Referat Themenkreis

Personalamt
Themenkreis
„Überbrückungsrenten“
Rolf Fassbind, Personalbereichsleiter Personalamt
Personalamt
Überbrückungsrenten - Inhaltsverzeichnis
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Rechtliche Grundlagen
Ablauf Überbrückungsrente
Berechnungen / Formulare / Schreiben
Spezialsituationen / Fragen
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Rechtliche Grundlagen (1)
PG § 21d
Die Mitarbeitenden können sich nach Vollendung des 59. Altersjahres unter
Einhaltung der Kündigungsfrist vorzeitig pensionieren lassen.
PG § 21e folgende
«Mitarbeitende, die sich vorzeitig pensionieren lassen oder die vorzeitig in den
Ruhestand versetzt werden, haben frühestens ab Vollendung des 63. Altersjahres
Anspruch auf eine monatliche Überbrückungsrente, wenn sie nach Massgabe des
Vorsorgereglementes der Pensionskasse des Kantons Schwyz ganze
Altersleistungen erhalten. Der Anspruch erlischt mit Erreichen des ordentlichen
AHV-Rentenalters»
(Frauen 64, Männer 65).
Anspruchsberechtigt für eine Überbrückungsrente ist, wer eine ganze
Altersleistung bezieht. Diese Altersleistung kann in Renten- oder Kapitalform sein
oder auch in einer Mischform (z.B. 60% Rente und 40% Kapital).
Nicht anspruchsberechtigt ist, wer eine halbe oder gar keine Altersleistung bezieht.
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Rechtliche Grundlagen (2)
«Die Höhe der Überbrückungsrente entspricht grundsätzlich der maximalen AHVAltersrente (Stand 2015 = CHF 2’350.00/Mt.), multipliziert mit dem
durchschnittlichen Beschäftigungsgrad beim Kanton während der letzten zehn
Jahre vor der Pensionierung».
«Besteht ein Anspruch auf eine Viertelrente, eine halbe Rente oder eine
Dreiviertelsrente der IV, entspricht die Höhe der Überbrückungsrente drei Vierteln,
der Hälfte bzw. einem Viertel davon. Besteht ein Anspruch auf eine ganze Rente
der IV, entfällt der Anspruch auf eine Überbrückungsrente.»
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Personalamt
Ablauf Überbrückungsrente
1. Schritt: Kündigungsschreiben / Antrag auf Überbrückungsrente
2. Schritt: Berechnung mit Excel-Tabelle (2 Beispiele)
3. Schritt: Bestätigungsschreiben
4. Schritt: Regierungsratsbeschluss
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Berechnungen / Formulare / Schreiben (1)
Berechnung mit Excel-Tabelle (Beispiel 1: Mann, BG immer 100%)
Kapitalisierung der Überbrückungsrente
Name
Geburtsdatum
Pensionierung per
Bruttolohn im Jahr der Erwerbsaufgabe
Arbeitsmonate im Jahr der Erwerbsaufgabe
Umrechnungsfaktor gemäss Tabelle *
Ordentliches AHV-Alter
Überbrückungsrente ab
Höhe der Rentenzahlungen pro Monat
Davon Monate mit Rentenbezug
Ansatz Verwaltungskosten **
Hermann Muster
25.05.1956
31.05.2015
98'000.00
5
5.2
31.05.2021
01.06.2019
2'350.00
24
2.0%
Arbeitnehmer
AHV-pflichtiger Lohn bis
Bereits geleisteter AHV-Beitrag bis
Bereits geleisteter ALV1-Beitrag bis
Bereits geleisteter ALV2-Beitrag bis
CHF
31.05.2015
31.05.2015
31.05.2015
31.05.2015
98'000.00
5'047.00
577.50
227.50
Abzug für normalen Lohnbezug
Überbrückungsrente Kapitalisierung für
noch AHV-pflichtig abzurechnen
noch ALV1-pflichtig abzurechnen
noch ALV2-pflichtig abzurechnen
Total massgebender AHV-pflichtiger Lohn
Abzug für Überbrückungsrente AN total
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5'852.00
24 Monate
5.15%
1.10%
0.5%
48'880.00
2'517.30
0.00
166.25
48'880.00
0.00
33'250.00
146'880.00
2'683.55
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Berechnungen / Formulare / Schreiben (2)
Berechnung mit Excel-Tabelle (Beispiel 2: Frau, BG variiert)
Kapitalisierung der Überbrückungsrente
Name
Geburtsdatum
Pensionierung per
Bruttolohn im Jahr der Erwerbsaufgabe
Arbeitsmonate im Jahr der Erwerbsaufgabe
Umrechnungsfaktor gemäss Tabelle *
Ordentliches AHV-Alter
Überbrückungsrente ab
Höhe der Rentenzahlungen pro Monat
Davon Monate mit Rentenbezug
Ansatz Verwaltungskosten **
Laura Beispiel
11.01.1954
31.07.2015
98'000.00
7
2.8
31.01.2018
01.02.2017
1’836.90
12
2.0%
Monate
17
57
46
120
BG
0
100
80
2’350 x 78.166% = 1’836.90
Arbeitnehmer
AHV-pflichtiger Lohn bis
Bereits geleisteter AHV-Beitrag bis
Bereits geleisteter ALV1-Beitrag bis
Bereits geleisteter ALV2-Beitrag bis
CHF
31.07.2015
31.07.2015
31.07.2015
31.07.2015
98'000.00
5'047.00
808.50
122.50
Abzug für normalen Lohnbezug
Überbrückungsrente Kapitalisierung für
noch AHV-pflichtig abzurechnen
noch ALV1-pflichtig abzurechnen
noch ALV2-pflichtig abzurechnen
Total massgebender AHV-pflichtiger Lohn
Abzug für Überbrückungsrente AN total
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ØBG
0
5700
3680
78.16667
5‘978.00
12 Monate
5.15%
1.10%
0.5%
20’573.30
1’059.50
0.00
102.85
20’573.30
0.00
20’573.30
118’573.30
1’162.35
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Berechnungen / Formulare / Schreiben (3)
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Schreiben an Pensionierte
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Berechnungen / Formulare / Schreiben (4)
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Regierungsratsbeschluss einholen
Festsetzung einer Überbrückungsrente
Vorzeitiger Altersrücktritt von Hermann Muster
Mit Schreiben vom 11. Februar 2015 gibt Hermann Muster seinen vorzeitigen Altersrücktritt auf den 31. Mai 2015 bekannt und
beantragt eine Überbrückungsrente.
Hermann Muster ist am 25. Mai 1956 geboren und erreicht das ordentliche Pensionsalter am 31. Mai 2021. Gemäss § 21e des
Personal- und Besoldungsgesetzes vom 26. Juni 1991, SRSZ 145.110, PG, hat Hermann Muster vom 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2021
Anspruch auf eine monatliche Überbrückungsrente, sofern die Voraussetzungen gemäss § 21e PG erfüllt bleiben.
Die Höhe der Überbrückungsrente ist in Abhängigkeit des durchschnittlichen Beschäftigungsgrads der letzten zehn Jahre gemäss der
Personal- und Besoldungsverordnung vom 4. Dezember 2007, SRSZ 145.111, PV, durch den Regierungsrat festzusetzen. Der
Mitarbeiter weist ein durchschnittliches Pensum von 100% aus und hat daher Anspruch auf eine Überbrückungsrente in der Höhe von
Fr. 2350.00 (Stand 2015).
Beschluss des Regierungsrates
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Spezialsituationen / Fragen (1)
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Anstieg der Überbrückungsrente?
Bei uns werden die Erhöhungen gewährt. Neue Berechnung anhand BG.
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Wechsel Rechtsgrundlage?
Wenn der RRB gesprochen wird, wird die Überbrückungsrente gewährt, auch
wenn allenfalls die Überbrückungsrente abgeschafft würde. Bei der Einführung
einer neuen Rechtsgrundlage würden Übergangsfristen geschaffen.
•
Was geschieht mit dem AHV-Abzug vor der Pensionierung?
Durch die Kapitalisierung der Überbrückungsrente mit den entsprechenden
Berechnungsgrundlagen wird der einmalige AHV-Abzug für die
Überbrückungsrente ermittelt und mit dem letzten ordentlichen Lohn
verrechnet.
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Spezialsituationen / Fragen (2)
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AHV-Pflicht nach Pensionierung und vor Überbrückungsrente
In dieser Zeit muss man besorgt sein, dass der Mindestbeitrag bei der AHV
einbezahlt wird, da sonst Rentenkürzungen drohen. Mitarbeitende an AHV
verweisen.
Beispiel Pensionierung mit 61 Jahren:
61 J. = AHV abgerechnet
62 J. = Mindestbeitrag-Pflicht
63 J. = AHV abgerechnet
64 J. = Mindestbeitrag-Pflicht
65 J. = AHV abgerechnet
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Jemand möchte vorherige Arbeitstätigkeit während Überbrückungsrente wieder
aufnehmen. Variante: Jemand nimmt Arbeit bei externem Arbeitgeber auf.
Verwaltung: Nicht möglich (höchstens eng befristete Leistungsaufträge).
Extern: Möglich, für uns nicht kontrollierbar.
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Spezialsituationen / Fragen (3)
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Jemand möchte sich die AHV-Rente 1 Jahr vor dem Pensionierungsalter
auszahlen lassen. Auswirkung auf Überbrückungsrente?
Keine Auswirkung. Überbrückungsrente wird weiter bezahlt. Nicht kontrollierbar,
da uns dies nicht gemeldet wird.
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Spezielle Arbeitsverhältnisse während 10 Jahren vor Pensionierung:
2006 – 2007: 0%
2008 – 2010: 100%
2011 – 2012: 0%
2013 – 2015: 60%
Berechnung: (3x100)+(3x60)+(4x0) = 480:10 = 48% durchschnittlicher BG
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Ihre Fragen
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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