17.7.2015 Hinweise zu der gesonderten Schlüsselfortschreibung mit Wirkung zum 7.9.2015 - Bereinigung des Entgeltdatenbestandes – Schlüssel 4 Teil 1 der Anlage 2 Erläuterung Die Anzahl und Ausprägung der stationären Entgeltarten (Schlüssel 4 Teil 1 der Anlage 2 der § 301-Vereinbarung) haben in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung vollzogen. Zum einen existieren Entgeltarten, die mit der Einführung neuerer Vergütungsformen, der Weiterentwicklung des DRG-Kataloges oder aber gesetzlicher Änderungen faktisch in der Praxis keine Anwendung mehr finden, zum anderen ist ein Abgleich zwischen bundesweit vergebenen Entgeltschlüsseln und deren tatsächlicher Verwendung in der Abrechnung bzw. den Vereinbarungen vorzunehmen, um eine Bereinigung des Entgeltdatenbestandes zu ermöglichen. Dies haben der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Jahr 2014 zum Anlass genommen, die Entgeltinformationen schrittweise auf einen aktuelleren Stand zu minimieren. Langjährig in der Abrechnung nicht genutzte, bzw. zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern nicht vereinbarte Entgeltschlüssel, wurden zu einem Stichtag (und ausreichendem Vorlauf) beendet. Die Fortsetzung dieser Bereinigung ist auch für das Jahr 2015 mit einer Schlüsselfortschreibung zum 7.9.2015 geplant. Sollte es im Einzelfall notwendig sein, aufgeführte und beendete Entgelte über den 7.9.2015 hinaus zu nutzen, wird vereinbart, dass sich der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft kurzfristig zu einer Neuvergabe verständigen. Dazu steht das gewohnte Beantragungsverfahren über www.gkv-clavisdb.de zur Verfügung. Inhalt Die in der Schlüsselfortschreibung zur Bereinigung vom 7.9.2015 enthaltenen Entgeltschlüssel lassen sich den folgenden 3 Kategorien zuordnen: I Bereinigung von tagesbezogenen Entgelten um den Landesbezug Tagesbezogene Entgelte (85[01-16]XXXX) werden seit einigen Jahren ohne Länderbezug (8500XXXX) bundesweit vergeben. Mit dem Ziel, eine einheitliche und damit bundesweite Vergabelogik zu schaffen, sollen bisherige landesspezifische in bundeseinheitliche Entgeltschlüssel überführt werden. In der Excel-Darstellung der Schlüsselfortschreibung betrifft dies die folgenden Tabellenreiter: (1) Tabellenreiter „zu beendende Entgeltschl.“: Länderspezifische Entgeltschlüssel, die redundant zu bereits bundesweit vergebenen Entgeltschlüsseln sind, werden zum 31.12.2016 beendet. Aufgeführt sind jeweils die zu schließenden Länderschlüssel sowie separat die bereits bestehenden bundesweiten Entgeltschlüssel. Des Weiteren sind hier Entgeltschlüssel aufgeführt, die beendet werden können, da diese weder vereinbart noch mit den Krankenkassen abgerechnet wurden und somit nicht bundesweit vergeben werden müssen. 1 von 2 17.7.2015 (2) Tabellenreiter „neu zu vergeben bundesweit“: Für länderspezifische Entgeltschlüssel, die zum 31.12.2016 beendet werden, für die es aber noch keinen bundesweit gültigen Entgeltschlüssel gibt, sind neue bundesweit gültige Entgeltschlüssel zu vereinbaren. Der Tabellenreiter enthält diese Entgeltschlüssel sowie separat die neu zu vereinbarenden Entgeltschlüssel (rot markiert). (3) Tabellenreiter: „informativ_bestehende Entgelts.“: Der Tabellenreiter enthält zur Information bestehende und weiter gültige, bundesweit vereinbarte Entgeltschlüssel, die ggf. als Alternative für entfallende länderspezifische Entgeltschlüssel infrage kommen. II Bereinigung Bluterentgelte Das Zusatzentgelt ZEXXXX-27 (Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren) wurde letztmalig 2012 im Fallpauschalenkatalog aufgeführt und wird seit 2013 durch die Zusatzentgelte ZEXXXX-97 bzw. ZEXXXX-98 abgelöst. Es erfolgt deshalb eine Bereinigung der Zusatzentgelte ZEXXXX-27 zum 31.12.2015. III Bereinigung NUB-Entgelte NUB-Entgelte, die in den Jahren 2011-2013 weder vereinbart noch mit den Krankenkassen abgerechnet wurden, werden bereinigt und zum 31.12.2015 beendet. Dies betrifft zum Beispiel NUB Entgelte, die nun im Zusatzentgeltkatalog aufgeführt sind und somit in einem anderen Entgeltbereich aufgeführt werden, darüber hinaus NUB Entgelte, welche im aktuellen NUB Katalog des InEK nicht mehr aufgeführt sind oder Entgelte die zwar beantragt wurden, jedoch nie zwischen den Vereinbarungspartnern vor Ort vereinbart wurden. 2 von 2
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