Zustimmungserklärung für Kinder Hiermit beantrage ich für folgendes Kind: Familienname: Vornamen: Geb.-Datum / -Ort: Anschrift: die Ausstellung eines Reisepasses Personalausweises Kinderreisepasses Angaben zur Mutter: Familienname: Geburtsname: Rufname: Geburtsdatum / -ort: Staatsangehörigkeit: Anschrift: Angaben zum Vater: Familienname: Geburtsname: Rufname: Geburtsdatum / -ort: Staatsangehörigkeit: Anschrift: Amberg, den _______________ ________________________________________ ___________________________________________ Unterschrift Mutter (bitte Ausweisdokument vorlegen!) Unterschrift Vater (bitte Ausweisdokument vorlegen!) Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind: Für das oben genannte Kind wurde keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben. _______________________________________ (Unterschrift der/des Sorgeberechtigten) Hinweis: Für die Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes zur Identitätsfeststellung erforderlich. Die Belehrung über die Gültigkeit des Kinderreisepasses haben wir erhalten (nur für Kinderreisepass) ________________________________________ Unterschrift Mutter (bitte Ausweisdokument vorlegen!) ________________________________________ Unterschrift Vater (bitte Ausweisdokument vorlegen!) Bemerkungen der Passbehörde: Gebühr in Höhe von ____________Euro wurde vereinnahmt unter Verz.-Nr.: __________/______ Sorgerechtsbeschluss lag vor Ausweis(e) / Pässe des/der gesetzlichen Vertreter überprüft Amberg, den _______________ ________________ Erläuterungen zur Verwendung des Formblattes 1. Antrag auf Ausstellung: Für die Ausstellung eines Dokuments für Minderjährige ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig, Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich (z.B. Sorgeerklärung des Jugendamtes, Urteil/Beschluss über Sorgerecht, Bestellung als Vormund; es reicht in diesem Fall das Ausweisdokument des alleinsorgeberechtigten Elternteils). Mit diesem Formular kann die jeweils nicht bei der Beantragung anwesende Person bereits im Vorfeld schriftlich den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses bequem von zu Hause aus ausfüllen und unterschreiben, ohne persönlich bei der Beantragung vorsprechen zu müssen. Zur Überprüfung der den Antrag bereits unterschriebenen Person muss ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. 2. Gültigkeit/Gebühr Der Kinderreisepass wird für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres; die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen möglich (aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild, Antrag auf Verlängerung eines Kinderreisepasses, Gebühr: 6,00 Euro). Einige Länder erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Informationen über die Anerkennung von Kinderreisepässen geben die jeweiligen • • Auslandsvertretungen siehe hierzu: www.auswaertiqes-amt.de Eventuell Ihr Reisebüro Der neue Personalausweis wird für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt; die Gebühr beträgt 22,80 Euro. Der Reisepass wird für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt; die Gebühr beträgt 37,50 Euro. Die notwendigen Erklärungen« sind bei der Antragstellung ausgefüllt und unterschrieben mit vorzulegen! Eine Beantragung ohne die entsprechenden Erklärungen ist leider nicht möglich! stehe Checklisten Anschrift Stadt Amberg Einwohneramt Hallplatz 4 92224 Amberg Telefon-Nummer: 09621/10333 Telefax-Nummer: 09621/37600041 Belehrung über die Gültigkeit eines Kinderreisepasses Wir weisen darauf hin, dass der ausgestellte Kinderreisepass u. a. ungültig wird, wenn durch einen Vergleich zwischen dem Aussehen des Inhabers und seinem Lichtbild in dem Passdokument eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr möglich ist, bzw. wenn Eintragungen (z. B. Größe, Augenfarbe, Name) unzutreffend sind. (§ 11 Passgesetz). Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Vertreter sich bei der entsprechenden Auslandesvertretung des Staates, in den das Kind einreisen möchte, informieren müssen, ob der Kinderreisepass dort als Einreisedokument anerkannt wird.
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