedt: 18.00 Uhr 3. Eichsfeldabend im Gutshaus, Thema: Flüchtlinge im Eichsfeld So., 20.03. Schützenverein St. Hubertus Hüpstedt: 14.00 Uhr Ostereierschießen Verein und Gemeinde in der alten Turnhalle Dünwald-Echo - 6 - Nr. 3/2016 So., 27.03. Feuerwehrverein Hüpstedt: Traditionelles Osterfeuer auf dem Schützenplatz Mo., 28.03. Eichsfelder Heimat- und Wanderverein Hüpstedt: Geführte Wanderung mit dem Wanderbus - Osterspaziergang von Bornhagen zur Teufelskanzel und nach Lindewerra, ca. 6 km Schulungsveranstaltung der Feuerwehr im März Fw Hüpstedt Fr., 11.03.2016 ? Thema ? verantwortlich: ? Familienbasar in Hüpstedt Am Samstag, 12.03.2016, von 10.00 - 12.00 Uhr in der Dünwaldhalle Unter dem Motto „Alles rund um das Kind“ werden angeboten: Modische Frühjahrs- und Sommerbekleidung, nach Größen sortiert von 50 - 164, Betten, Wickeltische, Kinderwagen, Autositze, Fahrräder, Spielzeug und vieles mehr, Hochschwangere Frauen ab der 34. SSW (bitte Pass nicht vergessen!) können schon am Freitagabend, 11.03.2016, nach Voranmeldung (Tel. 036076 / 44691) einkaufen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen Ihr Team „Von Muttis - für Muttis“ Patientencafé im Eichsfeld Klinikum Herzlich Willkommen zum Patientencafé Osterfeuer am 27.03.2016 in Hüpstedt Der Feuerwehrverein Hüpstedt lädt auch in diesem Jahr ein zum traditionellen OSTERFEUER. Dieses wird am Ostersonntag, dem 27. März 2016, auf dem Schützenplatz in Hüpstedt veranstaltet. Ab 19.00 Uhr können sich alle Kinder an der Ostereiersuche beteiligen. Anschließend wird das Osterfeuer entzündet. Der Feuerwehrverein hat für das leibliche Wohl bestens gesorgt und lädt Euch herzlich ein! Am Ostersonnabend wird nur in der Zeit von 9.00 - 13.00 Uhr (!) auf dem Schützenplatz Holz (bitte nur unbelastetes Holz!) zum Aufschichten und Verbrennen angenommen. Die Anfuhr muss selbst organisiert werden! Bitte keine alten Möbel oder andere belastete Gegenstände entsorgen!!! Auf Euer Kommen freut sich der Feuerwehrverein Hüpstedt. Andreas Schilling Vorsitzender Nächste Termine (ab März immer sonntags) Sonntag, 6. März 2016 14.00 Uhr: Harninkontinenz und deren Behandlung Sonntag, 3. April 2016 14.00 Uhr: Örtliche Betäubung - Vorteile und Risiken Sonntag, 8. Mai 2016 14.00 Uhr: Alzheimer und Demenz - Rat und Hilfen Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, kommen Sie einfach vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Eichsfeld Klinikum gGmbH Impressum Amtsblatt der Gemeinde Dünwald Herausgeber: Gemeinde Dünwald Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: die Bürgermeisterin Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Dünwald-Echo - 7 - Nr. 3/2016 Familienzentrum Kloster Kerbscher Berg Kefferhäuser Straße 24, 37351 Dingelstädt Anmeldung unter: Tel. 036075 690072 [email protected] www.kerbscher-berg.de März 2016 So, 06.03. 15.30 Uhr Di, 08.03. 16.00 Uhr Di, 08.03. 19.30 Uhr Di, 08.03. 19.30 Uhr Mi, 09.03. 09.30Uhr Do, 10.03. 16.30 Uhr Fr, 11.03. 15.00 Uhr Sa, 12.03. 09.30 Uhr Sa, 12.03. 15.00 Uhr Mo, 14.03. 20.00 Uhr Di, 15.03. 09.30 Uhr Di, 15.03. 19.30 Uhr Mi, 16.03. 16.15 Uhr Do, 17.03. 10.00 Uhr Do, 17.03. 19.30 Uhr Di, 17.03. 19.30 Uhr Sa, 19.03. 15.00 Uhr Fr, 25.03. 17.00 Uhr Sa, 26.03. 19.00 Uhr Mi, 30.03. 19.30 Uhr Familienkreuzweg Kerzen gestalten - zu Ostern, Kommunion, Taufe, Geburtstag, Hochzeit, Silberhochzeit, Goldhochzeit ... Kerzen gestalten - zu Ostern, Kommunion, Taufe, Geburtstag, Hochzeit, Silberhochzeit, Goldhochzeit ... Bibel teilen - Bewusst das Evangelium des kommenden Sonntags erleben Stilltreff - Für Schwangere, stillende, nicht- oder teilstillende Mütter und ihre Babys Kreativer Jahreskreis - Für Eltern mit Kindern von 4 - 7 Jahren Informationen rund um die Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes Wohlfühltag - für Frauen in den Wechseljahren Nachmittag für Alleinerziehende Infoabend zur natürlichen Familienplanung Arbeitsgruppe Spielen, basteln, quatschen - Offene Mutter-Kind-Gruppe Die erste Puppe für mein Baby - selbst genäht (2x) Spielen, basteln, quatschen - Offene Mutter-Kind-Gruppe Vorstellung von Tragehilfen für Babys Förderung der emotionalen Intelligenz (Elternabend; MCH, HIG) Kerzen gestalten - zu Ostern, Kommunion, Taufe, Geburtstag, Hochzeit, Silberhochzeit, Goldhochzeit ... Besinnlich-kreativer Nachmittag für Familien Karfreitagsliturgie für Eltern mit Kinder ab 4 Jahre Auferstehungsfeier für Eltern mit Kinder ab 4 Jahre Buchsbaumschmuck zur Kommunion A. Leiniger A. Leiniger E. Töpfer B. Gemein A. Leiniger A. Hagedorn M. Zucht A. Hagedorn NFP M. Kraushaar A. Leiniger A. Hagedorn J. Tietzmann S. Lorenz A. Leiniger Bergteam S. Rodenstock-Köhler April 2016 Mo, 04.04. 19.30 Uhr Hardanger (4x) Honorarkraft aus dem kreativen Bereich Aus dem kirchlichen Leben Kirchliche Mitteilungen Alle Gemeindeglieder und Gäste sind herzlich eingeladen zu den Veranstaltungen im März 2016 So 06.03. 10.00 Uhr Kirchspiel-Familiengottesdienst Rüdigershagen zum Thema des Weltgebetstages: Nehmt Kinder auf! Judika, So 13.03. 09.30 Uhr Kirchspielgottesdienst Niederorschel Palmsonntag, So 20.03. 14.00 Uhr Gottesdienst zur Vorstellung der Konfirmanden Eigenrode Passionsandachten Mo 21.03. 19.30 Uhr Rüdigershagen Di 22.03. 19.30 Uhr Niederorschel Gründonnerstag, Do 24.03. 19.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Zaunröden Karfreitag, Fr 25.03. 18.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Hüpstedt Ostersonntag, So 27.03. 06.00 Uhr Osternachtsfeier Niederorschel anschl. Osterfrühstück 13.30 Uhr Gottesdienst Hüpstedt Ostermontag, Mo 28.03. 09.30 Uhr Kirchspielgottesdienst Niederorschel mit Posaunenchor Kinder-Samstag Rüdigershagen - Gemeindehaus, Lädenstr. 151: Samstag 5.3., 9.30 - 13 Uhr zum Thema des Weltgebetstages „Nehmt Kinder auf“ Reise ins Gastgeberland Kuba. 4.3. - Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen 2016 Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf! Herzliche Einladung an alle Frauen zur Feier des Weltgebetstages. Die Gottesdienstordnung kommt in diesem Jahr aus Kuba. Die bevölkerungsreichste Karibikinsel steht dies Jahr im Zentrum. Von der „schönsten Insel, die Menschenaugen jemals erblickten“ soll Christopher Kolumbus geschwärmt haben, als er dort 1492 an Land ging. Mit subtropischem Klima, langen Stränden und seinen Tabak- und Zuckerrohrplantagen ist die Insel ein Naturund Erlebnisparadies. Gleichzeitig rückt das Land seit der USkubanischen Annäherung wieder in den Fokus der internationalen Aufmerksamkeit. Seit jeher fasziniert und polarisiert Kuba, ist Projektionsfläche für Wunsch- und Feindbilder. Wie aber sehen kubanische Frauen ihr Land? Am Freitag, den 4. März 2016, wird in über 170 Ländern der Weltgebetstag gefeiert. Die Feier bei uns in Hüpstedt finden statt: am Dienstag, 8. März, 19.30 Uhr Pfarrheim und am Donnerstag, 15. März, 14.30 Uhr Pfarrheim Familiengottesdienst zum Weltgebetstag im Gemeindezentrum Rüdigershagen: am Sonntag, 6. März, 10 Uhr Donnerstag, 10. März, 19.30 Uhr im Alten Kuhstall Sollstedt: Zentrale Informationsveranstaltung für die Regionalwoche im Spätsommer 2016 für 5 Dörfer auf dem Dün Für die Dörfer Eigenrode, Sollstedt, Zaunröden, Keula, Kleinkeula planen die betreffenden Kirchengemeinden eine kirchliche Regionalwoche vom 29.8.-4.9.2016 mit Pfr. Reinhard Süpke. Es wird eine Themenwoche sein, wo durch Umfrage ermittelte Themen des Lebens und Glaubens durch Einwohner, Vereine und Dünwald-Echo - 8 - Gäste näher beleuchtet und diskutiert werden. Ziel ist es, sich gegenseitig mehr kennen zu lernen, deshalb stellt sich an jedem Abend ein Dorf vor und andererseits sollen Themen des Glaubens gemeinsam in einer lockeren Talk-Show-Atmosphäre mit Interview, Anspiel, persönlichen Berichten und Präsentationen/ Ausstellungen erörtert werden. Alle Verantwortlichen, Interessierten oder Neugierigen sind herzlich eingeladen, sich am Donnerstag, dem 10. März, 19.30 Uhr im Alten Kuhstall in Sollstedt ein Bild von der geplanten Woche zu machen. Es laden die veranstaltenden Kirchengemeinden sowie Pfr. Süpke, Pfrn. Neuland und Pfr. Rymatzki ein. Nr. 3/2016 auf tatkräftige Unterstützung der Vereine und auf viele neue Ideen. Vorstand HCC Gottesdienste im Eichsfeld Klinikum Ostern 2016 Haus St. Vincenz Heiligenstadt (mit Rektor Tobias Reinhold) 20.03.2016 08:00 Uhr 24.03.2016 18:00 Uhr 25.03.2016 15:00 Uhr 26.03.2016 20:00 Uhr 27.03.2016 08:00 Uhr 28.03.2016 08:00 Uhr Palmsonntag: Hochamt (mit Pfarrer Carsten Kämpf) Gründonnerstag: Heilige Messe vom Letzten Abendmahl, anschl. Anbetungsstunde Karfreitag: Feier vom Leiden und Sterben Jesu Karsamstag: Feier der Osternacht Ostersonntag: Festhochamt Ostermontag: Hochamt (mit Pfarrer Carsten Kämpf) Elferrat Haus Reifenstein (mit Rektor Tobias Reinhold) 20.03.2016 10:00 Uhr 25.03.2016 10:00 Uhr 28.03.2016 10:00 Uhr 01.04.2016 15:00 Uhr Palmsonntag: Hochamt Karfreitag: Wortgottesfeier (mit Pfarrer Carsten Kämpf) Ostermontag: Hochamt Freitag der Osteroktav: Heilige Messe Prinzengarde Haus St. Elisabeth Worbis (mit Pfarrer i. R. Leo Fischer) 20.03.2016 08:30 Uhr 27.03.2016 08:30 Uhr 28.03.2016 08:30 Uhr Palmsonntag: Hochamt Ostersonntag: Hochamt Ostermontag: Hochamt Das Klinikseelsorgeteam wünscht Ihnen allen gesegnete und hoffnungsvolle Ostertage. Mit freundlichen Grüßen Im Namen der Klinikseelsorge Rektor Tobias Reinhold Kinderkarussell Fasching mit dem HCC 2016 Unter dem Motto „Helden der Kindheit“ veranstaltete der Hüpstedter Carneval Club am 30. Januar und 06. Februar 2016 zwei Büttenabende im ausverkauften Saal der Gemeindeschänke in Hüpstedt. Als Abschluss des diesjährigen Faschings feierten wir am 7. Februar 2016 einen sehr gut besuchten Kindertanz. Vielen Dank an die kleinsten „Narren“ und Ihre Eltern. Für das rundum gelungene Programm, mit allen Tänzen, Sketchen und Büttenreden, an alle Aktiven und im Hintergrund arbeitende Helfer ein herzliches Dankschön. Ein besonderer Dank gilt unseren Sponsoren! Im nächsten Jahr feiert der HCC sein 25jähriges Jubiläum. Hierzu wird wieder ein Umzug durch das Dorf stattfinden. Wir hoffen Hertha und Trudchen Dünwald-Echo - 9 - Nr. 3/2016 In der Jahreshauptversammlung beschloss die Mitgliedervollversammlung zukünftig Ehrenmitglieder ab dem 85. Lebensjahr zu ernennen. Folgende Gründungsmitglieder wurden als Ehrenmitglied ernannt: Frau Paula Schilling Frau Theresia Wegerich. Recht herzlichen Glückwunsch. Gerhard Wegerich Vorsitzender HCC Frauen-Fußballkicker Gratulation zum 75. Geburtstag und zur 25-jährigen Mitgliedschaft im Eichsfelder Heimat- und Wanderverein Hüpstedt e.V. Am 11.02.2016 beging unser Heimatfreund Edgar Rademacher seinen 75. Geburtstag. Dies nahm eine Abordnung des Eichsfelder Heimat- und Wandervereins Hüpstedt zum Anlass ihn zu seinem Ehrentag zu gratulieren und gleichzeitig für sein 25-jähriges Wirken im Heimatverein zu danken und mit einer Urkunde auszuzeichnen. Edgar Rademacher ist Gründungsmitglied und hat großen Anteil am Aufbau des Vereins sowie der Heimatstube. Dafür ein recht herzliches Dankeschön von allen Mitgliedern. Gerhard Wegerich Herricht und Preil Männerballett Ehrung zu Vereinsjubiläen im Eichsfelder Heimat- und Wanderverein Hüpstedt e.V. Anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Eichsfelder Heimat- und Wanderverein Hüpstedt e. V. am 11.02.02016 wurden als Zeichen der Anerkennung für 10, 20 und 25-jährige treue und aktive Mitgliedschaft im Verein ausgezeichnet: für 10 Jahre Frau Ursel Klein Frau Frida Wiedenhaupt für 20 Jahre Frau Monika Kühn Frau Vera Wisotzky Herr Gerhard Wegerich für 25 Jahre Herr Edgar Rademacher Frau Paula Schilling Frau Theresia Wegerich Frau Annette Lehmann Herr Heinz Günther Herzlichen Glückwunsch! Wer ist der beste Vorleser der 6. Klasse? Dünwaldschule. Ob Klassiker wie „Das fliegende Klassenzimmer“ von Erich Kästner, Bücher aus den Reihen „Gregs Tagebuch“ bzw. „Die drei ???“ oder typische Jugend- und Abenteuerromane - alle diese Genre waren beim diesjährigen Vorlesewettbewerb der 6. Klasse die Favoriten der jungen Leseratten. Am 14. Dezember 2015 ging es vier Unterrichtsstunden darum herauszufinden, wer der beste Vorleser der Klasse ist. Selbst einige Eltern konnten in den Vormittagsstunden ihr Kommen ermöglichen und staunten nicht schlecht über die Lesekünste ihrer Sprösslinge. Zunächst stellten die Sechsklässler ihr Lieblingsbuch vor, aus dem anschließend ca. drei Minuten lang vorgelesen wurde. In Frau Braun, der Klassenlehrerin der 6. Klasse, Angelina Hornischer und Elias Schollmeyer, den Vorjahressiegern, sowie der Deutschlehrerin Frau Kurzböck fanden die Vorleser strenge, aber gerechte Juroren. Die Schüler, die beim 1. Durchgang die meisten Punkte erzielten, mussten zum Schluss eine weitere, und wie sich zeigte, schwierige Hürde nehmen. Das Vorlesen aus einem unbekannten Buch machte dann auch deutlich, wer zur Vorlese-Spitze gehört. Dünwald-Echo - 10 - Am Ende stand fest: Larissa Meynberg belegte den 3. Platz; Josephine Wedekind und Arno Burchardt teilten sich punktgleich den 1. Platz. Da Josephine den Fremdtext ausdrucksstärker vorgelesen hatte, wird sie die Klasse und damit auch unsere Schule beim Vorlesewettbewerb auf Kreisebene vertreten. Die drei Besten erhielten jeweils eine Urkunde sowie einen Büchergutschein. Als Motto des Wettbewerbs diente das persische Sprichwort: „Das Buch ist wie eine Rose; beim Betrachten der Blätter öffnet sich dem Leser das Herz.“ Das rege Interesse an den Büchern der Mitschüler machte deutlich, dass einige Sechstklässler den Schlüssel zum Lesen (wieder) gefunden haben. Dagmar Kurzböck (Deutschlehrerin) Geo-Olympiade 2016 Auch in diesem Jahr führte das St. Josef Gymnasium Dingelstädt den Diercke Wissen Wettbewerb 2016 in den Klassenstufen 5 bis 10 durch. Im Juniorwettbewerb der Klassen 5 und 6 wurden die jeweiligen Klassensieger gekürt und in der Klasse ausgezeichnet. In den Klassenstufen 7 bis 10 wurde neben den Klassensieger noch der Schulsieger und somit der Dingelstädter Teilnehmer des Landesausscheids ermittelt. Ein spannendes Duell lieferten sich die beiden Schüler der Klassenstufe 9, Hubert Ibold aus Martinfeld sowie Benedikt Strecker aus Dingelstädt. Beide erreichten 21 Punkte. Hubert Ibold konnte sich mit einem Punkt durch Stechen durchsetzen und nimmt somit am Landesausscheid teil. Platz 3 belegte Sarah Heddergott aus Dingelstädt. Die besten Drei des Schulwettbewerbs wurden mit einem kleinen geographischen Buchpräsent durch den Schulleiter ausgezeichnet. Die Fachschaft Geographie bedankt sich bei allen Teilnehmern, den Kollegen, die bei der Durchführung und Auswertung geholfen haben, sowie dem Förderverein für die Unterstützung. Stephan Reich FK Geographie Nr. 3/2016
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