Donnerstag, den6. xttugnst1891. Verantwortlicher Redacteun O. Opitz. Druck, Verlag undExpeditiom O.Opitz in Namslau. Amtlikh er Theil. A. Bekanntmachungen des Landraths NO« 315l .Namslau, den 3. August 1891. Invaliditäts- und Alters-Versicherung. Die in letzter Zeithäufig hier vorgebrachten Beschwerden von Arbeitern, Dienstboten 2c.wider ihre Arbeitgeber wegen widerrechtlicher Zurückbehaltung der QuittungsKarten veranlassenmich, die Arbeitgeber und Dienstherrschaften des Kreises darauf hinzuweisen, daß es nachH 108 Abs. 2 des Ges.vom 22. Juni 1889 dem Arbeitgeber 2c.nicht gestattetist, den von ihm beschäftigten Arbeitern, Dienstboten sc.die Quittungstarte wider ihren Willen zurückzubehalten. Selbst denjenigen ständigen Arbeitern oder Dienstboten, welche ihrBeschäftigungsverhältnis; unterVerletzung des Arbeits- oderMiethsvertrages verlassen, darf die Quittungskarte nichtvorenthalten werden. Diejenigen Karten,welche im Widerspruch mit dieser Vorschriftzurückbehalten worden sind,werden dem Zuwiderhandelndeir durch die Polzei-Behörde abgenommen und demBerechtigteu ausgehändigt Der betr. Arbeitgeber bleibtin diesem Falle nicht allein für alle aus seiner Zuwiderhandlung entstandenen Nachtheile verantwortlich, sondern hatzu gewärtige auf Grund des § 148 Abs.3 des erwähnten Gesetzes bestraft zuwerden. No« 316l Namslau, den 5. August1891. Jch habezu meinemBedauern vernommen, daß verschiedene Personen die ihnen aufGrund des Invaliditäts:und Alters-Versicherungsgesetzes Sicherung zur eines sorgenlosen Lebensabends zugefprochene Altersrente zur Befriedigungder Trunksucht benutzen; namentlich soll der für die rück- liegenden Monate vom Januarer. ab nachgezahlte größere Betrag zuweilen zu diesem und ähnlichen Zwecken vergeudet worden sein. sz Um einen derartigen Mißbrauche mit allen zu Gebotestehenden Mitteln entgegenzutreten, ersuche ichdie Amtsvorständeund Polizeiverwaltungembeziehungsweise die Guts- und GemeindeVorstände, diezur Trunksuchtneigenden Altersrentner im Auge zu behalten und mir diejenigen ungesäumt namhaft zu machen,welche diesem Laster auf Kosten ihrerAltersrente fröhnen,damit ich die geeigneten Gegenmaßregeln ergreifen kann. e NO« 3171 Namslau, den 5. August1891. Jm Anschlußan meineKreisblatt-Bekanntniachungen vom 28. Mai und 7. Juli er. bringe ich nachstehend die fernerfestgesetzten Alters-Renten hiermit zuröffentlichen Kenntniß: e s- Der E? der 3Rente Renten-Empfänger VEkWg s« Der z; Vor- und ZunameWohnort. z«- ««- .-i-z Z der z; Rente. Renten-Empfänger Betrag Vor- und Zuname Wohnort. 173 Susanna Kwak IDörUberg 106175 80 Johann Trzoska Ulrikenhof «106""80 106 80176 RosinaWerner Böhlitz 106 80 174 Andreas Liniek Glausche --- 364 g Der --- Renten-Empfang«z;VFTLUS Der Rentenässmpfanger VII äVor- und 3111101110. Wohnort. Ren« Z Vor- und 3111101110. Wohnort. Ren« 177 Gottfried Babatz Weuciowitte 106 80 231 Thomas. Adler Noldau 178 Christian Skupin Gr.-Marchwitz 106 80| 232 Adam Bittner ,, 179 HeleneStock Glausche 180 Franz Wolf Namslau 181 JgnatzSygo Glausche 18212310110 Pilatus Niefe 10680 183 JohannaNawroth Wallendorf 184 JohannsFabian Erdmarinsdorf 185 Maria Protzel Schwirz 186 Maria Rindfleisch Glausche 187 Gottfried Rydzy Polkowitz 188 Maria Grund Sophienthal 189 RosinaCzekalla Schwirz 190 JohannaKulas Minkowsky 191 JohannaKrex Schwirz 10680 10680 10680 233 Johann Czekalla Friedrichshilf 10680 106 80 234 Maria Skorfetz Schwirz 106 80 135 235 Johanna Skupin Glausche 10680 236 RosinaZielonka Saabe 10680 10680 237 Matthes Pollock Dammer 10680 106 80 238 Matthes Gallus Städtel 106 80 106 80 239 Maria Walzog Glausche 10680 10680 240 Matthes Suba Dziedzitz 106 80 10680 241 Rosina Kluszka Gr.-Marchwitz 10680 106 80 242| DorotheaBresler Qber-Wilkau 106 80 106 80 243 JohannaSlowik Buchelsdorf 106 80 106 80 244 Maria Pospiech Sterzendorf 106 80 106 80 1245 LucieTscheplik Proschau 106 80 192151110110 Kegel Glausche 10680 246 Karl Heiduck Jakobsdorf 10680 193 Adolf Kleiner Drofchkau 194 Rofina Geppert Gülchen 195 AndreasWawrok Sterzendorf 10680 247 Johann Laske Giesdorf 10680 106 80 248 Maria Sewina Wallendorf 106 80 106 80 249 Wilhelm Heide Paulsdorf 10680 197 SusannaMatzejka Groditz 198 Maria Schade Glaufche 10680 251 Johann Stellmach Dammer 10680 10680 252 Anton Dambowy Schmograu 106 80 196 Elisabeth Konrad Saabe 106 80250 60111100 60n0m0nn 60000 106 80 199 JgnatzKubis Herzberg 135 253 200 Georg Winkler Namslau 201 Johanna Mierswa Vankwitz 106 80 254 Rofina Menzel Dammer 106 80 255 6111011110 Libossek » 202 AntonPohl Reichthal 203 JohannKalis Sterzendorf 10680 256 6111011110 Dybek Bankwitz 106 80 106 80257 Karl Steinel Herzberg 106 80 204 301010Fiernig Eckersdorf 10680 258 Andreas Gawor 205 Magdalena Prokot Rateiski0. Vu- i chelsdorf Johanna VarwitzkyLorzendorf 106 80 » 106 259 JohannSoppel Schmograu 106 80 106 80 80 106 80 106 260 801Hedwig Zech Riemberg 106 80 106 80261 MariaKopka Wallendorf 106 80 206 6111011110 Brzenskot Noldau 207 Franziska Scholz Eis-Dorf106 80 2021301301111 Grarnbschütz Knetsch 80 106 208 Maria Purrmann Simmelwitz 106 80263 Johanna Mandry Wallendorf 209 MatthiasHoba Dammer 106 80264 Susanna Hoffmann Namslau 106 80 106 80 210 Andreas Kania Glausche 106 80 265 JohannaFlack Glausche 106 80 211 30101 Winskowsky Proschau 212 Maria Kubis Herzberg 106 80266 JohannGodek Erdmannsdorf 106 80 106 80267 WilhelmGräbner Vankwitz 106 80 213 60111100 Sperling bei Eisdorf 106 268 So.Johanna Budek Riemberg 106 80 214 Eduard Klunzky Sabinietz 1269 211011110 " Klein-SteinersMenzel Dammer 135 i1 dorf 106 80 215 Gottlieb Krol Gr.-Butschkau 1068011270 Franziska Gawlik Belmsdorf106 80 216 Johann Kandzia Sophienthal 1068011271 30101 R0110 Erdmannsdorf 10680 217 RosinaSobotta Groditz 218 Maria Wilde Wenciowitte 106 80I272 6111011110 Kupietz Sterzendorf 10680 j273 JohannaBürger Saabe 220 60111100 Kynast Bankwitz 221 Karl Sams Lippe 106 80.1275 Simon Melich Schadegur 106 80 10680 276 Helene Klonska Blawaziske 10680 219 Maria Peukert Hönigern 106801274 Karl Ptak Herzberg 106 80 106 80 106 80 222 Christian Trzewik Böhlitz 135 7127 Rosina Przybilla Michelsdo 10680 223 60111100 Zielonka ,, 10680 278 Henriette Cieslok Grambschütz 106 80 224Rademacher Johanna Bottek geb. 1279 Wasner Karl Namslau 135 Droschkau 10680 280 Rosina Jdziok Strehlitz I 106 80 225 Anna Bottek geb. 281 RofinaBieniok Giesdorf Wienczek ,, 106 801282 Johann Rosolek « 226 Paul Lüke Dammer 227 Helene Jesina Glausche 163 20283 JohannaMichler Groditz 10680 284 Johanna Sobotta ,, 106 10680 106 80 10680 80 228 Katharina Skupin Buchelsdorf 106 80285 6111011110 Herrmann Glausche 106 80 229 6111011110 Wieneierz Glausche106 80286 Agnes Karlofsky Michelsdorf 106 80 230 Rosina Wolny Strehlitz I 106 80| - 305 m. 318] Berlin, den 26. Juni 1891. Kleiststraße 14. Der Anschauung des Landrathsamts, daß diean denöffentlichen Wegen ausgeführten Arbeiten durchdie landwirthschastliche Berussgenossenschaftgedeckt als zuerachten seien, können wir nicht beipflichten und gestatten wir uns dieserhalb unter Hinweis auffolgende Ausführungen Wohldesselben Vermittelung in dieser Angelegenheit noch einmal in Anspruch zunehmen. Nach diesseitiger Ansicht nämlich haben die Gemeindebehördendortigen des Kreises sich über ihre aus demBauunsallversicherungsgesetz11. vom Juli 1887 hervorgehenden Verpflichtungen noch nichtin ausreichender Weise unterrichtet und nehmenwir daher zu den nachstehenden Bemerkungen ergebenst Veranlassung. Aus den Verhandlungen mitanderen Kreisen haben wir ersehen, daß die Gemeinde-Vorstände diemittelst Frohndenauf den öffentlichen Gemeindewegen, besonders wenn solche, wiees vielfach geschieht, unter dieeinzelnen Verpflichteten streckenweise behufs Unterhaltung und Reparatur ausgetheilt sind, geleisteten Arbeiten, weil dieselben hauptsächlich von Unternehmern größerer oder kleinerer landwirthschaftlicher Betriebe ausgeführtwerden, durch die landwirthschaftliche Berufs- genossenschastversichert mit halten. Dieser Anschauung widerspricht indessen der Beschluß des ReichsversicherungsamtsAmtliche Nachrichten desselben 1888 Z. 511 - wodurch die wegebaupflichtige Gemeinde als Unternehmerinund die zu den Wegebauarbeiten herangezogenen Gemeinde- mitglieder als deren Arbeiter erklärt werden.Durchsührbar würde eine Versicherung der Wegebau- arbeiten beider landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft dann nur fein, wenn ausschließlich Mitglieder dieserBerussgenossenschaftArbeiten die leistenwürden. Nun ist es aber in seltenen Fällen zutreffend, daßnur solche Gemeindemitglieder zu den Wegebauten herangezogen werden, da doch meistenteils alleGemeindeangehörige auch die nicht ansässigen und solche ansässigen, welche nicht Unternehmer landwirthschaftlicher Betriebe sind,zu Frohndiensten verpslichtet sind.Sollten in einzelnen Gemeinden indessen thatsächlich nur Unternehmerlandwirthschaftlicher Betriebe die Wegeunterhaltung leisten,so wäredoch dergleichmäßigen Behandlung wegen nndum anderenGemeinden nicht Anlaßzu Beschwerden zugeben, wünschenswerth, daß dieVersicherung der Wegearbeiter beider Versicherungsanstalt der diesseitigen Berussgenossenschaft geschähe. DasReichsversicherungsanit giebt dieser Anschauung besonders Ausdruck in seinemErwiderungsschreiben vom 16. Mai d. Js I. 7491, welches anläßlich einer Ansragedes Großherzoglich Mecklenburgischen Dominialamts Wismar erfolgt ist. Ferner ist die Gemeinde,auf welcher die Wegebaulast ruht, im Sinne des Gesetzes auch dann als Unternehmerin anzusehen und hat nicht nur den Akkordanten selbst, sondern auch dievon diesem beider übernommenen Arbeit beschäftigten Personen zuversichern, wenndie Unterhaltung der Gemeindewege und die Anfuhr und Zerkleinerung desWegebaumaterials anmindestfordernde Gemeindeangehörige vergeben wird Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsaints 1888 Z. 527. Auch derUmstand, daßdie Wegearbeiten ihrem Umfangeund derDauer nachnur gering sind, veranlaßtdie Gemeindebehörden von einerAufstellung und Einrichtung derRegiebaunachweisungen abzusehen.Die Wegebauten indessen als: Neubau undUnterhaltung der Gemeindewege, Brückenreparaturen, Reinigen von Abzugskanälen und Durchläfsen, Herftellung vonSteinschlag undBetrieb von Steinbrüchenzum Zwecke des Wegebaues, Beisuhr des Wegebaumaterials n.s. w. sind aber als stetig wiederkehrende anzusehen und Nachweisungen sind zur Vorlage zu bringen, wenn zu deren Ausführungmehr als 6 Arbeitsschichten thatsächlich verwendet worden sind,gleichviel obein Arbeiter mehr als 6 Arbeitstage auf den Wegen thätig waroder mehr als 6 Arbeiter jeeinen Tagdie Arbeiten leisteten.Voraussetzunghier ist überall,daß essich um ösfentliche Gemeindewege handelt, denn die Arbeiten auf den Feldund Flurwegen sind durch landwirthschaftliche Versicherungen gedeckt die da Unterhaltung derselben auf dem Grundbesitze lastet. Dies erhalb unterliegen auch die Arbeiten auf den öffentlichen Wegen, welche innerhalb eines Gutsbezirks ohne Uebertragung an andere Unternehmer von den eigenen Leuten des Gutes ausgeführtwerden, nichtder Versicherungspflicht bei der diesseitigen Genossenschast. Wenn dagegen dieWegebaulast auf der Gemeinderuht, so kann die Wegearbeit schon aus dem Grunde nicht durchdie landwirthschaftliche Berussgenossenschaft versichert mit sein, weil die Gemeinde in ihrer Gesammtheit einen landwirthschaftlichen Betrieb, welchem dieWegeunterhaltung alsNebenbetrieb sich anschließen könnte, überhaupt nicht besitzt. Damit nun die Gemeindevon der oft lästig empfundenen Einreichung von Nachweisungen befreit werden,können dieselben sehr zweckmäßig eine HOVersicherung Pausch in und Bogen S. 27 deranliegenden Broschüre, welche hier für 20 Pfennige »F« das Stück bezogen werden kann! abschließenbrauchen und dieselben zu diesem Zwecke den nur Durch'° Nssschnitt der Anwendung für dieletzten drei Jahre auf anliegenden Formulare, daß vonuns inder K« erforderlichen Anzahl unentgeltlich bezogen werden kann, anzugeben. , «« Versicherungscmstalt der TiefbarpBernfsgenofsenschaft Der Vorstand. Versicherungen gemäß § 29 des Gesetzes betreffend die Unfallälzersicheruug der bei Bauten beschäftigten Personen. Jn Paasch und Bogen! Im! Fürdieselben das nachgedruckte ist Formular Berlage imTiefbau-Berufsge der enen. ef 366 Die Versicherungen werden auf fortlaufende Dauerbei 4monatlicherKündigungsfrist ab- geschlossen. Die Festsetzung Versicherungssumme der Prämiealljährlich findet und Einreichun durch einer Nachweisung über die im letzoerflossenen Rechnungsjahre zur Aufwendung gelangten Arbeitslöhne und Tagesschichten statt. Für den erstmaligen Abschluß ist dieEinreichung einer Nachweisung der in den letzver- flossenen 3Jahren geleisteten Arbeitstage undLöhne erforderlich. Die Verpflichtung zur Aufstellung und Einreichung der nach§ 21 a und § 22 des B.-U.-V.-G. v. 11. 7. 87 vorgeschriebenen, monatlichen Regie-Baunachweisungen wird nachAbschluß einer Pauschalversicherung aufgehoben. Den Gemeindebehördenwird die letztere Versicherungsart als die zweck- mäßigste, weil einfachste, besonders empfohlen. Staat : Regierungsbezirk : Kreis: Gemeinde: Post: An tr ag - auf Versicherung der Wege-2c. Bauarbeiten in Gemäßheitdes § 29 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der beiBauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887 Reichs-Gesetzblatt Seite 287!für d--------Jahr-»-18 ........ .. Nachweisung derArbeitstage, Arbeitslöhne und Gehälter. Kalendev » Gegenstand Fahr A _Seh! . Betrag de! M!de: Arbeitg- der Banne-but. versgssjten löhvk und V . ..-.-Gehalter. rbeitstage. Mark. I. 2. 3. 4. e me rfu n ge n. 5. den ten . 189..-Der Gemeinde-Vorstand. Namslau, den 3. August 1891. Vorstehendes, vom Vorstande derVersicherungsanstalt der Tiefbau-Berufsgenossenfchaft in Berlin W. Kleiststraße14 mir zugegangenes Schreiben, nebst einer Erläuterung gemäß §29 des Bauunfallversicherungsgesetzes und einesSchemas bringe ich hiermitfür die ländlichen Gemeinden und Gutsbezirkemit dem Bemerken zuröffentlichen Kenntniß und Nachachtungdaß etwaigeAnträge u. s. w. direckt demVorstande derTiefbauberufsgenossenschaft Berlin in einzureichen sind. No« 319l Namslau, den 4. August 1891. Unter Bezugnahmeauf meine Kreisblatt-Bekanntmachung vom 17. Juli er. S. 343, die diesjährigen Schulferien betreffend, bestimme ich hierdurchim Einverständnis;mit dem Königlichen Kreisschulinspeetor als Schluß der Sommerferien den9. August er. Die Wiederaufnahme des Schulunterrichts hat also Montag den 10. August er. zu erfolgen. Die diesjährigenHerbstferien werden mit Genehmigungder KöniglichenRegierung auf3 Wochen festgesetzt werden undergeht dieserhalb s. Zt. besondere Verfügung. No« 3201 Namslau, deu 1. August 1891. Am 31. Juli d. Js. ist in Eckersdorf ein Hundgetödtet worden, welcher nach dem Sektionsbefunde der Tollwuth dringend uerdächtig war. Jch ordnedaher auf Grund des Rcichsgesetzes vom 23 Juni 1880, der Jnstruction des Bundesraths vom27. Februar 1881 unb des Gesetzes vom 12. März 1891 an: Jn den Ortschaften Eckersdord Hönigerm Nassadeh Schwirz Damm-er sind vomheutigen Tage bis zum l. ålioveniber 1891alle Hundean die Kette zu legen odereinzusperrein DerFestlegung gleichzuachten ist das Führen der mit einein sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leim, jedochdürfen dieHunde ohnepolizeiliche Erlaubniß aus demgefährdeteti Bezirke, welcher aus den obengenannten Qrtschaften gebildet wird,nicht ausgeführtwerden. Wer von den Bestimmungen des § 20 derJnstruction desBundesrathes vom27. Februar 1881 bezüglichdes Gebrauchs der Zieh- und Hirtenhunde Gebrauch machen will, hat sich dieserhalb an den zuständigen Herrn-Amtsvorsteher zu wenden. Hunde, welche frei umherlanfendgetroffen werden, können sofortgetödtet werden. - 367 As« 321l Adams-lau, den 31. Juli 1891. Durch Erlaßdes Herrn Ministers fürLandwirthschaft, Domainen und Forsten istder Regierungsassessor von Doemming in Breslau an Stelle des Grafen Deym zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts der schlesifchen landwirthschaftlichen Bernfsgenossenschaft ernannt worden, was »ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe. NO« 3221 i Namslau, den 4. August 1891. Des KönigsMajestät haben mittels Allerhöchster Ordre vom 24. d. Mts. dem AntisklavereiLotterie-Comite zuCöln zu gestatten geruht, im Jahre 1891 eine Lotterie behufsGewinnung der Mittel zurAusrottung Sklaven-Jagden der des undSklaven-Handels nach Maßgabe des eingereichten Lotterieplanes zuveranstalten unddie Looseim gesammtenStaatsgebiete zu vertreiben. »Es 323l Sterzendorf, den 4. August 1891. Der Bauergutsbesitzer Johann Klunska in Sterzendorf ist derart dem Trunkeergehen, daß demselben der Besuchvon Schankstätten untersagt werden muß. « e Der Amtsvorftehen J. V. Wild e. Namslau, den 4.August 1891. Jndem ich vorstehende Bekanntmachung veröffentliche, ersuche ich die Polizeibehörden des Kreises, die Bestimmungen der KreisblatvVerfügung vom 5. Dezember 1881 Kreisblatt Seite457 4auch bezüglich des p. Klunska unnachsichtlich anzuwenden. NO« 3241 Namslau,3.den August 1891. V e r e i d et: der Gastwirth Carl Karsunky zu Glauscheals Schulvorstehey der Stellenbesitzer Christian Baudisals Gemeinde-Cxecutor für dieGemeinde Ftaulwitz. z Der Königliche Landrath und Vorfitzende des Kreis-Ausschusses. Willert B. Bekanntmachungenanderer Behörden. Steckbri-efs-Erledigung. Der hinter dem früherenBureauvorsteher CarlSteller aus Neumittelwalde am19. Mai 1891 diesseits erlassene Steckbrief isterledigt. Oele» den 30. Juli 1891. Der Erste Staatsanwalt. Steckbriess-Erneuerung. Der hinter dem Malergehilfen Hermann Kozik aus Konstadtunter dem 23. März 1891 in Nr. .12 desNamslauer Kreisblattes pro 1891erlassene Steckbrief wird hiermiterneuert J.203/91!. Kreuzburg O.JS. den 30. Juli 1891. Der Königliche Staatsanwalt. Bekanntmachung Der am 12. Juli von Hamburgabgegangene Dampfer ,,Neko« derdeutschen Dampfschifffahrts-Gefellschaft ,,Kosmos« ist auf der Reisenach Süd-Amerika am 21. Juli Abends in der Nähe von Brest bei der Jnsel Quessant gesunken. WährendPassagiere und Mannschaft gerettet worden sind, hat eine Bergungder an Bord gewesenen Post sichnicht ermöglichen lassen; diebetreffenden Briessenduiigen sind daher als verloren zubetrachten. - Berlin, W. 31. Juli 1891. Reichs-Postamt, Erweiterung des I. Abtheilung »Sachfe. WeikhenstelleispWohnhauses auf Vahnhof Namslaw Jm Wege der öffentlichenAusschreibung sollen vergeben werden: a» die Erd-«. Maurer-,Zimmer» Tischler-,Schlosser2c. Arbeitenveranschlagt auf 8080 Mark, b, 96 Tausend Ziegelsteine, wovon 5,5Tausend Hohlziegelm die Ausschreibiiiigsutiterlagen nebst Zeichnungen sind zu a. für 4,00 Mark, zu b. für 50 Pfg. von unserer Kanzleh hier lEtnpfarigsgebäiide OderthorbahnhofJ nicht postfrei zubeziehen, auch im technischen Biireaiihier und bei derBahnmeisterei in Namslau einzusehen. Mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis Aiittwoch den 5. August d. J. zu a Vormittag 11Uhr zub Mittags 12 Uhr an uns einzureichem Breslau, im Juli 1891. Königl Gisenbaltnssiläetriebsslmt. -!J3reskau-Tarnowitz.! 368 - Nichtamtlikher Theil. Rom-Blau, den 3. August 1891. Zur Errichtung von Bnllenstationen werden 11I4 etwaZahl [tut IIIIIUL im! gtnlllht Punkt! der rothen schlesischen LandvielyRaee g esn eh t. Osferten mitGewichts und Preisangabe werden erbeten. Der Landrath. Wink-i. O Oel! habe mich in Namslau niedergelassen und wohne im Haufe des Herrn Fleiskhermeister Walter, Ring No. 18. Spreehftundem Vormittag 8-10, Nachmittag 24 Uhr. Dr. Steinhardt, pract. Arzt, Am 3. August Abends 1174Uhr Wundarzt nnd iH; Mein Gebnrtshelfen grosses Lager entschliefunser sanft liebes Töchterchen·" a« er gut gepegter : Elisabeth im Alter von 11 Wochen, was VVeine wir hier- empfehle ich hiermit mit Freunden und Bekannten anzeigen. Moselwein F1 «75 7 1«O0 7 120 «7 150 « 7 2«00 7 3- 00 · 1d 5. A t 1891. .. Nams au Fjjos xgssnd Frau Rheinwein F1. 1.00, 1.25, 2.00, 1.50, 2.25, g« 2.50, 3.00undhöher. » Beerdigung Donnerstag Nachmittag 4 Uhr. Rothwein Pl. 1.25, 1.50, 1.75 2.00, 2.50 3.00 und höher. Hur bevorstehenden JagdPortwein, WFKIIJHIkeins-Lenz« empfehle mein Sherry,Madeira, Jagdgeräthfchaftetsp 3513311433053: aääilzösischen Sect u. Waffenloger geneigter Beachtung. Reparatnren werden habe]eingei-iehtete schnell, correct und billigst besorgt. Paul Müller, Zltclentjsolre Æeinstnb Ri Ug einer geneigten Beachtung. Unübertrefflich v Zurawskl 1; Rothlauf gegen » Weges! 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