Check-in. | Das Magazin für Hotel Distribution

Gültig ab Januar 2016 | Änderungen vorbehalten
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DAS MAGAZIN FÜR HOTEL DISTRIBUTION
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Ausgabe 04/2015
Ausgabe
06/2015
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Check-in.
Check-in.
DAS MAGAZIN FÜR
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Ausgabe 01/2015
HOTEL DISTRIBUTI
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DAS MAGAZIN FÜR HOTEL DISTRIBUTION
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HOTEL
Be special!
Sharing Economy: Herausforderung für die Hotellerie.
Individualität zä
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Raus dam
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Standards im Wand
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Trends in der Reiseind
ustrie.
Was sich Gäste heute
Mit Technik verbl
üffen.
wünschen.
Mitarbeitermotiv
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Lob verleiht Flüge
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Forschungsprojek
Mediadaten.
Print und Online.
Mehr Reichweite.
Erfolgskonzepte: Meininger Hotels.
Hotelsoftware.
HRS und Metasearcher.
Hybride Herberge.
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Wer gibt Rabatte?
Von der
Management mit System.
Alleinste
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Erfolgrei
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Der Kump lkonzepte.
elverein.
PHILOSOPHIE.
Konzept.
TITELSTORY.
KOOPERATIONEN
Alles nur
Marionetten?
Individualhotellerie vs. Kooperationen =
Souveränität vs. Standards?
TEXT: ANKE PEDERSEN
Wie groß ist die Attraktivität eines 30-Zimmer-Hauses,
das mit »Sauberkeit und guter Lage« wirbt? Erfolgreiche
Hoteliers plädieren für eine klare, unverwechselbare Positionierung – am besten unter dem Dach einer Kooperation.
Das Gros der Privathotellerie verbindet diese Vorstellung
jedoch mit dem Verlust seiner Unabhängigkeit. Zu Recht?
F
ür Andreas Bieschke hat sich
das Thema No-Name-Hotels
erledigt. Immer mal wieder
hat der weltweit tätige Unternehmensberater es versucht; hat
insbesondere in ländlichen Regionen
kleinere Privathotels gebucht wegen
ihrer Nähe zum Kunden. Vorbei! »Als
Gast habe ich den Mut verloren, weil
ich schon so oft auf die Nase gefallen bin«, sagt der vielreisende Consultant. »Mal musste ich mir meinen
Zimmerschlüssel aus irgendwelchen
Blumenkästen fischen, mal gab’s keinen WLAN-Zugang und so weiter. In
einem Markenhotel bekomme ich wenigstens verlässliche Mindeststandards.«
Mit dieser Einschätzung steht er
nicht allein. Laut aktuellem Branchenreport »Hotelmarkt Deutschland 2015« ist das Wachstum der
Markenhotellerie hierzulande »von
ungebremster Dynamik«. Zählte der
Verband IHA vor 20 Jahren gerade
mal 41 Hotelgesellschaften und
-gruppen, ist ihre Zahl mit heute 179
um mehr als das Vierfache gestiegen.
Zwar erreicht die sogenannte Markenhotellerie – bezogen auf die Anzahl der Betriebe – nur einen Marktanteil von 11,9 Prozent. »Aufgrund
ihrer überdurchschnittlichen Umsätze je verfügbarem Zimmer« schätzt
der IHA ihren Anteil am Gesamtumsatz aber auf mehr als 50 Prozent.
Einfacher Grund: »Die Marke liefert
dem Reisenden die Gewähr für das
Vorfinden eines einheitlichen, ihm im
Vorhinein bekannten Qualitätsstandards an einem fremden Ort. Der jeweilige Markenname reduziert (also)
latente Unsicherheitsgrade bei der
Hotelsuche.« Und das gilt nicht nur
für Marken wie Accor oder Marriott,
Kooperationen wie Best Western
oder die Ringhotels, sondern auch
für die Mitglieder der 50plus Hotels
Deutschland (81), der Veggi Hotels
(123) oder der proAllgäu GmbH &
Co. KG (79).
Schlechte Nachrichten für Einzelkämpfer? Gerade bei zunehmend
reiseerfahrenen, gut informierten
und entsprechend anspruchsvollen
Geschäftsreisenden droht das Vertrauen in die Qualität der Nicht-Markenhotellerie weiter zu schrumpfen.
Nichtssagende Werbeslogans wie
»Willkommen bei Freunden«, »klein,
aber fein« oder »Tradition trifft Moderne« sind sicherlich nicht förderlich, weil sie austauschbar sind wie
das Hotel vermutlich selbst. Insge-
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TITELSTORY.
HOTELSTUDIE
1
Die Top 3 der aktuellen
Herausforderungen.
Darüber hinaus fördert »Check-in« den Dialog zwischen der
HRS GROUP und ihren Partnern: Hoteliers und externe Experten
kommen ebenso zu Wort wie Ansprechpartner aus den Reihen
der HRS GROUP. Damit garantiert »Check-in« seinen Anspruch
als journalistisches Leitmedium.
Für Hotels und Hoteliers.
Preisbewusstsein
und Preisleistung
Individualisierung
und Personalisierung
Top 5 der bedeutsamsten
Veränderungen in der Zukunft.
Einschätzung der Situation im Jahr 2020.
Steigende Rohstoff- und Energiekosten
Fachkräftemangel
Steigende Vertriebskosten
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Technologisierung,
Vernetzung und Community
Verbrauch lässt sich steuern
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Dass sich Energie und damit bares Geld
bereits mit minimalen Veränderungen
von Arbeitsabläufen oder einfachen
technischen Maßnahmen sparen lassen,
vermittelt die Dehoga Energiekampagne Gastgewerbe. Einen Schritt weiter
gehen Häuser wie das Derag Livinghotel Am Viktualienmarkt (vormals Campo dei Fiori) in München, das sich mit
seiner Niedrigenergie-Klimatechnik als
ein Leuchtturm in Sachen Energieeffizienz positioniert: Beim Verbrauch liegt
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das Haus nach seinem Umbau »weit
unter den derzeit energieeffizientesten Hotels Deutschlands«, so die Eigenwerbung.
Auch im traditionsreichen 4-SterneHotel Weißer Hirsch in Wernigerode
sind Energiekosten kein großes Thema
mehr. Seit dreieinhalb Jahren ist dort
ein Blockheizkraftwerk im Einsatz, wie
Christian Wieland, der gemeinsam mit
seinem Vater Jörg das Haus führt, ganz
gelassen erzählt. »Wir steuern immer
wieder mal gegen«, fährt der Junior-
chef fort und zählt weitere Beispiele
auf: energiesparende LED-Beleuchtung,
Induktionsherde.
Während in Wernigerode die Hausaufgaben in Bezug auf den Energieverbrauch also erst einmal erledigt
sind, stehen sie in vielen Betrieben
noch auf der To-do-Liste. Wie etwa
im Hotel The Flag Zürich. Gut ein
Jahr nach der Eröffnung – der Betrieb läuft, die Einnahmen fließen –
will General Manager Mounir Brown
nun Aufgaben aus der zweiten Reihe
in Angriff nehmen. Dazu zählen Sparpotenziale, die auch in seinem Haus vor
allem bei den Heizkosten schlummern.
Unattraktiver Arbeitsplatz?
Ein weiteres Topthema in der Branche
ist der Fachkräftemangel. Dem Dehoga
zufolge steigt die Zahl der Beschäftigten in der Branche seit zehn Jahren
kontinuierlich an. Fachkräfte, aber auch
Azubis werden zum Teil händeringend
gesucht. Ein Umstand, der wohl auch
dem schlechten Image der Branche
4
5
Demografischer
Wandel
geschuldet ist. Marco Nussbaum, CoFounder und CEO der Marke Prizeotel
mit Standorten in Bremen und Hamburg, wurmt das: »In vielen Häusern
werden die jungen Leute während der
Ausbildung als billige Arbeitskräfte verheizt oder einfach schlecht behandelt.«
Dabei hat er vor allem cholerische Führungskräfte und Personalessen in ungemütlichen Kellerräumen vor Augen.
Schichtdienste und Wochenendarbeit
frustrierten zusätzlich. »Wir brauchen
aber Leute, die motiviert, freundlich
Gestaltung, Ästethik
und Design
und super am Gast sind«, betont Nussbaum. Seine Lösung: Für seine Prizeotels
rekrutiert er zunehmend auch branchenfremde Mitarbeiter mit den gewünschten Soft Skills, branchenspezifisches Know-how lernen sie dann in
seinen Betrieben. Ein Modell für die
Zukunft?
Handfeste Versprechen
und Imagepflege
Auf jeden Fall ist Mitarbeiterbindung
und -entwicklung das Topthema bei
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KONZEPT: KIRSTEN SEMMLER | VEKTORDATEN: LYEYEE & ALINA KU-KU & RATCH | SHUTTERSTOCK.COM
Die HRS GROUP richtet sich mit dem Fachmagazin »Check-in«
an ihre Hotelpartner in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Mit seinen praxisnahen Inhalten dient das Magazin als wichtige
Informationsquelle für Hoteliers, um diese bei den Herausfor­
derungen des Vertriebs in einem sich wandelnden Markt zu
unterstützen. Als Innovationsführer greift »Check-in« aktuelle
Themen aus der Hotellerie auf und informiert zudem exklusiv
über neue Vertriebsmöglichkeiten auf dem Markt des OnlineBookings. Schnell umsetzbare Best-Practice-Tipps, Ratgeber,
Porträts und besondere Hotelkonzepte runden das Themen­
spektrum des journalistischen Magazins ab.
ZIELGRUPPE.
Hotellerie.
»Check-in« richtet sich primär an die Hotellerie in der DACH-­
Region. Ergänzend erhalten Verbände und andere wichtige
Multi­plikatoren das kosten­lose Magazin. Inhaltlich fokussiert
sich »Check-in« auf die Individual- und Stadt-Hotellerie,
berücksichtigt aber auch die besonderen Bedürfnisse der
Ferienhotellerie.
Das Magazin hat eine Auflage von knapp 30.000 Exemplaren
und erreicht damit eine Reichweite von ca. 100.000 Lesern
(ca. 2,9 Leser pro Exemplar). Laut HRS GROUP Leserbefragung
bewerten neun von zehn Empfängern das Magazin mit »gut
bis sehr gut«.
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Funktion des Lesers im Hotel
Geschäftsführung/Management
Sales/Marketing/E-Commerce
Verwaltung
65 %
15 %
9%
TERMINE.
Daten.
Ausgaben 2016
#1 Januar
#3 Mai
#4 Juli
#5 September
#6 November
Anzeigenschluss
14. Dezember 2015
1. Februar 2016
#2 März
11. April 2016
13. Juni 2016
15. August 2016
10. Oktober 2016
Veröffent­lichung
18. Januar 2016
07. März 2016
17. Mai 2016
18. Juli 2016
19. September 2016
14. November 2016
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pelseitige Anzeigen bitte als Einzelseiten-PDF anlegen.
Bundzugabe und Beschnitt (3 mm) beachten. Offene Da­
ten auf Anfrage. Auflösung bei Bildern min. 240 dpi.
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Technische Fragen
Für technische Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
publish! Medienkonzepte GmbH, Hannover
Tel +49 511 260927-50 · [email protected]
BEDINGUNGEN.
AGB für die Buchung von Werbemedien.
Preise gültig ab Januar 2016 · Änderungen vorbehalten
1. Zuständigkeit/Vertragspartner
Die Hotel Reservation Service
Robert Ragge GmbH – nachfol­
gend HRS genannt – stellt je nach
Verfügbarkeit verschiedene Printund Online-Werbeformate zur Ver­
fügung. Der Werbekunde hat die
Möglichkeit, je nach Verfügbarkeit
Werbemöglichkeiten zu den Bedin­
gungen dieser AGB zu buchen.
2. Vertragsabschluss
Angebote von HRS sind in je­
dem Fall freibleibend. Der Vertrag
kommt durch die schriftliche Bestä­
tigung durch HRS zustande. Münd­
liche, fernmündliche und elektro­
nische Aufträge gelten in der von
HRS schriftlich bestätigten Fassung
als vereinbart, soweit der Werbe­
kunde nicht unverzüglich, spätes­
tens aber innerhalb von drei Werk­
tagen widerspricht. Für sämtliche
8
Aufträge gelten ausschließlich diese
AGB. Die Einbeziehung allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Werbe­
kunden wird hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen; dies gilt auch für
eine stillschweigende Einbeziehung.
3. Rücktritt
Mit der Bestätigung gemäß Nr. 2
dieser AGB wird der Werbeauftrag
angenommen. Ein Rücktritt oder
Widerruf seitens des Werbekunden
ist ausgeschlossen. Der Werbekun­
de ist somit zur Abnahme und Ver­
gütung der gebuchten Werbemög­
lichkeiten verpflichtet.
4. Preisänderungen
Änderungen in der Preisliste sind
jederzeit möglich. Für vereinbar­
te und bestätigte Werbeaufträ­
ge gelten die vereinbarten Preise.
Spätere Preisänderungen sind nur
wirksam, wenn sie von HRS min­
destens einen Monat vor Durch­
führung angekündigt werden. Im
Falle einer solchen späteren Prei­
serhöhung hat der Werbekun­
de das Recht, die bereits erteil­
ten Werbeaufträge mit Wirkung
für die Zukunft zu kündigen. Die­
se Kündigung kann nur innerhalb
von zehn Werktagen nach Erhalt
der Mitteilung über die Preiserhö­
hung schriftlich ausgeübt werden.
Im Falle einer solchen Kündigung
werden bereits erteilte Werbeauf­
träge mit Wirkung zur angekündig­
ten Preiserhöhung gegenstands­
los. HRS kann die Kündigung durch
einfache Erklärung in Textform,
dass von der Preiserhöhung für
die bereits erteilten Werbeaufträ­
ge abgesehen wird, abwenden. In
diesem Fall bleibt es bei den ver­
einbarten Preisen.
5. Verantwortlichkeit
Die Verantwortung für Inhalt und
Form der Werbung trägt allein der
Werbekunde. HRS hat das Recht,
Werbung zurückzuweisen, sofern
der Inhalt gegen Gesetze, behörd­
liche Anordnungen oder die guten
Sitten verstößt. Aufträge von Wer­
beagenturen und Werbungsmittlern
werden nur für konkret benann­
te Auftraggeber unter Angabe der
Produktgruppe angenommen. Dies
gilt auch für Aufträge, die direkt
vom Werbekunden erteilt werden.
Es werden keine Mittlerprovisio­
nen gezahlt. Der Werbekunde ga­
rantiert, dass die von HRS zur Ver­
fügung gestellten Werbemittel nicht
gegen Gesetze oder Rechte Dritter
verstoßen, und stellt HRS auf ers­
tes Anfordern von allen Ansprü­
chen Dritter AGB für die Buchung
von Werbemedien AGB und damit
BEDINGUNGEN.
im Zusammenhang stehenden Kos­
ten einschließlich der Kosten der
Rechtsverfolgung frei.
6. Zahlungsbedingungen
Es gilt der in der Auftragsbestä­
tigung genannte Preis. Alle Prei­
se verstehen sich zuzüglich der
jeweils gültigen gesetzlichen Mehr­
wertsteuer. Der jeweilige Rech­
nungsbetrag ist 14 Tage nach Er­
halt der Rechnung ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Bei Verzug wird für
jede Mahnung ein pauschaler Kos­
tenbetrag von € 20 erhoben. Wei­
tergehende Ansprüche von HRS
gegen den Werbekunden, insbe­
sondere auf Verzugszinsen in je­
weils gesetzlicher Höhe – derzeit
8 % über dem Basiszinssatz – blei­
ben unberührt.
7. Leistung und Haftung von HRS
Die vertragliche Leistung von HRS
besteht darin, die vom Werbekun­
den zur Verfügung gestellten Wer­
bemittel auf den gebuchten Seiten
entsprechend der Auftragsbestä­
tigung einzubinden. Die vertrag­
liche Leistung ist erbracht, wenn
HRS solche Maßnahmen zur Dar­
9
stellung der Werbemittel ergriffen
hat, wie HRS sie auch für die Dar­
stellung eigener Inhalte ergreift.
Die Erfüllung der vertraglichen
Leistung hängt damit insbesonde­
re nicht davon ab, dass die Werbe­
mittel tatsächlich online sichtbar
sind (etwa bei technischen Fehlern,
Leitungsstörungen, Serverproble­
men oder Wartungsarbeiten). Eine
bestimmte Verfügbarkeit oder Dar­
stellungszeit und -art ist nicht ge­
schuldet. HRS ist berechtigt, die
Darstellung der Werbung bei Ände­
rung des Layouts seiner Internet­
seiten in angemessenem Umfang
zu ändern. Sind die Änderungen
für den Werbekunden unzumutbar,
werden die Parteien zunächst eine
einvernehmliche Regelung verhan­
deln. Scheitert diese, sind beide
Parteien zur Beendigung des jewei­
ligen Werbeauftrages im Wege der
Sonderkündigung berechtigt. HRS
haftet nur bei vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Pflichtverletzung
und unabhängig vom Grad des Ver­
schuldens bei schuldhafter Verlet­
zung wesentlicher Vertragspflich­
ten („Kardinalspflichten“). In jedem
Fall ist die Haftung der Höhe nach
auf den vorhersehbaren Schaden
maximal bis zur Höhe des für den
jeweiligen Auftrag gezahlten Ent­
geltes beschränkt. Die Nichtaus­
führung, Unterbrechung oder
vorzeitige Beendigung einer Wer­
bemaßnahme aufgrund behördli­
cher oder gerichtlicher Anordnun­
gen oder aufgrund höherer Gewalt
befreit HRS von der Leistungsver­
pflichtung unter Fortgeltung des
Anspruchs auf die vereinbarte Ver­
gütung.
8. Laufzeit
Je nach Art der Werbemaßnah­
me gilt eine unterschiedlich lan­
ge Laufzeit gemäß jeweils gültiger
Preisliste. Verbindlich ist die in der
jeweiligen Auftragsbestätigung ge­
nannte Laufzeit. Der jeweilige Auf­
trag endet, ohne dass es einer ge­
sonderten Kündigung bedarf, nach
Ablauf der jeweils individuell ver­
einbarten Laufzeit. Das Recht zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt davon unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zum
jeweiligen Auftrag bedürfen zu ih­
rer Wirksamkeit der Textform. Soll­
ten einzelne Bestimmungen un­
wirksam sein oder werden, wird
dadurch die Wirksamkeit der übri­
gen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien werden die unwirksa­
me Bestimmung durch eine solche
ersetzen, die dem Sinn und Zweck
der ursprünglichen Bestimmung
entspricht. Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusam­
menhang mit dem jeweiligen Auf­
trag ist ausschließlich Köln, soweit
der Werbekunde Kaufmann ist.
© HRS – Hotel Reservation Service
Robert Ragge GmbH
Kontakt.
HRS - Hotel Reservation Service
Robert Ragge GmbH
Tel.: + 49 221 2077 2046
[email protected]
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