Erläuterungen zu HFP

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN NIVELLEMENTFESTPUNKTEN (HFP)
Seite
Angabe der vorliegenden und der letzten zu diesem Ausdruck gehörenden Seite.
Ausdruck
Datum des Auszugs aus der Datei der NivP mit den zu diesem Zeitpunkt gespeicherten amtlichen Höhen.
Aktualit.
Datumsangabe für die Aktualität der Lagebeschreibung.
Art
B
F
H
KB
L
LB
MB
PB
Ord./Stab.
Ordnungsstufe (1-5), in welcher die Höhe des NivP bestimmt wurde sowie die Höhenstabilität.
Bolzen, waagerecht eingebracht
Festpunktstein
Höhenmarke
Kugelbolzen
Lochmarke
Landeshöhenbolzen
Mauerbolzen
Granitpfeiler, Bolzen waagerecht
Höhenstabilität vermutet:
Höhenstabilität bestätigt:
a = gut
A = gut
PN
RB
S
SB
SN
TB
V
KA
Granitpfeiler, Niete senkrecht
Rammpfahl
Bolzen, senkrecht eingebracht
Stehbolzen
Stehniete
Tonnenbolzen
Eichpfahl
keine Angaben
b = durchschnittlich
B = durchschnittlich
c = mangelhaft
C = mangelhaft
Flurkarte
Katasterkarte im Maßstab 1:5000 bzw. 1:1000, in welcher der NivP liegt.
KNR
Nummer des NivP im Katasterpunktfeld.
SFP
Nummer des Schwerefestpunktes, bei dem der NivP als (meist exzentrische) Vermarkung verwendet ist.
Messjahr
Jahr der Messung, die der angegebenen Höhe zu Grunde liegt.
Höhe
Höhenangabe in Meter (soweit vorhanden werden die Höhen in den Systemen 100 und 160 angegeben).
Status
100
160
normalorthometrische Höhe über Normalnull (NN) im Höhensystem des Deutschen
Haupthöhennetzes 1912 (DHHN 12), früher bezeichnet als „Neues System“
Normalhöhe (nach Molodenski) über Normalhöhennull (NHN) im gesamtdeutschen
Höhensystem des DHHN 92
TK
Nummer der Topographischen Karte 1:25 000 (TK 25) als Nummerierungsbezirk der NivP.
NivP
Nummer des NivP in seinem Nummerierungsbezirk (TK25).
Lagebeschreibung Die erste Zeile enthält die Gemeinde bzw. das gemeindefreie Gebiet, in dem sich der NivP befindet. Die
textlichen Angaben ermöglichen in der Regel ein problemloses Auffinden des Punktes in der Örtlichkeit.
Koordinate GK
Angabe von Rechtswert und Hochwert im Gauß-Krüger-System in Meter auf Dezimeter gerundet, falls eine
entsprechende genaue Koordinate bestimmt wurde. Die Angabe dient als Suchhilfe
Wichtige Hinweise
Zuständigkeit
Die Bearbeitung des amtlichen Nivellementpunktfeldes in Bayern erfolgt durch das Landesamt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Auszüge aus der Datei der NivP geben auch die Ämter für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung ab.
Rechte
Die Daten der Nivellementpunkte sind gesetzlich geschützt (Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes über die
Landesvermessung und das Liegenschaftskataster). Sie dürfen von einem Erwerber nur zu eigenen
Zwecken benutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Höhenfestpunkte
Andere Behörden oder private Stellen können ihre Vermessungen an die Nivellementpunkte des
Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung anschließen und hierbei weitere
Höhenfestpunkte mit Höhenangaben im amtlichen Höhensystem schaffen. Angaben über diese
Höhenfestpunkte werden vom LDBV weder überprüft noch bekanntgegeben.
Höhensystem
Bei einem Vermessungsprojekt ist darauf zu achten, dass alle Anschlusshöhen im gleichen Höhensystem
(Status) vorliegen. Umrechnungen zwischen verschiedenen (evtl. früheren) amtlichen Höhensystemen
können auf Antrag vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vorgenommen werden.
Bei Bedarf können auch örtliche Differenzen (Undulationen) zwischen amtlichen Höhen und
ellipsoidischen (GPS-) Höhen ermittelt werden.
Genauigkeit
Die Nivellementpunkte des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung werden mit einer
hohen Genauigkeit bestimmt. Es wird jedoch dringend empfohlen, bei einem Höhenanschluss die
Höhenangabe eines NivP durch Anmessen weiterer (als stabil vermuteter) NivP zu überprüfen, da sich die
Höhenlage seit dem Zeitpunkt der Messung verändert haben kann.
Lageskizzen
sie zeigen meist die Örtlichkeit zum Zeitpunkt der Punktfestlegung und werden nur bei größeren
Veränderungen aktualisiert.
Rückfragen
01.14
Landesamt für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung
Referat Geodätischer Raumbezug
Alexandrastraße 4
80538 München
Telefon 089 2129 1221
Telefax 089 2129 1210
E-Mail [email protected]
http://www.geodaten.bayern.de/