Personalamt Themenkreis „Überbrückungsrenten“ Rolf Fassbind, Personalbereichsleiter Personalamt Personalamt Überbrückungsrenten - Inhaltsverzeichnis • • • • Seite 2 Rechtliche Grundlagen Ablauf Überbrückungsrente Berechnungen / Formulare / Schreiben Spezialsituationen / Fragen Personalamt Rechtliche Grundlagen (1) PG § 21d Die Mitarbeitenden können sich nach Vollendung des 59. Altersjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist vorzeitig pensionieren lassen. PG § 21e folgende «Mitarbeitende, die sich vorzeitig pensionieren lassen oder die vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, haben frühestens ab Vollendung des 63. Altersjahres Anspruch auf eine monatliche Überbrückungsrente, wenn sie nach Massgabe des Vorsorgereglementes der Pensionskasse des Kantons Schwyz ganze Altersleistungen erhalten. Der Anspruch erlischt mit Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters» (Frauen 64, Männer 65). Anspruchsberechtigt für eine Überbrückungsrente ist, wer eine ganze Altersleistung bezieht. Diese Altersleistung kann in Renten- oder Kapitalform sein oder auch in einer Mischform (z.B. 60% Rente und 40% Kapital). Nicht anspruchsberechtigt ist, wer eine halbe oder gar keine Altersleistung bezieht. Seite 3 Personalamt Rechtliche Grundlagen (2) «Die Höhe der Überbrückungsrente entspricht grundsätzlich der maximalen AHVAltersrente (Stand 2015 = CHF 2’350.00/Mt.), multipliziert mit dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad beim Kanton während der letzten zehn Jahre vor der Pensionierung». «Besteht ein Anspruch auf eine Viertelrente, eine halbe Rente oder eine Dreiviertelsrente der IV, entspricht die Höhe der Überbrückungsrente drei Vierteln, der Hälfte bzw. einem Viertel davon. Besteht ein Anspruch auf eine ganze Rente der IV, entfällt der Anspruch auf eine Überbrückungsrente.» Seite 4 Personalamt Ablauf Überbrückungsrente 1. Schritt: Kündigungsschreiben / Antrag auf Überbrückungsrente 2. Schritt: Berechnung mit Excel-Tabelle (2 Beispiele) 3. Schritt: Bestätigungsschreiben 4. Schritt: Regierungsratsbeschluss Seite 5 Personalamt Berechnungen / Formulare / Schreiben (1) Berechnung mit Excel-Tabelle (Beispiel 1: Mann, BG immer 100%) Kapitalisierung der Überbrückungsrente Name Geburtsdatum Pensionierung per Bruttolohn im Jahr der Erwerbsaufgabe Arbeitsmonate im Jahr der Erwerbsaufgabe Umrechnungsfaktor gemäss Tabelle * Ordentliches AHV-Alter Überbrückungsrente ab Höhe der Rentenzahlungen pro Monat Davon Monate mit Rentenbezug Ansatz Verwaltungskosten ** Hermann Muster 25.05.1956 31.05.2015 98'000.00 5 5.2 31.05.2021 01.06.2019 2'350.00 24 2.0% Arbeitnehmer AHV-pflichtiger Lohn bis Bereits geleisteter AHV-Beitrag bis Bereits geleisteter ALV1-Beitrag bis Bereits geleisteter ALV2-Beitrag bis CHF 31.05.2015 31.05.2015 31.05.2015 31.05.2015 98'000.00 5'047.00 577.50 227.50 Abzug für normalen Lohnbezug Überbrückungsrente Kapitalisierung für noch AHV-pflichtig abzurechnen noch ALV1-pflichtig abzurechnen noch ALV2-pflichtig abzurechnen Total massgebender AHV-pflichtiger Lohn Abzug für Überbrückungsrente AN total Seite 6 5'852.00 24 Monate 5.15% 1.10% 0.5% 48'880.00 2'517.30 0.00 166.25 48'880.00 0.00 33'250.00 146'880.00 2'683.55 Personalamt Berechnungen / Formulare / Schreiben (2) Berechnung mit Excel-Tabelle (Beispiel 2: Frau, BG variiert) Kapitalisierung der Überbrückungsrente Name Geburtsdatum Pensionierung per Bruttolohn im Jahr der Erwerbsaufgabe Arbeitsmonate im Jahr der Erwerbsaufgabe Umrechnungsfaktor gemäss Tabelle * Ordentliches AHV-Alter Überbrückungsrente ab Höhe der Rentenzahlungen pro Monat Davon Monate mit Rentenbezug Ansatz Verwaltungskosten ** Laura Beispiel 11.01.1954 31.07.2015 98'000.00 7 2.8 31.01.2018 01.02.2017 1’836.90 12 2.0% Monate 17 57 46 120 BG 0 100 80 2’350 x 78.166% = 1’836.90 Arbeitnehmer AHV-pflichtiger Lohn bis Bereits geleisteter AHV-Beitrag bis Bereits geleisteter ALV1-Beitrag bis Bereits geleisteter ALV2-Beitrag bis CHF 31.07.2015 31.07.2015 31.07.2015 31.07.2015 98'000.00 5'047.00 808.50 122.50 Abzug für normalen Lohnbezug Überbrückungsrente Kapitalisierung für noch AHV-pflichtig abzurechnen noch ALV1-pflichtig abzurechnen noch ALV2-pflichtig abzurechnen Total massgebender AHV-pflichtiger Lohn Abzug für Überbrückungsrente AN total Seite 7 ØBG 0 5700 3680 78.16667 5‘978.00 12 Monate 5.15% 1.10% 0.5% 20’573.30 1’059.50 0.00 102.85 20’573.30 0.00 20’573.30 118’573.30 1’162.35 Personalamt Berechnungen / Formulare / Schreiben (3) • Seite 8 Schreiben an Pensionierte Personalamt Berechnungen / Formulare / Schreiben (4) • Regierungsratsbeschluss einholen Festsetzung einer Überbrückungsrente Vorzeitiger Altersrücktritt von Hermann Muster Mit Schreiben vom 11. Februar 2015 gibt Hermann Muster seinen vorzeitigen Altersrücktritt auf den 31. Mai 2015 bekannt und beantragt eine Überbrückungsrente. Hermann Muster ist am 25. Mai 1956 geboren und erreicht das ordentliche Pensionsalter am 31. Mai 2021. Gemäss § 21e des Personal- und Besoldungsgesetzes vom 26. Juni 1991, SRSZ 145.110, PG, hat Hermann Muster vom 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2021 Anspruch auf eine monatliche Überbrückungsrente, sofern die Voraussetzungen gemäss § 21e PG erfüllt bleiben. Die Höhe der Überbrückungsrente ist in Abhängigkeit des durchschnittlichen Beschäftigungsgrads der letzten zehn Jahre gemäss der Personal- und Besoldungsverordnung vom 4. Dezember 2007, SRSZ 145.111, PV, durch den Regierungsrat festzusetzen. Der Mitarbeiter weist ein durchschnittliches Pensum von 100% aus und hat daher Anspruch auf eine Überbrückungsrente in der Höhe von Fr. 2350.00 (Stand 2015). Beschluss des Regierungsrates Seite 9 Personalamt Spezialsituationen / Fragen (1) • Anstieg der Überbrückungsrente? Bei uns werden die Erhöhungen gewährt. Neue Berechnung anhand BG. • Wechsel Rechtsgrundlage? Wenn der RRB gesprochen wird, wird die Überbrückungsrente gewährt, auch wenn allenfalls die Überbrückungsrente abgeschafft würde. Bei der Einführung einer neuen Rechtsgrundlage würden Übergangsfristen geschaffen. • Was geschieht mit dem AHV-Abzug vor der Pensionierung? Durch die Kapitalisierung der Überbrückungsrente mit den entsprechenden Berechnungsgrundlagen wird der einmalige AHV-Abzug für die Überbrückungsrente ermittelt und mit dem letzten ordentlichen Lohn verrechnet. Seite 10 Personalamt Spezialsituationen / Fragen (2) • AHV-Pflicht nach Pensionierung und vor Überbrückungsrente In dieser Zeit muss man besorgt sein, dass der Mindestbeitrag bei der AHV einbezahlt wird, da sonst Rentenkürzungen drohen. Mitarbeitende an AHV verweisen. Beispiel Pensionierung mit 61 Jahren: 61 J. = AHV abgerechnet 62 J. = Mindestbeitrag-Pflicht 63 J. = AHV abgerechnet 64 J. = Mindestbeitrag-Pflicht 65 J. = AHV abgerechnet • Jemand möchte vorherige Arbeitstätigkeit während Überbrückungsrente wieder aufnehmen. Variante: Jemand nimmt Arbeit bei externem Arbeitgeber auf. Verwaltung: Nicht möglich (höchstens eng befristete Leistungsaufträge). Extern: Möglich, für uns nicht kontrollierbar. Seite 11 Personalamt Spezialsituationen / Fragen (3) • Jemand möchte sich die AHV-Rente 1 Jahr vor dem Pensionierungsalter auszahlen lassen. Auswirkung auf Überbrückungsrente? Keine Auswirkung. Überbrückungsrente wird weiter bezahlt. Nicht kontrollierbar, da uns dies nicht gemeldet wird. • Spezielle Arbeitsverhältnisse während 10 Jahren vor Pensionierung: 2006 – 2007: 0% 2008 – 2010: 100% 2011 – 2012: 0% 2013 – 2015: 60% Berechnung: (3x100)+(3x60)+(4x0) = 480:10 = 48% durchschnittlicher BG • Ihre Fragen • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 12
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