Finanzmin isterium des Landes Nordrhein-Westfalen NORDRHE!N-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 0lS. 11.2015 Seite 1 von 3 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Vorlage an den Haushalts- und FinanzausgeFtöa."A?","Al;~~"---~ des Landtags Nordrhein-Westfalen AG 2820-111 B 1 Erkenntnisstand des Finanzministers zur denkbaren Beteiligung der landeseigenen WestLB an verbotenen Cum-Ex-Geschäften Größtmögliche Transparenz im Umgang mit dem angeblich entlastenden Prüfbericht von Ernst & Young zu Cum-Ex-Aktivitäten der WestLB 84. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 26. November 2015, TOP 11 Mit E-Mail vom 16.11.2015 an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses hat die FDP-Landtagsfraktion um Informationen zum Erkenntnisstand des Finanzministers zu einer denkbaren Beteiligung der landeseigenen WestLB an verbotenen Cum-Ex-Geschäften und einen aktuellen Sachstandsbericht zu folgenden Fragen gebeten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem FM aktuell vollständig zu einer Beteiligung der WestLB an Cum-Ex-Geschäften vor? 2. Ist die Behauptung der grünen Bundestagsfraktion aus Sicht des FM zutreffend, die WestLB habe am Cum-Ex-Betrug mitgewirkt? 3. Ist die Behauptung der grünen Bundestagsfraktion aus Sicht der Portigon AG zutreffend, die WestLB habe am Cum-Ex-Betrug mitgewirkt? 4. Ist die Behauptung der grünen Bundestagsfraktion aus Sicht der EAA zutreffend, die WestLB habe am Cum-Ex-Betrug mitgewirkt? Dienstgebäude und lieferanschrift: Jägerhofstraße 6 Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Anfrage bezieht sich auf eine etwaige Beteiligung der WestLB AG an "verbotenen" Cum-Ex-Geschäften. Wie im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1400 (LT-Drs. 16/3480) und der Kleinen Anfrage 2864 (LTDrs. 16/7206) angenommen, sind damit offenbar Cum-Ex-Geschäfte ge- 40479 Düsseldorf Telefon 0211 4972-0 Telefax 0211 4972-1217 [email protected] wwwJm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee Seite 2 von 3 meint, die als Leerverkäufe über den Dividendenstichtag mit dem Ziel einer Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer konstruiert sind. Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2864 (LT-Drs. 16/7608) ausgeführt, waren die für das Aktiengeschäft der ehemaligen WestLB AG zuständigen Geschäftsbereiche Gegenstand regelmäßiger Prüfungen der Konzernrevision. Das Aktiengeschäft wurde darüber hinaus durch den Bereich Compliance überwacht und im Zusammenhang mit der Aufstellung der Jahresabschlüsse regelmäßig durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft. Die steuerliche Betriebsprüfung der WestLB AG für den Zeitraum bis Ende 2008 ist von den Finanzbehörden bereits Mitte 2014 abgeschlossen worden. Erkenntnisse darüber, dass die WestLB AG verbotene Cum-Ex-Geschäfte betrieben hat, ergaben sich hieraus nicht. Trotzdem habe ich den Aufsichtsratsvorsitzenden der Porti gon AG Anfang Dezember 2014 zur weiteren Aufklärung schriftlich um eine Prüfung des Sachverhalts unter Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers gebeten. Die Anfang März 2015 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte bei den geprüften Transaktionen keine Erkenntnisse über missbräuchliches Verhalten erlangen. Angesichts der jüngsten öffentlichen Diskussion, wonach massive Cum-ExGeschäfte der WestLB bis 2008 im Raum stehen, halte ich weitergehende Prüfungshandlungen der Porti gon AG für erforderlich. Das habe ich auch schriftlich beim Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinterlegt. Sofern sich durch die Auswertung von Datenträgern Anhaltspunkte ergäben, würde die Steuerfahndung in diesem Fall genauso tätig, wie in jedem anderen Verdachtsfall. 5. In welcher anzunehmenden Höhe wären einerseits Steuemachzahlungen und andererseits Strafzahlungen für die Handlungen der WestLB zu erwarten, wenn sich die Behauptungen der grünen Bundestagsfraktion als zutreffend erweisen würden? Da der Portigon AG nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse zu durch die WestLB AG betriebenen verbotenen Cum-Ex-Geschäften vorliegen, kann zu hypothetischen Steuernachzahlungen bzw. Strafzahlungen keine Aussage getrOffen werden. Für Zahlen und Vergleiche, wie sie mit erkennbarer Absicht in die Welt gesetzt wurden, gibt es keine Grundlage. Seite 3 von 3 6. Haben die Rechtsnachfolger der WestLB bereits eine Risikovorsorge für diesen Sachverhalt gebildet? Vor dem Hintergrund, dass der Porti gon AG nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die WestLB AG verbotene Cum-ExGeschäfte betrieben hat, wurde diesbezüglich seitens der Portigon AG auch keine Risikovorsorge getroffen. Mit weiterer E-Mail vom 22.11.2015 an den Vorsitzenden des Haushaltsund Finanzausschusses hat die FDP-Landtagsfraktion eine Präzisierung des Tagesordnungspunktes um eine erweiterte Berichtsbitte zum Thema "Größtmögliche Transparenz im Umgang mit dem angeblich entlastenden Prüfbericht von Ernst & Young zu Cum-Ex-Aktivitäten der WestLB" beantragt. Der Vorstand der Porti gon AG wird hierzu berichten.
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