DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN Nachrichten und Informationen Mitteilungsblatt der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts Impressionen NordBau stellten fest, dass es sich lohnt, mit unabhängigen Fachleuten zu arbeiten. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Mitgliedern, die sich im Rahmen der Standbesetzung eingebracht haben. Ohne Sie wäre der Stand nur der Rahmen ohne Inhalt. Dank auch an die Messeleitung der NordBau, die auch in diesem Jahr wieder für das leibliche Wohl zum Lounge Abend gesorgt hat. #1 Auch in diesem Jahr haben die FH Lübeck, die AIK und das BKI mit einem gemeinsamen Stand auf der NordBau Präsenz gezeigt. Besonders hervorzuheben sind der Schüler-Beratungstag im Rahmen der nordjob, der Zweite Lounge Abend für Architekten und Ingenieure, und das Angebot der Bauherrenberatung, das sehr gut angenommen wurde – pro Messetag konnten zwischen 10 und 15 ausführliche Bauberatungsgespräche geführt werden – und die Besucher –1– OKTOBER 2015 Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN OKTOBER 2015 Aus dem Amtsblatt Im Amtsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe Nr. 31, wurde eine für Sie u.U. relevante Verwaltungsvorschrift veröffentlicht: „Technische Baubestimmungen – Fassung September 2014. Gl.Nr. 2130.103“. Sie finden die vollständige Veröffentlichung auf den Internetseiten der Kammer. –2– DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN tekturthemen unsere Vortragsreihen beherrscht haben, möchte sich das ArchitekturForumLübeck e.V. unter dem Titel ZwischenRäume diesmal der Stadtund Freiraumplanung widmen. Vier namhafte LandschaftsarchitektInnen referieren in dieser Vortragsreihe anhand ihrer Arbeit über den Umgang und die Gestaltung von Stadt- und Freiräumen. Auf den zweiten Blick Bertel Bruun, Landschaftsarchitekt Breimann & Bruun Landschaftsarchitekten Hamburg Dienstag, 06.10.2015, Beginn: 19.30 Uhr Am 07. September 2015 wurden folgende Mitglieder im Rahmen der Vorstandssitzung vom Präsidenten, Herrn Uwe Schüler vereidigt. Architekt Matthias Apel, Reinbek, [email protected] Hochbau 1. Planung von Hochbauten 2. Bauüberwachung Architekt Ralf Petersen, Kiel, [email protected] Hochbau 1. Planung von Hochbauten 2. Bauüberwachung Architekt Artur Schneider, Lübeck, [email protected] Hochbau 1. Planung von Hochbauten 2. Bauüberwachung Architekt Karl-Heinz Schneider, Ascheberg/Holst., [email protected] Hochbau 1. Planung von Hochbauten 2. Bauüberwachung Der Vorstand der Kammer freut sich, diese Mitglieder im Kreise der Sachverständigen begrüßen zu dürfen und wünscht viel Erfolg und gutes Gelingen bei den neuen beruflichen Herausforderungen. ArchitekturForumLübeck ZwischenRäume Öffentliche Freiräume sind als urbane Gemeinschaftsflächen eine der wertvollsten Ressourcen der Stadt. Als kostbares Gemeingut prägen sie unsere Städte und geben ihnen individuelle Atmosphäre. Nachdem in den letzten Jahren hauptsächlich Archi- Vom Großen ins Kleine Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner München Dienstag, 03.11.2015, Beginn: 19.30 Uhr Orte schaffen Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin wbp Landschaftsarchitekten Bochum Dienstag, 01.12.2015, Beginn: 19.30 Uhr Fernglas und Lupe Perspektivwechsel in der Landschaftsarchitektur Peter Köster, Landschaftsarchitekt arbos Freiraumplanung Hamburg Dienstag, 19.01.2016, Beginn: 19.30 Uhr Vorschau: Aus der Praxis für die Praxis 2015 „Wettbewerbswesen und Bürgerbeteiligung. Instrumente der Baukulturförderung“ Freitag, 13. November 2015, 15:00-19:00 h, Landeshaus Kiel Baukultur ist eine Integrations- und Kulturleistung der Gesellschaft als Beitrag für attraktive Städte und Gemeinden, stabile Wirtschaftsentwicklung und mehr Qualität im Erscheinungsbild der gebauten Umwelt. Ein großer Teil der Verantwortung für das baukulturelle Erscheinungsbild liegt auf kommunaler Ebene bei den Vertretern der Kommunalpolitik und den kommunalen Verwaltungen. Zu den Erfolgsfaktoren zählen insbesondere ein fester kommunalpolitischer Wille bzw. „Überzeugungstäter“ in Politik und/oder Verwaltung, die sich das Thema zu eigen machen, eine qualifizierte Verwaltung mit „langem Atem“ sowie die Festlegung und Durchsetzung eigener Ziele und Ansprüche guten Gestaltens als Verpflichtung gegenüber der Bürgerschaft und als Vorbild für Private. Damit dies gelingt, muss es ein gesellschaftliches Umfeld geben, in dem die Qualität der gebauten Umwelt Aufmerksamkeit –3– OKTOBER 2015 Vereidigung neuer Sachverständiger DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN Am Freitag, 13. November 2015, 15:00-18:30 h bietet die Architekten- und Ingenieurkammer in Kooperation mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein daher eine Folgeveranstaltung aus der Reihe „Aus der Praxis für die Praxis“ mit dem Titel „Wettbewerbswesen und Bürgerbeteiligung. Instrumente der Baukulturförderung “ an. Auch für dieses Jahr haben wir drei Impulsreferate vorbereitet; die Themen sind: Auf einen Blick: Fachbuch mit 977 Seiten, inklusive CD mit über 1.300 Seiten können zum Preis von 89,Euro inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten beim BKI vier Wochen zur Ansicht mit Rückgabegarantie angefordert werden, Tel.: 0711 954 854-0, Email: [email protected]. BKI Baukosten Gebäude und Positionen Altbau 2015 • „Partizipation in der Stadtentwicklung am Beispiel Gründungsviertel, Lübeck“ • „Kommunikation ist alles!“ • „Das kleine 1x1 des Wettbewerbswesens“ Auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre möchten wir auch in diesem Jahr wieder sehr viel Raum für Diskussion und Austausch bieten, ins Gespräch kommen und herausarbeiten, wie Qualität beim Planen und Bauen entsteht. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenfrei. Damit wir planen können, bitten wir um Anmeldung per Mail an [email protected] Insbesondere beim Altbau bildet die kompetente Kostenplanung einen wichtigen Bestandteil der Planerleistungen, denn hier gelten besondere Rahmenbedingungen, wie z. B. begrenzte Einsatzmöglichkeit von Baumaschinen, Baumaßnahmen in Baulücken oder Denkmalschutz-Anforderungen. Das BKI verfügt über eine sehr umfassende Altbau-Kostendatenbank mit über 400 abgerechneten Objekten, die aus allen Bundesländern stammen. Auf Basis statistischer Auswertungen zu dieser Altbau-Baukostendatenbank erschien die neue Fachbuchreihe BKI BAUKOSTEN ALTBAU 2015, bestehend aus zwei Fachbüchern mit neuen statistischen Kostenkennwerten (Mittelwerte) 2015. BKI Objektdaten Neubau Neue Baukosten im Bild für 139 Neubau-Referenz-Objekte Die Planung der Baukosten ist ein wesentlicher Bestandteil der Architektenleistung. Vor dem Hintergrund der neuen HOAI gewinnt diese Aufgabe, neben der räumlichen, gestalterischen und konstruktiven Planung, eine zunehmende Bedeutung. Über 400 farbig abgebildete Altbau-Referenzobjekte bilden die Grundlage der neuen statistischen Kostenkennwerte 2015 zu 27 Altbau-Gebäudearten. Ob z.B. Modernisierung von Wohnbauten, Erweiterungen von Schulen und Kindergärten, Umbauten von Bürogebäuden oder Modernisierungen von Sporthallen, mit der Neuerscheinung nutzen die Planer statistische Baukostenerfahrung aktuell abgerechneter Objekte. Alle Referenzobjekte zu jeder BKI-Altbau-Gebäudeart wurden aus der Baupraxis bundesweit, auch unter regionalen Gesichtspunkten, erhoben und bilden somit eine objektive, neutrale und nachprüfbare Vergleichsgrundlage für Altbau-Projekte. Wertvolle Erfahrungswerte zur Kostenplanung liegen in Form von abgerechneten Bauleistungen oder Kostenfeststellungen in den Architekturbüros vor. Oft fehlt jedoch die Zeit diese im Büro-Alltag qualifiziert zu dokumentieren und aufzubereiten. Diese Dienstleistung erbringt das BKI. Dazu erschien gerade der 13. Band mit 139 aktuell realisierten Neubau-Objekten zu allen wichtigen Gebäudearten. Diese ausführlich dokumentierten Objektdaten verstehen sich als ausgezeichnete Grundlage, um die Kosten von Bauvorhaben im Vergleich mit diesen bereits realisierten Objekten zu ermitteln bzw. zu über- In der Neuerscheinung „Baukosten Positionen Altbau –4– OKTOBER 2015 prüfen. Über differenzierte Kostenauswertungen hinaus enthält das vorliegende Buch viele Detailinformationen, die einen Einblick in die Kostenstruktur dieser Gebäude ermöglichen. Das neue Fachbuch mit „Baukosten im Bild“ enthält weiterhin Planungskennwerte, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen anhand von Flächenvergleichen ermöglichen. Einen wichtigen Zusatznutzen bietet die beiliegende CD-ROM. Nutzer können damit auf alle Objektdokumentationen sowie auf weitere ca. 1.300 Seiten mit detaillierten Kosteninformationen zugreifen. genießt und als Entscheidungskriterium angewendet wird. Im Idealfall wird dies von einer Diskussionsund Anerkennungskultur begleitet, welche die Motivation für gutes Planen und Bauen anderer steigert sowie von Planungsprozessen, die transparent und in fachübergreifender Kooperation verlaufen und der Bevölkerung entsprechend kommuniziert werden. DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN BIM im Planungsprozess bedeutet vor allem auch die Integration von Baukostendaten und Ausführungszeiten im Gebäudemodell - einhergehend mit einer Erweiterung des 3D-CAD-Modells. Dafür liefern die beiden neuen BKI-Fachinformationen nach Gebäudearten und Positionen aktuelle statistische Kostenkennwerte sowie wichtige Termindaten aus der Baupraxis. Besonders die neuen Ausführungsdauern zu allen Positionen bilden hierfür eine gute Kalkulationsgrundlage für die Bauzeitplanung. Beide Fachbuch-Neuerscheinungen enthalten die BKI Baukosten-Regionalfaktoren 2015 für jeden Stadt- und Landkreis. Die neue zweiteilige Altbau-Fachbuchreihe ist als Gesamtausgabe zum Preis von 149 Euro erhältlich. Interessierte können aber auch die einzelnen Fachbücher beim BKI anfordern, Tel.: 0711 954 854-0, Email: [email protected]. Alle BKI Fachbücher erhalten Sie vier Wochen zur Ansicht mit Rückgabegarantie. Aus der Rechtsprechung Stundenlohnarbeiten sind auch ohne Stundenzettel zu bezahlen! OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2013 - 22 U 161/12 1. Der Auftragnehmer kann der werkvertraglichen Verpflichtung zur Vorlage von Rapporten bzw. Stundenzetteln auch noch mit der Erteilung der Schlussrechnung Genüge tun, soweit darin die erforderlichen Angaben enthalten sind bzw. nachgeholt werden. Die unterbliebene Vorlage von vertraglich vereinbarten Rapporten führt ebenso wenig wie die unterbliebene Vorlage von Stundenzetteln ohne weiteres zum Verlust des Werklohnanspruchs. Jedoch muss der Auftragnehmer dann nachträglich alle notwendigen Angaben machen, die in den Rapporten bzw. Stundenzetteln hätten enthalten sein müssen, um den Vergütungsanspruch zu rechtfertigen.*) 2. Grundsätzlich sind bei Rapporten bzw. Stundenzetteln zwecks hinreichender Prüfbarkeit für den Auftraggeber der genaue Zeitpunkt und Zeitraum der verrichteten Arbeiten anzugeben; daneben ist die Baustelle zu bezeichnen und die Leistung ist detailliert zu beschreiben. Darüber hinaus ist die Anzahl der geleisteten Stunden anzugeben, die namentlich zu erfassenden Arbeitskräften zuzuordnen sind, wenn sich daraus – abhängig von den Abrechnungsvereinbarungen im Einzelfall – ein unterschiedlicher Stundenlohn (für Hilfskräfte oder Gesellen bzw. Meister) ergibt.*) 3. § 15 Abs. 5 VOB/B eröffnet bereits nach seinem ausdrücklichen Wortlaut nur dem Auftraggeber die Möglichkeit zu einem Verlangen, dass für die nachweisbar ausgeführten Leistungen eine Vergütung vereinbart wird, die nach der dort näher beschriebenen Maßgabe zu ermitteln ist. Dies folgt nach Sinn und Zweck von § 15 Abs. 5 VOB/B auch daraus, dass damit keinesfalls bezweckt wird, die prozessuale Beweislast zu verändern, zu beschränken bzw. zu verschieben, sondern § 15 Abs. 5 VOB/B allein dem Bestreben dient, im Vorfeld eine vertragliche Lösung zu suchen, um einen Prozess zu vermeiden.*) Quelle: www.ibr-online.de Fortbildung im November Es gibt im November noch Restplätze Öffentliches Baurecht – Baunutzungsverordnung Donnerstag, 05. November 2015, 09.00 – 16.30 h Neumünster, Hotel Prisma Referent: Günter Zuschlag, Leiter des Fachdienstes Planen und Bauen beim Kreis Pinneberg Im Seminar werden die Grundlagen und die Anwendung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vermittelt, vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Bauleitplanung, Objektplanung und das Baugenehmigungsverfahren. Vorgestellt werden die einzelnen Baugebiete mit ihrem strukturellen Aufbau und der Verflechtung zum überplanten Bereich (§ 30 BauGB) und dem unbeplanten Bebauungszusammenhang (§ 34 BauGB). Das Gebot der Rücksichtnahme für Vorhaben in Bebauungsplänen ist im § 15 BauNVO enthalten und dient letztlich der Feinsteuerung der Bauleitplanung. Wie stellt sich die Anwendung in der Praxis dar? Das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise mit den überbaubaren Flächen sind ebenfalls wichtige Bestandteile und runden den Inhalt der BauNVO ab. Durch Vortrag und Dialog mit den Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmern werden die Themeninhalte praxisorientiert erörtert. Inhalt: Aufbau, Gliederung und System der BauNVO | Sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich der einzelnen Fassungen | Funktion der BauNVO in der Bauleitplanung | Struktureller Aufbau der Baugebiete | Allgemein zulässige Nutzungen | Ausnahmsweise zulässige Nutzungen i. V. mit § 31 Abs. 1 BauGB | –5– OKTOBER 2015 2015“ greifen Anwender auf über 2.000 spezielle Altbau-Positionen aus 40 Leistungsbereichen zu. Wichtige Altbau-Positionen von Abbrucharbeiten bis hin zur Erneuerung von Wärmeversorgungsanlagen gehören zum Anwendungsbereich dieser Neuerscheinung. Die Texte wurden zudem von Fachverbänden auf fachliche Richtigkeit geprüft. Mit den direkt zugeordneten aktuellen Altbau-Baupreisen 2015 lässt sich eine exakte Kostenplanung von Erweiterungen, Umbauten, Instandsetzungen und Modernisierungen erstellen. Jede Position enthält die Preis-Bandbreite in Form von Minimal-, Von-, Mittel-, Bis- und Maximal-Preisen sowie Kostengruppennummer nach DIN 276. DEUTSCHES INGENIEURBLATT – SCHLESWIG-HOLSTEIN Die Fortbildungsveranstaltung wendet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die entweder an den Kommunikationsseminaren der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein seit 2013 oder an anderen Kommunikationskursen teilgenommen haben. Erfolgreich im Netz – Internet kompakt Wie Architekten und Ingenieure ihren InternetAuftritt optimieren Donnerstag, 12. November 2015, 13.00 – 17.30 h Neumünster, Hotel Prisma Referent: Dipl.-Ing. Frank Peter Jäger berät Architekten und Ingenieure in Fragen von Public Relations, Mediengestaltung und Marketing. Themenschwerpunkt dieses Seminars ist die optimierte Abwicklung von Bauvorhaben von der ersten bis zur letzten Leistungsphase unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationstechniken. Dabei sollen die bislang erworbenen Kommunikationstechniken neben ihrer Wiederholung weiter vertieft und erweitert werden, weil die Erfahrung zeigt, dass nur durch regelmäßiges Training Kommunikationstechniken auch in schwierigen Gesprächs- und Konfliktsituationen intuitiv beherrscht und nutzbar gemacht werden können. Deshalb ist es besonders wichtig, die eigenen Kommunikationsfähigkeiten durch Gesprächsübungen und Selbstreflexion nachhaltig zu verfestigen und weiter zu optimieren. Ein weiterer Schwerpunkt des Vertiefungsseminars ist die Analyse häufig auftretender Konfliktmuster und Konflikttypen der am Bau beteiligten Personen. Denn nur wer die Interessen seiner Gesprächspartner rechtzeitig erkennt und deren Persönlichkeitsmerkmale analysieren kann, wird in der Lage sein, zielorientiert und wirkungsvoll mit den erforderlichen Gesprächstechniken auf deren Bedürfnisse einzugehen, um frühzeitig Konflikte zu deeskalieren oder im besten Fall gänzlich zu vermeiden. Auch in diesem Seminar sollen die gesammelten Erfahrungen des Referenten aus unzähligen gerichtlichen Mediationen und sonstigen Streitverfahren über die Wirkmechanismen von Kommunikation in der Konfliktlösung praxisgerecht nutzbar gemacht werden. Die Wiederholung und Vertiefung der Kommunikationswerkzeuge sowie die Analyse verschiedener Konfliktmuster und ihre Bearbeitung werden anhand von praktischen Beispielen dargestellt und an konkreten Fällen- auch in Rollenspielen (freiwillig)- geübt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, von ihnen erlebte Gesprächs- und Konfliktsituationen dem Referenten rechtzeitig vor dem Seminar (vertraulich) mitzuteilen, um beispielhaft an diesen Fällen Lösungsoptionen für schwierige Gesprächssituationen im Seminar zu arbeiten. Fast alle Architektur- und Ingenieurbüros betreiben heute eine eigene Internetpräsentation, doch nur die wenigsten von ihnen schöpfen die Möglichkeiten des Internet als Kommunikations- und Akquisitionsmedium auch wirklich aus. Vielen Web-Auftritten fehlt ein klares Konzept: Umständlich aufgebaute Seiten, Spielereien und eine unstrukturierte Materialfülle erschweren die Herausbildung eines einprägsamen Profils und die Ansprache der Besucher. Im Seminar soll an zahlreichen Beispielen, sowie auch anhand der Internetseiten der Teilnehmer dargestellt werden, wie Ingenieure und Architekten aus ihrer Online-Präsenz ein attraktives Kommunikations- und Marketing-Instrument machen können. Inhalt: Vom Präsentationsmedium zum Kommunikationsmedium | Benutzerfreundlichkeit online: Was gilt es zu beachten, damit Ihre Inhalte beim Besucher ankommen? | Benutzerführung, Menüstruktur und Navigation | Online Analyse der Teilnehmer-Websites | Aufräumen im Netz: Hinweise für das Relaunch Ihrer Internet-Seite | So werden Sie gefunden: Wie Sie Ihre Website für Google & Co. optimieren | Aktualität: Content-Management-Systemen im Büroalltag | Online-Marketing: Ihre Profil im Internet | Technische Standards und Kosten | Auftragsvergabe an Webdesigner | Trends im Internet: Weblogs, Social Media, Videos – was ist aus Architekten-/Ingenieursicht relevant? Kommunikation rund um den Bau für Architekten und Ingenieure Seminar zur Vertiefung und Wiederholung mediativer Gesprächstechniken mit Bauherren, Behörden und Kollegen Impressum Herausgeber: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Düsternbrooker Weg 71 • 24105 Kiel • Tel.: 0431 / 57 06 50 • Fax: 0431 / 570 65 25 E-Mail: [email protected] • Internet: www.aik-sh.de • Geschäftsführerin und Justitiarin Simone Schmid –6– OKTOBER 2015 Freitag, 13. November 2015, 14.00 – 20.00 h und Samstag, 14. November 2015, 09.30 – 17.00 h, AIK Kiel Referent: VRiLG Andrej Marc Gabler, Mediator, Kiel Störgrade, Schutzbedürftigkeit des Wohnens | Gebot der Rücksichtnahme, § 15 BauNVO | BauNVO und Genehmigungsfreistellung nach § 68 LBO | Bedeutung der BauNVO für Vorhaben nach § 34 BauGB | Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen | Freiberufliche Nutzungen | Vergnügungsstätten | Einzelhandelsbetriebe | Maß der baulichen Nutzung | Bauweis | Überbaubare Grundstücksflächen
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