Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig

DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN
Nachrichten und Informationen
Mitteilungsblatt der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Impressionen NordBau
stellten fest, dass es sich lohnt, mit unabhängigen
Fachleuten zu arbeiten.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Mitgliedern,
die sich im Rahmen der Standbesetzung eingebracht
haben. Ohne Sie wäre der Stand nur der Rahmen ohne Inhalt. Dank auch an die Messeleitung der NordBau, die auch in diesem Jahr wieder für das leibliche
Wohl zum Lounge Abend gesorgt hat.
#1
Auch in diesem Jahr haben die FH Lübeck, die AIK
und das BKI mit einem gemeinsamen Stand auf der
NordBau Präsenz gezeigt. Besonders hervorzuheben
sind der Schüler-Beratungstag im Rahmen der nordjob, der Zweite Lounge Abend für Architekten und Ingenieure, und das Angebot der Bauherrenberatung,
das sehr gut angenommen wurde – pro Messetag
konnten zwischen 10 und 15 ausführliche Bauberatungsgespräche geführt werden – und die Besucher
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OKTOBER 2015
Architekten- und
Ingenieurkammer
Schleswig-Holstein
DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN
OKTOBER 2015
Aus dem Amtsblatt
Im Amtsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe Nr. 31,
wurde eine für Sie u.U. relevante Verwaltungsvorschrift veröffentlicht: „Technische Baubestimmungen
– Fassung September 2014. Gl.Nr. 2130.103“. Sie
finden die vollständige Veröffentlichung auf den Internetseiten der Kammer.
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DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN
tekturthemen unsere Vortragsreihen beherrscht haben, möchte sich das ArchitekturForumLübeck e.V.
unter dem Titel ZwischenRäume diesmal der Stadtund Freiraumplanung widmen.
Vier namhafte LandschaftsarchitektInnen referieren in
dieser Vortragsreihe anhand ihrer Arbeit über den
Umgang und die Gestaltung von Stadt- und Freiräumen.
Auf den zweiten Blick
Bertel Bruun, Landschaftsarchitekt
Breimann & Bruun Landschaftsarchitekten Hamburg
Dienstag, 06.10.2015, Beginn: 19.30 Uhr
Am 07. September 2015 wurden folgende Mitglieder
im Rahmen der Vorstandssitzung vom Präsidenten,
Herrn Uwe Schüler vereidigt.
Architekt Matthias Apel, Reinbek,
[email protected]
Hochbau
1. Planung von Hochbauten
2. Bauüberwachung
Architekt Ralf Petersen, Kiel,
[email protected]
Hochbau
1. Planung von Hochbauten
2. Bauüberwachung
Architekt Artur Schneider, Lübeck,
[email protected]
Hochbau
1. Planung von Hochbauten
2. Bauüberwachung
Architekt Karl-Heinz Schneider, Ascheberg/Holst.,
[email protected]
Hochbau
1. Planung von Hochbauten
2. Bauüberwachung
Der Vorstand der Kammer freut sich, diese Mitglieder
im Kreise der Sachverständigen begrüßen zu dürfen
und wünscht viel Erfolg und gutes Gelingen bei den
neuen beruflichen Herausforderungen.
ArchitekturForumLübeck
ZwischenRäume
Öffentliche Freiräume sind als urbane Gemeinschaftsflächen eine der wertvollsten Ressourcen der
Stadt. Als kostbares Gemeingut prägen sie unsere
Städte und geben ihnen individuelle Atmosphäre.
Nachdem in den letzten Jahren hauptsächlich Archi-
Vom Großen ins Kleine
Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
lohrer.hochrein
landschaftsarchitekten und stadtplaner München
Dienstag, 03.11.2015, Beginn: 19.30 Uhr
Orte schaffen
Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin
wbp Landschaftsarchitekten Bochum
Dienstag, 01.12.2015, Beginn: 19.30 Uhr
Fernglas und Lupe
Perspektivwechsel in der Landschaftsarchitektur
Peter Köster, Landschaftsarchitekt
arbos Freiraumplanung Hamburg
Dienstag, 19.01.2016, Beginn: 19.30 Uhr
Vorschau: Aus der Praxis
für die Praxis 2015
„Wettbewerbswesen und Bürgerbeteiligung.
Instrumente der Baukulturförderung“
Freitag, 13. November 2015, 15:00-19:00 h,
Landeshaus Kiel
Baukultur ist eine Integrations- und Kulturleistung
der Gesellschaft als Beitrag für attraktive Städte und
Gemeinden, stabile Wirtschaftsentwicklung und
mehr Qualität im Erscheinungsbild der gebauten Umwelt. Ein großer Teil der Verantwortung für das baukulturelle Erscheinungsbild liegt auf kommunaler
Ebene bei den Vertretern der Kommunalpolitik und
den kommunalen Verwaltungen.
Zu den Erfolgsfaktoren zählen insbesondere ein fester kommunalpolitischer Wille bzw. „Überzeugungstäter“ in Politik und/oder Verwaltung, die sich das
Thema zu eigen machen, eine qualifizierte Verwaltung mit „langem Atem“ sowie die Festlegung und
Durchsetzung eigener Ziele und Ansprüche guten
Gestaltens als Verpflichtung gegenüber der Bürgerschaft und als Vorbild für Private. Damit dies gelingt,
muss es ein gesellschaftliches Umfeld geben, in dem
die Qualität der gebauten Umwelt Aufmerksamkeit
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OKTOBER 2015
Vereidigung neuer
Sachverständiger
DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN
Am Freitag, 13. November 2015, 15:00-18:30 h bietet die Architekten- und Ingenieurkammer in Kooperation mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein daher eine Folgeveranstaltung aus der Reihe „Aus der
Praxis für die Praxis“ mit dem Titel „Wettbewerbswesen und Bürgerbeteiligung. Instrumente der Baukulturförderung “ an. Auch für dieses Jahr haben wir
drei Impulsreferate vorbereitet; die Themen sind:
Auf einen Blick: Fachbuch mit 977 Seiten, inklusive
CD mit über 1.300 Seiten können zum Preis von 89,Euro inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten beim BKI vier
Wochen zur Ansicht mit Rückgabegarantie angefordert werden, Tel.: 0711 954 854-0,
Email: [email protected].
BKI Baukosten Gebäude
und Positionen Altbau
2015
• „Partizipation in der Stadtentwicklung am Beispiel
Gründungsviertel, Lübeck“
• „Kommunikation ist alles!“
• „Das kleine 1x1 des Wettbewerbswesens“
Auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre möchten
wir auch in diesem Jahr wieder sehr viel Raum für
Diskussion und Austausch bieten, ins Gespräch
kommen und herausarbeiten, wie Qualität beim Planen und Bauen entsteht. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenfrei. Damit wir planen können, bitten
wir um Anmeldung per Mail an [email protected]
Insbesondere beim Altbau
bildet die kompetente Kostenplanung einen wichtigen
Bestandteil der Planerleistungen, denn hier gelten
besondere Rahmenbedingungen, wie z. B. begrenzte Einsatzmöglichkeit von
Baumaschinen, Baumaßnahmen in Baulücken oder
Denkmalschutz-Anforderungen. Das BKI verfügt über eine sehr umfassende
Altbau-Kostendatenbank mit über 400 abgerechneten Objekten, die aus allen Bundesländern stammen.
Auf Basis statistischer Auswertungen zu dieser Altbau-Baukostendatenbank erschien die neue Fachbuchreihe BKI BAUKOSTEN ALTBAU 2015, bestehend aus zwei Fachbüchern mit neuen statistischen
Kostenkennwerten (Mittelwerte) 2015.
BKI Objektdaten Neubau
Neue Baukosten im Bild für 139
Neubau-Referenz-Objekte
Die Planung der Baukosten
ist ein wesentlicher Bestandteil der Architektenleistung. Vor dem Hintergrund der neuen HOAI gewinnt diese Aufgabe, neben
der räumlichen, gestalterischen und konstruktiven
Planung, eine zunehmende
Bedeutung.
Über 400 farbig abgebildete Altbau-Referenzobjekte
bilden die Grundlage der neuen statistischen Kostenkennwerte 2015 zu 27 Altbau-Gebäudearten. Ob z.B.
Modernisierung von Wohnbauten, Erweiterungen von
Schulen und Kindergärten, Umbauten von Bürogebäuden oder Modernisierungen von Sporthallen, mit
der Neuerscheinung nutzen die Planer statistische
Baukostenerfahrung aktuell abgerechneter Objekte.
Alle Referenzobjekte zu jeder BKI-Altbau-Gebäudeart wurden aus der Baupraxis bundesweit, auch unter regionalen Gesichtspunkten, erhoben und bilden
somit eine objektive, neutrale und nachprüfbare Vergleichsgrundlage für Altbau-Projekte.
Wertvolle Erfahrungswerte zur Kostenplanung liegen
in Form von abgerechneten Bauleistungen oder Kostenfeststellungen in den Architekturbüros vor. Oft
fehlt jedoch die Zeit diese im Büro-Alltag qualifiziert
zu dokumentieren und aufzubereiten. Diese Dienstleistung erbringt das BKI. Dazu erschien gerade der
13. Band mit 139 aktuell realisierten Neubau-Objekten zu allen wichtigen Gebäudearten.
Diese ausführlich dokumentierten Objektdaten verstehen sich als ausgezeichnete Grundlage, um die
Kosten von Bauvorhaben im Vergleich mit diesen bereits realisierten Objekten zu ermitteln bzw. zu über-
In der Neuerscheinung „Baukosten Positionen Altbau
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OKTOBER 2015
prüfen. Über differenzierte Kostenauswertungen hinaus enthält das vorliegende Buch viele Detailinformationen, die einen Einblick in die Kostenstruktur
dieser Gebäude ermöglichen. Das neue Fachbuch
mit „Baukosten im Bild“ enthält weiterhin Planungskennwerte, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen anhand
von Flächenvergleichen ermöglichen. Einen wichtigen Zusatznutzen bietet die beiliegende CD-ROM.
Nutzer können damit auf alle Objektdokumentationen sowie auf weitere ca. 1.300 Seiten mit detaillierten Kosteninformationen zugreifen.
genießt und als Entscheidungskriterium angewendet
wird. Im Idealfall wird dies von einer Diskussionsund Anerkennungskultur begleitet, welche die Motivation für gutes Planen und Bauen anderer steigert
sowie von Planungsprozessen, die transparent und
in fachübergreifender Kooperation verlaufen und der
Bevölkerung entsprechend kommuniziert werden.
DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN
BIM im Planungsprozess bedeutet vor allem auch die
Integration von Baukostendaten und Ausführungszeiten im Gebäudemodell - einhergehend mit einer
Erweiterung des 3D-CAD-Modells. Dafür liefern die
beiden neuen BKI-Fachinformationen nach Gebäudearten und Positionen aktuelle statistische Kostenkennwerte sowie wichtige Termindaten aus der Baupraxis. Besonders die neuen Ausführungsdauern zu
allen Positionen bilden hierfür eine gute Kalkulationsgrundlage für die Bauzeitplanung.
Beide Fachbuch-Neuerscheinungen enthalten die
BKI Baukosten-Regionalfaktoren 2015 für jeden
Stadt- und Landkreis.
Die neue zweiteilige Altbau-Fachbuchreihe ist als
Gesamtausgabe zum Preis von 149 Euro erhältlich.
Interessierte können aber auch die einzelnen Fachbücher beim BKI anfordern, Tel.: 0711 954 854-0,
Email: [email protected]. Alle BKI Fachbücher erhalten Sie
vier Wochen zur Ansicht mit Rückgabegarantie.
Aus der Rechtsprechung
Stundenlohnarbeiten sind auch ohne Stundenzettel zu bezahlen!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2013 - 22 U
161/12
1. Der Auftragnehmer kann der werkvertraglichen
Verpflichtung zur Vorlage von Rapporten bzw.
Stundenzetteln auch noch mit der Erteilung der
Schlussrechnung Genüge tun, soweit darin die erforderlichen Angaben enthalten sind bzw. nachgeholt werden. Die unterbliebene Vorlage von vertraglich vereinbarten Rapporten führt ebenso wenig wie die unterbliebene Vorlage von Stundenzetteln ohne weiteres zum Verlust des Werklohnanspruchs. Jedoch muss der Auftragnehmer dann
nachträglich alle notwendigen Angaben machen,
die in den Rapporten bzw. Stundenzetteln hätten
enthalten sein müssen, um den Vergütungsanspruch zu rechtfertigen.*)
2. Grundsätzlich sind bei Rapporten bzw. Stundenzetteln zwecks hinreichender Prüfbarkeit für den
Auftraggeber der genaue Zeitpunkt und Zeitraum
der verrichteten Arbeiten anzugeben; daneben ist
die Baustelle zu bezeichnen und die Leistung ist
detailliert zu beschreiben. Darüber hinaus ist die
Anzahl der geleisteten Stunden anzugeben, die
namentlich zu erfassenden Arbeitskräften zuzuordnen sind, wenn sich daraus – abhängig von
den Abrechnungsvereinbarungen im Einzelfall –
ein unterschiedlicher Stundenlohn (für Hilfskräfte
oder Gesellen bzw. Meister) ergibt.*)
3. § 15 Abs. 5 VOB/B eröffnet bereits nach seinem
ausdrücklichen Wortlaut nur dem Auftraggeber die
Möglichkeit zu einem Verlangen, dass für die
nachweisbar ausgeführten Leistungen eine Vergütung vereinbart wird, die nach der dort näher beschriebenen Maßgabe zu ermitteln ist. Dies folgt
nach Sinn und Zweck von § 15 Abs. 5 VOB/B
auch daraus, dass damit keinesfalls bezweckt
wird, die prozessuale Beweislast zu verändern, zu
beschränken bzw. zu verschieben, sondern § 15
Abs. 5 VOB/B allein dem Bestreben dient, im Vorfeld eine vertragliche Lösung zu suchen, um einen
Prozess zu vermeiden.*)
Quelle: www.ibr-online.de
Fortbildung im November
Es gibt im November noch Restplätze
Öffentliches Baurecht – Baunutzungsverordnung
Donnerstag, 05. November 2015, 09.00 – 16.30 h
Neumünster, Hotel Prisma
Referent: Günter Zuschlag, Leiter des Fachdienstes
Planen und Bauen beim Kreis Pinneberg
Im Seminar werden die Grundlagen und die Anwendung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vermittelt, vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Bauleitplanung, Objektplanung und das Baugenehmigungsverfahren. Vorgestellt werden die einzelnen
Baugebiete mit ihrem strukturellen Aufbau und der
Verflechtung zum überplanten Bereich (§ 30 BauGB)
und dem unbeplanten Bebauungszusammenhang
(§ 34 BauGB). Das Gebot der Rücksichtnahme für
Vorhaben in Bebauungsplänen ist im § 15 BauNVO
enthalten und dient letztlich der Feinsteuerung der
Bauleitplanung. Wie stellt sich die Anwendung in der
Praxis dar? Das Maß der baulichen Nutzung und die
Bauweise mit den überbaubaren Flächen sind ebenfalls wichtige Bestandteile und runden den Inhalt der
BauNVO ab. Durch Vortrag und Dialog mit den Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmern werden
die Themeninhalte praxisorientiert erörtert.
Inhalt: Aufbau, Gliederung und System der BauNVO
| Sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich der einzelnen Fassungen | Funktion der BauNVO in der
Bauleitplanung | Struktureller Aufbau der Baugebiete
| Allgemein zulässige Nutzungen | Ausnahmsweise
zulässige Nutzungen i. V. mit § 31 Abs. 1 BauGB |
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OKTOBER 2015
2015“ greifen Anwender auf über 2.000 spezielle Altbau-Positionen aus 40 Leistungsbereichen zu. Wichtige Altbau-Positionen von Abbrucharbeiten bis hin
zur Erneuerung von Wärmeversorgungsanlagen gehören zum Anwendungsbereich dieser Neuerscheinung. Die Texte wurden zudem von Fachverbänden
auf fachliche Richtigkeit geprüft. Mit den direkt zugeordneten aktuellen Altbau-Baupreisen 2015 lässt
sich eine exakte Kostenplanung von Erweiterungen,
Umbauten, Instandsetzungen und Modernisierungen
erstellen. Jede Position enthält die Preis-Bandbreite
in Form von Minimal-, Von-, Mittel-, Bis- und Maximal-Preisen sowie Kostengruppennummer nach DIN
276.
DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN
Die Fortbildungsveranstaltung wendet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die entweder an den
Kommunikationsseminaren der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein seit 2013 oder
an anderen Kommunikationskursen teilgenommen
haben.
Erfolgreich im Netz – Internet kompakt
Wie Architekten und Ingenieure ihren InternetAuftritt optimieren
Donnerstag, 12. November 2015, 13.00 – 17.30 h
Neumünster, Hotel Prisma
Referent: Dipl.-Ing. Frank Peter Jäger berät Architekten und Ingenieure in Fragen von Public Relations,
Mediengestaltung und Marketing.
Themenschwerpunkt dieses Seminars ist die optimierte Abwicklung von Bauvorhaben von der ersten
bis zur letzten Leistungsphase unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationstechniken.
Dabei sollen die bislang erworbenen Kommunikationstechniken neben ihrer Wiederholung weiter vertieft und erweitert werden, weil die Erfahrung zeigt,
dass nur durch regelmäßiges Training Kommunikationstechniken auch in schwierigen Gesprächs- und
Konfliktsituationen intuitiv beherrscht und nutzbar
gemacht werden können. Deshalb ist es besonders
wichtig, die eigenen Kommunikationsfähigkeiten
durch Gesprächsübungen und Selbstreflexion nachhaltig zu verfestigen und weiter zu optimieren. Ein
weiterer Schwerpunkt des Vertiefungsseminars ist
die Analyse häufig auftretender Konfliktmuster und
Konflikttypen der am Bau beteiligten Personen. Denn
nur wer die Interessen seiner Gesprächspartner
rechtzeitig erkennt und deren Persönlichkeitsmerkmale analysieren kann, wird in der Lage sein, zielorientiert und wirkungsvoll mit den erforderlichen Gesprächstechniken auf deren Bedürfnisse einzugehen,
um frühzeitig Konflikte zu deeskalieren oder im besten Fall gänzlich zu vermeiden. Auch in diesem Seminar sollen die gesammelten Erfahrungen des Referenten aus unzähligen gerichtlichen Mediationen und
sonstigen Streitverfahren über die Wirkmechanismen
von Kommunikation in der Konfliktlösung praxisgerecht nutzbar gemacht werden. Die Wiederholung
und Vertiefung der Kommunikationswerkzeuge sowie
die Analyse verschiedener Konfliktmuster und ihre
Bearbeitung werden anhand von praktischen Beispielen dargestellt und an konkreten Fällen- auch in
Rollenspielen (freiwillig)- geübt. Die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer haben die Möglichkeit, von ihnen erlebte Gesprächs- und Konfliktsituationen dem Referenten rechtzeitig vor dem Seminar (vertraulich) mitzuteilen, um beispielhaft an diesen Fällen Lösungsoptionen für schwierige Gesprächssituationen im Seminar zu arbeiten.
Fast alle Architektur- und Ingenieurbüros betreiben
heute eine eigene Internetpräsentation, doch nur die
wenigsten von ihnen schöpfen die Möglichkeiten des
Internet als Kommunikations- und Akquisitionsmedium auch wirklich aus. Vielen Web-Auftritten fehlt ein
klares Konzept: Umständlich aufgebaute Seiten,
Spielereien und eine unstrukturierte Materialfülle erschweren die Herausbildung eines einprägsamen
Profils und die Ansprache der Besucher. Im Seminar
soll an zahlreichen Beispielen, sowie auch anhand
der Internetseiten der Teilnehmer dargestellt werden,
wie Ingenieure und Architekten aus ihrer Online-Präsenz ein attraktives Kommunikations- und Marketing-Instrument machen können.
Inhalt: Vom Präsentationsmedium zum Kommunikationsmedium | Benutzerfreundlichkeit online: Was gilt
es zu beachten, damit Ihre Inhalte beim Besucher
ankommen? | Benutzerführung, Menüstruktur und
Navigation | Online Analyse der Teilnehmer-Websites
| Aufräumen im Netz: Hinweise für das Relaunch Ihrer
Internet-Seite | So werden Sie gefunden: Wie Sie Ihre
Website für Google & Co. optimieren | Aktualität:
Content-Management-Systemen im Büroalltag | Online-Marketing: Ihre Profil im Internet | Technische
Standards und Kosten | Auftragsvergabe an Webdesigner | Trends im Internet: Weblogs, Social Media,
Videos – was ist aus Architekten-/Ingenieursicht relevant?
Kommunikation rund um den Bau für Architekten
und Ingenieure
Seminar zur Vertiefung und Wiederholung mediativer Gesprächstechniken mit Bauherren, Behörden und Kollegen
Impressum
Herausgeber: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Körperschaft des öffentlichen Rechts,
Düsternbrooker Weg 71 • 24105 Kiel • Tel.: 0431 / 57 06 50 • Fax: 0431 / 570 65 25
E-Mail: [email protected] • Internet: www.aik-sh.de • Geschäftsführerin und Justitiarin Simone Schmid
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OKTOBER 2015
Freitag, 13. November 2015, 14.00 – 20.00 h und
Samstag, 14. November 2015, 09.30 – 17.00 h, AIK
Kiel
Referent: VRiLG Andrej Marc Gabler, Mediator, Kiel
Störgrade, Schutzbedürftigkeit des Wohnens | Gebot
der Rücksichtnahme, § 15 BauNVO | BauNVO und
Genehmigungsfreistellung nach § 68 LBO | Bedeutung der BauNVO für Vorhaben nach § 34 BauGB |
Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen | Freiberufliche Nutzungen | Vergnügungsstätten | Einzelhandelsbetriebe | Maß der baulichen Nutzung | Bauweis |
Überbaubare Grundstücksflächen