Anlage_SGBV_v301_sf_Bereinigung_e

17.7.2015
Hinweise zu der gesonderten Schlüsselfortschreibung mit Wirkung zum 7.9.2015
- Bereinigung des Entgeltdatenbestandes – Schlüssel 4 Teil 1 der Anlage 2
Erläuterung
Die Anzahl und Ausprägung der stationären Entgeltarten (Schlüssel 4 Teil 1 der Anlage 2 der
§ 301-Vereinbarung) haben in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung vollzogen. Zum
einen existieren Entgeltarten, die mit der Einführung neuerer Vergütungsformen, der
Weiterentwicklung des DRG-Kataloges oder aber gesetzlicher Änderungen faktisch in der Praxis
keine Anwendung mehr finden, zum anderen ist ein Abgleich zwischen bundesweit vergebenen
Entgeltschlüsseln
und
deren
tatsächlicher
Verwendung
in
der
Abrechnung
bzw.
den
Vereinbarungen vorzunehmen, um eine Bereinigung des Entgeltdatenbestandes zu ermöglichen.
Dies haben der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Jahr 2014
zum Anlass genommen, die Entgeltinformationen schrittweise auf einen aktuelleren Stand zu
minimieren. Langjährig in der Abrechnung nicht genutzte, bzw. zwischen Krankenkassen und
Krankenhäusern
nicht
vereinbarte
Entgeltschlüssel,
wurden
zu
einem
Stichtag
(und
ausreichendem Vorlauf) beendet. Die Fortsetzung dieser Bereinigung ist auch für das Jahr 2015
mit einer Schlüsselfortschreibung zum 7.9.2015 geplant.
Sollte es im Einzelfall notwendig sein, aufgeführte und beendete Entgelte über den 7.9.2015
hinaus zu nutzen, wird vereinbart, dass sich der GKV-Spitzenverband und die Deutsche
Krankenhausgesellschaft kurzfristig zu einer Neuvergabe verständigen. Dazu steht das gewohnte
Beantragungsverfahren über www.gkv-clavisdb.de zur Verfügung.
Inhalt
Die in der Schlüsselfortschreibung zur Bereinigung vom 7.9.2015 enthaltenen Entgeltschlüssel
lassen sich den folgenden 3 Kategorien zuordnen:
I Bereinigung von tagesbezogenen Entgelten um den Landesbezug
Tagesbezogene Entgelte (85[01-16]XXXX) werden seit einigen Jahren ohne Länderbezug
(8500XXXX) bundesweit vergeben. Mit dem Ziel, eine einheitliche und damit bundesweite
Vergabelogik
zu
schaffen,
sollen
bisherige
landesspezifische
in
bundeseinheitliche
Entgeltschlüssel überführt werden. In der Excel-Darstellung der Schlüsselfortschreibung betrifft
dies die folgenden Tabellenreiter:
(1) Tabellenreiter „zu beendende Entgeltschl.“: Länderspezifische Entgeltschlüssel, die redundant
zu bereits bundesweit vergebenen Entgeltschlüsseln sind, werden zum 31.12.2016 beendet.
Aufgeführt sind jeweils die zu schließenden Länderschlüssel sowie separat die bereits
bestehenden bundesweiten Entgeltschlüssel. Des Weiteren sind hier Entgeltschlüssel
aufgeführt, die beendet werden können, da diese weder vereinbart noch mit den
Krankenkassen abgerechnet wurden und somit nicht bundesweit vergeben werden müssen.
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(2) Tabellenreiter „neu zu vergeben bundesweit“: Für länderspezifische Entgeltschlüssel, die zum
31.12.2016 beendet werden, für die es aber noch keinen bundesweit gültigen
Entgeltschlüssel gibt, sind neue bundesweit gültige Entgeltschlüssel zu vereinbaren. Der
Tabellenreiter enthält diese Entgeltschlüssel sowie separat die neu zu vereinbarenden
Entgeltschlüssel (rot markiert).
(3) Tabellenreiter: „informativ_bestehende Entgelts.“: Der Tabellenreiter enthält zur Information
bestehende und weiter gültige, bundesweit vereinbarte Entgeltschlüssel, die ggf. als
Alternative für entfallende länderspezifische Entgeltschlüssel infrage kommen.
II Bereinigung Bluterentgelte
Das Zusatzentgelt ZEXXXX-27 (Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren) wurde
letztmalig 2012 im Fallpauschalenkatalog aufgeführt und wird seit 2013 durch die Zusatzentgelte
ZEXXXX-97 bzw. ZEXXXX-98 abgelöst. Es erfolgt deshalb eine Bereinigung der Zusatzentgelte
ZEXXXX-27 zum 31.12.2015.
III Bereinigung NUB-Entgelte
NUB-Entgelte, die in den Jahren 2011-2013 weder vereinbart noch mit den Krankenkassen
abgerechnet wurden, werden bereinigt und zum 31.12.2015 beendet. Dies betrifft zum Beispiel
NUB Entgelte, die nun im Zusatzentgeltkatalog aufgeführt sind und somit in einem anderen
Entgeltbereich aufgeführt werden, darüber hinaus NUB Entgelte, welche im aktuellen NUB Katalog
des InEK nicht mehr aufgeführt sind oder Entgelte die zwar beantragt wurden, jedoch nie
zwischen den Vereinbarungspartnern vor Ort vereinbart wurden.
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