Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verleih, Verkauf und Veranstaltungen der Firma Jahn Security 1.Geltungsbereich Die Reservierung von Gegenständen, Räumen und Flächen der Fa. Jahn Security sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch die Fa. Jahn Security für beide Parteien bindend, es werden die gegenständliche AGB’s ausschließlich zugrunde gelegt. Anderslaute Geschäftsbedingungen des Vertragspartners müssen unsererseits nicht widersprochen werden, da spätestens mit Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch unseren Vertragspartner unsere AGB’s ausschließlich Vertragsinhalt werden. Wir schließen nur zu diesen Bedingungen ab. 2. Angebote und Vertragsabschluß 2.1. Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich vier Wochen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung in Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingung bedürfen der Schriftform. Zeichnungen, Farben, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten insbesondere in Prospekten oder im Internet oder dem Kunden überlassene Unterlagen sind nicht verbindlich, wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Produkt-Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. eine beim Kunden nicht eingeschränkte Verwendung zulässt, gilt der Vertragsgegenstand als erfüllt. 2.2. Die Preise verstehen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Veranstalters. 2.3. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als zwei Monate, so behält sich die Fa. Jahn Security das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen. 2.4. Die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen für die Veranstaltung sind rechtzeitig durch den Veranstalter einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Genehmigungen sowie aller sonstigen öffentlich- rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der vorgesehenen Veranstaltung. 2.5. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor der Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen die Fa. Jahn Security geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter diese gegenüber den Anspruchsinhabern frei. 2.6. Zeitungsanzeigen, öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fa. Jahn Security Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen der Fa. Jahn Security beeinträchtigt, so hat die Fa. Jahn Security das Recht die Veranstaltung abzusagen, in diesem Fall gilt die Ziffer 2.8. der AGB’s. 2.7. Soweit die Fa. Jahn Security für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen. 2.8. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass die Fa. Jahn Security dies zu vertreten hat, so behält sie sich den Anspruch auf Zahlung von 50% des vereinbarten Entgelts vor. Eine anfällige Verringerung dieses Anspruches ergibt sich aus den aufgeführten Stornobedingungen. 2.9. Angebotspreise und Rechnungsbetrag sind nicht bindend, wenn die tatsächliche Mietdauer den Angebotspreis übersteigt ( Gültig auch für den Sicherheitsdienst) 2.10. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 3. Lieferung und Erfüllungsort 3.3. Alle Verleihpreise sind Selbstabholerpreise, Lieferung erfolgt gegen Aufpreis ebenerdig ohne Aufbau. Gegenstände werden nur gereinigt zurückgenommen. Für ungereinigte Gegenstände berechnen wir 20% Aufschlag. 4. Haftung 4.1. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind Einzustehen. Für Schäden an den angemieteten Gegenständen der Fa. Jahn Security haftet alleine der Veranstalter, der hat die Pflicht diese Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. 4.2. Es obliegt dem Veranstalter entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Fa. Jahn Security kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. 4.3. Das anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig. Die Haftung für auftretende Schäden während der Veranstaltung, durch Dekoration verursacht, übernimmt ausschließlich der Veranstalter. 4.4. Für Schäden an Gebäuden und Einrichtungen haftet die Fa. Jahn Security nicht. Außer es wird Vertraglich eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Wir haften nur für Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich von einem unserer Mitarbeiter verursacht wurden. Für Folgeschäden haften wir nicht. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartner liegende Schäden übernehmen wir keine Haftung. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche und außervertragliche Ansprüche. 5. Sicherheitsdienst 5.1. Die Fa. Jahn Security ist nicht für die ordnungsgemäße behördliche Anmeldung zuständig, falls nicht anders schriftlich vereinbart. 5.1.1 Die Fa. Jahn Security wir als alleiniger Sicherheitsdienst für den Veranstaltungstag vom Veranstalter verpflichtet. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. 5.2. Liegen Straftaten vor, so ist die Fa. Jahn Security berechtigt die Polizei hinzuzuziehen. 5.3. Der Fa. Jahn Security wird automatisch bei Veranstaltungsbeginn das Hausrecht übertragen und endet mit Beendigung der Veranstaltung durch den Veranstalter. 6. Mängelrüge und Gewährleistung Für Mängelrüge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. So sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andersfalls können insoweit keine Gewährleistungsangelegenheiten mehr geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, erlischt unsere Gewährleistungspflicht. 7. Stornobedingungen Alle Stornierungen sind bis vier Wochen vor der Veranstaltung nur schriftlich möglich. Bis 14 Tage vor der Veranstaltung verrechnen wir 20% und sieben Tage vor der Veranstaltung 30 % der vereinbarten Auftragssumme. Bei kurzfristiger Absage bemühen wir uns die von ihnen bestellten Leistungen weiterzuverkaufen. Gelingt uns dies jedoch nicht, werden ihnen diese Leistungen mit 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. 8. Zahlungsbedingungen 8.1. Rechnungen der Fa. Jahn Security sind sofort ohne Abzug zu zahlen. 3.1. Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit die Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht von Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten, muss unser Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von vier Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß §326 BGB Gebrauch machen kann. 8.2. Abweichende Vereinbarungen über Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir diese anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. 3.2. Der Verkauf von Produkten durch Zustellung per Post oder sonstigen Dienstleistungsbetrieben erfolgt nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Sofern einzelne Artikel dieser AGB durch gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, bleiben alle anderen Bestandteile davon unberührt.
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