Namslau

Donnerstag, den6. xttugnst1891.
Verantwortlicher Redacteun
O. Opitz. Druck,
Verlag undExpeditiom O.Opitz in Namslau.
Amtlikh er
Theil.
A.
Bekanntmachungen des Landraths
NO« 315l
.Namslau,
den 3. August 1891.
Invaliditäts- und
Alters-Versicherung.
Die in letzter Zeithäufig hier vorgebrachten Beschwerden
von Arbeitern, Dienstboten 2c.wider ihre Arbeitgeber wegen
widerrechtlicher Zurückbehaltung
der QuittungsKarten veranlassenmich, die Arbeitgeber und Dienstherrschaften des
Kreises darauf
hinzuweisen, daß
es nachH 108 Abs. 2 des Ges.vom 22. Juni 1889 dem Arbeitgeber 2c.nicht gestattetist, den von ihm beschäftigten Arbeitern,
Dienstboten sc.die
Quittungstarte wider ihren Willen zurückzubehalten.
Selbst denjenigen
ständigen Arbeitern
oder Dienstboten,
welche ihrBeschäftigungsverhältnis; unterVerletzung des
Arbeits- oderMiethsvertrages verlassen,
darf die Quittungskarte nichtvorenthalten werden.
Diejenigen Karten,welche im Widerspruch mit dieser Vorschriftzurückbehalten
worden sind,werden dem
Zuwiderhandelndeir durch
die Polzei-Behörde
abgenommen
und demBerechtigteu ausgehändigt
Der betr. Arbeitgeber bleibtin diesem Falle nicht allein für alle aus seiner
Zuwiderhandlung entstandenen
Nachtheile verantwortlich,
sondern hatzu gewärtige
auf Grund des § 148 Abs.3 des erwähnten Gesetzes
bestraft zuwerden.
No« 316l
Namslau, den 5. August1891.
Jch habezu meinemBedauern vernommen,
daß verschiedene
Personen die
ihnen aufGrund
des Invaliditäts:und Alters-Versicherungsgesetzes
Sicherung
zur
eines
sorgenlosen Lebensabends
zugefprochene Altersrente
zur Befriedigungder Trunksucht
benutzen; namentlich
soll der für die rück-
liegenden Monate
vom Januarer. ab nachgezahlte größere
Betrag zuweilen
zu diesem
und ähnlichen
Zwecken vergeudet
worden sein.
sz
Um einen derartigen Mißbrauche
mit allen zu Gebotestehenden Mitteln
entgegenzutreten,
ersuche ichdie Amtsvorständeund Polizeiverwaltungembeziehungsweise die
Guts- und GemeindeVorstände, diezur Trunksuchtneigenden Altersrentner
im Auge zu behalten und mir diejenigen
ungesäumt namhaft
zu machen,welche diesem
Laster auf Kosten ihrerAltersrente fröhnen,damit
ich die geeigneten Gegenmaßregeln
ergreifen kann.
e
NO« 3171
Namslau, den 5. August1891.
Jm Anschlußan meineKreisblatt-Bekanntniachungen vom
28. Mai und 7.
Juli
er. bringe
ich nachstehend
die fernerfestgesetzten Alters-Renten
hiermit zuröffentlichen Kenntniß: e
s- Der
E? der
3Rente
Renten-Empfänger VEkWg
s« Der
z; Vor- und ZunameWohnort. z«-
««- .-i-z
Z der
z; Rente.
Renten-Empfänger Betrag
Vor- und
Zuname Wohnort.
173 Susanna
Kwak IDörUberg
106175
80 Johann
Trzoska Ulrikenhof
«106""80
106 80176 RosinaWerner Böhlitz
106 80
174 Andreas
Liniek Glausche
--- 364
g Der
---
Renten-Empfang«z;VFTLUS
Der Rentenässmpfanger VII
äVor- und 3111101110.
Wohnort. Ren«
Z Vor- und 3111101110.
Wohnort. Ren«
177 Gottfried
Babatz Weuciowitte
106 80
231 Thomas.
Adler Noldau
178 Christian
Skupin Gr.-Marchwitz
106 80|
232 Adam
Bittner ,,
179 HeleneStock Glausche
180 Franz Wolf Namslau
181 JgnatzSygo Glausche
18212310110 Pilatus Niefe 10680
183 JohannaNawroth Wallendorf
184 JohannsFabian Erdmarinsdorf
185 Maria Protzel Schwirz
186 Maria Rindfleisch Glausche
187 Gottfried Rydzy Polkowitz
188 Maria Grund Sophienthal
189 RosinaCzekalla Schwirz
190 JohannaKulas Minkowsky
191 JohannaKrex Schwirz
10680
10680
10680 233 Johann Czekalla Friedrichshilf 10680
106 80 234 Maria Skorfetz Schwirz
106 80
135 235
Johanna Skupin
Glausche 10680
236 RosinaZielonka Saabe
10680
10680 237 Matthes Pollock
Dammer 10680
106 80 238 Matthes Gallus Städtel
106 80
106 80 239 Maria Walzog Glausche
10680
10680 240 Matthes Suba
Dziedzitz 106
80
10680 241 Rosina Kluszka
Gr.-Marchwitz 10680
106 80 242| DorotheaBresler Qber-Wilkau
106 80
106 80 243 JohannaSlowik Buchelsdorf
106 80
106 80 244 Maria Pospiech Sterzendorf
106 80
106 80 1245 LucieTscheplik Proschau
106 80
192151110110 Kegel Glausche 10680
246 Karl Heiduck Jakobsdorf
10680
193 Adolf Kleiner Drofchkau
194 Rofina Geppert Gülchen
195 AndreasWawrok Sterzendorf
10680 247 Johann Laske
Giesdorf 10680
106 80 248 Maria Sewina Wallendorf
106 80
106 80 249 Wilhelm Heide Paulsdorf
10680
197 SusannaMatzejka Groditz
198 Maria Schade Glaufche
10680 251 Johann Stellmach Dammer 10680
10680 252 Anton Dambowy Schmograu 106 80
196 Elisabeth
Konrad Saabe
106 80250 60111100
60n0m0nn 60000
106 80
199 JgnatzKubis Herzberg
135 253
200 Georg Winkler Namslau
201 Johanna Mierswa Vankwitz
106 80 254 Rofina Menzel Dammer
106 80 255 6111011110
Libossek »
202 AntonPohl Reichthal
203 JohannKalis Sterzendorf
10680 256 6111011110 Dybek
Bankwitz 106 80
106 80257 Karl Steinel Herzberg
106 80
204 301010Fiernig Eckersdorf
10680 258 Andreas Gawor
205 Magdalena
Prokot Rateiski0. Vu-
i chelsdorf
Johanna VarwitzkyLorzendorf 106 80
» 106
259 JohannSoppel Schmograu
106 80
106 80
80
106 80
106
260
801Hedwig
Zech Riemberg
106 80
106 80261 MariaKopka Wallendorf
106 80
206 6111011110
Brzenskot Noldau
207 Franziska
Scholz Eis-Dorf106 80
2021301301111
Grarnbschütz
Knetsch 80 106
208 Maria Purrmann Simmelwitz 106 80263 Johanna
Mandry Wallendorf
209 MatthiasHoba Dammer
106 80264 Susanna
Hoffmann Namslau
106 80
106 80
210 Andreas Kania Glausche
106 80 265 JohannaFlack Glausche
106 80
211 30101
Winskowsky Proschau
212 Maria Kubis Herzberg
106 80266 JohannGodek Erdmannsdorf 106 80
106 80267 WilhelmGräbner Vankwitz
106 80
213
60111100
Sperling bei
Eisdorf
106
268
So.Johanna
Budek
Riemberg
106 80
214 Eduard
Klunzky Sabinietz
1269 211011110
" Klein-SteinersMenzel
Dammer 135
i1
dorf 106 80
215 Gottlieb
Krol Gr.-Butschkau
1068011270 Franziska
Gawlik Belmsdorf106 80
216 Johann
Kandzia Sophienthal 1068011271 30101
R0110 Erdmannsdorf 10680
217 RosinaSobotta Groditz
218 Maria Wilde Wenciowitte
106 80I272 6111011110
Kupietz Sterzendorf
10680 j273 JohannaBürger Saabe
220 60111100
Kynast Bankwitz
221 Karl Sams Lippe
106 80.1275
Simon Melich
Schadegur 106 80
10680 276 Helene Klonska Blawaziske 10680
219 Maria
Peukert Hönigern
106801274 Karl
Ptak Herzberg
106 80
106 80
106 80
222
Christian
Trzewik Böhlitz
135 7127
Rosina
Przybilla Michelsdo
10680
223 60111100
Zielonka ,,
10680 278 Henriette Cieslok Grambschütz 106
80
224Rademacher
Johanna
Bottek
geb.
1279
Wasner
Karl
Namslau
135
Droschkau
10680 280 Rosina Jdziok
Strehlitz I 106 80
225 Anna Bottek geb.
281 RofinaBieniok Giesdorf
Wienczek ,,
106 801282 Johann
Rosolek «
226 Paul Lüke Dammer
227 Helene
Jesina Glausche
163 20283 JohannaMichler Groditz
10680 284 Johanna Sobotta ,, 106
10680
106 80
10680
80
228 Katharina
Skupin Buchelsdorf 106 80285 6111011110
Herrmann Glausche 106 80
229 6111011110
Wieneierz Glausche106 80286 Agnes
Karlofsky Michelsdorf 106 80
230 Rosina Wolny Strehlitz
I 106
80|
- 305
m. 318]
Berlin, den
26. Juni 1891.
Kleiststraße 14.
Der Anschauung
des Landrathsamts,
daß diean denöffentlichen Wegen
ausgeführten Arbeiten durchdie landwirthschastliche
Berussgenossenschaftgedeckt
als
zuerachten seien,
können wir
nicht beipflichten
und gestatten
wir uns dieserhalb unter
Hinweis auffolgende Ausführungen
Wohldesselben Vermittelung
in dieser Angelegenheit noch
einmal in Anspruch zunehmen.
Nach diesseitiger
Ansicht nämlich
haben die
Gemeindebehördendortigen
des
Kreises
sich
über ihre aus demBauunsallversicherungsgesetz11.
vom
Juli 1887 hervorgehenden
Verpflichtungen
noch nichtin ausreichender
Weise unterrichtet
und nehmenwir daher zu den nachstehenden Bemerkungen ergebenst
Veranlassung.
Aus den Verhandlungen mitanderen Kreisen
haben wir ersehen, daß
die Gemeinde-Vorstände diemittelst Frohndenauf den öffentlichen Gemeindewegen,
besonders wenn
solche, wiees
vielfach geschieht,
unter dieeinzelnen Verpflichteten
streckenweise behufs
Unterhaltung und
Reparatur
ausgetheilt sind,
geleisteten Arbeiten,
weil dieselben
hauptsächlich von
Unternehmern größerer
oder
kleinerer landwirthschaftlicher
Betriebe ausgeführtwerden, durch die landwirthschaftliche
Berufs-
genossenschastversichert
mit
halten.
Dieser Anschauung
widerspricht indessen
der Beschluß
des
ReichsversicherungsamtsAmtliche
Nachrichten
desselben 1888
Z. 511 - wodurch die wegebaupflichtige Gemeinde
als Unternehmerinund die zu den Wegebauarbeiten herangezogenen
Gemeinde-
mitglieder als
deren Arbeiter
erklärt werden.Durchsührbar würde
eine Versicherung
der Wegebau-
arbeiten beider landwirthschaftlichen
Berufsgenossenschaft dann
nur fein, wenn ausschließlich
Mitglieder dieserBerussgenossenschaftArbeiten
die
leistenwürden. Nun ist es aber in seltenen Fällen
zutreffend, daßnur solche Gemeindemitglieder zu
den Wegebauten
herangezogen werden,
da doch
meistenteils alleGemeindeangehörige auch
die nicht ansässigen und
solche ansässigen,
welche nicht
Unternehmer landwirthschaftlicher
Betriebe sind,zu Frohndiensten
verpslichtet sind.Sollten in einzelnen Gemeinden
indessen thatsächlich
nur Unternehmerlandwirthschaftlicher Betriebe
die Wegeunterhaltung leisten,so wäredoch dergleichmäßigen Behandlung
wegen nndum anderenGemeinden
nicht Anlaßzu Beschwerden
zugeben, wünschenswerth,
daß dieVersicherung der
Wegearbeiter beider
Versicherungsanstalt der
diesseitigen Berussgenossenschaft
geschähe. DasReichsversicherungsanit giebt
dieser Anschauung
besonders Ausdruck
in seinemErwiderungsschreiben vom
16. Mai d. Js I. 7491,
welches anläßlich
einer Ansragedes Großherzoglich
Mecklenburgischen Dominialamts
Wismar erfolgt
ist.
Ferner ist die Gemeinde,auf welcher die Wegebaulast
ruht, im Sinne des Gesetzes auch
dann als Unternehmerin anzusehen
und hat nicht nur den Akkordanten
selbst, sondern
auch dievon
diesem beider übernommenen
Arbeit beschäftigten
Personen zuversichern, wenndie Unterhaltung
der Gemeindewege
und die Anfuhr und Zerkleinerung desWegebaumaterials anmindestfordernde
Gemeindeangehörige vergeben
wird
Amtliche Nachrichten
des Reichsversicherungsaints
1888 Z.
527. Auch derUmstand, daßdie Wegearbeiten
ihrem Umfangeund derDauer nachnur gering
sind, veranlaßtdie Gemeindebehörden
von einerAufstellung und
Einrichtung derRegiebaunachweisungen abzusehen.Die Wegebauten
indessen als:
Neubau undUnterhaltung der
Gemeindewege, Brückenreparaturen, Reinigen
von Abzugskanälen
und Durchläfsen,
Herftellung vonSteinschlag undBetrieb
von Steinbrüchenzum Zwecke
des Wegebaues,
Beisuhr des Wegebaumaterials n.s. w. sind aber
als stetig wiederkehrende anzusehen
und Nachweisungen
sind zur Vorlage zu bringen, wenn zu
deren Ausführungmehr als 6 Arbeitsschichten
thatsächlich verwendet
worden sind,gleichviel obein
Arbeiter mehr
als 6 Arbeitstage auf
den Wegen
thätig waroder mehr
als 6 Arbeiter jeeinen Tagdie Arbeiten leisteten.Voraussetzunghier
ist überall,daß essich um
ösfentliche Gemeindewege
handelt, denn
die
Arbeiten auf
den Feldund Flurwegen
sind durch
landwirthschaftliche Versicherungen
gedeckt die
da Unterhaltung derselben
auf dem
Grundbesitze lastet.
Dies erhalb
unterliegen auch
die Arbeiten
auf den
öffentlichen Wegen, welche
innerhalb eines
Gutsbezirks ohne
Uebertragung an
andere Unternehmer
von den
eigenen Leuten
des
Gutes ausgeführtwerden, nichtder Versicherungspflicht
bei der diesseitigen Genossenschast.
Wenn
dagegen dieWegebaulast auf
der Gemeinderuht, so kann die Wegearbeit schon
aus dem Grunde
nicht durchdie landwirthschaftliche
Berussgenossenschaft
versichert
mit
sein,
weil die Gemeinde in
ihrer
Gesammtheit einen
landwirthschaftlichen Betrieb,
welchem dieWegeunterhaltung alsNebenbetrieb
sich anschließen
könnte, überhaupt
nicht besitzt. Damit nun die Gemeindevon der oft lästig empfundenen Einreichung
von Nachweisungen
befreit werden,können dieselben
sehr zweckmäßig
eine
HOVersicherung
Pausch
in und
Bogen S.
27 deranliegenden Broschüre,
welche hier
für 20 Pfennige
»F« das
Stück bezogen
werden kann!
abschließenbrauchen
und
dieselben
zu diesem
Zwecke den
nur Durch'° Nssschnitt
der Anwendung
für dieletzten drei
Jahre auf
anliegenden Formulare,
daß vonuns inder
K« erforderlichen
Anzahl unentgeltlich
bezogen werden
kann, anzugeben. ,
«« Versicherungscmstalt
der TiefbarpBernfsgenofsenschaft
Der Vorstand.
Versicherungen gemäß § 29 des Gesetzes
betreffend
die Unfallälzersicheruug
der bei Bauten beschäftigten
Personen. Jn Paasch und Bogen!
Im!
Fürdieselben
das nachgedruckte
ist Formular
Berlage
imTiefbau-Berufsge
der
enen.
ef
366
Die Versicherungen
werden auf fortlaufende Dauerbei 4monatlicherKündigungsfrist ab-
geschlossen.
Die Festsetzung
Versicherungssumme
der Prämiealljährlich
findet
und
Einreichun
durch
einer Nachweisung
über die im letzoerflossenen
Rechnungsjahre zur
Aufwendung gelangten
Arbeitslöhne
und Tagesschichten
statt.
Für den erstmaligen Abschluß
ist dieEinreichung einer
Nachweisung der
in den letzver-
flossenen 3Jahren geleisteten
Arbeitstage undLöhne erforderlich.
Die Verpflichtung
zur Aufstellung
und Einreichung
der nach§ 21 a und § 22 des
B.-U.-V.-G. v. 11. 7. 87 vorgeschriebenen,
monatlichen Regie-Baunachweisungen
wird nachAbschluß
einer Pauschalversicherung
aufgehoben.
Den Gemeindebehördenwird die letztere Versicherungsart als die zweck-
mäßigste, weil einfachste, besonders empfohlen.
Staat :
Regierungsbezirk :
Kreis:
Gemeinde:
Post:
An tr ag
-
auf Versicherung
der Wege-2c. Bauarbeiten
in Gemäßheitdes § 29 des Gesetzes, betreffend
die Unfallversicherung
der beiBauten beschäftigten
Personen, vom
11. Juli 1887 Reichs-Gesetzblatt
Seite 287!für d--------Jahr-»-18 ........ ..
Nachweisung derArbeitstage, Arbeitslöhne und Gehälter.
Kalendev
» Gegenstand
Fahr A
_Seh!
. Betrag
de! M!de: Arbeitg-
der Banne-but. versgssjten löhvk
und V
.
..-.-Gehalter.
rbeitstage.
Mark.
I. 2.
3. 4.
e me rfu n ge n.
5.
den ten
. 189..-Der Gemeinde-Vorstand.
Namslau, den 3. August 1891.
Vorstehendes, vom
Vorstande derVersicherungsanstalt der
Tiefbau-Berufsgenossenfchaft in
Berlin W. Kleiststraße14
mir zugegangenes
Schreiben, nebst
einer Erläuterung
gemäß §29
des Bauunfallversicherungsgesetzes
und einesSchemas bringe
ich hiermitfür die ländlichen Gemeinden
und Gutsbezirkemit dem Bemerken zuröffentlichen Kenntniß
und Nachachtungdaß etwaigeAnträge u. s. w. direckt demVorstande derTiefbauberufsgenossenschaft
Berlin
in einzureichen
sind.
No« 319l
Namslau, den 4. August 1891.
Unter Bezugnahmeauf meine Kreisblatt-Bekanntmachung vom
17. Juli er. S. 343, die
diesjährigen Schulferien
betreffend, bestimme
ich hierdurchim Einverständnis;mit dem Königlichen
Kreisschulinspeetor als
Schluß der Sommerferien den9. August er. Die Wiederaufnahme des
Schulunterrichts hat also Montag den 10. August er. zu erfolgen.
Die diesjährigenHerbstferien werden
mit Genehmigungder KöniglichenRegierung auf3
Wochen festgesetzt
werden undergeht dieserhalb
s. Zt. besondere Verfügung.
No« 3201
Namslau, deu 1. August 1891.
Am 31. Juli d. Js. ist in Eckersdorf
ein Hundgetödtet worden,
welcher nach
dem Sektionsbefunde der Tollwuth dringend uerdächtig war.
Jch ordnedaher auf Grund des Rcichsgesetzes vom
23 Juni 1880, der Jnstruction des
Bundesraths vom27. Februar 1881 unb des Gesetzes
vom 12. März 1891 an:
Jn den Ortschaften Eckersdord
Hönigerm Nassadeh
Schwirz Damm-er
sind vomheutigen
Tage bis zum l. ålioveniber 1891alle Hundean die Kette zu legen odereinzusperrein DerFestlegung gleichzuachten
ist das Führen der mit einein sicheren Maulkorbe
versehenen Hunde
an der
Leim, jedochdürfen dieHunde ohnepolizeiliche Erlaubniß
aus demgefährdeteti Bezirke,
welcher aus
den obengenannten Qrtschaften
gebildet wird,nicht ausgeführtwerden.
Wer von den Bestimmungen
des § 20 derJnstruction desBundesrathes vom27. Februar
1881 bezüglichdes Gebrauchs
der Zieh- und Hirtenhunde
Gebrauch machen
will, hat sich dieserhalb
an den zuständigen Herrn-Amtsvorsteher
zu wenden.
Hunde, welche
frei umherlanfendgetroffen werden,
können sofortgetödtet werden.
- 367
As« 321l
Adams-lau,
den 31. Juli 1891.
Durch Erlaßdes Herrn
Ministers fürLandwirthschaft,
Domainen und
Forsten istder Regierungsassessor von
Doemming in Breslau an Stelle des Grafen Deym zum Vorsitzenden
des Schiedsgerichts
der schlesifchen
landwirthschaftlichen Bernfsgenossenschaft
ernannt worden, was
»ich hierdurch
zur öffentlichen
Kenntniß bringe.
NO« 3221
i Namslau,
den 4. August 1891.
Des KönigsMajestät haben
mittels Allerhöchster
Ordre vom 24. d. Mts. dem AntisklavereiLotterie-Comite zuCöln zu gestatten geruht,
im Jahre 1891 eine Lotterie behufsGewinnung der
Mittel zurAusrottung Sklaven-Jagden
der
des
undSklaven-Handels
nach Maßgabe
des eingereichten
Lotterieplanes zuveranstalten unddie Looseim gesammtenStaatsgebiete zu
vertreiben.
»Es 323l
Sterzendorf, den 4. August 1891.
Der Bauergutsbesitzer
Johann Klunska in Sterzendorf ist derart dem Trunkeergehen,
daß demselben
der Besuchvon Schankstätten
untersagt werden
muß. «
e
Der Amtsvorftehen
J. V. Wild e.
Namslau, den 4.August 1891.
Jndem ich vorstehende Bekanntmachung
veröffentliche, ersuche
ich die Polizeibehörden des
Kreises, die
Bestimmungen der
KreisblatvVerfügung vom
5. Dezember
1881 Kreisblatt Seite457 4auch bezüglich
des p. Klunska unnachsichtlich
anzuwenden.
NO« 3241
Namslau,3.den
August
1891.
V e r e i d et:
der Gastwirth Carl Karsunky
zu Glauscheals Schulvorstehey
der Stellenbesitzer
Christian Baudisals Gemeinde-Cxecutor
für dieGemeinde Ftaulwitz.
z
Der Königliche Landrath und Vorfitzende des Kreis-Ausschusses.
Willert
B. Bekanntmachungenanderer Behörden.
Steckbri-efs-Erledigung.
Der hinter dem früherenBureauvorsteher CarlSteller aus Neumittelwalde am19.
Mai 1891 diesseits erlassene
Steckbrief isterledigt.
Oele» den 30. Juli 1891. Der
Erste Staatsanwalt.
Steckbriess-Erneuerung.
Der hinter dem Malergehilfen
Hermann Kozik aus Konstadtunter dem 23. März 1891
in Nr. .12 desNamslauer Kreisblattes
pro 1891erlassene Steckbrief
wird hiermiterneuert J.203/91!.
Kreuzburg O.JS. den 30. Juli 1891.
Der Königliche Staatsanwalt.
Bekanntmachung
Der am 12. Juli von Hamburgabgegangene Dampfer
,,Neko« derdeutschen Dampfschifffahrts-Gefellschaft ,,Kosmos«
ist auf der Reisenach Süd-Amerika
am 21. Juli Abends in der Nähe
von Brest bei der Jnsel Quessant
gesunken. WährendPassagiere und
Mannschaft gerettet
worden
sind, hat eine Bergungder an Bord gewesenen
Post sichnicht ermöglichen
lassen; diebetreffenden
Briessenduiigen sind
daher als verloren zubetrachten. -
Berlin, W. 31. Juli 1891. Reichs-Postamt,
Erweiterung des
I. Abtheilung »Sachfe.
WeikhenstelleispWohnhauses
auf Vahnhof
Namslaw
Jm Wege der öffentlichenAusschreibung sollen
vergeben werden:
a» die Erd-«. Maurer-,Zimmer» Tischler-,Schlosser2c. Arbeitenveranschlagt auf
8080 Mark,
b, 96 Tausend Ziegelsteine,
wovon 5,5Tausend Hohlziegelm
die Ausschreibiiiigsutiterlagen
nebst Zeichnungen
sind zu a. für 4,00 Mark, zu b. für 50 Pfg. von
unserer Kanzleh
hier lEtnpfarigsgebäiide
OderthorbahnhofJ nicht
postfrei zubeziehen, auch
im technischen Biireaiihier und bei derBahnmeisterei in
Namslau einzusehen.
Mit entsprechender
Aufschrift
versehene Angebote
sind bis Aiittwoch den 5. August d. J. zu a Vormittag 11Uhr zub
Mittags 12 Uhr an uns einzureichem
Breslau, im
Juli 1891.
Königl Gisenbaltnssiläetriebsslmt.
-!J3reskau-Tarnowitz.!
368
-
Nichtamtlikher Theil.
Rom-Blau, den 3.
August
1891.
Zur Errichtung
von Bnllenstationen
werden 11I4
etwaZahl
[tut IIIIIUL
im!
gtnlllht Punkt!
der rothen
schlesischen LandvielyRaee
g esn eh
t.
Osferten mitGewichts und Preisangabe werden
erbeten.
Der Landrath.
Wink-i.
O
Oel! habe mich in Namslau
niedergelassen
und
wohne im
Haufe des
Herrn Fleiskhermeister
Walter,
Ring
No. 18.
Spreehftundem Vormittag
8-10, Nachmittag
24 Uhr.
Dr. Steinhardt,
pract. Arzt,
Am 3.
August
Abends 1174Uhr
Wundarzt nnd
iH;
Mein
Gebnrtshelfen
grosses
Lager
entschliefunser
sanft
liebes
Töchterchen·" a« er gut gepegter :
Elisabeth
im Alter
von
11 Wochen,
was
VVeine
wir hier-
empfehle
ich
hiermit
mit Freunden
und
Bekannten
anzeigen. Moselwein
F1
«75
7 1«O0
7 120
«7
150
« 7 2«00
7 3- 00
·
1d
5.
A
t 1891.
..
Nams
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Fjjos
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Rheinwein
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schließt sich
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Artikel an Etwas
von
derübe",
dem
der überausbelehrende und·ungen Miittern besonders jetzt
im Sommer sehrwi ommene Aufsatz: »Erste
Ernährung meiner
Kleinsten« folgt.
Ferner hat
ein Artikel» ehlerbeider
Bereitung der Beerenweine undderen bhilfe« Ausnahme gefunden,der namentlichjetzt beider Beerenobsternte vielensehr gelegen
kommt und daher allgemeine Beachtungverdient. Die ferneren Spaltender
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Fortsetzung
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Schluß dieses
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