Teilnetz Norderstedt (SE 1+2) – Abweichungen von den HVV-Qualitätsstandards Grundsätzlich QSV mit HVV- Großbereichsstandard. Ausnahmen/Abweichungen: a. Das Alter der eingesetzten Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit darf abweichend von Standard B1 maximal 14 Jahre betragen. b. Abweichend vom Standard B3 sind Low-Entry-Fahrzeuge auf Fahrten mit vorgegebenem HVV-Fahrzeugtyp „Niederflurbus“ nicht zugelassen. c. Ausnahmen für Fahrzeuge im schulbezogenen Verkehr gelten im gegenständlichen Netz nicht. d. Abweichend vom Standard B15 müssen nicht nur Neufahrzeuge, sondern alle Linienbusse mit einer Klimaanlage ausgerüstet sein. e. Der Qualitätsstandard B16 wird für das hier gegenständliche Teilnetz wie folgt gefasst: Alle Linienbusse erfüllen mindestens die Abgasnorm Euro 5, 70% der Fahrzeuge erfüllen die Abgasnorm Euro 6. f. Die Fahrzeuge sind mit ITCS-Systemen ausgestattet. g. Die Fahrzeuge verfügen (Anschlusssicherung). h. Alle Fahrzeuge zeigen auch an der linken Fahrzeugseite die Liniennummer an (B6). Mindestens 80% der Fahrzeuge verfügen über LED Linien- und Fahrzielanzeigen i. In Abänderung des Standards B17 müssen nicht nur Neufahrzeuge, sondern alle Fahrzeuge der Klassen Standardbus und Gelenkbus mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet sein. j. Die Linienfahrzeuge verfügen gemäß Standard B 27 über eine Einrichtung zur Beeinflussung von Lichtsignalanlagen (LSA). k. 20 % der Fahrzeuge sind mit AFZS ausgerüstet. l. Bei Betriebsaufnahme sind 60 %, bis zum Jahr 2021 100% der Fahrzeuge im gegenständlichen Teilnetz mit Monitoren zur Anzeige der Fahrziele und des Linienverlaufes ausgestattet. über einen m. Alle im gegenständlichen Teilnetz Motorbrandmeldeanlagen ausgestattet. Vergabeverfahren Segeberg 1/2 - Norderstedt Wagen eingesetzten zu Wagen Fahrzeuge – sind Funk mit
© Copyright 2024 ExpyDoc