Amtsblatt FROHE OSTERN

Dünwald
Echo
Amtsblatt
für die
Gemeinde Dünwald
Jahrgang 24 · Freitag, den 4. März 2016 · Nummer 3
&
FROHE OSTERN
schöne Feiertage
Ihre Gemeinde Dünwald
© Heike / pixelio.de
Dünwald-Echo
- 2 -
Redaktionsschluss
nächstes Dünwald-Echo
Freitag, 18.03.2016 (Vorverlegung wegen Ostern!)
Beiträge an: [email protected]
Amtlicher Teil
Gemeindeverwaltung
montags .......................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
dienstags ........................... 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs ............................................................... geschlossen
donnerstags ....................... 09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
freitags ............................................................ 09.00 - 12.00 Uhr
Einwohnermeldeamt
montags .......................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
dienstags ........................... 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs ................................................................ geschlossen
donnerstags ............ vormittags geschlossen / 14.00 - 16.00 Uhr
freitags ............................................................ 09.00 - 12.00 Uhr
Sprechstunden der Ortsteilbürgermeister
Herr Wigbert Hagelstange, in Beberstedt:
Am 2. Do. im Monat (10.03.) ........................... 17.00 - 18.00 Uhr
im Büro Unterdorf 1
Herr Frank Meyer, in Hüpstedt:
dienstags ........................................................ 17.00 - 18.00 Uhr
Büro Gemeindeverwaltung
Herr Helmut Güntherodt, in Zaunröden:
jeden 2. und 4. Dienstag
im Monat ......................................................... 18.00 - 18.30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Schiedsstelle der Gemeinde Dünwald
dienstags ........................................................ 17.00 - 18.00 Uhr
Büro im Kellergeschoss der Gemeindeverwaltung
[email protected] oder
Terminvereinbarungen über die Gemeindeverwaltung Dünwald
Tel. ........................................................................ 036076/556-0
Mobile Jugendarbeit, Jugendpflegerin
Frau Agnes Fitza, Tel. 0157 / 54 29 12 37
[email protected]
Sprechstunden des Kontaktbereichsbeamten Michael Wegerich
Am Di., 08.03. + 22.03. von 13.00 - 17.00 Uhr und Do., 03.03.,
17.03. + 07.04., von 09.00 - 12.00 Uhr
Büro Gemeindeverwaltung
Tel.: .................................... 036076/50064 bzw. 0152/54872241
oder .................................................................... 03601/451-151
Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek Hüpstedt
2. Mittwoch im Monat ...................................... 13.00 - 14.00 Uhr
4. Mittwoch im Monat ...................................... 17.00 - 18.00 Uhr
Besichtigung der Heimatstube im Gutshaus
Terminabsprache mit dem Vorsitzenden des Heimatvereins,
Herrn Gerhard Wegerich .......................... Tel.: 036076 / 4 43 43
Nächste Feuermelder
Beberstedt Hüpstedt Gemeindehaus, Unterdorf 1
Grundschule, Oberdorf 42
Nr. 3/2016
Wichtige Rufnummern
Polizei Mühlhausen .......................................... 0 36 01 / 45 1 - 0
Notruf (Feuerwehr und Rettungsdienst) ............................... 1 12
Kreisleitstelle einschl. Anmeldung
Krankentransport ............................................ 0 36 01 / 40 30 80
Kassenärztlicher Notfalldienst ........................................ 116 117
Thüringer Energieversorgung Gas/Strom
Kundenservice Jena (für allgemeine Fragen Gas/Strom)
Tel.: .............................................................. 0 36 41 / 817 11 11
Störungsannahme GAS .................................... 0800 686 11 77
Störungsannahme STROM .......................... 0361 73 90 - 73 90
www.thueringerenergie.de
Wasserversorgung ........................................ 03 60 75 / 3 10 33
Abwasserentsorgung ..................................... 0 36 06 / 65 51 51
Anmeldung Klärgrubenabfuhr ....................... 0 36 06 / 65 52 14
Hausanschlüsse ............................................ 0 36 06 / 65 52 11
(siehe auch Bereitschaftsplan)
Gemeindeverwaltung Dünwald ..................... 03 60 76 / 55 6-0
E-Mail Gemeinde Dünwald: ..................... [email protected]
Internet-Seite: ............................ www.duenwald-eichsfeld.de
Bei Wildunfällen sind zu verständigen
Jagdbezirk Hüpstedt Heinz Günther Reifensteiner Str. 2 a 99976 Dünwald Tel.: 036076 / 44072 oder Matthias Wedekind
Oberdorf 48 99976 Dünwald Tel.: 036076 / 44412 oder
Rüdiger Claus Rosenstr. 6 99976 Dünwald Tel.: 036076 / 44087 oder Uwe Schlothauer Neue Str. 3 99976 Dünwald Tel.: 036076 / 53894 Jagdbezirk Beberstedt
Peter Krippendorf
Am Heidendolch
37351 Dingelstädt
Tel.: 036075 / 60202 (privat)
Tel.: 036075 / 62275 (dienstlich)
Jagdbezirk Zaunröden
1. Martin Buch
Hauptstr. 27
99976 Dünwald
Tel.: 036029 / 82583
2. Thomas Wendemuth
Friedrichstr. 4
99974 Ammern
Tel.: 03601 / 445557
3. Rüdiger Pfaff
Gartenstr. 44
99974 Mühlhausen
Tel.: 03601 / 8885258
Revierleiter Revier Hüpstedt (Thür. Forstamt
Hainich-Werratal)
Daniel Kempen, Tel. 0172 / 34 80 385
Termine für die Müllabfuhr
Restmüllabfuhrtermine: ................... 02.03., 16.03. + 31.03.2016
Gelbe Tonne: ............................................... 09.03. + 23.03.2016
Blaue Tonne: ............................................................. 09.03.2016
Zustellservice für Amtsblatt
Fehlende Amtsblätter können jederzeit über die Gemeindeverwaltung Dünwald nachbestellt werden.
Schlüssel für die Trauerhallen
Im Trauerfall sind die Schlüssel für die Friedhofshallen Beberstedt
/ Hüpstedt / Zaunröden während der Dienstzeiten
Mo, Mi und Do ...................................... von 07.00 bis 16.00 Uhr
Di .......................................................... von 07.00 bis 18.00 Uhr
Fr .......................................................... von 07.00 bis 12.15 Uhr
in der Gemeindeverwaltung im OT Hüpstedt, Oberdorf 32, erhältlich.
Nach Dienstschluss (von 16.00 bzw. 18.00 Uhr - 07.00 Uhr und
Freitag ab 12.15 Uhr bis Montag, 07.00 Uhr) ist der Schlüssel bei
folgenden Mitarbeitern abzuholen:
Beberstedt
• Hans-Rainer Höppner, Hüpstedter Str. 7,
Tel.: 03 60 23 / 5 07 52 oder 01 51/15 14 33 36
Hüpstedt und Zaunröden
• Bernd Barthel, Bergstr. 6,
Tel.: 03 60 76/13 92 88 oder 01 51/15 14 33 16
Dünwald-Echo
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Nr. 3/2016
Bereitschaftsplan Wasserleitungsverband
„Ost - Obereichsfeld“ Helmsdorf
30.03. Frau Melitta Reinhardt Sturzgrube 10
Zu den Geschäftszeiten:
Telefon: .............................................................. 036075 / 31033
Montag - Donnerstag ................................ von 07.00 - 16.00 Uhr
Freitag ...................................................... von 07.00 - 14.45 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten:
Mobil: ................................................................. 0175 / 5631437
Montag - Donnerstag . von 16.00 - 07.00 Uhr (nächster Morgen)
Freitag - Montag: .................. von 14.45 Uhr (Freitagnachmittag)
.................................................... bis 07.00 Uhr (Montagmorgen)
Ihr Wasserleitungsverband „Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf
Bürger, die keine öffentliche Gratulation in der Presse wünschen, müssen laut § 32 Abs. 4 des Thüringer Meldegesetzes
einen Antrag auf Errichtung einer Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt Dünwald stellen.
zum 70. Geburtstag
Zweckverband (Abwasserentsorgung)
Obereichsfeld
EW Wasser GmbH
i. A. des Zweckverbandes Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung Obereichsfeld
Philipp-Reis-Str. 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 03606 655-151
Telefax: 03606 655-152
www.eichsfeldwerke.de
[email protected]
Bereitschaftsdienst Abwasser
Bei Störungen und Havarien während der Geschäftszeiten von
Montag bis Donnerstag: ................................... 7.00 - 15.45 Uhr
sowie Freitag: .................................................... 7.00 - 13.30 Uhr
unter der Nummer: 03606 655-151.
Außerhalb dieser Zeiten bitte folgende Nummer wählen:
0175-9331736.
Bitte bei Versorgungseinschränkungen zunächst grundsätzliche
Hinweise (Aushänge, Pressemitteilungen) zu eventuellen Reparaturarbeiten beachten.
Urlaubstermine der Ärzte
Dr. med. Martin Kornitzky, Keula
./.
Dipl.-Med. Cornelia Heß, Hüpstedt
22.02.2016 - 04.03.2016
Notdienst Dünwald-Apotheke
von 18.00 Uhr - 08.00 Uhr
von 18.00 Uhr - 08.00 Uhr
von 18.00 Uhr - 08.00 Uhr
… zum Geburtstag
Im OT Hüpstedt
08.03. Frau Ursula Klein Lange Straße 13
10.03. Herrn Karl Heinrich Wedekind Reifensteiner Str. 9e
12.03. Herrn Erwin Schlichting Mühlhäuser Str. 11
16.03. Herrn Wolfgang Sandek Fichtenweg 6
30.03. Frau Renate Rindermann Mühlhäuser Str. 27 b
Im OT Beberstedt
29.03. Herrn Robert Reinhardt Sturzgrube 10
29.03. Frau Ingrid Wedekind Zellaer Weg 2
11.01.2016 - 29.01.2016
Auszählung am 29.01.2016, ab 12.00 Uhr
Wahlberechtigte insgesamt:................................................. 1883
davon abgegebene Stimmen:................................................. 617
Ungültige Stimmen: ................................................................... 6
Gültige Stimmen: ................................................................... 611
Ja109.................................................. 18 %
Nein502.................................................. 82 %
Geißler
Bürgermeisterin
Jagdgenossenschaft Beberstedt
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Dipl.-Med. Maria Mlocek, Menteroda
24.03.2016 - 01.04.2016
Do., 10.03.2016, Mo., 21.03.2016, Fr., 01.04.2016, Bürgerbefragung
Am Freitag, den 15.04.2016 findet um 20:00 Uhr in der Gemeindeschänke Beberstedt die Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Verlesung des Protokolls
3. Bericht des Vorstandes
4. Bericht des Kassenführers
5. Bericht des Kassenprüfers
6. Entlastung des Kassenführers
7. Entlastung des Vorstandes
8. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung
des Reinertrages
9.Verschiedenes
10.Schlusswort
Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.
G. Stöber
Jagdvorsteher
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Zuwendungen an die Vereine im Jahr 2016
Alle Vereine werden darum gebeten, für das Jahr 2016 folgenden
Verfahrensablauf für die Vereinszuwendungen aus dem Gemeindehaushalt einzuhalten:
1.a) Für die Vereine in den OT Beberstedt und Zaunröden
gilt:
Der Vereinsvorsitzende/-vorstand beantragt die finanzielle Zuwendung bis zum 24. März 2016 formlos schriftlich
beim Ortsteilbürgermeister seines Ortsteils.
Bestandteil des Antrages sollte in jedem Fall eine aktuelle Aufstellung aller Mitglieder des Vereins (Stand
01.01.2016) sein.
Dünwald-Echo
1.b)
2.
3. - 4 -
Für die Vereine im OT Hüpstedt gilt:
Der Vereinsvorsitzende/-vorstand beantragt die finanzielle Zuwendung bis zum 24. März 2016 formlos schriftlich
über die Gemeindeverwaltung / Sachgebiet Kämmerei
beim Ortsteilbürgermeister.
Bestandteil des Antrages sollte in jedem Fall eine aktuelle Aufstellung aller Mitglieder des Vereins (Stand
01.01.2016) sein.
Für die Überweisung der Zuwendung sollte jeder Verein
seine aktuelle Bankverbindung (bitte beachten: mit
IBAN + BIC!) angeben.
Über die Verwendung der im Jahr 2015 gewährten Zuwendung ist durch den Verein ein Nachweis zu erbringen.
Der Verwendungsnachweis ist ebenfalls bis zum
24.03.2016 in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung
einzureichen (und zwar unabhängig von einer Antragstellung für 2016 beim Ortsteilbürgermeister!).
Wichtiger Hinweis für alle Vereine:
Ohne Antragstellung durch den Verein und ohne Nachweis der
ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel vom Vorjahr erfolgt
keine Auszahlung!!!
Termine der Beratungstour
der Energieexperten 2016
Das umfangreiche Beratungsangebot der mobilen EnergieExperten der Thüringer Energie AG wird fortgesetzt. Wie gewohnt,
steht das Beratungsmobil einmal monatlich auf dem Kirchplatz in
Hüpstedt zu folgenden Schwerpunkten zur Verfügung:
• Beratung zu Strom- und Erdgasprodukten
• Hilfe bei Fragen zur Energieabrechnung
• Änderung von persönlichen Daten (Umzug, Bankverbindung, u. ä.)
• Tipps zum Energiesparen
• Beantwortung weiterer Fragen zu Leistungen rund um
das Thema Energie
Ort
Dünwald OT Hüpstedt, Kirchplatz
Zeit
Mittwochs, von 13.00 - 15.00 Uhr
Termin
16.03.2016
Hunde leben gefährlich....
Eigentlich ist man eher geneigt zu sagen: Umgekehrt - Hunde
sind gefährlich, aber in unserer Gemeinde scheint es anders zu
sein, denn hier leben Hunde gefährlich. Das zeigt ein Vorkommnis vom Beginn des Monats Februar:
Bei einem Hund wurde festgestellt, dass er wohl irgendwo in
unserer Gemarkung Giftköder zu sich genommen hatte. Ob auf
dem Spaziergang oder ob ein vergifteter Köder über den Zaun
geworfen wurde, lässt sich nicht feststellen, aber fakt ist, dass es
in unserer Gemeinde jemanden gibt, der sein Unwesen mit der
möglichen Vergiftung von Tieren treibt und deshalb sollen alle
Tierhalter der Gemeinde öffentlich gewarnt werden.
Der Tierhalter des schwer erkrankten Hundes hatte hohe Kosten,
um sein Tier zu retten, und hat bei der Polizei Anzeige gegen
unbekannt erstattet.
Solche heimtückischen Maßnahmen sind keinesfalls dazu geeignet, ein friedliches und geregeltes Zusammenleben von Mensch
und Tier zu gewährleisten und werden als abscheulich angesehen und verurteilt.
Wir bitten alle Mitbürger, besondere Aufmerksamkeit walten zu
lassen.
Fragen und Antworten zur Weiterverwertung
von Gartenabfällen in Thüringen:
Stand 10.11.2015
1. Was soll ich mit meinen Pflanzenabfällen machen, wenn
ich sie nicht mehr verbrennen darf?
Nr. 3/2016
Pflanzenabfälle können im eigenen Garten kompostiert werden.
Wenn die Menge und die Art der Pflanzenabfälle eine Kompostierung ausschließen oder diese aus anderen Gründen nicht
möglich ist, sind Pflanzenabfälle dem zuständigen öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt,
Zweckverband) zur Verwertung zu überlassen. Dieser ist dazu
verpflichtet, Pflanzenabfälle und andere Bioabfälle getrennt einzusammeln und eine zumutbare Abgabemöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
2. Wo erfahre ich, wo und wie ich meine Pflanzenabfälle
entsorgen kann?
Für die konkrete Organisation der Entsorgung der Pflanzenabfälle ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt oder der Abfallzweckverband verantwortlich. Er hat selbst zu entscheiden,
wie er die Entsorgung der Bioabfälle am besten organisiert. In
den meisten Fällen steht dies in den Abfallwirtschaftssatzungen.
Auch die Abfallberater des Kreises / der Städte können Auskunft
geben.
3. Warum darf ich nicht mehr verbrennen?
Pflanzenabfälle, die nicht selbst verwertet werden, sind durch
die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger zwingend getrennt einzusammeln und zu
verwerten. Das hat der Bundestag im Kreislaufwirtschaftsgesetz
des Bundes so entschieden.
Ein Verbrennen und damit eine Entsorgung von Pflanzenabfällen
außerhalb dafür zugelassener Anlagen scheiden daher im Normalfall aus.
Zum Schutz der Umwelt und unserer natürlichen Ressourcen ist
dies auch notwendig.
Baum- und Strauchschnitt sind zum Verbrennen zu schade. Sie
sollen entsprechend dem abfallwirtschaftlichen Grundsatz „Verwerten geht vor Beseitigen“ bevorzugt einer stofflichen oder
energetischen Nutzung zugeführt werden. Über eine Kompostierung und/oder Vergärung werden aus diesen Abfällen Düngeund Bodenverbesserungsmittel gewonnen; bei der Vergärung
entsteht gleichzeitig nutzbares Biogas. In Heizkraftwerken können durch Baum- und Strauchschnitt andere Brennstoffe ersetzt
werden. Hingegen wird bei einer Beseitigung durch Verbrennung
wertvolle Biomasse vernichtet.
Außerdem sind die Nachteile, die mit einer Verbrennung von
Pflanzenabfällen einhergehen können, vielfältig. So erhöht sich
durch das Verbrennen die Feinstaubbelastung. Bei unsachgerechtem Verbrennen kann es außerdem zu starker Rauchentwicklung kommen, was die Nachbarschaft erheblich beeinträchtigt und worunter insbesondere Allergiker und Menschen mit
Atemwegserkrankungen leiden. Ebenso können durch Unachtsamkeit beim Verbrennen Igel, Kaninchen und Erdkröten, die
in den aufgeschichteten Haufen Unterschlupf gefunden haben,
gefährdet werden.
4. Kranke Pflanzenteile habe ich bisher immer verbrannt.
Ist das zukünftig weiterhin möglich?
Es gibt Pflanzenkrankheiten, die ein Verbrennen erforderlich machen. Die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung erteilt die
Pflanzenschutzbehörde der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz, Kühnhäuser Str. 101, 99096
Erfurt, Tel. 0361 - 55068112.
Sofern es sich nicht um Pflanzenkrankheiten handelt, die aufgrund pflanzenschutzrechtlicher Regelungen eine Vernichtung
der Pflanzenteile durch Verbrennen erforderlich machen, sind
die betroffenen Pflanzenabfälle auf die gleiche Weise wie andere
Pflanzenabfälle zu entsorgen.
5. Gilt das Verbrennverbot für alle Pflanzenabfälle oder
gibt es auch Ausnahmen?
Ausnahmen gibt es bei bestimmten Pflanzenkrankheiten (siehe
Frage 4). Ebenso sind Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung
von Brennholz (trockenes Holz) zum Kochen oder Grillen oder
als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und Feuerschalen oder bei
ordnungsrechtlich zugelassenen Lagerfeuern weiterhin möglich.
Sie sind aus abfallrechtlicher Sicht zulässig, sofern diese nicht zu
Gefahren oder Belästigungen führen.
In begründeten Einzelfällen können auch Ausnahmen von dem
durch das Abfallrecht des Bundes vorgegebenen Verbot des Verbrennens zugelassen werden. Dazu muss ein Antrag bei den Abfallbehörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte gestellt
werden. Bürger, die einen Antrag auf Zulassung der Verbrennung
stellen, sollten diesem bereits eine Erklärung beifügen, weshalb
eine Inanspruchnahme der Entsorgungsmöglichkeit des Kreises
nicht möglich ist.
Dünwald-Echo
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6. An wen wende ich mich, wenn ich meine Gartenabfälle
ausnahmsweise doch verbrennen muss?
Zuständige Behörde für die im Einzelfall mögliche Zulassung von
Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens sind die Abfallbehörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.
7. In unserem Ort gibt es immer Maifeuer/ Brauchtumsfeuer, ist das noch zulässig und darf ich meine Gartenabfälle dort verbrennen?
Brauchtumsfeuer gelten nicht als Beseitigung pflanzlicher Abfälle. Trockene Baum- und Strauchschnitt dürfen dort sicherlich
verbrannt werden. Brauchtumsfeuer sind aus abfallrechtlicher
Sicht zulässig, sofern diese nicht zu Gefahren oder Belästigungen führen. In vielen Landkreisen und Gemeinden sind solche
Brauchtumsfeuer besonders organisiert, in diesen Fällen informieren Sie sich bitte über weitere Anforderungen bei der jeweils
örtlich zuständigen Ordnungsbehörde.
8. Wir machen im Herbst traditionell mit den Schulkindern
ein Kartoffelfeuer, garen dabei Kartoffeln in der Glut und
die Kinder braten Stockbrot und Marshmallows. Dabei
werden das trockene Kartoffelkraut aus dem Schulgarten und trockene Äste verbrannt. Ist das auch verboten?
Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung von Brennholz (trockenes Holz) zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und Feuerschalen oder bei ordnungsrechtlich
zugelassenen Lagerfeuern gelten nicht als Beseitigung pflanzlicher Abfälle.
Sie sind aus abfallrechtlicher Sicht zulässig, sofern diese nicht zu
Gefahren oder Belästigungen führen. Bitte informieren Sie sich
bei ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Anforderungen beachten und
zusätzliche Genehmigungen (z.B. des Ordnungsamtes) einholen
müssen.
9. Warum darf in anderen Bundesländern verbrannt werden und bei uns in Thüringen nicht?
Die Zulassung von Ausnahmen ist Ländersache. In vielen Ländern gibt es noch Regelungen, die 30 oder 40 Jahre alt sind.
Diese Länder haben die alten Regelungen noch nicht an das
neue Gesetz angepasst. Neue Regelungen, die ein Verbrennen
zulassen, gibt es aber nicht.
10.Was passiert, wenn ich trotzdem - wie bisher - meine
trockenen Gartenabfälle verbrenne?
Wenn Sie Abfälle ohne Genehmigung verbrennen, ist das ein
Gesetzesverstoß, der als Ordnungswidrigkeit behandelt wird.
Derartige Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden.
11.Wie und durch wen wird zukünftig kontrolliert, dass
niemand seine Gartenabfälle verbrennt?
Für die Kontrolle und ggf. Ahndung von Verstößen gegen die
Pflanzenabfallverordnung sind die Landkreise und kreisfreien
Städte (untere Abfallbehörde) zuständig.
12.An wen wende ich mich, wenn ich kranke Pflanzenteile
entsorgen muss?
Pflanzliche Abfälle, die aufgrund pflanzenschutzrechtlicher Regelungen durch Verbrennen zu vernichten sind, fallen nicht unter das (abfallwirtschaftlich vorgegebene) Verbrennungsverbot.
Die dafür erforderlichen Vorkehrungen sind bei der zuständigen
Pflanzenschutzbehörde, der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz, Kühnhäuser Str. 101, 99096
Erfurt, Tel. 0361 - 55068112 zu erfragen.
13.Müssen Pflanzenabfälle von kranken Pflanzen separat
entsorgt werden?
Die für die Beseitigung kranker Pflanzenteile erforderlichen
Vorkehrungen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde, der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
Referat Pflanzenschutz, Kühnhäuser Str. 101, 99096 Erfurt, Tel.
0361 - 55068112.
Sofern es sich nicht um Pflanzenkrankheiten handelt, die aufgrund pflanzenschutzrechtlicher Regelungen eine Vernichtung
der Pflanzenteile durch Verbrennen erforderlich machen, können
die betroffenen Pflanzenabfälle zusammen mit anderen Pflanzenabfällen einer Verwertung zugeführt werden.
14.Gibt es nur bestimmte Entsorgungstermine oder kann
ich Pflanzenabfälle ganzjährig abgeben?
Die Entsorgungstermine bzw. die Öffnungszeiten von zentralen
Sammelstellen legt der zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband) fest.
15.Besteht die Möglichkeit, meine Pflanzenabfälle abholen
zu lassen?
Die Art und Weise der Bereitstellung bzw. der Abholung der
Pflanzenabfälle zur Entsorgung, z. B. über Container oder Sam-
Nr. 3/2016
melstellen, legt der zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband) fest.
16.Gibt es eine Mengenbegrenzung?
Nein, der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreis,
kreisfreie Stadt, Zweckverband) hat alle Bioabfälle (bei gewerblichen Abfällen kann dies anders sein) zu entsorgen. Bei großen
Mengen kann er aber eine besondere Art und Weise der Bereitstellung bzw. der Abholung der Pflanzenabfälle vorschreiben.
17.Muss ich Äste etc. zerkleinern?
Die Entscheidung darüber, in welcher Form die Pflanzenabfälle bereitgestellt werden müssen, liegt beim zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt,
Zweckverband).
18.Kann ich meine Pflanzenabfälle lose abgeben oder
muss ich diese bündeln oder in Säcke packen?
Das legt der jeweilige Landkreis, die kreisfreie Stadt bzw. der Abfallzweckverband fest und es ist bei diesem zu erfragen.
19.Wo bekomme ich geeignete Pflanzenabfallsäcke?
Bitte kontaktieren Sie Ihren Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband).
Inwieweit Abfallsäcke bereitgestellt werden oder selbst angeschafft werden müssen, ist bei diesem zu erfragen.
20.Ist die Pflanzenabfallentsorgung über meine bisherigen
Müllgebühren abgedeckt oder kostet es zusätzlich?
Für die Umsetzung und Finanzierung der Abfallentsorgung ist
der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie
Stadt, Zweckverband) zuständig. In seinem Organisationsermessen liegt es zu entscheiden, ob er die Kosten über die Abfallentsorgungsgebühr („Müllgebühr“) oder separat erhebt, bzw. ob bei
Eigenkompostierung eine Gebührenermäßigung/-reduzierung
gewährt werden kann.
21.Werden abgeschmückte Tannenbäume weiterhin zu
bestimmten Terminen abgeholt oder sind sie wie die
anderen Pflanzenabfälle zu entsorgen?
Über die Art und Weise der Entsorgung von Weihnachtsbäumen
informiert Sie Ihr zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Zweckverband).
Nichtamtlicher Teil
Veranstaltungen/Termine im März
Osterferien vom 24.03. - 03.04.2016
Fr., 04.03. Schützenverein St. Hubertus Hüpstedt:
19.00 Uhr Mitgliederversammlung in der alten
Turnhalle
So., 06.03. Eichsfelder Heimat- und Wanderverein Hüpstedt:
Teilnahme an der Wanderung um Mackenrode
Mo., 07.03. Seniorenverein Hüpstedt:
14.00 Uhr Vorstandssitzung
Mi., 09.03. Seniorenverein Hüpstedt:
14.00 Uhr Seniorennachmittag im Gemeindesaal
Do., 10.03. Eichsfelder Heimat- und Wanderverein:
18.30 Uhr Vorstandssitzung,
19.30 Uhr Jahreshauptversammlung, im Gutshaus
Sa., 12.03. 10.00 - 12.00 Uhr Familienbasar in der Dünwaldhalle
Sa., 12.03. Schützenverein 1996 Zaunröden:
19.00 uhr Jahreshauptversammlung im Vereinszimmer DGH Zaunröden
Fr., 18.03. Dünwaldschule/Förderverein:
16.30 Uhr Frühlingskonzert der Grundschule im
Saal der Eichsfelder Dorfschänke
Sa., 19.03. Eichsfelder Heimat- und Wanderverein / Kulturund Förderverein Hüpstedt:
18.00 Uhr 3. Eichsfeldabend im Gutshaus,
Thema: Flüchtlinge im Eichsfeld
So., 20.03. Schützenverein St. Hubertus Hüpstedt:
14.00 Uhr Ostereierschießen Verein und Gemeinde in der alten Turnhalle
Dünwald-Echo
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Nr. 3/2016
So., 27.03. Feuerwehrverein Hüpstedt: Traditionelles Osterfeuer auf dem Schützenplatz
Mo., 28.03. Eichsfelder Heimat- und Wanderverein Hüpstedt:
Geführte Wanderung mit dem Wanderbus - Osterspaziergang von Bornhagen zur Teufelskanzel
und nach Lindewerra, ca. 6 km
Schulungsveranstaltung der Feuerwehr im März
Fw Hüpstedt Fr., 11.03.2016 ? Thema ?
verantwortlich: ?
Familienbasar in Hüpstedt
Am Samstag, 12.03.2016, von 10.00 - 12.00 Uhr
in der Dünwaldhalle
Unter dem Motto „Alles rund um das Kind“ werden angeboten:
Modische Frühjahrs- und Sommerbekleidung, nach Größen
sortiert von 50 - 164, Betten, Wickeltische, Kinderwagen, Autositze, Fahrräder, Spielzeug und vieles mehr,
Hochschwangere Frauen ab der 34. SSW (bitte Pass nicht
vergessen!) können schon am Freitagabend, 11.03.2016,
nach Voranmeldung (Tel. 036076 / 44691) einkaufen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen
Ihr Team „Von Muttis - für Muttis“
Patientencafé im Eichsfeld Klinikum
Herzlich Willkommen zum Patientencafé
Osterfeuer am
27.03.2016 in Hüpstedt
Der Feuerwehrverein Hüpstedt lädt auch in diesem Jahr ein zum traditionellen
OSTERFEUER.
Dieses wird am Ostersonntag, dem 27. März
2016, auf dem Schützenplatz in Hüpstedt veranstaltet. Ab 19.00 Uhr können sich alle Kinder an
der Ostereiersuche beteiligen.
Anschließend wird das Osterfeuer entzündet.
Der Feuerwehrverein hat für das leibliche Wohl
bestens gesorgt und lädt Euch herzlich ein!
Am Ostersonnabend wird nur in der Zeit von
9.00 - 13.00 Uhr (!) auf dem Schützenplatz Holz
(bitte nur unbelastetes Holz!) zum Aufschichten und Verbrennen angenommen. Die Anfuhr
muss selbst organisiert werden!
Bitte keine alten Möbel oder andere belastete
Gegenstände entsorgen!!!
Auf Euer Kommen freut sich der Feuerwehrverein
Hüpstedt.
Andreas Schilling
Vorsitzender
Nächste Termine (ab März immer sonntags)
Sonntag, 6. März 2016
14.00 Uhr: Harninkontinenz und deren Behandlung
Sonntag, 3. April 2016
14.00 Uhr: Örtliche Betäubung - Vorteile und Risiken
Sonntag, 8. Mai 2016
14.00 Uhr: Alzheimer und Demenz - Rat und Hilfen
Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, kommen Sie einfach vorbei.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihre Eichsfeld Klinikum gGmbH
Impressum
Amtsblatt der Gemeinde Dünwald
Herausgeber: Gemeinde Dünwald
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: die Bürgermeisterin
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto
und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
Dünwald-Echo
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Nr. 3/2016
Familienzentrum Kloster Kerbscher Berg
Kefferhäuser Straße 24, 37351 Dingelstädt
Anmeldung unter: Tel. 036075 690072
[email protected]
www.kerbscher-berg.de
März 2016
So, 06.03. 15.30 Uhr Di, 08.03. 16.00 Uhr Di, 08.03. 19.30 Uhr Di, 08.03. 19.30 Uhr Mi, 09.03. 09.30Uhr
Do, 10.03. 16.30 Uhr Fr, 11.03. 15.00 Uhr Sa, 12.03. 09.30 Uhr
Sa, 12.03. 15.00 Uhr Mo, 14.03. 20.00 Uhr Di, 15.03. 09.30 Uhr Di, 15.03. 19.30 Uhr Mi, 16.03. 16.15 Uhr Do, 17.03. 10.00 Uhr Do, 17.03. 19.30 Uhr Di, 17.03. 19.30 Uhr Sa, 19.03. 15.00 Uhr Fr, 25.03. 17.00 Uhr Sa, 26.03. 19.00 Uhr Mi, 30.03. 19.30 Uhr
Familienkreuzweg
Kerzen gestalten - zu Ostern, Kommunion, Taufe, Geburtstag,
Hochzeit, Silberhochzeit, Goldhochzeit ... Kerzen gestalten - zu Ostern, Kommunion, Taufe, Geburtstag,
Hochzeit, Silberhochzeit, Goldhochzeit ... Bibel teilen - Bewusst das Evangelium des kommenden
Sonntags erleben Stilltreff - Für Schwangere, stillende, nicht- oder
teilstillende Mütter und ihre Babys Kreativer Jahreskreis - Für Eltern mit Kindern von 4 - 7 Jahren Informationen rund um die Schwangerschaft und
die Geburt eines Kindes Wohlfühltag - für Frauen in den Wechseljahren Nachmittag für Alleinerziehende Infoabend zur natürlichen Familienplanung Arbeitsgruppe Spielen, basteln, quatschen - Offene Mutter-Kind-Gruppe Die erste Puppe für mein Baby - selbst genäht (2x) Spielen, basteln, quatschen - Offene Mutter-Kind-Gruppe Vorstellung von Tragehilfen für Babys Förderung der emotionalen Intelligenz (Elternabend; MCH, HIG) Kerzen gestalten - zu Ostern, Kommunion, Taufe, Geburtstag,
Hochzeit, Silberhochzeit, Goldhochzeit ... Besinnlich-kreativer Nachmittag für Familien Karfreitagsliturgie für Eltern mit Kinder ab 4 Jahre
Auferstehungsfeier für Eltern mit Kinder ab 4 Jahre
Buchsbaumschmuck zur Kommunion A. Leiniger
A. Leiniger
E. Töpfer
B. Gemein
A. Leiniger
A. Hagedorn
M. Zucht
A. Hagedorn
NFP
M. Kraushaar
A. Leiniger
A. Hagedorn
J. Tietzmann
S. Lorenz
A. Leiniger
Bergteam
S. Rodenstock-Köhler
April 2016
Mo, 04.04. 19.30 Uhr Hardanger (4x) Honorarkraft aus dem
kreativen Bereich
Aus dem kirchlichen Leben
Kirchliche Mitteilungen
Alle Gemeindeglieder und Gäste sind herzlich eingeladen zu den Veranstaltungen im März 2016
So 06.03.
10.00 Uhr Kirchspiel-Familiengottesdienst Rüdigershagen
zum Thema des Weltgebetstages: Nehmt Kinder
auf!
Judika, So 13.03.
09.30 Uhr Kirchspielgottesdienst Niederorschel
Palmsonntag, So 20.03.
14.00 Uhr
Gottesdienst zur Vorstellung der Konfirmanden
Eigenrode
Passionsandachten
Mo 21.03. 19.30 Uhr Rüdigershagen
Di 22.03. 19.30 Uhr Niederorschel
Gründonnerstag, Do 24.03.
19.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Zaunröden
Karfreitag, Fr 25.03.
18.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Hüpstedt
Ostersonntag, So 27.03.
06.00 Uhr Osternachtsfeier Niederorschel anschl. Osterfrühstück
13.30 Uhr Gottesdienst Hüpstedt
Ostermontag, Mo 28.03.
09.30 Uhr Kirchspielgottesdienst Niederorschel mit Posaunenchor
Kinder-Samstag Rüdigershagen - Gemeindehaus, Lädenstr.
151:
Samstag 5.3., 9.30 - 13 Uhr zum Thema des Weltgebetstages
„Nehmt Kinder auf“ Reise ins Gastgeberland Kuba.
4.3. - Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen 2016
Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf!
Herzliche Einladung an alle Frauen zur Feier des Weltgebetstages.
Die Gottesdienstordnung kommt in diesem Jahr aus Kuba. Die
bevölkerungsreichste Karibikinsel steht dies Jahr im Zentrum.
Von der „schönsten Insel, die Menschenaugen jemals erblickten“
soll Christopher Kolumbus geschwärmt haben, als er dort 1492
an Land ging. Mit subtropischem Klima, langen Stränden und
seinen Tabak- und Zuckerrohrplantagen ist die Insel ein Naturund Erlebnisparadies. Gleichzeitig rückt das Land seit der USkubanischen Annäherung wieder in den Fokus der internationalen Aufmerksamkeit. Seit jeher fasziniert und polarisiert Kuba, ist
Projektionsfläche für Wunsch- und Feindbilder. Wie aber sehen
kubanische Frauen ihr Land? Am Freitag, den 4. März 2016, wird
in über 170 Ländern der Weltgebetstag gefeiert. Die Feier bei uns
in Hüpstedt finden statt:
am Dienstag, 8. März, 19.30 Uhr Pfarrheim und am
Donnerstag, 15. März, 14.30 Uhr Pfarrheim
Familiengottesdienst zum Weltgebetstag im Gemeindezentrum Rüdigershagen: am Sonntag, 6. März, 10 Uhr
Donnerstag, 10. März, 19.30 Uhr im Alten Kuhstall Sollstedt:
Zentrale Informationsveranstaltung für die Regionalwoche
im Spätsommer 2016 für 5 Dörfer auf dem Dün
Für die Dörfer Eigenrode, Sollstedt, Zaunröden, Keula, Kleinkeula planen die betreffenden Kirchengemeinden eine kirchliche
Regionalwoche vom 29.8.-4.9.2016 mit Pfr. Reinhard Süpke. Es
wird eine Themenwoche sein, wo durch Umfrage ermittelte Themen des Lebens und Glaubens durch Einwohner, Vereine und
Dünwald-Echo
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Gäste näher beleuchtet und diskutiert werden. Ziel ist es, sich
gegenseitig mehr kennen zu lernen, deshalb stellt sich an jedem
Abend ein Dorf vor und andererseits sollen Themen des Glaubens gemeinsam in einer lockeren Talk-Show-Atmosphäre mit
Interview, Anspiel, persönlichen Berichten und Präsentationen/
Ausstellungen erörtert werden. Alle Verantwortlichen, Interessierten oder Neugierigen sind herzlich eingeladen, sich am Donnerstag, dem 10. März, 19.30 Uhr im Alten Kuhstall in Sollstedt
ein Bild von der geplanten Woche zu machen. Es laden die veranstaltenden Kirchengemeinden sowie Pfr. Süpke, Pfrn. Neuland
und Pfr. Rymatzki ein.
Nr. 3/2016
auf tatkräftige Unterstützung der Vereine und auf viele neue Ideen.
Vorstand HCC
Gottesdienste im Eichsfeld Klinikum Ostern 2016
Haus St. Vincenz Heiligenstadt (mit Rektor Tobias
Reinhold)
20.03.2016 08:00 Uhr 24.03.2016 18:00 Uhr 25.03.2016 15:00 Uhr 26.03.2016 20:00 Uhr 27.03.2016 08:00 Uhr 28.03.2016 08:00 Uhr Palmsonntag:
Hochamt (mit Pfarrer Carsten Kämpf)
Gründonnerstag:
Heilige Messe vom Letzten Abendmahl, anschl.
Anbetungsstunde
Karfreitag:
Feier vom Leiden und Sterben Jesu
Karsamstag:
Feier der Osternacht
Ostersonntag:
Festhochamt
Ostermontag:
Hochamt (mit Pfarrer Carsten Kämpf)
Elferrat
Haus Reifenstein (mit Rektor Tobias Reinhold)
20.03.2016 10:00 Uhr 25.03.2016 10:00 Uhr 28.03.2016 10:00 Uhr 01.04.2016 15:00 Uhr Palmsonntag:
Hochamt
Karfreitag:
Wortgottesfeier (mit Pfarrer Carsten Kämpf)
Ostermontag:
Hochamt
Freitag der Osteroktav:
Heilige Messe
Prinzengarde
Haus St. Elisabeth Worbis (mit Pfarrer i. R. Leo Fischer)
20.03.2016 08:30 Uhr 27.03.2016 08:30 Uhr 28.03.2016 08:30 Uhr Palmsonntag:
Hochamt
Ostersonntag:
Hochamt
Ostermontag:
Hochamt
Das Klinikseelsorgeteam wünscht Ihnen allen gesegnete und
hoffnungsvolle Ostertage.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Klinikseelsorge
Rektor Tobias Reinhold
Kinderkarussell
Fasching mit dem HCC 2016
Unter dem Motto „Helden der Kindheit“ veranstaltete der Hüpstedter Carneval Club am 30. Januar und 06. Februar 2016 zwei
Büttenabende im ausverkauften Saal der Gemeindeschänke in
Hüpstedt.
Als Abschluss des diesjährigen Faschings feierten wir am 7. Februar 2016 einen sehr gut besuchten Kindertanz. Vielen Dank an
die kleinsten „Narren“ und Ihre Eltern.
Für das rundum gelungene Programm, mit allen Tänzen, Sketchen und Büttenreden, an alle Aktiven und im Hintergrund arbeitende Helfer ein herzliches Dankschön.
Ein besonderer Dank gilt unseren Sponsoren!
Im nächsten Jahr feiert der HCC sein 25jähriges Jubiläum. Hierzu wird wieder ein Umzug durch das Dorf stattfinden. Wir hoffen
Hertha und Trudchen
Dünwald-Echo
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Nr. 3/2016
In der Jahreshauptversammlung beschloss die Mitgliedervollversammlung zukünftig Ehrenmitglieder ab dem 85. Lebensjahr zu
ernennen.
Folgende Gründungsmitglieder wurden als Ehrenmitglied ernannt:
Frau Paula Schilling
Frau Theresia Wegerich.
Recht herzlichen Glückwunsch.
Gerhard Wegerich
Vorsitzender
HCC Frauen-Fußballkicker
Gratulation zum 75. Geburtstag und zur
25-jährigen Mitgliedschaft im Eichsfelder
Heimat- und Wanderverein Hüpstedt e.V.
Am 11.02.2016 beging unser Heimatfreund Edgar Rademacher seinen 75. Geburtstag. Dies nahm eine Abordnung
des Eichsfelder Heimat- und Wandervereins Hüpstedt zum
Anlass ihn zu seinem Ehrentag zu gratulieren und gleichzeitig für sein 25-jähriges Wirken im Heimatverein zu danken
und mit einer Urkunde auszuzeichnen. Edgar Rademacher
ist Gründungsmitglied und hat großen Anteil am Aufbau des
Vereins sowie der Heimatstube.
Dafür ein recht herzliches Dankeschön von allen Mitgliedern.
Gerhard Wegerich
Herricht und Preil
Männerballett
Ehrung zu Vereinsjubiläen im Eichsfelder
Heimat- und Wanderverein Hüpstedt e.V.
Anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Eichsfelder Heimat- und Wanderverein Hüpstedt e. V. am 11.02.02016
wurden als Zeichen der Anerkennung für 10, 20 und 25-jährige
treue und aktive Mitgliedschaft im Verein ausgezeichnet:
für 10 Jahre
Frau Ursel Klein
Frau Frida Wiedenhaupt
für 20 Jahre
Frau Monika Kühn
Frau Vera Wisotzky
Herr Gerhard Wegerich
für 25 Jahre
Herr Edgar Rademacher
Frau Paula Schilling
Frau Theresia Wegerich
Frau Annette Lehmann
Herr Heinz Günther
Herzlichen Glückwunsch!
Wer ist der beste Vorleser der 6. Klasse?
Dünwaldschule. Ob Klassiker wie „Das fliegende Klassenzimmer“ von Erich Kästner, Bücher aus den Reihen „Gregs Tagebuch“
bzw. „Die drei ???“ oder typische Jugend- und Abenteuerromane
- alle diese Genre waren beim diesjährigen Vorlesewettbewerb
der 6. Klasse die Favoriten der jungen Leseratten. Am 14. Dezember 2015 ging es vier Unterrichtsstunden darum herauszufinden, wer der beste Vorleser der Klasse ist. Selbst einige Eltern
konnten in den Vormittagsstunden ihr Kommen ermöglichen und
staunten nicht schlecht über die Lesekünste ihrer Sprösslinge.
Zunächst stellten die Sechsklässler ihr Lieblingsbuch vor, aus
dem anschließend ca. drei Minuten lang vorgelesen wurde.
In Frau Braun, der Klassenlehrerin der 6. Klasse, Angelina Hornischer und Elias Schollmeyer, den Vorjahressiegern, sowie der
Deutschlehrerin Frau Kurzböck fanden die Vorleser strenge, aber
gerechte Juroren.
Die Schüler, die beim 1. Durchgang die meisten Punkte erzielten,
mussten zum Schluss eine weitere, und wie sich zeigte, schwierige Hürde nehmen. Das Vorlesen aus einem unbekannten Buch
machte dann auch deutlich, wer zur Vorlese-Spitze gehört.
Dünwald-Echo
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Am Ende stand fest: Larissa Meynberg belegte den 3. Platz; Josephine Wedekind und Arno Burchardt teilten sich punktgleich
den 1. Platz. Da Josephine den Fremdtext ausdrucksstärker vorgelesen hatte, wird sie die Klasse und damit auch unsere Schule
beim Vorlesewettbewerb auf Kreisebene vertreten.
Die drei Besten erhielten jeweils eine Urkunde sowie einen Büchergutschein.
Als Motto des Wettbewerbs diente das persische Sprichwort:
„Das Buch ist wie eine Rose; beim Betrachten der Blätter öffnet
sich dem Leser das Herz.“ Das rege Interesse an den Büchern
der Mitschüler machte deutlich, dass einige Sechstklässler den
Schlüssel zum Lesen (wieder) gefunden haben.
Dagmar Kurzböck (Deutschlehrerin)
Geo-Olympiade 2016
Auch in diesem Jahr führte das St. Josef Gymnasium Dingelstädt den Diercke Wissen Wettbewerb 2016 in den Klassenstufen 5 bis 10 durch. Im Juniorwettbewerb der Klassen 5 und 6
wurden die jeweiligen Klassensieger gekürt und in der Klasse
ausgezeichnet. In den Klassenstufen 7 bis 10 wurde neben den
Klassensieger noch der Schulsieger und somit der Dingelstädter Teilnehmer des Landesausscheids ermittelt. Ein spannendes
Duell lieferten sich die beiden Schüler der Klassenstufe 9, Hubert Ibold aus Martinfeld sowie Benedikt Strecker aus Dingelstädt. Beide erreichten 21 Punkte. Hubert Ibold konnte sich mit
einem Punkt durch Stechen durchsetzen und nimmt somit am
Landesausscheid teil. Platz 3 belegte Sarah Heddergott aus Dingelstädt. Die besten Drei des Schulwettbewerbs wurden mit einem kleinen geographischen Buchpräsent durch den Schulleiter
ausgezeichnet.
Die Fachschaft Geographie bedankt sich bei allen Teilnehmern,
den Kollegen, die bei der Durchführung und Auswertung geholfen haben, sowie dem Förderverein für die Unterstützung.
Stephan Reich
FK Geographie
Nr. 3/2016