bayernsport - VMM Wirtschaftsverlag

Rubrik
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13.10.2015
Das Magazin des Bayerischen Landes-Sportverbandes
Das Magazin des
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Verlagsangaben
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Verlag
Redaktion
Verlag
vmm wirtschaftsverlag gmbh & co. kg
Hausanschrift
Kleine Grottenau 1
86150 Augsburg
www.vmm-wirtschaftsverlag.de
Telefon0821/4405-0
Telefax0821/4405-429
Geschäftsführer Andres Santiago, Renate Dempfle
Mediaberatung
Sandra Goschenhofer · Tel. 0821/4405-424
E-Mail: [email protected]
BankverbindungVR-Bank Handels- und Gewerbebank eG
BLZ: 720 621 52 Kontonummer: 2 535 033
Swiftbic: GENODEF1MTG
Iban: DE05 7206 2152 0002 5350 33
BLSV (Anschrift siehe links unten)
Thomas Kern (verantwortlich)
Geschäftsführer
Tel.: 089/15702-666
E-Mail: [email protected]
Werner Schudeleit
Tel.: 089/15702-632
E-Mail: [email protected]
Stefan Erben
Tel.: 089/15702-631
E-Mail: [email protected]
Herausgeber
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93 · 80992 München
Tel.: 089/15702-0 · Fax: 089/15702-444
www.blsv.de
BFV (Brienner Str. 50, 80333 München)
Thomas Müther
Tel.: 089/542770-72
E-Mail: [email protected]
Philipp Schmatloch
Tel.: 089/542770-40
E-Mail: [email protected]
Zielgruppe/Positionierung
Hauptzielgruppe (Leser)
Die Hauptzielgruppe des bayernsport sind die Vorstände, Funktionäre und Präsidiumsmitglieder eines im Bayerischen LandesSportverband gemeldeten Sportvereins.
Die Hauptzielgruppe ist in einem hohen Anteil im öffentlichen Dienst beschäftigt oder selbstständig, freizeitorientiert, seriös,
markentreu, sehr sportinteressiert und engagiert sich überdurchschnittlich im Vereinssport. Es sind immer Vereinsentscheider mit
einem aufgeschlossenen, aktiven und sportlichen Lebensstil, meist in einer Familie wohnhaft in Ballungsräumen, aber auch in
ländlich geprägten Gebieten Bayerns. Menschen eben, die sich im Einsatz für Andere engagieren.
Ergänzungszielgruppe (Leser)
Auflage: 23.000 Exemplare
Vertrieb: Abonnement
Erscheinungsweise: wöchentlich dienstags
Dazu zählen die Leser auf Ebene der Übungsleiter (91.000 im BLSV organisierte) und der aktiv Sporttreibenden in den Vereinen.
Gerade im Juniorenbereich werden die Übungsleiter zu Multiplikatoren und Vorbildern für die acht- bis achtzehnjährigen Aktiven.
Heftformat: 210 mm Breite x 297 mm Höhe
Positionierung für Leser
Satzspiegel: 183 mm Breite x 262 mm Höhe
Der bayernsport ist das einzige in Bayern erscheinende Medium, das alle für die erfolgreiche Vereinsführung und Präsidiumsarbeit
relevanten Informationen wöchentlich liefert. Die Alleinstellung im Wettbewerb zeichnet den bayernsport durch den amtlichen
Teil, den sportlichen Ergebnissen, aktuellen Terminankündigungen und sämtliche Nachrichten aus allen Sportfachverbänden des
Bayerischen Landes-Sportverbandes aus. So wird der bayernsport zu einer unentbehrlichen, intensiv genutzten Informationsquelle für die
Zielgruppe. Außerdem kennzeichnet den bayernsport die Nähe zum Sporttreibenden im gesamten Freistaat und der lokalen Kompetenz,
sportartbezogen wie sportartübergreifend aus. Die Mehrfachnutzung der verkauften Exemplare ist überdurchschnittlich hoch.
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27.10.2015
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Rund um den Sportverein
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ISSN: 0171-95
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Der bayernsport liefert eine landesweite Werbeplattform mit einer großen, konsumfreudigen Zielgruppe, hoher Kontaktqualität
und geringen Streuverlusten mit hoher Affinität zu sport- und sportübergreifenden Branchen. Das attraktive Werbeumfeld liefert vielfältige interessante Werbemöglichkeiten mit zahlreichen Belegungseinheiten und eine effektive Ansprachemöglichkeit
der Zielgruppe. Vom Wettbewerb unerreicht sind die niedrigen TKP’s und die Verbreitung in allen 12.000 Sportvereinen
mit 4,4 Mio. Mitgliedern in Bayern (Stand 12.11.2015).
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Höchstformat:
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Preis: je 25g/Ex EUR 130,– per Tsd., je weitere 10g/Ex EUR 13,– per Tsd.
(zzgl. Postgebühren)
Teilbelegung:
ab 4.000 Exemplare
Preis: EUR 145,– per Tsd. (zzgl. Postgebühren); je weitere 10g/Ex EUR 14,– per Tsd.
(zzgl. Postgebühren)
Muster:
vierfach bei Auftragserteilung
Anlieferung: ADV, Aindlinger Str. 17-19, 86167 Augsburg, Tel. 0821 7904-0, Kennwort: bayernsport
Beihefter
Fertig anzuliefernde Drucksachen, die fest mit der Zeitschrift verbunden werden.
Auflage:
23.000 Exemplare, keine Teilauflage möglich
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4 Seiten EUR 150,– per Tsd.
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(Preise inkl. Postgebühren und Verarbeitung) Aufgeklebte Postkarte auf Anfrage.
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Ein „Anzeigenauftrag “im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum
Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres
seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen gegen gesonderte Vergütung
abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,
die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung enfällt, wenn
die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird
keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit
des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat und der Verlag die
gewünschte Platzierung schriftlich zugesichert hat. Bei rubrizierten Anzeigen
gewährleistet der Verlag den Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies
der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige “deutlich
kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie
einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder
behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck
eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen
enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem
Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat mangelhaftem Abdruck der Anzeige Anspruch auf
Schaltung einer Ersatzanzeige, sofern dies für den Verlag nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte
angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei oder wird die Schaltung der Ersatzanzeige zu Recht vom Verlag wegen
Unzumutbarkeit i.S. d. § 275 Abs. 2 abgelehnt, so hat der Auftraggeber ein
Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Auftrag. Auf Schadensersatz
Verlagsangaben
Zielgruppe/Positionierung
kann der Verlag nur in Anspruch genommen werden, wenn die Schäden auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verlages beruhen oder der Schaden aus einer schuldhaft nicht eingehaltenen schriftlichen
eigenschaftszusicherung resultiert. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verlag
nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), wobei
in einem solchen Fall die Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren Schaden und
auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt beschränkt
ist. Darüber hinaus haftet der Verlag für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der von ihm bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Die Auftragssumme ist mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig, sofern nicht
im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen
sowie die Einziehungskosten berechnet. Zahlungsverzug tritt mit Mahnung,
jedoch spätestens 30 Tagen nach Rechnungszugang ein. Der Verlag kann bei
Zahlungsverzug die weitere Ausführung laufender oder weiterer Aufträge bis zur
Bezahlung der offenen Zahlungsansprüche zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während
der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.
Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte,
Belegseiten odervollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der
Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen
sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu
tragen.
16. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
an. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem
normalen Postweg weitergeleitet.Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden
vier Wochen aufbewahrt.Zuschriften,die in dieser Frist nicht abgeholt sind,
werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht
eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten
Interesse des Auftraggebers zu öffnen.Briefe, die das zulässige Format DIN A4
überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind
von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.
Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für
den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden
Gebühren/Kosten übernimmt.
Preise · Formate
Sonderinsertionen
17. Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf
des Auftrages.
18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtstand für alle Ansprüche aus
dem Vertragsverhältnis ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht,
der Sitz des Verlages.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages für Werbeagenturen
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung
darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages
gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische
Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung
durch den Verlag rechtsverbindlich.
c) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für
laufende Aufträge – sofern keine anderslautende, schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde – mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft.
d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern
werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende
bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegen den Verlag.
e) Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von
mindestens 50 % erforderlich.
f) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und
Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen
Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn
er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht
verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte
Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch
dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
g) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B.
Arbeitskämpfe, Beschlagnahme u.dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle
Bezahlung der veröffent-lichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit mindestens 80 % der durchschnittlich verkauften Auflage lt. IVW des vorangegangenen
Kalenderjahres ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlags­auslieferungen
wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die durchschnittlich verkaufte IVW-Auflage des Vorjahres zur tatsächlich ausgelieferten
Auflage steht. Bei Auflagenminderungen aus Gründen von Satz 1 bleiben
eventuelle Auflagengarantien des Verlages unberücksichtigt.
h) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach
Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Die Übersendung von mehr als 2
Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der
Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können
Auswirkungen auf Plazierung und Druckqualität verursachen und schließen
spätere Reklamationen aus. Der Verlag behält sich die Berechnung entstehender
Mehrkosten vor.
i) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten
Korrekturen sind Ansprüche gegen den Verlag wegen unrichtiger Wiedergabe
ausgeschlossen.
Rund um den Sportverein
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Termine 2016/Januar 2017
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April
1
3
4
AS Nr. 19/16
4
4
5
5
ET Nr. 27/16
6
AS Nr. 28/16
4
ET Nr. 13-14/16
AS Nr. 15/16
6
6
6
7
7
8
DU Nr. 2/16
8
10
11
11
12
ET Nr. 2/16
13
AS Nr. 3/16
14
12
AS Nr. 7/16
DU Nr. 19/16
6
ET Nr. 23/16
AS Nr. 24/16
ET Nr. 10/16
8
8
8
9
9
9
10
10
11
11
12
DU Nr. 11/16
12
DU Nr. 15/16
12
ET Nr. 15/16
AS Nr. 16/16
13
13
13
14
14
ET Nr. 19/16
AS Nr. 25/16
ET Nr. 11/16
15
15 Pfingstsonntag
15
AS Nr. 12/16
16
16 Pfingstmontag
16
17
17
AS Nr. 8/16
17
17
17
17
18
18
18
18
19
ET Nr. 3/16
19
19
19
ET Nr. 16/16
19
20
AS Nr. 4/16
20
20
20
AS Nr. 17/16
20
21
21
21
21
DU Nr. 8/16
22
DU Nr. 20-21/16
25 Karfreitag
25
25
AS Nr. 22/16
26
ET Nr. 17/16
26 Fronleichnam
27
AS Nr. 18/16
27
28
28 Ostermontag
28
29
29
31
31
DU Nr. 22/16
28
DU Nr. 18/16
11
ET Nr. 41/16
11
12
12
12
AS Nr. 42/16
13
13
ET Nr. 37/16
13
14
14
AS Nr. 38/16
14
AS Nr. 27/16
12
13
13
14
14
14
15
ET Nr. 46/16
15
AS Nr. 47/16
16
16
17
17
17
17
17
ET Nr. 3/17
18
18
ET Nr. 42/16
18
18
AS Nr. 4/17
19
AS Nr. 43/16
19
DU Nr. 43/16
18
DU Nr. 47/16
19
19
19
20
20
20
21
21
24
25
25
25
ET Nr. 30/16
26
26
26
AS Nr. 31/16
27
27
ET Nr. 39/16
27
28
28
AS Nr. 40/16
23
29
29
30
30
30
31
31
DU=Druckunterlagenschluss
DU Nr. 3/17
16
24
AS Nr. 35-36/16
13
15
24
DU Nr. 31/16
ET Nr. 50/16
16
23
28
29
12
22
27
29
AS Nr. 3/17
12
ET Nr. 47/16
26
9
ET Nr. 1-2/17
AS Nr. 48/16
27
8
DU Nr. 50/15
11
23
26
DU Nr. 1-2/17
11
DU Nr. 46/16
22
25
AS Nr. 1-2/17
15
DU Nr. 38/16
22
ET Nr. 33-34/16
2
3
10
23
25
30
DU Nr. 33-34/16
22
24
29
AS Nr. 33-34/16
DU Nr. 42/16
DU Nr. 49/16
10
22
DU Nr. 30/16
24
DU Nr. 26/16
30
ET = Erscheinungstermin AS = Anzeigenschluss
11
23
ET Nr. 26/16
ET Nr. 22/16
11
23
28
31
10
21
25
26
10
AS Nr. 39/16
25
27
10
21
24
27
9
21
ET Nr. 20-21/16
26
8
AS Nr. 46/16
20
22
ET Nr. 4/16
ET Nr. 44-45/16
9
ET Nr. 38/16
AS Nr. 26/16
DU Nr. 44-45/16
8
20
21
2
3
9
DU Nr. 37/16
20
DU Nr. 29/16
DU Nr. 41/16
AS Nr. 44-45/16
8
9
19
ET Nr. 25/16
AS Nr. 5/16
8
ET Nr. 32/16
ET Nr. 29/16
DU Nr. 25/16
15
21
27
8
AS Nr. 30/16
24
29
14
21
26
DU Nr. 28/16
20
24
30
8
7
19
24
AS Nr. 13-14/16
7
6
AS Nr. 37/16
20
AS Nr. 9/16
30
6
AS Nr. 50/16
ET Nr. 35-36/16
19
24
DU Nr. 5/16
ET Nr. 49/16
7
6
7
18
24
30
6
7
6
7
18
23
29
6
7
18
22
28
5
17
23
DU Nr. 9/16
4
5
17
22
DU Nr. 17/16
4
5
15
23
22
4
AS Nr. 41/16
16
23
ET Nr. 12/16
ET Nr. 40/16
5
DU Nr. 32/16
15 Maria Himmelfahrt
ET Nr. 8/16
22
4
5
5
16
23
DU Nr. 4/16
4
4
DU Nr. 35-36/16
16
23
22
3
AS Nr. 29/16
ET Nr. 24/16
AS Nr. 20-21/16
2
3 Tag der Dt. Einheit
13
13
16
DU Nr. 12/16
2
3
ET Nr. 28/16
15
18
2
12
ET Nr. 7/16
DU Nr. 16/16
ET Nr. 31/16
12
14
Januar 2017
1 Neujahr
AS Nr. 32/16
11
13
Dezember
1
3
11
14
November
1 Allerheiligen
2
10
DU Nr. 24/16
Oktober
1
3
10
10
September
1
2
9
16
DU Nr. 3/16
August
1
9
16
15
DU Nr. 23/16
7
AS Nr. 11/16
14
15
6
7
9
11
DU Nr. 7/16
5 Christi Himmelfahrt
8
10
DU Nr. 27/16
ET Nr. 18/16
5
2
Juli
1
2
7
10
AS Nr. 23/16
3
AS Nr. 2/16
ET Nr. 6/16
Juni
1
2
6 Hl. Drei Könige
9
Mai
1
3
7
9
DU Nr. 13-14/16
DU Nr. 39/16
DU Nr. 40/16
AS Nr. 51-52/16
DU Nr. 4/17
21
22
DU Nr. 51-52/16
23
24 Hl. Abend
24
ET Nr. 4/17
25 1. Weihnachtstag
25
AS Nr. 5/17
26
26 2. Weihnachtstag
26
27
27
28
28
28
28
29
29
ET Nr. 48/16
29
29
30
30
AS Nr. 49/16
30
30
31 Silvester
31
ET Nr. 43/16
31 Reformationstag
25
DU Nr. 48/16
ET Nr. 51-52/16
27
DU Nr. 5/17
ET Nr. 5/17