Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verleih, Verkauf und Veranstaltungen der Firma Jahn Security
1.Geltungsbereich
Die Reservierung von Gegenständen, Räumen und Flächen der Fa. Jahn Security sowie die
Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit schriftlicher Bestätigung
durch die Fa. Jahn Security für beide Parteien bindend, es werden die gegenständliche AGB’s
ausschließlich zugrunde gelegt. Anderslaute Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
müssen unsererseits nicht widersprochen werden, da spätestens mit Inanspruchnahme der
vereinbarten Leistungen durch unseren Vertragspartner unsere AGB’s ausschließlich
Vertragsinhalt werden. Wir schließen nur zu diesen Bedingungen ab.
2. Angebote und Vertragsabschluß
2.1. Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders
bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich vier Wochen gebunden.
Zum wirksamen Vertragsabschluß ist unsere schriftliche oder fernschriftliche
Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung in Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren
Geschäftsbedingung bedürfen der Schriftform. Zeichnungen, Farben, Maße, Gewichte oder
sonstige Leistungsdaten insbesondere in Prospekten oder im Internet oder dem Kunden
überlassene Unterlagen sind nicht verbindlich, wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird. Die Produkt-Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem
bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. eine beim Kunden nicht
eingeschränkte Verwendung zulässt, gilt der Vertragsgegenstand als erfüllt.
2.2. Die Preise verstehen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
Preisliste. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des
Veranstalters.
2.3. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluß und
Leistungserbringung mehr als zwei Monate, so behält sich die Fa. Jahn Security das Recht
vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
2.4. Die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen für die Veranstaltung sind rechtzeitig
durch den Veranstalter einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Genehmigungen sowie
aller sonstigen öffentlich- rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der vorgesehenen
Veranstaltung.
2.5. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet,
vor der Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten
einzuholen und anfallende Gebühren direkt zu entrichten. Sollten dennoch
Schadensersatzansprüche gegen die Fa. Jahn Security geltend gemacht werden, stellt der
Veranstalter diese gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
2.6. Zeitungsanzeigen, öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen
grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fa. Jahn Security Erfolgt eine
Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen der Fa. Jahn
Security beeinträchtigt, so hat die Fa. Jahn Security das Recht die Veranstaltung abzusagen,
in diesem Fall gilt die Ziffer 2.8. der AGB’s.
2.7. Soweit die Fa. Jahn Security für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen
von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der
Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser
Einrichtungen.
2.8. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass die Fa. Jahn Security dies
zu vertreten hat, so behält sie sich den Anspruch auf Zahlung von 50% des vereinbarten
Entgelts vor. Eine anfällige Verringerung dieses Anspruches ergibt sich aus den aufgeführten
Stornobedingungen.
2.9. Angebotspreise und Rechnungsbetrag sind nicht bindend, wenn die tatsächliche
Mietdauer den Angebotspreis übersteigt ( Gültig auch für den Sicherheitsdienst)
2.10. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Lieferung und Erfüllungsort
3.3. Alle Verleihpreise sind Selbstabholerpreise, Lieferung erfolgt gegen Aufpreis ebenerdig
ohne Aufbau. Gegenstände werden nur gereinigt zurückgenommen. Für ungereinigte
Gegenstände berechnen wir 20% Aufschlag.
4. Haftung
4.1. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine
Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden
sind Einzustehen. Für Schäden an den angemieteten Gegenständen der Fa. Jahn Security
haftet alleine der Veranstalter, der hat die Pflicht diese Gegenstände zum
Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
4.2. Es obliegt dem Veranstalter entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Fa. Jahn
Security kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
4.3. Das anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit
schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig. Die Haftung für auftretende Schäden
während der Veranstaltung, durch Dekoration verursacht, übernimmt ausschließlich der
Veranstalter.
4.4. Für Schäden an Gebäuden und Einrichtungen haftet die Fa. Jahn Security nicht. Außer es
wird Vertraglich eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Wir haften nur für Schäden, die
fahrlässig oder vorsätzlich von einem unserer Mitarbeiter verursacht wurden. Für
Folgeschäden haften wir nicht. Für von uns nicht vorhersehbare oder im
Verantwortungsbereich des Vertragspartner liegende Schäden übernehmen wir keine
Haftung. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche und außervertragliche
Ansprüche.
5. Sicherheitsdienst
5.1. Die Fa. Jahn Security ist nicht für die ordnungsgemäße behördliche Anmeldung
zuständig, falls nicht anders schriftlich vereinbart.
5.1.1 Die Fa. Jahn Security wir als alleiniger Sicherheitsdienst für den Veranstaltungstag
vom Veranstalter verpflichtet. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
5.2. Liegen Straftaten vor, so ist die Fa. Jahn Security berechtigt die Polizei hinzuzuziehen.
5.3. Der Fa. Jahn Security wird automatisch bei Veranstaltungsbeginn das Hausrecht
übertragen und endet mit Beendigung der Veranstaltung durch den Veranstalter.
6. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrüge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. So sind offensichtliche Mängel
innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andersfalls können
insoweit keine Gewährleistungsangelegenheiten mehr geltend gemacht werden. Wir leisten
Gewähr, indem wir nach unserem ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern bzw.
eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder
Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines
Dritten vorgenommen, erlischt unsere Gewährleistungspflicht.
7. Stornobedingungen
Alle Stornierungen sind bis vier Wochen vor der Veranstaltung nur schriftlich möglich. Bis
14 Tage vor der Veranstaltung verrechnen wir 20% und sieben Tage vor der Veranstaltung 30
% der vereinbarten Auftragssumme. Bei kurzfristiger Absage bemühen wir uns die von ihnen
bestellten Leistungen weiterzuverkaufen. Gelingt uns dies jedoch nicht, werden ihnen diese
Leistungen mit 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Rechnungen der Fa. Jahn Security sind sofort ohne Abzug zu zahlen.
3.1. Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit die Ware
ausliefern oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners.
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig
und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert
wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht von Interesse ist. Sollten wir in
Lieferverzug geraten, muss unser Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von vier
Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß §326 BGB Gebrauch machen kann.
8.2. Abweichende Vereinbarungen über Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung
mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir diese anerkennen oder diese rechtskräftig
festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit
uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2%
über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen.
3.2. Der Verkauf von Produkten durch Zustellung per Post oder sonstigen
Dienstleistungsbetrieben erfolgt nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme.
Sofern einzelne Artikel dieser AGB durch gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden,
bleiben alle anderen Bestandteile davon unberührt.