Handbuch zu den kantonalen Richtlinien für die

Handbuch zu den kantonalen
Richtlinien für die Bes tätigung
und Aufs icht v on Tages fam ilien
Stand: 21. Dezember 2015
Inhalts v erzeichnis
1. Einleitung ................................................................................................................................ 4
1.1
Rechtliche Grundlagen und Zweck des Handbuchs ....................................................... 4
1.2
Rechtliche Grundlagen .................................................................................................... 4
Zweck des Handbuchs ..................................................................................................... 4
Zuständigkeiten............................................................................................................... 4
1.3
Definitionen und Grundlagen ........................................................................................ 5
Tagesfamilie .................................................................................................................... 5
Tageskind......................................................................................................................... 5
Rechte und Pflichten von Tagesfamilien ........................................................................ 5
Selbständig bzw. unselbständig erwerbende Tagesfamilien ......................................... 5
Betreuungsvertrag .......................................................................................................... 6
Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen und Lebensmittelkontrolle .......................... 6
2. Meldepflicht ............................................................................................................................ 7
3. Bestätigung ............................................................................................................................. 7
4. Voraussetzungen für den Erhalt einer Bestätigung .............................................................. 7
4.1
Eignung............................................................................................................................ 8
4.2
Physische und psychische Gesundheit ............................................................................. 8
Physische, sexuelle und psychische Gewalt und Vernachlässigung ............................... 8
Sonderprivatauszug......................................................................................................... 9
Anzahl Tageskinder ......................................................................................................... 9
4.3
Aus- und Weiterbildung .................................................................................................. 9
5. Aufsicht ................................................................................................................................. 10
6. Meldepflicht bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse ............................................ 10
7. Widerruf der Bestätigung und Strafbestimmungen ............................................................ 10
8. Verfahren .............................................................................................................................. 10
9. Gebühren .............................................................................................................................. 10
10. Kontakt und weiterführende Informationen ...................................................................... 11
3
1. Einleitung
Die kantonalen Richtlinien und die jeweiligen Handbücher zu den Richtlinien dienen als
Grundlage für eine bedarfsgerechte, professionelle, zeitgemässe und transparente Kinderund Jugendbetreuung und leisten einen Beitrag zur Sicherstellung ihrer Qualität sowie zum
Kindes- und Jugendschutz in Kindertagesstätten, Pflege- und Tagesfamilien sowie den Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege.
Im Kanton Solothurn stehen für die Aufnahme und Betreuung von Minderjährigen ausserhalb des Elternhauses die folgenden Grundlagen zur Verfügung:
-
Kantonale Richtlinien und Handbuch zu den kantonalen Richtlinien für
gung und Aufsicht von Pflegefamilien
Kantonale Richtlinien und Handbuch zu den kantonalen Richtlinien für
gung und Aufsicht von Tagesfamilien
Kantonale Richtlinien und Handbuch zu den kantonalen Richtlinien für
gung und Aufsicht von Kindertagesstätten
Kantonale Richtlinien für die Bewilligung bzw. Bestätigung und Aufsicht
leistungsangeboten in der Familienpflege
die Bewillidie Bestätidie Bewillivon Dienst-
Diese Grundlagen stehen einerseits auf der Homepage der Aufsichtsbehörde (www.aso.so.ch)
zum Herunterladen zur Verfügung und können andererseits bei der Aufsichtsbehörde (siehe
Kapitel 10 Kontakt und weiterführende Informationen, S. 11) direkt bestellt werden.
1.1
Rechtliche Grundlagen und Zw eck des Handbuchs
Rechtliche Grundlagen
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 4.
Zw eck des Handbuchs
Das vorliegende Handbuch dient als Ergänzung zu den kantonalen Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien. Es führt die Regelungen der Richtlinien aus und richtet sich an Tagesfamilien, weitere interessierte Personen, Behörden und Fachstellen. Im Anhang1 des Handbuchs finden Interessierte ausserdem wichtige Unterlagen und Merkblätter
sowie Vorlagen.
Die Richtlinien enthalten jedoch alle für die Bestätigung relevanten Grundlagen. Das Handbuch beschränkt sich auf Ergänzungen bzw. Ausführungen zu einzelnen Punkten der Richtlinien und ist aus diesem Grund gleich aufgebaut wie die Richtlinien. Das Handbuch kann so
nur in Zusammenhang mit den Richtlinien verwendet werden.
1.2
Zus tändigkeiten
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 4.
1
Der Anhang ist separat von der Homepage www.aso.so.ch herunterzuladen.
4
Das Amt für soziale Sicherheit (ASO) entscheidet als Melde- und Aufsichtsstelle für Tagesfamilien über die Bestätigung bzw. Nicht-Bestätigung von Tagesfamilien und ergreift bei Bedarf
geeignete Massnahmen.
Das ASO ist zudem für die Koordination, Information, Fachberatung sowie Grundlagen- und
Konzeptarbeit im Tagespflegebereich zuständig.
Das ASO informiert die involvierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialregionen
und Fachstellen in angemessenem Umfang über Bestätigungen und Nicht-Bestätigungen von
Tagesfamilien und allfällige ergriffene Massnahmen.
Das ASO kann gewisse Aufgaben innerhalb seiner Kompetenzen an externe Leistungspartner
auslagern. Die Verantwortung und Entscheidungsgewalt verbleiben jedoch in jedem Fall
beim ASO.
1.3
Definitionen und Grundlagen
Tages fam ilie
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 4.
Tages kind
Tageskinder werden tagsüber stundenweise, halb- oder ganztags in einer Tagesfamilie betreut und kehren am Abend in ihre Herkunftsfamilie zurück. Die Betreuung in Tagesfamilien
ist demnach rein familienergänzend. Übernachtungen können bei Bedarf zwischen der Tagesfamilie und den Eltern des Tageskindes vereinbart werden. Der Lebensmittelpunkt und
Sozialisationsort von Tageskindern liegt jedoch bei deren leiblichen Eltern. Andernfalls liegt
eine Platzierung eines Kindes vor. Solche Platzierungen gelten als Pflegeverhältnisse (Pflegefamilie) und sind bewilligungspflichtig. Gleiches gilt, wenn ein Tageskind regelmässig, über
längere Zeit bei der Tagesfamilie übernachtet.2
Rechte und Pflichten v on Tages fam ilien
Meldepflichtige Tagesfamilien müssen sich beim ASO melden und um eine Bestätigung als
Tagesfamilie ersuchen. Alle Tagesfamilien sind verpflichtet, mit der Aufsichtsbehörde und
möglichen anderen Behörden und Fachstellen kooperativ zusammenzuarbeiten.
Tagesfamilien haben gegenüber den abgebenden Eltern und anderen Sorgeberechtigten
bzw. allenfalls gegenüber der Tageselternorganisation das Recht auf eine angemessene
Entlöhnung.3
S elbs tändig bzw . uns elbs tändig erw erbende Tages fam ilien
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 4.
Tagesfamilien haben die Möglichkeit, sich von einer Tageselternorganisation, wie zum Beispiel dem Verein Tagesfamilien Kanton Solothurn (VTSO)4, anstellen zu lassen.
Für unselbständig erwerbende Tagesfamilien vermittelt die Tageselternorganisation die Tageskinder, regelt die Rahmenbedingungen mit den abgebenden Eltern (Betreuungsvertrag),
2
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien.
Vgl. Anhang: Empfehlungen für die finanzielle Entschädigung selbständig erwerbender
Tagesfamilien.
Vgl. auch die Ausführungen zum Betreuungsvertrag, S. 16.
4
Vgl. Kapitel 10 „Kontakt und weiterführende Informationen“ oder www.tagesfamilien-so.ch.
3
5
entlöhnt und versichert die Tagesfamilien. Zudem werden die betreffenden Tagesfamilien,
abgebenden Eltern und Tageskinder bei Fragen und Problemen unterstützt und beraten. 5
Selbständig erwerbende Tagesfamilien müssen selber Tageskinder suchen und die Abgeltung
für die Tagesbetreuung mit den abgebenden Eltern aushandeln.
Betreuungs v ertrag
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 5.
Tagesfamilien, welche bei einer Tageselternorganisation (bspw. dem VTSO) angestellt sind,
schliessen mit den abgebenden Eltern keine direkten Verträge ab. Die Tageselternorganisation vermittelt ihnen Tageskinder und schliesst die Betreuungsverträge direkt mit den abgebenden Eltern ab.
Selbständig erwerbende Tagesfamilien können die Rahmenbedingungen für die von ihnen
angebotene Tagesbetreuung mit den abgebenden Eltern bzw. anderen Sorgeberechtigten
frei aushandeln. Die Aufsichtsbehörde empfiehlt, die Regelungen in einem schriftlichen Betreuungsvertrag festzuhalten. Ein Betreuungsvertrag enthält in der Regel namentlich die folgenden Punkte6:
-
-
Personalien der Vertragsparteien
Zuständigkeiten der Vertragsparteien
Definierte Betreuungszeiten, inkl. Bring- und Abholzeiten
Finanzierung (Stundenansatz, Abgeltung während Ferien sowie bei krankheits- und
unfallbedingter Abwesenheit der Tageseltern und des Tageskindes, Handhabung von
Ausgaben für das betreute Kind, wie Ausflüge etc.)
Eintrittsmodalitäten, Probezeit, Eingewöhnung
Voraussichtliche Dauer des Betreuungsverhältnisses
Gegenseitige Verpflichtungen, Rechte und Kompetenzen
Spezielle Vereinbarungen (Abholen des Kindes, Übernachtungen, Kontaktperson bei
Notfällen usw.)
Regelungen bei unvorhergesehenen Abwesenheiten (Unfall, Krankheit etc.) und kurzfristigen Absagen durch die Tages- oder Herkunftsfamilie
Versicherung (Krankheit, Unfall, Haftpflicht, Sozialversicherung)
S teuern, S ozialabgaben 7, Vers icherungen und Lebens m ittelkontrolle
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 5.
Tagesfamilien, welche sich vom VTSO anstellen lassen, können von einem umfassenden Versicherungsschutz profitieren.
5
Für detaillierte Informationen zu den Leistungen des Vereins Tagesfamilien Kanton Solothurn
nehmen Sie bitte mit dem VTSO direkt Kontakt auf. Die Kontaktinformationen finden Sie in
Kapitel 10 „Kontakt und weiterführende Informationen“ oder unter www.tagesfamilien-so.ch.
6
Vgl. Anhang: Vorlage Betreuungsvertrag.
7
Vgl. Anhang: Merkblatt über die sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht von Tagesfamilien.
6
2. Meldepflicht
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 5-6.
3. Bes tätigung
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 6.
Meldepflichtige Tagesfamilien benötigen eine Bestätigung des Amtes für soziale Sicherheit,
damit sie Tagespflege anbieten dürfen. Nicht meldepflichtige Tagesfamilien werden nur geprüft und bestätigt, wenn die Tagesfamilien dies wünschen. Tagesfamilien, welche sich freiwillig bestätigen lassen wollen, müssen das gleiche Verfahren durchlaufen wie meldepflichtige Tagesfamilien.
Tagesfamilien (meldepflichtige und nicht meldepflichtige), welche über eine kantonale Bestätigung als Tagesfamilie verfügen, werden zum Wohl des Kindes im Rahmen der Aufsicht
jährlich geprüft.
Wenn in einer Tagesfamilie das Kindeswohl gefährdet ist oder der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht, ergreift das ASO geeignete Massnahmen und informiert insbesondere die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
4. Voraus s etzungen für den Erhalt einer Bes tätigung
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 6.
Interessierte Familien oder Einzelpersonen, die als Tagesfamilie tätig sein möchten, werden
bei Bedarf durch die Aufsichtsbehörde über das Melde- und Aufsichtsverfahren, die Zuständigkeiten und die Anforderungen an Tagesfamilien informiert.
Tagesfamilien müssen hinsichtlich ihrer Persönlichkeit, ihrer Lebenssituation, ihrer Motivation
und ihres Reflexionsvermögens für eine kindswohlgerechte Betreuung von Tageskindern sorgen können. Die Betreuung von Minderjährigen ausserhalb des Elternhauses kann gemäss
Art. 1 Abs. 2 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) die Aufnahme
von Minderjährigen untersagt werden, wenn die beteiligten Personen erzieherisch, charakterlich oder gesundheitlich ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind oder die Verhältnisse offensichtlich nicht genügen. Dies bedeutet, dass alle in die Betreuung der Tageskinder involvierten erwachsenen Familienmitglieder auch in die Abklärungen einbezogen werden müssen.
Tagesfamilien, welche eine Bestätigung des ASO benötigen oder wünschen, müssen beim
ASO ein Gesuch und weitere Unterlagen einreichen. 8 Danach wird durch eine Fachperson im
Rahmen von mindestens einem Hausbesuch abgeklärt, ob die Tagesfamilie und alle Hausgenossen die zwingenden Voraussetzungen erfüllen.
8
Vgl. Checkliste „Einzureichende Unterlagen“ im Anhang.
7
4.1
Eignung
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 6.
Nebst den in den Richtlinien genannten zwingenden Anforderungen, welche die Tagesfamilien erfüllen müssen, werden weitere Faktoren in der Abklärung berücksichtigt, um ein umfassendes Bild der Tagesfamilie zu erhalten. So ist es zum Beispiel wesentlich, dass die Tagesfamilien zuverlässig und verantwortungsbewusst sind. Die Betreuung sollte zudem kontinuierlich angeboten werden. Die Betätigung als Tagesfamilie eignet sich nicht als kurzfristiger
Übergangsberuf, da für Kinder eine stabile Betreuungssituation und der Aufbau einer Beziehung zu Bezugspersonen wichtig ist.
Das Angebot in Tagesfamilien muss zudem den Bedürfnissen der Kinder entsprechen, abwechslungsreich sein und regelmässige Bewegung beinhalten. Der Tagesablauf sollte strukturiert sein und bedarfsgerecht Ruhezeiten eingehalten werden. Der Eingewöhnung neuer
Kinder ist besondere Beachtung zu schenken.
Ausschliesslich finanzielle Gründe als Motivation als Tagesfamilie tätig zu sein, sind weder
sinnvoll noch wünschenswert.
Phy s is che und ps y chis che Ges undheit
Tagesfamilien sollen physisch und psychisch so gesund sein, dass sie die Kinder bedürfnisgerecht betreuen können. Dies bedeutet, dass Suchterkrankungen, schwere psychische Erkrankungen oder gefährliche ansteckende Krankheiten eine Tätigkeit als Tagesfamilie in der Regel ausschliessen.
Wenn vormundschaftliche Massnahmen (bspw. Beistandschaft) gegen die Tagesfamilien, deren Hausgenossen oder für die leiblichen Kinder der Tagesfamilie bestehen und / oder bestanden, welche die Eignung als Tagesfamilie in Frage stellen, führt das ASO weitergehende
Abklärungen durch und ergreift gegebenenfalls notwendige Massnahmen.
Phy s is che, s ex uelle und ps y chis che Gew alt und Vernachläs s igung
Der Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse hat einen Verhaltenskodex zur Prävention
von sexuellen Übergriffen für Tagesmütter/Tagesväter und deren Arbeitgeber herausgegeben.9 Er soll Tageselternorganisationen und deren Mitarbeitende sensibilisieren und sie dazu
ermutigen, sich mit dem Thema sexuelle Übergriffe auseinanderzusetzen, um potentielle Gefahren zu erkennen und mögliche kritische Situationen entschärfen zu können. Er soll Sicherheit für die Beteiligten schaffen und dabei helfen, potentielle Opfer besser zu schützen.
Der Verhaltenskodex trägt dem Umstand Rechnung, dass die Kinderbetreuung in Tagesfamilien in privatem familiärem Rahmen stattfindet, welcher Tagesfamilien und auch deren Arbeitgeber vor zusätzliche Herausforderungen stellt.
Der Verhaltenskodex bildet neu einen Teil der Basisausbildung von Tagesfamilien. Tagesfamilien, welche die Basisausbildung bereits absolviert haben, können den Kurs „Verhaltenskodex“ nachholen.
9
Vgl. www.kibesuisse.ch
8
S onderpriv ataus zug
Zusätzlich zum Strafregisterauszug muss die Tagesfamilie im Rahmen des Verfahrens für die
Erstabklärung und danach alle fünf Jahre einen sogenannten Sonderprivatauszug einreichen.10
Im Sonderprivatauszug sind Urteile aufgeführt, die ein Berufs- Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot enthalten, sofern das Verbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen erlassen wurde.
Der Sonderprivatauszug kann nur in Verbindung mit einer schriftlichen und unterzeichneten
Bestätigung des Arbeitgebers angefordert werden. Bei unselbständig erwerbenden Tagesfamilien muss demnach die Tageselternorganisation das Arbeitgeberformular ausfüllen und unterschreiben, damit die Tagesfamilie den Sonderprivatauszug anfordern kann. Für selbständig
erwerbende Tagesfamilien ist es zurzeit noch nicht möglich, den Sonderprivatauszug zu bestellen.
Anzahl Tages kinder 11
4.2
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 7.
Tagesfamilien, welche nicht über eine pädagogische oder gleichwertige Ausbildung oder
massgebliche Erfahrung verfügen, eignen sich in der Regel nur für die Betreuung von Kindern mit geringer Problemkomplexität, d.h. für Tageskinder, die physisch und psychisch gesund sind und keine gravierenden Verhaltensauffälligkeiten aufweisen.
Wenn Kinder mit erhöhter Problemkomplexität (schwierige soziale Situation, Krankheiten,
Auffälligkeiten, besondere Erziehungsbedürfnisse) betreut werden, sollten alle Tagesfamilien
in Betracht zu ziehen, die Anzahl gleichzeitig zu betreuender Kinder einzuschränken. Weitere Beispiele für Fälle, in denen eine Einschränkung der maximalen Anzahl von fünf gleichzeitig zu betreuenden Kindern bedacht werden sollte, sind:
4.3
-
Wenn die Zusammensetzung der Kindergruppe bezüglich Altersstruktur, Präsenzzeiten der einzelnen Kinder und Zusammensetzung herausfordernd ist.
-
Wenn die eigenen Kinder spezielle Bedürfnisse haben.
-
Wenn die Tagesfamilie speziell belastet ist.
Aus - und Weiterbildung
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 7.
Tagesfamilien übernehmen mit ihrer Tätigkeit eine grosse Verantwortung und anspruchsvolle
Aufgabe. Deswegen sind eine gute Vorbereitung, Weiterbildungen sowie fachliche Beratung
und Begleitung für Tagesfamilien wichtig.
Der Basiskurs für Tagesfamilien, welcher innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit
als Tagesfamilie absolviert werden muss, wird beispielweise vom Verein Tagesfamilien Kanton Solothurn (VTSO) durchgeführt. Der VTSO bietet auch themenspezifische Weiterbildungen für Tagesfamilien an.
10
Ausführungen zum Sonderprivatauszug:
https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/sonderprivatauszug_triage_de.
11
Vgl. Anhang: Vorlage Anwesenheitsplan.
9
Weitere Informationen zu spezifischen Angeboten der Aus- und Weiterbildung von Tagesfamilien finden sich unter www.tagesfamilien-so.ch. Der Verein kompass führt zudem Elternbildungskurse durch (www.kompass-so.ch).
Der Kanton Solothurn fördert die Aus- und Weiterbildung, indem er finanzielle Beiträge für
die Aus- und Weiterbildung von Tagesfamilien auszahlt.12
5. Aufs icht 13
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 8.
Die Tagesfamilien, welche über eine kantonale Bestätigung verfügen, erhalten von der Aufsichtsbehörde jährlich eine Selbstdeklaration, welche sie vor dem Hausbesuch ausfüllen und
an die Aufsichtsbehörde zurücksenden. Die Selbstdeklaration enthält u.a. Fragen zur Gesundheit, einer allfälligen Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Tagesfamilie oder zu
vormundschaftlichen Massnahmen gegenüber leiblichen Kindern, zur Betreuungssituation
sowie zu den Versicherungen. Fragen, welche sich aus der Selbstdeklaration ergeben, werden
während des Aufsichtsbesuchs thematisiert und geklärt. Im Rahmen des Aufsichtsbesuchs
werden zudem weitere Abklärungen getroffen und die Tagesfamilie vor Ort beraten.
Die zuständige Fachperson verfasst einen schriftlichen Bericht über den Hausbesuch und ergreift allenfalls notwendige Massnahmen.
Die Aufsicht wird schriftlich bestätigt.
6. Meldepflicht bei w es entlicher Veränderung der Verhältni s s e
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 8.
7. Widerruf der Bes tätigung und S trafbes tim m ungen
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 8.
8. Verfahren
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 9.
9. Gebühren
Vgl. Kantonale Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, S. 9.
12
Vgl. Anhang: “Merkblatt über die finanziellen Beiträge für die Aus- und Weiterbildung von
Tagesfamilien“ und Talon für die Rückforderung von Aus- und Weiterbildungskosten.
13
Vgl. Checkliste „Einzureichende Unterlagen“ im Anhang.
10
10. Kontakt und w eiterführende Inform ationen
Am t für s oziale
S icherheit
Anna Erb
Amt für soziale Sicherheit
Fachstelle Familie und Generationen
Ambassadorenhof/Riedholzplatz 3
4509 Solothurn
Tel. 032 627 22 24
Mail: [email protected]
www.aso.so.ch
Verein Tages fam ilien
Kanton S olothurn VTS O
Es ther Haldem ann Zeltner
Geschäftsführerin
Weissensteinstrasse 81
4500 Solothurn
Tel. 032 530 50 47
Mail: [email protected]
www.tagesfamilien-so.ch
Verm ittlerinnen nach
Bezirk
Iris Allem ann,
Mail: [email protected]
Natel: 076 749 82 96
Stadt Solothurn und Umgebung
Gabriela Garnier
Mail: [email protected]
Natel: 076 446 50 47
Bucheggberg, Grenchen, Bettlach, Selzach
Theres e Wittw er
Mail: [email protected],
Natel: 076 516 50 47
Wasseramt
Edith S oland
Mail: [email protected]
Natel: 076 310 50 47
Olten, Gösgen, Thal, Gäu
Daniela Fontana
Mail: [email protected]
Natel: 076 537 50 47
Thierstein, Dorneck
Verband Kinderbetreuung S chw eiz
kibesuisse
Josefstrasse 53
8005 Zürich
Telefon 044 212 24 44
[email protected]
www.kitas.ch
11
S trafregisteraus zug und
S onderpriv ataus zug
(online) bes tellen
https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de
Betreibungs regis teraus zug (online) bes tellen
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