Abweichungen von den HVV

Teilnetz Norderstedt (SE 1+2) – Abweichungen von den HVV-Qualitätsstandards
Grundsätzlich QSV mit HVV- Großbereichsstandard.
Ausnahmen/Abweichungen:
a.
Das Alter der eingesetzten Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit darf
abweichend von Standard B1 maximal 14 Jahre betragen.
b.
Abweichend vom Standard B3 sind Low-Entry-Fahrzeuge auf Fahrten mit
vorgegebenem HVV-Fahrzeugtyp „Niederflurbus“ nicht zugelassen.
c.
Ausnahmen für Fahrzeuge im schulbezogenen Verkehr gelten im gegenständlichen
Netz nicht.
d.
Abweichend vom Standard B15 müssen nicht nur Neufahrzeuge, sondern alle
Linienbusse mit einer Klimaanlage ausgerüstet sein.
e.
Der Qualitätsstandard B16 wird für das hier gegenständliche Teilnetz wie folgt
gefasst: Alle Linienbusse erfüllen mindestens die Abgasnorm Euro 5, 70% der
Fahrzeuge erfüllen die Abgasnorm Euro 6.
f.
Die Fahrzeuge sind mit ITCS-Systemen ausgestattet.
g.
Die Fahrzeuge verfügen
(Anschlusssicherung).
h.
Alle Fahrzeuge zeigen auch an der linken Fahrzeugseite die Liniennummer an (B6).
Mindestens 80% der Fahrzeuge verfügen über LED Linien- und Fahrzielanzeigen
i.
In Abänderung des Standards B17 müssen nicht nur Neufahrzeuge, sondern alle
Fahrzeuge der Klassen Standardbus und Gelenkbus mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet sein.
j.
Die Linienfahrzeuge verfügen gemäß Standard B 27 über eine Einrichtung zur
Beeinflussung von Lichtsignalanlagen (LSA).
k.
20 % der Fahrzeuge sind mit AFZS ausgerüstet.
l.
Bei Betriebsaufnahme sind 60 %, bis zum Jahr 2021 100% der Fahrzeuge im
gegenständlichen Teilnetz mit Monitoren zur Anzeige der Fahrziele und des
Linienverlaufes ausgestattet.
über
einen
m. Alle im gegenständlichen Teilnetz
Motorbrandmeldeanlagen ausgestattet.
Vergabeverfahren Segeberg 1/2 - Norderstedt
Wagen
eingesetzten
zu
Wagen
Fahrzeuge
–
sind
Funk
mit